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schweigungen der verurtheilten Frauenzimmer konnten mehr oder weniger wahrscheinliche Vermuthungen uͤber das Vorhandenseyn seffer Agenten erwecken, die, wenn es gelaͤnge, sie zu ent⸗ ecken, endlich den wahren Charakter dieser? Zrandstiftungen ent⸗ uͤllen wuͤrden. Man durfte hoffen, daß diese verurtheilten rauenzimmer, wenn sie erst nach Paris gebracht und von dem influsse befreit seyn wuͤrden, der die vollstaͤndige Aussage der Wahrheit etwa verhindern moͤchte, leichter zum Gestaͤndnisse ge⸗ bracht werden wuͤrden. Sie wurden daher hierher transportirt und vor die Kommission gestellt. Obgleich diese Maaßregel zu gar keinem Resultat gefuͤhrt hat, 4 ist dennoch noͤthig, Ihnen uͤber jeden der Prozesse, welche die Veranlassung dazu gaben, einige Worte zu sagen. — . Der erste Prozeß betrifft das Frauenzimmer Marie Pauline, die wegen einer am 26. Mai in dem Dorfe Saint⸗Martin⸗de⸗ Salleu, im Bezirk von Caen, veruͤbten Brandstiftung zum Tode verurtheilt worden ist. Die Verurtheilung gruͤndet sich nur auf eine, die Anklage aber auf zwei verschiedene Brandstiftungen, von denen die erste am 24. Mai, die andere am 26sten stattge⸗ funden hatte; die erstere hatte traurige, die letztere gar keine Fol⸗ en. Beide waren gewissermaßen von der Pauline vorher ver⸗ uͤndigt worden. Die Hast, mit der sie im Dorfe Laͤrm machte, ihre Gegenwart an Ort und Stelle, ihre Reden, so wie ihr gan⸗ ses Benehmen, bezeichneten sie bei beiden Brandstistungen als ie Schuldige; nur die eine aber bekannte sie und wurde hin⸗ sichtlich der andern von der Jury freigesprochen. Ihren Gestaͤnd⸗ nissen, die ziemlich spaͤt kamen, war eine Anklage gegen einen so ter fuͤr unschuldig befundenen Nachbar vorausgegangen; sie egleitete dieselben mit einer hoͤchst unwahrscheinlichen Geschichte. Nach ihrer Aussage wollte naͤmlich Pauline durch die Drohun⸗ gen und Versprechungen eines Unbekannten zum Verbrechen ge⸗ trieben worden seyn. Da ihre Angaben uͤber diesen Unbekann⸗ ten einigen Verdacht gegen die Domestiken eines in der Naͤhe wohnenden Generals erweckten, so beeilte sich Pauline, die von diesem Verdachte, wie es scheint, unterrichtet worden war, Thssssagen „ daß in der That ein Domestik aus diesem Hause ihr Versprechungen gemacht habe; sie nannte ihn nicht, ab aber sein Signalement, und dieses stimmte mit dem, welches ie zuerst von dem Unbekannten gegeben, nicht uͤberein. Er war uͤbrigens nach ihrer Aussage nicht der einzige, der sie zum Ver⸗ brechen getrieben; noch drei andere Individuen sollten ihr An⸗ traͤge gemacht und brennende Lunten gegeben haben. Aber ihre Aussagen widersprachen sich, die Instruction ergab den volligen
Ungrund derselben; das Feuer war mit einer einfachen Kohle an⸗
gelegt worden. Der Betrug war augenscheinlich, und sie wurde verurtheilt. Tages darauf geschah eine neue Aussage von ihrer Seite; außer den von ihr angegebenen Individuen sollte ihr noch ein Mann, mit dem sie im Konkubinat lebte, Anweisungen gege⸗ ben haben. Bei der Untersuchung erwies sich aber auch diese Aussage als falsch. Nach Paris gebracht und von uns befragt, at sie keine einzige zum Ziele fuͤhrende Aussage gethan, sondern ihren fruͤheren Widerspruͤchen noch einige neue hinzugefuͤgt. Der einzige Eindruck, den diese Angelegenheit machen kann, ist der Ekel, den die Luͤgen eines, wie es selbst gesteht, seit der zartesten Jugend durch die Gewoͤhnung an ein ererbtes Laster verderbten ind dadurch zum Verbrechen vorbereiteten Frauenzimmers ein⸗ Abßen. 1 Einen andern Charakter bieten die Verbrechen dar, deren die Bourdeaur, die zweite der vor der Kommission erschienenen Brand⸗ stifterinnen, angeklagt ist. Sieben Mal hat sie in dem Dorfe Cre⸗ moy, wo sie wohnte, Feuer angelegt, und zwar dreimal im Hause ihrer eigenen Mutter, das zuͤletzt in Asche gelegt wurde. Und dennoch war dieses Maͤdchen noch nicht 16 Jahr alt; nur ihrer Ingend wegen ist sie bloß zur Haft in einer Besserungs⸗Anstalt verüͤrtheilt worden. Was war ihr Beweggrund? War ihr Ver⸗ brechen die Folge einer unerklaͤrlichen Verirrung, oder muß es
sie sagt aus, ein Unbekannter habe ihr Geld gegeben und sie im Falle der Weigerung mit dem Tode bedroht. Diese von ihr in den verschiedenen Verhoͤren bald zuruͤckgenommene, bald wieder⸗ holte ist um so unwahrscheinlicher, als die Versprechun⸗ en und Hrohungen guf der Straße und am Morgen der
euersbrunst selbst an sie gerichtet worden seyn sollen. Ein an⸗ derer viel wahrscheinlicherer Aufschluß ergiebt sich auf den ersten Blick aus der Instruction. Die Bailleul ist von einem ange⸗ nehmen Aeußern; aus der Untersuchung erhellt, daß sie mit dem Stiefsohne des Besitzers des Hauses, wo sie wohnte, in einer nicht strafdaren, aber vertrauten Verbindung stand. Dieses Haus
sollte niedergerissen und an seiner Stelle ein Kaffeehaus erbaut
werden, wo der junge Mann sich etabliren wollte. Das einzig entgegenstehende Hinderniß war der bestehende Pacht⸗Kontrakt
das Haus war ohnehin versichert. Vielleicht hatte der Plan einer Verbindung mit dem einzigen Manne, den sie sah, in ihrer lehhaften Einbildungskraft und ihrem einfachen Herzen Wurzel gefaßt. Konnte
dieser Plan nicht auf den Gedanken fuͤhren, den erwuͤnschten Au Föfs durch ein Mittel zu beschleunigen, das, wie sie glaubte Riemanden Nachtheil brachte? Auf solche Weise ließe sich da Verbrechen der Bailleul ohne Annahme eines aͤußern Einflusse auf sie erklaͤren. Diese Ansicht scheint bei der Untersuchung nich vorgeherrscht zu haben; man erwartete neue Gestaͤndnisse. Di Bailleul, in welche bei den Verhandlungen lebhaft gedrungen wurde, schien einen Augenblick bereit, sich auszusprechen, aber ihr außerordentliche Aufregung fuͤhrte eine heftige Krisis herbei, die sich mit folgenden an ihren Vertheidiger gerichteten Worten s loß: „Lassen Sie mich lieber verurtheilt werden.“ Dies ge
schah auch; aber die durch diese Seene erregte Theilnahme gab zu tausend Vermuthungen Anlaß. Die Bailleul erhielt eine Mil derung der Strafe, aber weder dies, noch die wiederholten Bit⸗
ten Ihrer Kommission, haben etwas aus ihr herausgebracht, und
das Gericht bleibt in Zweifel daruͤber, ob das Schweigen dieser Ungluͤcklichen der Furcht, die ihr Schuldige von Hebanf Stande
eingefloͤßt, oder der Besorgniß zugeschrieben werden muß, durch
vollstaͤndigere Gestaͤndnisse den Gegenstand einer geheimen Nei⸗
gung in Gefahr zu bringen.
Wir haben dem Gerichtshofe noch uͤber eine dritte Angele⸗
genheit zu berichten, die mehr durch die Oeffentlichkeit, die sie erhalten, als durch 5 Wichtigkeit eine bestimmte Erklaͤrung er⸗ fordert. Der 32 Ja
wurde im Jahre 1826 wegen Diebstahls aufs neue zu 2jaͤhrig kondemnirt. In Bicetre, wo er seidStrafe absaß, ull durch seine einnehmende Scheinheiligkeit das Vertraue faͤngniß⸗Vorsteher zu gewinnen und die Theilnahme des 2
niers, so wie einiger auswaͤrtigen Geistlichen, zu erregen, welche
die Gefangenen unterrichteten. Als es ihm gelang, noch vor Ab⸗ lauf seiner Strafzeit ganz begnadigt zu werden, kehrte er sogleich zu seinen verbrecherischen Gewohnheiten zuruͤck und saß, mehre: rer schwerer Vergehen angeklagt, im Gefaͤngniß zu Toulouse, als der große Prozeß, der Sie jetzt beschaͤftigt, und die Brand-
stiftungen, die von einigen damit in Verbindung gebracht wur⸗
den, ihm als ein guͤnstiger Umstand erschienen, seine nahe bevor⸗ stehende Verurtheilung zu verzoͤgern und entweder eine Milde⸗ rung seiner Strafe oder eee zum Entweichen zu erlan⸗- ersann 1 abel und verwebte in dieselbe, um ie wahrscheinlich zu machen, alle Namen, die er durch seine Ver⸗ bindungen in Bicetre und durch die Zeitungen kennen gelernt
en. Er ersann sogleich eine
hatte. Er schrieb, er habe Aussagen zu thun, und erklaͤrte vor Gericht, er sey fuͤr die Organistrung der Brandstiftungen als Werkzeug gebraucht worden. Gelder, geheimnißvolle Briefe seyen ihm anvertraut worden; er habe die Haͤupter des Komplottes ge⸗ sehen. Herr von Polignac selbst, von dem er uͤbrigens ein Sig⸗ nalement gicbt, das mit dem des ehemaligen Premier⸗Ministers
ar nicht uͤbereinstimmt, soll sich ihm ruͤckhaltlos anvertraut
b vernichtet haben. Zum Ungluͤck fuͤr ihn besiegte man
Fahr alte Karl Theodor Berrié, der bereits im Jahre 1821 zu 15monatlichem Gefaͤngniß verurtheilt worden,
London, 11. Dez. — 1 nu mehr die Ernennung des Viscount Granville zum Koͤniglich
Ministern stehen konnte. Darauf beschraͤnkte sich der Auftrag hrer Kommission. Indem ich diesen Theil unserer Arbeit
schließe, wird es demjenigen, der von Ihnen den Auftrag er⸗ hielt, den gegenwaͤrtigen Bericht abzustatten, vergoͤnnt seyn, zu sagen, daß er zwoͤlf Jahre mit dem Justiz⸗Manne zu⸗ sammen gelebt hat, der beim Ausbruche der ersten Feuers⸗
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bruͤnste das Staatssiegel fuͤhrte. Herrn von Courvoisier haͤtte
man nicht wagen duͤrfen, das Verbrechen als Mittel fuͤr den Sieg einer politischen Partei in Vorschlag zu bringen. Sein dler Unwille wuͤrde den Elenden, der ihm diesen ” gemacht,
einen Wi⸗ derstand, in das Ministerium vom 8. August einzutreten; aber
diejenigen, die ihn kannten, wissen, daß er als aufrichtiger An⸗ haͤnger der oͤffentlichen Freiheiten, die er lange Zeit von der Red⸗
nerbuͤhne herab vertheidigt hatte, nur aus edlen Gesinnungen und in der Hoffnung nachgab, das Gewitter, das er uͤber uns heranziehen sah, zu beschwoͤren. Als diese Hoffnung verschwand, trat er in das Privatleben zuruͤck. Auch sey es Ihrem Bericht⸗Er⸗ statter, als gewesenem ersten Praͤsidenten des Koͤnigl. Gerichtshofes zu Lyon, dessen Mitglied Hr. v. Chantelauze war, erlaubt, dessen Eigen⸗ schaften als Privatmanns, so wie seiner Unbescholtenheit als Justiz⸗ Beamten, Anerkennung zu zollen; diese Unbescholtenheit erwarb ihm das Vertrauen und die Achtung derer, deren Rechte und Interessen er abzuwaͤgen und zu eroͤrtern hatte; sie findet sich anz in der Ihnen vorgelegten Korrespondenz wieder. Ich war den Herren von Courvoisier und von Chantelauze dieses oͤffent⸗ liche Zeugniß schuldig, dem meine langjaͤhrigen Verbindungen mit ihnen vielleicht einiges Gewicht verleihen. Sind die Brand⸗ stiftungen, die noch jetzt Frankreich verheeren, das Resultat eines abscheulichen Komplotts, so wollen wir hoffen, daß es endlich aufgedeckt werden wird. Die Regierung verdoppelt ihren Eifer, um den Faden dieser furchtbaren Umtriebe aufzufinden, und wir duͤrfen von ihren Bemuͤhungen Alles erwarten. Fuͤr heute aber moͤge die Aeußerung genuͤgen, daß nichts darauf hindeutet, daß eines der Mitglieder der vorigen Regierung diese Komplotte ge⸗ faßt oder unterstuͤtzt habe, und daß also aus der Reihe der ih⸗ nen Schuld gegebenen Vüßgehen Alles, was auf diese entsetzlichen Verbrechen Bahug hat, ehtfernt werden muß.“ (Schluß folgt.)
Großbritanten und Irland. Die Hof⸗Zeitung meldet nun⸗
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Großbritanischen Botschafter bei Sr. Majestaͤt dem Koͤnige der Franzosen. 1
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses wurden auch noch, auf den Antrag des Kanzlers der Schatzkammer, 100,000 Pfd. auf Rechnung der Civil⸗Liste und 950,000 Pfd. zur Verzinsung der Schatzkammer⸗Scheine fuͤr das laufende Jahr bewilligt. Ueber beide Bewilligungen fand keine Dis⸗ kussion statt. Die Regentschafts⸗Bill ging sodann durch den Ausschuß, und wurde, auf den Antrag des Herrn O' Con⸗ nell, statt des Wortes „Papistisch“ uͤberall „Roͤmisch⸗Ka⸗ tholisch“ gesetzt.
Gestern hatten die Repraͤsentantea der großen Maͤchte im auswäaͤrtigen Amte eine Konferenz uͤber die Belgischen Angelegenheiten, die uͤber 3 v¾ Stunde dauerte; Nachmittags fand ein Kabinets⸗Rath statt.
mit einem geheimnißvollen Schleier bedeckt; wahrscheinlich aber ist das Elend der unteren Klassen nicht die einzige und un⸗ mittelbare Veranlassung derselben; wir glauben im Gegen⸗ theil, daß sie haͤufig einer gewissen Neigung roher Menschen, Boͤses zu thun, und theilweise vielleicht einem beklagenswer⸗ then Geiste der Nachahmung — einer absoluten Manie — zuzuschreiben sind, die wir zwar nicht begreifen, von deren Daseyn indessen, wenn man den Pariser Aerzten Glau⸗ ben beimessen will, die erschreckendste Gewißheit vorhan⸗ den ist. Wir lasen naͤmlich in einem Schreiben aus Paris, daß mehrere der ersten dortigen Aerzte in ei⸗ ner zur Untersuchung der Ursachen der Brandstiftungen gehaltenen Versammlung und nach Verlesung mehrerer Zeu⸗ gen⸗Aussagen einstimmig dahin uͤbereingekommen sind, daß man sich diese Brandstiftungen nicht anders als durch das Vorhandenseyn einer Nachahmungs⸗Manie erklaͤren koͤnne. Bei uns hat man bemerkt, daß Morde und Selbstmorde sich mit beklagenswerther Schnelle folgten; ist das wahr, so koͤnnte man sagen, daß, wenn es eine Nachahmungs⸗Manie fuͤr eine Art von Verbrechen gaͤbe, sie auch bei anderen stattfinden koͤnne. Einer solchen Manie indessen muß Einhalt gethan werden, und unserer Meinung nach kann das nur geschehen, wenn man Personen, die sich in dieser ihrer Krankheit eines Verbrechens schuldig machten, als Kapital⸗Verbrecher behan⸗ delt und bestraft.“
Es ist beschlossen worden, jedes Regiment Koͤnigl. Trup⸗ pen bis auf 740 Mann (den kompletten Stand) zu bringen; die dazu erforderlichen Maaßregeln sind bereits getroffen wor⸗-⸗ den. Bisher zaͤhlte jedes Regiment nur 660 Mann. Die Ver⸗ mehrung der Armee, welche auf diese Weise 6000 Mann betra-⸗ gen wuͤrde, ist, wie man glaubt, durch die in mehreren Bezir⸗ ken herrschenden Unruhen veranlaßt worden.
Lord Cochrane, der vor kurzem aus Paris hier eintraf, beobachtete waͤhrend seines hiesigen Aufenthaltes das strengste Inkognito; er hatte, wie es heißt, wichtige Geschaͤfte und ist bereits wieder nach Paris zuruͤckgekehrt. 8
Der hiesige Agent Dom Miguels hat einen Versuch ge⸗ macht, das freundschaftliche Verhaͤttniß zu erneuern, das zwi⸗ schen ihm und dem auswaͤrtigen Amte stattfand, als es noch unter der Leitung des Grafen von Aberdeen stand; dieser Versuch ist jedoch, wie das Hof⸗Journal bemerkt, fruchtlos gewesen. Der Mexikanische Gesandte, Herr von Gorostiza, ist im Begriff, mit besonderen Auftraͤgen seiner Regierung nach Paris zu reisen, und wird sich spaͤter, wie man sagt, nach
Aus dem Haag, 15. Dez. Im Journal de la Haye liest man: „General Bylandt beschwert sich daruͤber, daß man ihn im Verdacht habe, nicht alle moͤglichen Mittel in Anwendung gebracht zu haben, um die ersten Volksbdewee⸗ gungen in Bruͤssel (wo der General bekanntlich beim bruche der Empoͤrung den Militair⸗Befehl fuͤhrte) zu unter⸗
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schaͤndlichen Eingebungen zugeschrieben werden? Üeber diese Frage hatte die Untersuchung kein Licht verbreitet. Zwei Monate wa⸗ ren seit ihrer Verurtheilung verflossen, ohne daß sich ein neuer
druͤcken. Er hat Se. Majestaͤt den Koͤnig gebeten, ihn durch eine Verfuͤgung rechtfertigen zu wollen oder ihn zu ermaͤchti⸗ gen, diese Rechtfertigung selbst vor einem hohen Kriegsgericht
Heute, morgen und am naͤchsten Donnerstage wird der 8 Lord⸗Kanzler große Mittagsmahle in seiner Wohnung geben.
aben. Eine Art von 55 Geleitschein, von der Hand dieses . Das Kabinets⸗Diner des Lord Melbourne wird am kommen⸗
Ministers ausgefertigt, befindet sich angeblich unter den Papieren, die Berrié in Bordeaux zuruͤckgelassen haben will; diese Papiere
Aufschluß ergeben haͤtte, als zwei ihrer Oheime sie im Gefaͤng⸗ nisse besuchten; sie befragen sie, und vielleicht unwillkuͤhrlich dem Einflusse einer in der Gegend geltenden Meinung nachgebend, verlangen sie zu wissen, ob nicht der Pfarrer des Dorfes sie zum Verbrechen getrieben habe? Sie geht darauf ein und sag“, die er⸗ sten Anreizungen des Pfarrers haͤtten schon vor zwei Jahren statt⸗ 1I. Sie bestaͤtigt diese Aussage im Verhoͤre und behaup⸗
t sie anfangs auch bei der Konfroͤntirung mit dem Pfarrer; einige mit Ruhe gan sie gerichtete Fragen dieses Geistlichen bringen sie aͤber davon zuruͤck, und sie widerruft alles Gesagte; spaͤter be⸗ harrt sie bei diesem Widerrufe auch in Avwesenteir des Pfar⸗ rers. Im letzten Verhoͤre aber kommt sie auf die Anklage zu⸗ ruͤck und behauptet sie im Angesichte dessen, den sie beschuldigt; uͤbrigens soll nicht der Pfarrer allein sie verleitet, sondern ein unbekannter Bettler sie mehrmals hedroht haben. Ihre Aussa⸗ ger stimmen keinesweges unter sich uͤberein; sie weichen hinsicht⸗ ich der Zeit, des Orts und der Gespraͤche von einander ab. Die
Kommission hat nur wenig Worte, die eine Anklage gegen den .
Pfarrer enthalten, daraus entnehmen koͤnnen, und di chung hat keine von ihnen bestaͤtigt.
behrniz⸗ unter den drei Verurtheilten, die die meiste Theil⸗ nahme einfloͤßt, und deren Aussagen dennoch am wenigsten ein Ergebniß versprechen, ist die Josephine Bailleul. Nur eine Brandstiftung ist ihr Schuld gegeben, und sie bekennt dieselbe; sie hat in dem Hause ihrer eigenen Herrin Feuer angelegt. Auch
G 1 8 8
ntersu⸗
sollen die wichtigsten Angaben enthalten; er will sie aber nur 1gn dese erdacfcieg Zusicherung einer Milderung seiner Strafe ausliefern. Paris gebracht; er bestaͤtigt und spinnt seine elsten Aussagen no
weiter aus. Aber diese Papiere, durch die allein jene Aussagen bekraͤftigt werden koͤnnen, will er nur gegen auzsgedehnte Zusiche⸗
rungen ausliefern; diese werden ihm fuͤr den Fall gegeben, daß seine Aussagen sich als wahr beweisen sollten. H eu
gelag. haben will, weicht jedoch in ber Angabe der Adresse
erselben taͤglich ab. Aus den in den beiden von ihm angegebe⸗ G
nen Haͤusern angestellten Untersuchungen hat sich ergehen, da g. 8 I bezeichnete Person dort voͤllig unbekannt ist. Au alle ande
88 Umstaͤnde geschieht. ies ist, m. H., das Ergebniß der Arbeit, die Ihre Kom⸗
mission in Betreff der Brandstiftungen unternommen hat; sie 8 8 wollte Ihnen nicht eine vollstaͤndige Geschichte dieses nagh Sr. nur m I11““ Beziehungen zu beschaͤftigen, worin dasselbe zu den angeklagten
fortdauernden Unheils geben, sondern hatte sich
Auf Befehl der Kommission wirh er sogleich 188
Uusse nennt er die Person, in deren Haͤnde er jene wichtigen Aktenstuͤcke nieder-⸗
Punkte der Aussage erwiesen sich als Luͤgen. Haͤtte es sich um eine weniger wichtige Sache gehandelt, so wuͤrde ein solcher Nebenpunkt ohne weitere Pruͤfung beseitigt worden seyn; besser aber ist es, daß dies erst nach einer vollstaͤndigen Untersu⸗-
den Mittwoch stattfinden. Man will wissen, Lord Lyndhurst habe das Amt eines
ersten Barons der Schatzkammer in Stelle des Sir W. Alexander angenommen, dem man die Pairswuͤrde und einen Sitz im Oberhause bestimmt.
In einem hiesigen Blatte (the Post) heißt es: „Wir hoͤren, der ehemalige Minister des Innern sey vollkommen uͤberzeugt, daß die Brandstiftungen und Unruhen im Lande von denselben Individuen herruͤhren, welche die Volks⸗Be⸗ wegungen in Paris waͤhrend der 3 Tage veranlaßten und die spaͤter mit aͤhnlichen Bemuͤhungen in Bruͤssel, und in London ungefaͤhr am 9. Nov., thaͤtig auftraten.“ Auf diese Aeußerung bemerkt der Courier: „Wir glauben nicht, daß der ehemalige Minister eine solche Ueberzeugung hatte; sollte es aber der Fall seyn, so wuͤrden wir es natuͤrlich seltsam finden, daß man keine kraͤftigen Gegen⸗Maaßregeln traf. Die Wahrheit indessen ist, daß Sir R. Peel keine zuverlaͤs⸗ sige Nachricht erwaͤhnter Art erhalten hat, und wir koͤnnen versichern, daß, als er aus dem Ministerium schied, dort nicht ein einziges Aktenstuͤck vorhanden war, das die Behauptung unseres Kollegen rechtfertigen koͤnnte. Die mit den Brandstiftun⸗ gen in Frankreich und England verknuͤpften Umstaͤnde sind noch
tere thun zu duͤrfen.“
zu bewirken. Es ist dem General gestattet worden, das Letz⸗
— — Aus dem Haag, 16. Dez. Der Niederlaͤndia“ sche Botschafter zu Konstantinopel, Baron von Zuylen von Nyeveld, der seit mehreren Monaten hier ist, begiebt sich mit Auftraͤgen des Koͤnigs nach London; es heißt, daß er der dor⸗
tigen Konferenz als 2ter Bevollmaͤchtigter Sr. Majestaͤt bei⸗ .
wohnen wird. — Der Herzog Bernard von Sachsen⸗Weimar besindet sich seit 14 Tagen im Haag und sieht einer neuen Anstellung bei der Armee entgegen, da das unter seinem Be⸗ fehle gestandene Corps, seit der Expedition von Mastricht,
wieder nach Nord⸗Brabant zuruͤckgekehrt und unter das
Kommando des General⸗Lieutenants van Geen gestellt ist. — Es befinden sich gegenwaͤrtig noch 121 Offiziere und 1450 Un⸗ ter⸗Offiziere und Gemeine der Niederlaͤndischen Armee in Bel⸗ gischer Gefangenschaft; mit Ausnahme einiger Einzelnen, die wirklich im Kampfe gefangen genommen worden, sind die an⸗ deren eigentlich nur durch Verrath in die Haͤnde ihrer Feinde gerathen; denn die Festungen Mons (Bergen), Tournau, Ath, Venloo u. a. m. waͤren nie in die Haͤnde der Belgier gerathen, wenn die in der Niederlaͤndischen Armee dienenden Belgier und die Buͤrger nicht mit großer Uebermacht uͤber die