1830 / 294 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

. pgrrehereich.

Pairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 14. Okt., die nur eine Stunde dauerte, und in welcher nicht mehr als 76 Pairs zugegen waren. von Boisgelin und der Graf von Lynch vereidigt. Hier⸗ naͤchst ernannte der Praͤsident im Auftrage der Versammlung eine aus 5 Mitgliedern bestehende Kommission, zur Pruͤfung von 20 in der Sitzung vom 12ten vorgelegten Gesetz⸗Entwuͤr⸗ fen wegen Ausschreibung außerordentlicher Steuern in ver⸗ schiedenen Departements. Nachdem in gleicher Weise auch noch eine zweite Kommission zur Pruͤfung des Gesetz⸗Ent⸗ wurfes wegen der den hoͤhern Staats⸗Beamten zu bewilli⸗ genden Pensionen bestellt worden, begannen die Berathungen uͤber den (in Nr. 285 der Staats⸗Zeitung mitgetheilten) Ent⸗ wurf, wodurch dem 2ten Artikel des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822 wegen Bestrafung der gegen die Person des Koͤnigs oder dessen Rechte gerichteten Angriffe, eine andere, der ge⸗ genwaͤrtigen Ordnung der Dinge angemessene Abfassung ge⸗ geben werden soll. Der Graf v. Pontécoulant bemerkte, daß die Wendung, deren man sich in dem Enrwurfe bedient, indem man darin von Rechten spreche, die der Koͤnig dem Wunsche der Nation verdanke, sehr schwankend und unbe⸗ stimmt sey; wenn er Geschworner waͤre, so wuͤrde es ihm schwer werden, sich den Sinn jener Worte deutlich zu ma⸗ chen; er koͤnne durchaus nicht begreifen, wie es jemals moͤg⸗ lich sey, ein Recht aus einem Wunsche herzuleiten; habe man das Wort: Wunsch in der Bedeutung von Vo⸗ tum genommen, so sei dies eine andere Sache; indes⸗ sen waͤren beide Ausdruͤcke keinesweges synonym. „Ich unterwerfe diese Betrachtung vorzuͤglich dem Minister des oͤffentlichen Unterrichts“, fuͤgte der Redner hinzu, „da der⸗ selbe so wesentlich zu dem Gesetze vom 17. Mai 1819, das ungleich klarer und mithin besser als das vorliegende ist, bei⸗ getragen hat. Zugleich ersuche ich ihn, in Erwaͤgung zu zie⸗ hen, ob es nicht angemessener seyn moͤchte, durch Hinzufuͤ⸗ gung einiger Worte zu dem eben erwaͤhnten Gesetze, des In⸗ halts, daß der Koͤnig die Charte beschworen habe, und daß sie ein synallagmatischer Vertrag zwischen ihm und der Na⸗ tion sey, den vorliegenden Entwurf gaͤnzlich fallen zu lassen.“ Der Herzog von Broglie antwortete: „Ich theile die Mei⸗ nung des vorigen Redners, daß ein Gesetz moͤglichst klar und bestimmt abgefaßt seyn muͤsse, kann aber nicht wohl begrei⸗ fen, in wiefern derselbe die von dem Ministerium in Vor⸗ schlag gebrachte Abfassung unklar finden kann. Die gewaͤhl⸗ ten Ausdruͤcke sind durchaus keiner doppelten Auslegung faͤ⸗ hig. Der Koͤnig hat seine Rechte; diese sind es, die man vor jedem Angriffe schuͤtzen will. Wo leitet er jene Rechte her? Aus der Akte vom 7ten August 1830, die der ratio⸗ nelle Ausdruck des Wunsches der Franzoͤsischen Nation war. Ich finde hierin nichts Unbestimmtes. Der vorige Redner verlangt, daß wir zu dem Gesetze vom Jahre 1819 zuruͤck⸗ kehren und das von 1822 gaͤnzlich uͤbergehen. Dieses letztere existirt aber; zahlreiche Urtheile sind in Folge desselben gefaͤllt worden, und beide Gesetze sind gleichsam mit einander verschmol⸗ zen. Es konnte die Absicht der Regierung nicht seyn, auf die gesammte Preß⸗Gesetzgebung zuruͤck zu kommen, sondern nur eine gesetzliche Bestimmung zu aͤndern, die nach ihrer Fas⸗ sung nicht mehr in Anwendung haͤtte kommen koͤnnen. Dies ist durch den vorliegenden Gesetz⸗Entwurf geschehen, der mir, ich wiederhole es, voͤllig klar scheint. Der Koͤnig hat seine Rechte; er verdankt sie der Erklaͤrung vom 7. August, und diese war der rechtmaͤßige Ausdruck des Wunsches der Fran⸗ zoͤsischen Nation, die sich nur durch ihre Organe, die Depu⸗ tirten der Departements, ausspricht. Der Berichterstatter, Marquis v. Malleville, bemerkte: Die Minoritaͤt der mit der Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfes beauftragt gewesenen Kom⸗ mission habe blos die Abfassung desselben etwas zu weitschwei⸗ fig gefunden, und sey daher der Meinung gewesen, daß es einfacher seyn moͤchte, nur von Rechten zu sprechen, die der Koͤnig der Charte verdanke. Der Baron v. Barante er⸗ wiederte, daß eine solche Abfassung sehr ungenau gewesen seyn wuͤrde; nicht in der Charte, sondern in der Erklaͤrung vom 7. August, finde sich die Wahl der neuen Dynastie vor; das Herrscherrecht des Koͤnigs, so wie das Recht seiner Soͤhne auf die Thronfolge, gruͤndeten sich nicht auf die Charte, son⸗ dern auf die gedachte Erklaͤrung; ihm erscheine sonach die Abfassung des Ministeriums insofern als die beste, als die FChatsachen darin genau ausgedruͤckt waͤren, und aus 8 diesem Grund: verdiene sie den Vorzug, weun gleich sie

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wurden zuvoͤrderst der Marquis

vielleicht nach den Regeln der Grammatik als lang und schlep⸗ pend zu tadeln seyn moͤchte; das Gesetz sey uͤberdies aber auch dringend nothwendig, da die Rechte des Koͤnigs, die man schon jetzt zuweilen auf eine hoͤchst aͤrgerliche Weise an⸗ zufechten wage, oonst jedes Schutzes entbehren wurden; er stimme sonach fuͤr die Annahme desselben in der von dem Ministerium vorgeschiagenen Abfassung. Der Graf Cornet, der zu der Majoritaͤt der betreffenden Kommission geyoͤrt hacte, rechtfertigte seine Meinung in folgender Weise: „Die Thronbesteigung Ludwig Philipps ist jetzt eine Thatsache, die sich die Zustimmung von ganz Frankreich erworben hat. Wollte man die Abfassung des Gesetz⸗Entwurfes im buch⸗ staͤblichen Sinne nehmen, so war es allerdings physisch un⸗ moͤglich, daß man bereits am 7. August die Nation uͤber die Wahl des jetzigen Koͤnigs befragt haben konnte. Indessen hat die uns seit diesem Tage von allen Seiten zugekommene Beipflichtung den Beweis geliefert, daß wir die Wuͤnsche des Landes geahnet und sie sonach im Voraus erfuͤllt hatten. Dies sind die Gruͤnde, die ich bei der Kommission zu Gun⸗ sten der urspruͤnglichen Abfassung des Gesetz⸗Entwurfes gel⸗ tend gemacht habe.“ Nach dieser Erklaͤrung wurde uͤber den Entwurf abgestimmt und derselbe mit 72 gegen 3 Stim⸗ men angenommen. Der Graf Roy berichtete demnaͤchst uͤber den von der Deputirten⸗Kammer bereits angenomme⸗ nen transitorischen Gesetz⸗Entwurf uͤber die Erhebung der Getraͤnksteuer, und stimmte fuͤr die unbedingte Annahme desselben. Auf den Vorschlag des Praͤsidenten beschloß die Kammer, sich mit diesem Entwurfe am folgenden Tage, mit den drei Gesetz⸗Entwuͤrfen uͤber die Pensionirung der hoͤ⸗ hern Staats-Beamten, uͤber die Zulassung des fremden Ge⸗ treides und uͤber die dem Handelsstande zu machenden Vor⸗ schuͤsse von 30 Millionen, aber in der Sitzung vom 16ten. zu beschaͤftigen, um nach Erledigung dieser wichtigen Gegen⸗ staͤnde denjenigen Pairs, die etwa an den bevorstehenden Theil nehmen moͤchten, dazu die erforderliche Muße zu lassen. Vicomte Dubouchage und der Graf Dejean zwei von ihnen auf das Bureau niedergelegte Propositionen. Die erstere lautet also: „Ich habe die Ehre, der Kammer ein Gesetz uͤber die. Bestrafung solcher Verbrechen und Vergehen vorzuschlagen, die in Kirchen und sonstigen, der Ausuͤbung der verschiedenen landesgesetzlichen Religionen geweihten Ge⸗ baͤuden begangen werden.“ Folgendes ist der Antrag des Grofen Dejean: „Ich schlage der Kammer vor, eine Kom⸗ mission zur Eroͤrterung aller der Fragen zu ernennen, wozu die Weigerung eines Pairs, den verlangten Eid zu leisten, Anlaß geben kann.“ gehoben.

Paris, 15. Okt. theilte der Koͤnig dem Grafen von Muͤlinen, bisherigem Koͤnigl. Wcreen E, xg s hen Saerd ta eine Privat⸗Audienz, und empfing aus dessen Haͤnden ein Schreiben seines Sou⸗ verains, das ihn aufs Neue in jener Eigenschaft am hiesigen Hofe beglaubigt. heiten, welcher den Grafen bei Sr. Majestaͤt eingefuͤhrt hatte,

und Prinzessinnen des Koͤnigl. Hauses vor. Einer Koͤnigl. Verordnung vom gestrigen Datum zufolge

wird das Wahl⸗Kollegium des dritten Bezirkes des Departe. ments der Maine und Loire, anstatt nach Beaupréau, nach

Cholet zusammenberufen. An die Stelle des Herrn Ravez,

Gestern Nachmittag um 3 Uhr er⸗

Am Schlusse der Sitzung verlasen noch der

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Die Sitzung wurde um 3 ½1 Uhr auf⸗

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Der Minister der auswaͤrtigen Angelegen: e M ; I stellte denselben sodann auch der Koͤnigin und den Prinzen

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welcher den neuen Eid

abzuschließen, wenn sie zu

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nicht geleistet hat, ist Herr Roullet, bisheriger Kammer⸗Praͤ⸗ 8 sident des Koͤnigl. Gerichtshofes zu Bordeaux, zum ersten

Praͤsidenten dieses Gerichtshofes bestellt worden.

nungen und Versetzungen stattgefunden.

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Der hiesige Stadtrath hat die Anordnung getroffen, 8

daß vom 1. November den Armen und Duͤrftigen der Haupt⸗ stadt Karten ausgetheilt werden sollen, gegen welche sie bei

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allen Baͤckern gutes Brodt zu einem wohlfeileren Preise, als

dem in der Taye festgesetzten, erhalten.

Privatbriefe aus Toulon berichten vom 9ten d. M.:

„Die Fregatten

„Armide“, „Victoire“, „Artemise“, die Korvetre

Meuse“, die Gabarre „Astrolabe“ und sieben Transport⸗

schiffe sollen nach Algier unter Segel gehen, um einen der Expeditions⸗Armee zuruͤckzufuͤhren. „Superbe“’“ und „Breslaw“, die Fregatten „Herminie“ und „Themis“, die Gabarre „Chameau“ und die acht Al⸗ ierischen Goeletten werden im hiesigen Hafen

ie Korvette „le Rhone“ ist von Urlac in Klein⸗Asien, wo sie 382 Algierische Tuͤrken ausgeschifft hat, hier vshgslesens

Theil Die Linienschiffe

den. Im Be-⸗ reiche desselben Gerichtshofes haben außerdem funfzig Ernen⸗-⸗

„Pallas““, „Didon“, „Indépendante’e,; * 8

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abgetakelt.

Forderung meine Kollegen und ich

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Der General Lamarque ist vorgestern nach der Vendée

retst. üe Journal du Havre meldet, daß im dortigen Departement, in der Naͤbe eines Seehafens, mehr denn zwei⸗ hundert Personen, welche, wie dieses Blatt sich ausdrückt, Karlistischen oder Kongreganistischen Familien angehoͤren, haͤu⸗ sige Zusammenkuͤnfte halten, und das die Behoͤrde benachrich⸗ ut worden, daß verdaͤchtige Individuen in England beschaͤf⸗ tigt seyen, ihnen Wassen zukommen zu tassen. Die Wach:⸗ schiffe an der Kuͤste haͤtten dem zufolge Befehl erhalten, die Punkte, wo eine heimliche Ausschiffung von Waffen am leich⸗ testen bewerkstelligt werden koͤnnte, sorgfaͤltig zu bewachen und alle verdaͤchtigen der Kuͤste nahenden Boote zu unter⸗ suchen. Auch den Behoͤrden auf dem Lande und den Gen⸗ darmen sey Mittheilung von den Plaͤnen der Karlisten ge⸗ macht worden, so daß an der ganzen Kuͤstenstrecke die groͤßte Wachsamkeit herrsche.

Nach Calais ist der Befehl ergangen, die Hin⸗ und Herfahrt kleiner Boote mit Courieren und Estaffetten zwischen diesem Hafen und der Englischen Kuͤste zu verhindern.

Der Constitutionnel meldet: „Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten hat den hiesigen General⸗Kon⸗ suln von Mexiko, Columbien, J 1 iud Chili a⸗ zeigt, daß Frankreich gesonnen sey, die Unabhaͤngigkeit dieser verschiedenen Staaten dem Prinzipe nach anzuerkennen und mit ihnen Freundschafts⸗, Schiffahrts⸗ und Handels⸗Vertraͤge diesem Ende Agenten nach Paris schickten, die mit den noͤthigen Vollmachten versehen waͤren. In Peru und Montevideo haben die diesseitigen Konsuln und in Guatimala und Bolivia, wo Frankreich noch keine Konsuln hat, die Flotten⸗Offiziere Befehl erhalten, diesen Re⸗ gierungen aͤhnliche Mittheilungen zu machen.“

Die Vertheidiger des Fuͤrsten von Polignac haben fol⸗ gende zwei Schreiben an die Redactionen saͤmmtlicher hiesi⸗ gen Blaͤtter eingesandt: „Mein Herr! Da verschiedene Blaͤt⸗ ter das Schreiben eines in dem Gefaͤngnißhause zu Toulouse in Haft befindlichen Individuums an den Berichterstatter der Anklage⸗Kommission der Deputirten⸗Kammer, Hrn. Berenger, bekannt gemacht haben, so hat der Fuͤrst von Polignac sich zu nachstehender Erwiederung veranlaßt gefunden, die er den Mitgliedern der Kommission, welche die Anklage vor der Pairs⸗Kammer behaupten soll, mitgetheilt hat. Die Verthei⸗ diger des Herrn von Polignac nehmen Ihre Unpartheilich⸗ keit in Anspruch, um dieser Erwiederung diejenige Oeffent⸗ lichkeit zu geben, die man dem Briefe jenes Gefangenen hat zu Theil werden lassen. Sie haben die Ehre ꝛc.. An die Herren Mitglieder der Anklage⸗Kommission. Vincennes, 12. Sept. 1830.

Meine Herren! Ich lese so eben in einigen Blaͤttern ein Schreiben, das ein Mensch, der sich im Gefaͤngnißhause zu Toulouse wegen eines Verbrechens oder Vergehens, Natur nicht naͤher angegeben wird, in Haft befindet, an Hrn. Berenger gerichtet hat. Dieser Mensch behauptet, er habe wichtige Aussagen uͤber die Feuersbruͤnste zu thun, die einige unserer Provinzen heimgesucht haben. Er giebt sich als schüul⸗ dig an, bezeichnet mich persoͤnlich als den Aufreizer zu den Verbrechen, die er bekennt, und versichert, es stehe in seiner Macht, diese entsetzliche Aussage durch positive Beweise zu unterstuͤtzen. Befaͤnde ich mich in einer gewoͤhnlichen Lage, so wuͤrde ich der Einsicht des Publikums die Sorge uͤberlas⸗ sen, uͤber diese abgeschmackte und gehaͤssige Beschuldigung den Stab zu brechen; da aber eine Anklage auf mir lastet, die jedem Argwohn nur zu leichten Eingang gewaͤhrt, so kann ich einen so direkten und persoͤnlichen Angriff nicht mit Still⸗ schweigen uͤbergehen und es ist meine Pflicht, jede Gelegen⸗ heit zu benutzen, um die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen. Ueber die in Toulouse gemachten Aussagen, die sich auf ein schaͤndliches Komplott beziehen, muß Licht verbreitet werden. Wer guch der Mann seyn mag, der dieselben thut, was auch die Veranlassung seiner Verhaftung sey, welches Mißtrauen er auch einfloͤßen mag, sein Anerbieten darf nicht zuruͤckgewiesen wer⸗ den, und in keinem Falle kann man mir das Recht streitig machen, dasselbe anzunehmen. Ich kann allerdings mit Ruhe den Augenblick abwarten, wo es mir gestattet seyn wird, vor meines Gleichen und im Angesichte Frankreichs die Hand⸗ lungen meines politischen Lebens pruͤfend durchzugehen; man kann mich aber nicht dazu verurtheilen, diese oͤffentliche und foͤrmliche Beschuldigung des schaͤndlichsten und gehaͤssigsten Verbrechens stillschweigend auf mir haften zu lassen. Ich verlange, daß der Gefangene von Toulouse unverzuͤglich nach Paris gebracht, daß er vernommen und mir gegenuͤber gestellt werde. Es ist dies ein Akt der Gerechtigkeit, den man mir nicht verweigern kann. Ein zweiter solcher Akt, zu dessen

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Rio⸗Janeiro und Chili ange⸗

Alph. Foy, Köratry,

dessen Intensitaͤt zugenommen zu haben.“—

sich berechtigt glauben, ist

dieser, daß eine strenge Untersuchung uͤber die Feuersbruͤnste

in der Normandie eingeleitet, daß die zahlreichen Behoͤrden, die von uns beauftragt wurden, den Urhebern, Hehlern und Mitschuldigen nachzuspuͤren und sie zu verfolgen, verhoͤrt, so wie oaß Unser« Korrespondenz vbefragt und ans Tageslicht gebracht werde, und wir versichern, wie wir es schon ein⸗ mnat zethaun haden, daß der Ungrund der oufs Gerathewohl gegen uns aufgestellten Behauptungen und Verlaͤumdungen, ihst den am meisten von Vorurtheilen eingenommenen Ge⸗ muͤthern einleuchten wird.

Fuͤr gleichlautende Abschrift: Mandaroux⸗Vertanic.“

Der Moniteur sagt: „Die Instruktions⸗Kommission des Pairs⸗Hofes hat ihre Arbeiten begonnen. Es ist der Befehl ergangen, den in Toulouse befindlichen Gefangenen, Namens Berrié, hierher zu fuͤhren, um ihn uͤber die in ei⸗ nem, von öͤffentlichen Blaͤttern publicirten Schreiben enthal⸗ tenen Aussagen zu vernehmen. Heute sind mehrere Zeugen verhoͤrt worden; andere sind auf Sonnabend vorgeladen.“

Der Constitutionnel giebt heute die Liste der liberalen Kandidaten zu den bevorstehenden Wahlen. Die bekanntesten Namen darunter sind folgende: Cormenin, Sebastiani, Clau⸗ sel, Odillon⸗Barrot, Vatimesnil, Dévaux, Dupon, Bignon, Villemain, Voyer d'Argenson, Daunou, Las Cases (Sohn), Fonfrode, Bachelu, Aug. und Ludw. v. Saint⸗Aignan, Cal⸗ mon, Guilhem, Louis, Dupin d. Aelt., Bogne de Faye, Mar⸗ schall Eérard, J. Laffitte, B. Constant, Dumas, Schonen, Chardel, Bavoux, Boulay v. d. Meurthe (Sohn), Laborde, Duvergier de Hauranne (Sohn), Thil, Bertin de Vaux, Thénard u. s. w.

Die Gazette de France aͤußert sich heute uͤber die Minister folgendermaßen: „Das Ministerium der Doctrinairs ist verloren; von allen oͤffentlichen Blaͤttern ist das Journal des Débats das einzige, das noch seine Partei nimmt. Die⸗ ses Ministerium hat den großen Fehler begangen, daß es ge⸗ glaubt, durch die Abschaffung des 14. Artikels der Charte und eine Veraͤnderung in dem Verwaltungs⸗Personale sey der Re⸗

volution ein Ziel gesetzt, und das Volk werde nunmehr ru⸗

hig die Haͤnde in den Schoos legen. Aber dieses Ministe⸗ rium haͤtte einsehen sollen, daß kein Reich untergeht, wenn es die Elemente des Lebens und der Dauer in sich traͤgt, und daß sonach die Katastrophe, die ein ganzes System uͤber den Haufen gestoßen hat, durch die bloße Vernichtung des Beste⸗ henden keinen besseren Zustand herbeifuͤhren konnte. Wir wuͤn⸗ schen, daß die Ruhe aufrecht erhalten werde, nicht aber, damit die Minister ihre Portefeuilles behalten, sondern da⸗ mit sie sich derselben bedienen, um das gesellschaftliche Ge⸗ baͤude neu wieder aufzufuͤhren. Seit ihrer dreimonatlichen Verwaltung haben sie indeß nicht nur keinen Versuch gemacht, um dem Uebel, woran das Land leidet, zu steuern, sondern dieses Uebel scheint vielmehr, seit sie am Ruder sind, nur an Der Temps bemerkt uͤber denselben Gegenstand: „Die kuͤrzlich von dem Moniteur bekannt gemachte Uebersicht von dem Ertrage der direkten Steuern im letzten AQuartale, woraus sich ein Defieit von mehr als 11 Millionen ergiebt, hat im Publikum Besorg⸗ nisse erregt, die durch die Nachricht von einigen an verschie⸗ denen Handelsplaͤtzen ausgebrochenen Bankerotten nicht wenig vergroͤßert worden sind. Wir wollen nicht die Absichten der⸗ jenigen Zeitungsschreiber verdaͤchtigen, die von diesen Symp⸗ tomen auf eine duͤstere Zukunft schließen; gleichwohl ist es uns unmoͤglich, ihre Muthlosigkeit zu theilen; wir glauben vielmehr, daß nach den letzten Ereignissen die gegenwaͤrtige Handels⸗ und Finanz⸗Krise Niemanden in Verwunderung setzen darf. Eine starke und eutschlossene Verwaltung haͤtte das Uebel allerdings mildern koͤnnen; ganz verhuͤten konnte sie dasselbe aber nicht. Indessen wuͤrde dieser Zustand einer der verderblichsten werden, wenn das Ministerium, anstatt der Bewegung zu folgen, die dasselbe ans Ruder gebracht hat, bei seiner gegenwaͤrtigen Unthaͤtigkeit noch laͤnger be⸗ harrte. Die Revolution hat in den Gemuͤthern einen Geist der Regsamkeit zuruͤckgelassen, der ihnen zum Beduͤrfniß ge⸗ worden ist, und den die Minister zu verkennen scheinen. Nur wenn sie demselben durch die Einfuͤhrung der dem Lande noͤthigen Reformen Nahrung geben, duͤrfen sie erwarten, daß das Vertrauen sich wieder einstellen, Handel und Gewerb⸗ fleiß neue Thaͤtigkeit erlangen und das Gleichgewicht zwischen unsern Einkuͤnften und den noͤthigen Ausgaben wieder herge⸗ stellt werden wird.“ 1 Dasselbe Blatt zeigt an, daß ihm durch den Her⸗ zog von Blacas das Schreiben mitgetheilt worden sey, das derselbe an den Praͤsidenten der Pairs⸗Kammer gerich⸗ tet und worin er seine Weigerung, den neuen Eid zu leisten, durch die Ungesetzlichkeit der Akte, wodurch die jetzige Regie⸗

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Geneymigen Sie ꝛc. (Gez.) Fuͤrst von Polignac.

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