1830 / 279 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

8 ander und gluͤcklich wuͤrden bestehen koͤnnen, und freut sich ganz besonders, daß in diesem Falle er, als Hollaͤnder, seiner Liebe zum Hollaͤndischen Vaterlande wieder unbeschraͤnkt und ohne Ruͤcksicht auf das verbruͤderte Volk wuͤrde Raum geben koͤnnen.

8” Antwerpen wurde am 27sten eine Proclamation des Generals Chassé bekannt gemacht, worin unter Anderm gesagt wird, daß das verbreitetete Geruͤcht, um glauben zu machen, die Stadt Bruͤssel sey auf Befehl Sr. K. H. des Prinzen Friedrich in Brand gesteckt worden, eine schaͤndliche Verlaͤumdung sey; daß gleichfalls verlaͤumderisch verbreitet werde, man haͤrte den Truppen zwei Stunden Pluͤnderung versprochen; daß dagegen bekannt gemacht worden sey, jeder zum Lager gehoͤrige Pluͤnderer sollte auf der Stelle erschossen werden, und daß endlich, wenn die Stadt nicht bereits ganz in Asche gelegt sey, dies allein dem edlen Charakter des Prinzen und seiner Menschenliebe zugeschrieben werden muͤsse.

Man schreibt aus Antwerpen, daß die Rebellen in Ath, welche den Kommandanten gefangen hielten, sich schmeichel⸗ ten, dafuͤr den unsererseits in Grammont gefangen genom⸗ menen Spitaels ausgewechselt zu erhalten.

Die Universtraͤts⸗Vorlesungen in Gent, die am A4ten d. eroͤffnet werden sollten, sind auf unbestimmte Zeit weiter hin⸗ aus verschoben worden.

Vorgestern war Mecheln noch von den Truppen des Prinzen Friedrich besetzt. Es scheint, daß das Hauptquartier desselben nach Antwerpen verlegt werden wiroͤ.

Aus Bruͤgge wird unterm 29. Sept. gemeldet, daß sich die dasige staͤdtische Verwaltung einen berathenden aus 6 Mit⸗ gliedern bestehenden Ausschuß beigesellt und die Errichtung einer besoldeten Buͤrger⸗Garde von 300 Mann beschlossen hat.

Der Buͤrgermeister von Gent, Hr. van Crombrughe, Deputirter bei den Generalstaaten, ist nach Gent zuruͤckge⸗ kehrt. Nicht der bekannte Arzt, Dr. Vleminckr, sondern

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dung mit den Herren Faschamps und Bayet arbeiten und

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wird durch die Civil⸗Kommission des Hauptquartiers unter⸗ stuͤtzt werden. 8

Der Kommandant hat auch durch einen Tagesbefehl die Wiederherstellung aller hiesigen Barrikaden angeordnet. Der Courrier des Pays⸗Bas enthaͤlt mehrere Er⸗

nennungen der provisorischen Regierung, unter Anderm die

eines Hrn. Ph. Mevius zum General⸗Secretair der Posten

in Belgien. Die provisorische Regierung hat angezeigt, daß sie nur die von ihren saͤmmtlichen Mitgliedern unterzeichneten Pro⸗ clamationen als von ihr ausgeflossen anerkennen werde. Durch eine Verordnung vom 26. Sept. hat die proviso⸗ rische Regierung die Verfallzeit aller Handels⸗Effekten auf Bruͤssel, welche vor jenem Tage ausgestellt wurden, um 25 Tage prorogirt. Diese Verordnung soll vom 28. Sept. an bis zu fernerm Widerruf exekutorisch seyn. Aus Doornik wird unterm Lgsten geschrieben, daß Ge⸗ neral Vauthier alle moͤglichen Anstalten getroffen habe, um die ihm anvertraute Citadelle gegen die Insurgenten zu ver⸗ theidigen; die Kauonen derselben sind gegen die Stadt ge-⸗ richter. Da jedoch unter der aus 3000 Mann bestehenden Garnison sich kaum 300 Hollaͤnder befinden und dagegen die Uebrigen meistens aus Luͤttichern bestehen, so fuͤrchtete man, daß der General sich nicht lange werde halten koͤnnen. Luͤttich, 30. Sept. Gestern, an welchem Tage, wie gemeldet, Morgens von der Citadelle auf die Walburga⸗Vor⸗ stadt geschossen wurde, knuͤpften sich Nachmittags Unterhand⸗ lungen zwischen der Citadelle und der Stadt an. Von Sei⸗ ten der Stadt wurden Vorschläge zur Uebergabe der Litadelle gemacht und die Erstuͤrmung angedroht. Der Kommandant antwortete, daß er im Falle eines Angriffes die Stadt zer⸗ schießen wuͤrde. Zu gleicher Zeit ließ er auf dem hoͤchsten

Punkte der Festung eine große Fahne mit den Koͤnigl. Far⸗

dessen Bruder, ist in Gent festgenommen worden; der Erstere

steht in Bruͤssel an der Spitze der daselbst errichteten Mili⸗ tair, Hospitaͤler. Es heißt, daß die Besatzung von Gent sich nach dem Kastell zuruͤckziehen und die Bewachung der Stadt den Buͤrger⸗Garden allein uͤberlassen werde. Der Redacteur des Catholique, Hr. Edmond v. Beaucarne, ist wieder in Freiheit gesetzt worden.

Dem Genter Catholique zufolge haben am 28sten in

Doornik unruhige Bewegungen stattgefunden, so daß die

Garnison genoͤthigt worden war, auf die Unruhestifter Feuer zu geben. Das Kastell wird fortwaͤhrend mehr und mehr in Vertheidigungs⸗Zustand gesetzt. Von einer in Bruͤsseler Blaͤttern gemeldeten Uebergabe des Kastells an die Insurgen⸗ ten ist in der Genter Zeitung nicht die Rede. In Gent selbst haben, der Staats⸗Couranr zufolge, am 29. Sept. abermals Unruhen stattgefunden; die Menge errichtere Bar⸗ rikaden und versperrte damit drei Bruͤcken, der Besatzung jedoch und der Buͤrgergarde, die mit 4 Stuͤcken Geschuͤtz und bren⸗ nenden Lunten aufmarschirt war, ist es gelungen, nachdem sie sich zweier so versperrter Bruͤcken bemaͤchtigt hatten, die Menge um 10 Uhr auseinander zu treiben. Die Staats⸗ Courant bemerkt bei dieser Gelegenheit: „Dergleichen auf⸗ ruͤhrerische Beweguͤngen koͤnnen nur wenige Verwunderung erregen, da man immer mehr die Gewißheit erhaͤlt, wie sehr zu Gent und anderwaͤrts der Poͤbel durch Geld⸗Verrheilun⸗ gen, durch Verbreitung luͤgenhafter Geruͤchte und andere noch viel schaͤndlichere Mittel aufgeregt und gleichsam gezwungen wird, Ausschweifungen zu begehen.“

Am 28sten und 29sten v. M. wurde in Amsterdam, un⸗ ter dem Vorsitze des Finanz⸗Ministers die jaͤhrliche Sitzung, des Tilgungs⸗Syndikats mit Ablegung der Rechnungen bis zum Schlusse des siebenten Rechnungsjahres gehalten.

Antwerpen, 1. Okt. Das Hauptquartier ist noch zu Waelhem, die Truppen befinden sich in ihren Kantonnirun⸗ gen zu Vilvoorden, Mecheln, Kontich, Duffel, Lier und Esseg⸗ hem. Was man bezweckt, weiß Niemand; leider zeigt sich der Insurrectionsgeist bereits in allen kleinen Ortschaften. Hier ist fortwaͤhrend Alles ruhig.

Bruͤssel, 30. Sept. *) Der General Cort⸗Heiligers hat Sr. K. H. dem Prinzen Friedrich eine bedeutende Streit⸗ macht aus Mastricht zugefuͤhrt und diese Vereinigung mit des Prinzen Armeecorps ohne Hinderung der Insurgenten bewerkstelligt.

Durch den Kommandant Juan van Halen ist der Pi⸗ comte de Calhat, der am 26sten den Angriff hinter dem Pal⸗ last des Koͤnigs befehligte, beauftragt, die Befestigung der Stadt und des Parks zu beschleunigen. Er soll in Verbin⸗

») Die Bruͤsseler Zeitungen, auf direktem Wege, sind heute wieder ausgeblieben. .

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fehlte.

ben aufpflaͤnzen. Die Festung ist mit zahlreicher Artillerie versehen. Die Buͤrger scheinen nun die Erstuͤrmung der Festung zu beabsichtigen und haben sich um dieselbe herum ge⸗ lagert, auch bereits in der Nacht vom 28sten Batterieen auf⸗ geworfen. Viele Einwohner treffen Vorkehrungen zur Siche⸗ rung ihrer beweglichen Habe fuͤr den Fall schlimmer Ereig⸗ nisse. Die Zahl der hier zum Kampfe geruͤsteten Freiwilligen wird von Einigen auf 15,000 Mann angegeben. b Die Achener Zeitung berichtet: „Aus Verviers er⸗ halten wir ein Schreiben vom 1. Okt. Am 30. Sept. fiel ein ernsthaftes Gefecht bei Luͤttich vor; eine Truppen⸗Abthei⸗ lung von Mastricht brachte der Citadelle Zufuhr von Lebens⸗ mitteln und Kriegsbeduͤrfnissen. Die ausgeruͤckten Luͤtticher, denen sich die von Verviers ausgezogenen Freiwilligen ange⸗ schlossen hatten, geriethen zwischen das Feuer der Citadelle und des von Mastricht heranziehenden Corps. teien haben hartnaͤckig gefochten; die Belgier wurden endlich zum Weichen gebracht, da ihre Anzahl die kleinere war und es ihnen an Uebung im Kriegsdienste gegen regulsire Truppen Auf diese Weise sollen mehre Hundert theils getoͤdtet, theils verwundet worden seyn, jedoch nicht, ohne den Hollaͤn⸗ dischen Truppen bedeutenden Nachtheil zugefuͤgt zu haben. Die Lebensmittel sollen indessen in die Citadelle gebracht und die Kanonen der Ausgezogenen von den Hollaͤndern genom⸗ men worden seyn. Eine andere Angabe schreibt den Bel⸗ giern den Sieg zu und sagt, die Lebensmittel seyen nach Lut⸗ tich hineingefuͤhrt, und den Hollaͤndischen Truppen waͤre ihr Geschuͤtz abgenommen. Das Ausbleiben der Luͤtticher Zei⸗ tungen cheint fuͤr die erste Angabe zu sprechen.“”)

Schweden und Norwegen.

Sethim, au, das eigenhaͤndige Schreiben Sr. Maj. des Koͤnigs der Franzosen zu antworten und dem Grafen v. Loͤwenhjelm seine neuen Beglaubigungsschreiben, welche denselben bei dem neuen Souverain von Frankreich in derselben Eigenschaft akkrediti⸗ ren, womit er beim Koͤnige Karl X. bekleidet war, zufer⸗ tigen zu laßen geruht. c⸗ 3. hat h 2ntzc8 v ese Asnc.

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Dresden, 5. Oktober. Gestern Abend ward hier die oͤffentliche Ruhe wieder etwas gestoͤrt, indem ein Haufe der niedern Volksklasse, wahrscheinlich durch den Einfluß einiger Uebelgesinnten angeregt, mehrere Straßen laͤrmend durchzog. Durch die Thaͤtigkeit der mittelst sofortiger Schlagung des Generalmarsches zusammenberufenen Kommunal⸗Garde ward jedoch allen weitern Excessen vorgebeugt und die Ruhe bald wiederhergestellt. Heute ist indeß von Seiten des Gouver⸗

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neurs folgende Bekanntmachung ergangen:

„Die gestrige Stoͤrung der oöͤffentlichen Ruhe

jeder

Beide Par-⸗

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Se. Maj. der Koͤnig haben

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wahrscheinlich durch den Einfluß einiger Uebelgesinnten her⸗ 8 beigefuͤhrt wurde, ist durch die Kraft der Kommunal⸗Garde unterdruͤckt worden. erkennung ihres Verdienstes aus und fuͤhle mich uͤbrigens verpflichtet, nachstehende Anordnungen oͤffentlich bekannt zu

1) Alle Lehrlinge, Weiber und Kinder sind bei einbre⸗ chendem Abend moͤglichst zu Hause zu halten und bei der geringsten Stoͤrung der oͤffentlichen Ruhe die Hausthuͤren sofort zu schließen. 1 2) Jeder, welcher als Zuschauer bei Tilgung eines Auf⸗ standes, bei Rottirungen und tumultuarischen Auftritten, er⸗ griffen oder verletzt wird, hat es sich selbst zuzuschreiben.

Das Publikum wird hiermit ernstlich gewarnt, den Haufen

der Ruhestoͤrer nicht durch unnuͤtze Neugier zu vergroͤßern, da außerdem jeder Zuschauer als Theilnehmer betrachtet und

bbehandelt werden muß.

3) Es werden von heute an alle ernstlichen Mittel ver⸗ wendet werden, um jede Rottirung, jeden Tumult und Auf⸗ sttand so schnell als moͤglich zu unterdruͤcken. 4) Die Kommunal⸗Garde wird hiermit ermaͤchtigt, bei vorkommenden Stoͤrung, nach einer einzigen vorherge⸗ gangenen Ermahnung zum Auseinandergehen, den vollstaͤndi⸗ gen Gebrauch ihrer Waffen eintreten zu lassen. 1 5) Jeder, der sich der Kommunal⸗- und National⸗Garde, die sich im Dienst befindet, widersetzt, oder sich sogar Thaͤt⸗ lichkeiten gegen sie erlauben sollte, wird als Empoͤrer gegen die bewaffnete Macht bestraft werden. 6) Die Patrouillen der Kommunal⸗Garde sind befehligt, an allen oͤffentlichen Orten, Wochentags um 11 Uhr Abends und Sonntags um 1 Uhr Morgens, Feierabend zu bieten und auf die strengste Befolgung dieses Befehls zu halten. Dresden, den 5. Oktober 1830. Der Gonverneur der Residenzstadt Dresden, Kommandant dder Kommunal⸗ und National⸗Garden von Gablenz.“ 82 Stuttgart, 2. Okt. Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben dem Fuͤrsten Ernst zu Hohenlohe⸗Langenburg das Großkreuz des Kron⸗Ordens verliehen. Vorgestern ist Se. Durchlaucht der Prinz Peter von Holstein⸗Oldenburg, nach mehrwoͤchentlichem Aufenthalt am Koͤnigl. Hofe, wieder von hier abgereist.

Karlsruhe, 2. Okt. Ihre Koͤnigliche Hoheiten der Großherzog und die Frau Großherzogin sind gestern Mittag nach 2 Uhr, im erfreulichsten Wohlseyn, von der Reise ins

HOberland zuruͤckgekommen. Das buͤrgerliche Kavallerie⸗Corps und ber nicht uniformirte Buͤrger⸗Verein zu Pferde, denen sich eine große Anzahl Buͤrger zu Fuß angeschlossen hatten, war dem geliebten Fuͤrstenpaar zur herzlichsten Begruͤßung entgegengegangen. Ihre Koͤnigliche Hoheiten reisten am 26sten auf dem Dampfschiff Wilhelm von Konstanz ab, lan⸗ deten zu Maurach und begaben sich von da nach dem Scchlosse Heiligenberg zu Sr. Durchl. dem Herrn Fuͤrsten von Fuͤrstenberg. In Begleitung des Herrn Fuͤrsten und der

Frau Fuͤrstin trafen Hoͤchstdieseiben am 29sten in Donau⸗ Am Zosten setz⸗

eschingen ein, woselbst uͤbernachtet wurde. ten Ihre Koͤnigliche Hoheiten die Reise bis Rheinbischofs⸗ heim, dem letzten Nachtquartier, fort. Liebe und Ergeben⸗ heit hatten uͤberall den schoͤnsten Empfang bereitet.

Darmstadt, 1. Okt. Die hiesige Zeitung enthaͤlt Folgendes: 8

„Die in unserer heutigen Zeitung ausgedruͤckte eftaen. daß die durch Insurgenten des nahen Auslandes gestoͤrte Ruhe der Stadt Buͤdingen und der Umgegend nicht weiter gefaͤhrdet feyn werde, ist leider nicht in Erfuͤllung gegangen. Der im angraͤn⸗ zenden Hanauischen Gebiete erwachte Geist der Empoͤrung hat sich noch nicht besaͤnftigt, sondern sucht seine Verheerungen uͤber dies⸗ seitige Orte zu verbreiten. Da aus allen Theilen des Großher⸗ thums die befriedigendsten Nachrichten uͤber die gute Stimmung des Volkes und uͤber die treue Anhaͤnglichkeit desselben an seinen edlen Regenten und an die weise immermehr als segensvoll sich beurkundende Stagatsverfassung einlaufen, so ist es um so mehr e bedauern, daß ein von außen hereindringendes Gift den gluͤck⸗ lichen Frieden des Landes zu stoͤren versucht. Einzelne inlaͤndische Unterthanen haben sich in unbegreiflicher Verblendung den fremden Empoͤrern und Meuterern angeschlossen, mehrere sind nur durch Gewalt zur Theilnahme an diesen verbrecherischen Unternehmungen gezwungen worden. Am fruͤhen Morgen des 29. Sept. wurde von der vor der Stadt Buͤdingen hinstreifenden Patrouille der dasigen Buͤrgerwache die Anzeige gemacht, daß man aus einer Entfernung von etwa einer halben Stunde ein furchtbares Hur⸗ rahgeschrei und einzelne Flintenschuͤsse vernehme. Da man hieraus guf das Heranziehen einer großen Menschenmasse schloß⸗ so wurde sogleich Allarm geschlagen und dadurch das daselbst stehende kleine Militair⸗Kommando und die Buͤrgerwache in Bewegung gesetzt. Da die Menschenmenge unter fortwaͤhrender Wiederholung von

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Ich spreche hiermit meine dankbare An⸗

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und Recht zaͤhlen kann.

Flintenschuͤssen immer naͤher heranruͤckte, so wurde von dem am Eingang in die Stadt aufgestellten Detachement auf die Heran⸗ stuͤrmenden Feuer gegeben, worauf sich dieselben alsbald zuruͤckzo⸗ gen. Unter Mitwirkung des Großherzogl. Landraths Hofmann wurde hierauf die fluͤchtige Menschenmasse bis vor Lorbach ver⸗ folgt, worauf sie sich aus dem Gesichte verlor. Bald darauf verbreitete sich von allen Seiten her die Nachricht, die Aufruͤhrer haͤtten sich nach den benachbarten Ortschaften Duͤdelsheim, Lind⸗ heim) Rohrbach, Wolf ꝛc. gewendet, um nach bedeutender Verstaͤr⸗ kung den Angriff zu wiederholen. Wirklich befand sich gegen 11 Uhr eine angeblich aus 800 1200 Mann bestehende aufruͤhreri⸗ sche Rotte im Anmarsch gegen die Stadt Buͤdingen. Die schwache Gegenwehr, welche ihnen im Augenblick nur entgegengesetzt wer⸗ den konnte, vermochte die Ausfuͤhrung dieses straͤftichen Vorha bens nicht zu hindern. Sie drangen in die Stadt Buͤdingen ein und veruͤbten daselbst die strafbarsten Excesse. Spaͤteren Nach richten zufolge ist die aufcuͤhrerische Rotte von da nach Orten berg, Nidda und Bingenheim vorgedrungen und hat daselbst aͤhn⸗ liche Graͤuel veruͤbt.““

In Folge des Eingangs obiger Nachrichten ist von Sr. K. H. dem Großherzoge nicht nur die (bereits mitge theilte) Verordnung vom 30. September erlassen worden, sorn dern die in der Provinz Oberhessen stehende Militairmacht hat auch sofort schleunigst bedeutende Verstaͤrkung an Kaval⸗ lerie, Artillerie und Infanterie erhalten, und Se. K. H. der Großherzog haͤben das General⸗Kommando uͤber diese ganze Militairmacht Sr. H. dem Prinzen Emil zu uͤbertragen ge⸗ ruht. Se. Hoheit ist gestern nach Oberhessen abgereist, wo Sie (wie unsere Zeitung in einer Extrabeilage meldet) nach⸗ stehende Proclamation erlassen werden:

„Biedere Bewohner der Provinz Oberhessen! Die beklagenswerthen und verbrecherischen Ereignisse, deren Zeuge ein großer Theil der Bewohner der Provinz Ober⸗ hessen in diesen Tagen gewesen ist, und die mit steigender Frevelhaftigkeit ales Staats⸗ und Privat⸗Eigenthum, das Leben und die Sicherheit aller Staats⸗Angehoͤrigen bedrohen, haben des Großherzogs, meines hochverehrten Herrn Bruders, K. H., bewogen, mir den Oberbefehl uͤber die in der Pro⸗ vinz Oberhessen zusammengezogene Militairmacht zu uͤber⸗ tragen. Biedere Oberhessen! Ich bin in Eure Mitte geeilt, voll des festesten Vertrauens auf Eure zu allen Zeiten

bewaͤhrte Liebe und Anhaͤnglichkeit zu Euren Fuͤrsten, wovon

ihr erst in den letzten Monaten die aufrichtigsten und ruͤh⸗ rendsten Beweise gegeben habt. Ich rufe Euch auf, in Eu⸗ rem sters bethaͤtigten Sinn fuͤr Ordnung und Gesetz, in die⸗ sem Augenblick, wo eine verbrecherische Rotte das Vaterland mit gaͤnzlicher Anarchie, Pluͤnderung, Brand und Mord be⸗ droht, nicht zu wanken, sondern festzuhalten an der Althesst⸗ schen Treue, die Aufreizungen der Empoͤrer als biedere Hes⸗ sen von Euch zu weisen, Euch durch ihre Drohungen nicht schrecken und Euch zu einer Theilnahme an ihren Verbrechen nicht bewegen zu lassen, vor deren schweren Folgen Euch zu warnen mir mein Herz gebietet. Die mir anvertraute Mi⸗ litairmacht, welche bereits innerhalb Eurer Graͤnzen steht, -m”] stark genug, um die Empoͤrung zu unterdruͤcken und jedem rechtlichen Buͤrger Schutz zu gewaͤhren, da ich auf Ture Treue, auf Euren Muth und auf Euren Sinn fuͤr Or ö] Emil, Prinz zu Hessen.“”) Von Seiten einer Deputation vieler hiesigen Einwohner ist heute Sr. Koͤnigl. Hoh. dem Großherzog eine Adresse uͤber⸗ reicht worden, worin dieselbe, mit Hinsicht auf die Zeitver⸗ haͤltnisse und namentlich darauf, daß bereits ein Theil des Militairs zum Schutze der getreuen Unterthanen hat abge⸗ sandt werden muͤssen und auf diese Weise vielleicht das ge⸗ sammte Linien⸗Militair aus der Residenz entfernt werden koͤnnte, um Genehmigung zur Bildung einer Stadtgarde bitten. Am Schlusse der Adresse heißt es: „Die Liebe und Anhaͤnglichkeit der Residenz⸗Bewohner fuͤr die geheiligte Per⸗ son Eurer Koͤnigl. Hoh. ist so groß, daß sie vielleicht nicht steigen kann; der Allergnaͤdigste Befehl, eine Stadtgarde aus zuverlaͤssigen Residenz⸗Bewohnern zu bilden, wuͤrde aber als neuer Beweis des Vertrauens um so mehr dankbare Ge⸗ fuͤhle erzeugen, da dieser Allerhoͤchste Befehl zugleich in den Wuͤnschen so vieler achtbaren Bewohner der Residenz liegt, daß gewiß eine genuͤgende Anzahl sich augenblicklich anbieten wird, diese von den Umstaͤnden veranlaßte Buͤrgerpflicht zu erfuͤllen. Mit Vergnuͤgen wuͤrden alle zur Bildung einer Stadtgarde Bereitwillige ihre ehrfurchtsvollen Wuͤnsche uͤber die naͤhere Einrichtung zu den Fuͤßen des Throns niederlegen, sobald sie nur wissen, daß Eure Koͤnigl. Hoheit ihre aus treuem Pflichtgefuͤhl entspringende Ansicht nicht mißbilligen.“ Darmstadt, 2. Okt. Ein heute erschienenes Extra-. blatt unserer Zeitung enthaͤlt Nachstehendes: „Wir ver⸗ nehmen so eben, daß die Bundes⸗Versammlung in ihrer

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