1830 / 357 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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staͤtigen geruht haben, am 15.

richten ein von dem guͤnstigen Einfluß, im Nov. auf die Bestellung

lung des Winterkorns ist überall beendigt worden.

gleich gut und hat sich bereits in solchem Grade bestaudet, nicht leicht wird

aus Oppeln gemeldet, daß bei der nur die Wintereinsaat gut beendigt worden,

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andere Maͤchte in das Gebiet unserer Nachbarn, wie z. B. in Belgien, Piemont oder uͤber See in Spanien einruͤcken, wir es geichfalls unverzuͤglich thun und im entgegengesetzten Falle es unseren Nachbarn uͤberlassen werden, ihre Angelegen⸗ heiten selbst abzumachen. Dieser Entschluß hindert indessen nicht, daß man in Frankreich ein lebhaftes Interesse fuͤr die⸗ jenigen fuͤhle, die unserem Beispiele folgen. Die Unabhaͤn⸗ gigkeit Belgiens ist eine der ersten Fruͤchte unserer Revolution.“

Im naͤchsten Kongreß wird, wie man versichert, darauf angetragen werden, eine Gesellschaft zu bestaͤtigen, deren Ab⸗ sicht es ist, mit einem Kapital von 2 Millionen Thaler, oder erforderlichen Falls mit einem groͤßeren Kapital, eine große Eisenbahn von der Muͤndung des Hudson⸗Stromes bis zum Dorfe Utica in der Provinz Oneida anzulegen.

In der vorigen Woche segelte ein von der Colonisations⸗ Gesellschaft befrachtetes Schiff mit einem Kolonial⸗Agenten, zwei Missionairen und mehr als 100 Auswanderern aus Ma⸗ ryland, Virginien und Nord⸗Karolina von Norfolk aus nach der Afrikanischen Kolonte Liberia. Viele dieser Ausgewan⸗ derten waren fruͤher Sklaven, die man unter der Bedingung frei ließ, daß sie sich in Afrika ansiedeln sollten. In Nor⸗ folk hatten sich so viele farbige Leute zum Auswandern ge⸗ meldet, daß man bald ein anderes Schiff zu deren Transport ausruͤsten wird; es zeigt sich uͤberhaupt unter den freien Far⸗ bigen in Nord⸗Karolina eine große Neigung, Freiheit und eine Heimath in Liberia zu suchen. 8—

S A Berlin, 24. Dez. Das hohe Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten hat vier Aerzte nach Moskau und weiter in das Innere von Rußland bestimmt, um dort das Phaͤnomen der Cholera in allen Gestalten zu studiren. Der Privatdocent hiesiger Universitat, Dr. Dann, hat sich heute bereits auf den . dahin reist auch Herr Dr. Auinke von hier ab, so wie Dr. Barchewitsch, Stadtphysikus aus Schmideberg in Schlesien, gleichfalls an dem genannten Ort mit den vorigen zusammen⸗ trifft. Der Medizinalrath Albers aus Gumbinnen aber tritt an die Spitze der aͤrztlichen Expedition, welche vereint eilig nach Moskau aufbrechen und von dort aus, nach Befinden der Umstaͤnde, getheilt die suͤdlichen und oͤstlichen Provinzen hauptsaͤchlichen Schauplatz der Verheerung

* Rußlands, den 1b

durch die Epidemie,

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Der dritte Kommunal⸗Landtag Alt⸗Pommerns, der Geheimen⸗Regierungs⸗Raths, Landraths v. nebst dem Stellvertreter, Landrath v. Ger⸗ Koͤnig am 27. v. M. Allerhoͤchst zu be⸗ v. M. eröͤffnet wurde, ist, nach ordnungsmaͤßiger Vollendung aller, sowohl zur gemeinschaft⸗ lichen Bearbeitung, als fuͤr die besonderen Kommunal⸗Land⸗ tage Alt⸗Vorpommerns und Hinterpommerns geeigneten Ge⸗ chaͤfte, in der dazu bestimmten Frist zu Stettin am 12. d. M. geschlossen worden.

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unter Vorsitz des Schoͤning, welchen lach, Se. Maj. der

Der Kreis⸗Deputirte von Skorzewski, zu Groß⸗

Krentsch (Reg.⸗Bez. Posen), welcher sich schon verschiedent⸗

lich durch Freigebigkeit fuͤr wohlthaͤtige und gemeinnuͤtzige Zwecke ausgezeichnet, hat in diesem Jahre ein neues massives Schulhaus auf seine Kosten erbauen lassen, welches am 1sten v. M. eingeweiht worden ist. In der Stadt Obornik nimmt sich der Kreis⸗Physikus Dr. Murawa in aͤhnlicher

Weise des Schulwesens an.

Aus verschiedenen Gegenden gehen erfreuliche Nach⸗ welchen die Witterung und den Stand der Wintersaa⸗ ten gehabt hat. Aus Magdeburg schreibt man: Die Bestel⸗ waͤhrend des verflossenen Monats Die junge Saat steht allenthalben

daß auch ein stzenger Winter, sofern er noch bevorsteht, ihr

chaden zufuͤgen koͤnnen. Eben so wird guͤnstigen Witterung nicht xe sondern auch mit den Vorarbeiten zur Fruͤhjahrs⸗Einsaat sehr habe vor⸗

geschritten werden koͤnnen -5

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Weg nach Koͤnigsberg begeben; eben

Ueber die Verwendung der zur Unterstuͤtzung der Wasserbeschaͤdigten in der Provinz Schlesien im Jahre 1829 eingegangenen wohlthaͤtigen Beitraͤge. 86

Ess ist jetzt eine allgemeine Uebersicht uͤber dung der wohlthaͤtigen

zu Unterstuͤtzung der durch das ploͤtzliche Anschwellen der Stroͤme, Fluͤsse und Baͤche der Provinz Schlesien in der Mitte des Monats Juni v. J. und durch die dadurch ver⸗ anlaßte außerordentliche Ueberschwemmung verungluͤckten Be⸗ wohner dargereicht wurden. So allgemein sich wollende Theilnahme an dem ungluͤcklichen Ereignisse, welches Gegenden betraf, in denen Opfer und Entbehrungen, aber doch im wackern, redlichen Bemuͤhen ihr Brod sich erwarben, aͤußerte, so war doch die Freigebigkeit der Privatpersonen durch die kurz vorher in andern Theilen der Monarchie stattgehabten aͤhnlichen Unfaͤlle

die Verwen⸗

allzusehr in Anspruch genommen worden, um mit gleicher bei dem besten Willen zutreten zu

Kraft zum Helfen auch koͤnnen. Dessenungeachtet bot der mildthaͤtige Sinn der Be⸗ wohner der hiesigen und der uͤbrigen nicht gleichzeitig beschaͤ⸗ digten Provinzen Alles auf, um die achtungswerthesten Be⸗ weise ihrer Theilnahme an dem die Provinz betroffenen Un⸗ gluͤcke zu gewaͤhren. Was auf diese Weise zu dem hier ge⸗ bildeten Central⸗Unterstuͤtzungs⸗Fonds geflossen ist, oͤffentlichen Blaͤttern bereits einzein bezeichnet worden, und wird der dort den guͤtigen Gebern mit inniger Anerkennung ihres wohlwollenden Sinnes gezollte Dank hier nochmals im Allgemeinen wiederholt. Da aber eine Haupt⸗Uebersicht der Beschaͤdigungen, welche die Provinz im verflossenen Jahre erlitten, noch nicht gewaͤhrt worden ist, so wird die Vorlegung der hierunter folgenden, aus den amtlichen Ermittelungen der Behoͤrden zusammengestellten Nachweisung, an deren Schluß die Resultate der jetzt uͤberall abgeschlossenen Rechnungen der Huͤlfs⸗Vereine und der Unterstuͤtzungs⸗Kassen beigefuͤgt sind, nicht uninteressant erscheinen.

Nach dieser Uebersicht erlitten beinahe 27,000 Familien⸗ haͤupter mehr oder weniger Schaden; 280 Gebaͤude und Muͤhlen wurden ganz hinweggerissen; uͤber 3000 derselben theilweise zerstoͤrt und beschaͤdigt; 42 Menschen verloren in den Fluthen ihr Leben, und mehr als 3300 Morgen nutzbares Land ward zur unfruchtbaren Wuͤste gemacht, außerdem aber uͤber 13,000 Morgen in einen Zustand versetzt, welcher die Aufwendung bedeutender Geld⸗ und Arbeitskraͤfte er⸗ heischt, um das verwuͤstete Land wieder fruchtbar werden zu lassen. Um mehr als drittehalb Millionen Thaler endlich wurde der innere Wohlstand der Provinz durch die Zerstoͤ⸗ rung und den Verlust von Grund und Boden, Haͤusern und Sraͤllen, Wasserwerken, Vieh, Feldfruͤchten und Effekten aller Art zuruͤckgesetzt. Die den beschaͤdigten Personen zuge⸗ gangenen Unterstuͤtzungsgelder betragen 191,581 Rthlr. 29 Sgr. 4 Pf., von denen 18,412 Rthlr. 21 Sgr. 2 Pf. bei den in den Kreisen gebildeten Privat⸗Wohlthaͤtigkeits⸗Ver⸗ einen gesammelt und verwendet worden sind. Direse letzteren Huͤlfsgelder sind fast ausschließlich von der Provinz zusam⸗ mengetragen worden, deren Bewohner außerdem noch ihre Theilnahme durch einzelne Geld⸗ und Natural⸗Gaben, welche nicht in diesem Betrage enthalten sind, bethaͤtigten. Die be⸗ deutendsten Einnahmen des Central⸗ Unterstuͤtzungs⸗Fonds, bei welchem 173,169 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf. eingingen, ge⸗ waͤhrte das Koͤnigliche Gnadengeschenk von 25,000 Rthlrn., welche Se. Majestaͤt der Koͤnig aus Allerhoͤchstdero Privat⸗ Kasse, und von 100,000 Rthlrn., welche Allerhoͤchstdieselben aus der General⸗Staatskasse anzuweisen mit landesvaͤterlicher Huld al⸗ lergnaͤdigst geruht haben. Außerdem ward noch aus derselben Kasse zu Durchfuͤhrung eingeleiteter Unterstuͤtzungszwecke eine Sum⸗ me von 2,908 Rthrn. 28 Sgr. 11 Pf. durch Ueberweisung einiger Mehl⸗ und Salzbestaͤnde verwendet, welche in den ersten Tagen des ungluͤcklichen Ereignisses an die dem Man⸗ gel preisgegebenen Verungluͤckten aus den Magazin⸗Bestaͤti⸗ den der Festungen Glatz und Neisse verabreicht wurden. Die Summe von 45,260 Rthlrn. 9 Sgr. 3 Pf. war der Ertrag der aus der hiesigen und den ihr wohlwollenden anderen Provinzen der Monarchie und selbst aus dem Auslande zum Central⸗Unterstuͤtzungs⸗Fonds unmittelbar eingegangenen mild⸗ thaͤtigen Beitraͤge. 8

Bei der Vertheilung der Unterstuͤtzungsgelder wurden üͤberall nur die Huͤlfsbeduͤrftigsten beruͤcksichtigt und konnte auch diesen nicht in der Allgemeinheit Huͤlfe gewaͤhrt werden, wie solches gewuͤnscht wurde, haher noch Manchen die Folgen des tralrigen Ereignisses druͤcken , welches nur der Wohlha⸗ bende eher zu verwinden vermochte.

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der Stroͤme in der

Beitraͤge gewonnen worden, welche

auch die wohl

die gewerbfleißigen Bewohner mit

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8 Haupt⸗Uebersicht des Schadens, welchen die im Monat Provinz Schlesien angerichtet hat, Unterstuͤtzungs⸗Fonds,

so wie aus dem Privat⸗Wohlthaͤtigkeits⸗

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Juni des Jahres 1829 eingetretene ungewoͤhnliche Ergießung und Nachweis der unter die Damnifikaten aus dem Central⸗ Fonds, vertheilten Unterstuͤtzungs⸗Gelder.

Theilweise zer⸗ stoͤrte u. beschaͤ⸗ digte Gebaͤude.

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Ganz hinwegge⸗ rissene Gebaͤude.

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Wohngeb Muͤhlwerke. Scheuern und Stal lungen. Wohngebaͤude.

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6 [21013[20]0 2660604 9 1 · 8412 173169

1 1107205 81 45394 38982

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7

Vermischte Nachrichten.

Die Erbfolge in Spanien und das Salische Gesetz in Frankreich.

Die von dem Koͤnige von Spanien, Ferdinand VII., jetzt ein⸗ geführte, oder vielmehr wiederhergestellte, fruͤhere Erbfolge⸗Ord⸗ nung, nach welcher die Prinzessinnen, mit Ausschließung der juͤn⸗ 85 rinzen, zur Regierung gfelan en sollen, soll von Seiten

er Hoͤfe von Frankreich und Neape einen Widerspruch veran⸗ laßt haben. Sey dieser nun wahr oder nicht, so moͤchten vielleicht mnige Bemerkungen uͤber diesen Gegenstand nicht unangenehm Zuvoyrderst ist es nun gewiß, daß in Spanien schon in den fruͤhern Zeiten die Prinzessinnen regierungsfaͤhig heeshan. Sanc⸗ tig erbte von ihrem Bruder Berundes III. das Lbnigreich Lron, und ihr Gemahl Ferdinand I. von Kastilien wurde 1075 von den Staͤnden auf den Grund des Erbrechts seiner Gemahlin zum Koͤnig von Leon erwaͤhlt. Petronella, die einzige Tochter Rami⸗ ros II. von Arragonien wurde nach der Abdankung ihres Vaters am 11. August 1137 von den Staͤnden zu Balbasto als Koͤnigin —2, Fsabella erbte 1411 von ihrem Bruder Heinrich IV. das Koͤnigreich Kastilien, und durch ihre Vermaͤhlung mit Ferdi⸗ nand * Fe wurden bekanntlich beide Reiche vereinigt. Jhre Erbin in beiden Reichen war ihre Tochter Johanna; ihr V emahl war hilipp von Oesterreich, der Sohn Kaiser Maximi⸗ ians I. Ihm folgte ihr Sohn Karl I., als Kaiser der V., und mit ihm kam das Haus Oesterreich auf den Spanischen Thron.

Vpon dieser Zeit an, und bis zum Tode Karls II. den 1. Okt.

8

1700, sind nur die Prinzen mit Ausschluß der aͤltern Prinzessin⸗

nen zur Regierung gelangt.

hilipp III., Anna Maria, vermaͤhlt an Ludwig

keich, wurde von XIII., von Phi⸗

1b Karl I. schloß seine aͤltere Schwe⸗ ster Eleonore, Gemahlin Franz I. von Frankreich, aus. Isabella Clara Eugenig, Gemahlin Albrechts von Oesterreich,

ipp IV., und Marie Therese, Gemahlin Ludwigs XIV., von

Karl II., ausgeschlossen. Rrc—h geschloss⸗

dem Ableben Karls II. gelangte bekanntlich das Haus Bourbon auf den Spanischen Thron, und es fragt sich, ob auch

mit demselben die in Frankreich bestehende Erbfolge⸗Ordnung,

das Salische Gesetz, eingefuͤhrt worden sey? Man ist allgemein der Meinung,

uͤhrt und von Clodowig

leiten ihn von dem Beinamen des vom Salogast, dem Orte Salichame,

ten, andere von den Franken selbst,

den Einwohnern Springer, von dem benanb. wurden, andere von den Saliern, em Kaiser Julian in

betroffen habe, ohne jedoch zu sagen,

haben.

8 daß das Salische Gesetz in b Jeeg; vom Koͤnig Pharamund im 5ten Jahrhundert e V durchgesehen worden sey. Namen desselben herrscht indeß eine voͤllige eeee. Einige Pharamund, der es in Vorschlag gebracht, andere von 3 wo sich die Großen des Berathung uͤber dasselbe versammelt, andere von dem Flusse Sala, wo die Franken vor ihrer Ankunft in Gallien wohn-⸗ 1b den welche wegen ihrer oͤftern und mit Schnelligkeit unternommenen Einfaͤlle in Gallien von Lateinischen Worte salire, 1 die sich bereits unter 1 Gallien niedergelassen, und endlich andere daher, weil dasselbe die Salischen Besitzungen der Großen im Reiche woher diese ihren Namen

andere

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Ueber den

Reichs zur

8