1830 / 345 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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chelini und Gilormini, die lange Zeit hindurch die Bezirke eine Verletzung der Charte betrachten kann. Fr. Herr von

ppon Corte und Bastia verheerten, getoͤdtet worden nachdem Chabrol und Herr von Courvoisier hatten sich indessen doch zu⸗ sie sich etliche Tage lang gegen Ge. Abtheilungen Gen⸗ ruͤckgezogen, weil sic befuͤrchteten, zur Theilnahme an solchen darmerie und leichter Infanterie, die zu ihrer Verfolgung Handlungen genothigt zu ö ie, als Sie an ausgeschickt waren, hartnaͤckig vertheidigt hatten. ch lich, weniger schwie⸗

deren Stelle berufen wurden, si Hier eingegangene Briefe aus Genua melden, daß zwi⸗

rig zu seyn, 24 Ic de2,n r - weniger einen solchen . K ewegungsgrund zum Ausscheiden derselben annehm 6 da⸗ schen dem 13. und 17. November dort acht angesehene Man⸗ gungsg 1 8 hmen, als da ner der Stadt, und zwar die Advokaten Biscio, Marini,

mals von den Verordnungen gar nicht die Rede war; Fr. „M Zu welcher Zeit faßten Sie den Entschluß, Ihre Zustimmung Torre, Servaroni, Morelli, der Buchhaͤndler Doria, ein ge⸗

wisser Bassano und ein Mann, dessen Name nicht angege⸗

zu den zu geben. A. Wenige Tage, bevor sie er⸗ schienen. Fr. Als Sie einwilligten, die Verordnungen zu un⸗ ben ist, des Nachts in ihren Wohnungen verhaftet und nach

dem Gefaͤngniß gebracht worden sind.

terzeichnen, mußten Sie einsehen, daß ihre Ausfuͤhrung Widerstand nach sich ziehen wuͤrde. Als Justiz⸗Minister mußten Sie mehr [Verhoͤr des Herrn von Chantelauze. Fr. Zu welcher Zeit vor des Bildung des Ministeriums vom 8.

als jeder Andere sich mit den gesetzlichen Mitteln beschaͤftigen, August erfuhren Sie, daß es bald in Wirksamkeit treten sollte? A. J

die zur Nefsgusg dieses Widerstandes angewendet werden konn⸗

ten. Welchen Plan hatten Sie in dieser Hinsicht gemacht? A.

2 Keinen; man erwartete keinen materiellen Widerstand, und da

Ich erfuhr es nur durch die Zeitungen. Fr. Waren Sie die Verordnungen durch administrative Mittel in Ausfuͤhrung bei dieser Gelegenheit keine Verpflichtungen mit Karl X. selbst eingegangen? A. Nein. Fr. Haben Sie fuͤr ihn nicht eine Ar⸗

gebracht werden sollten, so hatte ich als Justiz⸗Minister keinen

ben. Theil daran zu nehmen. Fr. Wie durften Sie voraussetzen, daß

beit redigirt, die dem neuen Ministerium, von dem die Rede war, die Ausfuͤhrung der Verordnung nur administrativ sey, und daß die Mazjoritaͤt in der Deputirten⸗Kammer, wie sie damals bestand, man nicht zu den Gerichtshoͤfen seine Zuflucht nehmen wuͤrde, versprach? A. Niemals. Fr. Hatten Sie nicht auch zu dieser da dieselbe die Beschlagnahme von Eigenthum zur Folge haben Zeit zum Gebrauch des Koͤnigs Karl A. den Plan zu jener Re⸗ konnte? A. Weit entfernt, so etwas vorauszusetzen, mußte das f auseinandergesetzt, dessen Ausfuͤhrung am 25. Juli 183)0 Ministerium auf die Unterstuͤtzung aller Autoritaͤten rechnen, versucht wurde? A. Es ist das erstemal, daß ich davon sprechen um die Monarchie aus den ihr drohenden Gefahren zu retten. e. Fr. Hatten Sie nicht diesen Plan und die Verordnun⸗ F. Unter den Autoritaͤten mußten Sie auf die Gerichtshoͤfe rech⸗

gen vom Juli im Sinn, als Sie, uͤber die letzte Adresse der De⸗ nen; Sie wußten aber, denn Sie hatten es schon am 9. Mai an putirten⸗Kammer diskutirend, die Regierung aufforderten, einen Herrn von Polignac geschrieben, daß die Gerichtshöfe durch ihre fuͤnften monarchischen September zu veranstalten? A. Ich habe Beschluͤsse an der Ausfuͤhrung außergesetzlicher Maaßregeln nie⸗ auf diese Frage schon geantwortet. Was die Worte „der fuͤnfte mals Theil nahmen. Welches Mittel dachten Sie anzuwenden, monarchische September“ betrifft, die mir in der Kammer in um dieselben zu ersetzen? A. Die Gegenwart und die Autoritaͤt einer langen improvisirten Rede entschluͤpften, so hatten sie nicht der Kammern mußten dem Widerstande, der sich in einigen Ge⸗ den Sinn, den man ihnen beilegen wollte, und ich gab gleich richts⸗Behoͤrden zeigen konnte, bald ein Ende machen. Fr. darauf im Constitutionnel eine Erklaͤrung, die vollkommen zufric⸗ Hatte man nicht foͤrmlich von Ihnen Prevotal⸗Gerichtshoͤfe ver⸗ deenstellend war und auch so gefunden wurde. Fr. Nach der langt? A. Es ist im Conseil nie die Rede von der Wiederher⸗ Antwort, die Sie so eben gaben, glaubten Sie also damals stellung der Prevotal⸗Gerichtshoͤfe gewesen; indessen ist mir nicht nicht, daß man ohne Gefahr von der durch die Charte vor⸗ bewußt, ob einige bffentliche Beamten ein solches Verlangen be⸗ eschriebenen verfasungsmaͤßigen Ordnung abweichen duͤrfe; zeigt haben, dem uͤbrigens keine Folge gegeben wurde. Fr. An die am 25. Juli genommenen Maaßregeln, die uͤbrigens nicht Nechneten Sie nicht, in Ermangelung der Prevotal⸗Gerichts⸗ gegen die verfassungsmaͤßige Ordnung sind, dachte ich damals hoͤfe, auf die Militair⸗Gerichte, und war es nicht zu diesem gar nicht. Fr. Machte Ihnen nicht Herr v. Polignae zu der Zweck, daß am Asten Abends im Conseil beschlossen ward, Paris Zeit, als der Schluß der Sitzung ausgesprochen wurde, den foͤrm⸗ in Belagerungs⸗Zustand zu erklaͤren? A. Nein. Fr. War nicht lichen Antrag, ins Ministerium zu treten? bot er Ihnen nicht am 28sten Herr von Champagny von Herrn von Polignac nach namentlich das Ministerium des bffentlichen Unterrichts an, und den Tuilecrieen berufen worden, um die Militair⸗Gerichte zu or⸗ warum lehnten Sie es ab? A. Ich kannte Herrn von Fetig zse ganisiren? A. Das weiß ich nicht. Fr. Sollten denselben nicht nicht und hatte Paris wenigstens einen Monat vor Schluß der die 45 Individuen uͤberliefert werden, gegen welche die Mandate Sitzung verlassen. Fr. Haben Sie nicht in jener Zeit, oder vom 207sten erlassen worden waren? A. Nein. Fr. Haben Sie ungefähr um jene Zeit, dem Koͤnige Karl X., dem Dauphin und sich nicht in Ihrer Eigenschaft als erste Magistrats⸗-Person des Herrn von Polignac den Plan auseinandergesetzt, dessen Ausfuͤh⸗ Koͤnigreichs, und da Sie, besser noch als Herr von Polignac, rung am 25. Juli versucht wurde? A. Nein. Fr. Haben Sie alles das Gehaͤssige einer Maaßregel fuͤhlen mußten, welche die nicht diesen Plan oder einen aͤhnlichen dem Herrn v. Peyronnet Buͤrger ihren natuͤrlichen Richtern entzog und sie aller in der auseinandergesetzt? A. Niemals. Fr. Waren Sie nicht mit administrativen und Gerichts⸗Ordnung enthaltenen gesetzlichen Herrn von Peyronnet uͤbereingekommen, nicht ohne ihn in's Mi⸗ Huͤlfsmittel beraubte, dieser Maaßregel widersetzt? Sind Sie gegen selbige aufgetreten, entweder bei Herrn von Po⸗

lignac, oder im Conseil? A. Ich habe schon in meiuem ersten Verhoͤr geantwortet, daß diese Maaßregel im Conseil ohne Op⸗ position berathen und angenommen wurde Ich kann uͤbrigens weder die Ursache noch die Wirkungen billigen, die Sie dieser Maaßregel zuschreiben. Fr. In Ihrer Eigenschaft als Justiz⸗ Minister mußten Sie mehr als irgend ein anderer Minister die Gesetzmaͤßtgkeit des Verfahrens und der Regierungs⸗Maaßregel im Auge haben; ist demnach von Ihnen daruͤber gewacht wor⸗

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8 1 4 nisterium zu treten? A. Nein, dergleichen Uebereinkommen hat nie stattgefunden: spaͤter aber, in Monat Mai, machte ich eine ähnliche Bedingung bei meinem Eintritt in den Minister⸗Rath. 3 Fr. Wußten Sie zu der Zeit, als Sie nach der Prorogation der Kammer Paris verlassen hatten, etwas davon, daß Herr von Ppolignac die Absicht hegte, dieselbe aufzuldsen. A. Nein. Fr. Hasben Sie ihn zu diesem Plan aufgemuntert? A. Meine Antwort sist schon gegeben. Fr. Zu welcher Zeit hat Ihnen Hr. v. Polignac seine Absicht zu erkennen gegeben, Sie in's Justiz⸗Ministerium zu be⸗ rufen. und was gaben Sie ihm zur Antworts⸗ A. Am 15. oder 16. August den, daß diejenigen aͤußeren Formalitaͤten, die nothwendig wa⸗ ernannte man mich zum Minister des oͤfentlichen Unterrichts; ren, um die Verordnung wegen des Versetzens in Belggerungs⸗ ich gab sogleich meine Weigerung zu erkennen, die am 30sten Zustand oͤffentlich und authentisch zu machen, auch erfuͤllt wur⸗ April des folgenden Jahres angenommen wurde; man ernannte den? A. Es gehorte nicht zu meinen Pflichten, fuͤr die oͤffent⸗ mich zum Großsiegelbewahrer; ich bezeigte einen außerordentli⸗ liche Bekanntmachung dieser Verordnung zu wachen. Ich hatte b chen Widerwillen gegen die Uebernahme dieses Amts; ich machte nur die Gerichtshoͤfe von derselben in Kenntniß zu setzen, und alle Nuͤcksichten geltend, mich dieser Wahl zu entziehen. Ver⸗ der Drang der Ereignisse erlaubte es mir nicht, diese Formalitaͤt schiedene Umstaͤnde, die zu erwaͤhnen uͤbersuͤssig, erlaubten es mir vollstaͤndig zu erfuͤllen. Fr. Es scheint, daß kein Anschlag⸗ nicht, auf diesen Entschluß fortzubestehen. Fr. Als der Herr Zettel, keine Proclamation die Buͤrger Fucgeheden habe, sich die⸗ ser Verordnung zu unterwerfen. Wie erk aͤren Sie diese Verab⸗

saͤumung? A. Meine Antwort ist dieselbe, wie auf die vorheri⸗ gen Fragen. Fr. Haben Sie dem Koͤniglichen Gerichtshofe anbefohlen, sich nach den Tuilericen zu begeben? War nicht der Grund zu diesem Befehl, den Gerichtshof zu verhindern, das von der Handels⸗Kammer gefaͤllte Urtheil zu bestaͤtigen oder durch seine Beschluͤsse den durch die neuen Verordnungen ihrer Rechte beraubten Buͤrgern beizustehen? A. Die Verlegung des Koͤnigl. Gerichtshofes, die vom Herrn Kanzler und nicht von mir vorgeschrieben worden war, konnte diesen Zweck nicht haben. Ich kannte das Vorhandenseyn

Dauphin Sie in Grenoble sah, entwickelten Sie ihm da nicht den Plan der Verordnungen des 25sten Jult? A. Nein. Fr. Welche Verpflichtungen gingen Sie mit Hrn. v. Polignaec ein,

als Sie endlich ins Ministerium traten? A Die Verpflichtungen, die alle Minister eingingen, die seit 15 Jahren zur Macht gelang⸗ ten. Fr. Theilte Ihnen Hr. v. Polignac damals nicht den Plan mit, das Wahl⸗ und Preß⸗Gesetz durch Verordnungen zu aͤndexn; A. Nein. Fr. In den Prozeßakten findet sich eine Denkschrift des Hrn. Guernon de Ranville, vom Monat esmbe 1829, worin er darlegt, wie gefaͤhrlich eine Maaßregel seyn wuͤrde welche die Charte mit Hintansetzung der geleisteten Eide verletzte? des Urtheils, von dem die Rede ist, nicht einmal. Fr. Wuß⸗ Kannten Sie diese von ihm an Hrn. v. Polignac uͤberreichte Denk⸗ ten Sie etwas davon, daß dem Praͤfekten der Seine und dem

schrift. A. Nein. Fr. Hatte Hr. Guernon de Ranville, als Sie Polizei⸗Praͤfekten die noͤthigen Befehle ertheilt waren, damit die Anwendung von Waffen gegen die Buͤrger nicht fruͤher stattfin⸗ den koͤnne, als bis die vorschriftsmaͤßigen Aufrufe erlassen worden waren? A. Was in dieser Hinsicht geschehen ist, weiß ich nicht, auch habe ich an den militairischen Operationen keinen Theil ge⸗ nommen. Fr. Es ergiebt sich aus allen gesammelten Aussa⸗ gen, sogar der Beamten der gerichtlichen Polizei, die in dieser Zeit auch in denjenigen Arrondissements gebraucht wurden, wo die

ge

ins Ministeriumt traten, dieselbe Ansicht uͤber den Zustand Frank⸗ reichs, uͤber die Rechte des Landes und die Pflichten Karls X.? A.. Ich kann nichts von dem sagen, was sich im Innern des Con⸗ feils zutrug. Fr. Hatten Sie am 19ten Mai, als Sie ins Ministerium traten, den Willen, der Charte getreu zu bleiben, die Gesetze des Landes zu achten und etwanigen Aufforderungen zur Verletzung derselben nicht nachzugeben? A. Weder ich noch sonst Jemand dachte zu jener Zeit an die am l 8 Juli genommenen Maaßregeln, die ich uͤbrigeus nicht als e Uuees 49 Har e Ire ee a m. 1. 89

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tet und von Niemanden anbefohlen ward.

6 8 LEI K . 2 2 —— Wien, 7. Dez. Heute ist hier auf außerordent⸗

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4 Beilage zur v“*““

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Haupt⸗Ereignisse stattfanden, daß diese Foͤrmlichkeit nicht beobach⸗ Was haben Sie zu sagen, um eine solche Verabsaͤumung zu entschuldigen? A. Ich weiß nicht, welche Befehle gegeben wurden; sie gehoͤrten nicht zu

meinem Geschaͤftskreise. Fr. Als am Mittwoch die Pariser

Deputirten zu dem Herrn Marschall kamen, hatte damals Herr

voon Polignac sich mit Ihnen uͤber die zu ertheilende Antwort berathen? A. Seit dem 27sten fand keine Conseil⸗Berathung ftatt, und man hat mich keinesweges um Rath gefragt. Fr.

at Ihnen Herr von Polignac zu wissen gethan, daß er den Len Karl X. von der Lage der Stadt Paris unterrichten wolle? A. Ich glaube, daß der Marschall regelmaͤßig mit dem Koͤnige korrespondirte, und vermuthe, daß Herr von Polignac ihn von der Lage der Stadt unterrichtete. Fr. Als am Donnerstag Morgen Herr von Polignac sich dringend aufgefordert sah, dem Ministerium zu entsagen und die Verordnungen zuruͤck⸗ nehmen zu lassen; als Sie selbst fuͤhlten, daß kein ande⸗ rer Ausweg uͤbrig war; als Sie sich endlich entschlossen, sich nach St. Cloud zu begeben, warum haben Sie da, che Sie die Tuilerien verließen, ihre Gesinnungen nicht durch irgend eine Akte ausgedruͤckt, die im Stande war, den uͤngluͤcklichen Ereig⸗ nissen, vor denen Sie zu fliehen genoͤthigt wurden, sogleich ein Ende zu machen? A. Wir begaben uns am 20sten Morgens nach St. Goud, um die Befehle des Koͤnigs in dieser Htnsicht einzu⸗ holen. Fr. Ist nicht auch dem Einfluß des Conseils, dessen Mitglied Sie waren, und das sich bei dem Koͤnige in St. Cloud versammelte, die verzogerte Ausfuͤhrung des, wie es scheint, in der Fruͤhe gefaßten Beschlusses wegen Veraͤnderung des Ministeriums und Rücknahme der Verordnungen zuzuschreiben? A. In St. Cloud fand nur eine einzige Berathung ftatt, in welcher alle Mi⸗ nister der Meinung waren, das Conseil zu veraͤndern. Fr. Als Justizminister hatten Sie sich insbesondere mit den Feuers⸗ bruͤnsisen zu beschaͤftigen, die in den letzten Monaten der Dauer des Ministeriums, dessen Mitglied Sie waren, mehrere Bezirke der Normandie verheerten, und die man schwerlich umhin kann mit irgend einem Plan in Verbindung zu bringen, zum Behuf irgend eines politischen Zweckes Frank⸗ reich in Unruhe zu versetzen. Haben Sie uͤber diese so außeror⸗ dentliche Thatsache einige Aufklaͤrungen zu geben? A. In der Abfassung dieser Frage findet sich eine sehr wichtige Ungenauig⸗ keit. Man setzt in derselben wirklich voraus, daß die Feuers⸗ bruͤnste in der Normandie sich erst seit Mai⸗Monat gezeigt haͤtten, waͤhrend die genannte Provinz schon einige Monate vor meinem Eintritt in das Conseil von jenem Drangsal verwuͤstet wurde. Ich habe als Justiz⸗Minister alle Maaßregeln ergriffen, die mir geeignet schienen, diesen haͤufigen Verbrechen Einhalt zu thun Und deren Urheber zu entdecken; man kann daruͤber meinen Brief⸗ wechsel mit dem General⸗Prokurator in Caen zu Nathe zichen. Ich b uͤbrigens dazu bei, den Grafen von Latour⸗-Foissac an Drt und Stelle hinzusenden, um neuen Feuersbruͤnsten vor⸗ zubeugten.

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lichem Wege aus Rom die Nachricht eingetroffen, daß der Papst Pius VIII. nach kurzem Krankenlager, mit Tode ab⸗

gegangen ist. Das Naͤhere uͤber das Ableben Sr. Helligkeit ist noch nicht bekannt. E111“

a. t tat eh1e wess Des ke. 1““ Warschau, 9. Dez. Die heutigen Zeitungen ent⸗ halten eine zweite, laͤngere Proclamation des Diktators

Chlopicki an die Polnische Nation, in welcher sich derselbe nochmals daruͤber ausspricht, daß er die ihm uͤbertragene Wuͤrde nur fuͤr den Augenblick uͤbernommen habe, weil es der Administrationsrath fuͤr nothwendig gehalten, daß ein Einziger an der Spitze der interimistischen Regierung des Landes stehe, um Ordnung und Einheit in die Maaßregeln und das Verfahren derselben zu bringen. Zum Gouverneur der Stadt Warschau hat der Diktator den Brigade⸗General Szembek ernannt, welchem auch die Bildung neuer 3ter Ba⸗ taillone bei der Infanterie anbefohlen ist. Der Municipal⸗ rath soll uͤber alle seine Handlungen vorher mit genanntem General Ruͤcksprache nehmen. Die provisorische Regierung verbleibt, nach dem Willen des Diktators, in Beziehung auf die innere Verwaltung in der Ausuͤbung ihrer Gewalt, und alle einzelnen Abtheilungen derselben haben mit dem 6ten d. ihre regelmaͤßigen Arbeiten begonnen.

In einer aus 14 Artikein bestehenden Verordnung der provisorischen Regierung werden 1) die mit der Bildung der Sicherheits⸗Wache in Stäaͤdten und Doͤrfern beauftragten Beamten angewiesen, unter persoöͤnlicher Verantwortlichkeit, ihr Geschaͤft bis zu dem ihnen bestimmten Termine auszu⸗ fuͤhren; 2) wird bestimmt, daß die Kriegs⸗Commissaire der

868 einzelnen Wojewodschaften, in Gemeinschaft mit d Diktator ernannten Regiments⸗Befehlshabern, Malachowski fuͤr die Wojewodschaften Masowien, Kalisch, Krakau und Sandomir, und Sortyk fuͤr Lublin, Podlachien, Piock und Augustow, die aus dem Dienst entlassenen Krieger in den Hauptstaͤdten zusammenziehen sollen, um aus ihnen eine Er⸗ gaͤnzung der Armee zu bilden; 3) wird fuͤr jede Wojewod⸗ schaft ein Befehlshaber zur Organisirung der beweglichen National⸗Garde ernannt. Von dieser sind ausgenommen: die ansaͤssigen Besitzer einer Landwirthschaft, die Kruͤppel, die verabschiedeten Militairs, welche, wie oben erwaͤhnt, sich in den Hauptstaͤdten versammeln, und die Fabrikanten und Handwerker, welche zur Verfertigung von Waffen und Kriegs⸗Material gebraucht werden, so wie endlich auch die Auslaͤnder.

Durch eine andere Verordnung der provisorischen Regie⸗ rung wird das Schicksal der Russischen Gefangenen der oͤffentlichen Sorge anempfohlen. Diejenigen von ihnen, wel⸗ che im Lande bleiben wollen, haben sich in dieser Hinsicht beim Municipalrath zu melden, den Frauen und Dienstbo⸗ ten wird freier Abzug gestattet und alle Maͤnner und Frauen, welche in Warschau bleiben, werden in Bezug auf ihre Per⸗ sonen und ihr Vermoͤgen unter den Schutz der Landesgesetze gestellt.

Da die Unruhen der letzten Tage eine Unterbrechung in den Handels⸗Geschaͤften herbeigefuͤhrt haben, so hat die pro⸗ visorische Regierung in Uebereinstimmung mit der Bank fest⸗ gesetzt, daß alle Wechsel, welche am 29. Nov. faͤllig waren und es von da an bis zum 15. Dez. noch werden, ungeach⸗ tet sie am bestimmten Termin nicht realisirt oder nicht zur gesetzmaͤßigen Zeit mit Protest zuruͤckgewiesen worden sind, doch ihren vollen Werth bis zur Zuruͤcknahme gegenwaͤrtiger Verordnung behalten. Auch erklart die Bank, daß, da ihr Eigenthum sich auf 30 Mill. Gulden belaͤuft und sie bis jetzt nur fuͤr 16 Mill. Fl. Kassen⸗Billets in Umlauf hat, der Art. 23. des Bank⸗Gesetzes vom 29. Januar 1828 sie berechtige, noch fuͤr 14 Mill. Fl. Bank⸗Scheine auszugeben. Sie wird daher sogleich begianen, dergleichen Scheine à 50 Fl. in Um⸗ lauf zu bringen, und fordert das Publikum auf, dieselben in ihrem Geschaͤfts⸗Lokal fuͤr baares Geld oder Kassen⸗Billets, und zwar ohne Abzug, einzutauschen, indem sie zugleich be⸗ merkt, daß die Kassen⸗Billets dadurch nicht erloͤschen, sondern neben den Bankscheinen ihren vollen Werth behalten und in allen oͤffentlichen Kassen eben so wie jene angenommen wer⸗ den sollen. Diese Bekanntmachung ist von dem Praͤsidenten Staatsrath Grafen Jelski unterzeichnet.

Der Staatsrath Praͤsident der Wojewodschaft Maso⸗ wien, R. Rembieliüski, hat an die Bewohner derselben einen Aufruf erlassen, gewissenhaft in Entrichtung ihrer Steuern zu seyn und den zu der Erhebung derselben bevoll⸗ maͤchtigten Behoͤrden Genuͤge zu leisten. Die Schulzen der Dorfgemeinden und die Praͤsidenten und Buͤrgermeister der Staͤdte sollen diese Aufforderung uͤberall bekannt machen und sie an Sonn⸗ und Festtagen in den Kirchen ablesen lassen, damit die Steuerpflichtigen dadurch zum Gehorsam ermahnt und auf kuͤnftige, moͤglicher Weise noͤthige, außerordentliche Steuer⸗Verordnungen der provisorischen Regierung vorberei⸗ tet werden.

Der Warschauer Zeitung zufolge haben die Woje⸗ wodschaften Krakau, Kalisch, Lublin, Piock und Podlachien der provisorischen Regierung Beistimmungs⸗Adressen eingeschickt. Außerdem hat das Comité der Sicherheitswache im Verein mit

den Stadtraͤthen und Befehlshabern der National⸗Garde voen

Piock ein Schreiben an den Diktator gesandt, in welchem der allgemeine Unwille gegen die demagogischen Klubs und die Versicherung ausgesprochen wird, daß die Wojewodschaft Pꝛock den Generalissimus in seinen Unternehmungen mit allen ihren moralischen und physischen Kraͤften zu unterstuͤtzen und mit ihm gemeinschaftlich die Umtriebe der Demagogen zu baͤndigen gesonnen sey. 1

Dieselbe Zeitung meldet: „Gen. Rosniecki soll beim Abmarsch der Russischen Armee die Regierungs⸗ kasse mitgenommen haben; Se. Kaiserl. Hoheit der Groß⸗ fuͤrst Cesarewitsch hat ihm jedoch Befehl gegeben, dieselbe zu-⸗ ruͤckzustellen.“

General Woyczyüski ist heute hier ange kommen.

Heute werden, einer Bekanntmachung des Rektors Ssweykowski gemaͤß, die Vorlesungen an der Koͤniglichen Alexanders⸗Universitaͤt wieder ihren Anfang nehmen.