“ ͤöo“ “ — den sich darin unter Anderm folgende Notizen: „Ein im Au-’ Abzug des zehnten Theiles, der, laut den Statuten ün Com⸗
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gust 1828 von Kronstadt nach Nowo⸗Archangelsk mit Consum⸗ 1b v““ tions⸗Artikeln und Kaufmannsguͤtern abgefertigtes Schiff der 582. Se en. ““ 8 Eemmn 2 .“ a1n .“ 8
Compagnie entdeckte auf seiner Fahrt von Neu⸗Holland nach Actie bestand.“
Sitka in 7 9⸗ 36 suͤdlicher Breite und 1772 00/⁄ 15, ;sst⸗ “ 1u“ ͤ1611161X“ “ 11u* T118 licher Laͤnge von Greenwich eine bisher unbekannte Insel, 116“ Ee“ ah xxx e 8 “ 11 1 A
Sg8 zu vör Se ’ enr den Namen „Baron Loͤwendahl;s Insel“ erhielt. Dieses Schiff kehrte im 6 .“ nach Krontos zuruͤck, ohne 89 2. Z nigliche Schauspiele. und Herreise auch nur einen Mann von der Equipage veor. Mittwoch, 8. Dez. Im Schauspielhause: I loren zu haben. In der Kolonie Nowo⸗Archangelsk befand male wiederholt: Der Mann meiner Frau, Lo dum. Ifhrn⸗ 1. Alles im besten Zustande, und mit den sie umgebenden theilungen, von C. Stawinsky. Hierauf: Onkel Brand wilden Voͤlkerschaften herrschte Frieden. Die Jagd der See⸗ Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach dem Franzoͤsischen 1 8 3 . eHr bi n, Donnerstag den 9ten Dezem ber thiere, auf welcher die Grundlage der Compagnie beruht, war Donnerstag 9. Dez. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗ 1— 1“ falt der Ober⸗Direction gewesen. Auf einer der Kurilischen Abtheilungen, von E. Raupach. I1 114e464“*“ “ 6 Inseln, Urup, hatten 40 Russen unb Aleuten eine neue h J“ bhe “ e““ kommen laͤßt: ¹) Ungehorsam und “ — idi d ch 1 ch t Emn. jaende oder demuͤthigende Reden gegen einen eergneh⸗ und 1 — 2 3 “ jeder Autoritaͤts⸗Mißbrauch gegen diesen; 3) jede erabsaͤumung Kronik des “ ((aines anbefohlnen Dienstes; 4) jede ernstliche Verletzung des
Niederlassung angelegt und die Biberj it s. vH 1“X“ L ö“
— g8 — jagd mit solchem ““ e 8*
Gluͤck betrieben, daß der Werth der im ersten Jahre erlegten ““ 1 ““ u. e N
Biber 9. auf 2 Rubel belief; seitdem wurde die Ko“ znigstadtisches Theatenrn. I1
onie noch mit 1 euten vermehrt. Im Mai 1829 fertigt . Mittwoch, 8. Dez. Verborgene Lieb 1 * 89. 8 stlich, istol⸗Bait a nd . I— gene Liebe, Oper in 3 Akten; . bnigs Maj 2 1 r Dienst⸗Reglements. Art. 17. Der Tadel mit Zurechtweisung
be-n; gös aus, den Fluß Nuschahak hinauf, Fe von Herold. (Neu einstudirt.) (Dlle. Schindler, von 9. ege Mesctät haben dleranadd gst gear een 89 soll vemzenigen Offizier zu Theil werden, der, wenn er im Dienste
Ame lkanisch hb Besit a 8 um in das Innere der Russisch⸗ K. Hof⸗Opern⸗Theater naͤchst dem Kaͤrnthnerthor zu Wien bisherigen Geheimen ve 9 Ger b 8 vvH⸗ oder außerdem in der Uniform ist, ein Betragen fuͤhrt, das der
5* 8 anischen Besitzungen auf dem Festlande zu dringen, neu engagirtes Mitglied dieser Buͤhne: Maria, als erste An⸗ im Ministerium des Innern e. veweege⸗ Na 6, Ehre und Disciplin der National⸗Garde zu naͤhe tritt. Art. 18.
etretenen entlegenen T˖ eil der Erde zu untersuchen onnerstag, 9. “ Rat u ernennen un a arn b strafe oder einen T adel mi Zurechtweisung zugezogen at; 1— 8 ih 6“ 68 jeder Offizier, der sich geweigert hat, einer Requisition der Civil⸗
topographisch kennen zu lernen und zu brschreiben, mi auberspiel in 2 Ak 1 E.h Mg- “ zchstselbst zu vollziehen. V . sch n, mit den 3 sp ETA11““ v111166“*“ W“ Alerhgenseet⸗ 8 haben den scütharigen Eg. V SBeeene. b8 g 9 Far 5 den 8 . Sl orial⸗Rath Strafgese üuches enthaltenen Strafen unterworfen seyn un
E in Heuessgfetece Verhaͤltnisse zu treten und 11X“ 2 1s 8 nen einen Handel mit Pelzwaaren anzuknuͤpfen. Die ““ endenten Romberg zu Petershagen zum nn 1 eö b 8*½ Erpedition war den Nuschahak⸗Strom hinaufgegangen und, BBZ=NDIDdeber Regierung zu Bromdarg ” encennenz nig zu vohtie⸗ “ des Peokaggtors votiora hahbestiger hatte den See Gywaltul und die Kuskoguimische Niederlas⸗ 8 ““ b. fäͤllige Patent fuͤr denselben Allerhoͤchsteigenhaͤndig zu vollzie⸗ 9 “ vn 4 86 Ia ene 8 8 Lelact sung, Tukszu, erreicht, mußte aber, da es ihr an zuverlaͤssi⸗ 8 5 r 88 hen geruht. 16 geladen und zu einer Haft von hoͤchstens 6 Tagen, im gen Fuͤhrern fehlte, nach der Alexandroffschen Verschanzung ““ 1X“” „ealen Falle der Recidive aber von 14 Tagen, kondemnirt werden. in der Bristol⸗Bai zuruͤckkehren; im Laufe des diesjaͤhrigen ““ 1 . Der bisherige Privat. Docent Dr. Wiegmann hiersesbft I Als Diens Verweigernder ist jeder National⸗ Gardist zu 1 “ Nsiitt zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fa⸗ betrachten, der, nachdem er von dem Disciplinar⸗Rathe bereits
s m Dienste außer der
Sommers sollte sie die angefan 8 ur 1 genen Untersuchungen 1 beendigen. Die Jagd im Lau bg. “ “ ter hiesigen Koͤniglichen Universitaͤt ernannt worden. weimal fuͤr Dienst⸗Verabsaͤumung zu eine
Jag fe von 1828 und 1829 Amtl. Fonds- und G Neibe beschieden worden, sich auch zum drittenmale weigert, einen
8 1““ 8 1 W war im Ganzen ziemlich gluͤcklich a ren: eld-Cours-Zettel. (Preuss. I Ochotsk bes.ge. in ““ de., “ 8 — 88- G Abgereist: Der General⸗Majer und Inspecteur der solchen zu uͤbernehmen. Art. 20. Jeder Offizier oder National⸗ i 8 3 88 8 8 xesaaas wmEa . .7 8 2 jsoe v 2 1 8 858 „* lich — 221 1 2— . 9 . . 9. 8 Fr die Vermehrung der eigenen Schiffe der Compagnie B“ Ostpr. Plandhrf. Durchgereist: Der Kaiserlich * Keg c⸗ Feld 1888 Iusschließung bestraft, und sein Naͤme soll in der Stamm⸗Rolle ie Aufmerksamkeit der Ober⸗Direction in Anspruch; es wur⸗ pr. S 1 Pomm. Pfandhbrf. 1„Winekuroff, als “ Petersburg kommend⸗ der. Rational⸗Garde gestrichen werden. Das Gericht verfuͤgt den 2 große und mehrere kleine Fahrzeuge gebaut; das Ler⸗ pr. Ens. 28 Kur- u. Neum. do. —Zäökber den Haag nach London. ö“ C“ alsdann das oͤffentliche Anschlagen des ürtheils auf Kosten des “ 111““ §. 2. — Von den Diseiplinar⸗Raͤthen. 9 “ Art. 21. Die Disciplinar⸗Raͤthe bestehen aus 3 Richtern
chenholz, das man zu den Schiffsbauten gebraucht, hat sich Kurm. Ob. m. ]. C Schlesische do. “ “ ing 8⸗ Na ch richt Seen. und 8 Geschwornen. Die Geschwornen siellen di Thatse 1.
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so dauerhaft erwiesen, daß davon verfertigte Schiffe wer Rkst. C. d. K.- u. N G hiffe wenig⸗ Ne Se ge .Je- 20 Nabr⸗ ve. 89 dem Meere dienen. — Die Ver⸗ Nerralut S-f. 1 iantirung de 8 isb h “ I. den it A 8 d r Kolonieen geschah bisher durch Tauschhan⸗ Königsbg. do. 8 ZIu.““ 3 e ite die Richter wenden die Strafe an. Art. 22. Der Disciplinar⸗ de “ ndern, durch Ankauf in Kalifornien, durch Com⸗ Elbinger do. Holl. vollw. Duk. “ 18 .88 1 8 MRath besteht: 1) Aus 1 Bataillons⸗Chef und 2 Offizteren, als 82 ees chiffe, die von Kronstadt aus mit Lebensmitteln nach Daua. do. in Th. 348 Neue dito — A E 11A“ lan d. ((cctern; 2) aus 2 Offtticren, 2 Unteroffizieren und 4 National⸗ en Kolonieen geschickt wurden, und durch Sendungen von S öPtdb. 86 Friedrichsd'or. 12 ½ 8G 1u““ Wv 8 u(GFardisten, als Geschwornen; 3) aus 1 Ofüizier als Reserent des Lebensmitteln aus Sibirien uͤber Ochotsk. Auf allen diesen srosfehz. Pos. do. 86⅔ Disconto . . .. 4 “ FFach, erla ““ Ersc 1550 Diseiplinar⸗Rathes und aus 1 Seconde⸗Lieutenant als Secretair. Wegen wurde jedoch die Verproviantirung kostbar und schwie⸗ 8 b „½ — Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 29. Nov. Art. 23. In Abwesenheit eines oder mehrerer Geschwornen rig. Um diese Uebelstaͤnde zu beseitigen, hatte die Ober⸗Di⸗ Wechsel-Cours. 1 (Nachtrag.) Nachstehendes ist der zweite und letzte Titel des kann der Praͤsident des Disciplinax⸗Rathes die Jury durch Be⸗ rection zuvoͤrderst ihre Aufmerksamkeit auf den Weg .— Brief.] Geld von dem Minister des Innern in dieser Sitzung vorge⸗ rufung eines oder mehrerer dienstthuender National⸗Gardisten 86 e Jakutsk bis zum Ochotskischen Meere gerichtet, in⸗ “ “ 250 Fl. III legten Dienst⸗Reglements fuͤr die National⸗ Garde: 2 ae. nächäen Waehewosten virgensem Zee⸗ eeh em dine gut organisirte Verbindung zwischen Sibirien vo11nI“ 141½ 1414 Titel II. E11“*“ . 4 ¹. G 1 11417 “ — S erwerfe Richter Jedes Grades werden b ℳege 77 “ gewaͤhren ft g. .r. rz be bt800 nr. “ eu*“ dis 8. een die vnn Strefebzlinar⸗Raͤthen zu⸗ Seee r, anc des „Die Richtn eEgnttagugg, in die 8 9 esem dehu wei lei Fr itio⸗ W“ . . 68 1 8. 8 .. 8 2 2 .G 1 9 6 Sas 8 daj G Is . d ; ird di f e ol e von nen ab, um lokale Untersuchungen anzustellen bere v. “ “ .. 1 PLStl. 6 23 erkannt werden koͤnnen, sind⸗ 4) der einfache Fadch 1 2 g 88 vis binunter n. nöfüix den Nhnaen Grab von de enesee beob⸗ man auf jeden Fall nuͤtliche Resultate erwartet. 3 ““ 809 e. 8 de mit Zurechtweisung; 32 ein Dienst euen e g Tas arr. —ce.h ie Poosun der Geschwornen erfolgt durch den Maire Zeit dachte die Obrigkeit auch an die Mittel, wie de.Aasanche “ 8 9 vr 198 Degtodirung; b) Chefangnigsütg öe 88 mher der dienst⸗ in zffentlicher Selhzun „drei Tage vor der Sesston des Disciplinar⸗ . 8 2 2 8 6C668 5 6 19 . 5 des * q 2 I Z 9 . 52 auf das vortheilhafteste mit Produkten zu versorgen waͤren L111“*“ 100 rh gn Nem Wational⸗Gardisten sofort folgende Strafen verhaͤngen: Rathes. Art. 24. Ist der Angeschuldigte ein Bataillons Chef 88. die sie nicht von Rußland bekommen koͤnnen, die aber durch Eeipzig. . . .. ... 109 Thl. ueinen Wachtdienst außer der Reihe für jeden Rational⸗Gar⸗ ein Oberst⸗Lieutenant, so fuͤbrt der Hberst im Rathe asr⸗ vieljaͤhrigen Gebrauch daselbst unentbehrlich geworden sind Frankfust . M. WZ. 150 Fl der beim Appell fehlt oder sich ohne Erlaubniß von sei⸗ Vorsitz. Ist der Angeschuldigte ein Oberst, so faäͤllt das Praͤst⸗ Diese sind Rum, Sandzucker, Wein, Reis u. s. w., A kel. Petersburg BN. . ö100 Rbl. 1 sten entfernt; 2) die Verhaftung auf der Wachtstube oder dium einem durch das Loos zu bestimmenden Obersten vern ücbe .s. w., Artikel, Warschau... 600 Fl. in dem naͤchstgelegenen Gefaͤngnisse bis zur Abldsung des Wacht⸗ liegenden Legionen anheim. Art. 25. Die Disciplinar⸗ e
deren Verbrauch, besonders der beiden ersten, i . 5 „ Mitali 2 ‚in den Kolo⸗ üb b . ar jenstthuenden National⸗ sind permanent. Die Mitglieder der Jury werden alle zwei My⸗ postens am folgenden Tage, füͤr jeden dienstthuend Thaͤtlich⸗ nate, die Nichter alle vier Monate erneuert. Art. 8 . pe 0
nieen sehr bedeutend ist. In Folge dessen wurde bese nn. . Z3 — eschlossen — . b üen, der betrunk sich des Laͤrmens, einer . genannter; 1 n zu lassen. u atte di . 8 V I“ -˙12. Jeder wneal⸗Gardist oder Unter⸗ lons⸗Chefs, na er gewoͤhnlichen liste Fenfmete⸗ ve Fien ihr von der Hudse “ Auswärtige Börsen. “X“ 1 schaeis Vianst. 6 r Fhegöga en naeden, ven Sgegeht iler Offiziere, neefsztee und Kattentaleat hne 2 , die Kolonieen zu wohffeiler Hrei , te di er der Reihe bestra jedes Bataillons, je nach ihrem 1. esei em mitteln zu versehen, mit Dank 1““ 8.-7— 8 Amsterdam: 2. Dezember. b11 stide bat⸗ 9 E mit einen Wachtcrnn genfe von hoͤchstens drei Diese Uebersicht wird, mit deren Unterschrift versehen, in dem der Versamminng vorgelegten Budget ergt 88 em Niederl. wirkl. Schuld 39 ¾. Kanz -Billets 16 ½. Oesterr. 5 ch. “ das erstemal, und hoͤchstens fuͤnf Tagen das zweitemal, soll Sitzungs⸗Lokale des Disciplinar⸗Rathes, wo jeder Nationgal⸗ get ergiebt sich, daß, nach Metall. 86 ¾. Russ. Engl. Anl. 85. 8 900 4ed18) jeder National⸗Gardist oder Unteroffizier, der Gardist sie n —8 ncsdergateee Das 8 8* 89 z 8Jeg; 1Z1qpfp elegt r 4.-N Aes⸗ dinati 1 1. Maaßgabe der eintretenden Aenderungen bert 0„Art. X. -p sich des Ungehorsams oder der Insubordination schrse Uunst : Maeßsgdational⸗Gardist der dreimal von dem Disciplinar⸗ 8 8 2cheder National⸗Gardist derunferofüizier, der weucger im Dienst ist/ Jeder Fr; 1 dem Zuchtpolizei⸗Gerichte kondemnirt “ 1 8 Peeer sn s 1 sform traͤgt, außer der Dienst⸗ Rathe oder einmgl von dem Zuchtpolizei⸗Gerichte —eb RKRedacteur John. Mitredacteur Cottel. 8 bi 1eis, genh befendet vder sich auf 1 Wcise worden 4 . S.e g der Seneral ledersgefkichen h114*“ betraͤgt, die der Ehre und der Diseivlin Für⸗ Ffeee den der Art. 28. Jedwede Reclamation, um entweder wieder in 38 Eah ba sa rei z S anm Hmmin beh wFshaa I widerlquft. Art. 14. Jeder Unterofftzier sou kafsirt werden, der, Pat n hag der einen andern National⸗Gardi⸗ 11X4“*“ “*“*“ n einmal dem Disciplinar⸗Nathe eine Liste eingetragen zu werden, oder einen andern de9, nc. . ““ hqbbbbbl 3 Zchdem mn schwotden, sich einen Fehler zu Schulden Hmhmen 8 8 Feschen zu lassen, muß vor der Billigkeits⸗Jury an v 1“ b 888 11 1 Verhaftung nach sich zicht. Art. 15. Ein einfacher gebracht werden. b 8 5n2 E] eftarg zn vosich achten Dder eine, wenn auch §. 3. Von der Inßrnirung gfen rebeises ün hön
Teesr dt . ceeeeeeee“ der Dienst⸗Ordnung begangen hat. 1 1., “ E1 18 . 1b 3 en, Art. 29. Der Prozeß wird vor dem Disciplinar⸗Rathe an⸗ öT11XA“; Mit einer efaänguisinafeedos Fchhcn⸗ aegege an Hangis zegach: 1) hropsdie an ihn erfolgte Ueberweisunge 655 es 4
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I Ehbesii
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829 Ieeeeee — im Falle der Recidive, von hoͤchstens 5 Tggen, s - 1 8 F 829 EWT 3 le. werden, der sich die nachstehenden Vergehen zu Schulden tens Commandeurs der Kantonal⸗ oder NenseRügchsghcspe⸗ 1
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