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Kammer in ihren Rechten nicht beeintraͤchtigen duͤrfe, der erstere jedoch fand große Unterstuͤtzung, und man sandte da⸗ her eine aus 8 Mitgliedern bestehende Deputation an den Ditktator, um denselben zu Abaͤnderung des 3ten Artikels zu bewegen. — Der auf das Bureau des Marschalls nieder⸗ geelegte Vorschlag des Landboten Morawski wurde sodann mit der groͤßten Stimmenmehrheit verworfen. — Gegen 2 Uhr kehrte die Deputation vom Diktator zuruͤck, mit der Nachricht, daß derselbe dem Verlangen der Kammer in Be⸗ zug auf die Veraͤnderung des 3ten Artikels der Verordnung willfahre. Die Verordnung wurde daher in obiger Fassung mit einer Majoritaͤt von 108 Stimmen gegen eine einzige angenommen und der Senatoren⸗Kammer zugeschickt, welche derselben ebenfalls, und zwar einstimmig, beitrat. Hierauf er⸗ nannte ein Ausschuß beider Kammern die Kommissarien,
welche dem Diktator zur Seite stehen und die durch die an⸗
genommene Verordnung vorgeschriebene Gewalt vollziehen helfen sollen. Gegen 8 Uhr Abends vereinigten sich beide Kammern. Der Diktator erschien in der Versammlung und empfing unter allgemeiner Zustimmung aus den Haͤnden des Senats⸗Praͤsidenten die erwaͤhnte 1.neen Nachdem sich derselbe wieder entfernt hatte, verkuͤndigte der Senats⸗ Praͤsident, mit Bezug auf die von den Kammern angenom⸗ mene Verordnung, die Prorogation des Reichsrages; beide Kammern beschlossen jedoch noch in dieser Sitzung durch einen aus ihrem Schoß erwaͤhlten Ausschuß ein Manifest ausarbei⸗ ten zu lassen, durch welches die Revolution, welche bereits von Seiten der Volks⸗Revpraͤsentation anerkannt worden, den Augen Europas in ihren Gruͤnden dargelegt werden solle. In Folge der wieder angenommenen Oiteatur hat der Penesa Chlopicki eine Proclamation an die Polnische Nation erlassen, in welcher er die Gruͤnde darlegt, welche ihn dazu bewogen haben, die Ausuͤbung dieser Gewalt aus den Häͤn⸗ den des Reichstages nochmals zu uͤbernehmen. Ferner setzt derselbe durch eine vom 2lsten d. datirte Verordnung fest, daß an die Stelle der provisorischen Regierung, welche somit aufgeloͤst ist, ein Hoͤchstes National⸗Conseil tritt, um unter der Leitung des Diktators die allgemeine Verwaltung des Landes zu fuͤhren. Zum Geschaͤftskreise dieses Conseils gehoͤrt: 1) Die Versorgung des oͤffentlichen Schatzes mit den zur Er⸗ haltung der bewaffneten Macht und der Landesverwaltung noͤthigen Fonds. 2) Die Vollziehung der Verordnungen des Diktators in Beziehung auf die Vermehrung bder Truppen⸗ zahl und die Ausruͤstung des Heeres. 3) Die Sicherstellung des Volkes und der Armee in Hinsicht auf das Ausreichen der Lebensmittel. 4) Die Obhut uͤber die Ordnung und Si⸗ cherheit im Lande. 5) Die Beaufsichtigung der Justir 6) Die Verbreitung des Nationalgeistes und die Sorge fuͤr Unverfaͤlschtheit der oͤffentlichen Miinung. — Zur Bildung dieses oͤchsten National⸗Conseils sind berufen: 1) Fuͤrst Adam zartoryski, Praͤsidirender im Senat. 2) Graf Wladislaus Ostrowski, Reichstagsmarschall. 3) Fuͤrst Radziwill, Sena⸗ tor Wojewode. 4) Leon Dembowski, Senator Kastellan. 5) Barzykowski, Landbote des Distrikts von Ostrolenka. — Das Conseil wird einen General⸗Secretair haben, zu welchem der außerordentliche Staats⸗Rath Joseph Tymowski ernannt ist. Die Minister oder ihre Stellvertreter haben das Recht, mit berathender Stimme in diesem Conseil zu sitzen. Das Conseil wird die Aufträge des Diktators durch den Staats⸗ Secretair empfangen und dieselben den Regierungs⸗Kommis⸗ sionen und anderen Behoͤrden unter der Form von Verord⸗ nungen oder Resolutionen zukommen lassen. Dasselbe soll dem Diktator unverzuͤglich seine innere Organisation, in Be⸗ treff seiner Beziehungen zum Diktator, dann hinsichtlich der Geschaͤfte mit den Regierungs⸗Kommissionen und anderen Behöoͤrden, und endlich die Art seines Verfahrens bei Verwaltung der Geschaͤfte im Conseil selbst, zur Be⸗ staͤtigung vorlegen. — Durch eine andere Verordnung bestaͤtigt der Diktator in der ferneren Ausuͤbung ihres Amtes: den Stellvertreter des Ministers der geistli⸗ chen Angelegenheiten und des oͤffentlichen Unterrichts, Pro⸗ essor Joachim Lelewel, den Stellvertreter des Justiz⸗Mini⸗ ers, Bonaventura Niemojowski, den Stellvertreter des Kriegs⸗Ministers, General der Infanterie, Isidor Krasinski, den General⸗Secretair der Diktatur, Alexander Krysinski; neu ernannt sind: zum Stellvertreter des Ministers des In⸗ nern und der Polizei der Senator Kastellan, Graf Thomas Lubienski, zum Stellvertreter des Finanz⸗Ministers, in Ab⸗ wesenheit des Fuͤrsten Lubecki, der Graf Ludwig Jelski, mit Belassung desselben in der Praͤsidentur der Polnischen Bank, zum Staats⸗Secretair der Graf Ludwig Plater, zum Stell⸗ vertreter des Praͤsidenten der Rechnungs Kammer Herr Vincenz Niemojowski; die Ernennung der General⸗Direkto⸗ ren in den Regierungs Kommissionen oder i
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hrer Stelvertre⸗
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ter haͤngt, auf Vorschlag des Hoͤchsten Natio nal⸗Conse ls, vom Dikator ab.
Mit Ruͤcksicht auf einen Artikel der Verordnung vom 7. Dez., welcher die sogenannten Kurpen (freiwillige Jaͤger) von der Verpflichtung zum Dienst in der beweglichen National⸗ Garde entbindet, hat die provisorische Regierung unter Be⸗ staͤtigung des Diktators bestimmt, datz in allen Wojewod⸗ schaften, wo sich Abtheilungen Freiwilliger zu Fuß bilden, dieselben unter den Befehlen der ernannten ojewodschafts⸗ Befehlshaber oder der betreffenden Wojewodschafts⸗Kommis⸗ sionen stehen sollen. In den Wojewodschaften Plock und Augustow sollen Bataillone von Kurpen oder Jaͤgern gebil⸗ det werden, welche unter dem Kommando der betreffenden Ober⸗Befehlshaber des Aufgebots bleiben. Jeder, der in den erwaͤhnten beiden Wojewodschaften von dem Dienst in der National Garde entbunden seyn will, muß in diese Jaͤger⸗ Bataillone eintreten. Das Bataillon wird aus 600 Mann, in 4 Compagnieen vertheilt, bestehen, so daß auf eine Com⸗ pagnie 150 Mann kommen; ihre Bewaffnung haben sie aus eigenen Mitteln zu bestreiten; ihre Bekleidung soll aus Pelz⸗ werk bestehen.
Der Diktator hat eine ihm von der provisorischen Re⸗ gierung angebotene Pension von 200,000 Fl. abgelehnt und nur freie Amtswohnung und Lieferung von Lebensmitteln fuͤr ihn und seinen Stab auf Staatskosten angenommen.
An den Befestigungs⸗Arbeiten der Stadt, insbesondere der Vorstadt Praga, wird fortdauernd sehr eifrig gearbeitet. Es haben sich mehrere Offiziere, welche in der Wojewod⸗ schaft Masowien mit Bildung der beweglichen National⸗ Garde beauftragt sind, nicht gestellt. Der Befehlshaber der letzteren, Dobiecki, fuͤr diese Wojewodschaft, hat sich daher genoͤthigt gesehen, dieselben zur Puͤnktlichkeit zu ermahnen.
In der Hauptstadt hatte sich ein Geruͤcht verbreitet, als wuͤrden die Barrièren derselben auf 10 Tage geschlossen werden, und man muͤsse sich daher auf so lange mit Lebens⸗
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mitteln versorgen; es ist jedoch dasselbe vom Munieipalrath
fuͤr grundlos erklaͤrt worden.
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e Pairs⸗Hof. Sitzung vom 16. Dez. Auf der fuͤr den Advokatenstand vorbehaltenen Bank bemerkte man heute Herrn Dupin d. A., der von mehreren Pairs, namentlich vom Baron Seguier, freundlich begruͤßt wurde. Um 10 ½ Uhr wurden die Angeklagten eingefuͤhrt und nahmen wie Ta⸗ ges zuvor hinter ihren Vertheidigern Platz. Herr von Po⸗ lignac unterhielt sich bis zur Eroͤffnung der Sitzung mit meh⸗
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reren in seiner Naͤhe sitzenden Personen; die drei anderen Angeklagten lasen die Zeitungen. Beim Beginn der Sitzung
wurde zunaͤchst zum Namens⸗Aufrufe der Pairs geschritten; nur diejenigen unter ihnen, welche in keiner Sitzung gefehlt haben, koͤnnen bei der Faͤllung des Urtheils mitstimmen. Die Zahl der anwesenden Pairs betrug 160. Hierauf wurde das Zeugen⸗Verhoͤr fortgesetzt, welches sich fast in die⸗ ser ganzen Sitzung um die Eroͤrterung der beiden Punkte
Volkes oder der Truppen begonnen, und ob dem Feuern der letzteren die gesetzlichen Aufforderungen von Seiten der Po⸗ lizei⸗Kommissarien vorangegangen
noré, wo er wohnt, am 27. Juli Nachmittags um 2 Uhr
eine große Menge Volks versammelt gewesen sey, das geru-⸗
fen habe: Es lebe die Charte! Nieder mit den Gendarmen! Am Eingange der Straße des bons Enfans sey eine Barri⸗ kade errichtet gewesen. begonnen und 2 bis 3 Personen getoͤdtet; hierauf habe das Volk mit Steinen geworfen, zu den Waffen! zur Rache! ge⸗ rufen und die Laͤden mehreror Waffenhaͤndler erbrochen; sein eigener Sohn sey auf dem Balkon seines Hauses von den Truppen erschossen worden. — Ganz aͤhnlich lautete die Aus⸗
sage des Juweliers Pilloy, der das Gefecht sich in der
Straße St. Honoré und beim Palais⸗Royal entspinnen sah;
die Koͤnigl. Garde habe zuerst gefeuert und erst hierauf habe
er das Volk mit Steinen und Blumentoͤpfen nach ihr wer-⸗ Von vor⸗ ee Aufforderungen an die Buͤrger, sich 23
1 reppo, Beamter bei der Sparkasse, sagte ungefaͤhr dasselbe aus; er 8 habe die Gendarmen in der Straße St. Honoré ohne vorhe⸗ rige Aufforderung einen Angriff auf das keinen Widerstand 8 leistende Volk machen sehen. — Der Kaufmann Perusset sagte aus, er habe vor dem Palats⸗Royal das Volk mit Stei-
fen und einige Pistolen auf sie abschießen sehen.
abe er nichts bemerkt. — Ein anderer Zeuge,
nen nach den Gendarmen werfen,
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drehte, ob die Feindseligkeiten am 27. Juli von Seiten des
V eyen. Der Novitaͤten Haͤndler Delaporte sagt aus, daß in der Straße St. Hoho;
Das Feuer habe von den Truppen
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Beilage
fes “ 1 Feuern eroͤffnen sehen; unter die Truppen sey Wein und
Branntwein vertheilt worden. — Auf Verlangen des Gra⸗
fen Roy wurde der Zeuge Delaporte noch einmal aufgeru⸗ fen und befragt, ob er nicht gesehen habe, daß das Volk vor⸗ her aufgefordert worden sey, auseinander zu gehen 2. Er erklaͤrte, die einzige Aufforderung, die er bemerkt, sey von Seiten eines Gendarmerie⸗Offiziers geschehen, der zu einem Volkshaufen gesagt habe: „Gehet nach Hanse, sonst wird man auf Euch schießen.“ — Der Portier des Hrn. Casimir Pe⸗ rier, Namens Rayez, erzaͤhlte, er habe 60 Gendarmen, die aus dem Hofe des Finanz⸗Ministeriums gekommen, um 11 Uhr Morgens auf einen Haufen von Zoͤglingen der Rechts⸗ und der medizinischen Schule ohne vorherige Aufforderung einhauen sehen. — Der ehemalige Polizei⸗Commissair Boniface sagte aus, er habe am 27sten gegen Mittag vom Polizei⸗Praͤfekten die schristlichen Befehle erhalten, das Palais⸗Royal vom Volke raͤumen zu lassen; er habe dies gethan und beim Posten des Chaͤteaud eau
gesehen, wie die Gendarmerie das unbewaffnete Volk mit
dem Saͤbel zuruͤckgetrieben habe. Der GendarmerieOfftzier Reisch sey in ihn gedrungen, die Aufforderungen an das Volk ergehen zu lassen, das seine Gendarmen mit Steinen angreife; worauf er erwiedert habe, daß dies vor dem Einhauen haͤtte geschehen muͤssen. Die Livien⸗Truppen haͤtten sich neutral gehalten, und das Volk gerufen: „Es lebe die Linie! Es le⸗ ben die Sieger von Algier!“ Er habe sich hierauf zum Poli⸗ zei⸗Praͤfekten begeben, nm ihm uͤber die Vorgaͤnge Bericht zu er⸗ statten und Befehle einzuholen; dieser habe ihm aber zu ver⸗ stehen gegeben, daß es nicht mehr noͤthig sey, Befehle zu er⸗ theilen, und von dem Belagerungs⸗ Zustande der Hauptstadt gesprochen, am folgenden Tage diese Aeußerung bestimmter wiederholt und ihm erklaͤrt, daß alle Civit⸗Behoͤrden aufge⸗ loͤst seyen, und er (der Zeuge) sich nicht mehr als Polizei⸗Com⸗ missair zu betrachten habe. — Der Weinhaͤndler Joly will ge⸗ sehen haben, wie am 27sten in der Straße St. Thomas ver⸗ haftete Personen von den Gendarmen gemißhandelt wurden;
die Truppen haͤtten gefeuert, ohne das Volk vorher auffor⸗
dern zu lassen; die Offiztere und Unter Offtziere haͤtten Fuͤnf⸗ Frankenstuͤcke unter die Soldaten ausgetheilt.“ — Ein ande⸗ rer Zeuge, der Novitaͤtenhaͤndler Letourneur sagte aus, er habe in der Straße St. Honoré einen Bataillons Chef, aber keinen Polizei⸗Beamten das Volk zum Auseinandergehen auffordern sehen; eine Abtheilung hinzukommender Schweizer habe Feuer gegeben. — Der Buchhaͤndler Feret erzaͤhlte, daß die Koͤnigl. Garde im Palais⸗Royal zuerst auf das Volk gefeuert habe, wodurch ungefahr 80 Personen getoͤdtet oder verwundet wor⸗ den seyen. — Der Banquier Gauge zeigte eine Patrone ohne Kugel vor, die Soldaten des 5ten Linien⸗Regiments abgenom⸗ men worden sey, was ihn uͤberzeuge, daß die Truppen nur blind haͤtten schießen wollen, um die Volkshaufen zu zerstreuen. — Die Aussagen des Schwammhaͤndlers Du⸗ castel und des Konditors Terrier gewaͤhren keine neuen An⸗ gaben. — Der Advokat Plougoulm erklaͤrt, er sey von der Municipal⸗Kommission beauftragt worden, eine Geschichte der drei Juli⸗Tage zu schreiben, und habe zu diesem Zwecke viele Notizen gesammelt, koͤnne jedoch von keinem der Ereig⸗ nisse als Angenzeuge reden. Aus den ihm zugekommenen An⸗ gaben gehe hervor, daß die Truppen, dem Volke gegenuͤber, keinesweges mit der Strenge verfahren seyen, wie gegen einen wirklichen Feind; daß aber auch nirgends vor dem Beginn des Feuerns das Volk von der Polizei zum Auseinanderge⸗ hen aufgefordert worden sey. — Der gewesene Maire des zweiten Pariser Bezirks, Advokat Petit, sagte aus, daß er am 27sten zum Praͤfekten von Paris gegangen sey, um Be⸗ fehle einzuholen, daß ihm dieser aber keine habe ertheilen koͤn⸗ nen. Am 28sten seyen zahlreiche Haufen nach der Mairie gekommen und haͤtten die Fahne fortgenommen; viele Na⸗ tional⸗Gardisten haͤtten Instructionen, Andere Waffen von ihm verlangt. Er habe sich hierauf nach den Tutlerieen be⸗ geben, um den Marschall von dem Verlangen der National⸗ Garde des zweiten Bezirks zu unterrichten, habe dort den Fuͤrsten Polignac getroffen, sey von diesem an den Marschall gewiesen worden, den er endlich auf dem Caroussel⸗Platz ge⸗ funden, und der ihm auf seinen Bericht erwiedert habe, daß auch er um Wiederherstellung der National⸗Garde angegan⸗ gen worden sey, aber aus eigener Macht nichts daruͤber be⸗ schließen koͤnne. Hierauf sey er nach seiner Mairie zuruͤck⸗ gekehrt, wo Alles ruhig gewesen sey; in der Straße d'Antin seyen die Linien⸗Truppen mit der National Garde in gutem
Einverstaͤndniß gewesen. Am Losten fruͤt um 9 Uhr sey er
Preußischen
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durch ein Rundschreiben des Marschalls aufgefordert worden, in Amtstracht nach den Tuilerieen zu kommen. Mit vielen Gefahren sey er bis dahin gedrungen; auf seinem Wege haͤt⸗ ten die Offiziere den Truppen Befehl ertheilt, nicht aufs Volk zu schießen. Beim Marschall habe er mehrere Minister und namentlich die Herren von Polignac, von Peyronnet und von Guernon⸗Ranville gesehen; bei seinem Eintritte in den Saal habe der Marschall einen Brief empfangen, den er den Ministern mittheilte. Herr von Polignac sey darauf nach St. Cloud abgegangen und habe im Vorbeigehen zu ihm gesagt: „Ich hole die Befehle des Koͤnigs ein und bitte 68 Sie, zu warten; Ihre Gegenwart kann von Nutzen seyn.“ Um 10 ½ Uhr fand sich noch ein anderer Maire und ein Ad--— junkt ein; der Marschall habe sie beauftragt, sich nach den Vorposten zu begeben und die Einstellung der Feindseligkeiten zu bewirken, aber auf die Frage, ob er nach Herstellung der Ruhe zur Wiedererrichtung der National⸗Garde seine Er⸗ laubniß geben werde, erwiedert, daß er sich zu nichts ver⸗ pflichten koͤnne, daß er den Koͤnig um Zuruͤcknahme der Verordnungen gebeten habe und die Bewilligung dieser Bitte hoffen duͤrfe. Hierauf sey er (Petit) mit dem andern Maire, den Adjunkten und Herrn von Chateaugiron, Mitgliede des General ⸗Conseils, fortgegangen, um die Einstellung der Feindseligkeiten zu bewirken; in den Straßen Rivolt und. Castiglione habe man sie gut aufgenommen; mit weißen Tuͤ⸗ chern wehend, seyen sie auf den Vendome⸗Platz gekommen und haͤtten dort dem Volke gesagt, daß ein Waffenstillstand geschlossen worden, und daß man auf beiden Seiten seine jetzigen Graͤnzlinien behalten werde; einige vom Volke haͤtten die Entlassung der Minister verlangt; worauf er mit seinen Begleitern erwiedert habe, daß sie nicht bevollmaͤchtigt seyen, diese Bedingung einzugehen, daß es aber im Interesse des Koͤnigs selbst seyn wuͤrde, darein zu willigen. Nach dem Carousselplatz zuruͤckgekehrt, haͤtten sie den Marschall getroffen, der ihnen gesagt, er habe Befehl zum Einstellen des Feuerns gegeben, die Garde sey auch dazu bereit, das Volk wolle aber seinerseits das Feuern nicht einstellen. Hierauf seyen sie, von Ordonnanz⸗Offizieren des Marschalls begleitet, abermals Tuͤcher schwenkend, nach der Straße Rohan gegangen, um den Feindseligkeiten ein Ende zu ma⸗ chen; die Koͤnigl. Garden haͤtten als Friedenszeichen ebenfalls Tuͤcher an die Gewehre gesteckt; mit vieler Muͤhe sey es ge⸗ lungen, die Buͤrger zum Einstellen des Feuerns zu bewegen; eine Viertelstunde lang sey Ruhe eingetreten, die Soldaten
haͤtten Exemplare einer Proclamation unter das Volk ausge⸗
theilt. Das Volk sey aber mit neuer Gewalt in die Straße eingedrungen, eine Beschwichtigung desselben sey unmoͤglich gewesen, und bald darauf sey den Truppen der Befehl ertheilt worden, die Tutlerieen zu raͤumen und sich nach St. Cloud zuruͤckzuziehen. — Hr. v. Martignac befragte den Zeugen, in welcher Stimmung der Fuͤrst v. Polignac in dem Augen⸗ blicke gewesen sey, wo er sich nach St. Cloud begeben wollte? Der Zeuge erwiederte, es scheine ihm, der Fuͤrst habe den Koͤnig um Zuruͤcknahme der Verordnungen bitten wollen; diese Meinung sey durch die nachherige Aeußerung des Mar⸗ schalls, er hoffe diese Zuruͤcknahme zu erlangen, fuͤr ihn zur Gewißheit geworden. — Die Aussagen der Zeugen Gardée, Galleton und Masson sind ohne alles Interesse. — Marschall Gérard beschraͤnkte sich in seiner Aussage auf die in ihren Details bekannte Unterredung der Deputirten⸗Kommission, deren Mitglied er war, mit dem Herzoge v. Ragusa. — Eben so wenig ergeben die Aussagen des gewesenen Koͤnigl. Proku⸗ rators Billot, des ehemaligen Praͤfekten des Seine⸗Departe⸗ ments, Chabrol de Volvic, und des gewesenen General⸗Ma⸗ jors und Unter⸗Staats⸗Secretairs im Kriegs⸗Ministerium neue Details. Die Sitzung wurde um 4 Uhr aufgehoben. Pairs⸗Hof. Sitzung vom 17. Dez. Beim Namens⸗ Aufruf ergab sich, daß nur ein Pair, der Graf Poulès, und zwar wegen Krankheit, abwesend war. Der erste Zeuge, der in dieser Sitzung vernommen wurde, war Herr Laffitte; seine Aussage, welche ausschließlich seine Unterredung mit dem Marschall Herzog von Ragusa betraf, bot keine neueren Details dar. Herr v. Martignac richtete hiexauf folgende Frage an den Zeugen: „Ich glaube den Pairs⸗Hof auf einen wichtigen Umstand aufmerksam machen zu muͤssen. War es fuͤr Herrn v. Laffitte waͤhrend seiner Unterhaltung mit dem Herzoge von Ragusa nicht augenscheinlich, uoch ehe dieser mit dem Fuͤrsten v. Polignac sprach, daß von dem Schritte, der Marschall beim Koͤnige zu thun im Besriff sey, we⸗
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