1830 / 280 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

b 8 81 u1“ 8 milie, deren Name viele Jahrhunderte hindurch bei uns in der hoͤchsten Achtung stand und solches auch vrrdiente, nie so tief sinken konnte, daß sie nicht immer noch unendlich er⸗ haben uͤber die Schmaͤhungen des National staͤnde. koöoͤnnen diesen Aufsatz nicht schließen, ohne einen Irrthum zu ruͤgen, der taͤglich von den meisten liberalen Blaͤttern began⸗ gen wird und auch jetzt wieder dem National entschluͤpft ist; er spricht von der Legitimitaͤt, die das neue Koͤnigthum der Nation verdanke. Wir wollen nicht weiter untersuchen, was er unter einer solchen Legitimitaͤt uͤberhaupt versteht. Was iinndessen unser jetziges Koͤnigthum betrifft, das ploͤtzlich und, wie Jedermann weiß, ohne das mindeste Zuthun der Nation entstanden ist, so kann man ihm schwerlich eine Grundlage geben, die ihm, bei der Schnelligkeit, womit dasselbe impro⸗ visirt worden, voͤllig fremd ist.“

Vpon den vier verbannten Belgiern, Potter, Tielemans, Bartels und Neve, ist nur noch Tielemans hier, Potter ist bekanntlich bereits in Bruͤssel, Neve befindet sich in Lille; von Bartels, der seit einer Woche gleichfalls von hier abge⸗ reist, weiß man nichts.

8 Das Journal du Commerce meldet: „Fortwaͤhrend

reisen Belgier von hier ab; viele junge Franzosen, worun⸗ ter mehrere aus den verschiedenen Schulen, vereinigen sich mit ihnen. Sie theilen ihr Geld zu gleichen Theilen unter sich, und es werden Kollekten fuͤr sie eroͤffnet. Die ersten Detaschements sind bereits uͤber die Graäͤnze, die andern wer⸗

den in kurzen Zwischenraͤumen folgen.“"”) 8 86

(SGroßbritanien und Irlan g London, 1. Okt. Vorgestern Abend machte der Her⸗ zog von Braunschweig dem Grafen von Aberdeen einen kur⸗ zen Besuch im auswaͤrtigen Amte.

Man erfaoͤhrt, daß Karl X. Wardour⸗Castle vom Lord Arundel, fuͤr einen jaͤhrlichen Zins von 1000 Pfd. Sterl., gemiethet hat. Karl X. wird jedoch dieses Schloß nur dann beziehen, wenn er von Wien aus eine unguͤnstige Antwort auf seine dahin ergangene Anfrage erhalten sollte, und, wie

man sagt, ist auch der Mieths⸗Kontrakt nur bedingungsweise

fuͤr diesen Fall abgeschlossen.

Der Herzog von Montmorency, der dem neuen Koͤnige

der Franzosen den Huldigungs⸗Eid verweigerte, hat Merley⸗ House in der Naͤhe von Wimborne bezogen.

Herr Huskisson hatte noch sterbend die Hoffnung aus⸗

gedruͤckt, daß sein Vaterland seinem oͤffentlichen Charakter werde Gerechtigkeit widerfahren lassen, und diese Hoffnung

des unvergeßlichen und allgemein betrauerten Staatsmannes

ist nicht getaͤuscht worden. Das schoͤnste Denkmal seines An⸗ denkens und seines Verlustes ist die große und lebhafte Theil⸗ nahme, welche am verwichenen Freitage sich bei seinem Lei⸗ chenbegaͤngnisse von Seiten einer Stadt kund that, die aner⸗ kanntermaßen den ersten Rang unter allen Handelsstaͤdten von Großbritanien einnimmt. Die ganze Bevoͤlkerung Liver⸗ pools folgte seiner Leiche, wie der eines Vaters und Freun⸗ des, und man hat, wenn gleich wohl etwas uͤbertrieben, be⸗

rechnet, daß uͤberhaupt an 60,000 Menschen bei dieser Tod⸗

tenfeier zugegen waren. Keine Unordnung und kein Ungluͤcks⸗

fall stoͤrte diesen ruͤhrenden Zoll der letzten Verehrung, welche

man den liberalen und menschenfreundlichen Prinzipien und Bemuͤhungen des edlen Abgeschiedenen weihte. scription zu seinem Denkmale in Liverpool hat den besten Fortgang und belauft sich schon nahe an 2000 Pfd. Die Trauer uͤber Huskisson in Liverpool war vielleicht aufrichtiger und reiner, als die in London. In der Hauptstadt mischte sich mehr die Politik in die Gefuͤhle des Bedauerns. Dort beklagte man mit seinem Tode blos den Verlust des Parla⸗ ments⸗Repraͤsentanten, in London aber zog man in Betracht, wie nahe er neuerdings dem Eintritte ins Kabinet gestanden, welchen Verlust der Herzog von Wellington durch ihn erlit⸗ ten, und ob die Huskisson⸗Partei nun, da ihr Leiter abge⸗ schieden, noch Theil an der Administration nehmen werde. Zum erstenmale ist heute eine neue Zeitung erschienen, die sich dadurch vor allen anderen auszeichnet, daß sie gar keinen Titel hat. Die Herausgeber, die dadurch die Stempel⸗ Gebuͤhr ersparen und ihr Blatt als eine Flugschrift in taͤg⸗ lichen Fortsetzungen erscheinen lassen wollen, gestehen ganz offen, daß es ihr Zweck sey, das Gesetz, das, wie sie sagen, nur dazu gemacht sey, dem aͤrmeren Theile des Publikums eine taͤgliche Unterhaltung zu entziehen, ganz zu umgehen. Der Preis des neuen Blattes ist 1 Penny; alle uͤbrigen Blaͤtter kosten 7, mindestens 6 Pence, wovon jedoch 4 als Stempel⸗Gebuͤhr entrichtet werden muͤssen. Die erste Num⸗ mer ist lediglich der Ankuͤndigung und dem Zwecke gewid⸗ met, die zweite soll schon in vergroͤßertem Formate er⸗

sccheinen.

Wir

Die Sub⸗

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7. v.

Iastn K. aia ntschelsmee 95 N i v d e r ' a n d e. Aus dem Haag, 2. Okt. Dem Prinzen von Oranien, als Chef saͤmmtlicher Schuͤtzen⸗Gilden der noͤrdlichen Pro⸗ vinzen, ist dieser Tage von den angesehensten hiesigen Ein⸗ wohnern eine Adresse uͤberreicht worden, in der sie sich erbie⸗ ten, sich auf eigene Kosten als Schuͤtzen (Buͤrger⸗Garden) zu bekleiden und sich in die Compagnieen der hiesigen Schuͤtzen⸗ Gilde aufnehmen zu lassen. 1 Hr. Corver⸗Hooft sagte in seiner (gestern erwaͤhnten) im allgemeinen Ausschusse der zweiten Kammer gehaltenen Rede zu Gunsten einer Trennung Belgiens von Holland: „Ehe wir zur Beantwortung der beiden von der Regie⸗ rung uns vorgelegten hoͤchst wichtigen Fragen schreiten, sey es mir, edelmoͤgende Herren, vergoͤnnt, den Weg zu bezeichnen, den wir in der Eroͤrterung derselben zu befolgen haben. Die erstere jener Fragen lautet: ob aus den Zeit⸗Umstaͤnden die Nothwendigkeit hervorgeht, in den nationalen Institutionen eine Aenderung eintreten zu lassen? Es ist dies keine ab⸗ strakte oder spekulative Frage; eine Thatsache ist es vielmehr, uͤber die man unsere Erklaͤrung perlangt und worauf ein Je⸗ der mit Ja oder Nein seiner Ueberzeugung gemaͤß antworten soll. In der Voraussetzung aber, daß diese Frage verneinend beantwortet wird, wuͤrde daraus wohl hervorgehen, daß die zweite Frage (die Trennung der beiden Theile des Koͤnigreichs betreffend) von selbst wegfaͤllt? Ich glaube nicht; es scheint mir vielmehr die Moͤglichkeit vorhanden und der Fall sogar jetzt zu bestehen, daß eine Revision des Grundgesetzes ein unzu⸗ reichendes Mittel gegen das Uebel, das vorhanden ist, abge⸗ ben wuͤrde, waoͤhrend in dem Verhaͤltnisse, das auf Grund unserer Verfassung in den Vertraͤgen zwischen den beiden Theilen des Reiches besteht und so wird die Trennung in der zweiten Frage umschrieben eine Veraͤnderung, die ich eine voͤllige Vernichtung des Grundgesetzes nenne, ein heilsames Mittel, ja unser einziges Rettungsmittel, wuͤrde seyn koͤnnen. Aus diesem Grunde, und da man uͤber jede der beiden Fragen be-⸗ sonders abstimmt, werde ich gegen die erste stimmen, ohne mich dadurch verbunden zu achten, uͤber die zweite nicht mit: zustimmen, da, meiner Meinung nach, diese Frage, wie auch immer die erste beantwortet seyn mag, in jedem Falle zur Abstimmung kommen muß. In dieser Voraussetzung will ich nun fortfahren, meine Ideen uͤber die Moͤglichkeit einer Tren⸗ nung zu entwickeln, die den Interessen beider Theile auf gleiche Weise foͤrderlich seyn kann. Billigkeit, die hoͤchste Bill ligkeit, muß hierbei unser Haupt⸗Augenmerk seyn, und in die⸗ sem Betrachte, glaube ich, wird man nichts Billigeres und Einfacheres herstellen koͤnnen, als den Status quo vor der Vereinigung der beiden Landes⸗Aöbtheilungen. Lassen Sie uns von einander gehen, wie zwei dem achtbareren Theile der Ge⸗ sellschaft angehoͤrende Ehegatten, die auf Scheidung antragen, nachdem die Erfahrung sie gelehrt hat, ihre gegenseitigen Ei⸗ genthuͤmlichkeiten seyen einander so widerstrebend, daß ein haͤuslicher Umgang auf die Dauer unmoͤglich sey; die jedoch darum nichts so sehr wuͤnschen, als sich uͤber ihr beiderseiti⸗ ges Inrteresse mit einander zu verstaͤndigen und alles Pro⸗ zessiren zu vermeiden. Vor Allem lassen Sie uns nicht jedem Geruͤchte Glauben beimessen und nicht gestat⸗ ten, daß Fremde sich in unsere haͤuslichen Zwiste einmischen. Bewirken wir vielmehr eine freundschaftliche Auseinander⸗ setzung; jeder nehme zuruͤck, was er in den gemeinschaftlichen Haushalt eingebracht hat; Gewinne und Verluste, die seit der Vereinigung stattgefunden, theile man redlich und ver⸗ stehe sich in Guͤte uͤber solche Gegenstaͤnde, die fuͤr den Ei⸗ nen oder den Andern groͤßere Vorzuͤge zu haben scheinen. Auf dieser Basis wuͤrde z. B. die Austro⸗Belgische Schuld mit der Haͤlfte des Betrages, um welchen die Staatsschuld seit der Vereinigung vergroͤßert worden, Belgien zur Last fallen, das Uebrige aber uns, und so etwa ein Tausch an Grundgebiet oder gewisse Bevorzugungen im freien Handel nach unseren Kolonieen wuͤnschenswerth erscheinen, so sollten diese ein Gegenstand besonderer Unterhandlungen werden koͤnnen. Damit jedoch eine dauernde und feste Ordnung der Dinge zu Stande komme, sollten so wenige Beruͤhrungs⸗ punkte, als nur immer moͤglich, zwischen den beiden neuen Voͤlkern bestehend bleiben. Die erste und einzige Bedingung, unter der ich mich fuͤr eine Trennung erklaͤre, die conditio sine qua non, ist, daß die Trennung eine vollstaͤndige und vollkommene sey. Zwei verschiedene neue Staaten 6 muͤssen aus dem Koͤnigreiche der Niederlande hervorgehen, und wenn sich auch beide unter dem Scepter derselben Dy⸗: nastie befinden, so darf doch dies gemeinschaftliche Band kei⸗ nen andern Einfluß auf die Existenz der beiden Voͤlker uͤben,

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als daß dadurch, so wie durch eine enge Defensiv⸗Allianz, ihre

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Beilage

zur Allgemeinen Preu

Kraͤfte nach außen verdoppelt werden. Im Uebrigen moͤgen

sie nichts mit einander gemein haben, und falls die Vereini⸗ gung der Militair⸗Macht unter dem Oberbefehl desselben

Chefs ein Arrangement in dieser Hinsicht nothwendig machen sollte, so meine ich, daß vorlaͤufig festzustellen sey, daß die in beiden Theilen des Reiches aus Milizen zusammengesetzte Armee ihre Mannschaften und das Geld zu deren Unter⸗ halte aus jedem Lande besonders, nach dem Verhaͤltnisse sei⸗ ner Bevoͤlkerung, zu beziehen habe; mindestens kann dies in gewoͤhnlichen Zeiten geschehen. Allein, edelmoͤgende Herren, solch eine vollständige Trennung kann keine Modisication des Grundgesetzes genannt werden, das auf einer vollstaͤndigen Ver⸗ schmelzung der beiden Theile beruht; es ist vielmehr ein totaler Umsturz desselben und kann keinesweges durch verfassungsmaͤßige Maaßregeln bewirkt werden. Nicht auf den Grund des Rechts de jure sondern nur der That nach de facto kann und muß die Trennung stattfinden. Es kann also dabeinicht mehr darauf ankommen, diejenigen Maaßregeln zu nehmen, die das Grundgesetz fuͤr den Fall an die Hand giebt, daß die Erfah⸗ rung gelehrt hat, es sey eine Modification desselben nothwen⸗ dig geworden. Nein, die Trennung hebt das Grundgesetz auf,

und jedes Volk sieht sich dadurch wieder auf den Standpunkt V

gebracht, auf welchem es sich vor der Vereinigung im Jahre 1815 befunden hat. Wir, Hollaͤnder! wir kehren jetzt wie⸗ der zu dem Grundgesetze zuruͤck, das uns fruͤher regierte, und koͤnnen dasselbe nach den darin vorgeschriebenen Regeln mo⸗ difiziren. Ihr, Belgier! die Ihr dem Stammhause Oranien getreu bleibt, Euch kann auch noch eine gluͤckliche Zukunft entgegenlachen; Ihr moͤget unter seiner Herrschaft ein Grund⸗ gesetz herstellen, das Euren Beduͤrfnissen entspricht. Unter dem Schutze dieses Hauses koͤnnen Kuͤnste und Wissenschaf⸗ ten, Handel und Gewerbe ferner auch ein bluͤhendes Gedei⸗ hen bei Euch finden, waͤhrend Ihr in uns stets treue Bun, desgenossen antreffen sollt, die bereit sind, um mit Euch ge⸗ meinschaftlich Euer und unser Vaterland zu vertheidigen. Dagegen aber, wenn Buͤrgerzwist und Aufruhr die Bande der Liebe zerreißen, die Euch an jenes Erlauchte Haus knuͤpfen, wird es dem Koͤnige allein zustehen, uͤber Euch zu verfuͤgen und Euch an diejenigen zuruͤckzustellen, die Euch seiner vaͤterlichen Sorge anvertraut haben. Diesen Gedanken, der mir angehoͤrt, weil er bei mir allein entstan⸗ den war, habe ich seitdem auch in einer Schrift wiedergefun⸗ den, wo er besser ausgedruͤckt worden, als ich im Stande war es zu thun, und will ich meinen Vortrag damit beschlie⸗ ßen, daß ich eine Stelle aus dieser Schrift Ihrem Nachden⸗ ken empfehle. Sie lautet: „„Wilhelm J., der funfzehn Jahre vaͤterlicher Sorge fuͤr das Wohlseyn Begiens durch den schwersten Undank belohnt sieht, kann, wenn er die Idee, sein eigenes Recht durch die gewaffnete Macht zu handhaben, aufgeben will, folgende Erklaͤrung mit Ehren vom Throne herab vernehmen lassen: Belgier, ich will nicht, daß das Blut selbst von schuldigen Unterthanen in Stroͤmen fließen soll; Ihr habt aufgehoͤrt, mir zu gehorsamen, ich hoͤre auf, Euch zu regieren, Ihr seyd nicht laͤnger meine Unterthanen. Aber Europa hat mir Belgien anvertraut, und in dieser Eigenschaft habe ich eine Pflicht zu erfuͤllen. Im Namen Europas werde ich Euer Land mit gewaffneter Hand besetzen, damit Europa uͤber Euer Loos den Beschluß fassen soll. Um meinetwillen allein will ich kein Blut vergießen, doch wehe denen, die sich

jener Sicherheits⸗Maaßregel widersetzen! Moͤgen die Monar⸗

chen Europas uͤber Belgien das Urtheil sprechen.““

Die Berichte, welche uns durch Leute, die aus Bruͤssel und aus anderen Belgischen Orten hierher kommen, uͤber⸗ bracht werden, sind sehr unguͤnstig. Ueberall kommt der Geist des Aufstandes mehr und mehr zum Vorschein. Nach⸗ dem Prinz Friedrich Dieghem verlassen und sich nach Me⸗ cheln begeben hatte, haben die Bruͤsseler einen Anfall auf Vilvorden gewagt; sie wurden jedoch durch den Oberst Sprenger, der sich gegen ihr Erwarten noch dort befand, zu⸗ ruͤckgeschlagen. Als der Prinz durch Mecheln zog, war eine unzaͤhlige Menge Volks auf den Beinen, und 4. noch

Se. Koͤnigl. Hoh. die Stadt verlassen, ließ einer der auf

seinem Wege befindlichen Haufen ein Aufruhrgeschrei verneh⸗ men. Zwei Damen, die Bruͤssel zu Fuß verlassen haben, wie es jetzt viele thun, versichern, zwischen dieser Stadt und Vilvorden verschiedene Militairs gesehen zu haben, die ihre Corps verlassen hatten. Aus Mecheln sind, aller genomme⸗ nen Fuͤrsorge ungeachtet, in Zeit von einer Stunde 60 Sol⸗

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daten desertirt, und die dortigen Buͤrger bezahlten den Sol⸗ daten fuͤr 1 Paket Patronen 3 Gulden. 32 Ostende bezahlt man jedem Ueberlaͤufer 10 Gulden, und meldet sich eine ge⸗ wisse Anzahl, so erhalten sie 25 Gulden extra. Von der Ge⸗ nauigkeit dieser Angaben hat man sich leider nur zu sehr uͤberzeugt. 1

Es bestaͤtigt sich vorlaͤufig nicht, daß Mons in die Ge⸗ walt der Belgier gefallen sey. Selbst der Courrier des Pays⸗Bas sagt nur, daß die Buͤrger und die Truppen nebe; die Stadt bewachten.

ine Anleihe von nur 10,000 Fl., welche die jetzigen

Machthaber in Luͤttich machen wollten, 1.Sb. Tagen am 27. erst 14 Unterzeichner, jeden zu 100 Fl., gefunden. Man hielt dann eine Versammlung, in welcher angesehene Einwohner beschlossen, eine Contribution von 50,000 Fl. zn erheben, und der Banquier Hr. Dubois erbot sich, unter per. soͤnlicher Garantie der Anwesenden 10,000 Fl. hierauf vor⸗ g 1 1

e Unruhen in Bruͤgge haben auch die Folge gehabt, daß die Menschen, welche wegen der ecgern 8ss .dage⸗ 8 Wohnung des Hrn. Sandelin gefangen saßen, in Freiheit ge⸗ setzt worden. Die Truppen, welche Bruͤgge verlassen hatten, waren in Ostende angekommen, wo die Besatzung am Sonn⸗ tage einen Versuch, Unordnung zu stiften, kraͤftig vereitelt hatte, auf welchen aber Dienstag eine neue Zusammenrottung erfolgte, seit welcher Zeit viele Hunderte von der Ostender Besatzung nach Bruͤgge kamen; sie gaben ihre Waffen ab und wurden ins alte Seminar einquartiert; die es verlang⸗ ten, wurden nach Hause geschickt. Ein andrer Theil der Ostender Besatzung (die Hollaͤnder) schiffte sich nach Vlissin⸗ gen ein, und man sprach von Errichtung einer Buͤrgergarde.

Bruͤssel, 1. Oktober. *) Der Central⸗Ausschuß hat einen Beschluß erlassen, dem zufolge die Gerichtshoͤfe in Zu- kunft ihre Urtheile im Namen der provisorischen Regierung von Belgien ausfertigen und vollziehen lassen sollen. Nach einer andern Verfuͤgung soll keine Auswechselung von Ge⸗ fangenen in Masse stattfinden duͤrfen. Den Baron von Stassart hat man zum Gouverneur der Provinz Namur ernannt.

Die Koͤnigl. Truppen haben Vilvorden verlassen, und die Vorposten der Insurgenten befinden sich bereits jenseits deen e

Man geht damit um, eine Telegraphen⸗Linie zwischen Luͤttich, Mons und Doornik zu 2. hagha;

Der Courrier des Pays⸗Bas verlangt, daß sich Belgien ungesaͤumt zu einem abgesonderten Foͤderativ⸗Staat konstituire.

Ein gewisser Parent, der jetzt hier anwesend ist, hat an den Herausgeber des Courrier des Pays⸗Bas ein Schrei⸗ ben gerichtet, worin es heißt, daß man ihn irrthuͤmlich einen Zoͤgling der polytechnischen Schule in Paris genannt habe; er sey vielmehr ein ehemaliger Unter⸗Offizier der Franzoͤsi⸗ schen Armee, der bei den letzten Ereignissen in Paris die Tuilerieen genommen und dafuͤr den Orden der Ehren⸗Legion erhalten habe.

Luͤttich, 3. Oktober. Hr. von Sauvayo ist zum Gou⸗ verneur der Provinz Luͤttich ernannt worden. Namur ist in den Haͤnden der Insurgenten, die Besatzung haͤlt sich jedoch noch in der Citadelle, die durch einen Belgier, den General van Geen, kommandirt wird. Die Stadt Mastricht ist in Blokadestand erklaͤrt. Phitippeville hat sich den 29sten v. M. ergeben. Die Besatzung hat sich mit den Buͤrgern vereinigt. Der Magistrat von Gent hat mit der Besatzung eine guͤt⸗ liche Auskunft dahin getroffen, daß sie nach der Citadelle abzieht. Von Mecheln berichtet man unterm 1. Oktober, daß die Koͤnigl. Truppen sich fortwaͤhrend zuruͤckziehen.

In Verviers sieht es sehr traurig aus. Die allgemeine Unsicherheit des Eigenthums, der hohe Preis der rohen Stoffe und endlich die Geldklemme, worin sich manche Fabrikherren, vornehmlich diejenigen, besinden, die zum Theil mit fremden Kapitalien arbeiteten, und fuͤr die, mit dem Sturze des Wech⸗ selhauses Rigaud, jede Huͤlfsquelle versiegt ist, haben diesel⸗ ben genoͤthigt, ihre Fabrikation theils sehr zu beschraͤnken, theils gaͤnzlich einzustellen. Einige tausend Arbeiter sind dem⸗ nach von ihnen entlassen worden, und diese Menschen, ohne Brod und Beschaͤftigung, setzen jetzt aufs neue die Ruhe in

*) Auch heute sind uns

auf direktem Wege kein ichten aus Bruͤssel zugekommen. trekten. Wehe ehe .