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— In der Achener Zeitung liest man:
nete, wird dem einfaͤltigen großen Haufen als Schwaͤche dar⸗
die sich beide vor ganz Europa mit dem Brandmark der In⸗ famie bezeichnet haben.“ 3
„Bei dem gaͤnzlichen Mangel an authentischen Nachrich⸗
ten sind wir darauf beschraͤnkt, die posaunenden Angaben der
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„Die Bruͤsseler und Antwerpener Zeitungen sind uns wiederum nicht zugegangen. Alles, was wir uͤber den Zustand des Nachbar⸗ landes vernehmen, ist furchtbar um sich greifende Anarchie. Die kraftvolle Unterdruͤckung ist im ersten Augenblicke gar nicht und nach einem Zoͤgern von drei Wochen in unzurei⸗ chender Weise angewendet; was die angeborne Milde und Maͤßigung des Koͤnigs zur Schonung der Verfuͤhrten anord⸗
gestellt und er zu fortgesetztem Aufruhr von Leuten angetrie⸗ ben, die ihre heimlichen schwarzen Zwecke verfolgen; an der Spitze des Ganzen stehen jetzt de Potter und van Halen,
Luͤtticher Zeitung auszuziehen.’“ — Es folgt nun zunaͤchst die
von der provisorischen Regierung in Bruͤssel erlassene Pro⸗
clamation, in der angezeigt wird, daß Herr von Potter die⸗ ser Regierung als Mitglied einverleibt worden sey, so wie eine andere Proclamation des Herrn von Potter selbst, in der er seine Mitbuͤrger zu gemeinsamem Widerstande auffor⸗ dert. — „Das provisorische Gouvernement hat einen beson⸗
dern Ausschuß gebildet, der aus de Potter, Rogier und
Vandeweyer besteht. — Gestern sind auf Antrag des Kom⸗
mandanten van Halen zwei Geschuͤtze nach Loͤwen geschickt, um dden Buͤrgern bei der Vertheidigung ihrer Stadt zu helfen. — Ein Koöoͤnigl. Armee⸗Corps, etwa 10,000 Mann stark, steht bei Dieghem. — Der Kommandant van Halen hat vom Prinzen
Friedrich die Auslieferung von Duecpetiaux und Pletinx verlangt.“
Aus dem Briefe eines Spaniers. „Als ringsum der Streit gegen freie Institutionen begann, erhielt der Koͤnig der Niederlande sein Werk aufrecht. In keinem Staate Europa’'s
heerrschte so viele individuelle, auch Preßfreiheit, wie in den Niederlanden; keine Regierung nahm so freundlich, als diese,
die wegen Liberalismus von der apostolischen Partei vertrie— benen Spanier auf. — Johann van Halen, der jetzt als Bruͤsseler Insurgenten⸗General figurirt, ist der Sohn eines Hollaͤnders aus Mastricht, der in Spanien durch Verdienste zum Linienschiffs⸗Capitain stieg. Der Sohn wurde in Spa⸗ nien von einer Spanierin geboren, ist Spanier der Erziehung, Sprache und seinen Diensten nach; — 1808 trat der Vater zu Madrid in Joseph Bonaparte's Dienste, und der Sohn, u Corunna gefangen, folgte dessen Beispiel. Er diente dem Koͤnige Joseph mit Anhaͤnglichkeit, bis dieser aus Spanien entfloh. Zuletzt uͤbel behandelt von Joseph, wollte van Ha⸗ len sich wieder Rechte an das Spanische Vaterland erwer⸗ ben, wußte des Marschalls Suchet geheime Chiffre zu erhal⸗ ten, verschaffte den Spaniern damit die festen Plaͤtze Mequi⸗ nenza, Lerida und Monzon. Seine ferneren Schicksale hat er in Memoiren beschrieben, bis 1820, wo er aus dem Russischen Dienste wieder nach Spanien kam; 1823 wanderte van Halen mit Mina von Catalonien aus und wurde, wie so viele andere Spanier, gastfreundlichst in Belgien aufgenommen. — Des edlen Koͤnigs Wille schuͤtzte diese Fremden, die, aͤrger als Ketzer verschrieen dem Fanatismus in Spanien ein Graͤuel waren. Auch Freunde fand van Haten, die ihn und seine Familie (welche jetzt bei einem derselben in Antwerpen ist) unterstuͤtzten, wo sie konnten. Aber unbekuͤmmert um diese und jedes zarte Gefuͤhl, stellt er sich an die Spitze einer Insurrection. — Wie edle Spanier ihn beurtheilen werden, sprach Mina schon aus. Als Napoleon 1815 von Elba zuruͤckkam, bot er dem vexbannten Helden Franzoͤsische Truppen an, um nach Spa⸗ nien zuruͤckzukehren und eine Revolution zu beginnen. Mina schlug fremde Huͤlfe aus und ging nach Belgien. Auch jetzt er⸗ boten sich 1000 Franzosen, mit ihm nach Spanien zu ziehen; er aber antwortete: „Wollt ihr als Spanier in die Reihen meiner Krieger treten, so sey es; doch Spaniens Sache be⸗ trifft die Spanier nur!“ — Die Spanier werden sagen, van Halen ist Belgier! Indeß nennt er sich Spanier; Ro⸗ gier, Mitglied der provisorischen Regierung zu Bruͤssel, ist Franzose. Welche Nationalitaͤt zeigt sich in einer Sache, de⸗ ren Fuͤhrer Auslaͤnder sind? Nur Fremde, im Dienst eines Staats, duͤrfen, ihrer Pflicht nach, Theil an dessen innern Zwistigkeiten nehmen; edel wird jener handeln, der fuͤr em⸗ pfangene Gastfreundschaft seine Treue anbietet, Feinde und Raͤuber zu vertreiben. Ein Auslaͤnder, der Theil an einer Revolution nimmt, weil er sie fuͤr edel haͤlt, tritt uͤber die Schranke des Zartgefuͤhls, wenn er Fuͤhrer wird. Er macht sich des Eigennutzes verdaͤchtig im Annehmen eines Amts, die Insurgenten aber, welche ihn waͤhlen, beweisen entweder Er⸗ baͤrmlichkeit oder Mangel an echtem Nationalgefuͤhl; ihre Sache
wird dann die einer Faction, gehoͤrt nicht mehr der Nation an.
Wenn jede Graͤnze zwischen Pflichten der Buͤrger verschie⸗ dener Laͤnder schwindet, wenn jedes Zartgefuͤhl des Edelsinns, der Dankbarkeit und Freundschaft zu leicht gegen den Ehr⸗
geiz wiegt, wenn man ohne Schaam und ohne Unterschied des Landes fuͤr entgegengesetzte Sachen als Fechter auftritt
(die Spanische war das Entgegengesetzte der Belgischen), wenn der Name Freiheit jeden Abfall von edlen Gesinnnngen bildet; dann wird die gesetzliche Freiheit ein unmoralisches Wuͤhlen, eine blutige Willkuͤhr, wo Jeder seiner Leidenschaft sich ohne Zuͤgel hingiebt. Besser dann, unter wilden Thieren zu leben, als unter solchen Menschen. — In politischer Wuth und Verirrung dachte van Halen schwerlich noch an die Frage: Wer wird alsdann gastfrei Fremde aufnehmen? Doch wah⸗ rer Edelmuth kennt keine Graͤnzen und bleibt nicht zuruͤck in Erkennung der Schuld. Der gute Koͤnig verfuhr hoͤchst edel gegen Fremde, die wackern Spanier verlaͤugnen v. Halen.“
— Die Timers, die die Nachrichten uͤber das Einruͤcken der Koͤniglichen Truppen in Bruͤssel mittheilt, findet sich da⸗ durch zu folgenden Betrachtungen veranlaßt: „Auf diese Weise, wuͤnschen und hoffen wir, soll eine Empoͤrung sich endigen, die ihren Ursprung im Poͤbel und ihren Ausgang in Metzeleien hatte, die eben so unsinnig in ihrer Idee als veraͤchtlich in ihren Ausfuͤhrungs⸗Mitteln war und die, wenn nicht der Abscheu uͤber das unnuͤtz vergossene Blut und Mit⸗ gefuͤhl fuͤr die vielen unverschuldet leidenden Buͤrger bei uns dominirte, unsern Spott rege machen koͤnnte. — Untersuchen wir jedoch einmal die Gruͤnde, welche die Vertheidiger der Trennung der beiden Theile des Koͤnigreichs der Nieder⸗ lande fuͤr diese Maaßregel anfuͤhren. Sie beschraͤnken sich hauptsaͤchlich auf drei: auf Verschiedenheit der Re⸗ ligion, Handels⸗Interessen und Sprache. Was nun zunaͤchst die Religion betrifft, so bemerken wir, daß die im Grundgesetze gegen alle Glaubensbekenntnisse aus⸗ gesprochene vollkommene Toleranz und der gleichmaͤßige Schutz, der jeder Religion dem zufolge bewilligt wird, in diesem Punkte gar keine Schwierigkeit zulassen. Sollte man, dieser Verschiedenheit wegen, auf eine Trennung bestehen, so moͤch⸗ ten wir in der That wissen, was denn in Bezug auf die 7 — 900,000 Katholiken geschehen soll, welche die noͤrdlichen Provinzen bewohnen, und deren Beisammenleben mit den Protestanten unter gleichen Gesetzen doch niemals der Wohl⸗ habenheit und der Ruhe der Hollaͤndischen Republik ein Hin⸗ derniß war. Auf der andern Seite wuͤrden die Belgier, wenn sie auch mit ihren suͤdlichen Nachbarn, den Franzosen, vereinigt werden moͤchten, in dieser Hinsicht gar nichts ge⸗ winnen; denn die katholische Religion hat ja aufgehoͤrt, die herrschende in Frankreich zu seyn, die neue Franzoͤsische Charte sagt ausdruͤcklich nichts weiter, als daß die katholische die Religion der Mehrheit der Franzosen sey. Nun, dasselbe ist auch bei den Niederlaͤndern der Fall, und dieser Umstand,
verbunden mit dem bereits erwaͤhnten Artikel im Grundge⸗
setze und dem bekannten Charakter des Hauses Nassau, sollte do eine hinreichende Buͤrgschaft gegen jede religioͤse Unterdruͤch oder unguͤnstige Behandlung seyn. Eine vielleicht noch m alle Beweisgruͤnde redende Thatsache ist die, daß se Beginn der gegenwaͤrtigen Bewegungen in Bruͤssel und Luͤr⸗ tich, bei dem Zustande der Aufregung, in welchem die Unzu⸗ friedenen sich besinden, und wiewohl diese doch jede wirkliche oder vorgebliche Beschwerde mit Vergnuͤgen aufgreifen, den⸗ noch nicht eine einzige Stimme vernommen worden, die sich uͤber Mangel an Ruͤcksichten fuͤr die Rechte der Katholiken oder uͤber Langsamkeit in der Ausfuͤhrung des Konkordates beschwert haͤtte. — Auf gleiche Weise koͤnnen wir zweitens wider die vorgebliche Unvertraͤglichkeit der beiden Handels⸗ Interessen Thatsachen anfuͤhren. Die ernstlichen Bitten des ganzen Flandern und Antwerpens, daß keine Trennung statt finden moͤge, beweisen hinlaͤnglich, daß die Regierung Wil⸗ helms von Nassau besser noch, als die Philipps von Bur⸗ und und Karls V., es verstanden hat, die Interessen des Ackerbaues, der Manufakturen und des Handels so mit ein⸗ ander zu vereinigen, daß sie saͤmmtlich dem Lande einen bluͤ⸗ henden Wohlstand verliehen. Hat doch selbst das Organ der Trennungs⸗Partei, der Courrier des Pays⸗Bas, dies zuge⸗ geben, indem er sagte, daß die gegenwaͤrtig zwischen beidene Staaten bestehenden Zoll⸗Verhaͤltnisse beibehalten werden soll⸗ ten. — Was den dritten Punkt, die Sprache, anbelangt,
dessen Bedeutung wir schon zugegeben haben, so ist eine ge⸗
nauere Auseinandersetzung noͤthig. Vier der suͤdlichen Pro⸗ vinzen, Hennegau, Namuͤr, Luͤttich und Luxemburg sind durch⸗ aus Wallonisch, d. h. in ihnen wird weder Hollaͤndisch noch Flaͤmisch gesprochen, noch verstanden; daher hat auch nie Je⸗ mand in dieser Hinsicht an ihnen Anstoß genommen, und ihre Prozesse, ihre Verwaltung und ihr Briefwechsel mit den
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Behoͤrden im Haag und in Bruͤssel sind immer in Franzoͤsi⸗ scher Sprache gefuͤhrt worden und werden es noch. In Limburg aber und Antwerpen und den beiden Flandern ist die Sprache Flaͤmisch, und zwar so sehr, daß waͤhrend der 20jaͤhrigen Herrschaft der Franzosen, wo die Verhandlungen
Franzoͤsisch gefuͤhrt wurden, bei allen Gerichtshoͤfen stets Dol⸗
metscher seyn mußten, um den Parteien und Zeugen den Gang der Verhandlungen verstaͤndlich zu machen. Flaͤmisch aber und Hollaͤndisch stehen einander so nahe, daß es fuͤr den mit einem der Dialekte Vertrauten nicht die geringste Schwierigkeit hat, den andern zu verstehen. Die letzte Pro⸗ vinz, Suͤd⸗Brabant mit der Hauptstadt Bruͤssel, ist zwischen dem Wallonischen oder Franzoͤsischen und dem Hollaͤndischen fast gleich getheilt. — Da dies das wahre Verhaͤltniß in Ruͤcksicht auf die Sprache ist, kann man wohl fragen, ob zwischen den noͤrdlichen und suͤdlichen Provinzen groͤßere Un⸗ vertraͤglichkeit ist, als zwischen den suͤdlichen selbst unter ein⸗
ander? Und da man es nie fuͤr zutraͤglich gehalten hat, die V
Wallonen von den Flamaͤndern zu trennen, sollte es da un⸗ moͤglich seyn, Wallonen und Flamaͤnder mit den Hollaͤndern vereint zu behalten? — Da man jedoch so viel von der durch die Maaßregeln des Koͤnigs ruͤcksichtlich der Sprache bewirk⸗ ten Aufregung gesprochen hat und der Parteigeist jene Maaß⸗ regeln in der That zu einem Gegenstande unaufhoͤrlichen Ta⸗ dels gemacht hat, koͤnnen wir diese Gelegenheit nicht vorbei⸗ gehen lassen, ohne zu erklaͤren, daß die auf Beguͤnstigung des Flaͤmischen oder Hollaͤndischen abzweckenden Maaßregeln nie die vier Wallonischen Provinzen betrafen, wie wir sagten, und daß sie keiner andern Provinz druͤckend erscheinen konn⸗ ten, Bruͤssel ausgenommen, welches durch ein, wie die Folge gezeigt hat, sehr ungluͤckliches Versehen dem Flaͤmischen Theile des Koͤnigreichs zugetheilt wurde, weshalb in seinen Gerichts⸗ hoͤfen, Verwaltungs⸗Behoͤrden und Schulen das Franzoͤsische verboten wurde. Daher entstand das Geschrei so vieler Ad⸗ vokaten, Journalisten, Gelehrten und anderer einflußreichen Personen (die franzoͤsirten Stutzer nicht zu vergessen), die man alle leicht haͤtte beschwichtigen koͤnnen, wenn man die Frage, ruͤcksichtlich Bruͤssels, unentschieden gelassen haͤtte. Der Gebrauch mehr als einer Sprache in der Versammlung der Generalstaaten ist unstreitig unbequem, obgleich auch nicht so sehr, als man es geschildert hat. Weigern sich auch einige Stock⸗Hollaͤnder, Franzoͤsisch zu sprechen, so weiß man doch, daß alle es verstehen. So wird also die Diskussion in den Kammern, wie in den Sectionen oder Comités, im Allge⸗ meinen Franzoͤsisch gefuͤhrt. Die Eroͤffnungsrede des Köͤ⸗ nigs wird zwar immer Hollaͤndisch gehalten, aber sobald sie beendet ist, wird an die Mitglieder eine Franzoͤsische Ueber⸗ setzung vertheilt. Die Botschaften, die Gesetzes⸗Entwuͤrfe und andere Formalitaͤten sind in beiden Sprachen gedruckt. Der Praͤsident spricht, wenn er die taͤglichen Arbeiten eroͤff⸗ net, einige Saͤtze Hollaͤndisch, um die Ehre der amtlichen Sprache aufrecht zu erhalten; aber die Minister sprechen fast ohne Ausnahme Franzoͤsisch, nicht nur aus Artigkeit gegen die Wallonischen Mitglieder, welche weder Hollaͤndisch noch Flaͤmisch verstehen, sondern auch, weil es in in ihrem Vor⸗ theile ist, die moͤglichst groͤßre Anzahl von Deputirten zu uͤberreden und zu uͤberzeugen. — Die Anzahl der Deputir⸗ ten fuͤr den Norden und Suͤden ist einander vollkommen gleich, fuͤr jeden Theil 55. — Die Klagen, daß diese 55 Bel⸗ gier von der gleichen Anzahl ihrer noͤrdlichen Kollegen un— terdruͤckt werden, daß die Hollaͤnder dem Hofe unterwuͤrfig sind, daß die Regierung ein unerlaubtes Uebergewicht hat, u. a. dgl. m. koͤnnen durch die Thatsache widerlegt werden, daß in wenigen Jahren, trotz aller Anstrengungen des Mi⸗ nisteriums, das Budget 3 oder 4 mal verworfen worden ist. In der That ist kein reiner Hollaͤnder da, der nicht gegen einen uͤberspannten Wallonen eine Liste von Faͤllen auffuͤhren koͤnnte, wo ihm der Versuch, die Interessen seiner Provinz einseitig zu foͤrdern, mißlungen ist. Die Unparteilichkeit und Weisheit des Koͤnigs haben diese gegenseitigen Vorurtheile großentheils uͤberwunden, in dem Augenblicke, da die Pari⸗ ser Begebenheiten fuͤr Europa eine neue Aera begannen.“
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 28. September. Unsere heutige Zei⸗ tung enthaͤlt folgenden amtlichen Artikel: „Se. Majestaͤt ha⸗ ben den 16ten d. ein Schreiben von Sr. Majestaͤt Ludwig Philipp J., Koͤnig der Franzosen, mit Nachricht von dessen
Regierungs⸗Antritt erhalten.“
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Dresden, 1. Okt. (Aus der Leipziger Zeitung.) Bereits bei dem in der ersten Haͤlfte des gegenwaͤrtigen Jah⸗ res allhier gehaltenen Landtage war von den Staͤnden eine
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den Anforderungen und den Beduͤrfnissen der Zeit entspre⸗ chende Modisication der staͤndischen Verfassung des Koͤnig⸗ reichs Sachsen in Antrag gebracht, und es war diesem An⸗ trage vorerst in so weit entsprochen worden, daß bei der Ver⸗ tagung der Landtags⸗Versammlung eine staͤndische Deputation den Auftrag erhielt, Vorschlaͤge zu einem verbesserten Ge⸗ schaͤftsgange fuͤr die Landtags⸗Verhandlungen zu bearbeiten. — Dem nicht zu verkennenden Beduͤrfnisse einer in das Wesen der staͤndischen Verfassung selbst naͤher eingehenden Modifi⸗ cation aber ist die Regierung jetzt durch ein in diesen Tagen an den Koͤniglichen Geheimen Rath ergangenes Reskript ent⸗ gegen gekommen, worin demselben aufgegeben wird, den Plan zu einer den Erfordernissen der Zeit und den Verhaͤltnissen hiesiger Lande entsprechenden Landes⸗Verfassung und Repraͤ⸗ sentation zu bearbeiten, dieses Geschaͤft aber dermaßen zu be⸗ schleunigen, daß das Resultat noch im Laufe dieses Jahres Allerhoͤchsten Orts vorgelegt werden koͤnne, um bei der spaͤ⸗ testens mit dem 1. Maͤrz zu bewirkenden Wiedereroͤffnung 1““ zur Mittheilung an selbige bereit zu seyn.
Darmstadt, 1. Okt. Das heutige Großherzogl. Hes⸗ sische Regierungsblatt enthaͤlt folgende Verordnung: „Lud⸗ wig II., von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Da eine Rotte fremder Insurgenten in
Unser Staatsgebiet gewaltsam und mit Veruͤbung der groͤß⸗
ten Verbrechen eingedrungen ist, auch einzelne Unserer Un⸗ terthanen zur Theilnahme an dieser verbrecherischen Hand⸗ lung verleitet worden sind; so finden Wir Uns bewogen, zur Unterdruͤckung und Bestrafung dieser Empoͤrung und Meu⸗ terei, in Gemaͤßheit des Art. 73. der Verfassungs⸗Urkunde,
hiermit zu verordnen: Art. 1. Dem Kommandanten Unserer
Militairmacht in Oberhessen sind alle Civil⸗Autoritaͤten der Distrikte, in welchen sich solche verbrecherische Rotten bereits gezeigt haben oder sich noch zeigen werden, untergeordnet. Art. 2. Wer als Theilnehmer an den erwaͤhnten verbrecheri⸗ schen Handlungen mit Waffen oder Wehr, welcher Art sie seyen, ergriffen wird, soll mit dem Tode bestraft werden. Art. 3. In Beziehung auf die Erkennung und Vollziehung der Todesstrafe tritt das standrechtliche Verfahren, nach Vor⸗ schrift der Art. 179., 513. und folgenden des Militairstrafge⸗ setzbuches, ein. Art. 4. Gegenwaͤrtige Verordnung tritt mit ihrem Erscheinen im Regierungsblatt in Kraft und wird zu⸗ ruͤckgenommen werden, sobald die Ruhe wiederhergestellt ist. Urkundlich Unserer eigeuhaͤndigen Unterschrift und des
„ Ludmig.
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Wien, 1. Oktober. Der Oesterreichische Beobach⸗ ter enthaͤlt Folgendes:
„„Preßburg, 29. Sept. Der Tag zur Kroͤnung Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs⸗Kronprinzen war mittelst der letzten Koͤnigl. Resolution auf den 26sten d. M. festgesetzt, wurde aber des unguͤnstigen Wetters wegen, das schon am 25sten d. M. eintrat, auf unbestimmte Zeit verschoben. Es regnete beinahe unausgesetzt bis zum 27sten Mittags. Endlich hellte sich das Wetter auf, und Alles war in der gespaunte⸗ sten Erwartung, ob die guͤnstige Witterung anhalten und am naͤchsten Tage, den 28sten, die Kroͤnung stattfinden werde. Es ward kund gegeben, daß an dem Tage, an welchem die Kroͤnung stattfinden wuͤrde, in der Morgendaͤmmerung Ka⸗ nonen geloͤst werden sollten. Der Donner des Geschuͤtzes rief gestern um 4 Uhr Morgens Alles auf; das Leben in den Straßen begann; Grenadiere und Kuͤrassiere zogen auf, Buͤrger⸗Militair besetzte die Straßen, Truppen von Zuschauern bildeten sich, einzelne zum Kroͤnungszuge gehoͤrige Personen ver⸗ fuͤgten sich an ihre Plaͤtze. Vor sieben Uhr waren die Herrn Staͤnde und der Klerus in der Kroͤnungs⸗Kirche versammelt; Alles, was den Zug bildete, stand am und um den Primatial⸗ Pallast. Um sieben Uhr setzte sich der Zug in Bewegung. Die Straßen, durch die der Zug ging, wimmelten von Men⸗ schen, an den Fenstern waren Zuschauer gehaͤuft, auf den Daͤchern harten sie sich gelagert, um die Herrlichkeit zu schauen. Nicht nur der Einheimische, jeder Fremde wird durch die Majestaͤt der Ungarischen Kroͤnung hingerissen, und muß gestehen, daß er nie und nirgend etwas Herrlicheres se⸗ hen kann, nie etwas Gleiches sehen wird. Es sind nicht die kriegerischen Massen, nicht die Zahl gleichgekleideter Men⸗ schen, die den Zug uͤber Alles erheben; es ist die rein natio⸗ nelle Pracht, die sich dabei entfaltet, die alle andern Zuͤge verdunkelt. Es ist ein oft gebrauchter und mißbrauchter Aus⸗ druck, aber doch der einzige, der hier paßt, naͤmlich: Wer den Zug nicht gesehen, kann sich keine Vorstellung davon machen. Man hatte nicht Augen genug, als die Schaar Ungarischer:
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