1830 / 349 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 17 Dec 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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Durch eine vom Finanz⸗Min ster kontrasignirte Koͤnigl. Verordnung vom 7ten d. sind alle Lurschaoigungen fuͤr die in den Kron⸗Forsten begangenen Forst⸗ und Jagd⸗Frevel, uͤber welche noch nicht erkannt ist, erlassen worden.

Der Moniteur enthaͤlkt einen Immediat⸗Bericht des See⸗Ministers, worin derselbe dem Koͤnige die Aufhebung der vorbereitenden Marine⸗Schule zu Angouléme vorschlaͤgt. Der Minister geht von dem Grundsatze aus, daß die Erzie⸗ hung eines guten Seemannes eine theoretische und eine prak⸗ tische sey. Dies habe die Kaiserl. Regierung erkannt, als sie in Brest und Toulon Special⸗Marine⸗Schulen auf den auf der Rhede liegenden Kriegsschiffen errichtet habe, wo der theoretische Unterricht mit den taͤglichen militairischen Uebun⸗ gen und See⸗Manoͤvers verbunden gewesen sey. Diese An⸗ stalten wurden im Jahre 1816 aufgehoben und die Theorie von der Praxis getrennt, indem man in einer Stadt im In⸗ nern des Landes und entfernt von Allem, was die Zoͤglinge mit der See vertraut machen konnte, eine Special⸗Schule errichtete; man glaubte durch Modelle und Zeichnungen einen Ersatz fuͤr die einfachen und lebendigen Eindruͤcke der An⸗ schauung gewaͤhren zu koͤnnen. Den Zoͤglingen dieser Anstalt wurden Privilegien ertheilt, die eben so nachtheilig fuͤr deren Bildung wie fuͤr den Staatsdienst waren; sie wurden fuͤr den Seedienst bestimmt, ehe sich ihr Beruf dafuͤr so wie ihr Temperament auf dem Meere selbst erprobt hatten; sie hatten die Gewißheit, spaͤter mit dem Grade von Eleven der zwei⸗ ten Klasse in die Marine einzutreten, wie auch die Pruͤfung ausgefallen seyn mochte, die sie nach beendigten Studien zu bestehen hatten. Nach 11 Jahren suchte man einen bessern Weg einzuschlagen. Eine Marine⸗Schule wurde in Brest am Bord eines Kriegsschiffes errichtet und eine oͤffentliche Pruͤfung zur unerlaͤßlichen Bedingung der ülfnahme in die⸗ selbe gemacht. Die Marine⸗Schule in Ange séeme sank seit⸗ dem zu einem einfachen Gymnasium herab, IeieceeRnaben, die groͤßtentheils auf Kosten des Staats erzogen“ Arden, einen Unterricht erhielten, der sie spaͤter allerdinte m Seedienste tauglich machen konnte. Graf Sebastiaui als See⸗Mi⸗ nister am 1. Nov. d. J. dem Koͤnige eine * ordnung uͤber die definitive Einrichtung der Marine⸗Schule 1 Hrest vorgelegt. Sein Nachfolger, Graf G bringt jetzt in Uiebereinstimmung mit dem Admiralitaͤts⸗Rathe die Aufhebung der Schule von

Angouléè me in Antrag. Das Budget des See⸗Ministeriums

wird dadurch eine Ersparniß von 40,000 Fr. erlangen. Ein Theil des Fonds dieser Schule kann auch ferner fuͤr die Er⸗ iehung der Soͤhne verdienter und unbemitten er Marine,Of⸗ ziere verwendet werden. Die Gebaͤude der Schule, die bis⸗ her vom See⸗Ministerium mit großen ilzn unterhalten wurden, koͤnnen dem Departement der Ch⸗“ Ate wiedergege⸗ ben werden, dem sie fruͤber gehoͤrten, und Aeiben fuͤr einen andern oͤffentlichen Dienst disponibel. Dee in Folge die⸗ ses Berichts erlassene 11 Verordnung vom 7. Dezember enthäͤlt folgende drei Artikel: Art. 1. Die vorbereitende Marine⸗Schule zu Angouléme ist aufgehoben. Die Vorle⸗ sungen hoͤren spaͤtestens mit dem 1. April 1831 auf. Art. 2. Die auf Kosten ihrer Eltern in diesel' aufgenommenen Zoͤglinge (33 an der Zahl) sollen denselben zuruͤck⸗ gestellt werden. Art. 3. Die auf Kosten des Marine⸗ Departements, entweder fuͤr die ganze Penseon, oder fuͤr ei⸗ nen Theil derselben, unterhaltenen Zöglinge 8 an der Zahl) sollen in den Koͤnigl. oder Kommunal⸗Gymnasien unterge⸗ bracht werden, die sich in See⸗Staͤdten befitzoen, und dort die Pensionen, welche sie jetzt in der Schule 9 Angouléme ge⸗ nießen, ganz oder zum Theil behalten.

Das zweite Bezirks⸗Wahl⸗Kollegium 8. Devpartements der Rhone⸗Muͤndungen ist auf den 13. Jan 1831 nach Aix

zusammenberufen, um entweder das Deputirten⸗Mandat des

um Unter⸗Staats⸗Secretair der Finanzen ernannten Herrn hiers zu erneuern oder einen anderen Depu ten an dessen Stelle zu erwaͤhlen.

Dem Vernehmen nach sollen die Benemß, n General⸗ Lieutenant und General⸗Major durch die vore, Wiederher⸗ stellung der Monarchie in Gebrauch gewese; Titel Divi⸗ sions⸗ und Brigade⸗General, welche das . jedem dieser S verbundene Kommando bestimmt aus acken, ersetzt

erden. 8

Durch eine Koͤnigl. Verordnung vom 1 ½ Nov. ist dem ehemaligen Praͤfekten, Baron von Bry, als Entschaͤdigung fuͤr eine Dotation von 4000 Fr., die ihm auf im Koͤnigreich Hannover belegene Guͤter im Jahre 1810 ertheilt wurde, eine Pension von 1000 Fr. bewilligt word. 1. Durch ver⸗ schiedene andere Verordnungen ist dem ehemaligen Praͤfekten der Arrieège, Baron Vialetes von Mortarieu, eine Pension von 3200 Fr., dem gewesenen Praͤfekten Seine und Marne, Herrn von Goyon, dem gewesenen Praͤfekten der

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Meurthe, Herrn v. Allonville, Jedem eine Pension von 6000

Fr., und dem ehemaligen Praͤfekten der Ober⸗Vienne, Herrn

Coster, eine von 3326 Fr. ertheilt worden.

Mittelst Koͤnigl. Verordnung vom 7. Dez. ist der au⸗ ßer Dienst befindliche Militair⸗Intendant Baradère zum Ge⸗,

neral⸗Secretair des Kriegs⸗Ministeriums, der General⸗Lieute⸗ nant Baron Pelet zum Direktor des Kriegs⸗Depots, der General-⸗Lieutenant Baron Nugues Saint⸗Cyr zum Direktor der Infanterie, der General⸗Lieutenant Vicomte Preval zum Direktor der Kavallerie, der Staatsrath und Militair⸗Inten⸗

dant Graf Daure zum Verwaltungs⸗Direktor, und der Re⸗

queten⸗Meister Martineau des Chesnes zum Direktor des

Rechnungswesens ernannt worden. 2 Im Temps liest man Folgendes: „Seit einigen Tagen

spricht man von einer nahe bevorstehenden Ernennung p.“

40 Pairs, von denen 17 unter den von Napoleon waͤhrend

der 100 Tage ernannten Pairs, 3 vom Hofe Ludwig Phi⸗

lipps und 20 ungefaͤhr aus der Deputirten⸗Kammer gewäͤhlt

werden wuͤrden. Wir verbuͤrgen indessen diese Angaben so

wenig, wie die Namen; unter den 17 aus der Kammer von 1815 zu waͤhlenden Pairs nennt man den Herzog v. Bassano, den Grafen v. Aubusson, den Fuͤrsten v. Beauveau, den Marschall Gérard, die Generale Bertrand, Drouot, Lari⸗ boissiere, Lobau, Grouchy, Clauzel, die Herren v. Flahaut, Davilliers u. s. w. Unter den drei aus der Umgebung des

jetzigen Hofes zu erwaͤhlenden Pairs bezeichnet man die Herren Unter den aus der Deputirten

Athalin und Rohan⸗Chabot. Kammer zu nehmenden Pairs nennt man außer einigen, die durch ihre gesellschaftliche Stellung deutlich genug bezeichnet vwerden, die Herren v. Thiard, v. Sebastiani, Dupont v. d. Eure, Bertin de Vaux, Humann, Rambuteau, Cambon, v. Grammont, Royer⸗Collard, v. Lascours, Ppelletier d'Aulnay, Lafont⸗Blaniac u s. w. Außerhalb der Kammer werden dem Vernehmen nach, der Fuͤrst v. d. Moskw und der Admiral v. Rigny gewaͤhlt werden. 6 General Lafayette, der zugleich zun Befehlshaber der

Linien⸗Truppen ernannt ist, welche waͤhrend des Prozesses

der Ex⸗Minister den Dienst thun werden, hat durch einen Tagesbefehl folgende Bestimmungen erlassen.

der General Fabvier werden sich uͤber die Ausfuͤhrung der vom Ober⸗Befehlshaher angeordneten Meaßregeln fuͤr die Translation der Minister von Vincennes nach dem Palast Luxembourg und fuͤr die Aufrechterhaltung ver Ordnung mit einander besprechen. Die genannten b ben Generale sind

befugt, die Befehle des Ober⸗Befehlshabers den Truppen von der Linie wie den National⸗Garden zu uͤberbringen. In

Ahbwesenheit des Chefs des Generalstabes werden die Adju⸗- tanten v. Lafayette und Joubert die Func ionen von Unter⸗

Chefs des Stabes versehen, und einer der elben wird immer beim Ober⸗Befehlshaber bleiben, um die Befehle zu unter- zeichnen. Vom 14. Dez. an darf die g ammte National: Garde von Paris und aus dem Weichbile dis auf neuen Befehl ihre Uniform unter keinem Vorwande ablegen. Die im Palast Luxembourg auf Wache stehenden National⸗Gar⸗ disten duͤrfen ihre Posten nur mit einer schriftlichen Erlaub;

niß des Obersten verlassen. In jedem Bezirke wird sich von demselben Tage an ein Bataillons⸗Chef befinden und uͤber die Vollziehung der vom Ober⸗Befehlshaber oder den Gene⸗ ralen Fabvier und Carbonel ertheilten Befehe wachen. Die Legions⸗Chefs und Ober⸗Offiziere werden naglich besondere Instructionen erhalten.

Der Moniteur erklaͤrt das Boͤrsen⸗Geruͤcht, daß der Graf Pozzo di Borgo von seinem Souverain abberufen wor⸗ den, fuͤr ungegruͤnder. 88

Herr Benjamin Constant, dessen keibender Zustand seit einiger Zeit sein nahes Ende voraussehen ließ, ist gestern. Abend um 8 Uhr nach großen Schmerzen innh 65sten Jahre seines Alters mit Tode abgegangen. Er trat vor sechs Tagen zum letztenmale in der Kammer auf. dor.

Es giebt gegenwaͤrtig fuͤnf Franzoͤsische daardinaͤle, von denen nur einer, Kardinal Isoard, Erzbischof von Auche, der jetzigen Regierung beigetreten ist, die vier underen Fesch, Rohan, Cro und Latil, sind im Auslande.

Dem Courrier frangais zufolge wird der Prozeß gegen die angeklagten Minister mit dem Weihnachtstage be⸗ endigt seyn. Die Sitzungen des Pairs⸗Hofes werden um 10 Uhr Morgens beginnen und puͤnktlich um 4 Uhr geschlos⸗ sen werden.

Der Assisenhof des Departements der Ille und Vilaine hat einen der Aufreizung zum Buͤrgerkriege 'nd des Mord⸗

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Der Chef des Generalstabes der National⸗Garde, General Carbonel, und

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versuches angeklagten Einwohner, Namens Beruc, zu lebens⸗ aͤnglicher Gateerenstrafe verurtheilt.

Aus Algier vom 23sten November wird geschrieben: „Gestern sind unsere Truppen in Mediah eingeruͤckt und ut aufgenommen worden; die Behoͤrden und Priester ka⸗ men dem General Clausel entgegen. Die Einwohner ver⸗ sichern, an dem Gefechte vom 2lsten d. M., in welches der

Bey seine Janitscharen und seinen Aga geschickt hatte, nicht Theil genommen zu haben. Oberst Marion wird mit dem 20sten Regiment hier als Garnison bleiben; auch Blida, das wir mit S eingenommen haben, wird eine Besatzung erhalten. Der Bey von Titeri ist in der Nacht zu einem Marabont, 3 Stunden weit von hier, entflohen; man erwar⸗ tet ihn heute, um sich dem Ober⸗Befehlshaber zu unterwer⸗

sfer sind schlecht gebaut und haben keine Plattdaͤcher. Die

Verwaltungs⸗Beamten des Heeres haben sich der Magazine

8 bemaͤchtigt. Die Stadt wird befestigt. Der Ober⸗Befehls⸗ haber gedenkt vier Tage dort zu bleiben.“

(Eine Fortsetzung des gestern abgebrochenen Berichts

des Grafen von Bastard befindet sich in der 2ten Beilage.)

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(SGroßbritanien und Irland.

London, 7. Dez. Der Prinz von Oranien statt

gestern dem Herzoge und der Herzogin yon Cumberland ei⸗ nen Besuch ab. 1

Der Maire von Groß⸗Yarmouth hat zum 9ten d. M. eine Versammlung ber dortigen Einwohner berufen, um uͤber eine an das dortige Parlament zu richtende Petition wegen Reform des Unter nuses zu rathschlagen. Die Grafschaft Kent, heißt es, be sichtigt gleichfalls, eine große oͤffentliche Versammlung zu demselben Zweck zu veranstalten.

Laut Berichten von der Neu⸗Australischen Kolonie am Schwanenflusse, fand dort am 5. Mai in Folge eines von den Eingebornen in Perth begangenen unbedeutenden Dieb⸗ stahls ein blutiger Streit zwischen ihnen und den Kolonisten statt, bei dem 7 nder 8 Indianer und von dem in der Ko⸗ jonie befindlichen Militair 1 Offizier und 3 Gemeine geblie⸗

ben seyn sollen. öI11A4A4*“

Aus dem Hvg, 10. Dez. Die in Breda angelangten Kolonial⸗Truppen kamen nicht, wie einige Zeitungen irrthuͤm⸗ lich erwaͤhnt hatten aus Hamburg, sondern aus Harderwick.

In einem Se reiben aus Duͤnkirchen wird gemeldet, daß daselbst ein aus Ergland kommendes nach einem Belgischen 83 bestimmt giwesenes Schiff mit Wollen⸗Waaren und

ewehren eingelaufen sey. Die Franzoͤsische Regierung habe nun zwar gestattentd daß die Waaren nach Belgien transitiren, jedoch hinsichtlich Her Waffen keine aͤhnliche Verguͤnstigung ertheilt. .8 18 Journal de la Haye liest man: „Sehr be⸗ stimmte Aufschluͤsse, die wir aus London erhalten, belehren uns uͤber zwei Dinge: 1) daß der Herr van de Weyer nur auf wiederholtes Nachsuchen eine Audienz beim Herzog von Wellington erlangen konnte, und daß jener Privatmann von Sr. Gnaden niemalslso angesehen worden, als besaͤße er einen diplo⸗ matischen Chararter; 2) daß Se. K. H. der Prinz von Oranien den Herrn van de Weyer zwar empfangen hat, daß jedoch, was den Gegenstand und die Einzelnheiten ihrer Un⸗ terhaltung betrifft, der Bericht des Herrn van de Weyer von einem Ende bis zum andern falsch ist.

Amsterdam, 12. Dez. Das Koͤnigl. Schiff „Heldin“ schiekt sich zu einem Kreuzzuge an, wie man wissen will, nach der Hoͤhe der anarischen und Azorischen Inseln, um unse⸗ ren heimkehrenden Schiffen die noͤthigen Nachrichten zu geben.

Wir vert ymen, daß zur Hebung alles Zweifels daruͤber, wie nach Auf „zoung der Blokade die in Vließingen oder sonst einem noͤrdlichen Hafen verbliebenen fremden Schiffe zu be⸗ handeln sind, ven betreffenden Departements zu erkennen ge⸗ geben worden, daß es des Koͤnigs Absicht sey, Schiffen un⸗ ter der Flagge fremder Maͤchte voͤllige Freiheit zu lassen, um, wenn sie es verlangen, wieder in See zu stechen und sich zu begeben, wohin sie es gut finden moͤchten, mit Ausnahme je⸗ doch von Antwerpen und Gent, weil an diese Staͤdte von See aus nicht zu gelangen ist, ohne durch das Niederlaͤndi⸗ sche Grundgebick und die militairische Vertheidigungs⸗Linie zu kommen.

An der Doͤrse geht allgemein das Geruͤcht, es sey in

Antwerpen in Folge der Ankunft neuer Belgischer Truppen

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung

2* Die Stadt hat nichts Aehnliches mit Algier; die Haͤu⸗

vielen brodloser Arbeiter zum Zwecke haͤtten.

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zwischen diesen und den bewaffneten Buͤrgern zu solchen Thaͤt⸗ lichkeiten gekommen, daß die ersteren zur Stadt hinausgeschla⸗ gen und General Chassé von der Stadtverwaltung um Wie⸗ derbesetzung der Militair⸗Posten ersucht wurde, was er aber verweigert habe.

Die vor Antwerpen befindliche Niederlaͤndische Schiffs⸗ macht besteht aus der Korvette „Komeet“, der Brigg „de Gier“ und einer bedeutenden Anzahl mit schwerem Geschuͤtz versehener Kanonier⸗Schaluppen. Die Fregatte „Eurydice“ liegt vor dem Dorfe Waarden auf der Wester⸗Schelde, die Korvette „Proserpina“ auf der Hoͤhe von Lillo. Die „Ne⸗ halennia“ wird, sobald es noͤthig ist, an der Stelle des „Javaan“ die Spitze von Baarland einnehmen; die „Am⸗ phitrite“ befindet sich vor Terneuzen, der „Javaan“ im Dock von Pließingen, die Dampfboote „Curagçao? und „Su⸗ rinam“ helfen den Dienst vor Antwerpen versehen, und vor dem Fort Bath liegen, eben so wie an mehreren anderen Punkten, gewaffnete Kanonier⸗Schaluppen.

Breda, 10. Dez. Bei unserm Heere ist bis heute nichts Neues vorgefallen. Die mobilen Truppen unter dem General⸗Lieutenant van Geen werden jetzt 10 12,000 Mann stark geschaͤtzt. Die Macht, die ihnen der Feind bisher ge⸗ genuͤbergestellt, hat wenig zu bedeuten; doch versichern Au⸗ genzeugen, daß die sogenannte Reserve in Antwerpen unge⸗ faͤhr 4000 Mann regulaire Truppen zaͤhlt. Wollten wir aber auch annehmen, daß diese ganze Macht aus Antwerpen sollte gezogen und die Stadt ohne Vertheidigung gegen Citadelle und Flotte gelasse werden koͤnnen, so wuͤrde auch dann die Kriegsmacht der Jasurgenten noch nicht bedeutend geworden seyn. Inzu unterlaͤßt man nicht, sich von unserer Seite ernstlie ruͤsten, um fuͤr den Fall, daß die Regie⸗ rung in Bruͤss; den Waffenstillstand verwerfen moͤchte, un-⸗ sere Rechte kraͤ geltend machen und die Bedingungen ei⸗ ner Trennung schreiben zu koͤnnen.

Antwerp n, 10. Dez. Die Mitglieder des Ausschus⸗ ses vom Handelr⸗Verein und der Generalstab der staͤdtischen Garde haben gestern dem Civil⸗ und dem Militair⸗Gouver⸗ neur unserer Provinz ein Festmahl gegeben.

Das hiesige Journal giebt die Versicherung, daß die in der Stadt jetzt stattfindenden oͤffentlichen Arbeiten nicht sowohl die Ver idigung derselben, als die Beschaͤftigung

Bruͤssel, Dez. Die Ernennung des Herrn Van- derlinden zum Zuverneur von West⸗Flandern ist zwar von mehreren hiesige. Blaͤttern angekuͤndigt worden, doch hat sich diese Nachricht oow nicht bestaͤtigt. 8

Es ist in Vorschlag gebracht worden, statt der Visiten. Karten zum neuen Jahre eine Gabe an die Armen zu sen⸗ den, die hier mit jedem Tage zunehmen und bei dem heran⸗ nahenden Winter zu den groͤßten Besorgnissen Anlaß geben.

Ein Bescheus, der previsorischen Regierung verordnet, daß saͤmmtliche Pferdeaͤrzte sich sofort in die Gemeinden ih⸗ rer Bezirke begeden sollen, um die Anzahl der fuͤr die Ka-⸗ vallerie und Artillerie tauglichen Pferde, welche die Besitze derselben zu ver aufen Willens waͤren, der Regierung ange⸗ ben zu koͤnnen. Agenten der Regierung sollen sich dann a naͤher zu bestimmenden Tagen zum Ankauf dieser Pferde i die Hauptorte der Bezirke delgn. Der Preis der Pferde soll zur Haͤlfte ‚gleich, zur Haͤlfte nach 6 Monat

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G“ D e u t s ch ' a n d. 8 1“ Karlsruhe, 11. Dez. Das gestern erschienene Groß⸗

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I* herzogl. Regierengsblatt enthaͤlt eine hoͤchstlandesherrliche Ver⸗ kuͤndigung eetreff des Regententitels und Staats⸗Siegels. Nach Inh eselben soll der Titel: Leopold von Gottes Gnaden, herzog von Baden, Herzog von Zaͤhringen, dessen Se. 5nigl. Hoh. seit Hoͤchst Ihrem Regierungs⸗An-. tritte sich be. at haben, auch kuͤnftig allen von Sr, Koͤnigll. Hoh. selbst oE in Hoͤchstderen Namen ergehenden feierlichen Ausfertigung vorgesetzt werden. - .“.“ Stuttg t, 10. Dez. Heute fruͤh halb 6 Uhr ver. schied an den Folgen eines Schleimfiebers Graf Klemens voon Salm⸗Reiferscheid⸗Krautheim, General⸗Major und erster Stallmeister Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin, Ritter des K. W. Militair⸗Verdienst⸗Ordens, geb. den 15. Februar 1776. 8— Hambur), 14. Dez. Gestern hat der Senat von St. Excellenz, dem Herrn Roth, auf herkoͤmmliche Weise das Schreiben Maj. des Koͤnigs der Franzosen entgegenge.

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