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sen Zwecke verwenden; Alles, was die Regierung thun koͤnne, sey, daruͤber zu wachen, daß sich auf der Graͤnze selbst keine bewaffneten Haufen bilden, deren Gegenwart die Nachbarstaa⸗ ten beunruhigen koͤnnten; in dieser Beziehung habe sie Alles gethan, was man billiger Weise von ihr verlangen foͤnne, und ihr Betragen sey nicht nur vorwurfsfrei, sondern sogar lobenswerth; was die angefuͤhrten Worte des Generals Lafayette betreffe, so habe derselbe sie lediglich in der Absicht gesprochen, die Buͤrger daran zu erinnern, daß sie dem Gesetze Gehorsam schuldig seyen. Nach dem Herzoge v. Broglie bestieg auch noch der Praͤsident des Minister⸗ Raths die Rednerbuͤhne, um die Behauptungen des Her⸗ zogs von Fitz⸗James zuruͤckzuweisen. „Ich fuͤhle mich“, aͤu⸗ ßerte er, „zu der Erklaͤrung verpflichtet, daß es keine Gesetzes⸗ Uebertretung giebt, die nicht sofort geahndet worden waͤre. Ich kenne keinen Winkel in ganz Frankreich, wo man irgend eine Unordnung unbestraft gelassen haͤtte. Die jetzigen Mi⸗ nister bekennen sich noch jetzt zu denselben Grundsaͤtzen, die sie fruͤher vertheidigten; die Uebernahme eines Portefeuilles hat weder ihre Sitten noch ihre Sprache geaͤndert. Sie ver⸗ hehlen sich die Hindernisse nicht, von denen sie umgeben sind; sie wissen, daß es im Lande, wenn auch vielleicht keine Feinde, doch irre geleitete Maͤnner giebt, die zwei entgegengesetzten Syste⸗ men angehoͤren. Aber die Regierung leiht allen Reden ein aufmerk⸗ sames Ohr; sie beobachtet alle Handlungen, und wo ihr diese straf⸗ bar erscheinen, wird sie selbige, wer sie auch begehen mag, zu bestrafen wissen. Nicht der Ehrgeiz hat uns bewogen, das Ruder des Staats zu uͤbernehmen; wir folgten dabei allein den Gefuͤhlen, die unsre Vaterlandsliebe uns eingab. Wir erwarten dafuͤr eine Belohnung, und dieser Lohn soll das Gluͤck des Landes seyn. Wir verlangen den Frieden im In⸗ nern und nach außen hin und koͤnnen der Kammer die Ver⸗ sicherung geben, daß unsere Sprache in dieser Hinsicht rich⸗ tig gewuͤrdigt worden ist. Aber um uns den Frieden zu er⸗ halten, muͤssen wir beweisen, daß wir den Krieg nicht scheuen. Uns duͤrstet weniger nach Ruhm, als nach des Landes Wohl⸗ fahrt. Wenn zwischen beiden die Wahl nicht uns zusteht, so wollen wir uns mindestens des Vertrauens des Koͤnigs und der Achtung des Landes wuͤrdig zeigen.“ Der betreffende Gesetz⸗Entwurf wurde diepauf mit 101 Stimmen ge⸗ gen 1 angenommen. — Der Graf Motlien berich⸗ tete sodann uͤber den im Laufe der Sitzung einer Kommission zur Pruͤüͤfung uͤbe wiesenen Gesetz⸗Entwurf in Betreff des Kredits der 300 Mill. auf das Budget von 1831 und stimmte fuͤr die Annahme desselben. Der Entwurf wurde, ohne irgend eine Berathung, mit 105 Stimmen gegen 1 angenommen und die Sitzung um 4 ½ Uhr aufgehoben. — Die Sitzungen der Pairs⸗Kammer sind jetzt auf einige Zeit unterbrochen, da diese Kammer am naͤchsten Mittwoch (15ten) als außerordentlicher Gerichtshof zusammentritt, Um die in Anklagestand versetzten Minister zu richten.
Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 10. Dez,, die bereits um 10 ½⅞ Uhr eröͤffnet wurde, begann mit den Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf, wodurch die Regie⸗ rung zur Forterhebung der bestehenden Steuern waͤhrend der ersten vier Monate des kuͤnftigen Jahres ermaͤchtigt und ihr ein vorlaͤufiger Kredit von 300 Millonen bewilligt werden soll. Die Debatten, wozu derselbe Anlaß gab und woran 13 Redner mit Einschluß des Finanz⸗Ministers Theil nahmen, waren von keinem erheblichen Interesse, und der Gesetz⸗Ent⸗ wurf selbst wurde zuletzt mit den von der Kommission in An⸗ trag gebrachten Amendements in folgender Abfassung mit 288 gegen 16 Stimmen angenommen.
„Art. 1. Die durch das Gesetz vom 2. Aug. 1829 autorisirten direkten Steuern sollen provisorisch auch fuͤr die 4 ersten Monate des Jahres 1831 eingetrieben werden. Die durch dasselbe Gesetz autorisirten indirekten Steuern sollen, mit Ausnahme der in den nachstehenden Art. 3, 4, 5 enthaltenen Bestimmungen, bis zum 1. Mai 1831 fort aacie⸗ theen.
rt. 2, 3, 4, 5. Wie in dem urspruͤnglichen Gesetz⸗ Entwurfe (s. Nr. 345 d. St. Z.). Henne 8
Art. 6. Den Ministern wird, zur Bestreitung der Ausgaben ihrer Departements, auf das Budget von 1831 ein provisorischer Kredit von 300 Mill. Fr. bewilligt, der durch eine in die Gesetzsammlung aufzunehmende Koͤnigl. Verordnung unter sie vertheilt werden soll.
Art. 7. Der Finanz⸗ Minister ist ermaͤchtigt, die Schatz⸗Kammerscheine, deren Ausgabe durch den 6ten Ar⸗ tikel des Gesetzes vom 2. August 1829 bewilligt worden ist, bis zur Hoͤhe von 150 Millionen cirkuliren zu lassen. Im Falle der Unzulaͤnglichkeit soll eine anderweitige Aus⸗ gabe jener Scheine, wozu die Erlaubniß mittelst Koͤnigl.
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eine Summe von 3 Mill. Renten, als ungefaͤhr derjeni⸗
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Verordnung eingeholt, und die in der naͤchsten Session der Kammern der gesetzlichen Sanction unterworfen werden muß, stattfinden.“
Gleich nach erfolgter Annahme dieses Gesetz⸗Entwurfes verließ der Praͤsident den Saal, um den Entwurf dem Koͤ⸗ nige vorzulegen. Waͤhrend seiner Abwesenheit nahm Herr Dupin der Aeltere den Praͤsidenten⸗Stuhl ein.
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die Einziehung des gemeinsamen Indemnitaͤts⸗Fonds, und na⸗ mentlich uͤber die einzelnen Artikel des betreffenden Gesetz⸗ Entwurfes, da die allgemeine Diskussion schon Tages zuvor geschlossen worden war. Rede, woraus wir uns einen Auszug auf morgen vorbe⸗ halten) die beabsichtigte Maaßregel vertheidigt hatte, wurde der 1ste Art. in folgender urspruͤnglichen Abfassung ange⸗ nommen: „Art. 1. Der §. 3. des Art. 2. des Gesetzes vom 27. April 1825 in Betreff derjenigen Summe, die von den 30 Mill. Renten zur Entschaͤdigung der Emigranten und Sn.en,es uͤbrig bleiben moͤchte, ist und bleibt aufge⸗ oben.
Statt des 2ten Artikels hatte die Kommission einen an⸗ dern in Vorschlag gebracht, wonach jene Rest⸗Summe nicht an⸗ nullirt, sondern bloß von dem Entschaͤdigungs⸗Fonds auf den Staatsschatz uͤbertragen werden sollte. Dieser Antrag fand indessen keine Unterstuͤtzung, und der 2te Art. wurde dagegen ebenfalls in folgender urspruͤnglichen Abfassung angenommen:
„Art. 2. Die Zprocentigen Renten, die nach dem vorhergehenden Artikel keine weitere Bestimmung haben, sollen aus dem großen Buche der oͤffentlichen Schuld ge⸗ strichen und von dem Tage an, wo sie eingetragen worden, sammt ihren Zinsen zum Besten des Staats annullirt werden.“
Nachdem dieser Artikel angenommen worden, erklaͤrte der Berichterstatter, Graf v. Mosbourg, daß die Kommission auch auf die uͤbrigen von ihr in Antrag gebrachten Amende⸗ ments verzichte. Den 3ten Artikel hatte der Finanz⸗Minister selbst in nachstehender Weise geaͤndert, wie er auch von der Versammlung angenommen wurde:
1 „Art. 3. Der Finanz⸗Minister wird ermaͤchtigt,
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gen gleichkommend, die von dem Fonds der 30 Mill. dispo⸗ nibel bleibt, in das große Buch der oͤffentlichen Schuld eintragen zu lassen. Diese Renten sollen zu der Zeit und unter den Bedingungen ausgegeben werden, die dem In⸗ teresse des Schatzes und der Leichtigkeit der Negociation am meisten entsprechen. Der Ertrag derselben soll zu den Staats⸗Beduͤrfnissen verwandt werden.“
..ö.,u
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Der Ate Art. ging in der urspruͤnglichen Abfassung durch. Er
lautet also: e,8 48 ü.
rung und Verwendung dieses Kredits in Renten, die nur in Folge von Unterhandlungen mittelst Konkurrenz und
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Rechnung abgelegt werden.“
Ueber den 5ten und letzten Art. in Betreff des Tilgungs⸗ Fonds ließen sich 9 Redner vernehmen, worauf derselbe auf den Vorschlag des Herrn Jacques Lefoͤbvre in nachstehender Abfassung angenommen wurde:
8b „Art. 5. Die, kraft des dritten Artikels zu creiren⸗ den Renten sollen an der jaͤhrlichen Dotationssumme der Tilgungskasse Theil nehmen.“ .
Der gesammte Gesetz⸗Entwurf ging sodann mit 246 ge⸗ gen 57 Stimmen durch. — Am Schlusse der Sitzung kam noch der Gesetz⸗Entwurf uͤber die Zeitungen und periodischen Schriften zur Berathung. (Eine naͤhere Mittheilung dar⸗ uͤber muͤssen wir uns auf morgen vorbehalten.) Der Ent⸗ wurf selbst wurde unveraͤndert in der von der Pairs⸗Kam⸗ mer vorgeschlagenen Abfassung (s. Nr. 348 und 349 d. St Zeit.) mit 238 gegen 6 Stimmen angenommen.
Paris, 11. Dez. Gestern ertheilte der Koͤnig dem Fuͤrsten v. Castelcicala eine Privat⸗Audienz, in welcher dieser 8* S sean g Beglaubigungs⸗Schreiben als Koͤ⸗ nigl. Sicilitanischer Botschafter am diesseitigen uͤberreichen die Ehre Sse hestgen e h
Ueber die gestern stattgefundene Transportirung der gefangenen Minister von Vincennes nach dem kleinen Luxem⸗ bourg geben hiesige Blaͤtter folgende Details: „In der vorhergehenden Nacht waren alle Vorbereitungen getroffen worden. Der Minister des Innern, der Abends zuvor mit
dem General Lafayette und dem Polizei⸗Praͤfekten Verabre⸗
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Publtizitaͤt zuerkannt werden duͤrfen, soll den Kammern 8
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Tages⸗Ordnung war die Fortsetzung der Berathungen uͤber
Nachdem Hr. Laffitte (in einer
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Ueber die gaͤnzliche oder theilweise Realisi⸗
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dungen getroffen hatte, General zu Begleitern rien nach Vincennes. uüͤberbrachte den an den
Pfflichten so viel Thaͤtigkeit,
militairischen Vorsichts⸗Maaßregeln getroffen, um den Platz gegen einen Ueberfall zu sichern. 1 Kasvallerie⸗Patrouillen durchzogen nach allen Richtungen das angraͤnzende Gehoͤlz. Der Minister⸗Rath hatte dem Minister des Innern den besonderen Auftrag ertheilt, die Transportirung der Gefangenen zu leiten. 1 Kommissarien kamen vor Tages⸗Anbruch in der Festung an. Alle vorgeschriebenen Foͤrmlichkeiten wurden in Gegenwart
ben sich den
mas, Capitain von der Artillerie der National⸗Garde, und
Bourdon, die
Garten des Palastes Luxembourg. Hier empfingen der Groß⸗ Referendarius der Pairs⸗Kammer und der Polizei⸗Praͤfekt
volkreichen Stadttheil St. Antoine ein Geschrei vernehmen. und blieb bei seiner Arbeit.
stern noch vier neue Zeugen vernommen, naͤmlich den Do— mainen⸗Beamten Ricardy,
bevorstehenden Pairs⸗Ernennungen noch neral Foy, die Herren von Saint⸗Cricg und Canonville, den
Baron Louis, die Herzoge von Otranto, von Garta, die
nach und den Sohn des Marschalls Massena, F ure hinzu.
bpeim Grafen Pozzo di Borgeo, um Paͤsse
vom 4. Nov.: „Die Fregatte „Armide“ wird morgen fruͤh mit der Graͤfin Clausel an
zem verhafteten Capitain v. Formont, des Grafen Bourmont, acht Saͤcke mit Patronen gefunden. Millionen, welche fuͤr die Unterstuͤtzung des Handelsstandes zur Disposition des Ministeriums gestellt worden sind, die TCivil⸗Liste der Banquiers nenne.
sechsten und letzten Band seines Werkes „D v“ 8
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inen P
fuhr um 5 Uhr Morgens mit den vom der Gefangenen bestimmten Kommissa⸗ Ein Adjutant des Kriegs⸗Ministers Gouverneur der Festung gerichteten General Daumesnil, der waͤhrend der Gefangen⸗ in der Ausuͤbung seiner schwierigen Amts⸗ Nuth und Menschlichkeit gezeigt davon benachrichtigt und hatte alle
Befehl. schaft der Minister
hatte, war im voraus
Zahlreiche Infanterie⸗ und
Herr von Montalivet und die
des Adjutanten des Kriegs⸗Ministers und der Gerichtsboten des Pairs⸗Hofes schnell erfuͤllt, und der Zug setzte sich mit Tages⸗Anbruch in Bewegung. Der Minister des Innern stieg zu Pferde und stellt sich an die Spitze des Zuges, ne⸗ General Carbonnel, der waͤhrend der Nacht zwei Piquets der reitenden National⸗Garde herbeigefuͤhrt hatte. General Fabvier seinerseits war mit einer Schwadron reiten⸗ der Jaͤger gekommen, und die Besatzung von Vincennes hatte eine Abtheilung reitender Kanoniere unter Anfuͤhrung eines Capitains gestellt. Die Wagen waren mit vier Pferden be⸗ spannt und wurden durch Artilleristen vom Train gefahren. Im Wagen des Herrn von Polignac und von Peyronnet befanden sich die Herren Foy, Neffe des bekannten Gene⸗ rals, und Joubert, Adjutanten des General Lafayette. Im zweiten Wagen saß Hr. v. Guernon⸗Ranville mit Herrn Tho⸗
Herrn Ladvocat, Oberst⸗Lieutenant der 12ten Legion und zweiten Kommandanten im Gefaͤngnisse des kleinen Luxem⸗ bourg. Herr von Chantelauze, der wegen eines heftigen Rheumatismus, woran er leidet, fruͤh nicht nach Paris ge— bracht werden konnte, ist erst gestern Abend im Wagen des General Daumesnil ohne Eskorte im Gefaͤngnisse angekom⸗ men. Der Zug setzte sich in kurzem Trab in Bewegung und fuhr sogar oft nur im Schritt. Man fuhr durch die Barrière du Troͤne in Paris ein, durch die Vor⸗ stadt St. Antoine bis nach der Bastille uͤber den Boulevard Bruͤcke von Austerlitz, die neuen Boulevards,
die rue d Enfer, durch die Allee der Sternwarte nach dem
Auf diesem langen Wege, der durch den ging, dessen Bevoͤlkerung einen so thaͤtigen Antheil an den Ereignissen des Juli ge⸗ nommen hatte, bildete sich kein Haufen, noch ließ sich irgend Jeder ging seinen Geschaͤften nach
die Gefangenen.
Die Instructions⸗Kommission des Pairs⸗Hofes hat ge⸗
den Friedens, Beamten Traissard
und den Limonadenhaͤndler Modelon. Der Temps fuͤgt den von ihm vorgestern angegebenen den Sohn des Ge⸗
General Pajol, Ray⸗ Herrn Felix
Die zahlreichen hier lebenden Polen meldeten sich gestern zu erhalten; diese
Herren Delessert, Ternaux, Bignon,
wurden ihnen jedoch verweigert. Der Semaphore de Marseille meldet aus Toulon
Bord nach Algier unter Segel
gehen.“
Vorgestern hat die Polizei in der Wohnung des vor kur⸗
ehemaligen Adjutanten
Die Gazette de France bemerkt, daß man die 30
Herr Benjamin Constant hat kurz vor seinem Tode den e la réligion
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en Staats⸗Zeitung 1 .“ 22 “ 8 8
considérée dans sa source, ses formes et ses qéveloppe- ments“ beendigt. Die drei ersten Baͤnde sind bereits vor laͤngerer Zeit im Buchhandel erschienen. — Der ausgezeich⸗ nete Bildhauer Gois hat vorgestern einen Gips⸗Abdruck vom Antlitze Benjamin Constants genommwen.
2888 8 m.
Fortsetzung des Feern abgebrochenen) Berichts des Grafen von Bastard. Auch haben wir uns uͤberzeugt, daß der Praͤsident des Mi⸗
nister⸗Raths, der damals zugleich das Portefeuille des Krieges hatte, weder am 25sten noch am 26sten Juli, noch vorher, irgend einen
Befehl ertheilt hatte, um Truppen nach Paris zu ziehen, obgleich die Garnison der Hauptstadt durch den Aufenthalt des Koͤnigs in St. Cloud und durch die Abwesenheit des nach der NRorman⸗ die geschickten Garde⸗Regiments, das dort die durch die Feuers⸗ bruͤnste gefaͤhrdete Ruhe aufrecht erhalten sollte, geschwaͤcht war. Ein Umstand schien indessen auf Vorsichts⸗Magßregeln hinzu⸗ deuten; man glaubte naͤmlich mit einigem Anscheine von Grund, daß ein am 29. Juli den Garde⸗Truppen ertheiltes neues Laͤrm⸗ Signal in unmittelbarer Beziehung zu den beabsichtigten Ver⸗ ordnungen stehe. Allein es hat sich ganz das Gegentheil ergehen. In jeder Festung oder von einer zahlreichen Garnison besetzten Stadt giebt man stets den Truppen einen besondern Befehl fuͤr den Fall des Allarms, es mag nun ein Aufstand, eine Feuers⸗ brunst oder irgend ein anderes unvorhergesehenes Ereigniß die Veranlassung dazu seyn. Wir haben uns das Verzeichniß der Ordres der Garde vorlegen lassen und daraus ersehen, daß ein erstes Laͤrm-Signal am 10. Mai 1816 gegeben und seitdem zu verschiedenen Malen veraͤndert worden war. Das letzte am 1. Mai 1827 ertheilte stimmte seit einiger Zeit nicht mehr mit den Signalen der von den Regimentern besetzten Kasernen uͤberein und wurde, allein aus diesem Grunde, in den ersten Tagen des Juli berichtigt; der Marschall Herzog von Ragusa unterzeichnete den betreffenden Be⸗ fehl am 20sten dieses Monats, ohne daß dadurch irgend eine Veraͤnderung im Dienste der Koͤnigl. Garde eingetreten waͤre. Der Marschall Marmont, der seit einiger Zeit Gouverneur der ersten Militair⸗Division war, fuͤhrte unter diesem reinen Ehren- titel kein Kommando. Seine einzige Function war die eines Major⸗General der Garde, und als solcher befehligte er nur die Garde; eine Special⸗Verordnung vom 25. Jult stellte saͤmmt⸗ liche Truppen der Garnison unter seinen Befehl. Herr von Guernon, und insbesondere Herr von Peyronnet, sagen aus, daß diese Verordnung nach dem 25sten erlassen sey. wurde der Marschall erst am 27sten durch den Praͤsidenten des Minister⸗Raths davon unterrichtet, und alle Umstaͤnde in der In⸗ struction beweisen, daß der Herzog von Ragusa nicht in dem Geheimniß der Verordnungen, die man vorbereitete, war, so wie daß er sie erst am Tage ihrer Bekanntmachung und im Augen⸗ blicke seiner Ruͤckkehr von St. Cloud erfuhr. An demsel⸗ ben Tage sprach er im Institute laut das schmerzliche Gefuͤhl aus, das dieselben in ihm erregt hatten. Herr Arago, einer der vernommenen Zeugen, berichtet, daß der Marschall am Mon⸗ tag, den 26. Juli, in das Institut kam und, als er seinen (Hrn. Arago's) Schmerz uͤber die Verordnungen bemerkte, Folgendes äu⸗ ßerte: „Da haben wirs, die Unsinnigen haben, wie ich voraussah, die Sachen auf die Spitze getrieben. Sie brauchen sich wenigstens nur als Buͤrger und guter Franzose zu betruͤben; aber wie viel mehr bin ich nicht zu beklagen, ich, der ich als Militair vielleicht gend⸗ thigt seyn werde, mich fuͤr Maaßregeln, die ich verabscheue, und fuͤr Personen todtschießen zu lassen, die seit langer Zeit es dar- auf anzulegen scheinen, mich mit Ekel zu erfuͤllen.“
Das Vertrauen des Praͤsidenten des Minister⸗Raths war so groß, daß er Niemanden he⸗ zu muͤssen glaubte; wenn dennoch einige in dasselbe eindrangen, so wurde diese Beguͤnstigung nur wenigen Vertrauten von niede⸗ rem Range zu Theil, unter denen sich einige jener Spekulanten befunden haben moͤgen, die sich kein Gewissen dargus machen, schnell auszurechnen, welchen Vortheil ihnen das Ungluͤck des Vaterlandes bringen kann. Der Unter⸗Staats⸗Seeretair des Krieges hingegen erklaͤrt, daß er die unheilvollen Verordnungen erst sehr spaͤt und durch den Moniteur kennen lernte. Der Praͤ⸗ fekt des Seine⸗Departements, den wir vernommen haben, und
der Polizei⸗Praͤfekt wurden nicht fruͤher,
adt, damit bekannt. M 8 Paris beim ploͤtzlichen Flge
nzwischen gerieth ganz der Verordnungen in Bewegung; alle Herzen machten sich durch ch der heilig⸗
einen Schrei des Unwillens Luft, und wenn man si sten Eide erinnerte, so geschah es nur, um sefort von ihrer Ver⸗ letzung zu sprechen. Maͤnner, deren politische Meinungen bis dahin enkgegengesetzt gewesen waren, vereinigten sich zu einem und demselben Gefuͤhle, alle klagten die Rathgeber eines irre ge⸗ leiteten Fuͤrsten an, den sie um die Liebe seines Volkes brachten, und dessen Alter sie weder zu schonen noch zu achten wußten. Wenn damals noch Niemand voraussah, daß Karl X. nach drei Tagen aufgehoͤrt haben wuͤrde, zu regieren, so hatte Febes we⸗ nigstens ein Vorgefuͤhl von einer nahen und unvermeidlichen Er⸗ schuͤtterung seines Throns und der ganzen gesellschaftlichen Ord⸗ .“ W1 1“
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in das Geheimniß seiner Plaͤne ziehen
als die uͤbrige Haupt⸗