über 86 Abschaffung der Todesstrafe alle Hinrichtungen auf⸗ den die Macht haben, dieselbe zu halten. In dieser Stadt
ieb werde ich keine weiteren Aussagen thun. Weder Verspre⸗ ꝛusch gas „Memorial de Toulouse meldet ohne Angabe chungen noch Drohungen werden mich dazu bewegen koͤnnen. die Koͤnigin von Spanien sey gluͤcklich von
— Die France meridionale fuͤgt Folgendes hinzu:
2 ꝗ — Vor der Bekanntmachung dieses Briefes wollten wir die einem Praaben ensdft 82 Wbe⸗. hat, dem National zu⸗ Person aa en — die in 5* 8S berly und Comp. in London eine eingeweiht zu seyn behauptet. Lir e
ig,g. ven Eb11“ AeA6 befragt und uns uͤberzeugt, daß dieselbe, ihrer Gprache, ih⸗ Die gerichtlichen und aͤrztlichen Aktenstuͤcke uͤber den Tod des Prinzen von Condé werden naͤchstens im Druck
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der buͤrgerlichen Rechte erlangt haben, einberufen werden, so⸗ der derselben, mit Einschluß des Praͤsidenten, zugegen sind. Ihr bald sie in Frankreich Grund⸗ Eigenthum erworben oder ein Entscheidung erfolgt mittelst F. den ngen,sche Mer Etablissement errichtet haben. Art. 12. Dem Dienste nicht un⸗ gestattet keinen weitern Rekurs. terworfen sind: a) die Geistlichen; p) die Prediger der verschie⸗ T 1 . IV. denen Konfessionen; c) die aktiven Militairs der Land⸗ und See⸗ Von den Eremtionen und Erlassungen von dem ge⸗ macht; diejenigen Militairs, die zur Disposition des Kriegs⸗ und woͤhnlichen Dienste. Sece⸗Ministers gestellt sind; die mit der Versorgung der Land⸗ Art. 26. Der Dienst bei der National⸗Garde ist obligato⸗ und Seemacht “ aktiven Administratoren oder Agen⸗ rischund persoͤnlich. Die Stellvertretung ist untersagt, ausgenommen ten; d) die Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine der staͤdtischen unter National⸗Gardisten von demselben Bataillon. Der Dienst bei Garden und fonstigen besoldeten Corps; c) die aktiven Zoll⸗Auf⸗ der National⸗Garde ist unvertraͤglich mit den Verrichtungen der⸗ seher. Art. 13. Von dem Dienste ausgeschlossen sind die von jenigen obrigkeitlichen Personen, die das Recht haben, die bewaff⸗ zonlt Gefangener ist.“ 8 8 der Obrigkeit mit einer schimpflichen Strafe belegten, so wie die nete Macht zu requiriren. Art. 27. Von dem Dienste bei der erscheinen. G swpwoͤhnlicher g 11.“ mittelst richterlichen Erkenntnisses suͤr Landstreicher oder Heimath⸗ National⸗Garde sind, ungeachtet ihrer Einschreibung, dispensirt; Von den in Folge der letzten Unruhen in Nismes ver- Die Wahlliste von Toulouse, die jetzt g chlossen ist, ent⸗ lose erklaͤrten Individuen. 1“ “ 4) die Mitglieder beider Kammern waͤhrend der Dauer der Sese hafteten Personen hat die Anklage⸗Kammer des dortigen Koͤ⸗ haͤlt die Namen von 1739 W;hlern, 237 mehr, als die vorige 8. 2. Von der Einschreibung in die Stammrollen. sionen; b) die Mitglieder der Gerichtshoͤfe und Tribunale; c) die hial. Gerichtshofes 13 vor das Zuchtpolizei⸗ Gericht und 11 biste. Dieser Zuwachs ist großentheils durch die Eintragung Art. 14. Die, dem Dienste bei der seßhaften Nationgl⸗Garde ehemaligen Militairs, die 50 Jahre alt sind und 20 Jahre ge⸗ nigl. Aßsisenhof verwiesen iste. 1808c. unterworfenen Buͤrger werden in eine bei jeder Gemeinde zu er⸗ dient haͤben; §) die Brieftraͤger und die Beamten bei den Tele⸗ vor den Assisenhof ver in Toulouse befindet sich ein In; der Waͤhler von 25 Jahren ente 1“ 1 oͤffnende Stammrolle eingetragen. Zu diesem Ende sollen Zäh⸗ graphen⸗Linien. Art. 28. Von dem gewoͤhnlichen Dienste sind n. In den Gefaͤngnissen vo das sich selbst in einem an den Vporgestern fand das von den Freimaurer⸗ogen der ver⸗ lungslisten von dem Maire augelegt und von einem in nachste⸗ diejenigen Personen befreit, die sich Gebrechlichkeits halber zu einer dividuum, Namens Berrié, E111155 sch 291es Füiten nsEhesen des Geheral Lafapett veranstat⸗ hender Weise eingefuͤhrten Za hlungs- Conseil revidirt werden: solchen Hheeleidang ahsger Stande sehen. In einem solchen Deputirten Berenger gerichteten hreibe dle binent der ust sele Gastmahl auf dem Ch dba aafe stentr. Ban dem Vor⸗ Lrt air gebene gm Fäl henagenece anfs ln bringin J de solen d Ch“ 1. b Beehef Fhiacher 1-g; 1ece Lwis ase vom sitzer des Festes, Herzog von Choiseul, so wie vom General — geben. In Paris fuͤhr 2 des Bezirks den; z saͤmmtliche hiesige Bläͤtter 8 fend d H Dupin d. A., wur⸗ 1 datirte iben nach der France méridionale Lafayette, dem Grafen Laborde und Hrn. p ., JL 1“ 8 8 den Reden gehalten.
1 1 t de — Ueber alle anderen temporaͤren Befreiungen, die wegen irgend einer diesem Rathe, der aus acht Mitgliedern besteht, die zu gleichen Thei⸗ 88 8 8 ürb ücks 11, sac Briefsteller, „zwan⸗ ö mit: „Unerhoͤrte Ungluͤcksfaͤlle“, sagt der Briefsteller, „„ In der gestrigen Sitzung der Akademie der Wissenschaf⸗
1b vehlte lete Verrichtung im Staatsdienste verlangt werden möchten, soll das len in eee “ “ 888 ümung 8 Conseil, nach Einsicht der die Nothwendigkeit einer gern, die den persoͤnlichen Dienst bei der National⸗Garde verrichten solchen Befreiung beweisenden Atteste entscheiden. Im Falle iner ei zu werden, deren Haupt⸗ ie 1 b oder zu demselben verpflichtet sind, gewaͤhlt und von dem Praä⸗ einer Appellation soll die Billigkeits⸗Jury erkennen. Art 30. gen mich, das Werkzeug “ welche die gs ten theilte der Frhr. Alex. v. Humboldt einige Notizen uͤber dhteh,nchanit nerten, Iien ber gcblungs gonselts der are, Des ienst hete he Jett ggess. .. Sent⸗ . - uͤbe 1 Frankreich erstreckt ha⸗- seine Reise in Sibirien und die Resultate der geologischen nen bestehen, fuͤhrt in einem der Zaͤhlungs⸗Conseils der Maire, untersagt, die, den Gesetzen gemaͤß, der Ausuͤbung ihrer buͤrger⸗ die verheerten und die sich uͤber ganz T“ vlogischen Forschungen seiner Reisegefaͤhrten, der Her⸗ in den uͤbrigen aber einer seiner Adjunkten oder ein Mitglied des lichen Rechte fuͤr verlustig erklaͤrt worden sind. ben wuͤrden, wenn ich die mir in dieser eziehung g 81 di K ““ Ehrenber unit Munizipal⸗Rathes, im Auftrage des Maire, den Vorsitz. Das (Den Schluß dieses noch aus 32 Artikeln bestehenden Befehle befolgt haͤtte. Aber der Huͤlferuf der Journale, die ren Rose und Th g, mit. BBüt n bea g wct ee Zaͤhlungs⸗Conseil besteht aus zwei Mitgliedern fuͤr jedes Stadt⸗ z8sek⸗E 8 1 “ . Schi 1d “ der traurigen Lage der Abge⸗ Die Pensionen fuͤr die Gelehrten sollen ftig aählungs⸗Conseil besteht aus zwei Mitgliedern fuͤr jedes Stad Gesetz⸗Entwurfes behalten wir uns auf morgen vor.) Schilderung, die sie von der traurig G de Gsesetz festgestellt werden viertel. In Staͤdten, die nur einen Kanton bilden, fuͤhrt der brannten entwarfen, und, wenn ich es sagen darf, mein Kammern votirt und durch ein Gesetz fes ges Maire in dem Conseil den Vorsitz, das im Uebrigen, wie oben Paris, 12. Okt. Gestern besuchte der Koͤni ei bnes Gefuͤhl fioͤßten mir Abscheu vor mir selber ein; ich Der Direktor der Franzoͤsischen Knashe ademie in Rom, erwaͤhnt, zusammengesetzt ist. In Kantonen, die aus mehreren “ ““ Sa 5 b li Auftrag auf, ergriff die Flucht, um Horaz Vernet, hat der Regierung den Vorschlag gemacht, Gemeinden bestehen, präsdiet des Maire des Hauptortz des Kan⸗ den Herzge—ecden Oclsens ws ne s u8h, ℳ2 efets⸗ gaß. dheccens schandl chen 3nuss asch echner u entziehen das Kloster Trinilà-dei-Monii, welches gegenwaͤrtig von den tons im Conseit, das zwei Mitglieder fuͤr jede Gemeinde zaͤhlt, minister begleitet, das Hotel des Invalides, in welchem er mich der Wuth derer, die auf mc, n Lan nedod, in unter dem Namen: Dames du sacré cocur bekannten Non⸗ naͤmlich den Maire und das aͤlteste Mitglied des Munizipal⸗ von dem Gouverneur desselben, Marschall Jourdan, umher⸗ und dadurch den Verwuͤstungen, die ich 8n elat g 1“ lademie gehsrigen Gebaͤu⸗ Rathes, die den persoͤnlichen Dienst bei der National⸗Garde ver⸗ gefuͤhrt P Vorgestern hatte der Admiral Duperré die der e- Ers weateheazeihts bacheste mich in die zn⸗ den zu vereinen und die Summe von 30,000 Fr., weiche Ehre, zur Koͤnigl. Tafel gezogen zu werden thun. Diese Existenz als Fluͤcht . . n-wxg - ge- b 8 3 2 in der Franzoͤsischen Regierung Die Pairs⸗Kammer wird heute eine oͤffentliche Sitzung ßerste Noth. Da ich nicht mehr wagte, mich zu ö.. d T bceg . cesecen 88 junge K üͤnst⸗ Halten,aum sich 81, 0,. ne h Pehec eg I E111 8b 9cg,c, sich 8 Rom bilden wollen, zu verwenden. stes i und um nicht mehr bb — - d schuldig 98 seyn, wurde ich es in einer anderen Art, was Die Anklage⸗Kammer des hiesigen Koͤnigl. Gerichtshofes 8 1 hat den gewesenen Koͤnigl. Prokurator Billot und den In⸗
richten oder dazu berufen sind. Art. 16. Das Zaͤhlungs⸗Conseil schreitet sofort zu der Revision der Listen und zu der Anlegung egeh Gö “ vorlegen zu lassen. uter diesen befindet das Gesetz, wodurch dem Minister 7 meine Verhaftung in Toulouse zur Folge hatte. Von mei⸗ 4 der Erstere beschuldigt f 6 1 ir die Freiheit, an Sie zu structions⸗Richter Gaillard, von denen der g nem Gefaͤngnisse aus nehme ich mir die Freihent, wird, auf die Verhaftung der 45 Zeitungs⸗Redacteure, wel⸗
rem Benehmen und ihrer Physiognomie nach weit uͤber ihrer nesweges ein ge⸗
erbaͤrmlichen, aͤußerlichen Lage steht und keit
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gen Leute ein, die im Laufe des letztverflossenen Jahres ihr zwanzigstes Lebensjahr angetreten haben; dagegen streicht es aus der gedachten Rolle die Buͤrger, die in diesem Zeit⸗
der Stammrolle. Art. 11. Im Monat Januar jedes Jahres des Innern ein Kredit von 30 Millionen zur Unterstuͤtzung raum ihr sechzigstes Jahr angetreten haben. Art. 18. Im uͤber die Anstifter
traͤgt das Zaͤhlungs⸗Conseil in die Stammrolle diejenigen jun⸗ des Handels und Gewerbfleißes eroͤffnet wird. Hierauf wird
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Laufe jedes Jahres notirt der Maire mittelst Rand⸗Bemerkun
auf der Stummrolle die verschiedenen Veraͤnderungen, die sic
a) aus den Todesfaͤllen, b) aus dem Wechsel des Domicils, so wie c) aus Thatsachen ergeben möͤchten, in deren Folge die oben im 12ten und 13ten Art. bezeichneten Personen nicht mehr dem Dienste bei der National⸗Garde unterworfen oder von demselben ausgeschlossen sind. Das Zaͤhlungs⸗Conseil verfuͤgt, nachdem es die betreffenden Aktenstuͤcke eingesehen, die Ausstreichung solcher Personen. ö “ v 1“
Von der Einschreibung in die gewoͤhnlichen Dienst⸗ und Reserve⸗Listen.
Art. 19. Sobald die Stammrolle vollzaͤhlig ist, schreitet das Zaͤhlungs⸗Conseil zur Anfertigung einer Liste fuͤr den gewoͤhnli⸗ chen Dienst und einer zweiten fuͤr die Reserve und den außeror⸗ dentlichen Dienst. Die gewoͤhnliche Dienstliste faßt alle Buͤrger in sich, die das Zaͤhlungs⸗Conseil fuͤr faͤhig zum gewoͤhnlichen Dienste erachtet. Auf die Reserve⸗Liste werden dagegen alle Buͤrger gebracht, fuͤr die der gewoͤhnliche Dienst eine zu großer Last seyn wuͤrde, und die nur unter außerordentlichen Umstaͤnden requirirt werden duͤrfen. Art. 20. Zur Bildung der Staͤmme werden nur die gewoͤhnlichen Listen benutzt. Die in die Reserve⸗Listen eingetragenen Buͤrger werden hinter jenen Staͤm⸗ men dergestalt vertheilt, daß sie noͤthigenfalls denselben einverleibt werden koͤnnen. Art. 21. Die hinsichtlich dieser Listen vorzu⸗ nehmenden Einschreibungen und Ausstreichungen sollen nach den⸗ selben Regeln, wie bei den Einschreibungen und Ausloͤschungen in Betreff der Stammrollen, stattfinden. Art. 22. In zedem Kanton soll, auf die Betreibung des Friedensrichters, eine Billig⸗ keits⸗Jury eingesetzt werden, bestehend aus dem Friedensrichter selbst, als Praͤsidenten, und aus 12 Geschwornen, die unter den aͤltesten und zu dem persoͤnlichen Dienst bei der National⸗Garde ver⸗ pflichteten Buͤrgern durch das Loos gewaͤhlt werden. Es soll zu diesem Behufe eine Liste angelegt werden, die den vierten Theil der unter den Aeltesten zu waͤhlenden National⸗Gardisten des Kantons enthaͤlt. Art. 23. Das Loosen zu den Geschwornen⸗ Stellen geschieht durch den Friedensrichter in oͤffentlicher Sitzung. Die Geschwornen werden alle 6 Monate erneuert. Art. 24. Diese Jury entscheidet uͤber Reclamationen, die sich a) auf die Eintragung in die Stammrollen und b) auf die Ein⸗ tragung in die gewoͤhnlichen Dienst⸗Listen beziehen. Auch die Einspruͤche dritter Personen sollen zugelassen werden, insofern sie von National⸗Gardisten herruͤhren, auf welche (durch die Beruͤcksichtigung jener Reclamationen) eine groͤßere Last des Dienstes fallen wuͤrde. Die Jury uͤbt uͤberdies noch diejenigen Befugnisse aus, die ihr durch die ferneren Bestimmungen des ge⸗ genwaͤrtigen Gesetzes besonders werden uͤbertragen werden. Art. 25. Die Jury v entscheiden, wenn mindestens 9 Mitglic⸗
1 V . 8 11.“ —
die Kommission, welche beauftragt ist, die Anfrage des Koͤ⸗ nigl. Prokurators beim hiesigen Zuchtpolizei⸗Gerichte, Herrn Comte, ob der Graf von Kergorlay als der Pairswuͤrde ver⸗ lustig zu betrachten und dem zufolge dem Gerichtszwange der gewoͤhnlichen Tribunale unterworfen sey, zu pruͤfen, ihren Bericht daruͤber abstatten.
Der Moniteur stellt in einer vergleichenden Uebersicht den Ertrag der indirekten Steuern in den drei letzten LQuar⸗ talen denjenigen der Jahre 1828 und 1829 gegenuͤber. Es erhellt daraus, daß in jenem Zeitraume die gedachten Steu⸗ ern 8,956,000 Fr. mehr als im Jahre 1828 und 415,000 Fr. weniger als im Jahre 1829 eingetragen haben. Der Moniteur enthaͤlt uͤberdies noch eine Uebersicht von dem Ertrage der indirekten Steuern waͤhrend des 3ten Quartals dieses Jahres im Vergleiche zu dem von 1828 und 1829. Hier ergiebt sich bei beiden Vergleichen ein großer Ausfall, namentlich bei dem Einregistrirungs- und Stempelwesen, den Zoͤllen, der Verbrauchssteuer vom Salze, der Getraͤnksteuer, der Lotterie und andern indirekten Abgaben. Der Gesammt⸗ Ausfall betraͤgt vergleichsweise mit 1828: 10,293,000 Fr. und mit 1829: 11,278,000 Fr.
Der heutige Moniteur enthaͤlt in 10 Verordnungen 150 neue Ernennungen im Ressort des Justiz⸗Ministeriums. Die meisten der neu besetzten Stellen sind dadurch erledigt worden, daß diejenigen, welche dieselben bisher bekleideten, sich geweigert haben, der jetzigen Regierung den Eid der Treue zu leisten.
Die hiesigen Blaͤtter erinnern bei Gelegenheit der Ant⸗ wort, die der Koͤnig auf die Adresse der Deputirten⸗Kam⸗ mer in Betreff der Abschaffung der Todesstrafe ertheilt hat, an eine fruͤhere Aeußerung desselben, die er in vertraulichen Unterhaltungen mit dem General Foy und dem Grafen Sta⸗ nislas Girardin gethan haben soll, daß er naͤmlich, wenn es in seiner Gewalt staͤnde, das Wort „Henker“ aus dem Woͤr⸗ terbuche streichen wuͤrde.
Der Vice⸗Admiral von Rigny ist durch eine telegra⸗ phische Depesche von Toulon nach der Hauptstadt berufen worden. Viele Waͤhler des Departements des Var wollen ihn, dem Aviso de la Méditerrannée zufolge, als Kan⸗ didaten bei den bevorstehenden Wahlen aufstellen. 1
Der Justiz⸗Minister hat, wie der Messager des Cham⸗ bres berichtet, die General⸗Prokuratoren an den Koͤnigl.
Gerichtshoͤfen angewiesen, bis zur Entscheidung der Frage i1X1XpX4X»»*
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selben Ihnen aber erst dann aushaͤndigen, wenn einer von
geschehen sollen, und daß ich einige erlangen werde,
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reiben, um Ihnen anzuzeigen, daß ich G 2 Urheber Feuersbruͤnste Aussagen gethan habe. Diese Frevel waren, wie Sie richtig bemerkt haben, der Politik des Ministeriums nicht fremd; man kann sie nicht einzelnen In⸗ dividuen zuschreiben, die ohne Verbindung unter einander gewesen waͤren; eine maͤchtige Hand leitete sie. Haͤtte man auf meine Aussagen etwas fruͤher hoͤren wollen, so wuͤrden Sie nicht noͤthig gehabt haben, zu sagen, daß man die Ent⸗ huͤllung dieser furchtbaren Geheimnisse der Zeit uͤberlassen muͤsse; ich wuͤrde Ihnen unabweisbare zu meiner Verfuͤ⸗ gung stehende Dokumente geliefert haben. Ich habe diesel⸗ ben in meinen Aussagen detaillirt; geben Sie Befehle, daß man Ihnen dieselben mittheile. Moͤchten sie fuͤr mich doch einige Nachsicht zur Folge haben, geschaͤhe es auch nur um der Mittel willen, die ich angeben werde, um die Wieder⸗ kehr aͤhnlichen Unheils zu vermeiden; denn die Fackeln brennen noch! In meinen Aussagen habe ich Einiges verschwiegen; Sie werden den Grund davon leicht errathen, wenn ich Ihnen sage, daß einige Schauspie⸗ ler des furchtbaren Dramas, dessen Schauplatz diese Pro⸗ vinz werden sollte, in hiesiger Stadt leben und reich und maͤchtig sind; ich habe von ihrem Einflusse Alles zu befuͤrch⸗ ten. Ich habe es fuͤr angemessen gefunden, den groͤßten Theil der Belege fuͤr meine Aussage nicht aus den Haͤnden zu geben; nur ein einziges Schreiben, das meine Verbindung mit der Congregation von Mont⸗Rouge beweist, die mir die Befehle zusandte, welche sie ihrerseits vom Fuͤrsten von Po⸗ lignac erhielt, ist mir genommen worden. Meine volumi⸗ noͤse Korrespondenz, die schriftlichen Instructionen, die Listen, worauf die in Brand zu steckenden Besitzungen und die Na⸗ men der Personen, die mir weitere Anweisungen geben soll⸗ ten, so wie eine Art von freiem Geleitschein, der allerdings verschiedener Auslegung faͤhig ist, dessen Zweck aber aus dem Ganzen dieser saͤmmtlichen Aktenstuͤcke erhellt, und der von dem Fuͤrsten von Polignac unterzeichnet ist, alle diese authen⸗ tischen Belege stehen zu meiner Verfuͤgung; ich werde die⸗
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che die Protestation vom 26. Juli gegen die Verordnung in Betreff der Presse unterzeichnet hatten, angetragen, und der Letztere, die 45 Verhaftungs⸗Befehle unterzeichnet zu haben, freigesprochen, weil die Kriminal⸗Gerichts⸗Ordnung es dem Kichter n dergleichen Befehle zu erlassen, wenn er sie fuͤr noͤthig halte. e 9e genannten Departemental⸗Blaͤttern, die sich gegen die Klubs aussprechen, kann man noch das Journal du Havre, den Courrier du Nord, den in Nantes er⸗ scheinenden Ami de la Charte, das Journal de Tou⸗ louse, das Echo de Vesonne, das Journalde Rouen und den Precurseur de Lyon hinzufuͤgen. Die meisten dieser Blaͤtter schlagen fuͤr die bevorstehenden Wahlen Maͤn⸗ ner des linken Tentrums vor. “ 8 Der Englische Geschaͤftstraͤger am Sicilianischen Hofe Herr Henry Washington ist am 7ten d. M. auf dem Packet⸗ boot Camilla in Havre mit Depeschen angekommen und hat sogleich die Reise nach seinem Bestimmunssorte fortgesetzt. Hazebrouk ist ein Einwohner wegen aufruͤhrerischen
Geschreis zu achttaͤgiger Haft und 150 Fr. Geldstrafe ver des Chambres zeigt an,
urtheilt worden.
Die Redaction des Messager daß sie vom heutigen Tage ab auch die Herausgabe des Compilateur politique uͤbernommen habe, und daß sie fuͤr die
sonderes Blatt erscheinen lassen werde. 11 Der General Valazé vom Ingenieur⸗Corps ist mit sei⸗ nem Adjutanten Capitain Guay von Bruͤssel hierher zuruͤck⸗ ekehrt. 1 8 Quotidienne widerspricht der von den Englischen Blaͤttern ausgegangenen Nachricht, daß der Graf von Bour⸗ mont sich in Lulworth bei Karl X. befinde; derselbe sey gar nicht in England angekommen. Einem Gesetze vom 25. Maͤrz 1817 zufolge, sollten all⸗ maͤlig 150,000 Hektaren Holz verkauft und der Ertrag da⸗ von zum Tilgungsfonds geschlagen werden. Da dieser Ver⸗
Ihnen, meine Herrn, mir sein Wort gegeben hat, daß der
Person, welche die Verwahrerin dieser Belege ist, kein Leid
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Milderung der Strafen die man uͤber mich verhaͤngen moͤchte. Ich
kauf seit einigen Jahren eingestellt worden war, so ist durch eine Koͤnigl. Veroꝛdnung vom 7ten d. M. bestimmt worden, daß mit diesem Verkauf wieder begonnen und so lange fort⸗
Hektaren erreicht ist.
verlange diese Zusicherung von Ihrer Seite, denn Sie wer⸗ 3 11 “ A1XX“
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Abonnenten des letztern Journals dreimal woͤchentlich ein be⸗
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gefahren werden soll, bis jene urspruͤngliche Zahl von 150,000 - 88