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zugendlicher Lebhaftigkeit ans Ufer sprang, einen blauen Hes⸗ sischen Mantel und eine Muͤtze; beide wurden bei ihrer An⸗
kunft im Schlosse von mehreren Herren empfangen und bis
iihn die inneren Gemaͤcher begleitet.
511 Ein Leedser Blatt widerspricht einem von verschiede⸗ nen hiesigen Zeitungen verbreiteten Geruͤcht von Unruhen im Norden Englands, die ihrem Ausbruche nahe seyn sollen, giebt indessen zu, daß die Zahl der dort stehenden Truppen vermehrt wird. 1—
Aller von der Obrigkeit getroffenen Maaßregeln ungeach⸗ tet, dauern die Feuersbruͤnste in der Grafschaft Kent noch immer fort, und immer mehr bestaͤtigt sich der Argwohn, daß
ssiie planmaͤßig angelegt werden; die Nachforschungen nach den
Taͤtern werden eifrig fortgesetzt.
18 Aus Antigua sind Zeitungen bis zum 2. September hier eingegangen. In Dominica wuͤtheteten das gelbe Fieber und die natuͤrlichen Blattern; die Pflanzer vieler suͤdlich be⸗ legenen Inseln beklagen sich uͤber eine schlechte durch heftige
ARiegenguͤsse veranlaßte Ernte. Die gesetzgebende Versamm⸗
lung von Antigua hatte sich aufgeloͤst, und man schritt zur
Wahl der neuen Mitglieder, die sich am 30. Sept. versam⸗
meln sollten. Den letzten hier eingelaufenen Zeitungen vom Vorge⸗ birge der guten Hoffnung vom 29. Juli zufolge, hatte dort ddie zweite Jahresfeier des dortigen philanthropischen Vereins, unter dem Vorsitz des Gouverneurs, stattgefunden. Der Zweck dieses Vereins ist das Loskaufen von Sklavenkindern weiblichen Geschlechts. Nach dem bei dieser Gelegenheit vor⸗ gelesenen Berichte hatte der Verein im Laufe des vergange⸗ nen Jahres 31 Kinder aus der Sklaverei befreit. Aus Eng⸗ land erwartete man ansehnliche Beitraͤge; die im vorigen
Jahre gemachten Geschenke beltefen sich auf 415 Pfd.; die
Bilanz des Vereins ergab einen Ueberschuß von 111 Pfd. 8 Die Morning⸗Chronicle bringt einen langen Ar⸗ kikel uͤber Neu⸗Seeland, in welchem es unter Anderem heißt: „Diese schoͤne Insel wird fuͤr den Seehandel von Neu⸗Suͤd⸗ Wallis so wichtig, daß sie unfehlbar die besondere Aufmerk⸗ samkeit der Regierung auf sich ziehen muß. Der noͤrdliche uund am meisten fruchtbare und bevoͤlkerte Theil der Insel ist ungefaͤhr 300 Englische Meilen breit, jedoch sehr schmal, dehnt sich vom 37sten bis zum 4lsten Grade suͤdlicher Breite aus und ist hinsichtlich des Klima's dem der suͤdlichen Engli⸗ schen Provinzen gleich; er hat eine Menge von schoͤnen Haͤ⸗ fen, die dem zugleich weniger bevoͤlkerten suͤdlichen Theil der Insel fehlen. Grund und Boden eignen Neu⸗Seeland mehr zum Ackerbau, als zur Viehzucht. Seir wenigen Jahren hat ssiich die Anzahl der zwischen genannter Insel und Sidney fah⸗ reeenden Schiffe bis auf 17 gehoben, die eine Last von 1871 VTonnen tragen und 204 Matrosen beschaͤftigen. Die Einge⸗ bornen haben großentheils mit dem Wallfischfange zu thun nund sind bessere Bootsleute als die Englander.“ 1“ Nach Canton⸗Zeitungen bis zum 2. Mai herrschte Iin allen Theilen von China die vollkommenste Ruhe.
Aus dem Haag, 25. Okt. Hier sind folgende vom Losten d. M. datirte Koͤnigl. Beschluͤsse erschienen: 2 I. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig der Niiederlande ꝛc. ꝛc. Indem Wir Unsern Beschluß vom 4ten dd., welcher Unserm geliebten Sohne, dem Prinzen von Ora⸗ nien, die in Unserm Namen zu bewirkende temporaire Lei⸗ e(ung der Regierung aller Theile der suͤdlichen Provinzen ükbertraͤgt, wo die verfassungsmaͤßige Autoritaͤt noch anerkannt wird, wieder in Betracht nehmen, und in Erwaͤgung ziehen, daß Uns aus den verschiedenen Akten jener Regierung deut⸗ lich hervorgeht, die Anerkennung der verfassungsmaͤßigen Au⸗ wecoorittaͤt habe in den suͤdlichen Provinzen ganz und gar auf⸗ gehoͤrt; so haben Wir beschlossen und beschließen: H Art. 1. Der Unserm geliebten Sohne, dem Prinzen vvpon Oranien, durch Unsern Beschluß vom 4ten d. ertheilte Auftrag ist als erloschen anzusehen. FCns Art. 2. Unsere Regierung wird sich in Gemaͤßheit des Grundgesetzes fortan nur auf die noͤrdlichen Provinzen und deaß Großherzogthum Luxemburg beschraͤnken, und zwar gilt ddies in Ansehung der suͤdlichen Provinzen so lange, bis in Erwaͤgung mit Unseren Bundesgenossen das Naͤhere beschos⸗ sen seyn wird. 8911295 Art. 3. Die Festungen Antwerpen, Mastricht und VVenloo sollen nichtsdestowenigen von Unserer Kriegsmacht be⸗
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seetzt bleiben und, so weit solches noch nicht geschehen ist, in
b Belagerungszustand gesetzt werden, sobald Unsere Ober⸗Be⸗
Abschriften hiervon solten Unserm geliebten Sohne dem Prin⸗ zen von Oranien, Unserm geliebten zweiten Sohne, dem Prin⸗ 1 1 “
fehlshaber in denselben dies fuͤr noͤthig erachten sollten. —
zen Friedrich der Niederlande, Admiral und General⸗Oberst, an die Chefs der Verwaltungs⸗Departements, an den Staats⸗ Rath und die allgemeine Rechenkammer zur Nachricht un Kenntnißnahme uͤbersandt werden.“
II. Wir Wilhelm, ꝛc. ꝛc. In Betreff Unseres heu⸗ tigen Beschlusses und in Erwaͤgung, daß Unser geliebter Sohn, der Prinz von Oranien, durch den ersten Abschnitt
seines am 16ten d. zu Anrwerpen gefaßten Beschlusses die
Gouverneure und deputirten Staͤnde⸗Mitglieder, der Pro⸗ vinzen, welche seine Autoritaͤt anerkannten, vorlaͤufig beauf⸗ tragt hat, alle Sachen, die sich dazu eignen, selbst zu erledi⸗ gen und, falls seine Entscheidung nothwendig seyn sollte, sich unmittelbar an ihn zu wenden; haben Wir fuͤr gut befun⸗ den, zu verfuͤgen, daß die Gouverneure und deputirten Staͤnde-Mitglieder sich in den im obgedachten Beschlusse angefuͤhrten Faͤllen fortan an Unsere Oberbefehlshaber der Festungen Mastricht und Antwerpen respektive zu wenden haben; welchen Oberbefehlshabern Wir hierdurch die Aus⸗ uͤbung der hoͤchsten Autoritaͤt uͤbertragen, welche Unser ge⸗ liebter Sohn, der Prinz von Oranien, sich durch seinen vor⸗ erwaͤhnten Beschluß vom 16ten d. vorbehalten hat. — Ab⸗ schriften hiervon und Unseres heutigen diesem vorangegange⸗ nen Beschlusses sollen den genannten Oberbefehlshabern uͤber⸗ sandt werden, damit sie dem gemaͤß verfahren und diesen Unsern Beschluß den Gouverneuren der Provinzen Limburg und Antwerpen zu deren Nachricht und Kenntnißnahme mit⸗ theilen. Auch sollen Abschriften Unseres gegenwaͤrtigen Be⸗ schlusses an alle Chefs der Verwaltungs⸗Departements und an die allgemeine Rechenkammer zur Nachricht mitgetheilt werden. Im Haag, den 20. Okt. 1830. v“
Wilhelgz
Durch den Koͤnig: J. G. de Mey van Streefkerk.
Durch einen ebenfaus heute erschtenenen vom 23sten d. M. datirten Beschluß haben Se. Maj. der Koͤnig, mit Bezug auf die Botschaft vom 20sten d. M. und damit sobald als moͤglich in die jetzt nur auf die noͤrdlichen Provinzen sich be— schraͤnkende Verwaltung ein vereinfachteres und oͤkonomische⸗ res System eingefuͤhrt werde, eine Staats⸗Kommission ernannt, welche sich mit den Modisicationen beschaͤftigen soll, die in allen Departements der allgemeinen Verwaltung, im Staats⸗ Rathe, in der Rechenkammer, im Muͤnz⸗Kollegium und in allen uͤbrigen Verwaltungs⸗Zweigen der noͤrdlichen Provinzen rathsam seyn duͤrften, um die Ersparnisse und Vereinfachun⸗ gen herbeizufuͤhren, welche die Umstaͤnde, in denen sich das Vaterland dermalen befindet, erheischen, und die mit der ge⸗ hoͤrigen Wahrnehmung des Staats⸗Dienstes zu vereinigen sind. Zu Mitgliedern dieser Kommission, bei welcher der Finanz⸗Minister den Vorsitz fuͤhren soll, sind die Herren van Alphen, Bakker, van Boelens, Byleveld, Donker Curtius, Ingenhouß, Luzac, van Reenen, Sandberg und Weerts er⸗ nannt. Die Resultate ihrer Untersuchungen soll diese Kom⸗ mission nicht auf einmal, sondern nach und nach, je nachdem sie erlangt werden, mit den passenden Gesetzes⸗Vorschlaͤgen dem Koͤnige ernreichen.
Vorgestern Vormittags haben Ihre K. K. Hoheit die Prinzessin von Oranien mit Hoͤchstderen drei Soͤhnen die hiesige Ausstellung von Gemaͤlden und anderen Kunstwerken lebender Meister mit ihrer Gegenwart beehrt.
Die erste Kammer der Generalstaaten hat sich gestern fuͤr die noͤrdlichen Provinzen konstituirt und bei die⸗ ser Gelegenheit nur der Hollaͤndischen Sprache sich bedient, abweichend vom Reglement, welches den Gebrauch beider Sprachen vorschreibt.
Die Staats⸗Courant meldet: „Den Berichten von der mobileu Armee in der Gegend von Antwerpen zufolge finden dort noch taͤgliche Scharmuͤtzel statt. Unter Anderm ist am 21sten bei Waelhem das Feuer sehr heftig gewesen. Einige feindliche Soldaten hatten die Keckheit, die dreifarbige Fahne auf der Bruͤcke aufzupflanzen; von diesen Meuterern ist einer gefallen. Unsere Geschuͤtze, die Gefahr liefen, durch das starke Feuer, das auf sie gerichtet war, demontirt zu werden,
sind von einigen Tapfern zuruͤckgeholt und sodann hinter ei⸗
nem aufgeworfenen Quer⸗Walle aufgestellt worden. Auf die⸗ sem Posten ward an jenem Tage ein Artillerist getoͤdtet; ein Felowebel und 4 Gemeine von der Artillerie, so wie 10 Fuͤ⸗ siltere, wurden verwundet. Der Hauptmann Ditt, dem eine
Kugel durch den Czako ging, hat sich bei dieser Gelegenheit
besonders ausgezeichnet. Der Feind ließ eine Fahne an der Bruͤcke zuruͤck, die durch einen guten Schwimmer, Namens Bajink, weggeholt wurde. Uebrigens ist auch bei einem der letzten Gefechte der Lieutenanr Stam, Adjutant des General⸗ Majors Favauge, schwer verwundet worden’”"⸗*,
gen seyen verkleidete Hoͤllaͤnder thaͤtig gewesen. ist dies“, sagt die Staats⸗Courant, „eine Beschuldigung,
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att ruͤgt es an dem Journal d'An⸗ vers, daß dasselbe aus einigen Bruͤsseler Zeitungen die unge⸗
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reeimte Beschuldigung aufgenommen: bei den in mehreren
suͤdlichen Gegenden von Belgien stattgefundenen “ Es 2
deren Laͤcherlichkeit selbst von denjenigen, die sie verbreiteten, gefuͤhlt werden mußte, und die darum auch nur bei dem al— lerduͤmmsten Poͤbel von einiger Wirkung seyn kann.“
Die katholische Geistlichkeit von Eindhoven und Breda
in Nord⸗Brabant wendet, wie man aus sicherer Quelle ver⸗ zimmt, alles Moͤgliche an, um ihre Pfarrkinder vor dem Geiste des Aufruhrs zu warnen, der in Belgien ausgebro⸗ chen ist.
Die Koͤnigl. Korvette „Nehallennia“, an deren Bord sich der General-Lieutenant de Kock, der bekannte Befehls⸗ haber unserer Armee in Java befand, ist am 21sten d. auf der Rhede von Vließingen angekommen. General de Kock begab sich sogleich nach dem Haag, wo er auch bereits mit dem Adjutanten, Major v. Stuers, vorgestern Abend ange⸗ langt ist. 1
Der fruͤher die Artillerie von Mons befehligende Oberst de la Sarraz ist hier aus Bruͤssel angekommen.
Antwerpen, 24. Okt. Dem Kommandanten der hiesi⸗ gen Festung ist von dem Ober⸗Befehlshaber des vierten gro⸗ ßen Militair⸗Kommandos die Ordre zugegangen, den ver⸗ schiedenen Behoͤrden Kenntniß davon zu geben, daß von heute ab keine Diligencen und andere oͤffentliche Wagen mehr nach Bruͤssel, Mecheln, Loͤwen, Lier und Gent abgehen koͤnnen, und daß alle Verbindung mit jenen Orten eingestellt werden
soll, so daß der Eingang in Antwerpen Jedem untersagt
seyn soll, der nicht entweder zu der Stadt gehoͤrt oder deut⸗ lich sich ausweisen kann, in welchen Angelegenheiten er nach
Hoolland reisen will.
Die hiesige Zeitung giebt uͤber die Entlassung des
Ministerraths, welcher dem Prinzen von Oranien zur Seite
gestanden, folgenden Aufschluß: „Gleich beim Beginne der wichtigen Sendung des Prinzen hatten Staatsmaͤnner ge⸗ glaubt, daß er lediglich mit Raͤthen umgeben seyn mußte,
die er selbst gewaͤhlt haͤtte, und die, alle Verantwortlichkeit seiner Verfuͤgungen uͤbernehmend, diesen die Popularttaͤt ih⸗
res Namens aufdruͤckten. Dieselben Staatsmaͤnner haͤtten gewuͤnscht, daß diese Raͤthe frei von jedem andern von der Regierung abhaͤngigen Amte gewesen. Nichtsdestoweniger wollte der Koͤnig, daß Sr. K. H. drei Mrinister Sr. Maj.
provisorisch zur Seite staͤnden: die Hrn. Herzog von Ursel,
van Gobbelschroy und de la Coste, und diese glaubten nicht, dies bei so schwierigen Verhaͤltnissen verweigern zu koͤnnen. Nachdem der Lauf der Ereignisse nun eine offenbare Unver⸗ einbarkeit begruͤndet hat zwischen der Eigenschaft der Mini⸗
ster des Koͤnigs und jener der Mitglieder der obern Verwal⸗
tung Belgiens, haben diese drei Minister Se. K. H. um die
Erlaubniß gebeten, sich zuruͤckzuziehen: diese ist ihnen bewil⸗
ligt worden, und man glaubt, daß sie ins Privatleben zuruͤck⸗
treten.“ Heute hoͤrte man hier drei Stunden lang den Kanonen⸗
Donner; das Feuer war nur eine Viertelmeile von der Stadr
entfernt. I worden. Im Innern der Stadt ist es ruhig; starke Buͤrger⸗
Spaͤter sind einige Verwundete hereingebracht Patrouillen durchziehen die Straßen.
Die von der Militairmacht genommenen Maaßregeln lassen keinen Zweifel daruͤber, daß man Willens sey, die Stadt auf das Aeußerste zu vertheidigen. Man versichert, daß General Chassé erklaͤrt habe, er werde, wenn man ihn
auf das Aeußerste bringen sollte, auch die Stadt selbst nicht sshhonen. zwei Stunden jenseits der Stadt, bei Wynigem, schlaͤgt Haufe sich bis nach Baarle, vier Stunden von Breda, ge⸗ wagt habe.
Die Insurgenten haben Antwerpen umzogen, und
sich bereits. Es heißt sogar, daß ein Insurgenten⸗
Zwischen den von dem Dr. Grégoire aus Gent ange⸗
fuͤhrten Freiwilligen und den Marine Soldaten von Bres⸗
kens ist es gestern Abends bei Oostburg zu einem Gefechte gekommen, wobei die Ersteren, wie sie selbst berichten, mit
einem Verluste von 5 oder 6 Mann zum Ruͤckzuge gezwun⸗
gen worden sind. Es sind hier aus Holland einige unbewaffnete Belgische
ilitairs angekommen, die nach ihrer Heimath zuruͤckkeh⸗
ren. Es heißt hier, daß, nachdem die Absonderung des Hol⸗
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laͤndischen und des Belgischen Theiles der hiesigen Besatzung beendigt seyn wird, die Hollaͤnder allein den Militairdienst von Antwerpen versehen werden.
Das hiesige Journal du Commeree berichtet, es sey bei einigen der ersten Kaufleute Antwerpens die Idee ent⸗ standen, Antwerpen, unabhaͤngig von Belgien, zu einer freien Stadt zu erklaͤren. Es wird daran erinnert, daß Antwerpen fruͤher zur Hanse gehoͤrt habe und damals ebenfalls eine der bluͤhendsten Handelsstaͤdte der Welt gewesen sey.
Am Sonnabend sind drei Kanonier⸗Boote, die eine Zeit lang bei Rupeten vor Anker gelegen hatten, hier wie⸗ der angekommen.
Aus Vließingen ist hier das Dampfboot „Curagao“ an⸗ gekommen.
Mastricht, 24. Okt. General Dibbetz trifft die geeig⸗ neten Maaßregeln zur Sicherung dieser Stadt; es werden heute 3000 Mann, als Verstäärkung der bereits 8000 Mann starken Besatzung, aus Holland erwartet; der Koͤnig ist ent⸗ schlossen, diesen Punkt auf das Aeußerste vertheidigen zu las⸗ sen. Zufuhren von Munition und Lebensmitteln treffen in großer Anzahl aus Holland hier ein.
Bruüssel, 24. Okt. Seit mehreren Tagen ist diese Stadt allen Schrecknissen der Anarchie und der Poͤbelwuth ausge⸗ setzt. Je mehr die Krisis nahet, desto eifriger sucht jede der Parteien, fuͤr sich zu sorgen, jegliche bewaffnet ihre raubsuͤch⸗ tigen Haufen, die in Schaaren durch die Straßen ziehen, bald ausrufend: „Nieder mit dem provisorischen Gouverne⸗ ment! kein Kongreß!“ bald wieder: „Nieder mit den Ver⸗ raͤthern! nieöoer mit dem Adel! das Volk soll herrschen!“ Es bleiht aber nicht bei dem Rufen; in mehreren Straßen von Bruͤssel ist Blut und viel Blut geflossen. Das Errichten von Freiheitsdaͤumen zeigt genugsam, welche Absichten die aus Paris angekommenen Jakobiner hegen. Das provisorische Gouvernement giebt eine Proclamation nach der andern, um das Volk zur Ruhe zu ermahnen und der Pluͤnderung zu wehren.
Es scheint, daß außer dem Don Juan van Halen auch der Vicomte von Culhat verhaftet worden ist und des Ver⸗ raths an der Sache des Volks beschuldigt wird. Der Er⸗ stere befindet sich auf der Citaͤdelle von Mons, wo er bereits mehrere Verhoͤre gehabt hat. Eine Deputation von Mons hatte hier darum nachgesucht, den Verhafteten unter Eskorte hierher bringen zu duͤrfen, es ist jedoch fuͤr gut befunden worden, seinen Prozeß lieber in Mons, als hier, fuͤhren zu lassen. Man will viele wichtige Papiere bei ihm gefunden haben.
Hier haben ebenfalls mehrere Verhaftungen von Indi⸗ viduen stattgefunden, die man angeblich im Verdacht hat, das Volk zur Pluͤnderung aufgefordert zu haben.
Unsere Blaͤtter enthalten eine Sieges⸗Nachricht uͤber die andere, die jedoch schon ihrer bloßen Fassung nach mindestens als uͤbertrieden, wenn nicht, wie in der Regel die meisten Berichte in unseren Zeitungen, als erlogen erscheint. So ist es namentlich der (auch in der Staats⸗Courant erwaͤhnte) Versuch, auf der Bruͤcke von Waelhem eine dreifarbige Fahne
aufzupflanzen, was zu den pomphaftesten Schilderungen An⸗
laß giebt. Man beschwert sich dabei uͤber die Langsamkeit des General Mellinet, die Freiwilligen mit einem Geschuͤtz zu unterstuͤtzen, und findet sodann die Bravour um so groͤ⸗ ßer, daß 300 Belgier mehr als 2000 Hollaͤnder aus ihrer Stellung zu vertreiben im Stande gewesen.
Ein hiesiger Einwohner, Herr von Marneffe, ist zum Brigade⸗General und Commandeur eines Uhlanen⸗Regiments ernannt worden. — Eine neue in Bezug auf die Armee er⸗ schienene Verordnung setzt die Belohnung der Deserteure, die sich mit Sack und Pack melden und die fruͤher 50 Gulden erhielten, auf 3 Gulden herab. Die Franzoͤsische Sprache soll, als diejenige, die am meisten im Lande verbreitet sey, allein beim Kommando gebraucht werden. Die allgemeine Kokarde soll roth, gelb und schwarz seyn, doch ist den staͤdti⸗ schen Bewaffnungen gestattet, außerdem auch ihre Lokal⸗Ab⸗ zeichen zu tragen. Das Militair⸗Strafgesetzbuch wird wie⸗ der auf den Fuß hergestellt, auf dem es am 1. Januar 1814 bestanden hat.
Hr. Rouppe, der den ihm fruͤher von der provisorischen Regierung uͤbertragenen Posten eines Buͤrgermeisters von Bruͤssel ablehnte, ist jetzt von der Gemeinde dazu erwaͤhlt worden⸗ b Die provisorische Regierung hat ein freiwilliges Anlehe
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