1830 / 350 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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16A“”“ t worden seyn sollten, um taͤuschen und irre zu leiten. Also die vorausgesetzte Oppo⸗ sition der Waͤhler, und nicht die wirkliche Opposition der Waͤh⸗ ler, war der Grund zu dieser Maaßregel, welche demzufolge den Zweck hatte, nicht die Kammer aufzuldsen, sondern guͤltige und regelmaͤßige Wahlen zu annulliren. Dies ist die dritte Versetzung der Charte, Usurpation des Rechtes, die Wahlen fuͤr nichtig zu erklaͤren, und eine falsche Anwendung des Art. 55. Dem Art. 35 der Charte gemaͤß sollte die Organisation der Wahl⸗Kollegien durch Gesetze bestimmt werden. Solche Gesetze

Werk gesetz

sind ihrer Natur nach wahre Fundamental⸗ und Vrfasängs⸗ Gesetze, weil sie einen der wichtigsten Zweige der Legislatur or⸗ anisiren. Nach langen und muͤhsamen Berathungen waren zwei Gesetze uͤber diesen Gegenstand gegeben worden. Das Gesetz vom 5. Februar 1817 hatte bestimmt, daß jeder Franzose, der im Ge⸗ nusse seiner buͤrgerlichen und politischen Rechte sey, das 30 ste Jahr zuruͤckgelegt habe und 300 Fr. an dirckten Steuern ent⸗ richte, berufen sey, in dem Departement, wo er sein politisches Domicil habe, an der Wahl Theil zu nehmen. Die Finanz⸗ Gesetze, die hier allein kompetent sind, rechnen die Patent⸗Steuer u den direkten Abgaben. Das Gesetz vom 20. Juni 1820 hatte in jedem Departement ein großes Wahl⸗Kollegium und Bezirks⸗ Wahl⸗Kollegium errichtet, welche direkt, und jedes in seiner Sphaͤre, ein oder mehrere Mitglieder der Deputirten⸗Kammer waͤhlen sollten. Einem andern Gesetze, dem vom 9. Juni 1824 gemaͤß, sollte die Kammer alle sieben Jahre gaͤnzlich erneuert wer⸗ den, und die beiden Gesetze vom 2. Mai 1827 und 2. Juli 1828 hatten die Bestimmungen uͤber die Anfertigung und jaͤhrliche Revision der Wabl⸗Listen festgestellt. Auf diese Weise regulirte ein vollstaͤndiges durch die Entscheidungen der Gerichtshoͤfe be⸗ kraͤftigtes Gesetzbuch die Ausuͤbung der Wahlrechte in allen ihren Theilen. Die dritte der Verordnungen vom 25. Juli stieß dieses ganze Gesetzbuch um; mit einem Federzuge strichen die Verfasser derselben die Patent⸗Steuer von der Liste der direkten Abgaben und nahmen der gewerbtreibenden Klasse das Buͤrgerrecht. Sie ingen noch weiter; sie hoben die Bezirks⸗Wahlen auf, da die Waähler in den Bezirks⸗Kollegien des Rechts der Deputirten⸗ Wahl beraubt waren und nur Kandidaten vorzuschlagen hat⸗ ten. Die desinitive Wahl war den Departements⸗Kollegien vorbehalten, die aus dem vierten Theil der hoͤchstbesteuer⸗ ten Waͤhler des Departements bestanden. Diese sollten je⸗ doch wenigstens die Haͤlfte der von den Bezirks⸗Kollegien vor⸗ eschlagenen Kandidaten waͤhlen. Drei Viertheile der Waͤh⸗ er aiso waren ihrer Rechte beraubt, und das bevorrechtete Vier⸗ theil uͤbte die seinigen nur unter Beschraͤnkungen aus und war nur in der Haͤlfte seiner Wahlen wirklich frei. Fuͤr die Bil⸗ dung der Listen waren weder Formalitaͤten mehr vorgeschrieben, noch stand der Rekurs an die Gerichte gegen die Irrthuͤmer und Mißbraͤuche mehr offen, welche diese Bildung veranlassen konnte. Die politische Lage der Buͤrger, welche provisorisch den Agenten der Verwaltung Preis gegeben war, sollte in letzter Instanz durch die Deputirken⸗Kammer beurtheilt werden, welche weder Zeit noch Mtttel hat, daruͤber mit Sachkenntniß zu entscheiden. Die jaͤhrliche Erneuerung eines Fuͤnftheils der Kammer war an die Stelle der gaͤnzlichen siebenjaͤhrigen Erneuerung gesetzt. Auch die Anzahl der in dem DOepartement, zu dessen Vertretern sie er⸗ nannt sind, nicht ansaͤssigen Deputirten war veräaͤndert. Alle diese, eine ganze Gesetzgebung umstoßenden Veraͤnderungen wur⸗ den durch eine Verordnung eingefuͤhrt. Die Buͤrger und die Gerichte sahen sich zu gleicher Zeit, die Einen ihres die Andern ihrer Befugnisse beraubt. Die Grundlagen der Na⸗ tional⸗Vertretung waren veraͤndert; diese war nur noch ein Trugbild, und unter den Truͤmmern so vieler Gesetze ging die Charte selbst zu Grunde. Dies war aber die vierte Verletzung der Charte, naͤmlich Organisirung der Wahl⸗Kollegien durch eine Verordnung; Waͤhler, welche 300 Fr. en St ahlen, werden ihrer Wahlrechte beraubt, dagegen wird die Er⸗ jonbnis ertheilt, uͤber die Haͤlfte der Deputirten eines Departe⸗ ments unter den Waͤhlbaren zu ernennen, die ihr politisches

Domicil außerhalb des Departements haben. Diese Maaßregeln

enthielten eine Revolution; darf man sich daher wundern, daß sie eine solche erzeugt haben; Wir haben geglaubt, in eine gruͤndliche Pruͤfung der angeschuldigten Verordnungen eingehen zu muͤssen, denn sie bilden den Hauptgegenstand der Anklage, sie sind das wahre corpus delicti; Sie konnten daher nicht ge⸗ nug mit denselben bekannt werden. 888 8 Lassen Sic uns nunmehr den Faden der Ereignisse wieder aufnehmen, welche die Bekanntmachung 4 leiteten und ihr folgten. Die Verordnung, wodurch die Preß⸗ kecgele suspendirt ward, mußte im hoͤchsten Grade die Unzufrie⸗ enheit einer thaͤtigen Klasse von Kaufleuten und Arbeitern erre⸗ gen, welche der ausgedehnte Buchhandel in Paris versammelt. Die Speculationen waren gehemmt, die Arbeiten unterbrochen, die Eristenz der Familien kompromittirt. Es war leicht voraus⸗ baschen, daß der oͤffentliche Friede gestoͤrt werden und daß die rschuͤtterung sich auch in den entferntesten Provinzen fuͤhlbar machen wuͤrde. Diese gesetzwidrigen Verordnungen mußten den thaͤtigen und berechtigten Widerstand der Buͤrger erregen und dieser Widerstand diejenigen, welche ihn leisteten, vor die Krimi⸗ nal⸗Gerichte bringen. ennoch konnte es keinem Mitgliede des Conseils unbekannt seyn, daß die gewoͤhnlichen Gerichte der Voll⸗ ziehung jeder verfasungswidrigen Maaßregel ihren Beistand ver⸗ sagen wuͤrden. Daher die natuͤrliche Vermuthung, daß das Mi⸗

nisterium Anstalten zur Organisicung von Prevotal⸗Gerichtshd⸗-

1 1 28 die Waͤhler zu fen und zug

Rekurse;, V

an direkten Steuern

dieser Verordnungen be⸗

leich Maaßregeln getroffen habe, um sich den Bei⸗ stand der bewaffneten Macht zu sichern. Wenn aber die Vernich⸗ tung der Preßfreiheit einen so schmerzlichen und tiefen Eindruck in Paris hervorbringen mußte, so mußte die Wirkung der Wahl⸗ Verordnung, die durch einen despotischen Akt ein auf so viele Gesetze begruͤndetes System, welches von Frankreich geehrt und gelicht wurde und wovon es eben einen so ruhmvollen Gebrauch gemacht hatte, noch viel staͤrker und ausgedehnter seyn. Diese Verordnung, welche seit langer Zeit anerkannte Rechte vernich⸗ tete, mußte die ausgestoßenen Waͤhler und alle diejenigeu erbit⸗ tern, welche auf die Ehre hofften, spaͤter in den Wahl⸗Koͤrper ein⸗ zutreten. Welchen Widerstand mußte man nicht von Buͤrgern erwarten, die man so tief und gewissermaßen an ihrer Ehre ver⸗ letzte? Was mußte man endlich nicht von ganz Frankreich befuͤrch⸗ ten, dessen kaum beendigte Wahlen man schmaͤhlich vernichtete! Es war schwer zu glauben, daß diejenigen, welche sich erkuͤhnt, einen so verwegenen Plan zu fassen, nichts vorausgesehen und nichts vorbereitet haͤtten, um so viele Gewaltthaͤtigkeiten zu un⸗ terstuͤtzen und einem so gewagten Unternehmen das Gelingen zu sichern. Je nothwendiger, nach dem System der angeklagten Minister, die Verordnungen waren, je mehr der Thron angegrif⸗ fen und je erwiesener jene allgemeine Vorschwoͤrung war, welche die Koͤnigl. Autoritaͤt, den Frieden des Landes und sogar die Ruhe Europas angeblich bedrohte, um so mehr haͤtten sie Maaß⸗ regeln treffen und alle Mittel des Gelingens vereinigen muͤssen. Und dennoch, so unglaublich es auch scheinen mag, werden Sie, m. H., gendͤthigt seyn, zuzugeben, daß man fast nichts voraus⸗ gesehen hatte; jene drohenden Vereine, jene heftige Opposition, jene offenkundigen Komplotte, jene verwegenen Verschworenen, das Alles sollte mit der amtlichen Bekanntmachung der Ver⸗ ordnungen verschwinden. Wir haben nichts entdecken koͤnnen, was zu dem Glauben berechtigte, man habe sich vorher mit der Organistrung außerordentlicher Gerichtsboͤse beschaͤftigt, und wir slarhen. versichern zu koͤnnen, daß keine auf diesen Gegenstand ezuͤgliche minsterielle Depesche vernichtet oder aus den Buͤrcaus entwendet worden sey. In der That erhellt aus den Aussagen der vernommenen Zeugen, so wie aus den von uns gesammelten Dokumenten, die hierin mit den Antworten der Angeklagten uͤbereinstimmen, daß die Minister vor dem 25. Juli nicht daran gedacht hatten, die Buͤrger des heiligen Rechts zu berauben, nur von den gewoͤhnlichen Landes⸗Tribunalen gerichtet zu werden. Wie unwahrscheinlich es auch seyn mag, so ergiebt es sich den⸗ noch als gewiß, daß die Minister glaubten, alle durch die Ver⸗ ordnungen in Anregung gebrachten oder daraus Füssssee Fragen wuͤrden sich auf administrative Weise entscheiden las⸗ sen und keinen ernstlichen Widerstand herbeifuͤhren.

büü·ööotsetzuzig folgt.)

Großbriranien und IFrland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Im Oberhause uͤberreichte am 8. Dez. der Marquis von Ormonde eine Bittschrift aus Kilkenny, in der um Aufhebung der Groß⸗ britanisch⸗Irlaͤndischen Union nachgesucht wurde, erklaͤrte je⸗ doch zugleich, daß er mit den Bittstellern durchaus nicht ein⸗ verstanden sey. Lord Clifden fuͤgte hinzu, die Irlaͤnder koönnten, wenn sie etwa einen Bourbon oder einen andern auswaͤrtigen Prinzen, zu ihrem Koͤnige erwaͤhlten, sich in kein großeres Ungluͤck stuͤrzen, als indem sie die Trennung der bei⸗ den Laͤnder zu bewirken suchten. Von allen Land⸗Eigenthuͤ⸗ mern Jeclands, moͤgen es nun Katholiken oder Protestanten seyn, waͤre gewiß kaum Einer unter Hundert dem Plan ei⸗ ner Trennung geneigt. Lord Farnham fand sich veran⸗ laßt, einige Bemerkungen uͤber das Amt eines Kanzlers von Irland zu machen, wobei er sein Bedauern aussprach, daß bei diesem, so wie beim Lord⸗Kanzler⸗Amte, die Verwaltung der Gerechtigkeit mit der Politik so sehr zusammenhinge, daß bei einer Aenderung in der letzteren auch die Groß⸗Beamten ausscheiden muͤßten, welche der ersteren vorstaͤnden. habe vernommen, daß Lord Plunkett den Sir A. Hart in der Stelle eines Kanzlers von Irland abloͤsen wuͤrde; bedenke man, daß jeder abtretende Kanzler eine Pension von 4000 Pfd. erhalte, so muͤsse man schon aus oͤkonomischer Ruͤcksicht bedauern, daß die Ernennung eines neuen Ministeriums auch immer die eines neuen Kanzlers zur Folge habe;

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nicht weniger als sechs pensionirte Kanzler gaͤbe es der⸗

malen, und ware es wohl zu wuͤnschen, daß nicht eher ein neuer ernannt werde, als bis von den pensionirten einer gestorben waͤre. Der Lord⸗Kanzler erklaͤrte sich mit diesen Bemerkungen, in so fern sie die oͤkonomische Ruͤcksicht auf sein eigenes Gehalt betraͤfen, ziemlich einverstanden; eine Sonderung jedoch der politischen von den juridischen Functio⸗ nen hielt der Kanzler sowohl in England als in Irland fuͤr schwierig; auch meinte er, es sey noch kein Praͤcedent dafuͤr vorhanden, daß bei dem Ausscheiden des Lord⸗Kanzlers nicht auch der Irlaͤndische Kanzler abgetreten waͤre. Der zog von Wellington fragte den Minister des Innern (Lord Melbourne), welche Bewandtniß es mit einer heute durch

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die Straßen der Hauptstadt nach dem St. James⸗Palaste

stattgefundenen Prozession habe, die von einer unzaͤhligen Menschenmasse begleitet gewesen sey und großen Auflauf in den Straßen erregt habe? Lord Melbourne antwortete,

daß am Tage nach seiner Amts⸗Uebernahme eine Deputation

der vereinigten Gewerke von London bei ihm erschienen sey und den Wunsch geaͤußert habe, Sr. Majestaͤt eine Adresse zu uͤberreichen, in der, mit Hinsicht darauf, daß der Koͤnigl. Besuch in der City eine so traurige Unterbrechung erlitten, die Gewerke ihre Loyalitaͤt und ihre feste Anhaͤnglichkeit an Gesetze und Ver⸗ fassung zu erkennen geben wollten. Könige selbst dieserhalb angefragt und von demselben die huldreiche Versicherung erhalten, daß er die Adresse entgegen⸗ nehmen wuͤrde, die, wie sodann verabredet wurde, durch drei Individuen beim Lever des Koͤnigs uͤberreicht werden sollte. Ungemein uͤberrascht sey er (Lord Melbourne) worden, als er gestern Aufforderungen an die Gewerke gelesen habe, sich dabei in Masse einzufinden. Nachdem er sogleich die Civil⸗ und Polizei⸗Behoͤrden der Stadt daruͤber konsultirt, haͤtten sie es fuͤr das Angemessenste gehalten, die Prozession nicht durch Waffengewalt zu stoͤren und lieber Vorsichtsmaaßregeln zur Aufrechthaltung der Ordnung zu treffen. Wirklich habe auch die Prozession in der ruhigsten Weise stattgefunden, und glaube er demnach, das kluͤgste Verfahren beobachtet zu haben. Der Herzog von Wellington erklaͤrte nichtsdesto⸗ weniger den heutigen fuͤr ungesetzlich, wiewohl er zugab, daß er nur in der Meinung, die Regierung sey nicht davon praͤvenirt gewesen, durch seine Bemerkungen sie habe aufmerksam machen wollen.

Am 9. Dez. machte Lord Wynford den angekuͤndig⸗ ten Antrag auf eine Untersuchung der Ursachen der gegen⸗ waͤrtigen asFerrA Er hielt dabei einen langen Vortrag, in welchem er auf das in verschiedenen Provinzen, sowohl unter den Landbauern als unter den Fabrikanten, herrschende Elend aufmerksam machte, fand sich jedoch veranlaßt, seinen Antrag, nachdem die Grafen von Roseberry, Winchel⸗ sea und Stanhope ihn unterstuͤtzt, jedoch Lord King, Graf v. Radnor, der Herzog v. Wellington, Graf Grey, der Herzog v. Newcastle, Graf v. Five und der Herzog v. Richmond sich ihm widersetzt hatten, wieder zu⸗ ruͤckzunehmen. Wiewohl der Graf v. Radnor und der Her⸗ zog v. Wellington sich beide gleichmaͤßig gegen den Antrag ausgesprochen hatten, griff doch der Erstere die Verwaltung des Letzteren so lebhaft an, daß er bei einer Stelle von mehreren Lords zur Ordnung verwiesen wurde. „Waͤre ich jetzt“, sagte er, „ein Mitglied des Unterhauses, so wuͤrde ich auf einen Ausschuß antragen, der die Mitglieder der vorigen Ver⸗ waltung in Anklagestand versetzen muͤßte, denn sie ließen, beim Ausscheiden aus ihren Aemtern, das Land im allergefaͤhrlich⸗ sten Zustande zuruͤck, in einem Zustande, der die Aufloͤsung des gesellschaftlichen Verbandes haͤtte zur Folge haben koͤnnen, and wurden doch nicht von der Rache eines gekraͤnkten —“ Hier erfolgte der Ruf der Ordnung. Der Redner meinte, daß er keine Person genannt und Niemanden habe persoͤnlich verletzen wollen. Er nannte den gegenwaͤrtigen Antrag un⸗ gerecht gegen die neue Verwaltung, da diese erst seit drei Wochen im Amte sich befaͤnde und ihren festen Willen zur Untersuchung und Abhuͤlfe aller Noth senägen zu erkennen gegeben habe. „Ich bin,“ sagte er, „keiner Art von Men⸗ schen blinder Anhaͤnger; ich setze jedoch großes Vertrauen in die gegenwaͤrtige Verwaltung, weil ich sie fuͤr gewandter, kenntnißreicher und vorprtheilsfreier als irgend eine fruͤhere

lte. Erst wenn sie etwa nach einer gewissen Zeit ihre

ersprechungen nicht erfuͤllt haͤtte, wuͤrde es recht seyn, einen Antrag, wie den eben vernommenen, zu machen. esser als in Comitéen solche Untersuchungen jetzt anzustellen, wird es seyn, wenn Jeder erst nach seiner Heimat sich verfuͤgt, um aus allen Kraͤften der hereinbrechenden Aufloͤsung aller geselschaftlichen Ordnung entgegeu zu arbeiten. Taͤglich fallen die Verhaͤltnisse, auf denen unser Verband gegruͤndet ist, immer mehr uͤber einander, stuͤndlich werden die Glieder der Kette, welche sie zusammenhielten, loser, und der ganze Koͤrper von der Fußsohle bis zur Scheitelkrone wenn ich mich so ausdruͤcken darf ist eine faule kranke Masse voller Krebs⸗ Schaͤden. Seit 50 Jahren hat unsere Regierung immer denselben ungluͤcklichen Weg befolgt, indem sie die Lasten des Armen durch ungleich vertheilte Steuern und unterjochende Gesetze vermehrte, waͤhrend sie zugleich mit eifersuͤchtigem Ange jedes sogenannte Privilegium der reichern, aber weniger

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Er habe darauf beim

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bewachte.

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88 1 b , 8 18 E“ ee; gewerbfleißigen Klassen Gegenwaͤrtig fangen wir

erst an, die unvermeidlichen Folgen dieses ungluͤcklichen Ver⸗

fahrens zu empfinden; uͤberall blicken hier die unzufrie⸗

denen arbeitenden Klassen voll und Feind⸗ schaft auf die hoͤheren. Lange bens auf Parlaments⸗Reform und andere Mittel zur Ab⸗ huͤlfe seiner Leiden gewartet. Eine wohlthaͤtige Veraͤnderung

hat jedoch kuͤrzlich im Minister⸗Rathe stattgefunden, und

Mißgunst

diese wird auch hoffentlich ihre Wirkung auf das Volk nicht 8

verfehlen.”“ Der Herzog v. Wellington erklaͤrte, daß er sich dem Antrage aus denselben Gruͤnden widersetze, die ihn

in der vorigen Session bewogen haͤtten, sich dagegen zu op⸗

poniren. Laͤcherlich sey die Behauptung, daß irgend eine Maaßregel des vorigen Ministeriums den gegenwärtigen Zu⸗

stand des Landes herbeigefuͤhrt habe, man moͤge ihm doch

einmal eine solche Maaßregel nennen! „Der edle Graf“’“,

fuhr er fort, „der unsere Politik so angeklagt, hat indessen den Grund, auf dem seine Anklage beruht, etwas verschoben;

nachdem er naͤmlich zur Rache gegen die Mitglieder der letz⸗ ten Verwaltung aufgefordert, schreibt er den gegenwaͤrtigen aufgeregten Zustand der Gemuͤther der unweisen Politik aller

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hat das Volk vergeW“.

Verwaltungen seit 50 Jahren zu und nimmt bei dieser Ge⸗

legenheit auch meinen edeln und gelehrten Freund (Lord Eldon) mit. Ich bin jedoch der Meinung, daß dieser eben so wenig mit dem gegenwaͤrtigen Zustande etwas zu schaffen hat, als ich. Denn ich wiederhole es, daß erst, seit⸗ dem im Juli und August die ungluͤcklichen Ereignisse als solche muß ich sie betrachten in benachbarten Laͤndern statt⸗ gefunden, die ihrem Charakter, so wie ihrem Ursprunge nach, so sehr entstellt worden sind, auch das Volk hier verleitet wurde, dem schlechten Beispiele zu folgen, das man ihm vor⸗

hielt; bloß weil man das Volk nicht daruͤber belehrt hat, wie

ungluͤckliche Folgen aus dieser Nachahmung eines fremden Beispieles entspringen muͤssen, hat der Zustand der arbeiten⸗

den Klassen ein so trauriges Aussehen gewonnen. Inzwischen hoffe ich immer noch, daß die Unzufriedenheit, die Unruhen,

so wie die ihnen zum Grunde liegende Bethoͤrung, nur oͤrt⸗

licher und voruͤbergehender Art sind. so mehr, dies zu behaupten, als, mit Ausnahme einiger Di⸗ strikte, wo die Ruhe allzuarg gestoͤrt worden, die Revenue uͤberall zugenommen und die Consumtion, so wie die Frage nach unseren Erzeugnissen, sich vermehrt hat.“

Im Unterhause wies Sir Rob. Wilson einige Bemerkungen des Herrn O'Connell in Bezug auf Radikal⸗ Reformer mit Unwillen zuruͤck und gerieth dabei so sehr in Zorn, daß er nach Beendigung seiner Rede das Haus ver⸗

sassen mußte. Der Kanzler der Schatzkammer (Lord

Althorp) trug angekuͤndigtermaßen auf die Ernennung eines Ausschusses an, der untersuchen soll, welcherlei Aemter einer Reduction faͤhig seyen. Die Regierung, sagte er, sey

Ich erdreiste mich um

ent⸗

schlossen, in jedem Departement Ersparnisse und Einschrän⸗

kungen eintreten zu lassen, doch wuͤrde man sich nicht etwa eine blinde Ersparungs⸗Wuth gegen nothwendige Aemter ge⸗ statten. Der Antrag wurde genehmigt und der Ausschuß sogleich ernannt. Es befinden sich unter den Mitgliedern desselben der Kanzler der Schatzkammer, Sir Rob. Peel, Herr Goulburn, Sir H. Parnell, Herr Hume und Herr Baring. Ka

London, 10. Dez. Vorgestern fand bei Hofe ein gro⸗ ßes Lever statt. Gegen 2 Uhr erschienen vor dem Palaste

in feierlichem Zuge mit Musikchoͤren und Fahnen gegen 89000

Personen aus den verschiedenen gewerbtreibenden Klassen Lon⸗

dons. An ihrer Spitze befanden sich 2 Deputirte, die in ei⸗

nem von 4 Pferden gezogenen 5 fuhren. Diese Letzte⸗

ren wurden durch den Viscount Melbourne eingsfuͤhrt und

uͤberreichten Sr. Majestaͤt eine Adresse von mehreren n⸗ dels⸗ und Fabrik⸗Gesellschaften der Stadt London und ihrer Umgebung, die vom Koͤnige auf das huldvollste entgegenge⸗ nommen wurden. Die Adresse war auf purpurfarbenen Ar⸗ las mit golbdenen Buchstaben gedruckt und mit reicher Gold⸗ stickerei verziert und trug die Unterschriften von 37,000 sonen, die in derselben dem Koͤnige ihr Bedauern uͤber die

Gruͤnde ausdruͤcken, durch welche der Besuch Sr. Majestaͤt

in Guildhall verhindert worden, und en ihrer unbegraͤnzten Treue und Ergebenheit darlegen. hernen wird dem Koͤnig, mit vollem Vertrauen auf die vaͤ⸗ terliche Vorsorge Sr. Majestaͤt, die Verbesserung der zeithe⸗ rigen bedrängten Lage der gewerbtreibenden Klassen anheim⸗