1830 / 276 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

3 8 8 8 8 8 20 8 8 8 v; öö“ WW“ u 1 8 8 8 Das Dagblad sagt unter Anderm von der Vertheidi⸗ der schon wegen Nichterscheinens auf den Aufruf seines Ca⸗ Versicherungen der Ergebenheit und des Vertrauens. Es ist burg bereits bestehende landstaͤndische Verfassung, auf dem ge⸗ gung Bruͤssels: „Um solche hartnaͤckiger zu machen, haben pitains oder seiner Chefs in Geldstrafen verfallen ist oder in Mir angenehm in der Mir am 27sten d. M. uͤberreichten dachten naͤchsten Landtage vor allen andern Angelegenheiten die Insurgenten Verbindungen zwischen den aneinandersto⸗ Zukunft verfallen wird, soll auf der Stelle aufgeforhert wer⸗ Adresse einen neuen Beweis der hohen Vaterlandsliebe und die geeignete Einleitung treffen und auf die schleunigste Ver⸗ ßenden Haͤusern gemacht, so daß sie, aus dem einen vertrie⸗ den, dieselben zu erlegen. Erfolgt diese Zahlung in zwoͤlf des eben so eifrigen als besonnenen Bestrebens der Staͤnde wirklichung der deshalbigen Einrichtungen ernsten Bedacht ben, in das andere retiriren. Es ist zu erkennen, daß sich Stunden nicht, so sind die Capitaine gehalten, dem wider⸗ zu finden, die Verfassung des Landes aufrecht zu erhalten nehmen, jedenfalls aber Unseren getreuen Unterthanen in den geuͤbte Truppen unter ihnen befinden; man schlaͤgt deren Zahl spenstigen Gardisten eine ihrem Belieben uͤberlassene Anzahl und dessen Wahlfahrt dauernd zu begruͤnden. Je schmerzli- genannten Gebietstheilen eine angemessene landstaͤndische Ver⸗ auf 2 3000 an. Allgemein heißt es, daß es großentheils von Duͤrftigen zuzusenden, welche bei demselben so lange Nah⸗ 1 cher Ich Mich ergriffen fuͤhle von der in ng; Adresse ent⸗ fassung in der Kuͤrze huldreichst bewilligen werden. Urkund⸗ Franzosen seyen, die sich von Zeit zu Zeit versteckterweise und rung und Wohnung erhalten sollen, bis die Geldstrafen er⸗ haltenen Schilderung der gegenwaͤrtigen Lage des Landes, lich Unserer eigenhaͤndigen Unterschrift und des beigedruckten ohne Vorwissen der Franzoͤsischen Regierung nach Bruͤssel legt sind. Sie sollen sich zu diesem Zwecke durch be9 Poli⸗ um seo sicherer kann die vereinigte Landschaft auf Meine auf⸗ Staatssiegels, geschehen zu Wilhelmshoͤhe am 19. Sept. 1830. begeben haben.“ 8 zei⸗Commissair des Viertels Listen der wahrhaft Duͤrftigen richtige und volle Zustimmung zu allen verfassungsmaͤßigen v““ Wilhelm, Kurfuͤrst. Nach Loͤwen hin liegen Truppen, um ein wachsames abliefern lassen. Wird die Aufnahme der Duͤrftigen verwei⸗ Schritten rechnen, welche den Zweck haben, das Wohl des v111A4XA“ Rr. v. Meusenbug. Auge auf diese Stadt zu haben. In Mecheln liegt eine gert, so sollen die Capitaine gehalten seyn, ihre Befehle durch Landes herzustellen und dauerhaft zu befestigen. Es gereicht Darmstadt, 29. Sept. Unsere heutige Zeitun Reserve, es ist dort ruhig. Die Truppen, welche zum An⸗ die bewassnete Macht vollziehen zu lassen. Mir zur besondern Zufriedenheit, der vereitigten Landschaft, meldet: „Der gute Geist der Bewohner unsers Großherzog⸗ griff der Oberstadt Bruͤssel mitgewirkt, scheinen aus dem „Der General⸗Kommandant der Luͤtticher Stadtgarde, in Beziehung auf den Mir gemachten Autrag, schon jetzt er⸗ thums hat sich in diesen Tagen bei mehreren Veranlassungen Jaͤger⸗Bataillon, Grenadieren und Bataillonen der ten, in gemeinschaftlicher Uebereinstimmung mit den Legions⸗Chefs oͤffnen zu koͤnnen, daß Ich Mich veranlaßt gefunden habe, auf das glaͤnzendste bewaͤhrt. In der Nacht vom 25sten auf Iten und 15ten Abtheilung bestanden zu haben. Das Corps und den Adjutanten, in Erwaͤgung, daß der Entwurf, eine bis auf Weiteres die Regierung des Landes zu uͤberneh⸗ den 26sten d. M. wurde das Neben⸗Zollamts⸗Gebaͤude zu vor Bruͤssel ist dieser Tage noch durch ein Bataillon aus administrative Provinzial⸗Kommission zu bilden, nur in Folge 8 men. Ich darf erwarten, daß auf diese Weise die fernere Heldenbergen, im Großherzoglich Hessischen Landrachs⸗Vezitke Antwerpen verstaͤrkt, auch meldet man, daß von dort viel der Abwesenheit eines Theils der eingesetzten Autoritaͤten und Dauer der so gluͤcklich wieder hergestellten Ruhe gesichert Vilbel, von einem 80 bis 100 Mann starken Haufen Meu⸗ schweres Geschuͤtz dahin gesandt worden. des gaͤnzlichen Mangels an Fonds zur Deckung der dringen⸗ und dem druͤckendsten Beduͤrfnisse des Augenblicks abge⸗ rerer, welche von Windecken in Kurhessen hergekommen wa⸗ Den letzten aus Antwerpen den Beduͤrfnisse des Augenblicks entstanden ist; in Erwaͤgung, holfen sey. Ich werde Mich inzwischen auf das eifrigste ren, mit wuͤthendem Geschrei angegriffen. Ein Hagel von 8 hier eingegangenen Nachrichten zufolge, standen die Vorposten daß in der heutigen Versammiung der Notabeln ein Beschluß bemuͤhen, durch eine unverzuͤglich mit Meines Herrn Bru⸗ Steinwuͤrfen zerstoͤrte alle Laͤden und Fenster, beschädigte die 898 der Bruͤsseler Insurgenten zu Marly und Schaerbeek. gefaßt worden, der geeignet ist, diesem doppelten Zwecke G ders Durchlaucht anzuknuͤpfende Unterhandlung den von der Daͤcher und schlug selbst in die unteren Waͤnde des Gebaͤu⸗ J. Die hiesige Zeitung sagt: „Der Zustand von Bruͤse nuͤge zu leisten; in Erwaͤgung uͤbrigens, daß der Art. 3 die⸗ Landschaft angedeuteten Zweck zu erreichen. 9 Sollten indeß, des große Loͤcher. Dieser moͤrderische Anfall war von auf⸗ sel muß grausenerregend seyn; es besteht dort durchaus keine szs Entwurfs woͤrtlich bestimmte: „„Alle admintstrariven und wider Verhoffen, Meine desfallsigen Bemuͤhungen den ge⸗ ruͤhrerischem Geschrei und von den heftigsten Aufforderungen Hrdnung und nicht die geringste Autoritaͤt mehr, um die Muntzipal⸗Autorttaͤten bleiben an ihrer Stelle und werder wuͤnschten Erfolg nicht herbeifuͤhren, so wuͤrde Ich Mich zwar an die Einwohner von Heldenbergen begleitet, Aexte un Buͤrger gegen die Raubsucht und die Gewalt der zuͤgellosen fernere Verhaltungsbefehle von der Kommission empfangen’;; nicht entschließen koͤnnen, Selbst die Maaßregeln zu ergreifen, Beile zum Einschlagen der verschlossenen Thuͤren des Gebaͤu⸗ hoͤchsten Wichtigkeit fuͤr die auf welche die Landschaft hindeuntet, jedoch es geschehen lassen, des herbeizubringen und uͤberhaupt gemeinschaftliche Sach 8

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Rotterdam, 29. Sept.

bewaffneten Haufen, die zum Theil aus Fremdlingen besten in Erwaͤgung, daß es von der hoͤchsten uͤred f wele 8 2 . 5 1) daß die Stadtgarde, die ein daß dieselbe sich unmittelbar an Se. Maj. den Koͤnig von mit ihnen zu machen. Aber die braven Heldenberger wiesen

hen, zu beschuͤtzen. Man vernimmt, daß viele Einwohner Wohlfahrt des Landes ist: 3 ie e dieselbe ma ige bestehende Militairmacht, fortwaͤhrend ihre Organisation Großbritanien und Hannover wende, und Ich zweifle nicht, dergleichen Aufforderungen mit Verachtung ab. Von

sich in den Kellern verborgen halten.“ 1 8 1 Militairmach en anie . 8 1 Die Verbindung zwischen Antwerpen und Bruͤssel ist erhalte; 2) daß die konstituirren Autoritaͤten gehalten seyen, daß durch die Vermittelung dieses wohlwollenden und erleuch⸗ Muth und Treue beseelt, stellte sich der hochherzige Buͤr⸗ wiederhergestellt; die Post von Bruͤssel ist gestern zu Ant⸗ in ihrer gesetzlichen Wirksamkeit, den Gesetzen ihrer Stiftung teten Monarchen das gewuͤnschte Ziel erreicht werden wird. germeister Pauli an ihre Spitze. „Gebt den Rebellen kein werpen waͤhrend der Boͤrsenzeit angekommen. gemaͤß, fortzufahren und auf diese Weise mit besagter Garde Es bleibt Mir nur noch uͤbrig, den Wunsch auszusprechen, Gehoͤr!“ rief er ihnen zu. „Sind wir nicht zufrieden mi Man will bestimmt wissen, daß sich das Armee⸗Corps dazu mitzuwirken, daß innere Hrdnung herrsche und die daß die vereinigte Landschaft ihren ganzen Einfluß anwenden unserer Regierung? Auf! laßt uns die Aufwiegler zuruͤck⸗ des General⸗Lieutenants Cort Heiligers mit dem des Prin⸗ den Gesetzen gebuͤhrende Achtung aufrecht gehalten werde, wolle, daß das Vertrauen der Unterthanen zu der Regierung, treiben!“ Die Einwohner folgten alsbald diesem Aufrufe, zen Friedrich bereits vereinigt hat. beschließt, wie olgt: 1) Der Entwurf, eine administrative ohne welches das Gluͤck eines Landes nicht gedeihen kann, und ihrem kraͤftigen Widerstande gelang es, die Meuterer in 58 In Auntwerpen ist eine strenge Verordnung in Bezug Provinzial-⸗Kommission zu bilden, wird zwecklos in Folge der von neuem erwache und immer mehr und mehr befestiget die Flucht zu jagen „jedoch erst nachdem Feuer auf sie gege⸗ Lauf alle sich daselbst aufhaltenden Fremden erschienen, die erlangten Mitwirkung und ist als nicht gefaßt zu betrachten. . ben worden war. Sie zogen sich in der Richtung von Win saͤmmtlich binnen zweimal 24 Stunden sich bei der Polizei 2) Alle Autoritaͤten werden instaͤndig aufgefordert, ihre Amts⸗ ö11A44“ Unterz. Wilhelm, Nen decken zuruͤck. Der Buͤrgermeister versah das Gebaͤude mit zu melden und den Zweck ihres Aufenthalts anzugeben haben. Verrichtungen fortzusetzen; sie sind unter den Schutz der Luͤt⸗ Herzog zu Braunschweig⸗Oels."“* Sicherheits⸗Mannschaft, und so schien die Ruhe hergestellt, In Gent herrscht fortwaͤhrend die groͤßte Ruhe; sowohl ticher Stadtgarde gestellt. 3) Die Deputation der Staͤnde Dresden, 2. Okt. Der heutige Anzeiger enthaͤlt als nach Verlauf einiger Zeit von einem anderen Ende des das Benehmen der dortigen Fabrik⸗Arbeiter, als das der ge⸗ wied besonders aufgefordert, die Abwesenheit des Gouver⸗ eine Bekanntmachung der zur Aufrechthaltung der oͤffentli —Ortes her der Ruf: Feuer! erscholl. In einem Augenbli waffneten Buͤrger, wird als friedlich und zufriedenstellend ge⸗ neurs der Provinz zu ersetzen, wenn dieser Beamte seine chen Ruhe Allerhoͤchst verordneten K 1 schildert. Unterschrift nicht uͤbertragen hat. 4) Die sedentaire Stadt⸗ 1b Tage, die Wahl der Kommun⸗Repraͤsentanten betreffend. Im 290 Fuder Fruͤchten angefuͤllte Scheuern an allen 4 Ecken In Hollaͤndischen Blaͤttern wird der von Luͤtticher Zei⸗ garde ist besonders mit der Vollziehung des Gegenwaͤrtigen Eingange derselben heißt es: „Damit uͤber die kuͤnstige Stadt⸗ in Flammen. Kein Zweifel, daß die eben verjagten Meute⸗ tungen verbreiteten Nachricht, daß in dem Fort la Char⸗ und aller fuͤr die Aafrechthaltung der innern Ordnung ge⸗ Verfassung hiesigen Orts mit der Buͤrgerschaft die noͤthigen rer, erzuͤrnt uͤber die kraäftige Abweisung von Seiten der treuse bei Lͤttich vieles Kriegs⸗Material gefunden worden faßten Beschluͤsse beauftragt.⸗⸗“) 8,sss Verhandlungen gepflogen werden koͤnnen, auch cie Kommune Heldenberger, diesen Brand angelegt hatten. Durch die von sseey, widersprochen; es ist jedoch jetzt ein Vorrath von Schieß⸗ Die Folgen der eleNer⸗ WLE““ Verviers bis zu dem Eintritt einer solchen Stadt⸗Ordnung bei den in⸗ allen Seiten herbeigeeilten Spritzen wurde zwar das Feuer pulver aus dem Bayardschen Magazin dorthin gebracht wor⸗ u1 Wöge 8 Srefem ete Uch 662 Fabrik⸗ U mittelst etwa vorkommenden Angelegenheiten durch selbstge⸗ bald geldͤscht, jedoch nur nachdem die 3 Scheuern, den. Dermalen befindet sich in diesem Fort außer dem Kom⸗ gr .g 8 ho 81g 15 8 * ves Kredit 8 ve9 waͤhlte Revpraͤsentanten gehoͤrig vertreten werde, so hat es die die in keinem Falle zu retten waren, von Grund mandanten Clermont auch ein gewisser J. Beukers, der sich ½ ve sich Amen es dis.5 v . unterzeichnete Kommission fuͤr eines der dringendsten Geschaͤfte aus abgebrannt waren.ü Hierbei muß das Benehmen HOberst der Artillerie⸗Kohorte nennt. Die nach der Abreise 8 1. 2 fehep 22 AfsoheSs 2 8* 83 bi mss ses. gehalten, hierzu die noͤthige Einleitung zu treffen, und macht, der nahe geiegenen Gemeinden Kaichen und Buͤdesheim ruͤhm⸗ des Gouverneurs der Provinz Luͤttich, Herrn Sandberg, ven. 8 Isb b8- Wah sin Zahl, auf den Fel⸗ nachdem die diesfallsigen Grundzuͤge Allerhoͤchsten Orts ge⸗ lich erwaͤhnt werden, welche sogleich Sicherheitsmannschaft niedergesetzte Provinzial⸗Kommission hat durch Herrn Dan⸗ ern umher und bereuen ihren Wahnsinn. 1 nehmigt worden, hieruͤber folgendes Regulativ bekannt.“ nach Heldenbergen schickten und zur Herstellung der Ordnung delin den Befehl ergehen lassen, daß der in den Straßen ders EEEöI 8 Dieses Regulativ zerfaͤllt in 4 Kapitel, deren erstes die all« und Ruhe daselbst thaͤtig mitwirkten. Fuͤr die folgende Stadt bereits angerichtete Schaden wiederhergestellt wer⸗⸗-⸗ n . 11““ 8 gemeinen Grundsaͤtze enthaͤlt. Nach Laaßgabe derselben wird Nacht war zwar ein aͤhnlicher Angriff auf das Haupt⸗ Zoll⸗ den soll. V Hannover, den 1. Okt. Ihre Koͤnigliche Hoheit die die gesammte Buͤrgerschaft Dresdens durch von ihr selbst aus amt zu Vilbel angekuͤndigt; inzwischen waren aber Mititair⸗ 8 Harlem, 28. Septbr. Außer den ergangenen Werbe⸗ Herzogin ven Cambridge ist mit Ihrer Durchlauchtigen ihrer Mttte gewaͤhlte Repraͤsentanten vertreten. Wahlberech⸗ Kommandos von den benachbarten Garnisonen und eine Edikten macht in Amsterdam auch die Anzeige großes Aufse⸗ Toöchter, der Prinzessin Auguste, von Rumpenheim am tigt und wahlfaͤhig sind daher: 1) alle unter Raths⸗Juris⸗ Schwadron Kavallerie von Darmstadt aus in Vilbet einge⸗ hen, daß die gekuͤndigten Domainen⸗Loos⸗Renten nicht einge⸗ Dienstage hierselbst wieder eingetroffen. 1 diction mit Haͤusern angesessene Buͤrger, so wie die Lehntraͤ⸗ troffen, und somit ging die Nacht voͤllig ruhig voruͤber. löst und dieses, unter Verguͤtung von 5 pCt. p. a. Zinsen, Der Koͤnigliche Franzoͤsische außerordentliche Gesandte, ger. solcher unter Rathsgerichtsbarkeit gelegener Haͤuser, de⸗ Auch bei dem Haupt⸗Zollamte zu Offenbach war ausgesetzt werden soll. Graf René de Bouillé, welcher das Notifications⸗Schrei⸗ ren Besitzer nicht selbst Buͤrger sind; 2) alle unangesessene ein Drohbrief angekommen, und die ganze Einwoh⸗

auf unbestimmte Zeit hin 1. Not 2⁸8 1 1 8 Der hiesige Kommandant hat seinerseits die beschlossene ben von der Thronbesteigung Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Buͤrger, und zwar ohne Unterschied der Gerichtsbarkeit, un⸗ nerschaft war deshalb gestern in großer Aufregung, Infanteristen⸗Werbung „unter sehr vortheilhaften Bedingun⸗ Franzosen dem hiesigen Gouvevnement uͤberveicht hat, ist ge⸗ ter der sie wohnen. Die Zahl der Revpraͤsentanten ist auf! zumal da sich nach und nach mehrerere hundert Ein⸗

gen“ angekuͤndigt. Jeder, der sich auf sechs oder acht Jahre stern von hier nach Kassel abgereist. 8 6 27, und zwar auf achtzehn fuͤr die Angesessenen und neun wohner von Frankfurt und Oberrad in Offenbach gesam⸗ annehmen laͤßt, bekommt 20 Fl. Handgeld und fuͤr jedes Jahr Der bei der hiesigen Koͤnigl. Franzoͤsischen Gesandt⸗ fuͤr die Unangesessenen, bestimmt. Damit hierbei auch die melt hatten. Unter diesen Umstaͤnden und bei der Schwaͤche uͤber acht noch 2 Fl., doch wird keiner auf laͤnger als zehn schaft bisher angestellte Legations⸗Secretair Graf von La⸗ verschiedenen Stadttheile repraͤsentirt werden, so wird die der Garnison wurde eine Sicherheitswache von hundert Buüͤr⸗ Jahre angenommen. Solche, die schon im Niederlaͤndischen tour⸗Maubourg ist zum Secretair bei der Koͤniglichen Fran⸗ Buͤrgerschaft zu diesem Behuf in drei Stadttheile abgetheilt. gern aufgeboten, welche, in Gemeinschaft mit dem Militair, Heere gedient haben, werden auf weniger als sechs, jedoch zoͤsischen Ambassade zu London ernannt und dorthin abge⸗ Der erste Stadttheil umfaßt die Altstadt, der zweite Stadt⸗ den Graͤnz⸗Aufsehern, der Gendarmerie und den staͤdtischen nicht weniger als zwei Jahre, angenommen, in welchem letze gangen. 8 theil die Vorstaͤdte der Altstadt, der dritte Stadttheil die Polizeidienern, die Wache bezogen, Posten ausstellten und rschen Nache Neustadt mit Inbegriff des neuen Anbaus. patrouillirten. So ging die Nacht ruhig. vorüͤber. Der treff⸗

teren Falle sie 10 Fl. und fuͤr jedes Jahr laͤnger bis sechs Im heutigen Blatte der Han noͤve 4 adt b eillir 1 Jahre einschließlich 5 Fl. Handgeld erhalten. Die Angenom⸗ richten liest man Folgendes aus Braunschweig, vom 29. Kassel, 28. Sept. Die Allerhoͤchstlandesherrliche Ver⸗ liche Geist, welcher die ganze Buͤrgerschaft Offenbachs beseelt, Sept: „Am 2 7sten harte die vereinigte Landschaft Sr. Durchl. sicherung uͤber eine landstaͤndische Vertretung der Unterthanen kann nicht genug geruͤhmt werden; die Uebereinstimmung mit

menen haben die Wahl unter den 18 Infauterie⸗Abtheilun⸗ . b di . gen; wer aber auf das Waͤhlen verzichtet, erhaͤlt 3 Fl. Hand⸗ dem Herzoge Withelm eine von saͤmmtlichen Mitgliedern in dem Großherzogthume Fulda und den Fuͤrstenthuͤmern dem Militarr und die puͤnktliche Ordnung, mit welcher⸗ alle geld mehr. oder in deren Vollmacht unterzeichnete Adresse uͤberreicht, Hanau und Isenburg ist folgenden Inhalts: Befehle vollzogen wurden, ist in der That musterhaft, und Man erwartet, daß die Festungen Bergen op Zoom, welche eine ergreifende Schilderung des, unter der Regierung Von Gottes Gnaden Wilhelm II., Kurfuͤrst ꝛc. ꝛc. Nach⸗ es ist daher nicht zu bezweifeln, daß auch fuͤr die Zukunft die Breda, Herzogenbusch, Grave und Nymwegen in wehrhaften des Herzogs Karl geschehenen Unrechts und der daraus fuͤr dem Wir durch Unsere Verordnung vom heutigen Tage eine Ruhe aufrecht erhalten werden wird. 8 Stand gesetzt werden. das Land hervorgegangenen ungluͤcklichen Lage enthaͤlt und Versammlung der Althessischen Landstaͤnde auf den 16ten des Auch in Buͤdingen, wo vor einigen Tagen ein Hau⸗ Luͤktich, 29. Sept. Von dem Zustande der Dinge in mit dem Antrage schließt, daß bei der Unmoͤglichkeit, daß der naͤchstkuͤnftigen Monats bestimmt haben; so ertheilen Wir, fen gesetzloser Menschen die Ordnung einen Augenblick ge⸗ dieser Stadt kann man sich aus nachstehenden von dem Ge⸗ Senhn” Karl die Regierung des Landes sortsetze, der Herzog auch fernerhin geneigt, fuͤr saͤmmtliche Theile Unseres Staates stoͤrt hatte, war durch die Buͤrger die Ruhe alsbald wieder⸗ im dieselbe uͤbernehmen moͤge. Se. Durchl. haben dar⸗ und alle Klassen Unserer Unterthanen gleiche Sorge zu tragen, hergestellt und die Hauptraͤdelsfuͤhrer verhaftet, und es ist

ueral⸗Kommandanten der Stadt⸗Garde, Grafen de Berlay⸗ ilhelm 3 LeA 1— mont, „nach Anhoöͤrung der Legions⸗Chefs und in Gemaͤßheit auf bereits am folgenden Tage nachstehende Erwiederung er’-⸗ hierdurch aus hoͤchsteigener Bewegung die feste Landesfuͤrstliche daher auch dort nichts weiter zu besorgen.

des einstimmigen (2) Wunsches der Garde“, erlassenen Ver⸗ lassen: Zusicherung, daß Wir wegen einer allgemeinen landstaͤndischen Da uͤbrigens die Großherzoögl. Hessische Graͤnze gegen ordnungen eine Vorstellung machen: „Ich danke der vereinigten Landschaft des Herzogthums Vertretung dae ese säͤmmtlichen Unterthanen, und zwar mit die Grafschaft Hanau hin aller Orten mit aͤhnlichen Anfaͤllen 8 DJeder zum innern Dienste der Stadt berufene Gardistez Braunschweig und Blankenburg fuͤr die Mir dargebrachten geeigneter Ruͤcksicht auf die in Unserer Grafschaft Schaum⸗ bedroht ist (wie wir denn so eben in Erfahrung bringen,

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Kommission vom gestrigen standen drei aneinanderhaͤngende, sehr große, mit mehr als

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