6 FS5te Art. des Gesetz⸗Entwurfes folgendermaßen lautet PW G * — r 8 .“ 8 8 b. a. FHn. “ 8
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die sich am 2ten in dem Prozesse des Vereins der Volks⸗ freunde vor dem Zachtpolizei⸗Gerichte, wo Hr. Hubert als
Praͤsident jenes Vereins die Kompetenz des Gerichts in den deleidigendsten
Ausdruͤcken laͤugnete, zugetragen hatten. Auf die Frage einiger Deputirten, warum das bei dieser Gelegenheit gegebene Aergerniß nicht sofort bestraft worden sey, fuhr Hr. Guizot mit erhoͤhter Stimme fort: Mie Gerichtshoͤfe sind zur Behauptung ihrer Wuͤrde nicht nur be— rechtigt, sondern auch verbunden, und jedesmal, wenn sie sich ungestraft oͤffentlich beschimpfen lassen, verletzen sie ihre Pflicht. Niemand ist zu einer solchen Beschimpfung befugt. Man kann das Betragen der Justiz⸗Beamten beit dieser oder jener Veranlassung tadelnswerth, man kann an irgend einem Er⸗ kenntnisse etwas auszusetzen finden, aber kein guter Buͤrger wird sich fuͤr befugt halten, einen ganzen Köoͤrper im Staate bei der Ausuͤbung seiner Amtsverrichtungen oͤffentlich zu be⸗ schimpfen. Bei einem jeden Staats⸗Koͤrper sind zwei Dinge wohl zu unterscheiden: der Koͤrper selbst und die Personen, woraus er besteht. Die Beleibigung trifft aber nicht die Person, sondern den Charakter, den sie bekleidet. Dieser Cha⸗ rakter muß jedoch stets geachtet werden, und es ist daher die Pflicht der Gerichtshoͤfe, ihre Wuͤrde zu behaupten. Sie be⸗ schuͤtzen dadurch die ganze Gesellschaft.“ Nachdem auch noch Herr Pelet, Herr Villemain und der Berichterstatter Bicomte von Martignac sich dem obigen Amende⸗ ment des Herrn von Schonen widersetzt hatten, wurde dasselbe verworfen und der 1ste Artikel in der Abfassung der Pairs⸗Kammer angenommen. Den 2ten Artikel wollte Herr v. Vatismenil folgendermaßen abgefaßt wissen; „Ausge⸗ nommen ist die muͤndliche Verlaͤumdung oder Beschimpfung von Privat⸗Personen.“ Die Herren Bavouxr und Ber— ryer unterstuͤtzten dieses Amendement, das indessen, so wie ein zweites des Herrn Bavoux selbst, von seinem Urheber zuruͤckgenommen wurde. Gegen den 3ten Artikel ließ sich Herr Salverte vernehmen. Herr von Lameth aͤußerte daruͤber unter Anderm: „Ich glaube, daß die Kammer das ihr in diesem Artikel vorbehaltene Recht, die ihr zugefuͤgten Beleidigungen selbst zu raͤchen, um so mehr behaupten muß, als wir, die wir uns Alle fuͤr das Heil des Vaterlandes exponirt haben, seit zwei Monaten unaufhoͤrlich beschimpft werden. Die Verlaͤumdung hat kein Mittel gescheut, um uns zu verfolgen; in der Hauptstadt werden oͤffentlich Zettel angeschlagen, worin die Buͤrger aufgefordert werden, uns bei Seite zu schaffen. In einem Blatte las man unlaͤngst: „„Die Pairs⸗Kammer ist alles Ansehens beraubt; die De⸗ putirten-⸗Kammer steht unter der Verachtung.““ Ein an⸗ dres Blatt fordert laut zur Aufloͤsung der Wahl⸗Kammer auf. In einem dritten Blatte liest man: „„Die jetzige Kammer fuͤrchtet die Wahlen, weil diese der Kammer sind, was der Strick dem Gehaͤngten ist.““ (Lautes Gelaͤchter) Dergleichen Beleidigungen machen zwar keinen Eindruck auf den aufgeklaͤrten Theil der Nation. Leider aber ist dieser der minder zahlreiche, und ich glaube daher, daß die Kammer, weniger in ihrem eigenen Interesse, als in dem des Vaterlaͤndes und zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung, die Beleidiger vor ihre Schranken laden muͤsse. Herr von Traey hielt Letzteres fuͤr unangemessen, da die Kammer dadurch zugleich Richter und Partei werden, uͤberdies aber sich der Unannehmlichkeit aussetzen wuͤrde, eine beleidigende Aeußerung, die vielleicht sonst nur die Wenigsten erfahren haben wuͤrden, sich im eig⸗ nen Angesichte wiederholen zu lassen und dadurch ein neues ffentliches Aergerniß zu geben. Die Versammlung stimmte indeß, nachdem sie noch uͤber denselben Gegenstand Herrn Villemain, der sich in dem Sinn des Herrn von Lameth aussprach, gehoͤrt hatte, fuͤr die Annahme des 3ten Artikels. Der Ate Artikel ging ohne Weiteres durch. Bei dem 5ten machte Herr Villemain den Vorschlag, auch noch den zwoͤlf⸗
ten Artikel des darin erwaͤhnten Gesetzes vom 25. Maͤrz
1822, wonach kein Kupferstich oder Steindruck ohne die Er⸗
laubniß der Regierung herausgegeben werden darf, fuͤr aufge⸗
poben zu erklaͤren. Herr von Ricard widersetzte sich die⸗ sem Antrage, als ungehoͤrig in dem vorliegenden Gesetze,
waͤhrend Hr. von Schonen ihn unterstuͤtzte. Der Minister sdes Innern erklaͤrte von seinem Platze, daß er sich jenem
Vorschlage anschließe; die Censur sey bereits aus der ganzen
GSesetzgebung verschwunden, und nur noch fuͤr Kupferstiche und Seteindruͤcke muͤsse zuvor die Erlaubniß der Regierung eingeholt werden; es sey indessen nothwendig, daß das Wort Censur
sich in keinem einzigen Gesetze mehr vorfinde. Der Antrag
b5 des Herrn Villemain wurde, nachdem auch noch Herr Du⸗ gpin der Aelt. sich zu Gunsten desselben geaͤußert hatte, mit großer Stimmen⸗Mehrheit angenommen; so daß nun der
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duͤrfen aber kuͤnftig nicht stattfinden.
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„Art. 5. Dem gemaͤß werden die Art. 12., 17. und 18. des Gesetzes vom 25. März 1822 aufgehoben.“
Dem 6ten Artikel hatte die Kommission eine andere Fassung gegeben, die indessen keine Unterstuͤtzung fand. Hr. Dupin der Aelt. aͤußerte bei dieser Gelegenheit unter An⸗ derm: „Die von der Pairs⸗Kammer beliebte allgemeine Ab⸗ fassung des Artikels scheint mir voͤllig genuͤgend. Die An⸗ nahme des Amendements der Kommission wuͤrde eine Aus⸗ nahme zu Gunsten einer Menge im Strafgesetzbuche aufge⸗ fuͤhrter Beamten, namentlich der Geistlichen, Praͤfekten, Ju— stiz⸗Personen u. s. w. einfuͤhren. Dergleichen Ausnahmen Gaͤbe es z. B. noch einen 14ten Art. der Charte, und ein Justizmann wollte es sich beikommen lassen, (wie Hr. Cottu) eine Schrift herauszugeben, worin er vorschluͤge, daß man sich jenes Artikels zum Umsturze der Verfassung bediene, so muͤßte er vor den Assisenhof geladen werden, der ihm die gebuͤhrende Strafe zuerkennen wuͤrde. Ein Gleiches muͤßte der Fall seyn, wenn ein Bischof es sich ferner beikommen ließe, aufruͤhrerische Verordnungen zu publi— ziren. Lassen Sie uns daher, meine Herren, schon jetzt laut und offen verkuͤndigen, daß es keine geistlichen Privilegien mehr giebt. Lassen Sie uns alle Ausnahmen abschaffen und Praͤlaten und Justiz⸗Beamten dem gemeinen Rechte unter⸗ werfen. Wir wollen den Geistlichen, welches Glaubens er auch sey, ehren, sobald er sich auf seine frommen Amts⸗Ver⸗ richtungen beschraͤnkt; tritt er aber aus diesem Heiligthume heraus, um gefaͤhrliche Grundsaͤtze zu verkuͤnden, so muß er dem gemeinen Rechte unterworfen und von den Geschwornen gerichtet werden.“ Der 6te Art. wurde hierauf in der Ab— fassung der Pairs⸗Kammer angenommen. Auch bei dem 7ten
Art. hatte die Kommission eine andre Abfassung in Vorschlag
gebracht. Der Graf v. Sade gab den Wunsch zu erkennen, daß der 291ste Art. des Strafgesetzbuches, welcher die Volks⸗ Versammlungen verbietet, aufgehoben werde. Der Minister des Innern fand sich dadurch veranlaßt, seine Meinung uͤber diesen Gegenstand nochmals in folgender Weise ad⸗ zugeben: „Ich habe diesen Artikel schon vor einigen Tagen fuͤr fehlerhaft erklaͤrt; ich wiederhole dies heute, glaube in⸗ deß, wie damals, daß der jetzige Augenblick zur Aufhebung jenes Artikels nicht guͤnstig sey, indem man dadurch den Volks⸗Vereinen eine Kraft leihen wuͤrde, die ihnen nicht ein⸗ geraͤumt werden darf. Diese Aufregung muß vor der Hand noch eher unterdruͤckt als beguͤnstigt werden. Sobald die Zeil gekommen seyn wird, wo man den Volks⸗Versammlun⸗ gen eine gesetzliche Existenz einraͤumen kann, werde ich einer der Ersten seyn, der dafuͤr stimmt. Nichtsdestoweniger er⸗ kenne ich den Buͤrgern das Recht zu, sich zu versammeln, um uͤber oͤffentliche Angelegenheiten zu berathschlagen, insofern dieses Recht ohne Stoͤrung der oͤffentlichen Ruhe, wie sol⸗ ches schon jetzt mit einer großen Anzahl von Vereinen der Fall ist, ausgeübt wird. So oft dergleichen Gesellschaften sich geraͤuschlos mit politischen Gegenstaͤnden beschaͤftigen, wird die Regierung ihnen kein Hinderniß in den Weg legen. Aber wir muͤssen vorzuͤglich darauf bedacht seyn, die oͤffent⸗ liche Ruhe aufrecht zu erhalten; in allen Faͤllen daher, wo die Mehrzahl der Buͤrger uͤber tumultuarische Bewegungen, wozu jene Gesellschaften Anlaß geben, Klage fuͤhren, wird die Regterung einschreiten, um die Bewegungen zu unter⸗ druͤcken.“ Als der General Demargay zur Widerlegung des Ministers auftreten wollte, verweigerte der Praͤsident ihm das Wort. Nichtsdestoweniger aͤußerte er sich von seinem Platze aus mit großer Heftigkeit folgendermaßen: „Wie? wenn ein Minister von dieser Rednerbuͤhne herab eine der ketzerischsten Meinungen abgiebt, die sich nur immer denken laͤßt, soll es mir nicht erlaubt seyn, ihm zu antworten? Der Minister giebt zu, daß das Gesetz schlecht, sehr schlecht ist, und doch erklaͤrt er, daß er es anwenden will. Hieraus geht hervor, daß die Regierung die Absicht habe, die Klubs nach Gefallen zu erlauben oder zu schließen. Hat es je eine Will⸗ kuͤhr gegeben, so ist diese die auffallendste. Alles, was der Minister gesagt hat, beschraͤnkt sich auf Folgendes: Wir wer⸗ den das Gesetz vollziehen oder nicht, ihm gehorchen oder es
verletzen; denn ein bestehendes Gesetz nicht vollziehen, ist auch
eine Verletzung. Die Worte des Ministers siud so klar, daß sie gar keines Kommentars beduͤrfen.“ Der 7te Art. wurde
hierauf in nachstehender Abfassung der Kommission ange⸗
nommen: „Art. 7. Als politische Vergehen sind 1stens die in den Kapiteln 1 und 2 Buch III. Tit. 1 des Straf⸗Gesetzbu⸗
ches, 2tens die in den Paragraphen 2 und 4 Sect. III.
und in der Sect. VII. Kapitel 3 desselber Titels, Ztens die im Art. 9 des Gesetzes vom 25. 1822 bezeichneten Vergehen zu betrachten."”A0
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3wei Zusatz⸗Artikel wurden verworfen, und nachdem
auch noch der 8te und letzte Artikel in der Abfassung der Pairs⸗Kammer angenommen worden, gitg der ganze Gesetz⸗ Entwurf mit 191 gegen 13 Stimmen durch. Derselbe muß jetzt, da der 5te und 7te Artikel einige Modificationen erlitten haben, aufs neue der Pairs⸗-Kammer vorgelegt werden.
Paris, 5. Okt. Gestern hielt der Koͤnig einen Mi⸗ nister-Rath und arbeitete nach demselben mit dem Kriegs⸗ Minister. Mehrere wegen politischer Vergehen fruͤherhin verurtheilte und durch die unlaͤngst erlassene Amnestie begna⸗ digte Offiziere wurden Sr. Majestaͤt vom Marschall Gerard und vom General Lafayette vorgestellt, um ihren Dank dar⸗ zubringen. Auch mehrere Deputationen aus den Devparte⸗ ments machten dem Koͤnige ihre Aufwartung.
Der Moniteur enthaͤlt eine vom 25sten v. M. datirte und vom Kriegs⸗Minister kontrasignirte Koͤnigl. Verordnung, wodurch 20,000 disponible junge Leute von der Klasse von 1829, 60,000 von der Klasse von 1828 und 28,000 von der Klasse von 1824 zum aktiver Dienste einberufen werden. Sie sollen am 25. Dez. aus ihrer resp. Heimath aufbrechen und nach einem angehaͤngten Tableau unter die verschiedenen Corps der Land⸗ und Seemacht vertheilt werden.
Bei der Marine haben zahlreiche Befoͤrderungen statt⸗ gefunden; 11 Schiffs⸗Lieutenants sind zu Fregatten⸗Capitains und 41 Schiffs⸗Faͤhnriche zu Schiffs⸗Lieutenants ernannt worden. — Auch bei der Artillerie ist ein starkes Avancement eingetreten, indem 9 Obersten, 19 Oberst⸗Lieutenants, 33 Es⸗ kadrons⸗Chefs, 45 Capitaine des ersten und 55. Capitaine des zweiten Ranges ernannt und 30 Zoͤglinge der polytechnischen Schule, so wie 21 Unter⸗Offiziere, zu Unter⸗Lieutenants be⸗ foͤrdert worden sind.
Die Pairs⸗Kammer trat gestern, nach dem in ihrer letzten Sitzung gefaßten Beschlusse, als Gerichtshof zusammen. Die Be⸗ rathung begann um 12 ½ Uhr und waͤhrte bis 4½ Uhr. Es hatten sich zu dieser Versammlung mehr Pairs als gewoͤhnlich eingesunden (etwa 150); einige 40 Pairs fehlten; die Ehrenwachen wurden
von der National⸗Garde und den Veteranen versehen. Ueber die;
stattgefundenen Berathungen geben die hiesigen oͤffentlichen
Blaͤtter folgende Notizen, jedoch als bloße Geruͤchte. Zuerst heaͤtte der Gerichtshof beschlossen, seinen Praͤsidenten mit der Instruirung des Prozesses zu beauftragen, und ihm zugleich
die Befugniß eingeraͤumt, sich zu diesem Geschaͤfte einen oder
nehrere Pairs zu adjungiren. Sodann haͤtte die Versamm⸗
l1ung den Wunsch geaͤußert, daß der Praͤsident sich mit allen in und außerhalb Paris befindlichen Pairs in Korrespondenz
setze, um ihnen das wichtige Amt, das sie zu erfuͤllen haͤtten,
ans Herz zu legen; zugleich waͤre man, um den. im Auslande,
namentlich in Italien, sich aufhaltenden Pairs die noͤthige
Zeit zur Reise nach der Hauptstadt zu lassen, dahin uͤberein⸗ ggekommen, daß der Bericht der mit der Instruirung des Pro⸗ zesses beauftragten Kommission, bestehend außer dem Praͤ⸗ ssiidenten, aus den Herren Seguier, Bastard und von Pontécoulant, die jener sich adjungirt, nicht vor dem 1sten November abgestattet werden solle. smammlung sofort uͤber das gerichtliche Verfahren berathschlagt. Ein Mitglied des Ministeriums von 1828 (man glaubt der Graf Roy) haͤtte bei dieser Gelegenheit, gestuͤtzt auf den Grundsatz, daß alle Gerechtigkeit vom Koͤnige ausfließe, den Vorschlag gemacht, einen General⸗Prokurator und Advokaten zu bestellen, indem die blos zur Behauptung der Anklage er⸗ nannten Kommissarien der Deputirten⸗Kammer nicht jenen
Charakter der Unparteilichkeit haben moͤchten, der das oͤffent⸗ liche Ministerium auszeichne. diese Ansicht unterstuͤtzt, die von den Herren Lainé, Porta⸗ lis, Decazes und St. Aulaire bekaͤmpft worden waͤre. Diese vier Pairs haͤtten fuͤr ihre Meinung folgende Gruͤnde ange⸗ fuͤhrt. Einmal wuͤrden ein General⸗Prokurator und ein Ge⸗
Hierauf haͤtte die Ver⸗
Der Graf Lemercier haͤtte
neral⸗Advokat den drei Kommissarien gegenuͤber eine unter⸗ geordnete Stellung einnehmen. Ihre Vermittelung wuͤrde ferner zwecklos seyn, und was die Beobachtung und Anwen⸗ dung der Gesetze betreffe, so sey die Kammer vollkommen be⸗ fugt, in einer außerhalb der Graͤnzen des gemeinen Rechts liegenden Sache selbst die Formen zu bestimmen und sogar die Strafe zuzuerkennen. Diese Ansicht, die sich im Uebri⸗ gen auf das fruͤhere Verfahren des Pairshofes stuͤtzt, soll den Vorzug erhalten haben. Zwei Pairs, der Graf von Chabrol und der Herzog von Grammont, haͤtten dem Praͤ— sidenten geschrieben, daß sie aus persoͤnlichen Gruͤnden an dem Prozesse keinen Theil nehmen koͤnnten. Die Unfaͤhig⸗ keits⸗Erklaͤrung des Ersteren waͤre nach einigen Bemerkungen des Vicomte Lainé verworfen, die des Letzteren aber, der sich darauf stuͤtzte, daß er ein Schwager des Fuͤrsten von Polignac sey, fuͤr zulaͤssig befunden worden. Am Schlusse der Sitzung 8 85 8 v 8 v 1““ b1
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Waäͤhrend Englische Blaͤtter unlaͤngst meldeten, der Graf
hier angekommen. ush Fhttk
haͤtte die Versammlung noch einen Beschluß uͤber die bei der Instruirung des Prozesses zu beobachtenden Formen gefaßt, der oͤffentlich bekannt gemacht werden wuͤrde.
Das Journal du Commerce aͤußert uͤber die von der Deputirten⸗Kammer gestern beschlossene Vertagung Fol⸗ gendes: „Der fruͤher von uns ausgesprochene Wunsch, die Kammer nach Beendigung der noͤthigsten legislativen Ge⸗
schaͤfte zu prorogiren, erregte Aergerniß; wir erwiederten da-
mals unseren Gegnern, daß die Wahlen nothwendig ein Aus⸗ einandertreten der Mitglieder beider Kammern herbeifuͤhren wuͤrden. Dies ist erfolgt. Welch großer Unterschied besteht denn zwischen einer einmonatlichen Prorogation und einer Vertagung auf einen Monat? Keiner, als daß die Proro⸗
gation ein Akt der Krone gewesen waͤre, und daß sich andere
nuͤtzliche Maaßregeln der Regierung daran haͤtten knuͤpfen koͤnnen. Wir wollen hoffen, daß die Mitglieder der Kammer die eintretende Muße nuͤtzlich anzuwenden wissen werden; sie werden Zeit haben, in den Departements den Geist des Lan⸗ des zu beobachten, und vielleicht werden sie bei ihrer Ruͤckkehr sich um einige gute Ansichten bereichert und manche Vorur⸗ theile abgelegt haben. Die Minister werden ihrerseits, von Bittstellern befreit, die sie nicht abweisen und nur sehr schwer befriedigen konnten, weniger von den Staatsgeschaͤften abge: zogen werden. Wichtige Arbeiter werden die Zwischenzeit ausfuͤllen. Geben wir der Hoffnung Raum, daß die zweite Haͤlfte der Session der Erwaͤrtung der Nation mehr entspre chen werde, als die erste.“
Der Herzog von Ragusa soll seinen Eid als Pair und als Marschall von Frankreich schriftlich eingesandt haben.
Der Freiherr Alexander von Humboldt wohnte der ge⸗ strigen Sitzung der Akademie der Wissenschaften, deren aus⸗ waͤrtiges Mitglied er ist, bei. Seine Ankunft wurde der Versammlung durch ihren Praͤsidenten, Herrn Girard, in den schmeichelhaftesten Ausdruͤcken angezeigt. Der beruͤhmte Reisende versprach in einer der naͤchsten Sitzungen eine Ab⸗ handlung uͤber seine Reise nach Asien vorzulesen und theilte vorlaͤufig einige geologische Bemerkungen uͤber diesen Welt⸗ theil mit.
Der Admiral Duperré hat unterm 28sten v. M. nach beendigter Auarantaine zu Toulon nachstehenden Tagesbefehl erkassen: „Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten! Im Be⸗ griff, die Florte zu verlassen und mich auf den Posten zu begeben, zu welchem das Vertrauen des Koͤnigs mich beruft, um mich auch dort mit den Interessen der Marine zu be⸗ schäftigen, wuͤrde ich mich wahrhaft gluͤcklich geschaͤtzt haben, der Flotte bei meinem Abschiede von ihr die Zufriedenheit Sr. Majestaͤt und die Belohnungen anzeigen zu koͤnnen, die sie durch ihren Diensteifer und ihre Ergebenheit in einem Feldzuge verdient hat, der fuͤr Frankreich wie fuͤr die ganze civilisirte Welt so gluͤckliche Resultate geliefert und der, mit Stolz sage ich es, bei Jedem von Euch in ehrenvollem An⸗ denken bleiben wird. Ruͤcksichten haben indessen den Mini⸗ ster bestimmt, diese Belohnungen erst zu gleicher Zeit mit den der Land⸗Armee bewilligten bekannt zu machen. Der Zeitpunkt, wo dies geschehen wird, kann nicht mehr sern seyn und wird vor der Abtakelung der Schiffe, vielleicht sogar noch vor meiner Abreise von hier eintreten. Die Befoͤrde⸗ rungs⸗Kommissionen sollen nach der fuͤr das Avancement bei der Marine zu befolgenden Regel festgestellt werden. Die Flotte hat mir zu viele Beweise ihrer Anhaͤnglichkeit gegeben, als daß ich ihre Anspruͤche auf meine volle Theilnahme je⸗ mals vergessen koͤnnte. Die Kommando⸗Flagge soll den 30sten d. M. Abends eingezogen werden. Der dem Range nach hoͤchste Offizier auf den zur freien Pratika zugelassenen Schif⸗ fen bleibt mit dem Dienste auf der Rhede beauftragt, nach⸗ dem die Flagge vom Admiralschiffe eingezogen ist.
Am Bord des Linienschiffes „'Alger“, auf der Rhede von Toulon, am 28. September 1830. 3 11“ —(Gez.) Der Ober; Befehlshaber der
Flotte, Admiral Duperré.“”
v. Bourmont sey am 30. Sept. in Dorchester angekommen, berichten hiesige Zeitungen, nach Privatbriefen aus Barce⸗ lona vom 28. Sept., derselbe sey in Valencia gelandet und habe sich sogleich nach Madrid begeben.
Eine Deputation des hiesigen Handelsstandes uͤberreichte vorgestern, den Banquier Odier an der Spitze, dem Koͤnige eine von 183 Banquiers und Kaufleuten unterzeichnete Bitt⸗ schrift, worin dieselben um Errichtung eines allgemeinen Waaren⸗Entrepots in der Hauptstadt nachsuchen.
Das bekannte Irlaͤndische Parlaments⸗Mitglied, James O'Gorman Mahon, ist als Ueberbringer der Gluͤckwunsch⸗ Adresse der Stadt Dublin an die Buͤrgerschaft von Paris c4“*“
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