1830 / 350 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

6 8 2„ 1 6 4 1 2 2 1 8 88 38 8 9 111I1“ 11411414111““*“ 1 i tsrolmf Fanr Nonos veteehenwi. Fhsc rtg 1821 E. . 6

ne 8 3 Has1s. 1 21p t;

C“ 6 8 8 8 8 2* 86 8 8 1 6

reizte das vom Lande gefaͤllte Urtheil die Minister, ohne sie zu

uͤberzeugen. Sie wollten um jeden Preis eine Autoritaͤt behal⸗ ten, welche auszuuͤben sie sich fuͤr wuͤrdig hielten. Die so deut⸗ lich kund gegebene oͤffentliche Feigunge der edelste und uneigen⸗ nuͤtzigste Rath, Alles wurde in den Wind geschlagen, und die Verwaltung beschloß, gegen diese einmuͤthige Zuruͤckweisung nur um so stoͤrriger zu beharren. Sollte Koͤnig Karl X., der mit sei⸗ ner Krone noch Praͤrogativen verbunden glaubte, welche mit der

Es scheint sogar, daß letztete schon vorbereitet

waren, noch ehe „e hs vabuh; man allen Widerstand bestegt hatte, und mehr das Stillschweigen— als das Bekenntniß der 2 schweig

das St 1“ ngeklagten unterstuͤtzt die allgemein

111“ bestehende Ansicht, daß eine moralische Gewalt, die geeignet war, ; E1““ v. auf Maͤnner, welche durch ein falsches Ehrgefuͤhl irre geleitet F“ 88

waren, einen starken Eindruck zu machen, den letzten Widerstand T 8 1 c S q. q f 8 8

besiegte. Diese große Maaßregel, welche das Land umwaͤlzen Em. 8₰ ö“ 35 uöu“ 1zS *

K.vulst .,h 8. 12 h. is e25. h 868 I 4

8. va.xc&. 8

252

E

EE“ Mfn⸗ .“

sollte, scheint das Conseil nur in drei Sitzungen beschaͤftigt zu

1 28 gierzehn Tage vor der Unterzeichnung der Verordnungen, um weelche Zeit er ihn gebeten habe, wenn sein gaͤnzliches Ausschei nicht angenommen wuͤrde, ihm wenigstens in der Praͤsidentur des

.

. 8 8

Charte unvertraͤglich waren und schon lange nicht mehr von der oͤffentlichen Vernunft anerkannt wurden, sein Ministerium auf diese gefahrvolle Bahn gebracht haben? Wurde er selber durch verderbliche Rathschlaͤge mit fortgerissen? Es ist schwer, dieses Geheimniß zu durchdringen. Zu der ersteren Annahme koͤnnte man hinneigen, wenn man sich an eine der letzten Aussagen des uͤrsten von Polignac haͤlt, worin er versichert, er habe beim dönige mehreremale seine Entlassung eingereicht, und namentlich

den

8 Minister⸗Raths einen Nachfolger zu geben. Wenn man den An⸗ 2 v glauben darf, so hatte vor den ersten Tagen des Juli, Iin denen man sich damals befand, Niemand daran gedacht, die

Charte zu uͤbertreten und Verordnungen an die Stelle der Ge⸗

ten und Rechten durchdrungenen Kammer gegenuͤber, ent⸗ en war, nicht nachzugeben, so mußte man einen Plan des

a 8 stellen. Da man aber, einer abgeneigten und von ihren

.“ Verfahrens feststellen und sich den cinzuschlagenden Secg vorzeich⸗ 1

eeinerseits wurde vorgese

nen. Hier wurden im Minister⸗Rathe verschiedene Ansichten guf⸗ gestellt und namentlich 5s entgegengesetzte Systeme entwickelt; lagen, vor den Kammern zu erscheinen,

ihr nur die dringendsten Gesetze vorzuschlagen und sich in bloße Erorterungen uͤber das Budget einzulassen. Die Achtung vor der

eer wurde vom Grafen Peyronnet unterstuͤtzt, sfäalls der Ansicht war,

Charte, als der Grundlage aller Rechte, war die Basis dieses Spystems, das Herr von Ranville nachdruͤcklich vertheidigte; der gleich⸗ Politik und die Moral diese Achtung geboͤten, und daß die Lage des Landes eine Verletzung des Grundvertrages nicht rechtfertige. Andererseits wollte man sogleich eine Bahn der Reform betreten, auf welcher

daß die

der Thron alle seine Praͤrogativen, deren er, wie man vorgab, un⸗

gerechterweise beraubt war, wiederfinden sollte. Niemand erhob nach

der Aussage der angeklagten Minister im Conseil Zweifel uͤber die

gusgedehnten Rechte, welche der Art. 14 der Charte der Krone ver⸗ leihe, um durch Verordnungen die Gesetze des Landes zu veraͤn⸗ dern, wenn deren Aufrechterhaltung die Verfassung des Staates,

den öffentlichen Frieden und die Festigkeit des Throns gefaͤhrde.

Jeder fand also die Maaßregel legitim und gesetzmaͤßig, wenn dargethan werden konnte, daß der Köͤnig ohne dieselbe seine Praͤ⸗

rogativen, die einzige Garantie der Freiheiten des Volkes, nicht

bewahren koͤnne. Nur die Nothwendigkeit dieser großen Maaß⸗

rregel, nicht aber das Recht des Koͤnigs dazu, wurde in Frage ge⸗

stellt; denn letzteres wurde ihm vom ganzen Minister⸗Rathe ein⸗ stimmig zuerkannt.

e Seit 15 Jahren war der Art. 14. und dessen Auslegung wie⸗

derholentlich der Gegenstand einer lebhaften Polemik gewesen; bedarf es aber großer eeeree g g um eiuzusehen, daß, wenn derr Fuͤrst das

echt hat, die heiligsten und wichtigsten Gesetze nach Belieben veraͤndern, deren Geist zu verfaͤlschen, deren Spystem zu zersthren und daruͤber zu entscheiden, ob er seine Eide halten oder brechen kann, alsdann die Garantieen und die Insti⸗ tutionen nur eine Sache des Spottes und das Grundgesetz nur ein leeres Wort ist? Wenn die Voͤlker dann auch fuͤr einige Zeit nooch gluͤcklich seyn koͤnnen, so sind sie wenigstens nicht mehr frei, uͤnd Gluͤck ohne Freiheit kann nicht von Dauer seyn. Wei⸗ ter wollen wir nichts aber den Art. 14. sagen, auf den man sich 2 †. Entschuldigung einer großen Verletzung unserer Rechte beruft. Erst bei den Verhandlungen und beim Erkenntniß wird in die Pruͤfung seines natuͤrlichen Sinnes und der Vertheidigungsmit⸗ tel eingegangen werden koͤnnen, die er etwa fuͤr die Angeklagten darbieten moͤchte. 1

Die ersten Eroͤrterungen uͤber die Zeitgemaͤßheit der ver⸗ haͤngnißvollen Verordnungen fanden gegen den 10 oder 12. Juli statt. Schyn drei vage vorher hatte der Minister des Innern das Original des Schreibens, welches die Mitglieder der Kammern auf den 3. August zusammenberief, unterzeichnet. Dieses Schrei⸗ ben wurde von den Bureaus ausgefertigt, und seine Absendung traf durch eine sonderbare Fuͤgung mit der Bekanntmachung der Verordnungen zusammen; manche Deputirte haben dasselbe erst mit dem Moniteur erhalten, in welchem die Verordnungen stan⸗ den. Sollte diese Absendung der Schreiben den eben verabrede⸗ ten Plan der Minister verhuͤllen? Zu einer solchen Behauptung be⸗ rechtigt nichts. Jener Plan war aufs neue vor dem Koͤnige de⸗ battirt worden, und Herr v. Guernon will auch hier noch seine ruͤhere Ansicht vertheidigt haben. Zunaͤchst hatte man nur uͤber

as n befolgende System im Allgemeinen diskutirt, auf dessen Feststelung unmittelbar die Abfassung der Verordnungen folgte. BEE11A“ 1“ ““ C1e..“ 66

E11“ 8

b e“ 81

8 *

858

haben. DDie Verordnung uͤber das neue Wahl⸗System, so wie die⸗ jenige, welche die Freiheit der pexiodischen Presse suspendirte, und der Bericht, welcher dieselben motivirte, wurden am Sonntag den 25. Juli von allen in Paris anwesenden Ministern, die hei⸗ den Verordnungen wegen Aufloͤsung der Kammer und Zusam⸗ menberufung der neuen Wahl⸗Kollegien und der neuen Kammer aber an demselben Tage von Herrn von Peyronnet allein gegenge zeichnet. Ahends wurden sie dem Redacteur des Moniteur eingehaͤn⸗ digt, der bei der Empfangnahme derselben die tiefe Bewegung der Herren von Monrbel und von Chantelauze bemerkte. Die Verordnung uͤber das neue Wahl⸗System scheint von Herrn von Peyronnet varfaßt zu seyn und Herr von Chantelauze, die we⸗ gen Suspendirung der Preßfreiheit, so wie den allen Verordnun⸗ N eR veA. rea gir zu haben; der Letztere war insbesondere bestimmt, die periodische Presse zu bekaͤmpfen, beschatgte sich kaum mit den Wa.- sr re igg g,,Ind Die Angeklagten bekennen sich als Verfasser der Verordnun⸗ gen, welche ihre Unterschriften tragen, weisen aber einstimmig die Anklage zuruͤck, feuͤher und schon seit langer Zeit den Plan ge⸗ schmiedet zu haben, unsere Institutionen zu vernichten und die Form unserer Regierung zu veraͤndern. Nach ihrer Aussage voll von der Hoffnung, daß die Wahlen zu ihren Gunsten aus⸗ fallen wuͤrden, haͤtten sie nicht daran denken koͤnnen, das Werk⸗ zeug zu zerstoͤren, mittelst dessen sie die Koͤnigliche Autoritaͤt zu befentgen hofften. Herr von Polignac hat erklaͤrt, daß er, weit entfernt, die Vernichtung unserer Freiheiten im Schilde gefuͤhrt zu haben, sich vielmehr seit geraumer Zeit waͤhrend seines langen Aufenthaltes in England damit beschaͤftigt habe, ausfuͤhrliche Noten uͤber diejenigen Institutionen dieses Volkes zu sammeln, welche man nach Frankreich verpflanzen koͤnnte, und daß es stets sein waͤrmster Wunsch gewesen sey, uns im Genusse derselben Freiheiten zu sehen, auf welche das Englische Volk so stolz sey. Vor dem 10. Juli hatte er gehofft, Hand in Hand mit der Lam. mer zu gehen und sich mit ihr zu verstaͤndigen. Er sah Schwie⸗ rigkeiten und Hindernisse voraus, hielt dieselben aber nicht fuͤr unuͤbersteiglich. Sollten diese Behauptungen nicht durch den letzten Theil der Aussage des Marquis von Semonville an Gewicht verlie⸗ ren? Hier sieht man Herrn von Polignac am Donnerstag den 29. Juli

sich daruͤber beklagen, daß ihn die Ueberzeugung, die Pairs⸗Kammer

iwerde jedem Plane, dessen Gesetzmaͤßigkeit nicht einleuchtend sey, ihre Mitwirkung versagen, gezwungen habe, die gefahrvolle Bahn zu detreten, auf der er nun unterliege. Wenn man diese Aus⸗ sage liest, wird es schwer, sich des Gedankens zu erwehren, daß ööö Heie bereg 82 mit dem Plane einer Mo⸗ itcation oder vielmehr einer Veraͤnderung unserer Grundgese beschaͤftigt habe. . g unserer C gesetze Wie Herr v. Polignac, so hat auch Herr v. Guernon die Anklage zuruͤckgewiesen, vor der Unterzeichnung der Verordnunt gen den Gedanken zu irgend einer willkuͤhrlichen Veraͤnderung der Landes⸗Gesetze gefaßt zu haben; er hat sich auf alle von ihm als Justizbeamten gehaltenen Reden berufen, die nach seiner Ver⸗ sicherung säͤmmtlich dasselbe Glaubensbekenntniß, dieselben Grund⸗ saͤtze enthalten, die man in der erwaͤhnten Denkschrift vom 15ten Dezember wiederfindet. Auch Herr v. Chantelauze beruft sich, um seine Anhaͤnglich⸗ keit an die verfassungsmaͤßigen Principien zu beweisen, auf seine Reden, die er als Justizbeamter und Deputirter gehalten, und insbesondere guf den Bericht, den er uͤber die in hohem Grade verfassungsmaͤßige Frage der Wieder⸗Erwaͤhlung der zu öoͤffentli⸗ chen Aemtern befoͤrderten Deputirten abgestattet habe, indem er bemerklich macht, daß, wenn ein Ausdruck in einem seiner vor der Deputirten⸗Kammer improvisirten Vortraͤge einigen Grund u der Anklage habe geben koͤnnen, die ihn jetzt trefte er, wie Jedermann wisse, gleich am folgenden 8 die verbrecherische Auslegung, die man seinem Worte gegeben, durch die oͤffentlichen Blaͤtter desavouirt habe. Herr von Peyronnet endlich, dessen Oppositition gehen das System der Verordnungen aus der Aus⸗ sage eines Theils der Angeklagten hervorgeht, beruft sich auf die⸗ ses Zeugniß, um darzuthun, daß er den Plan, unsere Institu⸗ tionen umzustoßen, nicht habe im voraus fassen koͤnnen. Wenn man uͤbrigens den Aussagen saͤmmtlicher Minister Glauben bei⸗ messen darf, so waͤre, wie bereits gesagt worden ist, nach den Wahlen und gegen die Mitte des Juli im Minister⸗Rathe der erste Gedanke des Plans ausgesprochen worden, der in den Ver⸗ ordnungen des 25. Juli seine Verwirklichung fand.

its Hvv Büav Abe t. va1n 9 K 8 acteut John. ö8*“

1“X“

w“ 88 8 1öu“ 16u 8. WWW11ö1ö s

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem emeritirten katholi⸗

Dey utirten⸗Kammer.

tredacteur Cottel.

1111““]

1““ 8 1 4

Sät. wah 19188b 9 1K. 8987,9 5

13““ 1““

““ „. o 911

e Nachricht

8

Kronik des Tages.

. 1q1“

schen Schullehrer Heink zu Jauernick, im Regierungs⸗Be⸗ zirk Liegnitz, das Allgemeine Chrenzeichen zu verleihen geruht.

8

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Leo⸗

8

pold Johann Eduard Struͤtzki ist zum Justiz⸗Kom⸗

Untergerichte im Namslauer⸗Kreutzburger⸗

missarius fuͤr die . V G unter Anweisung seines Wohn⸗

und Wartenberger Kreise,

8 Durch ereist: Der Attachẽé bei der 8i sischen Gesagdschaft am Koͤnigl. Großbritanischen Hofe, de Cabo⸗Finali, als Courier von London uͤber Hamburg kom⸗

mend, nach St. Petersburg.

sitzes in Namslau, bestellt worden.

8

gs⸗Nachrichten. S“

Ausland. 1* 1111111A““*“*“

888 2 . 8

89

Dezember eröffnete der Praͤsident mit der Vorlesung eines Schreibens der Madame B. Constant, woerin diese der Kammer den Tod ihres Gatten anzeigte. Auf den An⸗ trag des Herrn Petou wurde das Bedauern der Versamm⸗ lung uͤber diesen Verlust im Protokolle vermerkt. Der Vor⸗ schlag eines andern Deputirten, als Zeichen der Trauer die uͤber dem Sitze des Praͤsidenten befindliche Fahne mit einem schwarzen Flore zu umwickein, fand keine Unterstuͤtzung. Da⸗ gegen kam die Versammlung dahin uͤberein, dem Verstorbe⸗ nen in corpore das Geleite bis zur Ruhestaͤtte zu geben. Nichtsdestoweniger wurde aber, dem Reglement gemaͤß, die gewoͤhnliche Deputation von 12 Mitgliedern zu diesem Be⸗ hufe durch das Loos gewaͤhlt. An der Tagesordnung wa⸗ ren hierauf die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf we⸗ gen Einziehung des gemeinsamen Entschaͤdigungs Fonds fuͤr die Emigranten. Der Baron v. Clarac eroͤffnete dieselben mit einer Rede, wodurch er sich den lebhaftesten Unwillen eines Theils der Versammlung zuzog. Er hob naͤmlich mit folgen⸗ den Worten an: „„DasRecht und die Gewalt streiten sich um die Welt: das Recht, das die Gesellschaft gruͤndet und erhaͤlt; die Gewalt, die die Nationen unterjocht und aussaugt.“”““ Diese Worte, m. H., gehoͤren nicht mir an; sie wurden von dieser Rednerbuͤhne herab von einem glaͤnzenden Redner der⸗ jenigen Partei gesprochen (dem General Foy), die in diesem Augenblicke Frankreich unterjocht und es aussaugen will. Frank⸗ reich, unläaͤngst noch so gluͤcklich und bluͤhend, ist gegenwaͤrtig ein Raub der Besorgniß und des Argwohns und sieht sich von allen Uebeln bedroht, die die Revolution und der Krieg, deren unzertrennlicher Gefaͤhrte, nach sich ziehen.“ Bei diesen Worten des Redners entstand in der Versammlung ein foͤrmlicher Tumult; einige Deputirte wollten, daß Hr. v. Clarac zur Ord⸗ nung verwiesen werde, andere, daß er seine Rede wiederhole. Zu den Letztern gehoͤrte auch Hr. Laffitte, der, in seiner Eigenschaft als Deputirter, von seinem Sitze aus eeklaͤrte, daß die Versammlung den Redner moͤglicherweise nicht ver⸗ standen haben koͤnnte. Hr. v. Clarac wiederholte aber nur den zwei⸗ ten Satz seiner Eingangs⸗Rede. Als mehrere Deputirte verlang⸗ ten, daß er auch den ersten, des Inhalts, daß Frankreich von einer

hartei ansgesaugt werde, noch einmal hersage, bemerkte der

raͤsident nach einer kurzen Besprechung mit dem Red⸗ ner, daß dieser die Unschicklichkeit jener Phrase selbst einge⸗

921

Die Sitzung vom 9ten

Berlin, Sonnabend den 18ten

1830.

8 4

stehe und sie aus seiner Rede streiche, daß sonach kein Grund mehr vorhanden sey, ihn zur Ordnung zu verweisen. Dem Antrage des Herrn Baude, daß Herr von Clarac selbst der Kammer eine Ehren⸗Erklaͤrung gebe, wurde keine weitere Folge gegeben. Nachdem der Sturm sich einigermaßen gelegt hatte, fuhr der Redner folgendermaßen fort: „Die lebhafte Aeußerung im Eingange meines Vortrages gehoͤrt einem Red⸗ ner an, der sich im Jahre 1825 dem Principe des Indem⸗ nitaͤts⸗Gesetzes widersetzte. Dieselben Gruͤnde, die er damals fuͤr seine Ansicht geltend machte, sollen mir jetzt zur Verthei⸗ digung des Gesetzes dienen. Die Entschädigung der Emigran⸗ ten war ein großer Akt der Gerechtigkeit, und die Nation erklaͤrte sich einmuͤthig zu Gunsten desselben. Alle Ehren⸗ maͤnner, und namentlich alle Besitzer von National⸗Guͤtern, waren daruͤber hocherfreut; denn die beschlossene Maaß⸗ regel war ihnen ein neues Pfand der Aussoͤhnung mit ihrem Gewissen. Der General Foy verlangte, daß die zeitigen Besitzer der Nationalguͤter selbige den rechtmaͤßigen Eigenthuͤmern zuruͤckerstatteten, indem Niemand auf den Besitz eines unrechtmaͤßigen Gutes Anspruch machen koͤnne. Aber der weise Gesetzgeber, dem Frankreich 15 Jahre der Ruhe, des Ruhmes und des Gluͤckes verdankt, (Murren) war der Meinung, daß eine solche absolute Folgerung mit der Billigkeit und der den Gesetzen gebuͤhrenden Achtung nicht zu vereinigen sey. Als Ludwig XVIII. daher das schuͤtzende Scepter seiner Ahnen wieder uͤbernahm und dem Lande in der Charte ein Gesetzbuch des haͤuslichen Friedens und der Versoͤhnung gab, erklaͤrte er den Besitz der Natio⸗ nal⸗Guͤter fuͤr unverletzlich. Zugleich aber behielt er sich yor, auch den Opfern der Revolution gerecht zu werden. Auch sie waren ja seine Kinder; auch sie gehoͤrten der großen Familie an. Aber die neuen Lasten, die das Jahr 1815 dem Lande zufuͤgte, gestatteten dem ehrwuͤrdigen Monarchen nicht, das von ihm so glorreich begonnene Werk zu kroͤnen. Er uͤberließ diese Sorge seinem Nachfol⸗ ger, dessen erster Gedanke bei seiner Thronbesteigung darauf gerichtet war, den von seinem Vorgaͤnger seit Jahren vorbe⸗ reiteten Akt der Versoͤhnung zu vollziehen. Durch das Ge⸗ setz vom 27. April 1825 wurde dieser Zweck erreicht, und nim⸗ mermehr kann ich mich jetzt dazu verstehen, demselben Ab⸗ bruch zu thun, wie man solches durch den Ihnen vorgeleg⸗ ten Gesetz⸗Entwurf beabsichtigt. Glauben Sie ja nicht, m. H., daß die Minister, die diesen Entwurf ihnen vorgelegt ha⸗ ben, ihn als ein Werk der Klugheit und Weisheit betrachten; sie fuͤhlen, wie wir, daß derselbe ungerecht und eine Verlez⸗ zung des Heiligsten ist, das es fuͤr den Menschen nach dem Leben und der persoͤnlichen Freiheit giebt, naͤmlich des Eigen⸗ thums. Eben so zerstoͤrend aber wirkt der Gesetz⸗Entwurf auch auf den Kredit, der uns doch so dringend Noth thut und uns ungeachtet aller Gewandtheit, die es uns beliebt dem Finanz⸗Minister beizumessen, flieht. Aber das Ministe⸗ rium gehoeccht derselben Gewalt, von der auch Sie unterjocht werden; es wird wider seinen Willen mit fortgerissen. Bei der großen Verlegenheit, worin die Minister sich befin⸗ den, wollen sie Frankreich und Europa zeigen, daß sie auf Ihre Entschließungen einen graͤnzenlosen Einfluß ausuͤben, und sie verlangen daher von Ihnen die rasche Bewilligung des vorliegenden Gesetzes. Sie werden aber nicht vergessen, m. H., daß Frankreich Sie beobachtet, daß es sich taͤglich mehr von der Betaͤubung erholt, worin der Donner der letz⸗ ten Revolution es versetzte, und daß die Waͤhler Rechenschaft von Ihnen uͤber den Gebrauch verlangen werden, den Sie von Ihrem Mandate gemacht haben. Ihre Kommittenten werden sich erinnern, daß, wenn sie Ihnen das Recht er⸗ theilt, Subsidien zu bewilligen, sie Ihnen nicht auch zugleich die Befugniß eingeraͤumt haben, Confiscationen zu verfuͤgen. Ich stimme gegen den Gesetz⸗Entwurf.“ Der Graf von

Noaitlles trat zu Gunsten des Gesetzes auf, obgleich er bei 8 8 v“

111“4“] amathm e.