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fahr 3000 Vasen sich drei von untergeordnetem Machwerk mit Etruslischer Schrift uͤber den Figuren der Gefaͤße vorgefunden haben; so wie, daß außerdem der ungefirnißte Boden vieler der schöͤnsten Vasen mit Griech. Zeichnungen und Inschriften, Wor⸗ ten und Buchstaben in Etruskischer Schrift vorkommen. Diese Inschriften scheinen sich allerdings meist dder den Eigenthuͤmer zu beziehen, konnten aber, obwohl groͤß⸗ tentheils eingekratzt, nicht wohl anders als im frischen Thon ge⸗ fuͤhrt werden und geben daher einen Grund mehr ab, um an die abrikation jener Vasen durch Griechische, aber in Etrurien an⸗ dssige, Kuͤnstler 7. glauben. 1 ie mehrfach und zuversichtlich ausgesprochene Hoffnung, in der ungeheuren Anzahl jener Vaseninschriften historische Data fuͤr die Zeit und Herkunft der Denkmaͤler, denen sie angehdren, auf⸗ zusinden, scheint sich an einem Federkrieg philologischer Ausle⸗ gungen zu zerschlagen; denn nachdem Lucian Bonaparte in der schwie⸗
rigen Inschrift einer Baecchischen Vasenmalerei die sichere Buͤrgschaft
efunden zu haben glaubte, daß die auf seinen Grundstuͤcken gefun⸗ enen Graͤbervasen der aͤltesten Hauptstadt des Etruskischen Reiches angehoͤrten, ist dieselbe Inschrift (7102 0NOXHI, confederazione di Vetalonia) trotz dem in Italien daruͤber beobachteten Still⸗ schweigen von auswaͤrtigen Gelehrten guf sehr verschiedene Weise, theils wie von Panofka zu einer Bacchischen Sentenz (½⁄ο 9X il conduit les folies). theils wie von Raoul⸗Rochette zu einer athletischen Beischrift (20⁄ο „ 5 em vorte le pein herabge⸗ stimmt worden. Im umgekehrten Verhaͤltniß wachsen die Zeug⸗ nisse fuͤr die Griechische Abkunft von Lucians mehr denn zwei⸗ tausend Etruskischen Graͤbervasen durch die eigene aͤußerst wich⸗ tige des Prinzen und durch die gleichzei⸗ tig von emsigen Beobachtern zusammengestellten Eigenthuͤmlich⸗ keiten jener Vasen, uͤber die ein ausfuͤhrlicher Bericht des Prof. Gerhard fuͤr die naͤchsten Lieferungen der Werke des Instituts versprochen wird. Allerdings geben diese wichtigen Denkmaͤler einen großentheils neuen Schatz antiker Darstellungen, neue Er⸗ scheinungen im Technischen der Form, des Firnisses und der Zeichnung, neue Aufklaͤrungen fuͤr die Sitte alter Vasenfabriken und fuͤr die bisher raͤthselhafte Bestimmung jener Gefaͤße, die man von nun an fast durchgaͤngig fuͤr Preisgefaͤße, Gymnasien⸗
eschenke und Hochzeitsgaben, statt, wie oft bisher, fuͤr Gegen⸗ dünde halten wird, deren letzte Bestimmung, Graͤber zu schmuͤ⸗ cken, ihre vrfüringliche gewesen waͤre; aber alle und jede dieser Besonderheiten sind so eigenthuͤmlich Griechisch und scheiden sich so bestimmt von dem mittelmaͤßigen Geschirr Etruskischer Tech⸗ nik ab, daß, nach der gegenwaͤrtigen Ansicht pruͤfender Augen⸗ zeugen, auch der letzte Vasenfund in Etrurien hoͤchstens eine Un⸗ terscheidung Griechischer und Tyrrhenischer, d. h. Griechischer in Etrurien geuͤbter Manier begruͤnden koͤnnte, als irgend einen scheinbaren Glauben an zierliche Vasentechnik Etruskischer Kuͤnstler.
Um das rvi xovg noch vor Abschluß eines General⸗Berichts uͤber die Entdeckungen von Canino mit wichtigen Denkmaͤlern dieser Fundgruben bekannt zu machen, liefern die unter Dr. Pa⸗ nofka's Leitung in Paris erschienenen Denkmaͤler⸗Hefte anzie⸗ hende Belege. Mehreren bereits erschienenen Vasenbildern an⸗ ziehender Darstellung, wie die Geburt des Erichthonius und Ulysses bei der Sirenen⸗Insel es sind, soll zunaͤchst die Bekannt⸗ machung einer der vorzuͤglichsten Caninovasen, Scenen der Zer⸗ stoͤrung von Troja vorstellend, von Dr. Schluttig in Rom er⸗ laͤutert, sich anreihen; hierauf die wichtige Reihe der in den Graͤbern von Vulci gefundenen gegenwaͤrtig mehr als dreißig panathenaͤischen Preisgefaͤße, uͤber welche, nach Millingens und Gerhards Erlaͤuterungen der zwei aͤhnlichen in Athen und Nola gefundenen Vasen (jene in England, diese im Koͤnigl. Museum zu Berlin), von Dr. Ambrosch in Rom gruͤndliche Aufklaͤrun⸗ gen erwartet werden.
Bei dieser reichlichen Benutzung der neuesten Entdeckungen sind die Werke des Instituts auch an Bekanntmachungen von Denkmaͤlern anderer Gegenden und Sammlungen nicht arm. Anziehende Beitraͤge dieser Art sind die Erlaͤuterungen eines Va⸗ sengemaͤldes der Koͤnigl. Preußischen Sammlung, den Raub des Palladiums vorstellend, von Herrn Hofrath Hirt, die Erlaͤute⸗ rungen und Beschreibungen mehrerer neuerdings aus Griechen⸗ land gekommenen Denkmaͤler, von Gerhard, Welcker u. A, mehrere Berichtigungen fruͤherer uͤber beruͤhmte Denkmaͤler oh⸗ waltenden Mißverstaͤndnisse, von Panofka, und näͤchst den Kunst⸗ denkmaͤlern eine Notiz uͤber die neuerdings “ Her⸗ kulanischen Rollen, unter denen laut Sir William Gell und Scotti eine mathematische Handschrift mit ihren entsprechen⸗ den Figuren sich vorfindet. Wir uͤbergehen die Erwaͤhnung anderer wichtiger Aufsaͤtze und Denkmaͤler dieser Werke bloß darum, weil sie sich mehr einer speziellen litergrischen Forschung als der Reihenfolge von Entdeckungen anschließen, auf welche, ihrer Neuheit, wie ihrer Wichtigkeit wegen, jeder ge⸗ bildete Leser seine Aufmerksamkeit gern hinzulenken pflegt, und
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auf den Fabrikanten
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bemerken nur noch schließlich, daß alle das Institut angehenden Bestellungen und Sendun en, nach wie vor, Von der Kagtsthand⸗ lung Schenck und Gerstaͤcker in Berlin besorgt werden.
29 Koͤnigliche Schauspiele. Sponnabend, 27. Nov. Im Schauspielhause: Nehmt ein Exempel daran! Lustspiel in Alexandrinern, in 1 Aufzug, vom Dr. C. Toͤpfer. Hierauf: Die Schleichhaͤndler, Pos⸗ senspiel in 4 Aufzuͤgen, von E. Raupach.
Sonntag, 28. Nov. Im Opernhause: Zum erstenmale: Alfred der Große, Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz, von Th. Koͤrner; Musik von J. P. Schmidt. Hierauf: Das Schweizer⸗Milchmaͤdchen, pantomimisches Ballet in 2 Abthei⸗ lungen. (Dlle. Therese Elsler wird hierin tanzen und Dlle. Fanny Elsler die Partie der Liesli ausfuͤhren.)
Im Schauspielhause: Menschenhaß und Reue, Schau⸗ spiel in 5 Abtheilungen. 111u626“*
6 5
dehrfach ausgesprochenen Wuͤnschen zu begegnen, wird vom 1. Dez. c. an wiederum ein Abonnement fuͤr die Dauer der Franzoͤsischen Vorstellungen, mithin auf 7 Monate, gegen die fruͤher zum Ansatz gebrachten Preise stattfinden. Die desfallsigen schriftlichen Meldungen w tigen Tage an beruͤcksichtigt. ECI16““ v
“ Koͤnigstaͤdtisches Theater. 89
Sonnabend, 27. Nov. Fiorella, oder: Das Hospizium St. Lorenzo, Oper in 3 Akten. Hierauf: Der Faßbinder, 1”s Pantomime in 1 Akt, ausgefuͤhrt von der Familie
obler.
Sonntag, 28. Nov. Zum erstenmale wiederholt: Der Brief an sich selbst, komische Oper in 1 Akt, nach dem Fran⸗ zoͤsischen von C. Meisl, Musik vom Kapellmeister Fr. Glaͤser. Hierauf: Kuͤnstler⸗Liebe, oder: Die moderne Galathee, Lust⸗ spiel in 1 Akt. Zum Beschluß, zum erstenmale: Das Dop⸗ pelduell, komische Pantomime in 1 Akt, ausgefuͤhrt von der Familie Kobler.
Montag, 29. Nov. Zum erstenmale: Der Diamant des Geisterkoͤnigs, Zauberspiel in 2 Akten, von Ferd. Raymund; Musik von J. Drechsler. Die neuen Decorationen sind vom Decorations⸗Maler Hrn. Blum.
Im Laufe der naͤchsten Woche: Zum erstenmale: Abaͤllino der große Bandit, großes Melodrama n Zschokke. 1““ 9.
148 Den 26. November 1830.
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Amtl. Fonds . und Geld-Cours-Zettel. (Preu 8. Caber.) 1
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f. Bricf elm. 90 ¼ [89¾ [Ostpr. Pfandbrf.] 4 † 95 ¼ 98 ½ 98 Pomm Pfandbrf. 4 [102¼ 96⁄ — Kur- u. Neum. do. 4 [1 1 ½ 85 ½⅔ 84 ¾ [Schlesische do. 4 102 895 — [Rkst. C. d. K.- u. J. —] 61 89 ½ — [Z.-Sch. d. K.- u. N. —
92 ½ 92 91 — 93 — Holl. vollw. Duk. 35 34 ½ Neue dito 92vV ½ — FPriedrichsd'or. — 94 ½ 94 ⅞ Disconto —
St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurzz. Db.m..C Neum Int. Sch. d. Berl. Stadt-Ob. Königsbg. do. Elbinger do. Dauz. do. in Th. Westpr. Pfdb. Grofshz. Pos. do.
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Auswärtige Börsen. * Frankfurt a. M., 22. November. öproc. Metalliq. 911. 91 ½. 4proc. 82 ⅞. 82. 2 proc. 48 ½. Iproc. 20 ¼. Brief. Bank-Actien 1254. 1251. Part.-Oblig. 117 ¾. 117. Loose zu 100 Fl. 166. Brief. Poln. Loose 52 ½. 52r vH.
Hamburg, 24 November. Oesterr. 4proc. Metall. 81. Anl. 93 ⅞. Russ. Anl. Hamb. Cert. 92. Dän. 60. Poln. pr. 30. Nov. 108⁵½. Engl. Neap. 70. Falc. 65. 1“ E1““ e
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8 I 4 Bank-Actien 1073. Engl. Russ. gen keinen Anspruch machen.
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Amtliche Nachrichten. EEEEEEäI8 E11I1I1“
1AX““ 8 8 Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem General⸗Landschafts⸗ Direktor von Pommern, von Eickstedt⸗Peterswaldt, den Rothen Adler⸗HOrden zweiter Klasse mit Eichenlaub, und dem Landschafts⸗Direktor des Stargardschen Departements in Pommern, von Bonin, den Rothen Adler⸗Orden drit⸗
ter Klasse zu verleihen geruht.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Kuͤster und Schul⸗
lehrer Schulz zu Staffelde, im Regierungsbezirk Magdeburg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.
Se. Maj. der Koͤnig haben die Ernennung des Dom⸗
herrn von Montmarin zum Dom⸗Dechanten in Breslau
Allergnaͤdigst zu bestaͤtigen und die desfallsige Urkunde Aller⸗
oͤchstselbst zu vollziehen geruht.
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“ Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 19. Nov. eroͤffnete Hr. Humblot⸗Conté mit folgender Pro⸗ position, als einem Zusatz zum Reglement: „Die Sitzungen der Deputirten⸗Kammer sollen kuͤnftig um Punkt 1 Uhr er⸗ oöͤffnet werden, es sey denn, daß die Tages⸗Ordnung anders daruͤber verfügt. Ist bei der Eroͤffnung der Sitzung das Bureau der Meinung, daß die Zahl der anwesenden Depu⸗ tirten zum Berathschlagen nicht hinlaͤnglich sey, so kann der Praͤsident den Namensaufruf anordnen.“ Die Versammlung beschloß, sich diesen Vorschlag in ihrer naͤchsten Sitzung aus⸗ einandersetzen zu lassen. — Hierauf berichtete Hr. Marchal uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der den hoͤheren Staats⸗ beamten kuͤnftig zu bewilligenden Pensionen. Man wird sich erinnern, daß die Pairs⸗Kammer in der Sitzung vom 6ten den 2ten Artikel dieses Entwurfs, wonach alle seit dem 1sten Januar 1828 bewilligten Pensionen einer Revision unterwor⸗ fen werden sollten, gestrichen hatte. Der Berichterstatter sutzte sich jetzt auf dieselben Gruͤnde, die er bereits das er⸗ stemal geltend gemacht hatte, um zu beweisen, daß der von der Pairs⸗Kammer verworfene Artikel keine ungerechte
1 Maaßregel enthalte; das Gesetz vom Jahre 1807 habe den hoͤheren Staats⸗Beamten Pensionen bis zum Betrage von
20,000 Fr. zuerkannt, insofern sie dieselben durch ihre Dienst⸗ leistungen und die Unzulaͤnglichkeit ihres Vermoͤgens verdient haͤtten; nun sey es aber erwiesen, daß mehrere Pensionen
mit Hintansetzung dieser Bedingung bewilligt worden waͤ⸗
reen, und die Inhaber solcher Pensionen koͤnnten also auf die Unverletzlichkeit der vom Staate eingegangenen Verpflichtun⸗ vat 5 Es sey nicht wahr, daß jene Maazßregel eine ruͤckwirkende Kraft habe; dies wuͤrde nur der Fall seyn, wenneman alle seit dem Jahre 1807 bewilligten
Pensionen einer Revision unterwerfen wolle; so aber habe man den 1. Jan. 1828. als terminus a
89 8 ; quo angenommen, weil von dieser Zeit an die bewilligten Pensionen die gesetz⸗ S liche Sanction nicht erhalten haͤtten; die Pairs⸗Kammer sey vpoon dem Gesichtspunkte ausgegangen, daß mehrere der zu re⸗ vidirenden Pensionen den in Anklagestand versetzten Mini⸗ stern zu Theil geworden seyen, und daß sonach die Annahme ddes ?ten Artikels des Gesetz⸗Entwurfs den Kammern das Ansehen geben wuͤrde, als ob sie aus persoͤnlichen Ruͤcksichten handelten; die Kommission theile indessen dieses Be⸗ denken nicht, sie beharre vielmehr bei ihrem fruͤheren
gewesen.
Antrage. „Ueber die Frage“, so schloß der Redner, „was aus dem Gesetz⸗Entwurf werden soll, wenn die Deputirten⸗
Kammer den von der Pairs⸗Kammer gestrichenen Artikell
wieder aufnimmt, ist die Kommission getheilter Meinung Es ist dies naͤmlich das erstemal, seitdem die Ini⸗ tiative auch den Kammern zusteht, daß ein solcher Fall ein⸗ tritt. Die Minoritaͤt der Kommission hat sich dahin ausge⸗ sprochen, daß der Artikel der Charte, wonach ein von einer der drei Staatsgewalten verworfener Antrag im Laufe derselben Session nicht zum zweitenmale gemacht werden darf, auf den vorliegenden Fall Anwendung finde. Die Majoritaͤt dage⸗ gen glaubt, daß diese Bestimmung, die die Verwerfung einer ganzen Proposition betrifft, auf den Fall nicht anwendbar sey, wo eine der Kammern eine solche Proposition nur zum Theil verworfen hat. Sie ist daher der Meinung, daß, wenn die Deputirten⸗Kammer den zweiten Artikel wieder auf⸗ nehmen-sollte, der Entwurf abermals der Pairs⸗Kammer zu⸗ gefertigt werden muͤsse, wobei sie von der Voraussetzung aus⸗ geht, daß, wenn die Pairs⸗Kammer fruͤher ein ihr zu strenge geschienenes Gesetz modificirt habe, sie, ohne ihrer Wuͤrde irgend zu nahe zu treten, jetzt auf die Ansichten der Deputirten⸗Kammer eingehen koͤnne, um mit dieser ein und dasselbe Ziel zu erreichen.“ Die Kammer beschloß, sich mit diesem Gegenstande erst nach der Beendigung ihrer Bera⸗ thungen uͤber den Rechnungs⸗Abschluß fuͤr 1829 zu beschaͤf⸗ tigen. — Demnaͤchst wurde die Diskussion uͤber den Gesetz⸗ Entwurf wegen der Buchdruckereien und des Buchhandels, bessen Art. 3 — 6 Tages zuvor noch einmal an die Kom⸗ mission verwiesen worden waren, wieder aufgenommen. Nach⸗ dem der Baron Pelet in seinem Berichte Namens der Kommission erklaͤrt, daß diese den 3Zten und 4ten Art. modi⸗ ficirt, den 5ten und 6ten unveraͤndert gelassen und noch einen 7ten und 8ten in Betreff der Steindrucker und Buͤcher⸗Hau⸗ sirer hinzugefuͤgt habe, machte Hr Dupin d. Aelt. den Vor⸗ schlag, die neuen Buchdrucker in Staͤdten von 5000 Seelen und darunter der Entrichtung einer Summe von 500 Fran⸗ ken zu unterwerfen. Der General Brenier widersetzte sich zwar dieser Proposition, die indessen von der Kammer ange⸗ nommen wurde. Nachdem hiernach der ganze Tarif festge⸗ stellt worden (vergleiche das gestrige Blatt der Staats⸗Zei⸗ tung), beschaͤftigte man sich mit dem Repartitions⸗Modus. Hr. v. Tracy bemerkte, daß es Buchdrucker gebe, die ihr Patent unentgeltlich erhalten haͤtten, und daß er selbst einen solchen kenne. Der Baron Pelet erwiederte, daß von den in dem Zeitraume von 1827 — 1830 ausgefertigten Buchdruk⸗ ker⸗Patenten kein einziges bezahlt worden sey. In diesem Falle, entgegnete Hr. v. Tracy, stehe solchen Buchdruckern auch keine Entschaͤdigung zu. Hr. Dupin d. Aelt. aͤußerte dagegen, daß die alten Buchdrucker nicht sowohl fuͤr die Ein⸗ loͤsung ihres Patents, als fuͤr die Nachtheile, die sie uͤberhaupt kuͤnftig durch eine groͤßere Konkurrenz erleiden moͤchten, ent⸗ schaͤdigt werden sollten. Als es zur Abstimmung kam, wurde indeß der Antrag des Herrn von Tracy, daß nur diejenigen Buchdrucker eine Entschaͤdigung erhalten sollten, die ihr Pa⸗ tent bezahlt haͤtten, angenommen. Der 3te Artikel des Ge⸗ setz⸗Entwurfs lautete nunmehr also: „Wer sich als Buchdruk⸗ ker in einer Gemeinde etabliren will, wo es bereits einen oder mehrere patentirte Buchdrucker giebt, hat dazu das Recht, wenn er zuvor eine nachstehend naͤher festgesetzte Summe in den Schatz zahlt: Fuͤr Paris 10,000 Franken, in Staͤdten von 50,000 Seelen und daruͤber 8000 Fr., in Staͤdten von 50 — 30,000 Einw. 6000 Fr., in Staͤdten von 30 — 20,000 Einw. 4000 Fr., in Staͤdten von 20 — 10,000 Einw. 3000 Fr., in Staͤdten von 10 — 5000 Einw. 2000 Fr., in Staͤdten von 5000 Einw. und darunter 500 Fr. Die hieraus zu zahlenden Entschaͤdigungen sollen nur denjenigen Buchdruckern zu Theil werden, die nachweisen koͤnnen, da
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