1830 / 362 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

18 fen. Auf die gewoͤhnlichen Dienst⸗Listen sollen die

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scchreibungen und Ausstreichungen sollen nach denselben geln stattfinden, die hinsichtlich bewirkenden Einschreibungen und

1 8 nicht gebracht werden.“

ddie gewoͤhnlichen Dienst⸗Listen benutzt.

15 8 men dergestalt vertheilt,

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unter außerordentlichen Umstaͤnden zugezogen werden duͤr⸗ zur ihres Herrn bestimmten Domesti⸗

Persoͤn

Bedienung der

Staͤmme werden nur Die in die Reserve⸗ Buͤrger werden hinter jenen Stam⸗ daß sie noͤthigenfalls denselben einverleibt werden koͤnnen.“

„Art. 23. Die in diesen Listen vorzunehmenden Ein⸗ Re⸗ der in den Matrikeln zu Ausstreichungen befolgt

„Art. 22. Zur Bildung der

gisten eingetragenen

werden.“

uund aus

„Art. 24. In jeder Gemeinde soll auf Veranlassung des Friedensrichters eine Revisions⸗Jury errichtet werden, bestehend aus dem Friedensrichter selbst als Praͤsidenten, 12 Geschwornen. Diese Geschwornen werden durch das Loos nach einer Leste von Buͤrgern gewaͤhlt, die ihrerseits wieder von den National⸗Gardisten einer jeden Compagnie, nach dem Verhaͤltnisse des 10ten Mannes,

unter diejenigen National⸗Gardisten erwählt werden,

wwelche aͤlter als 35 Jahre sind und lesen und schreiben

Die Geschwornen werden alle

koͤnnen. In jeder Gemeinde ist eine Liste von den nach einer ersten Verlosung sich ergebenden Kandidaten anzule⸗

8 gen; die definitive Wahl der Geschwornen erfolgt nach

bdiesen Gesammtlisten fuͤr den ganzen Kanton.“ b „Art. 25. Die Verlosung der Geschwornen geschieht

durch den Friedensrichter in oͤffentlicher Sitzung. Die

Functionen eines Geschwornen und die eines Mitgliedes

des Zaͤhlungs⸗Conseils sind mit einander unvertraͤglich.

6 Monate erneuert.“

Diese Jury entscheldet uͤber alle Reclama⸗

888 tionen in Bezug 1) auf die Eizmeagung in die Matrikel,

seiben. Auch die

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nn Depu ti rtren⸗Kammer.

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wie solches im Art. 16 festgesetzt ist: 2) auf die Eintragung in die gewoͤhnliche Dienst⸗Liste oder eins Auslassung in der⸗ Reclamationen deitter Personen sind von Seiten derjenigen National Gardisten zulaͤssig, die sich durch dergleichen Auslassungen in sehen. Die geodachte Jury verrichtet uͤberdies bie Be⸗ fugnisse, die ihr weiter anten in dem gegenwaͤrtigen Gesetze beigelegt werden.“ 3

„Ar. 27. Die Jurud kann nur entscheiden, wenn mindestens 7 Mitglieder derselben, mit Einschluß des Praͤf⸗ denten, zugegen sind. Ihre Eutscheibüungen erfolgen mit⸗

elst absoluter Masoritaͤt und sind keines Rekurses saͤhig.“⸗

„Art. 28. Die Stellvertrerung im gewoͤhnlichen Dienste ist verboten, es sey denn, daß sie zwischen nahen Verwand⸗ teen stattfaͤnde, wie z⁄. B. zwischen Vater und Sohn, Bru⸗

der und Beuder, Iae. und Neoffen, so wie zwischen Ver⸗ schwaͤgerten in demselben Grade, welcher Compagnie oder welchem Bataillone im Uehrigen auch diese Verwandten uund Verschwaͤgerren angehoͤren nioͤgen. Nationat,Gardi⸗ 8 sten von derselben Compagnie, die nicht mit einander ver⸗

wandt ober in dem obigen Grade versch waͤgert sind, koͤnnen nur ihre Dienst⸗Tour unte einander tauschen.”

„Arr. 29. Von dem gewoͤhnlichen Dienste bei der Na⸗ tional⸗Gas de koͤnnen sich ungeachtet ihrer Eintragung los⸗ machen: 1) die Mitglieder beider Kammern; 2) die Mit⸗ glieder der Gerichtshoͤfe und Tribunale; 3) Mllitairs, die 50 Jahre alt sind und elne 20 jaͤhrige Dienstzeit haben; 4) die National⸗Gardisten, die 55 Brieftraͤger und Beamten der TelegrapheneLhlen.“”) 22 p 1 In der Sitzung voin 21.

zember wurden die Berathuüngen fortgesetzt und die

Art. 30 bis 38 in folgender Abfassus g. gangenommen: et. 30. Von dem gewoͤhnlichen Dienste sind die⸗

jenigen Personen befreit die sich Gebrechlichkeits halber zur Leistung dele außer Stande sehen. Alle der⸗ gleichen Dispen atsonen, so wie alle andere temporxaire Be⸗ freiungen, die wegen eines oͤffentlichen Dienstes verlangt werden, ertheilt das Zaͤhlungs⸗Conseil, auf den Grund der ihm vorzulegenden Papiere, woraus sich die Nothwendig⸗ keit derselben ergiebt. Erweisliche Abwesenheit ist ein hin⸗ laͤnglicher Grund zu einer temporairen Dienstbefrelung. In Fäͤllen, vo appellirt wird, entscheibet die Revisions⸗ 8 h.Art. 31. Ueber die Antraͤge auf definitive oder tem⸗ poraire Befreiung vom Dienste bei der National⸗Garde, es sey wegen eines nothgedrungenen oͤffactlichen Dienstes, oder. Krankheits und Gebrechlichkeits halher, entscheidet das Zaͤhlungs⸗Confeil. Im Falle einer Appellarion hat die Revisions⸗Jury zu erkennen.“ 1I11“

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ihrem Dienste praͤgravirt

Jahre alt sind; 5) die

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Art. 32. Die Stäaͤmme der National⸗Garde wer⸗ den in jeder Gemeinde nach Unter⸗Abtheilungen von Com⸗

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poagnieen, nach Compagnteen, nach Bataillonen oder Schwa⸗ 1 / b 4 dronen, und nach Legionen so mirt. Die Praͤfekten koͤn⸗

nen die Zusammenziehung benachbarter Gemeinden, die nur

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ecaillone von 4 bis 8 Compagnieen. Doch soll eine Ge⸗ meinde, die nur

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Sergeanten

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er⸗Abtveilungen stellen koͤnnen, agordnen, um Der gewoͤhnliche Stand der der Ba⸗

Compagnie⸗U eine ganze Compagnie zu bilden. der Cempagnieen ist von 60 bis 200 Mann;

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50 bis 60 National⸗Gardisten aufbringen kann, eine Compagnie bilden.“

„Art. 33. In den Kantonen des Seine⸗Departe⸗ ments und in solchen Staͤdien, wo die Narional Garde mindestens aus zwei Bataillonen, ein jedes zu 500 Mann, besteht, kann dieselbe, kraft einer Koͤniglichen Verordnung, zu einer Legion formirt werden.“ .

„Art. 34. Jebes Bataillon hat seine Fahne, und jede Schwadron ihre Standarte.“

„Art. 35 Die Bildung der Compagnieen geschieht in folgender Weise: In den Staͤdren besteht jede Com⸗ pagnie, so viel als moͤglich, aus den National⸗Gardisten eines und desselben Viertels. Auf dem flachen Lande bil⸗ den die National⸗Gardisten einer und derselben Gemeinde eine oder meohrere Compagnteen, oder eine Compagnie⸗Un⸗ ter⸗Abtheilung. Die vereinigten Unter⸗Abtheilungen der naͤchstgelegenen Gemeinden bilden in diesem letztern Falle die Compaante. Die Batatllone koͤnnen Grenadier⸗ und Voltigeur Compagnieen haben.“

„Art. 36. Die Eintheilung der auf die gewoͤhnliche Dienstliste eingetragenen National⸗Gardisteen in Compag⸗ nieen, erfolgt ourch das Zaͤhlungs⸗Conseil.“

„Art. 37. Auf jede Compagnie der National⸗Garde zu Fuß kommen:

bei Compagnieen 4 von 50 oder 60 bis 80, von 80 bis 100, von 100 bis 200 M. Honhemang 1 2 m.rg Hrn eh488 1 , 1m 8 1.e„ Lieuemautv,, . e 16107 vn. he nrr. 28 1159 a Unterlieutenants 1, „vd6rau, vis . eg enne L2 2251. Feldwebel 4 nammne au12 1 % tm 86 Pszu. Auartiermeister t t, vsgeue t 8. Korporaͤle „9 6ℳ 1 168S 429 Tambourfs . 1 8 unusih *2 2 Auf jedes Bataillon kommen 1 Bataillons⸗Chef, 1 Re⸗ giments⸗Abjutant mit Hauptmanns⸗Rang, 1 Fahnentraͤger mit Unter Lseutenants⸗Rang, 1 Regiments⸗Chirurgus, 1 Unter⸗Adjuüͤtant und 1 Tambour⸗Major. Auf jede Le⸗ gion kommen 1 Legions⸗Chef mit Obersten⸗Rang, 1 Oberst⸗ Lieutenaut, 1 Bataillons⸗Chef mit Majors⸗Rang, 1 Stabs⸗ Chirurgus, 1 Stabs⸗Arzt und 1 Tambour⸗Major.“ „Arr. 38. Eine Garde zu Pferde kann in denjeni⸗ gen Kantons oder Gemeinden errichtet werden, wo eine solche ais nuͤtzlich fuͤr den Dienst erachtet wird, und wo sich mindestens 10 National⸗Gardisten vorfinden, die sich auf ihre Kosten equlpiren und ein Jeder ein Pferd halten HFohen. uaente daegn isnh et u,o, 1 ö 88“ 11“1“ Dez. Gestern machten saͤmmrliche Mini⸗ Der Kriegs⸗Minister

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22 ster dem Koͤnige ihre Aufwartung. verweilte drei Stunden bei ihm. Um 2 Uhr aiugen Se. Majestaͤt mit dem Marschall Gerard auf der Terrasse des Palastes spazieren. Ein Bataillon Linien⸗Truppen stand im Hofe des Palais⸗Royal, ein anderes auf dem Caroussel⸗ Platze mit zwei Bataillonen der National⸗Garde. Auch der Hof der Tutlerieen war geschlossen und von der reitenden National⸗Garde besetzt.

Die bisherigen General⸗Majore des Ingenieur⸗Corps, Baudrand und Valazeé, sind zu General⸗Lieutenants desselben Corps befoͤrdert worden; Ersterer ist der Aojutant des Her⸗ zogs von Orleans.

Hiesige Blaͤtter enthalten uͤber die gestrigen Unru⸗ hen nuchtraͤglich noch Folgendes: „Von Morgens fruͤh an standen auf dem linken Seine⸗Ufer 30,000 Mann unter den Waffen. Die Zugaͤnge zum Luxembourg waren fuͤr die Maͤnge gesperrt; uͤberall herrschte die groͤßte Ordnung, und die Pairs⸗ Kammer hoͤrte nicht das mindeste Geraͤusch. Uhr, als die Sitzung schon seit 2 Stunden voruüͤber war, versuchte ein wilder Volkshaufen die Reihen der National⸗ Garde zu durchbrechen; diese aber kreuste die Bajonette, hielt sich tapfer und draͤnste die Menge in die Straße Mazarine zuruͤck. Von diesem Augenblick an sahen die Unruhestifter⸗ ein, daß ihnen eine Wieder⸗Vereinigung unmoͤglich war, und

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Empfangen

digkeit, die Hauptstadt gegen Gewaltthaͤtigkeiten und

Erst um 4 ½

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dieses mal die National⸗Garde sich ihnen nicht an⸗ Inzwischen hatten einige Menschen geru⸗ laßt uns die Kanonen

daß auch schließen wuͤrde. fen; „„Zum Louvre! zum Loüvre! im Louvre nehmen!““ und die Menge stuͤrzte auf den Pont des Arts zu. Im Louvre angekommen, fand sie es verschlos⸗ sen, und da sie nun nicht wußte, was anzufangen, ging sie aus einander, und vielleicht um so williger, da es gerade Zeit zum Mittagessen war. Fast in demselben Augenblick, wo die Ey⸗Minister die Pairs⸗Kammer verließen, benachrich⸗ tigte man sie, daß am Thore ein Wagen fuͤr sie in Bereit⸗ schaft staͤnde; sie verließen ihr Gefaͤngniß durch den Ausgang des kleinen Luxembourg. Bei diesem niedrigen und engen Ausgange hatte die National⸗Garde ein Spalier gebildet, in dessen Mitte ein mit 2 Pferden bespannter Wagen lang⸗ sam herbeifuhr, still hielt und die 4 Ex⸗Minister aufnahm. Jetzt fuhr der Wagen langsam durch die schweigenden Rei⸗ hen der National⸗Garde. Es waͤre um so leichter gewesen, sich auf diesen Wagen zu werfen, da ihn nur Glasfenster verschlossen, von denen eines sogar zerbrochen war; mehr als ein Herz mochte in diesen Augenblicken hochaufklopfen. In⸗ dessen entfernte der Wagen sich immer mehr, bis der Kutscher am Ende der Straße Madame, wo sich 200 reitende Natio⸗ nal⸗Garden befanden, welche von dort die Minister bis nach Vincennes begleiteten, seine Pferde in scharfen Trab setzte. Nicht ein Wort sprachen die Ex⸗Minister, weder unterweges noch bei ihrer Ankunft in Vincennes, wo der General Dau⸗ mesnil sie empfing. Der Minister des Innern fuͤhrte den Zug felbst an. Dem Muthe und der Thaͤtigkeit dieses jun⸗ gen Ministers hat man viel zu verdanken. Herr von Mon⸗ talivet wurde auf dieser Fahrt von dem die Eskorte befehli⸗ genden General Fabvier und dem Oberst⸗Lieutenant Lavocat, zweitem Kommandanten des Luxembourg, auf das eifrigste unterstuͤtzt; das Betragen der beiden Letztern und ihre Festig⸗ keit in dieser denkwuͤrdigen Epoche koͤnnen nicht genug gelobt werden. Der Minister des Innern, der die furchtbare Ver⸗ antwortlichkeit dieses Transportes uͤber sich genommen hatte, beschraͤnkte seine Vorsorge nicht auf Paris allein. Um in den Provinzen den uͤbertriebenen Gerüchten vorzubeugen, die Uebelgesinnte uͤber den Zustand der Hauptstadt haͤtten ver⸗ breiten koͤnnen, sandte err von Montalivet Couriere an alle Praͤfekten mit folgendem Umlaufs⸗Schreiben: „„Mein Herr Praͤfekt! Durch die gestrige Sitzung der De⸗ putirten⸗Kammer ist Ihnen bekannt geworden, daß Unruhe⸗ stifter in dem Prozeß der Ex⸗Minister einen Vorwand such⸗ ten, die oͤffentliche Ruhe zu stoͤren; daß die Regierung in⸗ dessen ihre Maaßregeln getroffen habe, und daß Alles gehoͤrig vorbereitet worden, um die Gesetze in Kraft zu erhalten. Diese Versicherung ist hinreichend, um alle Besorgnisse zu zerstreuen. Die National⸗Garde wacht mit ihrer bewunderns⸗ wuͤrdigen Maͤßigung und Festigkeit fuͤr die Aufrechthaltung der Gesetze. Die Reglerung hat ihre Pflicht gethan; sie wird sie auch ferner thun, und die Feinde der Freiheit wer⸗ den in dieser Hinsicht keine Gelegenheit zur Freude haben. Sie u. s. w.““

Gestern erließ der General Lafayette einen Tages⸗ befehl, in welchem er der National⸗Garde und den Linien⸗ Truppen fuͤr den von ihnen nen unter Anderem zuruft: „Wir fuͤhlen Alle die Nothwen⸗ Anarchie zu vertheidigen, die Sicherheit der Familien und des Eigen⸗ thums zu beschuͤtzen und zu verhindern, daß unsere Revolu⸗ tion durch Verbrechen befleckt und unsere Ehre verletzt werde.

Hinsichtlich der Erfuͤllung dieser heiligen Pflichten stehen

wir Alle fuͤr einen Mann.“

Am 2lsten Abends erließ der Praͤfekt des Seine⸗Depar⸗ tements, Herr Odilon⸗Barrot, einen Aufruf an die Pariser,

in welchem es unter Anderm heißt: „Die große Pruͤfungs⸗ Lnne. 8 welche unsere Feinde alle ihre Hoffnungen gesetzt hatten, i 4 Uhr, also am hellen Tage, verlas der Oberst der im klei⸗

voruͤber. Um 2 ¾R Uhr schlossen die Debatten; um nen Luxembourg den Dienst habenden bewaffneten National⸗ Garde den vom Praͤsidenten des Pairs⸗Hofes erlassenen Be⸗ fehl, die Angeklagten in ihr Gefaͤngniß nach Vincennes zu bringen; Letztere wurden dahin gebracht, ohne daß unterwe⸗ ges eine Unordnung vorgefallen waͤre. Um 10 Uhr wurde das Urtheil gesprochen. Die hoͤchste Strafe nach der Todes⸗ strafe wurde gegen die Angeklagten ausgesprochen. Polignac gehoͤrt nicht mehr der Gesellschaft, er ist buͤrgerlich todt. Die uͤbrigen Augeklagten werden ihr ganzes Leben hindurch

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zur Allgemeinen Preußischen

bewiesenen Eifer dankt und ih⸗

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Staats⸗ Zeitung N,o

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der Freiheit entbehren, ohne welche das Leben eine ist. So sind die Gesetze gegen die Angeklagten vollzogen worden.

Schauspiel geliefert. Garde, kurz Alles hat gleichen Eifer an den Man hat keinen Ungluͤcksfall zu beklagen, und dennoch war

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von unseren Feinden nichts verabsaͤumt, um dergleichen her⸗

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beizufuͤhren und Buͤrger gegen Buͤrger aufzuregen; eine ge⸗

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richtliche Untersuchung wird diese Komplotte entschleiern.“

Buͤrde 1

Dlie National⸗Garde hat ein großes und schönes Die Linien⸗Truppen, unsere Municipal⸗

Tag gelegt.

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Durch einen Befehl des Generals Pajol vom naͤmlichen Tage wird allen nicht zur Besatzung von Paris gehoͤrenden

Offizieren, die sich ohne

Stunden zu verlassen und sich zu begeben.

In einigen der Memoiren des

erst gegen Mitte kommen. Paris, 23. Dez. (Aus dem

Tagen werden hier die drei letzten Baͤnde vord Byron in einer Franzoͤsischen Ueber⸗ setzung bei Mesnier erscheinen; das Englische Original wird Januars in London in den Buchhandel

Dienstgeschaͤfte in Paris befinden, jedoch mit Ausnahme derer, die sich ihrer Genesung wegen

in der Hauptstadt aufhalten, angedeutet, dieselbe binnen 24. ihren Regimentern zu

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Messager des Cham⸗

bres.) Die Nacht vom 2tsten auf den 22sten ist ruhig ver⸗

Uhr bildeten sich aufs neue Volkshaufen auf den Auais ne⸗ ben dem Pont⸗au⸗Change und dem nach dem Palaste Luxembourg fuͤhrenden Straßen. sten der Linie und der National⸗Garde, welche die Nacht uͤber bivouakirt hatten, vereinigten sich, um diese Haufen mit derselben Ruhe und Maͤßigung, wie vorgestern, zuruͤck⸗ zudraͤngen. Um 12 Uhr Mittags wurde in allen Stadtvier⸗ teln General⸗Marsch geschlagen. Die 12 Legionen und die reitende National⸗Garde versammelten sich; die Artilleristen standen im Hofe des Louvre bei ihren Kauonen. Stimmen im Volke ließen abermals den Rüf: „Tod den Ministern! Nieder mit der Pairs⸗Kammer!“ vernehmen. Dieses Ge⸗ schrei fand aber im Ganzen wenig Wiederhall; die National⸗ Garde wurde fast uͤberall mit Belfall und Achtung aufgenom⸗ men und hatte nicht noͤthig, die Waffen anzuwenden. Den Legionen derselben hatten sich Zoͤglinge der polytechnischen und der andern Schulen angeschlossen; sie zogen in Abthel⸗ lungen und mit dem Rufe: „Es lebe die Ordnung! Es lebe die Freiheit!“ durch die Straßen. In der Naͤhe des Luxem⸗ bourg hatten die Sachen ein drohenderes Ansehen bekommen. Die Laͤden waren geschlossen; Frauen schickten sich zur Flucht an. Luͤgenhafte Geruͤchte vermehrten die Unruhe und die Gaͤhrung. Bald hieß es, die medizinische Schule werde den ersten Angriff machen, bald sagte man, die polytechnische Schule wuͤrde sich an die Spitze des Volkes stellen. Die Hoffnung der Ruhestoͤrer wuchs, sie richteten Spottreden an die National⸗Garde, deren Reihen allmaͤlig in einigen Stra⸗ ßen duͤnner wurden. Schon ertoͤnten Aufforderungen, das Pflaster aufzureißen, und beinahe waͤre Blut geflossen, als ploͤtzlich die Zoͤglinge der drei Schulen, mit National⸗ Garden untermischt, mit dem Rufe: „Es lebe die oͤffentliche Ordnung! Es lebe der Koͤnig!“ heranzogen und alle falschen Geruͤchte widerlegten. Ihre Erscheinung beschwichtigte die Gemuͤther. Eine Menge von Stabs⸗Offizieren begab sich im Laufe des Tages zum Koͤnige, um ihm ihre Dienste an⸗ zubieren; man nennt unter ihnen die Marschaͤlle Oudinot und Mortier, die Generale Segur, Gourgaud, Excelmans, v. Sparre u. s. f. Um 3 Uhr Nachmittags kamen 4 bis 5000 junge Leute im Palais⸗Royal an, um den Koͤnig ih rer Ergebenhelr zu versichern; er erschien auf dem Balkon und dankte ihnen. Die Minister waren theils in der De⸗ putirten-Kammer, theils im Palais⸗Royal.

Andere Bäaͤtter enthalten folgende naͤhere Angaben uͤber die Vorfaͤlle des gestrigen Tages: „Der Herzog von Or⸗ leans besuchte gestern fruͤh, in Begleitung zweier Adjutan⸗ len, alle Posten der National⸗Garde in der Naͤhe des Pa⸗ lais⸗Royal. Mit Anbruch des Tages wurden in den Werk⸗ staͤtten der Faubourgs St. Antoine und St. Marceau Ver⸗ suche gemachr, die Arbeiter durch Geld anzuwerben; sie schenk⸗ ten aber diesen Aufforderungen kein Gehoͤr. Gegen 10 Uhr wurde ein aͤhnlicher Versuch auf dem Platze Maubert mit

flossen; auch der gestrige Morgen war ruhig; erst gegen 11

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Pont⸗neuf, so wie in den Die Po⸗

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einem der Municipal⸗Garde anvertrauten Posten gemacht, und

zwar, wie man versichert, mit Erfolg. Spaͤter begegnete eine Abtheilung der sechsten Legion der National⸗Garde einer Patrouille der Munieipal⸗Garde, die sich unter die Ruhe⸗

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