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mit Holland vereinigt werden sollte, der souve⸗ raine Fuͤrst der Vereinigten Provinzen gehalten seyn wuͤrde, Schweden fuͤr diese Entsagung schablos zu hal⸗ ten, und zwar indem er diesem Staate einige Hollaͤndische Kolonieen, die sich damals in den Haͤnden der Englaͤnder befanden, abtreten werde; inzwischen erklaͤrte Schweden nach⸗ her, daß es diese Schadloshaltung lieber in baarem Gelde empfangen wolle. Die mit Holland vereinigten Belgischen Provinzen waren nach der Seite Frankreichs hin von Festun⸗ gen ganz entbloͤßt. Alle Maͤchte, besonders aber Großbri⸗ tanien, hatten das Interesse, solche Festungen zu errich⸗ ten, die, wie man damals glaubte, dem Koͤnige der Niederlande zu gleicher Zeit ein Besitzthum sichern soll⸗ ten, das nur allzu zweifelhaft war. Großbritanien benutzte diese beiden Umstaͤnde, um sich das Vorgebirge der guten Hoffnung und die Kolonieen Demerary, Essequibo und Ber⸗ bice, die zu den vortrefflichsten und eintraͤglichsten aller unse⸗ rer Kolonial⸗Besitzungen gehoͤrten, anzueignen, und die es sich unter der Bedingung abtreten ließ, 12 Millionen Gul⸗ den an Schweden als Schadloshaltung fuͤr die Insel Gua⸗ deloupe und außerdem 24 Millionen Gulden zu zahlen, die gemeinschaftlich mit einer gleichen vom Souverain der Niederlande bewilligten Summe dazu verwandt werden sollten, die Vertheidigungs Linte des Landes zu befe⸗ stigen.“ (Die fernere Mittheilung dieses Artikels muͤssen wir uns wegen Mangels an Raum noch vorbehalten.)
Bruͤssel, 25. Dez. Aus Antwerpen schreibt man uns: „Die Belgisch⸗Hollaͤndischen Angelegenheiten sollen in Lon⸗ don zwar geordnet worden seyn, jedoch in einer Weise, die mit der Unfehlbarkeit des Kongresses gar nicht uͤbereinzu⸗ stimmen scheint.“
Die im Kongresse erhobene Diskussion uͤber einen Artikel der neuen Verfassung, welcher die Freiheit der Priester be⸗ trifft, die in Religions⸗Sachen keinem Gesetze unterworfen seyn wollen, kam hier keinesweges unerwartet, vielmehr wußte man, daß sich uͤber diesen Artikel schon fruͤher viele Streltigkeiten erhoben hatten, und daß er bei der Berathung zu vielen Debatten Anlaß geben duͤrfte. Auch in der gestri⸗ gen Sitzung des Kongresses wurde uͤber diesen Artikel (den 12ten des 2ten Titels der Verfassung, so wie er im vorge⸗ strigen Blatte der Staats⸗Zeitung mitgetheilt wurde) noch nichts entschieden.
In Gent ist die Ordnung zwar wiederhergestellt wor⸗ den, doch steht zu befuͤrchten, daß die Ruhe nur von sehr kurzer Dauer seyn wird. Es heißt, daß Herr Plaisant den Befehl der provisorischen Regierung zur Aufloͤsung des dor⸗ tigen Frei⸗Corps noch nicht ganz vollzogen habe; auch ist der Professor v. Ryckere immer noch Gouverneur von Ost Flan⸗ dern. Bruͤsseler Blaͤtter fragen: „Was wuͤrde der Kon⸗ greß wohl thun, wenn die alten ministeriell gesinnten Einwoh⸗
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ner Gents den Prinzen von Oranien proklamirten?’?⸗“
Luͤttich, 25. Dez. In der 1 Nacht hat man neuerdings sehr starken Kanonen⸗Donner in der Richtung von Mastricht her vernommen. Man glaubt jedoch nicht, daß irgend etwas Wichtiges vorgefallen sey.
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Die Allgemeine Zeitung meldet in einem Privat⸗ Schreiben aus Alexandrien vom 1. Nov.: „Heute ist eine große Expedition von 4000 Mann nach Kandien unter Se⸗ gel gegangen*); eine dritte wird wahrscheinlich in kurzem folgen, da, wie nun die Erfahrung lehrt, die Unterwerfung dieser Insel nicht so leicht von statten geht, als unser Pascha geglaubt hatte. Nach allen Berichten verschmaͤht die Grie⸗ chische Bevoͤlkerung besonders die der Gebirge, jeden Vor⸗ schlag zur Unterwerfung, und ruͤstet sich zu kraͤftiger Gegen⸗ wehr. Selbst die Tuͤrken in den Staͤdten zeigen Widersetz⸗ lichkeiten und wollen keineswegs in die beabsichtigte allge⸗ meine Entwaffnung, worunter auch die Muselmaͤnner begrif⸗ fen sind, willigen. Es wird daher auf Kandien eine groͤßere Macht zusammengezogen werden muͤssen, wenn der Erfolg den Wuͤnschen des Paschas entsprechen soll; jedenfalls wird es noch manchen Kampf kosten.“
*) Nach den in Nr. 356 der Staats⸗Zeitung mitgetbeilten Nachrichten des Oesterreichischen Beobachters, aus Konstantinopel, waͤre die zweite Abtheilung der Aegyptischen Truppen bereits in der letzten Haͤlfte Oktobers in Kandien ans Land gesetzt worden.
Laufbahn.
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u““ Eür o Po ster, Chef der Justiz und Ritter des rothen Adler⸗Ordens zweiter Klasse mit Eichenlaub und Stern, Wilhem Hein⸗ rich August Graf von Danckelmann, vollendete nach langem Leiden am 29sten d. M. zu Berlin seine irdische Er war am 10. Mai 1768 zu Kleve, wo sein Vater, der bei der Thronbesteigung Sr. Majestaͤt des Koͤ⸗ nigs in den Grafenstand erhobene nachherige Schlesische Justiz⸗Minister, damals Praͤsident der Regierung war. Die beiden Soͤhne des Letztern widmeten sich, wie mehrere ihrer Voreltern, dem Preußischen Justizdienste mit derjenigen Be⸗ rufstreue, welche unter unsern Könlgen nie ohne Anerken⸗ nung bleibt. Der aͤltere Sohn starb 1819 als Chef⸗Praͤsi⸗ dent des Ober⸗Landesgerichts zu Breslau. Der zweite Sohn, der nun verewigre Justiz⸗Minister, trat, nach zuruͤckgelegtem gruͤndlichen Rechts⸗Studium zu Halle, in den Justizdienst und ward 1792 Ober⸗Amts⸗Regierungsrath zu Breslau und wegen seiner ausgezeichneten Amtsfuͤhrung schon 1800 zum Praͤsidenten der Regierung in Warschau und nachher des Ober⸗Landesgerichts zu Brieg (demnaͤchst zu Glogau) ernannt. Se. Majestaͤt der Koͤnig befoͤrderte ihn im Jahre 1825 zum Geheimen Staats⸗ und Justiz⸗Minister und verlieh ihm im folgenden Jahre die zweite Klasse des rothen Adler⸗Or⸗ dens und 1830 die Klasse desselben mit Eichenlaub und Stern. Die Ministerial⸗Verwaltung des Verewigten hat zwar, da die Krankheit, welcher er endlich unterlag, ihm dieselbe schon seit sieben Monaten nicht mehr gestattete, kaum laͤnger als fuͤnf Jahre gewaͤhrt, sie wird aber dennoch schon wegen der unter seiner Leitung begonnenen Revision der Gesetzgebung in den Jahrbuͤchern der letzteren einen denkwuͤrdigen Abschnitt bilden. Wenn es dem Grafen von Danckelmann nicht zu Theil ward, die Erfuͤllung eines seiner angelegentlichsten, vielleicht des theuersten seiner Wuͤnsche und die Belohnung seiner rastlosen Anstrengungen in der Vollendung der Ge⸗ setz Revision zu erleben; so lag dies theils in Zeitverhaͤltnissen, theils in dem Umfange dieses wichtigen Geschaͤftes selbst, und in dem Umfange, welchen sein nach erschoͤpfender Gruͤnd⸗ lichkeit der Bearbeitung und Vollstaͤndigkeit der Ausfuͤhrung strebender Geist dem Geschaͤft gegeben, theils endlich in dem Umfange und in der Wichtigkeit der dazu nothwendigen Vorar⸗ heiten und Materialien, durch deren Vollendung allein er sich schon ein großes und bleibendes Verdienst um unsere Gesetzgebung, einen wohlbegruͤndeten Anspruch auf unsere Dankbarkeit erworben hat. Ein Verein so ausgezeichneter Eigenschaften, wie er in dem Verewigten sich befand, duͤrfte selten vorhanden seyn: strenge Gerechtigkeit mit Milde, Billigkeit und Wohlwollen, treue Achtung und Anhaͤnglichkeit fuͤr be⸗ stehende gesetzliche Verfassung mit weiser Ruͤcksicht auf wahre Fortschritte und wahre Beduͤrfnisse der Zeit, Ernst und Berufstreue mit liebenswuͤrdiger Heiterkeit, der aͤußer⸗ lich strenge Richter mit dem gemuͤthvollsten Manne, Wuͤrde mit Anspruchslosigkeit, tiefe, vielseitige Rechtskunde mit viel⸗ seitiger Erfahrung, seltenem Scharfsinn und schneller Auf⸗ fassung, die ausgezeichnetsten Geistesgaben mit den schoͤnsten und trefflichsten Eigenschaften des Herzens waren in ihm vereinigt. Wir betrauern daher mit Recht den Verlust eines eben so ausgezeichneten Staatsbeamten, als eines wahrhaft edlen, biedern und rechtschaffenen Mannes, dessen Andenken sich stets ehrenvoll erhalten und insonderheit denen, die den Verewigten in allen diesen Beziehungen naͤher kannten, un⸗ vergeßlich und theuer bleiben wird, wenn gleich ein hoͤherer Rathschluß ihn so fruͤhzeitig aus seinem hohen Wirkungs⸗
kreise und aus unsrer Mitte abberufen hat.
Das Koͤnigliche Kammergericht betrauert in dem am 25sten d. M. verstorbenen Praͤsidenten, Freiherrn von Truͤtzschler und Falkenstein, in tiefem Schmerze seinen wuͤr⸗ digen Chef, der durch unerschuͤtterliches Rechtsgefuͤhl, rast⸗ lose Pflichttreue und durch die gefaͤllige Weise, in welcher
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er Ernst mit Wohlwollen zu verbinden wußte, sich die allge⸗
meine Verehrung und Liebe gewonnen. Seine Untergebenen verlieren einen guͤtigen sorgsamen Vorgesetzten, seine Zoͤg⸗ linge einen einsichtsvollen vaͤterlichen Lehrer. Er starb als ein reines Opfer seines unermuͤdeten Diensteifers. Das An⸗ denken an den hingeschiedenen Freund wird seinen Amtsge⸗ nossen stets unvergeßlich bleiben.
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gZgWweite Beilage
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4 “ Der Koͤnigl. wirkl. Geheime Staats⸗ und Justiz Mini⸗
s Koͤnigliche Kammergericht.
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Berlin, am 30 Dezember.
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So muß die Sache betrachtet werden, und
waren.
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Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen
Sauzet setzte zunaͤchst sein Plaidoyer fuͤr Herrn v. Chan— telauze in folgender Weise fort:
„M. H., gestern versuchte ich darzuthun, daß das Recht zu den Verordnungen in dem Art. 14 der alten Charte lag; sie las⸗ sen sich aber noch durch einen andern Umstand, naͤmlich durch die Nothwendigkeit, wenn nicht rechtfertigen, so doch entschuldi⸗
gen. Diese Norhwendigkeit darzuthun, soll meine heutige Aufgabe seyn.
Besorgen Sie nicht, daß ich etwa unkluger Wetise die Re⸗ volution von 1830 vor Ihnen anklagen will; nein, m. H., weder die Dynastie noch das Land will ich anklagen. Wenn die Krone durch eine verhaͤngnißvolle Verkettung der Umstaͤnde entschuldigt werden kann, daß sie zu den Mitteln, die ihr fuͤr ihre Erhaltung nothwendig schienen, ihre Zuflucht nahm, so konnte andererseits nichts das Land zwingen, b zu bleiben, der ihre eigene Erhaltung solche Mittel vorschrieb. so wird die Geschichte sie einst betrachten. Ja, die Dynastie war wirklich in Gefahr; nicht in Folge einer Verschwoͤrung, deren ich die Lohalitäͤt des Franzoͤsischen Volkes nie beschuldigen werde; nicht ich will sagen, Frankreich habe die Familie unserer Koͤnige durch eine Komoͤdie, die zwoͤlf Jahre dauerte, betrogen. Aber es zeigten sich andere Elemente der Unordnung in der Gesellschaft. Die Revolution des Juli ist der beste Beweis fuͤr die Nothwendigkeit, wenn nicht dessen, was die Minister F haben, so doch gußerordentlicher Maaßregeln uͤberhaupt. Will etwa Frankreich, daß am 24. Jult wischen dem Koͤnige und dem Lande kein Zwiespalt bestand, daß er Thron eben so viel Zutrauen gehegt habe, als das Volk Liebe, daß drei Tage Alles vollbracht haͤtten, und daß ein Volks⸗Auf⸗ stand hingereicht habe, um einen Thron zu stuͤrzen und eine ganze Dynastie zu vertreiben Nein! Der Bruch zwischen dem Lande und der Dynastie war alt, tief. Die wiederhergestellte Monarchie machte sich so viele Feinde, daß sie sogar ihre Vertheidiger in Mißkredit brachte. Die Geistlichkeit war unter der Kaiserlichen Regierung geehrt, die Emigranten hatten durch ihr zum Theil unverdientes Ungluͤck alle Herzen gewonnen; beide wurden unter der wiederhergestellten Monarchie verhaßt, jene, weil sie von der Kanzel herab gegen die Feinde der zuruͤckgekehrten Dynastie donnerte und die Anhaͤnger der vorigen Regierung verletzte, diese, weil man in ihnen Anspruͤche finden wollte, welche die Gemuͤther empoͤrten. Alles, auch die besten, gerechtesten und verfassungsmaͤßigsten Gesetze, wur⸗ de systematisch von der oͤffentlichen Meinung getadelt und ent⸗ stellt, bloß weil es von der wiederhergestellten Monarchie aus⸗ ging. Kein Ministerium vermochte gegen diese Opposition aus⸗ zuhalten, selbst nicht das vorletzte, das doch der oͤffentlichen Mei⸗ nung durch die Befreiung der Presse und durch die Wahlgesetze Zugestaͤndnisse machte; es vermochte nicht immer, die Majoritäaͤt fuͤr sich zu gewinnen, und hatte zuletzt dieselbe sogar verloren.
Ihm folgte ein neues Ministerium, das die lebhaftesten Besorg⸗
nisse einfloͤßte; es trat eine absolute Trennung zwischen den Rath⸗ gebern der Krone und dem Lande ein; der Kampf war unver⸗ meidlich, alle Versuche zur Versoͤhnung waͤren gescheitert. Er⸗ innern Sie sich der Eroberung Algiers. Das kriegerischste un⸗ ter allen Voͤlkern betrachtete eine der schoͤnsten Waffenthaten neuc⸗ rer Zeit fast mit Gleichguͤltigkeit. Die Franzoͤsischen Herzen freuten sich uͤber den Sieg unserer Waffen, aber die Blicke wa⸗ ren zugleich truͤbe quf die unheilvollen Plaͤne gerichtet, welche dieser Sieg beganihihen konnte. Damals, ich gestehe es, als so⸗
ar der kriegerische Ruhm die Franzoͤsischen Herzen nicht schnel⸗ er schragen machte, schien mir die Sache der Regierung unwie⸗ derbringlich verloren zu seyn. Die Opposition wollte, ohne es fn wissen, den Umsturz einer Regierung, sie verlangte die Ent⸗ assung jener fremden Soͤldner, welche die Krone ihrer angestamm⸗ ten Treue wegen bei sich behielt. Die Dynastie war mit der oͤf⸗ fentlichen Meinung unvertraͤglich. Der Beweis dafuͤr liegt in der Revolution selbst. Sie wäaren hier in Paris Zeuge der furcht⸗ baren Schnelligkeit, mit der sie vollbracht wurde, und die weder der Regterung noch dem Volke Zeit ließ, sich regelmaͤßig an⸗ zugreifen und sich zu verstaͤndigen. Die einfache Berechnung der Stunden reicht hin, um meine Behauptung zu bewei⸗ sen, noch mehr aber die Revolution, wie sie in den Departements,
8 und zwar in den oͤstlichen, vor sich ging, die durch eine sonder⸗
bare Vereinigung der Eigenschaften die am meisten monarchisch gesinnten und zugleich die feindseligsten gegen die Bourbonen In diesen Departements zeigte die letzte Revolution sich furchtbar fuͤr die Dynastie; dort war kein Blut geflossen, und dennoch standen bei der ersten Nachricht von den Pariser Ereig⸗ nissen die Massen auf. Bei der zweiten Stadt des Koͤnigreichs sah man Massen von Soldaten von den um iegenden Bergen herabsteigen und mit Begeisterung die dreifarbige Fahne aufpflanzen. In diesen De⸗ partementszeigte sich die Revolution des Juli noch kraͤftiger Selbst die royalistischgesinnten Departements schwiegen und eilten der Dynastie nicht zu Huͤlfe, als diese auf einer 16taͤgigen Reise durch Frankreich sich ins Eril begab? Alle Bande waren laͤngst zerrissen; diese Wahrheit wurde von allen Seiten ausgesprochen. Auch die pe⸗ riodische Presse war unvertraͤglich mit den Bourbonen; sie gesteht
laͤnger in Eintracht mit einer Krone
es selbst ein, daß sie uͤberzeugt war, die Regierung der Bourbo⸗ nen sey den Interessen Frankreichs verderolich. Der Minister, den ich vertheidige, verfaßte einen Bericht uͤber die periodische Presse, den man in seinen Principien mißbilligen kann, dessen tiefe Einsicht man aber anerkennen muß.“ Der Redner las hierauf mehrere Zeitungs⸗Artikel vor, worin die Verordnungen als die entscheidende Veranlassung und der Vorwand, aber nicht als die eigentliche Quelle der letzten Revolution, dargestellt werden. „Eines der Blaͤtter“, fuhr er fort, „sagt sogar offen, die Oppo⸗ sition habe sich vemuͤht, alles Regieren unmoͤglich zu machen. Herr von Chantelauze hat in seinem Berichte an den Koͤnig nichts von der periodischen Presse gesagt, was diese nicht seit⸗ dem selbst eingestanden haͤtte. Man muß sich uͤber den wahren Ursprung der Revolution des Juli nicht taͤuschen; sie war ein Werk des Augenblicks, hinsichtlich ihrer Ausfuͤhrung, aber seit langer Zeit vorbereitet durch die Stimmung der Gemuͤther und den Kampf zwischen der regierenden Familie und der oͤffentlichen Meinung. Unter solchen Umsaaͤnden beschloß das Ministerium, mit dem Lande zu brechen und die Verordnungen zu erlassen. Ich will diese Verordnungen keinesweges fuͤr tadelfrei erklaͤren; nicht uͤber Politik, sondern uͤber Thatsachen spreche ich. Das Ministerium war unvorsichtig in der Ausfuͤhrung; waͤre es aber vorsichtiger gewesen, in welcher Lage waͤren wir jetzt? Waͤre das Unternehmen gelungen, so waͤre ein Buͤrgerkrieg ausgebrochen und das Blut nicht nur in Paris, sondern auch in den Depar⸗ tements geflossen. Man sagt, die Minister mußten sich zuruͤck⸗ ziehen, als sie sahen, daß sie die Mazjoritaͤt nicht hatten; ja, sie mußten dies thun, wenn sie einsahen, daß sie das einzige Hin⸗ derniß zwischen dem Throne und dem Lande waren, sie mußten sich ins Meer stuͤrzen, um das Staatsschiff vom Untergaͤnge zu retten. Wenn Sie glauben, daß die Minister aus Ehrgeiz ge⸗ wagt haben, ihre vergaͤnglichen Portefeuilles in die eine Waag⸗ schale und in die andere das Schicksal des Landes und der Krone zu werfen, so nehmen Sie keinen Anstand, sie zu bestra⸗ fen; ich selbst werde das Urtheil zuerst unterzeichnen. Wenn sie aber versucht haben, das Fundament des Gebaͤudes, auf dessen Gipfel sie standen, zu befestigen, wenn dieselben sich durch eine irrige Treue fortreißen ließen, wollen Sie diesen Irrthum durch harte Strafen ahnden? Die Angeklagten sind keinesweges in einem gewoͤhnlichen Falle, sie koͤnnen, wie viele Rechtsgelehrte es anerkennen, nur als Kriegsgefangene betrachtet werden.“ Der Anwalt suchte sodann zu beweisen, daß das Interesse der neuen Krone, wie das der Kammern, die Nichtverurfheilung der Ange⸗ klagten erheische, und schloß sein Plaidoyer in folgender Weise: „Um Gerechtigkeit flehe ich fuͤr den Angeklagten, den ich ver⸗ theidige, Gerechtigkeit fuͤr Sie, fuͤr die Deputirten⸗Kammer und fuͤr die noch junge Krone, die, wenn sie nicht allen Zauber der alten besitzt, sich wenigstens vom Blut rein erhalten muß. Ihr Urtheil, m. H., wird das Signal zur Verschmelzung aller Par⸗ teien seyn; es wird die Eintracht Frankreichs und den Frieden Europas besiegeln. Ihr Urtheilsspruch wird geehrt werden. Wenn sich aber ein geheimes und rechtmaͤßiges Murren vernehmen ließe, wenn schmerzliche Verluste und noch nicht vernarbte Wunden Unruhen veranlaßten, so wuͤrde Ihre Rolle als Richter beendigt seyn, und Sie wuͤrden die Genugthunng gewissenhaft erfuͤllter Pflicht fuͤr sich haben. Ich aber wuͤrde mit einigen Landsleuten aus der großen Franzoͤsischen Familie in der Uniform der Buͤr⸗ gergarde auf den offentlichen Platz hinabsteigen, und wir wuͤrden zur heldenmuͤthigen Bevoͤlkerung von Paris sagen: „„Reicht uns vertrauensvoll Eure Hand; wir sind Eure Bruͤder aus den De⸗ partements. Die Gerechtigkeit hat gesprochen; ehrt ihren Ur⸗ theilsspruch. Das ist die schoͤnste, glaͤnzendste Huldigung, die Ihr den Schatten der gefallenen Opfer darbringen koͤnnt. Auch wir haben auf die erste Nachricht von Euren Anstrengungen zu den Waffen gegriffen, aber nicht gekaͤmpft. Euch allein gebuͤhrt der Ruhm. Das ganze Land besitzt die Freiheit, die Ihr mit Eu⸗ rem Blute erkauft habt. Ihr seyd die wuͤrdigen Kinder dieser großen Hauptstadt, die Frankreich durch ihre Geoͤße, wie durch ihren Muth, beherrscht. Vereint mit Euch, werden wir jenen Graͤ⸗ bern Huldigung zollen, die lange Zeit hindurch Ehre genießen werden, weil sie die letzten sind. Vielleicht werdet Ihr nach einiger Zeit vier Franzoͤsische Familien schuͤchtern sich diesen Graͤbern nahen und den Schatten unserer Waffenbruͤder Ehr⸗ furcht bezeugen sehen; Ihr werdet den Blick nicht von Ihnen abwenden. Kinder, die man ihrer Aeltern nicht beraubt hat, werden Blumen auf diese Graͤber streuen. Dann werdet Ihr Eure Groͤße verstehen und das schoͤnste Schauspiel auf der Welt, das eines großen, unter dem Schutze der Gesetze in Eintracht lebenden Volks darbieten.““ Pairs von Frankreich; Ihr werdet diese großen Begebnisse leiten, sie sind Eures Mu⸗ thes wuͤrdig.“ Als Herr Sauzet nach diesem glaͤnzenden, mit einmuͤthigem Beifall aufgenommenen Vortrage auf seinen Platz zuruͤckkehrte, empfing er die Gluͤckwuͤnsche vieler Personen und wurde von Hrn. Dupin d. Aelt. umarmt. — Hr. Cremieux, der Vertheidiger des Hrn. v. Guernon⸗Ranville, bat zunaͤchst den Pairs⸗Hof um Nachsicht fuͤr sein Plaidoyer; nachdem so große Talente alle Mittel der Vertheidigung mit so glaͤnzender Bered⸗ samkeit entwickelt haͤtten, bvleibe ihm nichts uͤbrig, als einige Spe⸗