1830 / 321 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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uͤber den Grafen von Kergorlay, Ex⸗Pair von Frankreich, so wie uͤber Brian, Genoude und Lubis, schreiten, welche angeklagt sind, ein vom 23. Sept. datirtes, Graf von Kergorlay, Pair von Frankreich, unterzeichnetes, und am 25. Sept. in die Quotidienne, am 272sten desselben Monats in die Ga⸗ zette de France eingeruͤcktes Schreiben publizirt und sich da— durch des im Art. 4 des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822 an⸗ gedeuteten Vergehens schuldig gemacht zu haben. Art. 3. Der Pairs⸗Hof wird bei der Instruirung und Aburtelung nach den bisher von ihm befolgten Formen verfahren. Art. 4. Unser General⸗Prokurator am Koͤnigl. Gerichtshofe zu Pa— ris, Hr. Persil, wird die Functionen Unsers General⸗Pro⸗ kurators beim Pairs⸗Hofe versehen und vom ersten General⸗Advokaten bei demselben Gerichtshofe, Herrn Berville, assistirt werden, der als General⸗Advokat fungiren und den General⸗Prokurator in dessen Abwesenheit vertreten wird. Art. 5. Der Kustos der Archive der Pairs⸗ Kammer und sein Adjunkt werden die Functionen der Ge⸗ richts⸗Secretaite bei Unserm Pairs⸗Hofe versehen. Art. 6. Unser Praͤsident des Minister⸗Raths und Unser Großsiegel⸗ bewahrer sind, ein Jeder, in so weit es ihn angeht, mit der Vollziehung gegenwaͤrtiger Verordnung beauftragt, welche in das Gesetz⸗Buͤlletin eingeruͤckt werden soll.“ b

Laut einer Koͤnigl. Verordnung vom 8ten d. M. sollen außer den bisherigen Vierzig⸗ und Zwanzig⸗Frankenstuͤcken kuͤnftig auch Hundert⸗ und Zehn⸗Frankenstuͤcke in Gold ge⸗ praͤgt werden. Von den ersteren werden 31, von den letz⸗ teren 310 Stuͤcke auf das Kilogramm gehen. Durch eine zweite das Muͤnzwesen betreffende Ordnung wird fuͤr die An— fertigung der Stempel saͤmmtlicher Gold⸗ und Silbermuͤnzen eine Mitbewerbung eroͤffnet, an welcher alle Franzoͤsischen Stempelschneider Theil nehmen koͤnnen. Die Arbeiten muͤs⸗ sen in drei Monaten eingereicht werden. Eine aus sieben Mitgliedern zusammengesetzte Jury wird den Preis zuer— kennen, der fuͤr den besten Stempel der Gold⸗ wie der Sil⸗ bermuͤnzen in 15000 Fr. bestehen wird.

Durch eine Koͤnigl. Verordnung vom naͤmlichen Tage ist fuͤr alle bisher begangenen Verletzungen der Forst⸗ und Fi⸗ scherei⸗Gesetze eine vollstaͤndige Amnestie ertheilt worden. Die gegenwaͤrtig in gass befindlichen Delinquenten dieser Art sollen sogleich in Freiheit gesetzt werden.

Durch zwei ebenfalls im heutigen Moniteur enthaltene Koͤnigl. Verordnungen wird der ordentliche Staatsrath und Deputirte Herr Baude zum Unter⸗Staatssecretair im Departe⸗ ment des Innern und der Staatsrath Renouard zum Ge⸗ neral⸗Secretair beim Justiz⸗Ministerium ernannt.

Der National enthaͤlt folgende Angabe uͤber die jez⸗ zige Zusammensetzung der Pairs⸗Kammer: „Die Anzahl der Ss welche den Eid in die Haͤnde des Praͤsidenten der

ammer geleistet haben, belaͤuft sich auf 174; 16 haben ihn Krankheits halber schriftlich eingeschickt und werden ihn spaͤter muͤndlich wiederholen muͤssen. Die Kammer besteht also aus 190 Mitgliedern, statt der 240, welche nach der Ausschließung der von Karl X. creirten Pairs noch uͤbrig blieben. Diese Differenz von 40 entsteht 1) durch zwanzig Verweigerungen, den Eid zu leisten; 2) durch die Protestationen der Herzoge von Blacas und von Laval⸗Montmorency und des Grafen von Chastellux; der Praͤsident hatte diese Protestationen anfangs nicht als foͤrmliche Verweigerungen betrachtet; da die Verfasser derselben aber die fuͤr die Eidesleistung gestellte gesetzliche Frist unbenutzt haben verstreichen lassen, so gehoͤren sie nicht mehr zur Kammer; 3) durch das Stillschweigen folgender 25 Mitglieder: der Grafen v. Andigné und v. An⸗ tichamp, des Vicomte v. Bonald, des Grafen v. Bourbon⸗ Busset, des Marquis v. Chabannes, des Baron v. Charette, des Herzogs v. Chevreuse, des Marquis v. Clermont⸗Ton⸗ nerre, des Fuͤrsten v. Croi, des Baron v. Damas, des Gra⸗ fen Frayssinous, des Marquis v. Juigné, des Grafen von Labourdonnaye⸗Blossac, der Herzoge von Latil und von Luxembourg, der Grafen von Marcellus, von Mes⸗ nard, von Montansier, der Marquis von Nicolai und von Pastoret, der Herzoge von Polignac, von Ragusa und Rohan und des Grafen v. Quelen; 4) zwei Pairs, welche Auftraͤge nach dem Auslande erhalten hatten, befinden sich noch innerhalb der Frist, um ihren Eid zu leisten; diese sind der Graf Laferronnays und der Herzog v. Escars. Nach der Aufnahme dieser beiden Mitglieder wird die Kammer aus 192 Pairs bestehen, welche berechtigt sind, in der Kammer zu sitzen, und von denen 40 noch nicht das erforderliche Alter erreicht haben, um an den Berathungen Theil zu nehmen. Außerdem kann man ungefaͤhr 30 Pairs rechnen, die sich seit der Einsetzung der Pairswuͤrde noch nicht gemeldet, oder

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welche diese Wuͤrde ererbt haben, aber noch nicht in die

Kammer zugelassen worden

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Die Fabrikation der Gewehre fuͤr die Armee war bis⸗ her das Monopol der Manufakturen des Staats. Alle in Privatfabriken verfertigten Gewehre durften in der Form gar keine Aehnlichkeit mit den Kriegsgewehren haben und konnten nur ausgefuͤhrt werden, nachdem die Commandeure der Artillerie dies bescheinigt hatten. Dieses Monopol, wel⸗ ches schon lange und in der letzten Zeit mit erhoͤhter Staͤrke die Beschwerden der Privat⸗Gewehrfabrikanten erregt hatte, wird jetzt aufgehoben und die Anfertigung der Waffen fuͤr den innern Bedarf wie fuͤr die Ausfuhr gaͤnzlich frei gegeben werden. Nur sollen diejenigen Gewehre, welche Privat⸗Fabrikanten der Regierung zum Verkauf anbieten, den bestehenden Vorschriften gemaͤß in den Fabriken des Staates untersucht werden.

Der Moniteur theilt nachstehenden offiziellen Bericht uͤber die Expeditions⸗Arme in Algier mit: WDie Einnahme von Algier und der dortige Schatz sind lange der Gegenstand von Berichten gewesen, die ganz geeignet waren, den Ruf ehrenwerther bei der Afrikanischen Armee angestellter Maͤn⸗ ner zu untergraben. Keine Uebertreibung ist gespart worden, um die oͤffentliche Meinung gegen dieselben aufzureizen und sie vor ihren Mitbuͤrgern als der verwegensten und groͤßten Ver⸗ untreuungen schuldig darzustellen. Die Regierung konnte diesem Geschrei nicht gleichguͤltig zusehen. Da der Algiersche Schatz durch die Eroberung Staats⸗Eigenthum geworden war, so mußte untersucht werden, ob dasselbe verletzt worden sey und ob die Maͤnner, denen die Regierung ihr Zutrauen ge⸗ schenkt hatte, sich der Treulosigkeit schuldig gemacht haͤtten. Es wurde daher eine Untersuchungs⸗Kommission ernannt, welche mit Ordnung, Genauigkeit und Unparteilichkeit verfah⸗ ren ist und die kleinlichsten Nachforschungen nicht gescheut hat, um die Wahrheit ausfindig zu machen. Diese Kommis⸗ sion hat nun nach ihrer innersten Ueberzeugung erklaͤrt, daß keine Fonds aus dem Schatze der Regentschaft unterschlagen worden, und daß alle im Umlauf gewesenen Geruͤchte⸗ von Veruntreuungen und Unterschlagungen grundlose Erdich⸗ tungen sind. Sie haͤlt es fuͤr ihre Pflicht, dieselben mit dem ganzen Gewichte ihrer Autoritaͤt Luͤgen zu strafen. Demzufolge hat der Oberbefehlshaber am 22. Okt. folgenden Tagesbefehl erlas⸗ sen: „„Es gereicht dem Oberbefehlshaber zu großer Genugthuung, der Armee das Resultat der in Algier uͤber die angebliche Pluͤnderung des Schatzes der Kassaubah eingeleiteten Unter⸗ suchung mitzutheilen. Die ausdruͤckliche Erklaͤrung der Kom⸗ misston geht dahin, daß vom Schatze der Kassaubah nichts entwendet worden, und daß derselbe vielmehr ganz in den Schatz von Frankreich geflossen ist. Die Kommission hat ausfindig gemacht, daß in der Kassaubah einige vom Dey und seinen Haus⸗Beamten zuruͤckgelassene Effekten und Kost⸗ barkeiten, von denen ein Theil schon von Mauren und Juden geraubt worden war, genommen worden sind. Dies ist aller⸗

dings betruͤbend; aber troͤstend ist es zugleich fuͤr den Ober⸗

befehlshaber, die Gewißheit erlangt zu haben, daß Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, von den Truppen sowohl als vom Stabe, dem Zahlmeister Kostbarkeiten uͤbergeben haben, die mitten unter verworren durch einander liegenden Kleidungs⸗ stuͤcken und Mobilien gefunden worden waren. Auch sind in eini⸗ gen Privathaͤusern von ehrlosen Menschen, deren einige sich immer bei den Armeen einschleichen, Unordnungen begangen worden. Im Allgemeinen hat die Armee sich keinen Vorwurf zu ma⸗ chen; diese Versicherung giebt der Ober⸗Befehlshaber ihr und dem Vaterlande mit Freuden. Diejenigen, welche sich durch Privatvergehen befleckt haben, uͤberlassen wir den Gewissens⸗ bissen, welche sie verfolgen und unaufhoͤrlich verfolgen werden, so wie der nicht minder quaͤlenden Furcht, fruͤher

oder spaͤter fuͤr die Urheber strafbarer Handlungen erkannt

zu werden, die zu der Vermuthung Anlaß gegeben haben, der Staatsschatz sey durch die Armee gepluͤndert worden. Im Namen des Ober⸗Befehlshabers, der General⸗Lieutenant und Chef des Generalstabes, Delort.“% Man sieht also, fuͤgt der Moniteur hinzu, daß die oͤffentliche Meinung zu fal⸗ schen Vermuthungen verleitet worden ist. Wir wollen nun⸗

mehr hoffen, daß diejenigen, die so sorgfaͤltig die Fehler der

Beamten der Afrikanischen Armee aufzudecken bemuͤ jetzt nach erlangter besserer. Einsicht auch die von ihnen gelei⸗ steten Dienste anerkennen und ihnen die verdiente Gerechtigkeit H 32 werden.“

ippolyt Rolle, ein junger Gelehrter, ist zum Konser⸗ vator der Bibliothek der Stadt Paris ernannt worden.

Die Franzoͤsische Akademie wird sich den 18. d. versam⸗

meln, um die Nachfolger des Herrn Fourrier und des Gra⸗ fen Segur, welche beide mit Tode abg waͤhlen.

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und die Anordnungen des Ministers

gereist.“

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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staat

Im Devpartement des Tarn und der Garonne waren vor kurzem einige Mißhelligkeiten zwischen der Civil⸗Behoͤrde und der Geistlichkeit ausgebrochen, die sich geweigert hatte, das domine salvum fac regem zu singen. Das feste Be⸗ nehmen des Praͤfekten, die bestimmten Befehle des Bischofs

des Innern fuͤhrten bald Alles wieder zur Ordnung zuruͤck. Jenes Gebet soll kuͤnftig bei allen religioͤsen Feierlichkeiten gesungen werden. Zwei Vikare, die sich dieser Anordnung nicht unterwerfen wollten, sind vom Bischofe von Montauban in ihrem Amte suspendirt worden.

Im Hafen von Rouen herrscht nach langem Stillstande der Geschaͤfte jetzt wieder die groͤßte Thaͤtigkeit; in einigen Tagen sind 300 Handels⸗Schiffe, worunter 100 Briggs und mehrere Dreimaster, die Seine herauf dort angekommen.

Die diesseitige Regierung will eine Kommission Franzoͤ⸗ sischer Aerzte nach Rußland senden, um Forschungen uͤber die dort herrschende Cholera morbus anzustellen.

Das Journal des Dobats erwaͤhnt lobend einer vor kurzem hier erschienenen Broschuͤre von Randouin, einem jun⸗ gen Schriftsteller, die den Titel fuͤhrt: „Ueber den Zustand der Parteien in Frankreich und den von der Regierung zu befolgenden Gang.“

Vorgestern Abend entstand auf dem Boulevard du Temple im Theater der Seiltaͤnzerin Madame Saqui großer Tumult. Die Vorstellung der Seiltaͤnzer hatte naͤmlich ungewoͤhnlich kurze Zeit gedauert, und die groͤßtentheils aus Gesellen und Arbeitern bestehenden Zuschauer waren aufgebracht, daß sie statt eines zwei⸗ bis dreistuͤndigen Genusses diesmal mit einer Stunde abgespeist worden waren. Nachdem man sie gezwungen hatte, den Saal zu raͤumen, versammelten sie sich daher vor dem Theater und warfen alle Fenster der Vorderseite desselben mit Steinen ein. Die zuerst herbei⸗ geeilten Posten der National⸗ und der Munizipal⸗Garde wa⸗ ren zu schwach, um den Tumult zu daͤmpfen, und mußten mehrere in Haft genommene Ruhestoͤrer wieder frei lassen. Inzwischen kamen staͤrkere Abtheilungen herbei, welche die Ruhe wiederherstellten und mehrere Individuen verhafteten.

In Bordeauy befindet sich gegenwaͤrtig ein Schuͤler Saint⸗Simons, s

der die Lehre seines Meisters im dortigen Vauxhall vor einer Versammlung von Stutzern und Damen vortraͤgt. Dem dort erscheinenden Indicateur zufolge, duͤrfte seine Lehre nicht viele Anhaͤnger finden.

Aus Perpignan vom üten d. M. wird gemeldet: „Die Spanischen Fluͤchtlinge, welche beim ersten Angriffe bei Jon⸗ quera geschlagen worden sind, schicken sich an, durch die Cer⸗ dagna in Katalonien einzuruͤcken. Oberst Graces befehligt sie; sie sind 600 Mann stark, worunter 80 Uhlanen. Sie wollen ihre Richtung nach den Bergen von Urgel nehmen.“

Aus Bayonne vom 6. Nov. schreibt man: „In Bour⸗ ges will man ein Depot errichten und die Spanischen Fluͤcht⸗ linge dahin schicken, wo ihnen Unterstuͤtzung gewaͤhrt werden soll. General Mina haͤlt sich noch immer in Cambo auf; die Generale Butron und Sancho befinden sich in diesem Augen⸗ blicke in unserer Stadt. General Lopez⸗Bahos ist heute fruͤh von hier nach Perpignan abgegangen; er soll mit Verhal⸗ tungs⸗Befehlen Mina's, in Betreff der im Departement der Ost⸗Pyrenaͤen befindlichen Ausgewanderten, versehen seyn. General Plasencia kam gestern Abend hier an, um Befehle

1 e ist heute na ai einzuholen, und ist heute ꝛach eün

Großbritanie rland. 2

London, 12. Nov. Seitdem der Koͤnig sich hier be⸗ findet, sieht man ihn bisweilen im St. James⸗Park in einem niedrigen Phaeton, den er selbst leitet, spazieren fahren.

Im heutigen Platte des Courier liest man auch Fol⸗ gendes: „Wir sind im Stande, auns authentischer, wenn schon nicht offizieller Quelle zu versichern, daß Hr. van de Weyer, Mitglied der röcisprischen Regierung zu Bruͤssel, der vor einigen Tagen hier angekommen, eine sehr befriedigende Un⸗ terredung mit dem Herzog von Wellington gehabt hat. Am verwichenen Dienstag erhielt der genannte Herr eine Mit⸗ theilung von Sr. Gnaden, in deren Folge er dem Herzog am Mittwoch aufwartete, wobei dieser ihm auf Franzoͤsisch auf sein Ehrenwort erklaͤrte, daß es in keinem Falle *)

8 *) Der Courier giebt die Franzoͤsischen Worte: parole Thon-

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nt⸗Jean⸗Pied⸗du⸗Port ab⸗

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Zeitung

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die Absicht sey, sich in die Belgische Regierung zu mischen; daß die Konferenzen lediglich den Zweck haͤtten, dem Blut⸗ vergießen Einhalt zu thun, und daß er hoffe, die Belgier wuͤrden ihre Regierung in einer Weise einrichten, die keine fernern Streitigkeiten in Europa herbeifuͤhre.

Im Hof⸗Journal heißt es: „Der Herzog von Ne castle soll sich bereit gezeigt haben, den Herzeg von Welling⸗ ton zu unterstuͤtzen und seinen, so wie den Einfluß seiner Freunde zu Gunsten der Regierung anzuwenden. Die Un⸗ terhandlungen hieruͤber sollen lange gedauert haben und un⸗ ter vielerlei Bedingungen, namentlich: daß der Herzog von Wellington sich auf eine unzweideutige Weise gegen eine Par⸗ laments⸗Reform und gegen jede andere Reform erklaͤre, ab⸗ geschlossen worden seyn.

Der junge Mensch, der (wie vorgestern gemeldet wor⸗ den) am Abend des 9ten in Dawning⸗Street verhaftet wur⸗ de, ist von rechtlicher Familie, aber voͤllig exaltirt. In sei⸗ ner Brieftasche hat man ein Testament gefunden, wie es ge⸗

halten werden solle, wenn er fuͤr die Freiheit der Englischen

Nation fallen sollte. Es zeigt 10 Paragraphe und erregte, als es vor dem Polizei⸗Gericht verlesen ward, seines seltsa⸗ men Inhalts wegen, ein allgemeines Geläͤchter.

Unsere großen Porter⸗Brauer haben in Folge der neuen Parlaments⸗Akte nun auch angefangen, Ale zu brauen. Die Ale⸗Brauer revangiren sich und brauen nun guten Tafelpor⸗ ter, wie man bisher glaubte ihn nur von unsern renommirten Brauern erhalten zu koͤnnen; jetzt hat man das Gallon fuͤr ein Shilling Sterling.

In einem vom Courier mitgetheilten Privatschreiben aus Paris vom 10ten d. M. heißt es: „Unsere politischen Verhaͤltnisse haͤngen sehr von unserer Handelsthaͤtigkeit ab, und die Vermehrung der einen steht mit dem Besserwerden der andern in ziemlich genauer Verbindung. Der Handel in Paris faͤngt an, ein guͤnstigeres Ansehen zu gewinnen. Die Masse des Volks beginnt wieder zu jenem Zustande der Ruhe zuruͤckzukehren, der vor den Ereignissen des Juli obwaltete und einen so auffallenden Gegensatz zu der heftigen Aufre⸗ gung waͤhrend der Revolution bildete. Das System des An⸗ heftens von Zetteln in Paris ist von Seiten der Regierung fast ganz unterdruͤckt und dadurch ein roßer Bewegungs⸗ grund zur Stoͤrung der Ruhe aus dem Wege geraͤumt wor⸗ den. Unser Polizei⸗Praͤfekt ist so vernuͤnftig gewesen, an der

nizipal⸗Garde zu bilden und in diese diejenigen Individuen aufzunehmen, die sich in der Revolution vom Juli unter dem Volke am weisten ausgezeichnet hatten. Diese Maͤnner, ih⸗ res persoͤnlichen Muthes wegen bekannt, dem Volke im Besitz jener Art von moralischer Autoritaͤt, die so aͤußerst guͤnstig fuͤr die oͤffentliche Ruhe ist. Man ach⸗ tet sie, weil sie Achtung verdienen. Wie man erwartet, wer⸗

den sie bald diejenigen Posten der National⸗Garden besetzen, Beruͤhrung bringen koͤn-⸗

Der aus dieser Maaßregel entspringende große Vor-⸗

theil ist der, daß das Pariser Volk, das so viel Kraft und Muth zeigte, nicht mehr, wie es unter der Jesuiten⸗Polizei

der Fall war, seine Munizipal⸗Garde fuͤr einen Feind anse-:

die sie mit dem Volke zunaͤchst in nen.

hen wird, dessen Maaßregeln es sich unbedingt zu widersetzen

habe. Wir haben in unserer Deputirten⸗Kammer mehrere

sehr interessante Diskussionen uͤber Preßgesetzgebung ge⸗ habt, und gestern sind, mit g. auf die periodische resse, mehrere liberale Maaßregeln ergriffen worden. u genauerem Verstaͤndniß derselben muß man wissen, 58 feit 40 Jahren alle Regierungen in Frankreich der Reihe nach,

und so auch die Philipps I., damit begannen, die Presse fuͤr frei zu erklaͤren,

und jederzeit damit endigten, eine freie Presse fuͤr sehr laͤstig zu finden. 1—

in Frankreich wird stets als eine Art von wildem Thier be⸗ trachtet, das gezaͤhmt ist, jedoch Sicherheit fuͤr sein gutes Benehmen leisten muß. Allgemein wird es als eine Eigen⸗

thuͤmlichkeit seiner Natur angesehen, mehr zum Beißen als Deshalb mußte unter Karl

X. ein Tagblatt eine Caution von 6000 Fr. Rente leisten;

zum Rathgeben geneigt zu seyn.

diese Summe ist jedoch nunmehr von der Deputirten⸗ mer auf 3000 Fr. ermaͤßigt worden.“

Niederlande.

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Aus dem Haag, 13. Nov.

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Stelle der fruͤheren Gendarmen eine starke und schoͤne Mu⸗ 8

sind uͤbrigens bei

Ein Tagblatt

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vom 8ten d. M. ist der Oberst Destombes des ee in der Stadt Gorkum entbunden, dagegen zum provisorischen 1 1 .

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