1830 / 325 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 28 Nov 1830 18:00:01 GMT) scan diff

entwendete Pulver verschlossen Magazine

einige Personen, daß der gen Regierung begangen

daß er in ihrem Interesse und funden habe.

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Diebstahl von Feinden der jetzi⸗ worden sey, oder mindestens auf ihr Anstiften stattge⸗ Eine naͤhere polizeiliche Untersuchung hat in— dieser Voraussetzung ergeben. daß die Kisten, worin das war, und die sich noch im sorgfaͤltig eroͤffnet und wieder zugemacht

dessen gar bald den Ungrund Es hat sich naͤmlich gefunden,

befinden,

nmorden sind; auch hat man erfahren, daß ein Theil der ge⸗

stohlenen

bei dem Magazin⸗Verwalter und dem

foͤrdert worden. 8 haben werden, hoͤren auf, von der Unterstuͤtzung zu beziehen. 8 8

8 daß der Marschall Soult rard zum Kriegs⸗Minister,

Kaufe angeboten worden

sind Nachforschungen unter seinen Befehlen und der Argwohn, der

Buͤchsen Kleinhaͤndlern zum ist. In Folge dieser ersten Anzeigen stehenden Beamten angestellt worden, sich gegen diese beiden Offizianten erhoben, hat stark genug eschienen, um deren Verhaftung zu verfuͤgen. Es springt Sg in die Augen, daß jenes Faktum keinen andern Cha⸗ rakter an sich traͤgt, als den eines in einem Privat⸗Interesse begangenen gewoͤhnlichen Diebstahls.“ 3

Der nach Bayonne ergangene Befehl, die Versammlun⸗ gen Spanischer Fluͤchtlinge an der Graͤnze nicht zu erlauben und sie nach Bourges zu schicken, ist von dort nach Pau be⸗ Alle Spanischen Fluͤchtlinge, die sich nach Verlauf einer bestimmten Frist nicht nach Bourges begeben Franzoͤsischen Regierung

11““ 8

Paris, 15. Nov. Abends. So eben vernimmt man, an die Stelle des Grafen Geé— der Graf Sébastiani an die

Stelle des Marquis Maison zum Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, und der Pair Graf von Argout statt des

beischt werden, zu vermeiden.

Grafen Seöbastiani zum See⸗Minister eruannt worden sind. IIIITEV666IBE ““

Aus dem Haag, 17. Nov. der General⸗Staarten versammelte sich gestern um 12 ¾ Uhr. Es wurden ihr zunaͤchst zwei von einer Koͤnigl. Bot⸗ schaft begleitete Gesetz⸗Entwuͤrfe vorgelegt, wonach erstlich, in Betracht der gegenwaͤrtigen Zeit⸗Umstaͤnde, einige Veraͤn⸗ derungen in der Organisation der National⸗Miliz und zwei⸗ tens, in Betracht der von der zweiten Kammer gemachten Anmerkungen, in dem Gesetze zur Bestrafung aufruͤhreri⸗ scher Versuche der Zusatz vorgeschlagen wird, daß es den Verurtheilten freistehen soll, binnen einer gewissen Zeit gegen das wider sie gefaͤllte Erkenntniß zu appelliren. Beide Ent⸗ wuͤrfe sind den Sectionen uͤberwiesen worden. Eine, meh⸗ rere Bedenken gegen die vorgeschlagenen Finanz⸗Gesetze ent⸗ haltende, Bittschrift von 50 Land⸗Eigenthuͤmern von Ilpen⸗ dam (Provinz Nord⸗Holland) wurde auf das Buͤreau nie⸗ dergelegt. Man schritt darauf zur Berathung des Geset⸗ Entwurfes wegen der im Jahre 1831 zu tilgenden National⸗ schuld im Belaufe von 1,750,000 Gulden. Die meisten Redner, die sich daruͤber vernehmen ließen, erklaͤrten sich fuͤr das Gesetz, und sagten namentlich die Herren Op ten f und Beelaerts, daß die Erhaltung des oͤffentlichen Kredits die genaueste Erfuͤllung eingegangener Verbindlichkeiten er⸗ heische; als Vorbild wurde England angefuͤhrt, welche Macht, so ansehnlich auch ihre Staatsschulden seyen, stets ihren Ver⸗ pflichtungen nachkomme und deshalb einen unbeschraͤnkten Kredit genieße. Man habe einmal die Verbindlichkeit uͤber⸗ nommen, jaͤhrlich mindestens die Summe von 1,750,000 Gulden zur Tilgung der Nationalschuld zu verwenden; dies sey fuͤr den Zeitraum von 10 Jahren festgesetzt worden, und koͤnne man daher auch nicht davon abgehen, wenn nicht, nachdem zuvor die Unmoͤglichkeit, jenen Verpflichtungen nach⸗ zukommen, erwiesen worden, ein neues Gesetz an die Stelle des alten traͤte. Herr van Nees war der einzige Redner, der sich auf das bestimmteste gegen das Gesetz erklaͤrte, weil, seiner Ansicht nach, die Fonds zum Ankauf und zur Verloo⸗ sung der zu tilgenden Schuld noch nirgends vorhanden seyen; es wuͤrde daher unvorsichtig seyn, jetzt schon eine Summe dazu zu bestimmen, waͤhrend man noch gar nicht berechnen koͤnne, wie viele Millionen zur Fortfuͤhrung des Krieges noch gebraucht werden moͤchten; der Krieg habe den Kredit be⸗ reits erschoͤpft, und selbst fuͤr die Zinsenzahlung im bevorste⸗ henden Januar muͤßten die Gelder noch herbeigeschafft wer⸗ den. Das rechte Mittel, den Staats⸗Kredit zu erhalten, be⸗ staͤnde darin, alle Kraͤfte auf die Erhaltung des Staates selbst zu verwenden und alle Ausgaben, die nicht gebieterisch er⸗ Weit vorsichtiger wuͤrde es daher seyn, die Entwickelung der Ereignisse abzuwarten, als den letzten Heller zur Einloͤsung eines geringen Theiles der Staatsschuld zu verschwenden. Zur Widerlegung

Die zweite Kammer

dieser Aeußerungen

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*

Fi nanz⸗ Mint ster . 1

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„Die Erhaltung unseres Kredits“, sagte er, „ist das einzige Mittel, welches die Rettung unseres Vaterlan⸗ des in den schwierigen Umstaͤnden, in welchen es sich jetzt befindet, hoffen laͤßt. Es ist zu bewundern, daß der zarte Punkt in Betreff der Domainen⸗Looz⸗Renten (deren letzte Verloosung bekanntlich ausgesetzt worden) mit so vieler uͤberaus hochzuschaͤtzender bescheidener Zuruͤckhaltung behandelt worden ist. Leider haben wir uns in der Noth⸗ wendigkeit befunden, ihre Verloosung zu der alle moͤglichen Anstalten, jedoch vergebens, getroffen worden waren, auszu⸗ setzen. Die Umstaͤnde, welche diese Verloosung hinderten, muͤssen vorlaͤufig noch mit einem Schleier bedeckt bleiben, doch sobald als moͤglich soll den Generalstaaten daruͤber Auf⸗ schluß ertheilt werden, und zweifle ich nicht, daß dadurch das Verfahren der Regierung vollkommen gerechtfertigt werden wird.“ Der Minister fuͤgte noch die beruhigende Versi⸗ cherung hinzu, daß die Schuldentilgung die Lasten des Lan⸗ des keinesweges vermehren wuͤrde; seyen die Fonds dazu auch noch nicht vorhanden, so wuͤrden sie doch nach und nach eingehen; uͤbrigens aber wuͤrde er es dem Wohlseyn des Va⸗ terlandes zutraͤglicher erachten, die Syndikats⸗Obligationen selbst zu 60 bis 70 Proc. zu verkaufen, als die Schuldentil⸗ gung ganz einzustellen. Der Gesetz⸗Entwurf wurde schließ⸗ lich von 40 gegen 7 Stimmen angenommen und der ersten Kammer zur weitern Berathung uͤbersandt.

Man vernimmt, daß, waͤhrend Oostburg angegriffen ward, die Blankenberger (bei Ostende) vier Schuten ausge⸗ ruͤstet hatten, um Kadzand von der Seeseite zu uͤberfallen. Bei Zeiten von der Niederlage ihrer Gefaͤhrten unterrichtet, stachen sie schnell wieder in See.

Amsterdam, 17. Nov. An der hiesigen Voͤrse, wo die den Generalstaaten vom Finanz⸗Minister gegebene Er⸗ klaͤrung (vgl. Haag) einen sehr guten Eindruck gemacht hat, wollte man heute wissen, daß unsere Truppen sich nicht ver⸗ anlaßt finden duͤrften, die Citadelle von Antwerpen und die Festung Mastricht so bald zu raͤumen. h

Breda, 16. Nov. Se. K. H. der Prinz Friedrich, der am 13ten d. eine Abtheilung des mobilen Heeres bei Prin⸗ cenhagen, Rynsberger und Zundert in Augenschein nahm, war mit der Haltung dieser Truppen, die den Prinzen mit gro⸗ ßem Jubel empfingen, sehr zufrieden. Bei Rynsbergen wa⸗ ren ungefaͤhr 2500 Mann aufgestellt, wobei sich ein Batail⸗ lon freiwilliger Jaͤger befand. Eine ansehnliche Zahl von Offizieren, Unteroffizieren und Gemeinen wurden vorgeru⸗ fen, um aus den Haͤnden des Prinzen die militairischen Be⸗ lohnungen ihrer Tapferkeit zu erhalten, bei welcher Gelegen⸗ heit Se. K. H. eine herzliche Anrede an die Truppen hielt. Der General⸗Lieutenant van Geen hat darauf ebenfalls einen Tagesbefehl erlassen, worin er den Truppen sagt, daß sie zum Lohne ihrer in den Gefechten vom 21. Sept. bis zum 26. Okt. bewiesenen Treue, Ausdauer und Muth die ihnen ge⸗ wordenen Auszeichnungen erhalten haͤtten. Nachdem Se. K. H. der Prinz Friedrich gestern auch die Artillerie inspizirte und bei dieser Gelegenheit ebenfalls einige Ordens⸗Verleihun⸗ gen vornahm, ist Hoͤchstderselbe heute fruͤh um 9 Uhr nach Bergen op Zoom abgereist. Se. K. H. denkt auch Willems⸗ stadt zu besuchen und alsdann nach dem Haag zuruͤckzukehren.

Ueber die (bereits erwaͤhnte) Invasion der Insurgenten in dem Nord⸗Brabantschen Dorfe Groß⸗Zundert erfahren wir noch, daß sich dieselben, die ohne Anfuͤhrer nach jenem Dorfe gekommen waren, auf ausdruͤcklichen Befehl ihrer Of⸗ fiziere nach Westwezel (in Belgien) wieder zuruͤckgezogen

aben. 888 9 Bruͤssel, 16. Nov. Hr. Sylvain van de Weyer ist gestern von seiner Reise nach London hier wieder angekommen.

Folgendes ist das (gestern erwaͤhnte) von Hrn. de Pot⸗ ter an die uͤbrigen Mitglieder der provisorischen Regierung erlassene Abdankungs⸗Schreiben: „Meine Herren! Seit meh⸗ reren Tagen ziehen wir die Frage einer Dimission in Erwaͤ⸗ gung, die dem National⸗Kongresse von der provisorischen Re⸗ gierung einzureichen ist. Ueberzeugt, so sagten Sie, bestaͤtigt zu werden, wollten Sie durch das Ankbieten Ihrer Entlassung dem Kongresse, dem Lande Ihre Uneigennuͤtzigkeit beweisen. Unter anderen schweren Anschuldigungen beschuldigten Sie mich auch des Ehrgeizes, weil ich, so behaupteten Sie, im Besitze der Macht, selbst ungeachtet der Volks⸗Vertreter, bleiben wollte. Sie irrten sich, m. H., und ich beweise dies heute in meiner Weise, indem ich mich näͤmlich wirklich, und zwar ohne Hoffnung, wieder bestaͤtigt zu werden, zuruüͤck⸗ ziehe. Meine Gruͤnde dafuͤr sind, daß ich den National⸗ Kongreß fuͤr einen rein konstituirenden Koͤrper halte, der von der provisorischen Regierung ausschließlich dazu berufen wor⸗

Fer9. 18. ANe. Frßhan [1ö1“ Beilage

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in seine Haͤnde zuruͤckgeben.

re bien Militair aus Mastricht, ohne Unterschied des

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Ordnung zu begruͤnden und die definitive Gewalt, welche Belgiens Geschicke leiten soll, einzusetzen. Die provisorische Regierung war, meiner Ansicht nach, eine dem Kongresse vorangehende Gewalt, die außer dem Kongresse und nothwendig neutral zwischen dem Volke und der National⸗Vertretung ist, eine Gewalt, die als solche den Kongreß selbst zusammenberufen, und zwar in einer Weise, die sie selbst bestimmt hat, und deren Resultat das Vorhanden seyn des Kongresses war; eine Gewalt endlich, deren Aufgabe es war, die Entscheidungen der Mehrheit dieser Versamm⸗ lung zur Ausfuͤhrung zu bringen, sich selbst aber nichtsdesto⸗ weniger und vor Allem ganz unabhaͤngig von ihr zu erhalten. Es mußte diese Gewalt vollstaͤndig bleiben, bis die definitive Gewalt sie ersetzte, denn alsdann, und nur alsdann, hoͤrten ihre Functionen, aber auch mit vollem Rechte, auf. So oft sich eine souveraine Versammlung im Beiseyn einer Minori⸗ taͤt allein besindet, wird es der Letztern auch, wenn sie nur außerhalb und in der Masse einen Stuͤtzpunkt sucht, unge⸗

mein leicht, die Majoritaͤt und mit ihr die Versammlung selbst umzustuͤrzen. In diesem Augenblicke beginnt auch eine Revolution, und zwar eine fuͤrchterliche, die alle Epochen der Anarchie durchlaͤuft; sie zieht in ihrem Gefolge den Despo⸗ tismus und, was noch viel aͤrger ist, die Contre⸗Revolution nach sich. Es ist dies die Geschichte des National⸗Kon⸗ vents von Frankreich, des Franzoͤsischen Kaiserthums und der Restauration der Bourbonen. Ich wuͤnsche, daß es nicht auch die Geschichte Belgiens seyn moͤge. Als Mitglied des Central⸗ Comité's fuͤhlte ich mich dazu berufen, eine maͤßigende Ge⸗ walt des Kongresses auszuuͤben, den Kongreß gegen den Kon⸗ greß selbst zu vertheidigen. Dies, m. H., sind, wie Sie wissen, die Haupt⸗Argumente, die ich bei Ihnen geltend ge⸗ macht habe, um Sie von der Begehung eines Fehlers zuruͤck⸗ zuhalten, der mir nicht wieder gut zu machen schien, und um dessentwillen uns vielleicht das Vaterland, unbezweifelt aber auch die Geschichte, einstmals Vorwuͤrfe machen wird. Sie haben geglaubt, daruͤber hinweggehen zu muͤssen; ich be⸗ klage mich nicht daruͤber und uͤberlasse Ihnen die Verant⸗ wortlichkeit Ihres Entschlusses. ier⸗ist der meinige; er ist unwiderruflich. Ich besitze mein tional⸗Kongresse; ich durfte daher und konnte es auch nicht Dieses Mandat ist meines Er⸗ achtens in dem Augenblicke erloschen, da Sie den Kongreß, wie Sie es eben thaten, durch Ihre Dimission mit allen vereinigten und gemischten Gewalten bekleidet haben. Nehmen Sie nun, wenn ich bitten darf, die meinige an, so wie die Versicherung meiner ausgezeichneten Achtung. Bruͤssel, den 13. Nov. 1830. Do Potter.“

Der General Daine hat aus Venloo unterm 12ten d. Proklamation erlassen, worin er sagt, er wuͤrde jeden

rades, der in einer andern als der gewoͤhnlichen Beklei⸗

dung gefangen genommen werde, als Spion betrachten und

in 24 Stunden erschießen lassen. recht, sich zu verkleiden, um seinen Feind zu taͤuschen!!

Das ziesige Blatt „Emancipation“ macht den Obersten

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pagnie bestimmten me von 173 Gulden 32 Cents davon⸗ gelaufen seyen.

Der Dr. Gregoire, der die in Seelaͤndisch⸗Flandern ein⸗ gefallenen Truppen befehligte, hat bri der provisorischen Re⸗ gierung seinen Abschied eingereicht.

Man meldet aus Bruͤgge, daß sich vor dem Hafen von Ostende zwei Holländische Briggs befaͤnden, die jedoch das Auglaufen der dasigen Fischerhoote bisher noch nicht verhin⸗ dert haͤtten. Auf der Insel Kadzand (Seelaͤndisch Flandern) wirh von den Hollaͤndern eine Douanen⸗Linie errichtet.

Es ist verordnet worden, daß diejenigen beguͤterten Fa⸗ milien, von denen kein Mitgsied sich bei der Buͤrgergarde desindet, so wie diejenigen Maͤnner, die durch Alter und Schwaͤchlichkeit von der Theilnahme am aktiven Dienste zu⸗ ruͤckgehalten werden, jedes Mal 60 Cents entrichten sollen, so oft der Reihe nach der Dienst an sie gekommen waͤre, sie haͤtten eintreten koͤnnen.

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den 16.

Mandat nicht vom Na⸗

Es sey gegen das Voͤlker⸗

Pontécoulant aufmerksam, daß auch gegen ihn bereits 8& ehpee Beschuldigungen in Umlauf seyen, und daß er, als Auslaͤnder, sich um so mehr dagegen in Acht zu nehmen habe. Hr. Kessels in Antwerpen macht bekannt, daß ein Paar Franzosen, die sich vor 14 Tagen in seinem Artillerie Corps⸗ aͤtten anwerben lassen, mit der zur Besoldung ihrer Com⸗

und ein anderes in P

Beilage zur Allgemeinen Preußischen

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K openhagen, 16. Nov. So eben ist hier folgende in Deutscher und Daͤnischer Sprache abgefaßte Proklamation erschienen: „Wir Frederik der Sechste, von Gottes Gnaden Koͤnig zu Daͤnemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg ꝛc. ꝛc., entbieten Unsern lieben getreuen Unterthanen in den Herzogthuͤmern Schles⸗ wig und Holstein Unsre Gnade und fuͤgen ihgen zu wissen: Es ist zu Unserer Kenntniß gekommen, daß einige Personen es sich herausgenommen haben, in Unsern Herzogthuͤmern falsche Geruͤchte auszustreuen und es zu versuchen, die ruhi⸗ gen Einwohner zu gemeinschaftlichen Schritten zu verleiten, welche nachtheilig fuͤr die oͤffentliche Ordnung und Ruhe wer⸗ den koͤnnen. Wir werden einem jeden strafbaren Beginnen der Art den Ernst entgegensetzen, welchen die Umstaͤnde er⸗ fordern, und warnen Unsere lieben und getreuen Untertha⸗ nen mit landesvaͤterlicher Huld, jenen Geruͤchten Glau⸗ ben beizumessen und ordnungswidrigen Aufforderungen Ge⸗ hoͤr zu geben. Das Wohl des Landes und eines jeden Ein⸗ zelnen ist von jeher das hoͤchste Ziel Unsrer Wuͤnsche und Bestrebungen gewesen und wird es stets bleiben. Wir finden in der Anerkennung Unserer unablaͤssigen Sorgfalt durch den Ausdruck der Liebe und des Vertrauens Unseres Volks den groͤßten Unserm Herzen theuersten Lohn. Deshalb erwarten Wir auch von Unsern lieben getreuen Unterthanen, daß sie in ihrem Vertrauen auf Uns verharren und sich uͤberzeugt halten, daß Wir eine jede das Gesammtwohl foͤrdernde Ver⸗ anstaltung in der dazu geeigneten Zeit treffen werden. Wir versichern sie insgesammt Unsrer Koͤnigl. Huld und Gnade.

Gegeben in Unsrer Koͤnigl. Residenzstadt Kopenhagen, No 1830. Hammerich. Jensen.

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Zuͤrch, 13. Nov. Am hten d. ist es im des Kantons Thurgau bei anfangs sehr verschiedenen Ansich⸗ ten uͤber den Tages zuvor an eine Kommission gewiesenen und nun von ihr begutachteten Gesetzvorschlag gelungen, einen einmuͤthigen Beschluß zu erzielen, in Folge dessen der Antrag des kleinen Raths fuͤr die Erwaͤhlung eines neuen großen Raths, der mit Januar 1831 in Function treten und dem die Berathung der Verfassungs⸗Abäͤnderung vorbehalten seyn soll, genehmigt worden. Dieser große Rath soll aus den 2 direkt gewaͤhlken Mitgliedern aus jedem der 22 Kreise frei in oder außer demselben gewaͤhlt und dann aus 96 Gliedern, von Wahlmaͤnnern jedes Kreises in oder außer ihrer Mitte frei gewaͤhlt, bestehen, in seinem Bestande aber den Bestimmungen der zu revidirenden Verfassung nicht vorgreifen. Eine am 8. Abends unvorsichtig stattgefundene Verbreitung eines ganz unrichtigen Sinnes des Gesetzes veranlaßte einige unruhige Bewegungen unter dem anwesenden, zahlreichen, aus allen Gegenden des

Kantons versammelten Volk und bewog die Volksfuͤhrer zu Vorstellungen bei den beiden Landammaͤnnern. Redaction des Gesetzes am 9ten wurde aber irrigen Ausle⸗ gungen vorgebeugt, und Fuͤhrer und Volk gingen beruhigt und mit dem Gesetz zufrieden aus einander, so daß 8ü-e ist, Ruhe und Ordnung nicht weiter gestoͤrt zu ehen.

Durch die Hoffnung

Portugal.

Das Journal des Débats enthaͤlt folgendes Privat⸗

Schreiben aus Lissabon vom 30. Okt.: „Am 27sten d. M. sind vier Paketboote von England in den Tajo eingelaufen; ein Kabinets⸗Courier, der auf einem dieser Fahrzeuge ange⸗ kommen war, reiste sogleich nach Madrid weiter. Jenen Tage kam ein fuͤnftes und gestern ein sechstes Dampf⸗ oot aus abgegangen. Offenbar handelt es sich um eine wichtige Frage zwischen England und Portugal, ligt ist, indem der Spanische Gesandte sich haͤusig nach Que⸗ luz mit dem Minister der auswaͤrtigen comte von Santarem, begiebt.

Am fol⸗ ngland an; ein zweiter Courier ist nach Madrid wobei Madrid mit bethei⸗

Angelegenheiten, Vi⸗ In Setuval, wo die drei⸗ einiger Zeit beschimpft wurde, ist ein Fran⸗ orto angekommen; Nation im Tajo.“”“”“

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arbige Fahne vor

ußerdem liegen zwei

Kriegsschiffe dieser