1830 / 362 p. 22 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

fuͤhrte, ist von Seiten der vorge etzten hoͤhern Behoͤrde gemißbillig dessen sofortige Absellung, in Eemaͤpheit gleichzeitig eroͤffneter, zweckdienlicher Vorschlaͤge hierzu, anbefohlen, und in Folge dessen, wie auf den Grund des von Seiten der betheiligten loͤblichen Ge⸗ werkschaften selbst, in der am 12. Mai d. J. iu Leipzig gehaltenen Jubilate⸗Meßkonferenz, dieserwegen einstimmig gefaßten Gewerken—

Beschlusses, nachstehendes Verfahren genehmigt worden: 1 1) Die bisherigen, bei den Mannsfeldschen Berg⸗ und Huͤtten⸗ werken, im Besitze der resp. Herren und Frauen Gewerken befindlichen, aus gemischten Bruͤchen bestehenden Kuxtheile sollen, in so meit sie sich zu einer solchen Umwandlung eig— nen, von jetzt an auf den gemeinschaftlichen, hinfort als Mi⸗ nimum unveraͤnderlich feststehenden Generalnenner Neun⸗ zig reducirt, und bei dieser Operation, so weit es thunlich ist, der Grnndsatz festgehalten werden, Theile von einem halben Neunzigstel hingegen fallen zu lassen. 1 2) Die aͤußerst geringen Bestondtheile, welche, in Folge dieses Verfahrens, dem bisherigen Bruchtheil⸗Besitzthum einiger Ge⸗ werken zu⸗- und andern hinwiederum von den ihrigen abge⸗ waͤhrt werden muͤßen, betragen, dem Kuxwerthe nach, in kei⸗ nem Falle uͤber 5 Rthlr., und sollen, nach dem Anhalten ei⸗ ner in diesem speciellen Falle zum Grunde gelegten Taxe von 1800 Rthlr. fuͤr einen ganzen Kux bei der Kreuz, von 900 KRthlr. hingegen fuͤr einen deraleichen bei jeder der uͤbrigen in Ausbeute stehenden vier Huͤtten, namentlich der Ober⸗, Mittel⸗, Silber⸗ und Kupferkammerhuͤtte, gegenseitig baar

ausgeglichen und bezahlt werden. Diese Ausgleichung und Bezahlung erfolgt bei der naͤchsten Ausbeute⸗Vertheilung in der Art, daß die Inhaber der ver⸗ groͤßerten Bruchtheilkuxe den diesfaͤlligen Tarwerth der Fu⸗ lage von ihren Ausbeuten inne lassen, und um so viel weni⸗ ger abheben, die Besitzer der verkleinerten Bruchtheile aber ben Taxwerth des Abgangs baar bezahlt und zu ihren Aus⸗

beuten zugelegt erhalten. u 41) Zur fortwaͤhrenden Aufrechthaltung dieser neuen Einrichtung follen von jetzt an nur solche Kuxtheilungen in Kauf⸗, Erbe⸗ und allen andern Besitzungs⸗Veraͤnderungsfaͤllen bergamtlich gestattet und genehmigt werden, bei welchen der kleinste Bruch⸗ theil ein volles Neunzigstel betraͤgt, und was daher nach vor⸗ stehenden Bestimmungen nicht ferner theilbar ist, muß von

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So eben sind in der Schlesingerschen Buch⸗ und Musik⸗ handlung in Berlin, unter den Linden Nr. 34, erschienen: 1 Ueber die Veränderungen in der Kriegskunst ececir 1700 1815;

Folgerungen hieraus auf das Festungs-System; von dem Mar- quis vo* Chambray. Aus dem Französischen übersetzt von Fmen Okkzier der Betliner Garuison. Svoö. eleg. geh. 20 sgr.

Geschichte der grofsen Befestigungs-Kunst.

Vine Skizze von Louis Blesson. Mit einer Kupfertafel. Zvo. 8 4e“

Binnen Kurzem erscheint: L. Blesson Grosse Befestigungs-Kunst fuͤr alle W

gehalten auf der Königl. Preufs. Allgem. Kriegsschule. in 8vo. mit 6 Kupfertafeln. 3 Thl. 8

(Auch unter dem Titel: Befestigungs-Kunst für alle Waffen.

rträge,

ng und Führung einer Infanterie-Compagnie.

Mit Bezugnahme auf das Preufs. Infanterie -Reglement. Hand- buch für Offiziere. 8vo. 1828. eleg. geh. 25 sgr. Von diesem, von Militairs und fast allen militairischen Zeit⸗ schriften (S. Militair⸗Wochenblatt Nr. 732) anerkannt trefflichem Werke, sind noch Exemplare vorraͤthig. 28

1 .

Bei Carl Herrmann Jonas, vormals Riemann, S heit Nr. 9, ist eben erschienen: 1 Charte constitutionnelle,

.“ das ist: 8 Verfassungs⸗Urkunde der Franzosen. Franzoͤsisch, mit gegenuͤberstehender deutscher Uebersetzung. 8 Preis 5 sor.

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den Interessenten außer dem Falle einer anderweiten, verfas— sungsmaͤßigen Einigung zum Verkauf gebracht werden. 5) Von den bisherigen, in den Haͤnden der resp.

diejenigen, deren dadurch belegtes, Kurbruchtheilen bestehendes Besitzthum duction geeignet ist, in so Folgen und Wirkungen und deren Inhaber zugleich zur unverzuͤglichen Einsendung der Driginalien derselben an die unterzeichnete Behoͤrde mit der Zuficherung veranlaßt, Gewäͤhrscheine uͤbermacht werden sollen.

8

Außer einer zweimaligen Bekanntmachung dieses Avertisse⸗ in der

ments in dem Merseburger Regierungs⸗-Amtsblatt, ir Leipziger, Berliner und Allgemeinen Augsburgschen Zeitung, wird solches auch auf den naͤchsten Ausbentbogen zu Michge⸗ lis d. J. zur Kenntniß der Interessenten kommen.

Eisleben, den 30. Juni 1830.

Koͤnigl. Preuß. Mannsfeldsches Bergamt.

Den Herren Fabrik⸗Inhabern und Manufakturisten zur gefaͤlligen Nachricht, daß ein Mann von gesetztem Alter, in Koͤln am Rhein wohn- und seßhaft, welcher von seiner Jugend an in den ersten Handelshaͤusern gewohnt hat, und noch zur Zeit in einer angesehenen Fabrik als Buchhalter steht, die Geschaͤftsfuͤhrung eines

Etablissements, oder sonst etwas der Art, welches man

in Koͤln und fuͤr die Rheinprovinzen zu errichten fuͤr gut finden koͤnnte, zu uͤbernehmen wuͤnschte. Derselbe ist im Stande, sich sowohl uͤber seine Faͤhigkeiten als Soliditaͤt und Moralitaͤt auf eine Art auszuweisen, die alle Erwartung befriedigen wird.

Auf portofreie Briefe giebt das toir zu Berlin seine Adresse.

8 8

So eben ist erschienen: Ur cnelle de la france, du 4. Juin 1814. 8 Lois sur les ölecions. Du 5. février 1817 et du 29. Juin 1820. Lois sur les délits de la presse. Dn 17. et 26. Mai 1819, et du

25. Mars 1822. Loi relative aux Journaux. Du 19. Juin 1819. 8 Du 25. Juillet 1830.

Ordonnances du Roi. 8 8 Velin⸗Papier, geh. 10 sar. Auf 12 Exemplare das 13te gratis.

Charte constitutionnelle et les Ordonnances. geh. 24 sgr.

Schlesingersche Buch- und Musikhandlung, Berlin, unter den Linden Nr 34.

1“

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Soc eben sind erschienen: Sechs Contrebhaͤnze nach den beliebtesten Melodieen aus Auber's neuester Oper: Fra Diayo lo. Fuͤr Fortepiano arrangirt von Carl Meri, und vom Solotäͤnzer Herrn Lauchery mit Tanztouren versehen. Ausgabe auf Schweizer⸗Velin⸗Papier 10 sr.

Musiker, welche die 7stimmigen Partituren zu besitzen wuͤn⸗ schen koͤnnen dieselbe von dem Componisten, Friedrichsstraße Nr. 235 wohnhaft, unentgeldlich zur Abschrift erhalten.

H. Wagenfuͤhr's Buch⸗ und Musik⸗Handlung, Leipziger Straße Nr. 50.

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In der Buchhandlung von Duncker und Humblot, Fran⸗ zoͤsische Straße Nr. 20 a, ist vor Kuriem erschienen:

K. A. Menzel

Geschichte unserer Zeit, seit dem Tode Friedrichs II. 3. Aufl. 3 Theile. 4 Thl. 1b

Dieses Werk liefert ein treues und anschauliches Gemaͤlde der

franzoͤsischen Revolution von 1798, und eine Charakteristik der dar⸗

ein verwebten Hauptpersonen, indem es zugleich die weltgeschicht⸗

Koͤnigl.

liche Ereignisse bis zum Jahr 1828 in einer anziehenden Darstel⸗

lung schildert.

8

Herren und

Frauen Gewerken der Ober-, Mittel⸗, Kreuz⸗, Silber⸗ uud Kupferkammerhuͤtte befindlichen Gewaͤhrscheinen werden alle ganz oder zum Theil in zur vorerwaͤhnten Re⸗ weit hiermit, unter allen rechtlichen fuͤr aufgehoben, und unguͤltig erklaͤrt,

daß ihnen dagegen neue, rentificirte

Intelligenz⸗Com⸗

Klann

Benennung des Grundstuͤcks.

dorfe Gr.⸗Schoͤnau. Theerwisch⸗Wolcka, adelig Gut. Adelig Polennen⸗Linkausche Guͤter. Adelig Friedenbergsche Guͤter. Adelig Mischenschen Guͤter. Adelig, Grodzicznosche Guͤter.

Jakobsdorff, adelig Gut, nebst den Vorwerken Platendienst, Neuhoff, Jenznick, Mankau, Blumfelde und der Muͤhle Neumuͤhle. .“ Marzdorffsche Guͤter.

Name u. Stand des Erblassers, u. resp. Bezeichnung der Masse.

Nachlaß der im December 1829 zu Schadwinckel verstorbenen Wittwe Marie Witting, geb.

Liquidations -Processe.

Name des jetzigen Heclgene.

Sillginnen, Allodial⸗Rittergu⸗ ter, bestehend aus den Guͤ⸗— tern Sonnenburg, Modgar⸗ ben, Sollnick, Schmodehnen und Gruüͤnhoff, den Vorwer⸗ ken Sillginnen und Sonnen⸗ burg, dem Gute Keulenburg und dem Kirch⸗ und Bauern⸗

ö 8

Name des Gerichts.

Ld.⸗ u. Stdtger. zu Marien⸗

Taxwerth des Grundstuͤcks.

15298 Thl. 9 sgr. 4pf. 65972 Thl. 17sgr. 109f. 38213 Thl. 27 sgr. 10 pf

r. 6 pf.

58318 Thl. 21 sg

S”o

Liquidations⸗Termin.

11. Sept. 1830.

110295 Thl. 19sgr. 11pf.

5381 Thl. 18 sgr. 7 pf

27470 Thl. 11 sgr. 10pf.

Name des Gerichts.

berg.

Dasselbe. Landschafts⸗Colleg. zu Koͤnigsberg. Dasselbe.

Dasselbe. Landschafts⸗Direkt. zu Marienwerder. Ob.⸗Ldger. Marien⸗ werder. 8

11“

be.

t

Ob.Ldger. z. Koͤnigs⸗

(Perempt. Bietungs⸗

Termin.

4. Mai 31. 11. Spt. 30

18. Spt 30 Ebendaselbst. 10. Spt. 30 Ebendas. 28.Spt. 30 Danziger S

17.Nov. 30 Marienwer. Int⸗Bl.

5. Mrz 31

Weitere zu ersehen.

1——C11212121414141

18. Apr. 31. Koͤnigsb. Int.⸗Zett.

p. 2183.

P. 2205. b 2270.

““

verlorener Staats-Papiere und anderer Schuld-Verschreibungen, Behufs deren Amortisation.

1CFZͤͤͤͤͤͤͤͤͤZͤZͤZͤͤqͤaäͤͤͤͤͤͤͤͤͤͤͤℛu

Benennung des Dokuments.

Schuld⸗ und Hypotheken⸗Do⸗ kument vom 23. November 1784, eingetragen auf das Grundstuͤck Steindamm Nr 747 und 748. Rubr. III. Nr. 1 und 2.

Desgl. ausgestellt auf Grund der Exdivisions⸗Verhandlung vom 25. Maͤrz 1797, einge⸗ tragen auf dasselbe Grundstuͤck.

Schuld⸗Dokument des Vern⸗ steinarbeiter Michael Rieß und seiner Ehefrau Louise, geb. Ankermann, vom 4. Fe⸗ bruar 1791, eingetragen un⸗ tern 15. ejusd. m. et ai., nebst

ECession vom 6. Novbr. 1796.

Schuld⸗ und Verpfaͤndungs⸗

Instrument des Jobann Chri⸗

stian von Janowski, vom 2.

mnfiust S nebst Recog⸗ jons⸗ 8

f.8. chein vom 27. Aug

Desgl des Koͤnigl. Poln. Kam⸗

merherrn George von Kalck⸗

stein, vom 6. Septemb. 1786,

nebst Hypothek.⸗Recognitions⸗

Name Eigenthuͤmers.

Regine Elisab. Kuhn⸗ nachmals verehel. Kendschorra.

b— ““ Carl Friedrich, Da⸗ vid Ferdinand und Carl Samuel, Ge⸗ bruͤder Kuhn. verehel. von Mohr, geb. Blankert, laut Cession die verwitt. Hauptmann v. Po⸗ dewils, geb. Scharden.

verehel. v. Janowski, geb. von Lerchenfeld.

verehel. von Kalck⸗ stein, geb. v. Gromb⸗ czewska.

Schein vom 22. Mai 1788.

von

Betrag des Dokuments.

Stdtger. Koͤnigsberg

Praͤelusiv⸗ Termin.

Ob⸗Ldger. z. werder.

Blatt, worin das Weitere zu ersehen.

Intell.⸗Bl. p. 1828.

Blatt, worin das