1830 / 294 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

eung eingefuͤhrt worden, so wie durch die von ihm aus dem Thronfolge⸗Gesetze hervorgehenden Pflichten, motivirt habe. Die genannte Zeitung erklaͤrt aber zugleich, sie werde mit der Bekanntmachung dieses Dokumentes so lange warten, bis die Tribunaͤle in dem Prozesse, der wegen Aufnahme des Schrei⸗ bens des Grafen von Kergorlay gegen sie anhaͤngig gemacht worden, das Urtheil gefaͤllt haͤtten.

Der in Bordeau; erscheinende von Herrn Fonfrede re⸗ digirte Indicateur erhebt sich gegen ein neues in dieser Stadt gestiftetes Blatt, in dessen Prospektus revolutionnaire Ansichten ausgesprochen sind.

Der Baron Taylor, der im Auftrage der Regierung eine Reise nach Aegypten unternommen hat, um die Einschiffung der Obelisken zu leiten, die der Vice⸗Koͤnig der diesseitigen Re⸗ gierung geschenkt hat, ist in Toulon angekommen und haͤlt dort seine Quarantaine ab; er wird gegen Ende dieses Mo⸗ nats hier erwartet.

Die Belgische Gendarmerie hat, von den Buͤrgergarden unterstuͤtzt, am 10ten d. M. einer Abtheilung von 250 Fran⸗ Vchen Freiwilligen, welche nach Bruͤssel gehen wollten, den Uebergang uͤber die Graͤnze verweigert.

Der Precurseur, ein seit kurzem hier erscheinendes Blatt, meldet, daß sich in Bayonne unter der Leitung des Adjutanten des General Mina, Obersten Alexandro Odonnell, ein sogenanntes heiliges Bataillon gebildet habe, das bereits uͤber hundert Offiziere in seinen Reihen zaͤhle, die den Ober⸗ sten Mancha zu ihrem Anfuͤhrer erwaͤhlt haͤtten. Der Letz⸗ tere habe am 7. Juli 1822 in Madrid ein Bataillon befeh⸗

ligt, das an dem Siege uͤber die Koͤnigl. Garde großen Theil gehabt habe.

Der Marschall, Graf v. Bourmont, soll, hiesigen Blaͤttern zufolge, unter dem Namen eines General Richet in Spanien umherreisen. ö

Großbritanien und London, 15. Okt. Die Koͤnigin hat die Herren Koller und Cahlmann hierselbst zu ihren Buchhaͤndlern fuͤr die aus⸗ laͤndische, insonderheit die Deutsche, Literatur ernannt. b8 MM. beehrten am Montage das Wettrennen zu Brighton mit Ihrer Gegenwart. Allerhoͤchstdieselben waren von einem zahlreichen Hofstaate umgeben und verweilten am Rennplatze von 3 —5 Uhr. Se. K. H. der Herzog von Cambridge, Hoͤchstwelche seit ihrer Ruͤckkehr in den Pavillon mehr als jemals mit. Geschaͤften uͤberhaͤuft scheinen, waren jedoch deshalb auch nicht bei dem Wettrennen gegenwaͤrtig. Der Herzog wird in kurzem, vielleicht schon am 1. Novem⸗ ber, nach Hannover zuruͤckkehren, Prinz Georg von Cam⸗ bridge aber, wie es heißt, unter den Augen JJ. MM. hier seine Erziehung beendigen. Der junge Prinz scheint sehr bei J. MM. in Gunst zu seyn.

Es heißt, Karl X. werde das Lulworthschloß in wenigen Tagen verlassen und sich nach Edinburgh in seine ehemalige Residenz zu begeben. Im Lulworthschlosse soll bereits Alles mit den Vorbereitungen zu dieser Abreise beschaͤftigt seyn, und ein Dampfboot wird zu Poole erwar⸗ tet, um die Bagage und einen Theil des Gefolges aufzu⸗ nehmen. .

Im Hof⸗Journal liest man: „Es ist nicht allgemein bekannt, daß der Herzog von Wellington das Amt eines Ober⸗ Aufsehers der 5 Haͤfen aus dem Grunde angenommen hat, um der Wittwe seines fruͤheren Kollegen, des Grafen von Liverpool, das Schloß Walmer als Residenz anzubieten. Der Herzog hat zeither sein mit diesem Amte verbundenes Ge⸗ halt regelmaͤßig dem Schatzamte zuruͤckgezahlt.“

Einige in Elham (Grafschaft Kent) wohnende Personen, die Dreschmaschinen zerbrochen hatten, been sich freiwillig den Gerichten ausgeliefert, und sich anheischig gemacht, vor ““ Assisen zu erscheinen, um ihr Urtheil zu ver⸗

In der Grafschaft Lincoln fand kuͤrzlich eine Versamm⸗ lung statt, in welcher beschlossen ward, im Namen der Be⸗ wohner der genannten Grafschaft eine Bittschrift wegen Ab⸗ schaffung der Malztaxe im Parlamente einzureichen.

Haag, 17. Okt. Hier ist folgender Koͤnigl.

Beschluß zur oͤffentlichen Kenntniß 82·8.2 be n rs „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig der Nie⸗ derlande ꝛc. ꝛc. In Betracht, daß aus den gegenwaͤrtigen Unruhen in den suͤdlichen Provinzen des Koͤnigreiches fort⸗ waͤhrende Unregelmaͤßigkeiten und Unsicherheiten hinsichtlich der Zoll⸗Einkuͤnfte fuͤr den Staat entspringen, so daß nicht mebhr genau ermittelt werden kann, ob und in wie weit die dem Eingangs⸗Zoll unterworfenen Gegenstaͤnde, die aus den

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Irland.

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Gegenden, in welchen die gesetzliche Autoritaͤt nicht mehr aner⸗ kannt wird, nach den Unserer Autoritäaͤt getreu gebliebenen Provinzen gebracht werden, die gesetzlichen Abgaben entrichtet haben, und eben so, ob umgekehrt auf denjenigen Guͤtern, die unter Kredit⸗Genuß, in Entrepot oder andere Weise dort⸗ hin versendet werden moͤchten, die Abgaben gehoͤrig verbuͤrgt sind; in ferner, wie nothwendig es sey, den Boͤs⸗ willigen in jenen Gegenden die Gelegenheit zu nehmen, durch Einfuhren dorthin die getreu gebliebenen Provinzen ihres Bedarfs an Getreide und anderer Lebensmittel, so wie des Kriegsmaterials, zu berauben; haben Wir auf den Vortrag Unseres Staatsraths, Chefs der Verwaltung der indirekten Steuern und der Zoͤlle, nach Einsicht der Berichte Unseres Finanz⸗Ministers und nach Anhoͤrung des Staats⸗Rathes, fuͤr gut befunden, vorlaͤufig und bis auf weitere Anordnung Folgendes zu verfuͤgen:

Art. 1. Alle Einfuhr aus den im Aufstande begriffe⸗ nen Provinzen in diejenigen, welche Unserer Autoritaͤt un⸗ terworfen geblieben sind, namentlich von Wein, Bier, Essig, Branntwein, Salz, Zucker, Fleisch oder Speck, soll fortan so angesehen werden, als kaͤme sie aus dem Auslande, und deshalb den von den Gesetzen fuͤr die Einfuhr festgesetzten Zoͤllen und Abgaben unterworfen seyn.

Art. 2. Keine Kredit⸗ Ab⸗ oder Ueberschreibungen von Eingangs⸗Zoͤllen sollen auf die Versendung von Guͤtern aus den letztgenannten nach den ersterwaͤhnten Provinzen des Reiches fernerhin bewilligt werden.

Art. 3. Alle Ausfuhr von Getreide, Salz und an- deren Lebensmitteln, so wie von Schießpulver, Salpe ter, Kugeln, Schroot, Eisen, Blei, Gewehren, Pistolen, Saͤbeln, Degen und anderem Kriegsmaterial,

aus den friedlichen nach den im Aufstande begriffenen Pro⸗

vinzen des Reiches wird verboten. Und wird allen Militair⸗, n Justiz⸗, 8 lich empfohlen, gegen jede Uebertretung dieses Verbotes mit Strenge zu wachen und den Zoll⸗Beamten in der Handha- bung desselben allen moͤglichen Beistand zu verleihen und verleihen zu lassen. 11

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Art. 4A. Ausgenommen von vorstehenden Bestimmungen 1 nach solchen

sind die gegenseitigen Versendungen von und eingeschlossenen Staͤdten und Forts, wo anerkanntermaßen die gesetzliche Autoritaͤt besteht, jedoch soll keine im Art. 3 genannten Gegenstaͤnde koͤnnen, als unter Beibringung eines gehoͤrigen Ausweises, daß dieselben wirklich dazu bestimmt sind, jene Staͤdte und Forts zu verproviantiren, so wie unter dem Geleite einer hinlaͤng⸗ lichen bewaffneten Macht, durch welche die richtige Ankunft an ihrem Bestimmungsorte gesichert wird. 8 Unser obengenannter Staatsrath und Verwaltungs⸗Chef, so wie die anderen dabei betheiligten Regierungs⸗ eparte⸗ ments, sind mit der Ausfuͤhrung des gegenwaͤrtigen Beschlus⸗ ses, der in das Staatsblatt eingeruͤckt werden soll, beauftragt.

des siebzehnten Unserer Regierung. Wilhelm. Durch den Koͤnig: J. G. de Mey van Streefkerk.“) Die heutige Staats⸗Courant enthaͤlt das Program fuͤr die morgen hier stattsindende Eroͤffnung der ordentlichen Versammlung der General⸗Staaten. Se. Maj. werden die⸗ selbe in Hoͤchsteigener Person eroͤffnen. Antwerpen, 16. Okt. Hier ist heute folgende Pro⸗ klamation Sr. K. H. des Prinzen von Oranien er⸗

schienen: „Belgier!

„Seitdem ich mich durch meine Proklamation vom 5ten d. M. an Euch gewandt, habe ich Eure Lage sorgfaͤltig er⸗ wogen; sie ist mir deutlich geworden, und so erkenne ich Euch als unabhaͤngige Nation an: was so viel ist, als daß ich selbst in den Provinzen, wo meine Gewalt einen bedeutenden Einfluß uͤbt, euren Rechten als Buͤrger mich in nichts widern

setzen werde; waͤhlet hier unbehindert und auf dieselbe Weise

wie Eure Landsleute in den anderen Provinzen die Deputir⸗ ten fuͤr den sich bildenden National⸗Kongreß und ziehet hie die Interessen des Vaterlandes in Erwaͤgung.“

„Ich stelle mich solchergestalt in den Provinzen, die ich regiere, an die Spitze der Bewegung, die Euch einem neuen und festen Stand der Dinge, dessen Kraft das Volksthum ausmachen wird, entgegenfuͤhrt. Dies ist die Sprache desje⸗ nigen, der sein Blut fuͤr die Unabhaͤngigkeit Eures Bodens vergoß, und der Euren Bemuͤhungen sich anschließen will, um Eure politische Nationalitaͤt festzustellen.“

Gegeben in Antwerpen am 16. Okt. 1830.

Civil⸗ und anderen oͤffentlichen Behoͤrden nachdruͤck.

Ausfuhr der dahin anders stattfinden

Gegeben im Haag den 15. Oktober des Jahres 1830,

nooch in unveraͤnderter Stellung bei

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Ein vom gestrigen Tage datirtes Schreiben aus Bruͤssel

meldet, es sey Sr. K. H. dem Prinzen von Oranien eine Adresse übersandt worden, in welcher der Wunsch ausgedruͤckt wird, daß Se. K. H. das Staatsruder mit dem Charakter eines Herzogs von rabant uͤbernehmen moͤge. Folgende Punkte sollen dabei als Grundlagen festgestellt seyn: 1) Vvͤl⸗ lige Entsagung Sr. K. H. auf die Thronfolge von Holland, sowohl fuͤr sich als fuͤr seine Nachkommen; 2) Freiheit des oͤffentlichen Unterrichts und der Presse: 3) Verantwortlichkeit der Minister und 4) Errichtung einer National⸗Garde nach dem Muster der Franzoͤsischen. Von anderer Seite wird jedoch geschrieben, man wolle eine solche Adresse erst dem Na⸗ tional⸗Kongresse zur Berathung vorlegen. Auch heißt es wie⸗ der, daß der General Don Juan van Halen seine Entlas⸗

sung erhalten habe.

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Rotterdam, 17. Okt. Man ist hier auf die Rede, welche Se. Majestaͤt der Koͤnig bei der morgen im Haag stattfindenden Eroͤffnung der gewoͤhnlichen Session der Generalstaaten halten werden, ungemein gespannt, denn man verspricht sich darin einige Aufschluͤsse uͤber unser Verhaͤltniß zu den aufruͤhrerischen Provinzen, das jetzt um so kompli⸗ zirter erscheint, als in derselben Zeit, da unser allgemein ge⸗ liebter Koͤnig die ganze Nation zu den Waffen ruft, doch Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz von Oranien mit den Insur⸗ enten von Antwerpen aus zu unterhandeln scheint. Heute fruͤh ist die mobile Schutterei aus dem Haag, ungefaͤhr 600 Mann stark, unter Gesang und froͤhlicher Musik mit dem Dampfschiffe nach dem Moerdyck abgegangen. Die hiesigen Buͤrger⸗Soldaten werden wahrscheinlich uͤbermorgen auf die⸗ selbe Weise nach Breda abgehen, wo sie die Festung besetzen sollen. Gestern haben in Gent wiederum sehr beklagens⸗ werthe Ereignisse stattgefunden. Mehrere Familien sind von dort hierher gefluͤchtet und berichten, daß es in der sonst so bluͤhenden Stadt jetzt sehr traurig aussehe, indem das Pariser Gesindel unter der Anfuͤhrung des Ober⸗ sten von Pontécoulant sich die aͤrgsten Ausschweifungen gestatte. So ist, außer der Wohnung des in der Citadelle kommandirenden Obersten Des⸗Tombes, nun auch das Hotel des Herzogs Bernhard von Sachsen⸗Weimar von ihnen ge⸗ pluͤndert worden. Die Buͤrgergarde wollte sich diesem letz⸗ tern Exceß widersetzen, und es kam dabei zu einem Gefechte, in welchem von beiden Seiten mehrere getoͤdtet und verwun⸗ det wurden. Der Buͤrgermeister van Crombrugghe soll zwar einen Theil des gepluͤnderten Eigenthums zuruͤckerhalten und aufs Rathhaus haben bringen lassen; man haͤlt jedoch dieses eben so wenig, wie jedes andere Privat⸗Eigenthum, dadurch fuͤr gesichert. Das Pariser Frei⸗Corps wird in Gent, wie eine Raͤuberbande, gefuͤrchtet; hierzu aber kommt noch, daß viele Arbeitsleute, da Handel und Fabriken stocken, ganz au⸗ ßer Thaͤtigkeit gekommen sind. Fuͤr die Citadelle ist man ebenfalls besorgt, da solche, wenn keine Huͤlfe kommt, sich schwerlich lange wird halten koͤnnen. In Antwerpen ha⸗ ben am 14ten Geld⸗Austheilungen unter das Volk stattgefun⸗ den, das man dadurch, so wie durch Verschenken von Bier und Branntwein, zu Unruhen verleiten wollte; durch weck⸗ maͤßige Maaßregeln der Behoͤrde ist jedoch die Ruhe in jener Stadt bisher noch gluͤcklich erhalten worden. v

Bruͤssel, 15. Okt. Eine Belgische Zeitung mel⸗ det: „Um den zahlreichen Sollicitanten, welche jetzt unsere Vorzimmer belagern, die Muͤhe zu ersparen, ihre Eingaben selbst abfassen zu muͤssen, sind einige hiesige Lithographen auf die Idee gekommen, Gesuche um tellen aller Art lithogra⸗ phirt herauszugeben; der Name des Sollicitanten und die Stelle, die er zu haben wuͤnscht, sind offen gelassen, und es bedarf sonach nur der Ausfuͤllung dieser Luͤcke, um die Bitt⸗ schrift fertig zu machen.“ 8

Aus Antwerpen wird geschrieben: Es heißt hier, die Hollaͤndischen Truppen wuͤrden sich saͤmmtlich einschiffen, und der Prinz von Oranien wolle sich nur von Belgiern umge⸗ ben; die Autoritaͤt des Prinzen wird uͤbrigens noch in den Provinzen Antwerpen und Limburg vollstaͤndig an⸗ erkannt.

Die provisorische Regierung hat auf das Gesuch der Stadt Verviers beschlossen, daß daselbst ein Gerichtshof erster Instanz eingesetzt werden soll.

Die Vorposten der Koͤnigl. Truppen befinden sich immer empst und Campenhout.

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und ihre Verfassung festgestellt

8 . 1b. “] D a n e

Kopenhagen, 19. Okt. Dampfschiff „Fredrik VI.“ von Kiel der Koͤnigl. Gesandte am. Kaiserl. Oesterreichischen Hofe, Graf von Bernstorff, ier an.

Das Geruͤcht von der Entdeckung Ost⸗Groöͤnlands bestä⸗ tigt sich. Der Bericht des Capitain Graae, der nicht von Westen her zu Lande (wie z. B. Giesecke vergebens versucht) und auch nicht von Osten (wie Loͤvenoͤrn und Skoresdy), son⸗ dern in einem sogenannten Weiberboote, von Suͤden laͤngs der Kuͤste bis zum 62sten Grade vorgedrungen ist, wird naͤchstens offiziell bekannt gemacht werden. 8

Deutschland.

Regensburg, 15. Okt. Se⸗ Majestaͤt der Koͤnig ha den der Stadt Regensburg einen neuen Beweis des besonde⸗ ren Koͤnigl. Wohlwollens und Hoͤchstihrer vaͤterlichen Sorg⸗ falt gegeben, indem Sie durch eine an das Koͤnigl. Staats⸗ Ministerium des Innern erlassene Allerhoͤchste Entschließung vom 6. Okt. d. J. zu erklaͤren geruht, daß Allerhoͤchstdiesel⸗ ben die Summe von 10,000 Fl. aus der Kabinets⸗Kasse fuͤr eine Anstalt zur Erziehung, zum Unterricht und zur Beschaͤf⸗ tigung armer Kinder maͤnnlichen und weiblichen Geschlechts in der Stadt Regensburg bestimmt haben, und die Auszah⸗ lung dieser Summe, dann die Errichtung einer besonderen Stiftungs⸗Urkunde ohne Verzug verfuͤgen werden, sobald ein entsprechender Verein aus den in Regensburg angesessenen Staatsbuͤrgern zur ferneren Unterstuͤtzung und Erhaltung der von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige eecae. Anstalt gebildet

eyn wird.

Kassel, 17. Okt. Die Versammlung der Kurhessischen Landstaͤnde ist gestern Vormittag um 10 ½¼ Uhr im Schlosse 8 Bellevue durch die Kurfuͤrstlichen Landt EI“ Se. Excellenz den Herrn Ober⸗Appellations⸗ erichts⸗Praͤsidenten v. Porbeck und den Herrn General⸗Secretair des Staats. Ministeriums, Dr. Eggena, mit einer Anrede des Kurfuͤrstl. Hrn. Prinzipal⸗Kommissars, eroͤffnet worden, welche der Praͤ⸗, sident der Versammlung, Erbmarschall Freiherr Riedesel zu Eisenach, Namens der Staͤnde beantwortete und hierauf— ebenfalls eine Anrede an die Staͤnde hielt. Vor dieser Hand⸗ lung waren erst die Abgeordneten der neueren Landestheile (Schaumburg, Hanau, Fulda) in das landstaͤndische Kolle gium eingefuͤhrt worden. Aus der Rede, wit welcher der Kurfuͤrstliche Prinzipal⸗ Kommissarius, Ober⸗Appellationsgerichts⸗Praͤsident v. Por⸗ beck, den versammelten Staͤnden die landesherrliche Proposi⸗ tion vorlegte, theilen wir Nachstehendes mit: 8 . „In Beziehung auf den fuͤr unsere Verhaͤltnisse uͤberhaupt einflußreichen Inhalt der vorliegenden landesherrlichen Proposi-⸗ tion glauben wir schon jetzt Ihnen einige n here Andeutungen und Bemerkungen machen zu muͤssen, damit von vorn herein der Standpunkt fuͤr Ihre Berathungen thunlichst festgestellt seyn moͤge. Alsbald bei dem Regierungs⸗Antritte haben Se. K. H. landes⸗ vaͤterlich darauf Bedacht genommen, den bereits durch das Haus⸗ und Staatsgesetz vom 4. Maͤrz 1817 zu einem Ganzen vereinig⸗ ten sämmtlichen Provinzen des Kurstaates eine gleichfoͤrmige Staats⸗Einrichtung VInsosern zu verleihen, als durch die Ver⸗ vom 29. Juni 1821 ein neues den ganzen Staat in allen seinen Theilen dfeichareig umfassendes System der Staatsregierung, in Bezichung auf die oͤffentlichen Behoͤrden und deren amtliche Wirksamkeit, eingefuͤhrt und dadurch mancherlel wesentlichen Maͤngeln, welche die fruͤhere Ungleichheit in der Art der Staatsverwaltung veranlaßte, abgeholfen wurde. Es 663 noch, auch die landstaͤndische Verfassung, welche bis jetzt led 888 auf die Althessischen Lande und auf die Grafschaft Schaumbur beschraͤnkt war, in einer den gesammten Staat begreifenden un fuͤr den dermaligen Zustand der buͤrgerlichen Gesellschaft genü⸗ genden Weife zu ordnen. Als erste Aufgabe fuͤr die des gegenwaͤrtigen Landtages liegt Ihnen daher vor der Entwurf einer im Einverstaͤndnisse mit den Staͤnden zum Staatsgrundge-. etze zu erhebenden. Verfassungs⸗Urkunde. Eine ruhige und uͤber⸗ achte Pruͤfung dieses Entwurfes wird

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waltungs⸗Ordnung

Ihnen, meine Herren,

anz gewiß die Ueberzeugung gewaͤhren, daß es ein wahrhaft gro⸗ es, 4 freudiger 5v vollkommen geeignetes Geschenk sey, welches unser angestammte Fuͤrst seinem treuen. Volke ertheilt. Dadurch wird näaͤmlich nicht nur eine allgemeine, saͤmmtliche Provinzen gleichartig umfassende Landesvertretung, setüͤßt au alte geschichtliche Grundlage, aber zweckmaͤßig ausge ildet na en veraͤnderten Verhaͤltnissen der Zeit, eingefuͤhrt und in ihrer v. Vollziehung hinlaͤnglich gesichert, sondern auch dem fuͤr die allgemeine Landeswohlfahrt so unendlich wichtigen Abgabensystem 1“ 88

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