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Castelnaudary, der General⸗Prokurator in Lyon, Herr Madier de Montjau;* 1 8
Aurillac, der Prokurator Herr Bonnefous (statt des Generals Higonet);
St. Flour, der Prokurator Herr Teillard⸗Nozerolles 8v (statt des bei den letztern Wahlen doppelt gewaͤhl⸗ ten Hrn. v. Vatimesnil); “
Moissac, der Divisions⸗Chef Herr v. Férussac (slatt des
Hrn. v. Beauquesne);
Privas, Herr 88 Bernardy (statt des Marquis von
Bernis);
Loddve, Herr Renouvier (statt des Vicomte von la Peyrade);
ennes, Herr Jollivet (statt des bei den letztern Wah⸗
len doppelt gewaͤhlten Hrn. Bernard); Ploörmel, der bereits in Redon gewaͤhlte Herr Gaillard— 1 Kerbertin (statt des Marquis von la Boössidre); Herr Delpon (statt des Hrn. Syrieys de May⸗
Figeae, rinhach;
Roanne, Herr Alkock mit 210 unter 216 Stimmen. Von allen zu oͤffentlichen Aemtern befoͤrderten Deputir⸗
ten sind bisher nur 3 nicht wieder gewaͤhlt worden, naͤmlich die Herren Busson (Eure und Loir), Rodet (Ain) und
Bavouyx (Seine).
88 1, von Orleans hielt gestern auf dem Mars⸗
felde eine Musterung uͤber das Husaren⸗Regiment Chartres,
dessen Oberst er ist. 1
An der auf den naͤchsten Sonntag anberaumten Muste⸗
rung werden, wie man sagt, uͤber 100,000 Mann National⸗
Garden Theil nehmen.
8 Die Regierung hat vorgestern einen Vertrag uͤber den Ankauf von 566,000 Englischen Gewehren abgeschlossen, die zur Bewaffnung eines Theils der National⸗Garde dienen sollen.
Dem Vernehmen nach ist die General⸗Direktion der schoͤnen Kuͤnste dem Grafen Alexander von Laborde zu⸗ edacht.
1 Hier ist unterm 26sten d. M. folgende Koͤnigl. Verord⸗ nung erschienen: „In Betracht, daß es, um dem Zwecke des Gesetzes vom 17ten d. M. (wegen der 30 Millionen fuͤr den Handelsstand) vollstaͤndig zu genuͤgen, darauf ankommt, die
Bestimmungen desselben auf alle Handel treibenden Klassen
auszudehnen und namentlich das Diskontiren solcher Wech⸗ sel, wesche die Bank nach ihren Statuten nicht annehmen
darf, zu erleichtern, insofern nur der Trassent oder der Praͤ⸗ sentant in gutem kaufmaͤnnischen Rufe steht, indem es die Absicht der Regierung ist, momentanen Verlegenheiten des Kaufmanns abzuhelfen, keinesweges aber denen zu Huͤlfe zu kommen, deren Mittel bereits ganz erschoͤpft sind, — haben
Wir befohlen und befehlen hiermit: Art. 1. Es soll, neben
deer durch unsere Verordnung vom 18ten d. M. niederge⸗ setzten Handels⸗Kommission, ein aus 7 Mitgliedern bestehen⸗ der Diskontirungs⸗Ausschuß gebilder werden, der unter seiner moralischen Verantwortlichkeit Wechsel auf Paris mit zwei guten Unterschriften und zwischen drei und sechs Monaten
fäaͤllig, so wie Wechsel auf die Departements von hoͤchstens ddrei Monaten Sicht, welche die Bank nach ihren Statuten nicht acceptiren darf, annehmen wird. Der Ausschuß hat eine
Sunmme festzusetzen, deren Hoͤhe fuͤr keinen Praͤsentanten
uͤberschritten werden darf. Art. 2. Von dem durch das Gesetz vom 17ten d. M. eroͤffneten außerordentlichen Kredite
der 30 Millionen wird eine Summe von 1,300,000 Fr. zur Ver⸗
8 8 fuͤgung des Ausschusses gestellt, und zwar 1 Mill.zum Diskonti⸗
ren der Wechsel auf Paris und 300,000 Fr. zum Diskontiren derer
aauf die Departements. Art. 3. Der Diskonto wird fuͤr die Wechsel auf Paris auf 4 pCt. und fuͤr die Wechsel auf die Depar— tements auf 5 pCt. festgestellt. Das Geschaͤft erfolgt mittelst
8 Bordereaux, die, gleich den danach entweder auf den Schatz oder auf die Bank fuͤr Rechnung des Schatzes ausgestellten Bons, mindestens von drei Mitgliedern des Ausschusses un⸗
terzeichnet seyn muͤssen. Art. 4. Die diskontirten Wechsel werden jeden Abend fuͤr Rechnung des Schatzes der Bank zugestellt und von dieser aufgehoben. Je nachdem die Ver⸗ fallzeit der Pariser Wechsel heranruͤckt, koͤnnen dieselben un⸗ ter der Garantie des Schatzes bis auf die im Artikel 2 be⸗ stimmte Summe der Bank zum Diskontiren angeboten wer⸗ Art. 5. Die Wechsel auf die Provinz mit zwei guten Unterschriften und auf drei Monat Sicht werden, gleich den Wechseln auf Paris, gepruͤft und mit den visirten Bordereaux dem Schatze uͤberwiesen. Der Betrag derselben wird gegen einen Bon gezahlt, den drei Mitglieder des Ausschusses un⸗ terzeichnen muͤssen. Die Einloͤsung der Wechsel zur Verfall⸗ zeit geschieht durch den Schatz. Art. 6. Zu Mitgliedern des
Alusschusses werden ernannt: die Herren Bouvattier, Haͤnd⸗
mit auslaͤndischen Hoͤlzern, Journet, ehemaliger Leder⸗ 11“ 14“ 8 “
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haͤndler, Hémon, Gewuͤrzhaͤndler, St. Féron, Haͤndler mit Quincaillerieen, Ledoux, Buchhaͤndler, Ruffier und Loignon, Banquiers.“ — Dieser Ausschuß wird dem gemaͤß heute seine Operationen beginnen und zeigt solches dem Handel treiben⸗ den Publikum im Moniteur mit dem Bemerken an, daß er vorlaͤufig den Freitag und den Sonnabend zur Annahme von Wechseln bestimmt habe, daß aber die betreffenden Borde⸗ deraux mindestens 24 Stunden vorher eingereicht werden muͤßten.
Der Moniteur enthaͤlt einen unterm 2lsten d. M. von dem Minister des Innern an den Koͤnig erstatteten Be⸗ richt, in Folge dessen (wie bereits gestern erwaͤhnt) Herr Ludwig Vitet zum General⸗Inspektor der historischen Denk⸗ maͤler Frankreichs mit einem jaͤhrlichen Gehalte von 8000 Fr. ernannt worden ist. Zur Begruͤndung seines Antrages sagt der Minister in seinem Berichte unter Anderm: „Frankreich wird, seiner historischen Denkmaͤler wegen, von dem gelehrten Europa bewundert und beneidet. Zahlreicher und mannich⸗ facher, als die einiger Nachbarstaaten, gehoͤren sie nicht blos einzelnen Geschichts⸗Perioden an, sondern sie bilden eine voll⸗ staͤndige und ununterbrochene Reihe von Monumenten seit den Zeiten der Druiden bis auf unsere Tage. So finden sich, neben Gallischen und Celtischen Grabmaͤlern, Tempel, Wasserleitungen, Amphitheater und sonstige Ueberreste der Roͤmischen Herrschaft, die es mit den Meisterwerken Italiens aufnehmen. Die Zeiten des Verfalls und der Finsterniß ha⸗ ben uns ebenfalls ihren vermischten und entarteten Stil ver⸗ erbt. Als aber das 11te und 12te Jahrhundert wieder Licht und Leben im Occidente verbreitete, da erschien auch mit ihnen eine neue Architektur, die in jeder unserer Provinzen eine eigen⸗ thuͤmliche Gestalt annahm, — ein sonderbares Gemisch der alten Kunst der Roͤmer, des Morgenlaͤndischen Geschmacks und der noch verwirrten Ideen der Germanischen Voͤlkerschaften. Aus die⸗ sem Gemische gingen jene wunderbaren Gothischen Bauten hervor, die im 13ten, 14ten und 15ten Jahrhundert ununter⸗ brochen auf einander folgten und mit jedem Jahre leichter, kuͤhner und verzierter wuͤrden, bis sie zuletzt, unter ihrem ei⸗ genen Reichthume erliegend, dem aͤsthetischen, aber voruͤber⸗ gehenden Geschmacke der Wiedergeburt der Kunst weichen
ußten. Dies ist das Schauspiel, das jene seltene Verket⸗
tung unserer National⸗Denkmaͤler darbietet, und wodurch un⸗ ser Boden zu einem wahren Schatze fuͤr das Studium des Alterchums geworden ist. Frankreich kann fuͤr einen Gegenstand, der seinen Ruhm in so hohem Grade verherrlicht, nicht gleich⸗ guͤltig seyn. Schon in den letzten Jahrhunderten hatte die große Gelehrsamkeit der Benediktiner in den Ueberresten des
Alterthums die Quelle mannichfacher historischer Aufschluͤsse
erkannt; von welcher Wichtigkeit sie aber, aus dem Gesichts⸗ punkte der Kunst betrachtet, waͤren, daran hatte Niemand ge⸗ dacht. Nach Beendigung der Franzoͤsischen Revolution fuͤhl⸗ ten einige aufgeklaͤrte Kuͤnstler das Beduͤrfniß, die Kunst⸗ schaͤtze, die der Verwuͤstung entgangen, zu sammeln, und die Gruͤndung des Musée des Petits-Augustins durch Lenoir be⸗ reitete die Ruͤckkehr der historischen Studien vor. Die Ver⸗ einzelung dieses Museums fachte aufs neue den Eifer der Archologen und Kuͤnstler zu Ausgrabungen an Ort und Stelle an. Gluͤckliche Resultate sind dadurch zu Tage gefoͤrdert und manche Denkmaͤler vor der Zerstoͤrung bewahrt worden. Doch fehlt es bisher noch der Wissenschaft an einem Centrum, von wo aus die guten Absichten, die sich fast auf allen Punkten Frankreichs zeigen, geleitet werden koͤn⸗ nen. Die Gruͤndung der Stelle eines General⸗Inspektors der historischen Denkmaͤler Frankreichs scheint mir diesem Be⸗ duͤrfnisse zu entsprechen. Der Gelehrte, dem dieselbe uͤber⸗ tragen wuͤrde, muͤßte, um den Intentionen der Regierung Einheit und Regelmaͤßigkeit zu geben, nach einander alle Pro⸗ vinzen selbst bereisen, sich von der historischen Wichtigkeit der aufgefundenen Alterthuͤmer an Ort und Stelle uͤberzeu⸗ gen, Nachforschungen anstellen, mit den Behoͤrden und Ge⸗ schichtsforschern korrespondiren, die Grundbesitzer uͤber den Werth der auf ihrem Eigenthume gefundenen Denkmaͤler aufklaͤren und den Eifer der staͤdtischen Behoͤrden zu dem Zwecke anspornen, daß kein Monument von unbestreitbarem Werthe aus Unkunde oder Uebereilung zu Grunde gehe. Gleich auf seiner ersten Reise muͤßte der General⸗Inspektor von all den einzelnen Gebaͤuden und Denkmaͤlern, die die Aufmerk⸗ samkeit der Regierung verdienen, einen Katalog anlegen und, mit Zeichnungen und Plaͤnen begleitet, dem? binister des Innern einreichen. Er muͤßte diese Reisen, wofuͤr er natuͤr⸗
sich entschaͤdigt werden wuͤrde, alljaͤhrlich und nach Maaßgabe
der ihm von dem Praͤfekten oder seinen Korrespondenten zu⸗ gehenden Benachrichtigungen wiederholen.“ — Der Koͤnig hat diese verschiedenen Antraͤge genehmigt.
Die Gazette de France aͤußert sich in Betreff der
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Verwaltung eintreten werde.
8 angekuͤndigten Ministerial⸗Veraͤnderung folgendermaßen: „Alle Journale behaupten, und nicht mit Unrecht, daß gleich⸗
zeitig auch eine Veraͤnderung in dem bisherigen Systeme der
de. Eine solche Veraͤnderung in einem Augenblicke, wo die Majoritaͤt der Deputirten⸗Kammer sich verstaͤrkt, ist eine Erscheinung, die der Betrachtungen gar
viele darbietet. Kaum sind 100 Tage verflossen, daß die von Ludwig XVIII. gestiftete Repraͤsentativ⸗Monarchie zu Grabe
getragen ist; der siegende Liberalismus hat an einem Tage seine 15joͤhrigen konstituirenden Theorieen verwirklicht, — und schon sind alle diese Theorieen wieder vernichtet. Man ver⸗ langte damals, daß der Koͤnig herrsche, aber nicht regiere, daß die Bildung des Ministeriums von der Majoritaͤt der Deputirten⸗Kammer und mithin der Wahl⸗Kollegien abhaͤngig gemacht werde, und daß sonach die Staats⸗Verwaltung von den Kammern ausgehe. Ohne Zweisel war dies der Wunsch der liberalen Partei, dessen Nichtbefolgung Karl 1.1. Thron gekostet hat, und der durch die Akte vom 7. August verwirklicht worden ist. Die drei Monate, die seitdem ver⸗ flossen, zeigen uns in der That ein Ministerium, das die Majoritaͤt der Kammer fuͤr sich hat und mit dieser, zu ihrer beiderseitigen Erhaͤltung, dieselbe Bahn befolgt. Ploͤtzlich aber hat sich dies Alles geaͤndert. Zwar sind die jetzigen Minister als Deputirte wieder gewaͤhlt worden, und die bishe⸗ rige Majoritaͤt der Kommer hat sich durch die neuen Wahlen noch verstaͤrkt; aber mittlerweile ist diese Majoritaͤt und das Ministerium selbst mit der Hauptstadt in Wider⸗ spruch gerathen; ein Zeitungskrieg hat staltgefunden, Volks⸗ auflaͤufe sind die Folge davon gewesen, und der Koͤnig hat sich das Versprechen entreißen lassen, nichts von dem zu thun, was er mit seinen Ministern und der Majoritaͤt der Kammer verabredet hatte. Hierdurch ist nun die Regierung in eine Lage gerathen, die sie veranlaßt, ein Ministerium außerhalb der Majoritaͤt der Kammer und der Wahl⸗Kolle⸗ gien zu ernennen. Die Folgen davon sind unberechenbar. Die Sonverainetaͤt liegt jetzt nicht mehr in den 3 Staats⸗ Gewalten, sondern in den Volksmassen, die sich in der Nacht vom 18ten auf den 19ten Oktober geltend gemacht haben. Ohne Zweifel wird man sich bemuͤhen , durch die Aufloͤsung der Kammer die erforderliche Uebereinstimmung zwischen ihr und dem kuͤnftigen Ministerium wiederherzustellen. Um aber die jetzige Majoritaͤt in der Kammer zu brechen, wuͤrde es vor Allem erforderlich seyn, das Wahl⸗Gesetz zu aͤndern. Wer anders kann dies jedoch, als die Deputirten⸗Kammer selbst, und wie laͤßt sich von dieser erwarten, daß sie ein Ge— setz geben werde, das ihr selbst den Tod droht? Die Gewalt allein koͤnnte sie dazu bewegen, und das zu gewaͤrtigende Ministerium wird also, gleich dem Polignaeschen, zu Staats⸗ streichen gegen die Kammern seine Zuflucht nehmen muͤssen, mit dem einzigen Unterschiede, daß dieses das Wahl⸗Gesetz
aͤndern wollte, um es mit dem souverainen Koͤnige in Ein⸗
klang zu bringen, wogegen jenes es wird veraͤndern wollen, um es dem souverainen Volke anzupassen.“
Das Journal des Deébats sagt: „Unsere jetzige Lage ist ein Wunder; man muß daran glauben, um sie zu begrei⸗ fen, denn ein verstaͤndiges Raisonnement vermag es nicht. Das gegenwaͤrtige Ministerium, wenn man es noch ein ge⸗ genwaͤrtiges nennen kann, ist ein Ministerium der Maͤßigung. Es hat in der Deputirten⸗Kammer eine ungeheure Majori⸗ taͤt; es erfreut sich des einstimmigen Beifalls Frankreichs, wie die Wahlen im Westen, Suͤden, Norden und Osten be⸗ weisen; endlich besitzt es das persoͤnliche Vertrauen des Koͤ⸗ nigs, eine Stuͤtze, deren es nothwendig bedarf. Was thut nun dieses Ministerium, das von den Kammern, dem Koͤnige und der Nation unterstuͤtzt wird und alle gesetzlichen und mo⸗ ralischen Bedingungen seiner Existenz in scch vereinigt? Es zieht sich zuruͤck, weil es nicht regieren kann. Welches ist denn aber das Hinderniß, das ihm im Wege steht und es zum Ruͤcktritte noͤthigt? Es muß rein heraus gesagt werden: Wir haben blos ein Uebel gegen ein anderes vertauscht. Un⸗ ter Karl X. hatten wir eine jesuitische Kamarilla, die den Gang der Regierung hemmte, der Majoritaäͤt der Kammer und dem Wunsche des Landes trotzte, das Ministerium Mar⸗ tignac am Regieren hinderte, um mit ihren eigenen Maͤnnern und Ideen ans Ruder zu kommen, und zuletzt durch Staatsstreiche der vorigen Dynastie den Untergang bereitete. Jetzt haben wir eine demokratische Kamarilla, die ganz den Charakter und die Zuͤge ihrer Vorgaͤngerin hat, naͤmlich dasselbe starrkoͤpfige Beharren auf ihren Ansichten, denselben Mangel an Einsicht, — eine Kamarilla, in der es, so wenig wie in der vorigen, an Polignaecs fehlt, und die auch ihre Chantelauzes und Guernon⸗Ranvilles finden wuͤrde. Sie ist von demselben Hasse und derselben Ungeduld gegen die De⸗ putirten⸗Kammer, von demselben Widerwillen gegen Zuͤ⸗
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gel des Gesetzes beseelt. Vor einem halben Jahre war man monarchisch, nicht weil man der Monarchie wahrhaft gedient und durch seinen ganzen Lebenswandel Ergebenheit gegen das Koͤnigthum gezeigt hatte, sondern man war monarchisch oder nichtmonarchisch, je nachdem es der Kamartlla gesiel. Heute findet dasselbe im entgegengesetzten Sinne statt. Man mag vor drei Monaten vom Volke gewaͤhlt worden seyn, man mag die Protestation vom 27. Juli unterzeichnet haben, man mag der neuen Monarchie von ganzer Seele ergeben seyn; das Alles ist nicht hinreichend; wenn man der demokratischen Kamarilla nicht gefaͤllt, ist man kein Patriot. Sie verdammt, wie ihre Vorgaͤngerin, Alles, was ihr nicht gefaͤllt. Wir, die wir fruͤher behaupteten, daß die Charte die Richtschnur fuͤr das Koͤnigthum sey, wir behaupten jetzt auf die Gefahr hin, von den Demokraten exkommunizirt zu werden, daß das Volk sich kein uͤber das Gesetz erhabenes Rechr vor⸗ behalten hat, daß es, nachdem es die Behoͤrden zur Aufrecht⸗ haltung der Gesetze eingesetzt, sich keine Gewalt mehr an⸗ maßen darf, so lange die Depositarien der Gewalt die Ge⸗ setze nicht üͤberschreiten. Die jesuitische Kamarilla hegte ge⸗ gen die Deputirten-⸗Kammer und die Waͤhler gleich großen Haß; unsere demokratische Kamarilla thut gerade dasselbe. Frankreich hat nicht gesprochen, sagten die Blaͤtter der erste⸗ ren nach den Wahlen des vorigen Juni; Frankreich hat nicht gesprochen, sagt auch die ultra⸗ demokratische Presse. Das Frankreich, welches die Jesuiten traͤumten, war ein Utopien, wie die Erfahrung gelehrt hat; das Frankreich unserer De⸗ mokraten ist weder in der Deputirten⸗Kammer, noch in den Wahl⸗Kollegien, noch in der National⸗Garde vorhanden. Wo ist es also? Wie die Jesuiten, schafft man sich also ein Frank⸗ reich nach seinem Ebenbilde. Aber das ist nicht das wahre Frankreich, denn dieses will Ordnung, Handel, oͤffentlichen Kredit und allgemeine Sicherheit; jenes Frankreich aber ist das des Aufruhrs; es ist nicht mehr werth und nicht zahl⸗ reicher, als das Frankreich der Staatsstreiche.“
Der National aͤußert: „Da die Zusammensetzung eines Ministeriums, von der man seit einigen Tagen gesprochen hat, und deren Grundbedingung das usscheiden dreier Mit⸗ glieder aus dem Kabinet war, sich nicht verwirklicht, so muß man diesen Plan fuͤr aufgegeben halten. Man scheint jetzt an eine gaͤnzliche Veraͤnderung des Systems zu denken und versichert, daß die hohe Einsicht des General Lafayette nicht fruchtlos zu Rathe gezogen worden ist. Der dritte November naht heran, und die Regierung kann vor den Kammern nicht ohne System erscheinen.“
Eine aus den Herrn Philipps und Kay bestehende Kom⸗ mission der Stadt Manchester uͤberreichte am verwichenen Dienstage auf dem Stadthause dem General Lafayette und dem Praͤfekten des Seine⸗Departements die Gluͤckwunsch⸗ Adresse der dortigen Einwohner an die hiesigen Buͤrger. Un⸗ ter den die Deputation begleitenden Englaͤndern bemerkte man den Dr. Bowring und den Reisenden Buckingham.
Der Straͤfling Berrié, welcher jetzt von der Instruc⸗ tions⸗Kommission der Pairs⸗Kammer uͤber die Brandstiftun⸗ gen in der Normandie verhoͤrt wird, wurde im vergangenen Juni in Toulouse wegen mehrerer in dieser, so wie in ande⸗ ren Staͤdten, begangenen betraͤchtlichen Diebstaͤhle verhaftet.
Die National⸗Garde von Lyon hat den General Desaix mit 3889 unter 4879 Stimmen zu ihrem Anfuͤhrer gewaͤhlt.
Die Regierung hat bedeutende Summen zu Wasserbau⸗
ten im Departement der Scarpe angewiesen, um kuͤnftigen 2
Ueberschwemmungen vorzubeugen. b
Die Compagnie der fuͤnften Legion der hiesigen Natio nal⸗Garde, welche waͤhrend der Unruhen in der Nacht vom 18ten auf den 19ten d. den Dienst im Palais⸗Royal versah wird von Sr. Maj. dem Koͤnige Ehrengewehre mit der In⸗ schrift: „Nacht des 18ten Oktober“ erhalten.
Die National⸗Garde verhaftete vorgestern einen Men⸗ schen, der in alle Laͤden der Straße Saint⸗Denis eintrat und die Besitzer aufforderte, fruͤh zuzumachen, weil an die⸗ sem Abende große Unruhe in Paris seyn werde. 8
Der Chef einer Abtheilung im Ministerium der auswaͤr⸗ tigen Angelegenheiten, Herr Serrurier, soll zum Gesandten bei den Vereinigten Staaten, * von Beaurepaire zum
Gesandten am Kurfuͤrstlichen Hofe zu Kassel und der Baron
Durand de Mareuil zum Botschafter in Rio⸗Janeiro be⸗ stimmt seyn. 1
Das Journal l'Echo frangais, das den Artikel der Quotidienne uͤber die angebliche Flucht des Koͤnigs und der Koͤnigl. Familie nach Neuilly in der Nacht vom 18ten auf den 19ten d. wiederholt hatte, ist gleichfalls in Beschlag ge⸗ nommen und gerichtlich belangt worden.
Der General Lallemand ist auf dem Paketboot „Char⸗ lemagne“ von New⸗York in Havre angekommen.
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