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sen Faͤllen im Ueberrock, den Tornister auf dem Ruͤcken, um die Absicht zu vereiteln, welche die Aufruͤhrer etwa haben moͤchten, uns dadurch zu taͤuschen, daß sie sich in der Garde⸗Montur zei⸗ gen.“ Den Offizieren, Unteroffizieren und Gemeinen wurde verboten, sich von ihren Posten zu entfernen, oder mit den Einwohnern umzugehen. „„Besfindet sich der Kbnig in Saint⸗Cloud, so sollen die in der Militair⸗Schule versammelten Corps an Infanterie, Kavallerie und Artillerie sich auf dem Marsfelde gufstellen. Die Artillerie soll eine Batterie durch die Witwen⸗Aller nach den Eltsaͤtschen Feldern detaschiren und sich
in einer Kolonne auf der Straße nach Neuilly aufstellen.“ Endlich wurde befohlen, daß der dienstthuende General⸗Lieute⸗
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nant der Infanterie eine versiegelte Abschrift dieses vertraulichen
Befehls dem Bataillons⸗Chef der in der Rue verte eingeschlosse⸗
nen Truppen zustellen, und daß dieser Offizier das versiegelte
Schreiben nur im Falle eines Alarms oͤffnen sollte. — Fün Tage vor der Unterzeichnung der Verordnungen, und noch ehe diese letzteren definitiv beschlossen worden, war also der Herzog von Ragusa, dem der Fuͤrst von Polignac sich anvertraut hatte, schon darauf bedacht, das Pariser Volk im Zaume zu halten und jeden Versuch eines Widerstandes durch die Gewalt der Waf⸗ fen zu ersticken. Der Gedanke jener unseligen Verordnun⸗ en kam daher schon zur Ausfuͤhrung, noch ehe Herr von Po⸗ ignac einmal die Beipflichtung seiner Kollegen dazu erhalter. hatte. Dieser Ex⸗Praͤsident des Minister⸗Rathes hat zwar in seinem Verhoͤre behauptet, daß der vertrauliche Befehl des Maͤr⸗ schalls nichts Befremdliches habe, da die Majors⸗Generaux der
Garde dergl. oft erließen. In diesem Falle muͤßte man das doͤse Verhaͤngniß beklagen, das über den Handlungen jenes Marschalls
waltet und sie mit den Plaͤnen des Kabinets⸗Oberhaupees so ge⸗ nau zusammentreffen laͤßt. . deutlich, daß der Praͤffdent des Conseils die Absicht hatte, die Vollziehung der Verordnungen auf militairischem Wege, h. durch Waffengewalt zu sichern. An demselben Tage naͤmlich, wo diese unterzeichnet wurden, am 25. Juli, uͤbertrug eine an⸗ dere, von dem Fuͤrsten von Polignae allein kontrasignirte Ver⸗ ordnung dem Herzoge von Ragusa den Oberbefehl uͤber die Trup⸗ pen der ersten Militair⸗Division; die uͤbrigen Minister hat⸗ ten noch nicht die mindeste Kenntniß von dieser Maaßre⸗ el, so wichtig sie auch unter den damaligen Umstaͤnden, owohl wegen ihres Zweckes, als in Betracht des unpopulairen Ramens Dessen war, der das Kommando uͤbernehmen sollte. Herr von Polignae hat in einem seiner Verhoͤre versichert, daß der Plan, den Herzog von Ragusa damit zu bekleiden, alt gewesen, und dadurch veranlaßt worden sey, daß der Gencral Coutard sich
nach seinem Wahl⸗Kollegium begeben gehabt, und von dort auf
einige Monate in das Bad habe reisen wollen. Wie kommt es aber alsdann, daß man, da die Kollegien doch auf den 23. Juni und 3. Juli zusammen berufen waren und der Gencral Coutard sonach schon vor dieser Zeit Paris verlassen haben muß, bis zum 25. Juli gewartet hat, um gerade an diesem Tage den Marschall mit dem gedachten Kommando zu bekleiden? Der Grund war, daß man beschlossen hatte, den Parisern Schrecken einzujagen; deshalb schrieb auch der Fuͤrst von Polignaec gleich am folgenden
ETage (26.) dem Marschalle: „Ew. Exrellenz kennen die außer⸗ ordentlichen Maaßregeln, die der Koͤnig in seiner Weis⸗
heit und Liebe zu seinem Volke fuͤr noͤthig befunden hat, um die Rechte seiner Krone und die offentliche Ruhe aufrecht zu erhalten. Bei dieser wichtigen Gelegenheit rechnen Se. Maje⸗
staͤt auf Ihren Eifer zur Bewahrung der Ordnung und Ruhe
im ganzen Umfange Ihres Kommandos.““ Der Tag des 26sten verstrich unter lebhaften Bewegungen von Seiten des Pariser Volks und unter thäͤtigen Maaßregeln von Seiten der Regie⸗ rung. Von diesem Augenblicke an setzten der Polizei⸗Praͤfekt so
wie saͤmmtliche Behbrden sich mit dem Praͤsidenten des Minister⸗
Nathes in direkte Verbindung. Die Thaͤtigkeit der uͤbrigen Mi⸗
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nister verschwindet mit den Lösten ganz und gar. Am 21sten er⸗
schienen fortgesetzt mehrere Zeitungen und publicirten eine nach⸗
druͤckliche nach den
rotestation; sofort begab die bewaffnete Macht sich ruckereien. 8” Bericht des Polizei⸗Praͤfekten an
Hrn. von Polignac lautete Pies „„Liberale Pressen: man w
nimmt sie in Beschlag, und i erde mich ihrer, was man auch thun mag, bemeistern. Die Gendarmerie und die Linien⸗Trup⸗ pen werden fuͤr die Vollziehung Sorge tragen.“ v Wenige Stun⸗ den darauf zeigte der Praͤfekt ihm triumphirend an, daß er im Besitze der Pressen des „Figaro“, des „Journal du Commeree“
und des „National“ sey. Die Pressen des „Temps“ wurden
8 kbbenfalls versiegelt. Die Beschlagnahme dieser Pressen konnte
4 indeß nicht ohne Widerstand erfolgen. Die Widersetzlichkeit ge⸗ gen Verordnungen, wodurch die Charte verletzt wurde, war eine Pflicht; das Volk versammelte sich daher, und der Tumult nahm zu, waͤhrend zugleich alles Militair unter die Waffn trat; doch hoͤrte man von Seiten des Volks noch keinen andern Ruf als:
Es lebe die Charte! Auf dem Platz des Palais⸗Royal, so wie in
der Straße St. Honoré und in andern anstoßenden Straßen waren die Zusammenrottungen am zahlreichsten; auch scheint es, daß hier zuerst der Schauplatz der blutigen Auftritte war, die dieser Tag zu beweinen hat. Die bewaffnete Macht war auf die⸗ sem Punkte sehr ansehnlich; ohne einen eigentlichen Angriff und ohne eine Herausforderung von Seiten des Volks, nicht minder
1 ohne einen Befehl von Seiten der Behoͤrde, bedienten die Trup⸗
pen sich ihrer Waffen. Die Gendarmerie zu Pferde machte einen Angriff und hieb Alles, was sich ihr entgegenstellte, nieder; zu⸗ gltich wurden mehrere Pelotonfeuer der Garde⸗Infanterie
Aus Folgendem ergiebt sich aber
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auf eine wehrlose Menschen⸗Masse gerichtet. Diese That⸗
sachen ergeben sich aus der ünte stichung, die zugleich beschuͤtzen, vielmehr das Militair hegen sie aufzureizen schien. air gesehen, der sich vor
der Front der Detaschements unaufhoͤrlich auf und ab begab, und
dem Anscheine nach den Truppen Befehle ertheilte Aus der Un⸗
tersuchung scheint auch noch hervor zu gehen, daß die Komman⸗
deurs den schriftlichen v hatten, schonungslos auf das Volk uͤhrt eine Thatsache an, die solches
beweist, daß die Civil⸗Behoͤrde, anstatt
Man hat einen Polizei⸗Commi
zu schießen, ein Augenzeuge 1 beweisen wuͤrde, und die sich unter seinen Fenstern zugetragen
hat: er hat gehoͤrt wie ein Eskadron Chef der Gendarmerie einen jun⸗
gen Offizier eines Linien⸗Regiments aufforderte, Feuer geben zu 8 lassen; als dieser wuͤrdige Militair erwiederte, daß er hierzu keine Instruction habe, wurde ihm ein Papier vorgezeigt; er antwortete flaber durch ein verneinendes Zeichen, indem er die Spitze Gleichzeitig sah man Offi⸗ ziere und Unteroffiziere Geld unter die Soldaten verthei⸗
seines Degens zur Erde senkte.
len, um sie aufzumuntern und ihren Eifer zu unterstuͤtzen. —
An dieser Stelle ist zu bemerken, daß die Summen, welche in jenen Trauertagen unter die Soldaten vertheilt wurden, nach der von dem Herrn Finanz⸗Minister uns gegebenen Nachweisung sich auf 974,271 Fr. 88 Cent. belaufen, von denen 553,271 Fr.
88 Cent. von Seiten der Civilliste und 421,90) Fr. aus dem Schatz gegeben wurden. Der Herr Kriegs⸗ Minister, Marschall Gerard, hat in einer der Kommission zugestellten Note sehr rich tig auf die Unregelmaͤßigkeit der
verwaltung damit belasten koönne; und so hat er die ganze Ver⸗
antwortlichkeit dieser ungesetzlichen Ausgabe auf Herrn von Mont⸗
bel geworfen. — Es wuͤrde schwer halten, aus dem Theil der Untersuchung, welchen wir jetzt auseinandersetzen, nicht den Schluß zu ziehen, daß die militairischen Befehle bestimmt laute⸗ ten, daß sie das Gemetzel des Volks zum Gegenstand hatten, und chlossen war, dasselbe
daß, um letzteres einzuschuͤchtern, man entf
zu Boden zu schmettern, ehe es irgend einen Anlaß dazu gegehen
harte. Es war sonach eine Art von Falle, welche zwischen der
Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrde verabredet worden; eine Falle,
die durch den am 22sten von dem Herzog von Ragusa gege⸗
benen vertraulichen Tagesbefehl, durch die am 25sten erfolgte von Polignac contrasignirte Ernennung jenes Herzogs zum Ober⸗
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Befehlshaͤber der ersten Militair Division, ferner durch das am
2östen von dem Praͤsidenten des Minister⸗Raths an ihn erlassene Schreiben, und endlich durch die am isten erfolgte schreckliche Ausfüheung des Letztern konstatirt ist. — Ihre Kommission, m. H., hat ihre Nachforschungen nicht auf die blutigen Secenen u richten gehabt, welche seit jenem Tage und an den folgenden in den anderen Stadttheilen und in anderen Franzoͤsischen Ge⸗ meinden und Staͤdten vorgefallen sind; es genuͤgte, festzustellen, wer von beiden der angreifende Theil gewesen war: das Volk oder die Behoͤrde. Aber in derselben Zeit, wo man gegen wehrlose Buͤrger Streiche fuͤhrte, wurde noch eine andere Art von Attentat vorbereitet. Die Gerichtsbehoͤrde, welche man bis dahin noch nicht wahrgenommen hatte, sollte ebenfalls han⸗ deln und zwar, mit Schmerzen muß man es sagen, nicht in dem Interesse des Gesetzes, sondern zur Unterstuͤtzung
der Tyrannei. Sie ergab sich der Willkuͤhr, verletzte die persoͤn⸗
liche Freiheit und bedrohte alle Rechte. Es erfolgte eine Requi⸗ sition; ein Instruktions⸗Richter leistete ihr Folge und 45 Ge⸗
richts⸗Besehle wurden dekretirt. Die Gerichts⸗Person, welche
dazu aufgefordert hatte, behauptet, daß dieselben nur gegen die⸗
jenigen Journalisten ergehen sollten, welche die in mehreren Tag⸗
blaͤttern vom 28sten erschienenen Protestation unterzeichnet hatten, und daß man nichts weiter gls ein einfaches Preßvergehen zuͤch⸗ tigen wollte. Ueber diesen Punkt waltet eine Dunkelheit, denn die Anzahl jener Unterzeichner betrug nur 35, und unbekannt ist es, mit welchen Namen jene Zahl der 45 ergaͤnzt wurde. Die Gerichts⸗Befehle wurden dem Polizei⸗Praͤfekten Behufs ihrer Vollstreckung zugesendet; dieser vertraute dieselben der Wachsam⸗ keit eines seiner Agenten, der gluͤcklicherweise vor der Schwierig⸗ keit ihrer Ausfuͤhrung zuruͤckscheute. Die Requisitionen und die Gerichts-Befehle sind vernichtet worden, und ihre Kommission bat daher den aus deren Zahl entspringenden Zweifel nicht auf⸗ klaͤren koͤnnen. — Ob der Urheber jener Requisitionen, die Ge⸗ richts⸗Person, welche denselben Folge leistete, der Polizei⸗Praͤfekt, der sich dazu verstand, die Befehle vollstrecken zu lassen, aus eigener Be⸗ wegung ehandelt haben moͤgen schwerlich wird man es glauben; viel natuͤrlicher ist es, den Ursprung jenes grausamen und unbesonnenen Verfahrens in hoͤheren Befehlen zu suchen. — So endete der 27. Juli. Es ließ sich sogleich wahrnehmen, welchen Charakter der Wider⸗ stand erhalten, und daß das vergossene Blut die Energie der Buͤr⸗ er vermehren wuͤrde. Ein Kaͤmpf auf Tod und Leben war es, er sich jetzt entspann, und die auf mehreren Punkten aufgepflanzte schwarze Fahne bezeugte es, welch ein Treffen es sey, das geliefert werden sollte. Große Ungluͤcksfaͤlle konnten vermieden werden, doch kein Versuch wurde gemacht, um den Hof aufzuklaͤren. Das Ministerium — was sage ich! — der Fuͤrst von Polignac, denn er allein trat in diesen traurigen Au⸗ genblicken auf, ließ Karl X. die Wahrheit nicht hoͤren, sagte
ihm nicht, daß das Blut in Stroͤmen fließe, und daß es vielleicht
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Zustand erklaͤrt; dieser Mittelpun
abermals war es der Herzog von Ragusa .. schick, daß gerade derselbe Krieger, nachdem er lange den Ruhm
Form aufmerksam gemacht, 1 welche von dem vormaligen Finanz⸗Minister bei der Ueberwei⸗ sung der letzteren Summe angewendet worden ist; er hat naͤm-⸗ lich erklaͤrt, daß er sie weder anerkennen, noch auch die Kriegs⸗-⸗f
jener Fuͤrst, unbekuͤmmert um das Unglmuͤck
S tarng Uehen Au enbli Resultats aussetzen! 1 b Fgigen Beschäftigungen der Monarch und sein Hof in so viir fahe enden Feen bnces sich bingaben; die Nachwelt wird es nicht
ggleauben wollen. — Inzwischen hatte sich eine Munizipal⸗ Kommission
gebildet und im Eiadnhanse ihren Sitz genommen; die Buͤrger von
Faris begannen die Wirksamkeit dieser schuͤtzenden Autoritaͤt zu ge⸗
wahren; auf den Schutz derselben gestuͤtz, verdoppelten sie ihre
der
e zur Allgemeinen Preußis
noch Zeit sey, Worte der Versoͤhnung vernehmen zu lassen. Die Herren von Peyronnet, Guernon⸗Ranville und Chantelauze sagen aus, daß, wenn es auch noch Minister gab, doch kein Ministe⸗ rium mehr vorhanden war, und daß Herr von P mit dem Hofe korrespondirte. — Der 28. Juli bot das Schau⸗ spiel dar, daß ein Koͤnig von Frankreich seine Hauptstadt als
olignac allein
eine feindliche Stadt behandelte; aris wurde in Belagerungs⸗ 1 9 1 der schoͤnen Kuͤnste und der Civilisation, zweimgl von den auslaͤndischen Armeen geachtet, unterlag dem Schicksale, das er wahrscheinlich nicht von einer
dritten Invasion zu fuͤrchten gehabt haͤtte. Ein Marschall von
Frankreich ward mit dieser schauderhaften Mission beauftragt und .! Seltsames Ge⸗
unserer Waffen getheilt hatte, jedesmal, wenn wir politisch zer⸗
rissen waren, seinem Vaterlande als ein boͤser Genius erschien! —
Die eine so schreckliche Maaßregel sanctionnirende Verordnung ist nur von dem Fuͤrsten von Polignac kontrasignirt; die drei
mit ihm gefangen gehaltenen Er⸗Minister haben die Versicherung
ertheilt/ daß sie keine Kenntniß davon gehabt: sie ist demnach im
Conseil gar nicht berathen worden. Zur selben Zeit schrieb der Praͤsident des Minister⸗Rathes an den Marschall: „„Sie werden wohl thun, dem NM. Zu sagen, daß der Koͤnig den Arbeitern,
die Hunger haben, Geld geben wird, wenn sie die Aufruͤhrer ver⸗
lassen, und daß er dies uͤberall moͤge gusrufen lassen, so wie⸗ daß andererseits ein Kriegsrath die Schuldigen verurtheilen werde.“ Wirklich beschaͤftigte man sich an demselben Tage damit, dieses maͤchtige Schreckens⸗Mittel zu organisiren. Der erste und der zweite Chef der militairischen Gerichtsbarkeit wurden zu dem Unter⸗Staats⸗Seecretair, welcher die Funktionen des Kriegs⸗Mi⸗
nisters inne hatte, berufen; sie fanden hier mehrere Offiziere ver⸗ sammelt, die mit der Bildung eines Kriegs⸗ Gerichts beauftragt
waren; die Begebenheiten gingen jedoch rasch vorwaͤrts, der Un⸗ ter⸗Staats⸗Secretair wurde naͤch den Tuilerieen beordert und die Versammlung trennte sich. Inzwischen waren Befehle zur Auf⸗ Ioͤsung der Lager von St. Omer und Luͤneville, deren Lruppen
nach Paris kommandirt wurden, ertheilt worden. Der Fuͤrst von Polignac bekennt sich 2 jenen Befehlen, doch sagt er, daß die Truppen nach St. Cloud bestimmt waren. — Man schlug sich an diesem Tage fast in allen Stadtvierteln von Paris, die Na⸗ tional⸗Garde bildete sich, hochgesinnte Buͤrger ordneten die Bewe⸗ ungen an, die Truppen wurden and mehreren Orten besiegt, und
lles zeigte an, welches der Ausgang dieses Kumpfes seyn werde. —
Gegen zwei Uhr berfögten sich ehrenwerthe Deputirte, in der Ab⸗
sicht, der Metzelei ein Ende zu machen, iu dem Marschall; sie verlangten 80 Ruͤcknahme der Verordnungen, die Entlassung der Minister und die
sofortige Versammlung der Kammern; um diesen Preis erboten sie sich, die Vermittler zwischen dem Volke und dem Heere seyn zu wollen. Der Marschall wagte es nicht, die Einstellung der mi⸗ lLitairischen Operationen auf sich zu nehmen, er versprach jedoch, Karl X. eine Mittheilung von diesem Schritte zu machen. Der Praͤsident des Conseils, welcher bei dem Marschall anwesend war, schien anfaͤnglich jene edelmuͤthigen Abgeordneten sprechen zu wollen, doch zoͤgerte er, und nach dem Bericht der Munici⸗ pal⸗Kommission von Paris, ließ er ihnen zuletzt sagen, daß die BVerordnungen nicht 1ee heerea werden wuͤrden. — Der Fuͤrst von Polignac versi
ert, daß er an den Konig ge⸗ chrieben habe, ein Gleiches sey auch von Seiten des Marschalls
geschehen; er fuͤgt hinzu, daß der Marschall ihm mit der Ant⸗ S Karl's nächt bekannt gemacht habe, und daß uͤberdies, mas diesen Punkt anlangt, bei allen Fragen, die man ihm etwa Aber das, was der Koͤnig ihm gesagt oder geschrieben haben 1mochte, vorlegen werde, ein Gefuͤhl des Respects und der Ehre, ihm jederzeit voͤlliges Stillschweigen artfer 3 werde. — Leider, m. .“ * ich, welche Antwort der Monarch gegeben habe. Man kann hiieerbei nicht umhin, sehr traurigen Betrachtungen uͤber den Hof Hder schwerem Verdacht uͤber das Benehmen des Fuͤrsten Polig⸗
nace und des Herzo
oß das Blut fortwaͤhrend, und dieses Blutvergießen sagt
gs von Ragusa Naum zu geben. Verhehlten dem Koͤnige die Lreignisfe⸗ Ließen sie ihn in Unwis⸗ eit hinsichtlich der gefahrvonen, “ 5 igen Kam ortzusetze der ihm, jenen bhlutige 1 18 1aden. Weneg und verblendet uͤber seine eigene Lage, seine Krone den Gefahren ick an nur zu sehr vorherzusehenden ie Geschichte wird melden, welchen gering⸗
Muth und ihre Energie, und, wie jene Kommission selbst ausgedruͤckt hat, am folgenden Tage, den 2 sten, haͤtte Krieg entschieden. — Es liegt nicht im Plan Ihrer Kom⸗ mission, den weiteren Ereignissen zu folgen. Aus der langen Untersu⸗ chung, welche Ihre Kommission angestellt hat, ergiebt sich Folgendes:
STaß der Plan einer Contre⸗Revolution, der in den Juli⸗Tagen
IA1AAA*“ 8 9 8 “ 8 88 I 8 8 8 5 8 . . “ “ 16X“
und namentlich seit der daß dieser Plan seitdem de, je nachdem der rankreich zu Besorgnissen daß das Ministerium des unt wurde, diese nisteri dessen Seele der leich mit der Erfuͤllung seines nachdem es im November vorigen im Mai dieses Jahres eine zweite Modi Gewaltthaͤtigkeiten und Drohungen er⸗ hlen fuͤr seine Plaͤne zu erlangen; daß es, Unternehmen den gehofften Erfolg nicht hatte, ammer noch vor ihrem Zusammentritt durch den wodurch die Operationen der Wahl⸗ swidrige Weise Koͤnigliche die Gesetze uͤber d
,seit langer Zeit,
zur Ausfuͤhrung kam s X, gehegt wurde,
Thronbesteigung Karl bald wieder aufgenommen, ba offentlichen Stimmung in Hoffnungen erzeugte; ndere zu dem Zwecke erna
daß dieses Ministerium, sich sog daß es, na
Id vertagt wur Zustand der Anlaß gab oder sten August insbeso laͤne auszufuͤhren; uͤrst von Polignac war, Auftrages beschaͤftigte; Jahres eine erste und sication erfahren, sich laubte, um guͤnstig da dieses straf beschloß, Kbͤnig au Kollegien auf e macht wurden; gesetzliche Wahl⸗Syft veraͤnderte; daß es den innern Frieden des kriege aufreizte u daten gegen das des Minister⸗Rath Befehlshaber der er Belagerung bewaffneten forderung
floͤsen zu lassen, ine verfassung
unguͤltig ge⸗ es durch b
Verordnungen das uͤber die periodische Presse dadurch die constitutionelle Charte verletzte, Landes stoͤrte, die Buͤrger zum Buͤrger⸗ eutende Summen vertheilte, um die Sol⸗ n; daß namentlich der Praͤsident daß er den Herzog von Ragusa sten Militair⸗Division ernannte, Pari laͤrte, und Maaßregeln zur Anwendung der af/ noch ehe irgend eine Heraus⸗ innern Krieg hervorgerufen hat. konstituiren das Verbrechen des 1 l der alten Charte bedacht Beweise von Langmuth gegeben. Welt das Bild seiner Beschwerden die nicht mehr vorhanden ist. Zum ersten Male ldige Minister anzuklagen und Das Land verlangt die seine
Volk anzufeuer s dadurch, da
Gewalt gegen das Volktr ing statt gefunden hatte, die Alle diese Thatsachen, m. Hochverraths, wie e ist. Frankreich hat dem Angesichte der Regierung darste National⸗Akt wir das ihnen zustehende vor die Pairs⸗Kammer durch Ihre Ver Gesetze verletzt, u Doch nic ker Europa's, die uͤber uns
s im 56sten Artike Es mußte egen eine — in großer d jetzt erwartet. ollen Sie
chtigleit uͤber Maͤnner, dessen es sich erfreute, allein ist aufmerksam au Blicke auf unsere zu richten, cklich wieder erlangten betruͤben, wenn es un — Gerechtigkeit und ni Aller Herzen ersch rdig, gehd die Gerechti ein Sieg
mittelung Gere und den Frieden, ht Frank Revolution gerich auf den Gebrauch, den wi Freiheit machen werden ns an Weisheit oder an cht Rache, das ist der „Die Rache, einer gro Zeiten der Finsterniß un ein Triumph des Rechts ernunft uͤber das Verbrechen, ten Maaßregel sich ausspricht, die vollkommnung der Sitten. hen Grad von Aus⸗ welches andere haͤtte die Gerechtigkeit von der Rache Rechte ehrte, mitten im Blut⸗ zu Huͤlfe eilte, alle Excesse zuruͤckkehrte,
tet, warten, um von einer so gluͤ sie wuͤrden sich Festigkeit fehlte. Ruf, der aus
ßen Nation unwuͤ der Barbarei an;
uͤber das Angemaaßte, bezeugt, wenn sie i Fortschritte der Auf Und welches andere bildung als das besser wie dieses ber zu unterscheiden weiß, bade seinen vermied, un
klaͤrung und die Ver Volk haͤtte einen so ho erlesene Pari bewiesen, daß es indem es all denen Feinden d nach dem Sieg ohne einen andern Lohn Vaterland errettet zu hab estattete Volk wuͤrde hen wollte, daß es me erwartet diese mit Ruhe, sie fuͤr dasse deren Unabhaͤ ihren hohen Beru die Annahme des nach r bereits gestern von un
ser gezeigt?
uhig an seine Arbeit rwarten, als die Genugthuung, das en? Dieses, mit so vielen Tugenden sich beleidi wenn man ihm hr als G Vertrauen un
gt fuͤhlen, erechtigkeit verlange. d Wuͤrde; Sie, meine lbe in Anspruch nehmen, und die ngigkeit eine Bed f erfuͤllen. stehen den
Herren, werden Pairs⸗Kammer, ist, wird schlaͤgt Ihnen Hier folgt de schluß.) Deputirten⸗Kamme 25. Sept. stattete Hr. Nachdem er einige uner gebracht hatte, Schreiben des Grafen seine unbedingte E innern, daß dieser vom 17ten vorlaͤufig nen Eid motivirt hatte. haftesten Eit zugelassen. Ruͤckstande begriffen des Innern zugestellt, wieder aufgenommen. 3 stellung der Waaren⸗ laß, die auf das Recht, tone ausuͤben zu duͤrfen, an ten, welches ihre Befugni machte auf die
g ihrer Exi⸗ Ihre Commission Beschlusses vor.“
s gegebene B
n der Sitzung vom Petitions⸗Bericht ab. ften zum Vortrage daß er so eben ein wodurch dieser Man wird sich er⸗ gne in der Sitzung
chal einen hebliche Bittschri Praͤsident,
von Mirandol erhalte, leistung einsende.
Deputirte der Dordo zuruͤckgewiesen worder Jetzt w s von Seiten
r uͤbrigen mit ihrem 3 Deputirten wurde und demnaͤchst der Bittsch u einer sehr lebha n von Valenciennes un dem ganzen Umfange ihrer Can⸗ e- Se A isher feststelle. Hr Stockung im Handel
bemerkte der
a war, weil er sei⸗ urde er, ungeachtet des leb⸗ der aͤußersten linken Seite, Eide noch im dem Minister riften⸗Bericht ften Debatte gab die Vor⸗ d Naney An⸗
Die Liste de
Taxatore ihr Amt in antrugen, und zuglei sse bestimmter al allgemeine
B. Morel