kera sich nicht bei unmittelbarer Annaͤherung dem Kranken Ortschaften finde
mittheilt. Aber bei der Fortsetzung der Epidemie haben so⸗ wohl die Orts⸗Behoͤrden als die Aerzte sich voͤllig uͤberzeugt, daß die Cholera sich in der That von einem WMenschen zu dem andern fortzupflanzen vermag, und daß sie auf diese Weise von einem Orte zum andern uͤbergefuͤhrt wird. “ 4) Aus allen mitgetheilten Beobachtungen muß man den Schluß ziehen, daß die Ansteckungsfaͤhigkeit der Cholera, ob⸗ gleich in einigen Faͤllen unbestreitbar, doch nicht so deutlich sst, wie in der Pest und dem gelben Fieber. Die ansteckende Kraft derselben zeigt ihre Wirkung nicht auf Alle, die mit den Kranken unmittelbare Verbindang haben; dies ist im Anfange der Epidemie besonders deutlich. 5) Alles dies giebt Veranlassung, die fruͤhere Ansicht des Medizinal⸗Raths zu bestaͤtigen, welche in der (in jener Samm⸗ Aung ebenfalls enthaltenen) von ihm in Beziehung auf diese NKrankheit erlassenen Verordnung enthalten ist; in derselben ist naͤmlich gesagt, daß die Cholera, wie einige andere epide⸗
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mische Krankheiten, im Verfolge der Zeit ansteckend werden und sich dann auch durch Mittheilung verbreiten kann. 88 6) Die polizeilichen und Quarantaine⸗Anstalten, welche im Orenburgschen Gouvernement gegen die Cholera ergriffen worden, waren ohne Zweifel sehr nuͤtzlich. Jedoch geschah es, wie der Stabsarzt Sokolow erzaͤhlt, daß Leute, nach Ueberstehung einer 14taͤgigen Quarantaine, diese Krankheit bekommen haben. Ist dies ohne alle neue Gemeinschaft mit angesteckten Orten und Personen erfolgt, so muß man zuge⸗ ben, daß ein Beobachtungs⸗Termin von 14 Tagen zur voͤlli⸗ gen Vertilgung dieser in einem Menschen verborgenen Krank⸗ san kaum genuͤgend sey. Die mitgetheilten Beobachtungen haben bewiesen, daß diese Krankheit anzustecken vermoͤge. 7) Diesen Beobachtungen vertrauend und auf theoreti⸗ sche Ansichten uͤber die Cholera nicht eingehend, muß man zugeben, daß diese Krankheit auch in Orenburg einen reißen⸗ den Fortgang hatte. Im Verlauf von 12 — 18 Stunden vom Anbeginn der Krankheit hatte sie zuweilen schon mit dem LTode geendet. — 8) Die Cholera kann, wie die Pest, bei einem und dem⸗ felben Menschen wiederkehren. 82 9) Verñnderung der Witterung und der Lufttemperatur heatten gar keinen deutlichen Einfluß auf den Gang der Cho⸗ lera. Die Kaͤlte hatte, im Gegensatz der fruͤhern Ansichten Über ansteckende Krankheiten, nicht den geringsten Einfluß auf die Cholera. Im Dezember und Januar gewann diese Krank⸗ hdeit an Staͤrke und verbreitete sich an einigen Orten bei Kaͤlte von 27 bis 30 Grad Reaumur. 8 10) Die Orenburgschen Aerzte schlagen keine andern po⸗ lizeilichen und vorbeugenden Maaßregeln gegen die Cholera vor, als diejenigen, welche in der Vorschrift des Medizinal⸗ Rathes angegeben sind. (Sie bestehen in voͤlliger Trennung der Kranken von den Gesunden und in moöͤglichster Beach⸗ eung der aͤußern Einfluͤsse, welche die Krankheit beguͤnstigen.) 26 11) Die schuͤtzende Kraft des Chlorkalks ist, wie es scheint, bei dieser Gelegenheit nicht erprobt worden. Es ge⸗ schieht desselben nicht in einer einzigen der eingesandten
SBreobachtungen Erwaͤhnung.
12) Bei der aͤrztlichen Behandlung dieser Krankheit be⸗ steht das Wesentlichste darin, daß der Anfang der Krankheit nicht ohne die noͤthige aͤrztliche Huͤlfe bleibe. Einige ohne
Arztliches Einwirken verflossene Stunden machen diese Krank⸗
heit ungemein gefaͤhrlich und oft ganz unheilbar. Die soge⸗ nannte erwartende Heilart (methodus exspectativa) findet hier keine Stelle; im Gegentheil muͤssen die kraͤftigsten Mit⸗ tel ohne allen Aufschub angewendet werden.
13) In der Zahl der Heilmittel nehmen die Hauptstelle ein: Blutentziehung, Kalomel, Opium, warme Umschlaͤge und Einreibungen. ber 14) Kajeputoͤhl, fluͤchtiges Laugensalz, reine Salzsaͤure zeigten nicht die Wirkung, die man von diesen Mitteln er⸗ wartete.
2☚ 15) Die Sterblichkeit war in dieser Epidemie nicht so furchtbar, wie man die in den suͤdlichen Gegenden Asiens erschende Cholera beschreibt. Die Sterblichkeit an der Cho⸗
ra war in den Gegenden des Orenburgschen Gouvernements ausgezeichnet, wo man die Krankheit anfangs verbarg, und wo die Einwohner sich um Erhaltung der Reinlichkeit und Sauberkeit der Wohnungen wenig bekuͤmmern. Vergleicht
1 Die Frau, oder: Die Anstellung,
Das Pfeffer⸗Roͤsel, oder: Die Frankfurther Me
Metall. 84.
Russ. Engl. Anleihe desgl. 89 . Poln. 102 ½.
man die Betichte uͤber die Zahl der Kranken, so kann man
Loose zu 100 Fl. 170 ½. Part.-Oblig. 122 ½.
n, die von der Krankheit mehr gelitten ha⸗ ben, als andere.
16) Aus der dem Werke beigegebenen Charte kann man sehen, zu welchen Orten namentlich die Cholera gedrungen ist. Ueber diesen Gegenstand waren in den auswaäͤrtigen Zei⸗ tungen sehr unwahre Nachrichten. So heißt es z. B. in den Froriez'’schen Notizen (No. 565. Jan. 1830), die Cholera sey⸗ in Troitzka (sie war nur im Dorfe dieses Namens), in Sla⸗ toust (eine solche Stadt giebt es nicht; wahrscheinlich meint der Verf. die mit diesem Namen bezeichneten Fabriken; dort hat jedoch die Cholera gar nicht geherrscht), in Ufa, Bu⸗ gulma und Saratow gewesen. (Weder in Ufa noch in des⸗ sen Bezirk ist die Cholera gewesen; aber dem Saratowschen Gouvernement hat sie sich selbst nicht einmal genaͤhert.)
17) Der Medizinalrath haͤlt es fuͤr seine Schuldigkeit, hinzuzufuͤgen, daß die im Orenburgschen Gouvernement mit
der Heilung und Verkuͤrzung dieser Krankheit beschaͤftigten)
Aerzte bei dieser Sache ausgezeichneten Eifer bewiesen haben⸗ Sie haben ohne Beachtung ihrer eigenen Gesundheit ihre Pflicht erfuͤllt. standen, einige aber, und namentlich die Stabsaͤrzte Bobrow und Gawrilow und der Arzt Utrobin, sind Opfer derselben geworden.
Die erneuten Ausbruͤche dieses Uebels haben die Auf⸗ merksamkeit der hoͤchsten Behoͤrden erregt und dieselben ver⸗ anlaßt, neuerdings eine zahlreiche Kommission von Aerzten und Apothekern an die ergriffenen Orte zu senden. Se. Er⸗ laucht, der Minister des Innern, Hr. Graf v. Sakrewski, wird in seiner Eigenschaft als Chef des Medizinalwesens sich selbst ins Innere begeben, um an Ort und Stelle die noͤthi⸗
gen Maaßregeln mit aller Kraft und in ihrer ganzen Aus⸗
dehnung in Ausfuͤhrung zu bringen. Moͤge es gelingen, die Quellen jenes furchtbaren Uebels zu ergruͤnden und demselben Einhalt zu thun! Jedenfalls aber bleibt das obgenannte Werk fuͤr jetzt das wichtigste zur Begruͤndung einer richtigen Ansicht uͤber den Gang und die Natur der Cholera, so weit sie sich in Europa gezeigt hat, so daß die Uebertragung des⸗ selben ins Deutsche nicht als ein Erzeugniß jener thoͤrichten Uebersetzungswuth angesehen werden darf, welche in den letz⸗ ten Jahren die Deutsche Literatur mit vielen unnuͤtzen aus⸗ laͤndischen, besonders Englischen, Abhandlungen und ganzen Werken uͤberschwemmt hat.
Schließlich bemerke ich, daß ich der erwaͤhnten Schrift die bis zur Vollendung des Drucks in Beziehung auf den Gang der Cholera in Rußland zur oͤffentlichen Kenntniß ge⸗ langenden Ereignisse in der mir moͤglichen Vollstaͤndigkeit mit zutheilen suchen werde.
St. Petersburg, den 8. (20.) Sept. 1830. 1
LT1““ Professor Dr. J. R. Lichtenstaͤdt,
in Peterburg.
Koͤnigliche Schauspiele. Montag, 11. Oktober. Im Schauspielhause: Philipp, Drama in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen des Scribe. Lustspiel in 3 Ab⸗
E““
. Koͤnigstaͤdtisches Theater. Montag, 11. Oktober. Zum fuͤnf und zwanzigstenmale: sse im Jahre
9
eilungen.
1297, Gemaͤlde der Vorzeit in 5 Akten.
1““ Auswärtige Börsen. FS. Amwsterdam. 5. Oktober.
Niederl. wirkl. Schuld 36 ½. Kasz⸗-Billets 15. Oesterr. öproc.
ök111111“““ * “ “ g 1“] 1““ vC114A4A“*“ Oesterr. 4proc. Metalliq. 81 Brief. Bank-Actien pr. ult. 1040. Russ. Anl. Hamb. Cert. 89 . Dän. 58. “*“ Jöee“ gproc. Cons. 86 5. Russ. 98 ⅞. Span. 23 313.
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2b Mion: 5. Ogtober. 8 5proc. Metall. 95 113. 4proc. 88¼. 2 ⁄ proc. 52. 1proc. 22.
Bank-Actien 1149 ¾.
[ 1.
MNeueste Boͤrsen⸗Nachrichten. per compt, 64 Fr. 50 C. sin cour. 50 C. öproc. Span. Rente perp. 38.
Frankfurt a. M., 7. Okt. Oesterr. 5proc.
Paris, 4. Okt. 5proc. Rente per compt. 95 Fr. fin cour. 95 Fr. 10 C. 64 Fr. 60 C. 5 proc. Neap. Falc. per compt. 64 Fr. 25 C. fin cour. 64 Fr.
Metall. 89 ½.
4proc. 80. 25proc. 4
——
Viele von ihnen haben die Krankheit uͤber⸗
fange der
“
uund General⸗Adjutant Sr.
Kronik des Tages. 6
1 Den Kratzen⸗Fabrikanten Lehnemann und Keuchen
zu Barmen ist unterm 12. Sept. cur, ein von diesem Tage an sechs nach einander folgende Jahre und im ganzen Um⸗ Monarchie guͤltiges Patent: auf die Anfertigung und den Gebrauch fuͤr neu und eigenthuͤmlich erkannter Blattkratzen mit hin und hergehender Setzung, von ihnen Kratzen in Barmer Stich genannt, nach der davon uͤbergebe⸗ 8 nen Probe und Beschreibung, ertheilt worden. 9 “ ] “ 8 v“ “ Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant Majestaͤt des Kaisers von Ruß⸗ aus den Rhein⸗Gegenden. Atha⸗
8
1 „ nd, Freiherr von Geismar 88 Ir Koͤnigl. Franzoͤsische General⸗Major, Baron
in, von St. Petersburg. 14““ A bgereist: Der Koͤnigl. Großbritanische General⸗Major, Chevalier Elley, nach Dresden. 1 ge Der Kaiserl. Russische Garde⸗Lieutenant, Graf von Potocki, als Courier nach St. Petersburg.
urchgereist: I und Podgorskoj, als. Couriere von St.
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Ppetersburg kommend, der Erstere nach dem Haag, der Zweite naach Paris —
und der Letztere nach London.
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Frankreich.
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De utirten⸗Kammer. Sitzung vom 2. Oktober. 1. exi g) Nachstehendes ist, seinem Haupt⸗Inhalte nach, der Bericht, den der Graf von Saint⸗Cricag uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Einfuhr des fremden Getreides
t hat: 8 nis Sees, hnag Küsten⸗ und Graͤnz⸗Departements sind in 4 Klassen
und 8 Sectionen getheilt, in deren jede die Einfuhr so lange
ist, als der Marktpreis des inlaͤndischen Getreides nicht S Satz erreicht hat. Dieser Satz betraͤgt fuͤr das Hektoliter Weizen in der isten Klasse 24 Franken, in der 2ten 22 Fr., in der 3ten 20 Fr. und in der 4ten 18 Fr. *) Sobald der Preis des Getreides diese Hoͤhe erreicht hat, ist die Einfuhr veeben gegen Entrichtung einer progressiven Abgabe, die fuͤr den Weizen hoͤchstens 3½ Fr. und mindestens 25 Centimen betraͤgt, erlaubt, insofern das Getreide lstens unter Franzdsischer Flagge eingefuͤhrt wird und 2tens aus sogenannten Productions⸗ Drten, d. h. aus dem Schwarzen Meere, Aegypten, der Ostsee/ dem Mare di Marmora, oder den Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika, koͤmmt. Wird es aus anderen Orten eingefuͤhrt, so hat es noch eine Rachsteuer von 1 Fr. fuͤr das Hektoliter zu entrich⸗ ten. Geht es auf fremden Schiffen ein, oder findet die Einfuhr zu Lande statt, so ist es einer zweiten Nachsteuer von 1 ¼ Fr. Unterworfen, es sey denn, daß die Haupt⸗Abgabe ser bst nur noch den geringsten Satz von 25 Centimen etraͤgt, in welchem Falle auch nur eine einzige Nachsteuer von 1 Fr. zu entrichten ist. Nach dem uns Gesetz⸗Entwurfe soll nunmehr bis zum 30. Juni k. J.: 1) das jetzige Marximum von 3 ½ Fr. bei der Einfuhr auf Franzoͤsischen Schiffen auf 3 Fr. und von den beiden Mittelsaͤtzen zwischen dem Maximum un dem Minimum, soll der erste von 2 ¼ auf 2 Fr. und der zweite von 1 ⁄¼ auf 1 Fr. herabgesetzt werden. Es soll dadurch 2) jeder
Die Kaiserl. Russischen Feldjaͤger Tsche⸗
8 8 1u“ 8 2 X.“ — 8
Unterschied, von woher das Getreide kommt, gufgehoben, 3) die der Einfuhr unter fremder Flagge aufgelegte Nachsteuer ein fuͤr allemal auf 1 Fr. ermaͤßigt, 4) die Einfuhr zu Lande der Einfuhr zur See mittelst Franzoͤsischer Schiffe gleichgestellt, und 5) in der ersten Klasse dei der Feststellung der Getreidepreise kuͤnftig der Lyoner Markt statt des Marktes von Fleurance als Norm angenommen werden. — Hiernach wuͤrden die wesentlichsten Be⸗ stimmungen der gegenwaͤrtigen Gesetzgebung, naͤmlich die Ein⸗ theilung der Graͤnz⸗Departements in 4 Klassen, die namentliche Bezeichnung der uͤbrigen Getreide⸗Maͤrkte zur Regulirung der Preise und der Grundsatz des eventuellen Verbots, auch noch ferner in Kraft bleiben. Welcher Modificationen eine jede dieser Bestimmungen etwa faͤhig seyn moͤchte, muß der Regierung bei einer kuͤnftigen allgemeinen Revision der Korngesetze, wozu dieselbe ge⸗ neigt zu seyn scheint, anheimgestellt bleiben. Ohne Zweifel wird man es alsdann so wenig als jetzt gerecht oder weise finden, unsern Ackerbau einer unbeschraͤnkten Konkurrenz preiszugeben. Muß aber der demselben zu gewaͤhrende Schutz so weit gehen, daß er dem Handelsstande jede auswaͤrtige Speculation von einiger Dauer unmoͤglich macht und den innern Markt einer vloͤtzlichen Ueberschwemmung preisgiebt; oder ist es nicht vielmehr besser, eine richtig berechnete Abgaben⸗Skale einzufuͤhren, die, waͤhrend sie dem Franzoͤsischen Produzenten fuͤr alle Faͤlle einen hinlaͤng⸗ lichen Schutz gewaͤhrt, zugleich dem Verkehre freien Spielraum
läßt⸗ die Zufuhren nach den Beduͤrfnissen jeder Zeit abmißt und
olchergestaͤlt auf unseren Maͤrkten ein richtiges Gleichgewicht er⸗ ach 82 es vernuͤnftig, eine Klassifizirung beizubehalten, die so verschiedenartig ist, daß z. B. zu derselben Zeit, wo das Hektoliter Weizen in den Hafen von Cherbourg gegen Eerichcn einer Abgabe von 25 Cent. importirt werden kann, bei der Einfuhr in den Hafen von Faen dafuͤr 24 Fr. bezahlt werden muß? Moͤchte es nicht angemessen seyn, eine gesetzliche Maaßregel zu ergreifen, um in die Anfertigung der Getreide⸗Marktzettel eine groͤßere Regelmaͤßigkeit als disher u bringen? Alles dieses, meine Her⸗ ren, sind Fragen von geoes Wichtigkeit; um sie zu loͤsen, be⸗ darf es vieler Nachforschungen und der reiflichsten Ueberlegung⸗
Ihre Kommission hat sich daher auch darauf beschraͤnkt, Sie auf 8
selbige aufmerksam zu machen. Was die vorlaͤufig von der Re⸗ gierung vorgeschlagenen Maaßregeln betrifft, so ist ohne Zweifel dieijenige die wirksamste, die, statt des Marktes von Fleurance, kuͤnftig den Lyoner Markt zur Feststellung der Getreidepreise fuͤr diejenige Klasse von Departements bestimmt, wozu Marseille ge⸗ hoͤrt. In der That kommt es vorzuͤglich darauf an, daß die Ein⸗ fuhr nicht an Orten behindert werde, wo die Beduͤrfnisse am dringendsten und die Preise am hoͤchsten sind. Dies ist aber gerade der Fall mit Marseille und den Punkten, zu deren Verprovian⸗ tirung dieser Hafen in schweren Zeiten natuͤrlich berufen ist; und doch ist in Marseille, mit einziger Ausnahme des Monats Fe⸗ bruar 1828, die Einfuhr waͤhrend der letzten drei Jahre verboten gewesen, waͤhrend sie in dieser Zeit auf der ganzen Linie von Duͤnkirchen bis la Rochelle fast bestaͤndig erlaubt war. Es sind daber auch von 4 Millionen Hektolitern eingefuͤhrten Getreides auf Marseille kaum 400,000 gekommen, obg eich die Preise hier immer um vieles hoͤher, als in dem ganzen uͤbrigen Frankreich, waren. Dies ruͤhrt daher, daß, wenn der Weizen in Marseille 30 Fr. kostet, er in dem kleinen Flecken Fleurance, der, im De⸗ partement des Gers gelegen, nie ein einziges Korn nach den Rhone⸗Muͤndungen liefert, nur 19 Fr. gilt. Ist es nun aber nicht gehaͤssig, daß die Bewohner einer unserer groͤßten Staͤdte sich, in Folge einer gesetzlichen Unwahrheit, genoͤthigt sehen, ih⸗ ren Gethr9 Bedart mit 30 Fr. fuͤr das Hektoliter zu bezahlen, ohne ihre Zuflucht zum Auslande nehmen zu duͤrfen, waͤhrend das Gesetz doch will, daß schon bei einem Preise von ö24 Fr. die Einfuhr beginne und das Gleichgewicht wiederherstelle? — Alles spricht dafuͤr, daß die uns von der Regierung vorgeschlo⸗ gene Maaßregel sofort den Hafen von Marseille der infuhr ofnen wird; und dies ist eine große Wohlthat fuͤr Gegenden, die durch die letzte Ernte wenig beguͤnstigt worden sind und jetzt den Beistand der Franzöoͤsischen Provinzen, die ihnen gewoͤhnlich ihren Ueberfluß zukommen lassen, theuer c ghen muͤssen. Auch guf anderen Punkten glaubt man aber, da Mangel eintreten werde/ und dies ist der Grund, weshalb die Regierung Ihnen im All⸗ emeinen die Eingangs erwaͤhnte Herabsetzung der Abgaben vor⸗ schlagt Diese Ermaͤßigung ist bei der Haupt⸗Abgabe unbedeu⸗ tend, aber bei den Nachsteuern ist sie betraͤchtlich, da die Folge
. Bank⸗Actien 12²50.
Part.⸗Obl. 115 ¾. Loose zu 100 Fl. 161. Geodruckt bei U. W. Hayn.
9 8 *
Poln. Loose 49 ¼. B. UmEnUABv R89,10NSL.
Hektoliter ist etwa 1 Schffl. 13 Berliner Mtz. 87
davon seyn wird, daß z. B. das von Franzoͤsischen Schiffen 2 Redacteur John. “ Sn Brnhs Zise Z l .
89 8 2 8 “ .