1830 / 335 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

diesem Tage erst hoͤrt die Bestimmung des ihr bei ihrer Errich⸗ tung zugesicherten Fonds auf. Dieses, m. H., ist das System, das wir fuͤr unsere Pflicht gehalten haben Ihnen vorzulegen; alle denkenden Köpfe sind zuletzt auf dasselbe zuͤruͤckgekommen; es entspricht in gleichem Maaße der Berechnungskunst, der Poli⸗ tik und der Rechtlichkeit; nur dieses System allein kann den Kredit dauerhaft begruͤnden; es erlaubt, daß man sich ovhne Verwegenheit, ohne Immoralitaͤt, ohne Ungewißheit an die Zukunft wende; indem es im Mittelpunkte des Staates einen unermeßlichen Kapitalbehaͤlter erschafft, bildet es zugleich neben einer Kraft, die ihn ausschoͤpft, eine andere, die ihn in demselben Verhaͤltnisse wieder fuͤllt und ihn solchergestalt auf gleichmaͤßigem Stande erhaͤlt. Um damit eine hinreichende re⸗ produzirende Kraft zu erhalten, welche mit der vertheilenden im Gleichgewicht stehe, bedarf man derjenigen Macht, deren Ge⸗ heimniß ich Ihnen enthuͤllte, welche unendlich kleine von den Men⸗ schen nur zu sehr vernachlaoͤssigte Materialien sammelt und die⸗ selben, indem sie sich durch sich selbst vermehren, in unendlich große Massen umwandelt. Dieses tief durchdachte System ope⸗ rirt wie die Natur; dasselbe allein setzt im gesellschaftlichen Ver⸗ ein die haushaͤlterische Kraft in das gehoͤrige Verhaltniß zu der ausgebenden; es ist das große Mitte! des Reichthums der neue⸗ ren Staaten. Ich habe Ihnen in diesem Gesetz⸗Vorschlage viel von der Zukunft gesprochen; ich habe meine Plaͤne auf Zeiten ausgedehnt, die wir Alle vielleicht nicht sehen werden; das Ge⸗ setz aber, das wir Ihnen vorschlagen, ist ein Gesetz großer Vor⸗ aussicht; es begreift das Schicksal kuͤnftiger Geschlechter in sich. Menschenhaͤnde sind frerlich oft zu schwach Um sich der Zukunft zu bemaͤchtigen und sie zu modeln; nur selten geligt es ihnen:; und doch muß dieses Ziel immer vor Augen liegen. Kein Plan ist richtig, moralisch und politisch, als der, der in seinen Bere nungen eine weite Zukunft in sich schließt.“ vI116““

Iman d.

Berlin, 1. Dez. Mit Hinsicht auf ein zu besorgen⸗ des großes Steigen der Getreide⸗Preise hat sich, so wie (nach fruͤheren Mittheilungen) an mehreren andern Orten, auch in Elberfeld ein Korn⸗Verein gebildet, der bereits 60,000 Rthlr. mittelst zu 5 pCt. verzinslichen Actien von 100 Rthlr. zu Korn⸗Aufkaͤufen zusammen gebracht hat und der jeder Noth wirksam zu begegnen hofft. Jehnliche Vereine sind zu Unterbarmen, Mottmann, Kronenberg und Langenberg, im Kreise Elberfeld entstanden, so daß dort üͤberall für das B duͤrfniß gesorgt ist. ““ 8* u“ ““ 86 11.“

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Nrerroekog.

Am 23. Oktober d. J. vollendete seine irdische Laufbahn der Köoͤnigl. Geheime Ober⸗Tribunalsrath und Ritter des Rothen Adler⸗Ordens, Herr Friedrich Wilhelm Sietze, und es ver⸗ lor dadurch der Koͤnig einen seiner treuesten Diener, der Staat einen seiner einsichtsvollsten Justiz⸗Beamten und eine wuͤrdige Familie den redlichsten Gatten und Vater. Der Verewigte wurde am 16. August 1771 zu Treuenbrietzen geboren, wo sein Vater Postmeister war. Schon im 13ten Jahre verlor er diesen, und bald darauf wurde er auf das Joachimsthalsche Gymnasium gebracht, wo er die Wohlthat des Alumnats crhielt und unter der gefeierten Direktion von Meierotto seine wissenschaftliche Ausbil⸗ dung begruͤndete. Mit trefflichen Kenntnissen ausgeruͤstet, be⸗

og der Vollendete zu Ostern 1790 die Universitaͤt Halle, um hier die Rechte zu studiren, wo er sich in den H'rsaͤlen beruͤhmter Rechts⸗Lehrer umfassend jueristische Kenntnisse erwarb, welche derselbe zunaͤchst als Auskultator und spaͤter als Referendarius bei der Provinzial⸗ Justiz⸗Behoͤrde zu Koͤnigsberg in Pr. unter ehrender Anerkennung seiner Vorgesetzten an den Tag legte und immer mehr zu erweitern bemüuͤht war. Im Maͤrz 1796 legte der Verstorbene seine drittes Examen so beifaͤllig zuruͤck, daß er im Mai dieses Jahres als Rath bei der Provinzial⸗Justiz⸗Behoͤrde sn Marienwerder angestellt wurde. Sein Chef, der damalige Kanz⸗ er des Koͤnigreichs Preußen, Freiherr v. Schroͤtter, schenkte ihm bald in so hohem Grade sein Vertrauen, daß er ihn vielfach durch die Uebertragung wichtiger und schwieriger Geschaͤfte auszeichnete. So wurde er nach Thorn zur Einrichtung des Hypotheken⸗We⸗ sens esanst, welchen Auftrag er unter der Direktion des Vice⸗ Praͤsidenten von Schmiedeberg und unter der Beihuͤlfe des Ju⸗

izraths Moͤbius in dem Zeitraum von neun Monaten auf das glüͤcklichste erfuͤllte. Im Jahre 1840 wurde er als Kammerge⸗ richtsrath nach Berlin versetzt, in welchem Verhaͤltniß er unter wahrhaft patriotischer Theilnahme und unter Darbringung gro⸗ ßer Opfer die üreen t Zeit erlebte, in welcher Preußens Koͤnig und sein begeistertes Volk sich Freiheit, Ruhm und Wohl⸗ ergeben wieder erkaͤmpften. Im Jahre 1815 erhielt seine Liebe zu Koͤnig und Vaterland eine neue Gelegenheit, sich erfolgreich zn bethaͤtigen, indem er zu der Kommission berufen wurde, welche

ie gegenseitigen Verhaͤltnisse der beiden Koͤnigreiche Preußen und Sachsen nach dem Friedensschluß zu reguliren hatte. Bis zum

8 Gedrucht bei A. W. Hayn.

Tage, wo sie durch die Amortisation voͤllig getilgt ist, und an Jahre 1818 hielt er sich deshalb in Dresden auf, aber auch noch

ter Klasse.

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ein Jahr nach seiner Ruͤckkehr widmete er diesem fuͤr den

so wichtigen Geschaͤft seine einsichtsvolle Thaeesent fün den r ihm die Genugthunng, daß seine Umsicht, Redlichkeit und Treue nicht bloß von seinen Vorgesetzten, sondern auch im fremden Lande ehrenvoll anerkannt wurde. Im Jahre 1819 ernannte ihn des Koͤnigs Majestaͤt zum Geheimen Ober⸗Tribunalsrath, welchem Beruf er sich im September desselben Jahres nachdem er zu- vor noch vier Monate Behufs der Beendigung jenes schwierigen Auseinandersetzungs⸗Geschaͤfts in Dresden zugebracht hatte bis ans Ende seines Lebens widmete. Als Anerkennung seiner in mehrfacher Bezichung so erfolgreichen Bestrebungen verlieh ihm des Koͤnigs Gnade im Jahre 1820 den Rothen Adler⸗Orden drit- 1— ‚Als Mitglied des hoͤchsten Gerichtshofes im Staate lebte er mit der angestrengtesten Thaͤtigkeit seinen ernsten und schweren Pflichten, welches um so mehr anerkannt zu werden ver-⸗ dient, da der Verewigte schon seit vielen Jahren mit bedeuten-⸗ den koͤrperlichen Leiden zu kaͤmpfen hatte. Sie gingen aus einer Quectschung der Lunge hervor, welche der Vollendete vor sieben Jahren bei einem ungluͤcklichen Falle erhielt. Er besaß eine gruͤnd⸗ liche wissenschaftliche Bildung und war als Jurist durch schnel⸗ len Ueberölick, durch praktisches Talent, so wie durch hohes Ge⸗ schick und seltenen Fleiß, in seinen Arbeiten ausgezeichnet. Mit

ieinen innersten Empfindungen hing er an dem Koͤnig und seinem

erhabenen Hause, und sein oͤffentlicher Charakter war auch als Beamter dadurch eneejeichnet, daß er den politischen Verirrun⸗ gen der Zeit, ohne selbstsuͤchtiges Hervorthun, kraͤftig entgegen⸗ wirkte. Strenge unerschuͤtterliche Rechtlichkeit, Waͤhrhaftigkeit und Pflichttreue zeichneten ihn als Mensch aus; er war im Pri-⸗ vatleben der treueste Freund, ein warmer Beschuͤtzer bedraͤngter Famlien, und in Allen, welche ihn in seinem oͤffentlichen und Pri⸗ vatleben naͤher gekannt und richtig gewuͤrdigt haben, wird das Andenken an die hohen Tugenden nicht erloͤschen, durch welche der Verewigte der menschlichen Gesellschaft in vielfacher Bezie⸗ hung genuͤtzt hat. Er hinterlaͤßt eine Wittwe und zwei Söͤhne, von denen der aͤltere als Privat⸗Docent der Rechte auf der Uni⸗ versitaͤt Koͤnigsberg seit kurzem wirksam ist und durch Talent, Gelehrsamkeit und philosophisches Streben zu ausgezeichneten Er⸗ wartungen berechtigt, der andere sich aber als General⸗Agent des Deutsch⸗Amerikanischen Bergwerks⸗Vereins in Meriko aufhaͤlt, in welchem Verhaͤltniß er sich durch ein umsichtiges, treues Wir⸗ ten den ungetheilten Beifall und die ehrende Anerkennung des Vereins erworben hat, und außerdem durch seine wisfenschafeliche Bildung zu der Hoffnung berechtigt, daß seine Forschungen in jener fuͤr die Naturwissenschaften so wichtigen Weltgegend nicht ohne segensreiche Ausbeute fuͤr das Gebiet der Raturkunde blei⸗ 1111A1X1AX*“ vI1“

Koͤnigliche Schauspiele.

Donnerstag, 2. Dez. Im Opernhause: Der versiegelte Burgemeister, Possenspiel in 1 Akt. Hierauf: Die neue Amazone, Feen⸗Ballet in 3 Abtheilungen, von Ph. Taglioni. (Dlle. Therese Elsler wird hierin tanzen, und Dlle. Fanny Elsler die Partie der Arsene ausfuͤhren.)

Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung. Es wird ersucht, die in Folge geschehener Anmeldungen zum Abonne⸗ ment auf die Franzoͤsischen Vorstellungen der naͤchsten sieben Monate ausgefertigten, auf 11 Vorstellungen im Monat Serzh. lautenden, neuen Abonnementsscheine erst Donnerstag Vor⸗ mittags im Villet⸗Verkaufs⸗Buͤreau abholen zu lassen.

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Koeͤnigstaͤbtisches Theater. S Donnerstag, 2. Dez. Zum erstenmale: Abaͤllino der große

Bandit, großes Melodrama in 5 Akten, von Zschokke.

Auswärtige Börsen.

1 8 Amsterdam, 26. November. NMiederl. wirkl. Schald 42 ½. Kanz-Billets 1

Metall. 88 ¾. Russ. Anl. Hamb. Cert. 91.

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Oesterr. 4proc. Metall. 814¼. Bank-Actien 1061. E *

Anl. 93 ½¼. Russ. Aul. Hamb. Cert. 92.

Dän. 595. 8

Poln. pr. 30. Nov. 107t. London, 23. November. 3proc. Cons. 83 2⁄. Brasilian. 59 ⁄. Dän. 59 ⅞. 16 Wien, 26. November.

5 roc. Metall. 913. 4proc. 82. fproc. 21. Fl. 169 ¼. Part.-Oblig. 119 ½. Bank-Actien 1092.

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Loose zu 100

Rehacteur John. Mitredacteur Cottel.

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Ggiech. 33. Russ. 96. Span. 15

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Amtliche Nachrichten.

g üe. KennHa6ä 3 Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Hofrat d Hof⸗ Medikus, Dr. Kuntzmann zu Berlin, den Rothen Adler⸗ Drden dritter Klasse zu verleihen geruht.

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ger ereist: Der Attaché bei der Kaiserl. Russischen Gesandtschaft am hiesigen Hofe, von Gasnowski, als

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itungs⸗Nachrichten. ½%%

I1Z1111“ 82 1“ 9 Odessa, Im hiesigen 3 urnal heißt

es: „Die ersten Symptome der Cholera, die sich hier mit mehr oder weniger heftigen Zufaͤllen bei einigen Kranken gezeigt hatten, sind ohne weitere Folgen geblieben. Die thaͤ⸗ tigen Maaßregeln unserer Obrigkeit haben diese Geißel von uns abgewendet, und wir erfreuen uns der vollkommensten Ruhe. Seit langer Zeit hatten wir keinen so angenehmen Herbst, als den diesjaͤhrigen. In der Mitte des vorigen Monats gab es Tage, wie man sie selten im Fruͤhjahr erlebt. Nur das Fallen der Blaͤtter erinnert uns, daß wir uns im

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Warschau, 29. Nov. Unsere Zeitungen er t. Allerhöchstes Dekret Sr. Majestaͤt des Kaisers vom 3ten d. M. worin die naͤheren Bestimmungen wegen der nunmehr von der hiesigen Bank in Cours zu setzenden Bankhbillets

vorgeschrieben sind. See de 5. 8 50. 100. 500. und 1000 Fl. Poln. ausgestellt

werden. 1 Soutrs der hiesigen Pfandbriefe Sö. . . B Feankreich. 8 Pairs⸗Hof. Sitzung vom 24. Nov. Nachdem die als Gerichtshof konstituirte Pairs⸗Kammer gestern von Mittags 12 bis Abends 7 ½ Uhr und auch heute noch fuͤnf Stunden lang in der Angelegenheit des Grafen v. Kergorlay berathschlagt hatte, wurde die oͤffentliche Sitzung um 5 Uhr wieder eroͤffnet. Nachdem die Pairs, so wie der General⸗ Prokurator und der General⸗Advokat, ihre fruͤheren Plaͤtze wieder eingenommen hatten, verlas der Praͤsident das Ur⸗ theil, dessen wesentlicher Inhalt nachstehend folgt: „Nach Einsicht der Koͤnigl. Verordnung vom 9ten, wcoodurch die Pairs⸗Kammer als Gerichtshof zusammen⸗ HGerufen wird; nach Einsicht ferner des Beschlusses vom 2usten, wodurch der Pairs⸗Hof sich fuͤr kompetent erklaͤrt, und nach erfolgter Kenntnißnahme von dem Schreiben des Grafen v. Kergorlay vom 23. September, so wie von dem desfallsigen Requisitorium des General⸗Prokurators, worin fuͤr den Grafen v. Kergorlay wegen Angriffs auf die ver⸗ fassungsmaͤßige Autoritaͤt des Koͤnigs, so wie wegen Auf⸗ reizung zu Haß und Verachtung gegen die Regierung und zum Ungehorsam gegen die Gesetze, auf eine 2jaͤhrige Haft und eine Geldbuße von 6000 Fr.; fuͤr die Herren von Brian, Genoude und Lubis, resp. Geschaͤftsfuͤhrer und Redacteur ddeer Quotidienne und der Gazette de France aber, wegen MPpublication des Schreibens des Grafen v. Kergorlay, auf ljaͤhrige Haft und auf eine Geldbuße von resp. 6000 Fr. fuͤr Herrn v. Brian, und von 3000 und 3000 Fr. fuͤr die Herren Genoude und Lubis, angetragen wird; nach

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Die diesfaͤlligen Billets sollen auf den

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Anhoͤrung des Grafen v. Korgorlay, so wie der v. Brian, Genoude und Lubis, nebst ihren Rechtsbeistaͤnden, und nach vorgaͤngiger Berathung; in Betracht, was den Grafen v. Kergorlay betrifft, daß aus den Aktenstuͤcken und Verhand⸗ lungen des Prozesses hervorgeht, daß das Schreiben vom 23. Sept., als dessen Verfasser derselbe sich bekennt, mit seinem Willen in die Quotidienne und die Gazette ein⸗ geruͤckt worden ist; in Erwaͤgung, daß dieses Schreiben nach seinem Gesammt⸗Inhalte, und namentlich in dem Passus, der mit den Worten: In Ermangelung alles Rechtes anhebt und mit den Worten: uns ein st wie⸗ dergegeben werden, schließt (Vgl. Nr. 274 d. St. Z.) eine Aufreizung zu Haß und Verachtung gegen die Regie⸗ rung und eine Beleidigung gegen die Person des Koͤnigs enthaͤlt; was den v. Brian und den Genoude betrifft, in Betracht, daß sie sich durch die Publication dieses Schrei⸗ bens derselzen Vergehen schuldig gemacht haben, die im 4ten Artikel des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822 mit einer Haft von 1 Monat bis 4 Jahren und einer Geldbuße von 150 bis 5000 Fr. und im 9ten Artikel des Gesetzes vom 17. Mai 1819 mit einer Haft von 6 Monaten bis 5 Jah⸗ ren und einer Geldbuße von 500 bis 10,000 Fr. bestraft werden; in Erwaͤgung ferner, daß hinsichtlich des von Brian und des v. Genoude mildernde Umstaͤnde eintreten; verurtheilt der Pairs⸗Hof den Grafen v. Kergorlay zu Gmonatlicher Haft und einer Geldbuße von 500 Fr.; den v. Brian und den v. Genoude aber zu 1monatlicher Haft und einer Geldbuße von 150 Fr., und alle drei solidarisch in die Kosten des Prozesses; was dagegen den Lubis be⸗ trifft, in Betracht, daß aus den Prozeß⸗Verhandlungen hervor⸗ geht, daß er an der Bekanntmachung des mehrerwaͤhnten Schreibens durch die Gazette de France nicht Theil gehabt, spricht der Gerichtshof denselben von der Anklage frei; verordnet, daß das gegenwaͤrtige Urtheil auf Betreiben des General⸗Prokurators vollzogen werde.“ 1

Dieses Urtheil wurde von der ganzen Versammlung mit dem tiefsten Schweigen, und von den Angeschuldigten stehend an der Barre vernommen. Als der Graf v. Kergorlay sich zuruͤckzog, gruͤßte er seine ehemaligen Kollegen mit dankender

Geberde.

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EE118“ 88 381 Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 24. Nov. verlas Hr. Gaujal den nachstehenden Entwurf zu einem Gesetze uͤber die bei den Kammern eingehenden Bittschriften: „Art. 1. Sobald eine Bittschrift von einer der beiden Kammern einem Minister uͤberwiesen worden ist, soll der Bittsteller innerhalb dreier Monate daruͤber beschie⸗ den werden. Art. 2. Nach dieser Antwort soll in dem woͤ⸗ chentlichen numerirten Petitions⸗Verzeichnisse derjenigen Kam⸗ mer, von welcher die Ueberweisung ausgegangen war, ver⸗ merkt werden, daß die betreffende Nummer durch Beantwor⸗ tung des Bittstellers erledigt ist./* Hierauf wurden die Bera⸗ thungen uͤber den Rechnungs⸗Abschluß von 1828 wieder aufgenom⸗ men. Hr. Salverte brachte einen Zusatz⸗Artikel in Antrag, worin er verlangte, daß auch die durch das Gesetz v. 22. April 1829 mehreren Pairs verliehenen Pensionen einer Revision unter worfen werden. Herr von Vaucelles stimmte zwar der Ansicht des vorigen Redners bei, daß sich unter diesen Pen⸗ sionen einige befinden moͤchten, die durch das bestehende Ge⸗ setz nicht streng gerechtfertigt waͤren; indessen koͤnne ein Vor⸗ schlag, wie der des Herrn Salverte, in dem Rechnungs⸗Ab; schlusse von 1828 nimmermehr Platz finden; man muͤsse den⸗ selben vielmehr bis zum naͤchsten Jahre aussetzen, wo besonderes Gesetz uͤber die Organisation der Pairie zu er- warten stehe. Herr von Kermarec stimmte dieser Ansicht bei, wogegen Herr Thil den Antrag des Herrn Salverte unterstuͤtzte. Herr Dupin d. J., welcher bei dieser Gelegen⸗ heit zum erstenmale das Wort ergriff, verlangte die Aufhe⸗

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