1830 / 358 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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ihren Studien gestoͤrt werden wuͤrden. Herr Lemereier brachte das Alter von 20 bis 55, Herr Bouchotte und der General Lamarque von 20 bis 50 Jahren in Antrag, da man in dem Alter von 50 bis 60 Jahren zum Militair⸗ Dienste nicht mehr besonders tauglich sey. Herr Agier be⸗ stritt diese Ansicht. Der Artikel wurde endlich in der obigen Abfassung mit dem darin enthaltenen Vorbehalt (wonach der Dienst in dem Alter von 50 bis 60 Jahren nicht mehr obli⸗ gatorisch seyn soll) angenommen.

„Art. 12. Zum Dienste koͤnnen die, dem Art. 13.

des Eivil⸗Gesetzbuches gemaͤß, im Genusse der buͤrgerlichen

uunvertraͤglich mit den

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Reeechte befindlichen Auslaͤnder berufen werden, sobald sie in Frrankreich ein Grundeigenthum erworben oder irgend ein EFetablissement errichtet haben.“ Der Dienst bei der National⸗Garde ist Functionen der Justiz⸗ und Gerichts⸗ Polizeibeamten, die bee; b oͤffentliche Macht 1 iri v 1“”“ 1“ 8 zu 8 8 8 Pearis, 18. Dez. Nachstehendes ist der wesentliche In⸗ halt der von dem Finanz⸗Minister in der Sitzung der Depu⸗ tirten⸗Kammer vom 15ten d. M. vorgelegteu beiden Gesetz⸗ Entwuͤrfe uͤber die Feststellung der neuen und die Einziehung der alten Civil⸗Liste: Der Koͤnig hat den Nießbrauch der Kronguͤter und erhaͤlt uͤberdies, vom naͤchsten Jahre an, zur Bestreitung der Ausgaben seines Haushalts eine jaͤhrliche be⸗ stimmte Summe von 18 Millionen Fr. *) Fuͤr 1830 wer⸗ den ihm nachtraͤglich 12 Millionen gezahit. Die Kronguͤter bestehen aus unbeweglichen und beweglichen Guͤtern. Die unbeweglichen sind: das Louvre, die Tuilerieen, und die Schloͤs⸗ ser, Gebaͤude, Manufakturen, Laͤndereien und Waldungen in Versailles, Marly, Saint⸗Cloud, Meudon, Saint⸗Germain⸗ en⸗Laye, Rambouillet, Compiegne, Fontainebleau, Pau u. a. wie solche in fruͤheren Gesetzen bezeichnet worden sind. Ab⸗ gezweigt von den Kronguͤtern werden mehrere in ei⸗ nem besonderen Verzeichnisse namentlich aufgefuͤhrte und auf 11,230,000, Franken abgeschaͤtzte Schloͤsser, Päalaͤste und sonstige Gebaͤude in Paris, Versailles, Saint⸗Cloud, Saint⸗Germain, Fontainebleau, Bordeaux und Straßburg. Diese sollen zum Besten des Staats verkauft werden. Die beweglichen Kronguͤter bestehen aus den Diamanten und sonstigen Ebelsteinen, den Perlen, Statuͤen, Gemaͤlden, ge⸗ schnittenen Steinen, Museen, Bibliotheken und Kunstgegen⸗ staänden, die in dem „Garde⸗Meuble“ und den verschiede⸗ nen Koͤniglichen Palaͤsten und Gebaͤuden befindlich sind. Die unbeweglichen und beweglichen Kronguͤter sind unveraͤußerlich; doch koͤnnen sie durch ein Gesetz vertauscht werden. Die un⸗ beweglichen Kronguͤter muͤssen auf Kosten der Civil⸗Liste erhalten werden; der Koͤnig kann alle zu deren Verschoͤne⸗ rung ihm dienlich scheinende Anordnungen darin vornehmen. Außer dem Nießbrauche der Kronguͤter und der Civil⸗Liste hat der Koͤnig auch noch den Nießbrauch seiner Privatguͤter, woruͤber er nach Gefallen verfuͤgen kann. Es steht ihm frei in den gewoͤhnli⸗ chen Formen zu testiren. Stirbt er jedoch, ohne ein Testament gemacht zu haben, so fallen seine Privatguͤter der Krone anheim. Die ehemalige Orleanssche Apanage soll kuͤnftig die besondere Dotation des praͤsumtiven Thronerben bilden, sobald derselbe das 18te Jahr erreicht hat. Giebt es keinen maͤnnlichen Erben, oder ist dieser noch nicht 18 Jahr alt, oder hat er den Thron bestiegen, so wird die Orleanssche Apanage so lange mit den Kronguͤtern vereinigt, bis der obige Fall eintritt. Das Palais⸗Royal wird, in so weit dasselbe zu der Orleansschen Apanage gehoͤrt, von derselben abgezweigt und u den Kronguͤtern geschlagen. Der nicht dazu gehoͤrige heil, dessen Eigenthuͤmerin des Koͤnigs Schwester ist, soll von dieser durch Kauf oder Tausch erstanden und mit dem Palais⸗Royal vereinigt werden. Stirbt der Koͤnig, so erhaͤlt die verwittwete Koͤnigin ein spaͤterhin noch naoͤher zu bestim⸗ mendes Leibgedinge, und den Palast Elysée Bourbon zum Wohnsitze. Die Apanage der nachgebornen Prinzen, so wie der Prinzessinnen des Koͤnigl. Hauses, soll ebenfalls spaͤterhin, wenn sie einen eigenen Haushalt bekommen, naͤher bestimmt wer⸗ den. So weit der erste Gesetz⸗Entwurf. Dem zweiten Gesetz⸗Entwurfe zufolge wird die chemalige Civil⸗Liste und Dotation Sr. Majestaͤt Karls X. und seiner Familie vom 1. August d. J. an eingezogen. Es soll zu diesem Behufe

keeein Liquidations⸗Verfahren eingeleitet, die Passiva sollen be⸗

zahlt, die Aktiva eingezogen werden.

Die Domaine Cham⸗

vbboord, die der vorige Koͤnig als eine Apanage fuͤr seinen En⸗

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2₰

Fr.

kel angenommen hatte, wird zu den Kronguͤtern geschlagen.

*) Die Civil⸗Liste des vorigen Koͤnigs betrug 25 Millionen 1b und die Apanage der Prinzen und Prinzesstunen des Koͤnigl. Hauses 7 Millionen Fr. 1

Als freies Eigenthum sollen Karl X. die Guͤter verbleiben, in deren Wieder⸗Besitz er im Jahre 1814 gelangt war, und die er dem verstorbenen Herzog v. Berry uͤberlassen hatte. Die aus der ehemaligen Civil⸗Liste bestrittenen Pensionen sol⸗ len revidirt und, wo solches als recht und billig befunden wird, auf das Staats⸗Budget uͤbertragen werden. Bts da⸗ ihn sollen diejenigen Pensionaire, die sich in bedraͤngten Um⸗ befinden, eine Quartal⸗Zahlung als Unterstuͤtzung er alten. Ein Journal hatte gemeldet, die hier anwesenden Spa⸗ nischen, Portugiesischen und Italiaͤnischen Fluͤchtlinge haͤrten den Befehl erhalten, binnen 24 Stunden Paris zu verlassen. Das Journaldes Débats berichtigt diese Angabe dahin, daß die Theurung der Lebensmittel und polizeiliche Ruͤcksichten al⸗ lerdings diese Maaßregel veranlaßt haͤtten, daß den Fluͤcht⸗ lingen aber eine laͤngere Frist dazu bewilligt worden sey, als 24 Stunden; die Regierung lasse nicht nur an die Offiziere und Soldaten, sondern auch an die Frauen und Kinder, Geld⸗ Unterstuͤtzuugen vertheilen; mehreren Chefs sey die von ihnen nachgesuchte Erlaubniß, iu Paris bleiben zu duͤrfen, ertheilt worden. Die Spanischen Fluͤchtlinge begeben sich nach den fuͤnf Departements Puy⸗de⸗Dome, Correze, Cher, Ober⸗ Vienne und Dordogne, die Portugiesischen nach den Depar⸗ tements der Mayenne und der Ille und Vilaine, die Italiaͤ⸗ nischen nach dem Departement der Saone und Loire.

Die Erdarbeiten fuͤr die Befestigung der Hauptstadt wer⸗ den morgen bei St. Denis beginnen; mehrere tausend Ar⸗ beiter sollen dabei beschaͤftigt werden, um der arbeitenden Klasse fuͤr den Winter Brod zu verschaffen.

Die Akademie der Inschriften hat gestern Hrn. Artaud, den Uebersetzer des Dante, und die Herren Fortia d'Urban und Cousinery zu Mitgliedern gewaͤhlt. 11“

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Im Oberhanse uͤberreichte Löord King am 14. Dez. eine Bittschvift gegen das Zehenten⸗System, das er als im hoͤchsten Grade ver⸗ werflich bezeichnete. Bloße Abaͤnderungen, meinte er, wuͤrden hier von keinem Belang seyn; das ganze System muͤsse viel⸗ mehr mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden. Naͤchst den Zehenten muͤsse man aber auch alle Dekanate, Ordens⸗Kapi⸗ tel, goldene Pfruͤnden und aͤhnlichen Firlefanz abschaffen. Selbst die Bischoͤfe bildeten praͤsentation der Geistlichkeit, sondern waͤren, gleich Alt⸗Sa⸗ rum und anderen Burgflecken, eine faule Stelle, die zu nichts in der Welt gut sey. Der Erzbischof von Canterbury entgegnete, er wolle, ohne auf die harten Ausdruͤcke Ruͤcksicht zu nehmen, de⸗ ren sich zu bedienen der edle Lord fuͤr gut befunden habe, nur darauf aufmerksam machen, daß das Haus im vorigen Jahre eine Bill *²), deren Zweck eine bessere Vertheilung der Zehen⸗ ten gewesen sry, verworfen habe. Der Bischof von Lon⸗ don aͤußerte, die Noth des Landes erheische zwar die Theil⸗ nahme aller Staͤnde, es sey jedoch unbegruͤndet, daß die Zehenten im Allgemeinen mit Strenge eingetrieben werden, so wie auch zugegeben werden muͤsse, daß der Geistliche auf diese Art von Einkommen ein Recht besitze, das eben so alt, gesetzlich und verfassungsmaͤßig sey, als dasjenige, vermoͤge dessen der edle Lord seine eigenen Guͤter besitze. (Hoͤrt, hoͤrt!) Inzwischen wolle er nicht laͤugnen, daß spaͤter einige den Forderungen der Zeit, mehr entsprechende Anordnungen in dieser Hinsicht getroffen werden koͤnnten. Sollte einmal ein Gesetz, das die— sen Zweck habe, vorgelegt werden, so sey er auch uͤberzeugt, daß die Englische Kirche sich bei dieser Gelegenheit durch Un⸗ eigennuͤtzigkeit und Erhabenheit uͤber gemeine Interessen, aller Verlaͤumdungen ungeachtet, die man gegen sie vorbringe, eben so sehr, als es bisher der Fall gewesen, die Bewunderung des protestantischen Europa erwerben werde.

Im Unterhause suchte Herr Littleton um Er⸗ laubniß nach, eine Bill einbringen zu duͤrfen, wodurch es un⸗ tersagt werden soll, die in Fabriken angestellten Arbeiter an⸗ ders als mit baarem Gelde zu bezahlen. Der Antragsteller bezeichnete die Mißbraͤuche, die dem sogenannten Truck⸗Sy⸗ steme zum Grunde laͤgen; manche Fabrikherren bezahlten ihre Arbeiter zwar in baarem Gelde, ließen sich jedoch se⸗ fort dasjenige wieder zuruͤckgeben, was diese Arbeiter an Viktualien und anderen Lebens⸗Beduͤrfnissen im Laufe der Woche der Woche entnommen haͤtten; gewoͤhnlich wuͤrde die⸗ ser Viktualienhandel unter der Theilnahme der Fabrikherren selbst betrieben, oder sie staͤnden mit dem Viktualienhaͤndler in einem geheimen Rapport; hiedurch umgehe man fruͤhere

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*) Die vom Erzh scho⸗e selbst gusgegangen 1““ . 85 Zweite Beilage

nicht mehr wie sonst eine Re⸗

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Stimmen genehmist, seinen

der Juden vielen Einfluß haͤtte.

Pfie werden moͤgen. Dieser Antrag wurde genehmigt.

Gesetze, wodurch dieses abscheuliche System schon untersagt worden sey. Hr. Hume widersetzte sich dem Antrage, und zwar weil er dem einfachen Staats⸗Prinzip zuwider sey, daß

deas Parlament sich nicht unnoͤthiger Weise in Privat⸗Ange⸗ klegenheiten einmischen duͤrfe, die zu schlichten im Interesse je⸗ ddes Einzelnen laͤge. 1

weeise einen Ausschuß vor, der die Wirksamkeit der in jener bereits bestehenden Gesetze untersuchen soll.

Inzwischen schlug er doch amendements⸗ 3 Herr adler suchte zu beweisen, daß Hr. Hume den besproche⸗ nen Gegenstand falsch beurtheilte und schloß sich dem Antrag⸗ steller an. Der Kanzler der Schatzkammer meinte, daß die in Antrag gebrachte Bill, falls sie von einem Ausschusse noch etwas verbessert wuͤrde, wohl zeitgemaͤß seyn moͤchte. Sir Rob. Peelsprach ebenfalls fuͤr die Bill. Sir Francis Bur⸗ dertt meinte, daß er sowohl denjenigen die fuͤr, als denen, die egen den Antrag gesprochen haͤtten, Recht geben muͤsse. Bei der Abstimmung wurde es Hrn. Littleton von 167 gegen 27 1 ntrag einbringen zu duͤrfen. Am 15. Dez. uͤberreichte Hr. Rob. Grant eint Bittschrift Juͤdischer Einwohner von London, die um Gleich⸗ stellung ihrer buͤrgerlichen Rechte mit denen der christlichen Einwohner nachsuchten. Hr. Grant zeigte bei dieser Gele⸗

genheit an, daß er am 17. Februar einen Antrag in dieser

Hinsecht machen wolle, der jedoch zum Theil noch davon ab⸗ haͤnge, ob die Bill wegen Abschaffung des Abjurations⸗Eides urchginge oder nicht, ein Umstand, der auf das Verhaͤltniß General Gascoyne aͤus⸗ kerte, daß er sich dies ad notam nehmen wolle, um danach beim Vorkommen der Bill, wegen Abschaffung des Abschwoͤ⸗ rungs⸗Eides zu verfahren. Hr. Macauley uͤderreichte nicht weniger als 200 Bittschriften, worin um vollstaͤndige Abschaf⸗

fung der Sklaverei gebeten wurde. Hr. Trevor fragte am 16. Dez., ob der General⸗

8 Anwalt Kenntniß von einer Nummer des Cobbettschen „Re⸗

gister“”“ habe, in welcher die jetzt im Lande vorkommenden

raurigen Zuͤgeilosigkeiten gutgeheißen und aufgemuntert wer⸗

den? Er nannte dieses Blatt ein teuflisches und meinte, es

fey um so gefaͤhrlicher, als es meistens unter den niederen Staͤnden verbreitet waͤre. Da der General⸗Anwalt ant⸗

wortete, daß er das Blatt nicht kenne, so erklaͤrte Herr Trevor, daß er naͤchstens einen Antrag in dieser Hinsicht

machen wolle. Der Marquis v. Chandos meinte, daß

gut seyn wuͤrde, dem Flecken Evesham, dessen Be⸗

8 skechlichkei kuͤrzlich nachgewiesen worden sey, seln Wahlrecht

8 nehmen, und trug demnaͤchst darauf an, daß die neuen Lahl⸗Ausschreiben fuͤr diesen Flecken einstweilen noch aus⸗ Sir

B. Sugden (ehemaliger General⸗Fiskal) gab die Absicht u erkennen, einen Antrag zur Verbesserung und Kosten⸗ rsparung des Kanzlei⸗Gerichtshofes zu machen, und ließ sich

dabei ziemlich hart wider den gegenwaͤrtigen Lord⸗Kangler aus. 8

Dieser wurde vom General⸗Anwalt und von Sir Charles Wetherell in Schutz genommen. Die Bill Herrn Littleton wegen baarer Bezahlung der Fabrik⸗

Arbeiter wurde zum ersten Male verlesen.

London, 18. Dec. Am 1ö5ten hielt der Koͤnig in St.

James ein großes Lever, bei welchem der aus Irland zuruͤck⸗

gekehrte Herzog von Northumberland Sr. Magjestaͤt durch den Herzog v. Wellington vorgestellt wurde. Spaͤter ward

der erstgenannte Herzog in einer Sitzung des Geheimen⸗

Rathes aufs neue als Mitglied desselben vereidigt, worauf die Grafen von Glasgow und Airlie ihre Amtseide als Lord⸗ Lieutenants der Grafschaften Ayr und Forfar ablegren. Der Spanische Gesandte Ritter Zea⸗Bermudez hatte die Ehre, Sr. Maj. in einer Privat⸗Audienz sein Beglaubigungs⸗ Schreiben als Gesandter Sr. Koͤnigl. Hoheit des Großherzogs von Lucca, zu uͤberreichen; naͤchstdem erhielten auch der Neapolitanische Gesandte Graf Ludolf und der Mexikanische Gesandte Hr. Gorostiza Privat⸗Audienzen, um ihre neuen Beglaubigungs⸗Schreiben zu uͤberreichen.

Herr C. W. Wynn ist zum Parlaments⸗Gliede fuͤr die Grafschaft Montgomery erwaͤhlt worden.

Im Ho f⸗Journal heißt es: „Wir koͤnnen mit Zuver⸗ laͤßigkeit erklaͤren, daß die Nachricht von dem Aufstande in Polen bis jetzt noch keine merkliche Veraͤnderung in der Sprache und Haltung der Minister der 3 Maͤchte hinsichtlich der Belgischen Angelegenheiten verursacht hat.“

GYI 8 8 1 61614 b h 8 2 8 sTisß 8b letzten im Ministerium des Innern erhaltenen Nach⸗ Pompiers⸗Compagnleen die orangistischen Unruhestifter zerstreur.

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tichten uͤber die im Lande stattfindenden Unruhen sind beru⸗ vge. b Natur.

Am 15ten erwiesen die Wahl⸗Listen in Preston 3730 Stimmen fuͤr Herrn Hunt und 3392 fuͤr mithin fuͤr Ersteren eine Majoritaͤt von 338 Stimmen; es ist dieser Wahl wegen ein Skrutinium bewilligt worden, das uͤbermorgen beginnen soll und vielleicht einen Monat lang dauern kann.

Der Courier widerspricht einem in Umlauf gewesenen Geruͤchte, daß die Brasilianischen Kammern die fuͤr Brasi⸗ lien gemachte Anleihe von 400,000 Pfd. nicht bestaͤtigt haͤt⸗ ten, und versichert, die Regierung habe nicht nur diese An⸗ leihe anerkannt, sondern auch Maaßregeln zur Zahlung der Zinsen und zur Bildung eines Tilgungs⸗Fonds getroffen.

Es sollen sehr große Auftraͤge auf Waffen fuͤr die Fren⸗

zoͤsische Regierung hier im Lande seyn; Einige sprechen pon 1,200,000 Gewehren, die man mit Koͤniglichen Bons bezah⸗

len will.

Niederli ande. Aus dem Haag, 21. Dez. Der Befehlshaber der hiesigen Schutterei, Baron v. Boetzelaer, ist nach Breda abgegangen.

Das erste Bataillon des 17ten Infanterie⸗Regiments 8. bege Amsterdam ausmarschiert, um sich nach Gorkum zu

egeben.

Man hat berechnet, daß in Groͤningen der 56ste Theil aller Einwohner sich freiwillig den Vaterlands⸗Vertheidigern angereiht hat.

Das von Belgischen Zeitungen verbreitete Geruͤcht, daß General George den General Chassé im Kommando der Ct⸗ tadelle von Antwerpen abloͤsen werde, wird von Hollaͤndi⸗ schen Blaͤttern fuͤr falsch erklaͤrt.

Breda, 20. Dez. Es ist wenig Nenes zu berichten. Die Armee ist jetzt 12,000 Mann stark und soll auf 16,000 Mann gebracht werden. Es giebt kaum 300 Kranke in der⸗ selben. Die Infanterie soll neu organisirt werden.

Es gehen viele Couriere hier durch, weshalb man ver⸗ daß die Unterhandlungen an Lebhaftigkeit gewonnen

aben.

Gent, 18. Dez. Bei der letzten Municipal⸗Wahl lst Herr van Crombrugghe wiederum zum Buͤrgermeister erwaͤhlt worden; die Partei der Bruͤsseler Demagogen und des Jour⸗ nal des Flandres hatte Anfangs einen andern Candidaten, den Grafen v. Hane, in Vorschlag gebracht. Die Maͤnner der ersten Wahl, die bekanntlich von der provisorischen Re⸗ gierung anullirt wurde, sind fast saäaͤmmtlich wieder erwaͤhlt worden.

Das Jo urnal des Flandres berichtet: In Bruͤssel sagt man, es habe hier ein Aufstand stattgefunden; wir koͤn⸗ nen jedoch versichern, daß ernstliche Unruhen bisher noch nicht hier vorgekommen sind. Seit drei Tagen bilden sich inzwischen zahlreiche Zusammenlaͤufe auf der Place d'Armes und besonders dem Lokale der Gesellschaft „Concordia““ ge⸗ genuͤber, wo bereits mehrere Scheiben durch Steinwuͤrfe zer⸗ schlagen worden seyn sollen. Wir kennen den Zweck dieser Bewegungen nicht, sind indessen gar nicht uͤberrascht davon. Wir haben bereits auf die Umtriebe einiger anreizenden Agen⸗ ten hingewiesen. Antipatriotische und aufruͤhrerische Lieder werden mit vollen Haͤnden auf der Straße und an einigen oͤffentlichen Orten vertheilt; es geschehen direkte Aufforderun⸗ gen an das Volk, zur alten Ordnung der Dinge zuruͤckzukeh⸗ ren u. s. w. Wir hoffen jedoch, daß alle diese Plaͤne an der Festigkeit und Wachsamkeit unserer Civil⸗ und Militair⸗Be⸗ hoͤrden scheitern werden.“

Es hat sich hier, wie mehrere Zeitungen versichern, ein Damen⸗Klub gebildet, der orangistische Gesinnungen zu ver⸗ breiten sucht, und an dessen Spitze die Baronin P...., Se eines ehemaligen Praͤfekten von Middelburg, ste⸗ en soll.

Gent, 20. Dez. Das Journal des Flandres be⸗ beschwert sich in seiner heutigen Nummer daruͤber, daß man in einigen hiesigen Kaffeehaͤusern oͤffentlich das Lob der vorigen Regierung und des Koͤnigs der Niederlande ver⸗ nehme, Ja, man sey sogar so weit gegangen, die Zeichen und Farben der Belgischen Revolution unter Verwuͤnschungen gegen dite neue Ordnung der Dinge zu verbrennen. Nach einem der Kaffeehaͤuser, wird hinzugefuͤgt, habe sich gestern der Gene⸗ ral Duvivier in Person begeben und dort mit Huͤlfe einiger

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