Braun⸗ Obligation der Herzogl. Braun⸗ Kaufmann Friedrich
““ MName des Citaten.
dergeselle. Roll, Georg.
waͤrter.
he“ Zircke. Tobias, Mathias.
Pryba, Johann. Rogasen. Schmidt, Johann Gottlob. muthmaaßlich
Mazurowicz, Hypolit Roch.
Die unbekannten Erben der Geschwi— ster von Radominski, wegen ihrer Anspruͤche an das Gut Karczewo.
Die unbekannt. Anspruchsberechtigten an die Kaufgelder des zu Graͤtz be⸗ legenen Kosickischen Grundstuͤcks.
Desgl. an die, von dem ehemaligen Friedensgerichts⸗Executor Weiß hy⸗ pothekarisch bestellte Amts⸗Caution von 200 Thl. 1
Desgl. an das Vermoͤgen des zu Ostrowo verstorb. Franz Rodewald
Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten an die, in der Leinefelder Feldflur belegenen Acker-Grundstuͤcke des Philipp Stubenitzky.
Desgl. an die Johann Christian selhuhnschen Grundstuͤcke zu Win⸗ deberg.
Desgl. an die Lorenz Kaufholdschen Grundstuͤcke zu Fretterode.
Desgl. an das, der Ehefrau des Lud⸗ wig Scharfe gehoͤrige Grundstuͤck zu Brehme sub Nr. 65.
ermaFaxmexgDpfesSnseasewvmngnns baeünevHHedaacsherdnnvadecTege vnsked NssehainNdvSENbsnar. Name same des Benennung des Dokuments. V I1 Landes. Eigenthuͤmers. AxxsA gFasaaxer. g0n.-
schweig. schweigschen Steuer-Casse, Wilhelm Proͤtzel. vom 3 Deecbr. 1806, ausge⸗
stellt auf den Namen des
Kothsassen Johann Christian
Bohnensack sen.
Letzter bekannter Aufenthalt L.KͤͤͤͤZͤZͤZͤZͤͤͤͤͤͤͤͤͤ41416141414141411
Schultz, Michael Gottlieb, Schnei⸗ 1806 in Bremen. 8 1XAXX“
vor 30 Jahren auf den Jer⸗ zewer Guͤtern als Wald⸗
vor 18 Jahren dienend in
vor 60 Jahren als Geselle von Meseritz entfernt.
als Lazareth⸗Inspektor zu Meseritz gestorben. — seit 1813, wo er zum Polni⸗ schen Militair gegangen, 1 ohne Nachricht. Riegner, Ernst, verabschiedeter Wacht⸗ seit 20 Jahren, wo er in meister. Guhrau seinen Wohnsitz gehabt, verschollen.
Perempt. Blatt, wo das Weitere Sistir.⸗ zu ersehen.
8 „ Bl. p 1750 vor 30 Jahren
27. Oct. 30.
27. Nov. 30
17. Nov. 30
8
Ldger. z. Krotoschin. 7. Dee 30.
Land⸗ u. Stadtgericht 23.Oct. 30. Stadt Worbis.
8 “ S. 1u
Land 3 u. Stadtger. 16.Oet 30 Muͤhlhausen.
v. Hansteinsches Pa⸗ 20. Spt. 30 trimon.⸗Gesammt⸗ Ger. zu Wahlhausen.
Land⸗ u. Stadtgericht 18.Nov 30 Stadt Worbis
b0
verlorener Staats-Papiere und anderer Schuld-Verschreibungen, Behufs deren Amortisation.
Praͤclusiv- ꝑBlatt, worin das
Betrag des 8 Behdð Name der Behoͤrde. V Termin. Weitere zu ersehen.
Dokuments.
50 Thl. Gold. und Herzogl. Braunschw. 18. Nov 30 Halberstaͤdt. Int⸗Bl.
50 Thl. Convent⸗ Luͤneburgisches Di- 11“ Muͤnze. strikts⸗-Gericht zu 8 “
““
8 1““ 8 EA“ „ ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens-Confiscation, so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.
Name des Name des Citaten.
Landes.
Braunschweig Schoͤnitz, Johann Diedrich Mathias. seit laͤngerer Zeit abwesend.
v1“
nen
Die unbekannten oder nicht auszumittelnden Eigenthuͤmer der nachstehend verzeichneten in unserm Depositorio befindlichen Mas⸗ sen, naͤmlich:
1) der Ernst Lollschen Curatel⸗Masse von 41 Thl. — sgr. 7 pf,
Letzter bekannter Aufenthalt Name des Gerichts Blatt, wo das Weitere desselben. Cermin.
zu ersehen. e˙.— Herzogl. Braunschw. 5.Mrz. 31 Halberst. Int.⸗Bl. p. 597. Distrikts⸗Gericht zu 8 Braunschweig.
und 125 Thl. in 5 Danziger Communal⸗Schuldscheinen nebst 17 Coupons bei jedem;
2) der Masse in Sachen Toͤniges cta. Toͤniges von 150 Thl⸗ 13 sgr. 2 pf.;
der Schmelingsche Coneurs⸗Curator cta. Crusius von 25 Thl. 3 sgr. 9 pf.; — 88 11e“ Zuckersiederei⸗Concurs⸗Masse von 18 Thl. 3 sgr. 9 pf. —
der Florentine Rosine Wulkoschen Curatel⸗Masse von 16 Thl. 29 sgr. 11 pf., nebst 25 Thl. Danziger Communal⸗Schuld⸗ scheine;
der Welport Catharina Johannsonschen Curatel⸗Masse von 23 Thl. 8 sgr. 7 pf.:
der George Jacob Kunstschen Curatel⸗Masse von 49 Thl. 10 sgr. 6 pf., nebst 150 Thl. Staats⸗Schuldscheine;
der Catharina Koͤttnerschen Curatel⸗Masse von 25 Thl. 10 ssr., nebst 100 Thl. Danziger Communal⸗Schuldscheine;
der Carl Gottlieb Dauschen Pupillen⸗Masse von 52 Thl. 26 sgr.
10 pf.; der Albrecht Nidikowskischen Pupillen⸗Masse von 39 Thl. 20 sgr.
7 pf.; der Anton Mamberschen Curatel-Masse von 12 Thl. 22 sgr.
2 pf.; der Nega Elisabeth Schmuckschen Pupillen-Masse von 23 Thl. 7 sgr. 8 pf.; 1
13) der B Jacob Bruͤckschen Pupillen-Masse von 67 Thl. EI“”
14) der Doctor Leiserschen Curatel⸗Masse von 37 Thl. 5 sgr. 1 pf, nebst 100 Thl. Staats⸗Schuldscheine; 8
15) der Carl Heinrich Kireohschen Curatel⸗Masse von 157 Thl. 11 sgr. 6 pf, nebst 500 Thl. Staats⸗Schuldscheine, 275 Thl. Danziger Communal⸗Schuldscheine und 166 Thl. Danziger Anerkenntnisse;
16) der David Ambrosius Polletschen Curatel⸗Masse von 82 Thl. 3 sgr. 6 pf., nebst 100 Thl. Staats⸗Schuldscheine;
17) der Darid Kronschen Curatel⸗Masse von 19 Thl. 24 sgr. 1 pf.;
18) der Michael Havemannschen Concurs⸗Masse von 4 Thl. 23 sgr. 8 pf. 1 413 .
19) der Zohann Christoph Krawitzschen Concurs⸗Masse von 4 Thl. 14 gr. 3 pf...
20) der Anna Maria Seemannschen Concurs⸗Masse von 9 Thl. 28 sgr. 4 pf., nebst 50 Thl. Staats⸗Schuldscheine;
21) der Maurer Eckelschen Curatel⸗Masse von 7 Thl. 14 sgr. 4 pf;
22) der Johann Feyerabendschen Curatel⸗Masse von 13 Thl. 6 sgr. 1 pf.; 8 . . 2
23) der Curatel⸗Masse uͤber die unbekannten Eigenthuͤmer des Grundstuͤcks Loosberg Nr. 1082, von 6 Thl. 22 sgr. 6 pf.;
24) der 1IG Jacob Seideschen Curatel-Masse von 43 Thl. 28 sgr. 1 pf.;
25) der Beyersdorffschen Curatel⸗Masse von 21 Thl. 19 sgr. 4 pf.;
25) der Masse in Sachen Fisecus cta. Fischer von 26 hl. Ngr. 2
27] 8” Sachen Wegner cra. Thießen von 28 Thl. 13 sgr. 1 pf.;
28) der Sohann Carl Marbinschen Nachlaß⸗Masse von 7 Thl. 8 sar. 9 pf., nebst 75 Thl. in Communal⸗Schuldscheine und Coupons;
29) der Stammschen Pupillen⸗-Masse von 3 Thl. 24 sgr. 3 pf.;
30) der Ludwig Blumeschen Concurs⸗Masse von 21 Thl. 2 sgr.
7 pf., nebst 50 Thl in Pfandbriefe.; 1 8 8 werden hierdurch aufgefordert, sich in dem auf
den 16. December d. J., Vormittags um 10 Uhr, vor unserm Deputirten, Herrn Justiz⸗Rath Schlenther, angesetzten Termine zu melden, ihre Anspruͤche auf obige Massen anzumelden, und sich als Eigenthuͤmer derselben zu legitimiren.
Den von hiesigem Orte Entfernten, werden die Justiz⸗Com⸗ missarien Scerle, Groddeck, Hoffmeister, Voͤltz und Pappritz, zu Mandatarien in Vorschlag gebracht. Alle aber, die weder persoͤn⸗ lich noch durch einen Bevollmaͤchtigten erscheinen, haben zu ge— waͤrtigen:
1 1 daß die ihnen gehoͤrigen Gelder zur Allgemeinen Justiz⸗ Offizianten⸗Wittwen⸗Casse, werden abgeliefert werden. Danzia, den 27. Juli 1830. 1
Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
111“““ Die adelig Czerlin- und Klein⸗-Nappernschen, im Haupt⸗Amte
Osterode, 12 Meilen von Elbing, belegenen, aus
6 Hufen 10 Morgen 265 Ruthen Vorwerksland, JC11“3“ 196 . Bauerland, und 34 b . Wald,
47 Hufen 13 Morgen 196 ◻ Ruthen Cullmisch oder 107 Hufen 12 Morgen 116 Ruthen Preuß., 3 1 bestehenden, im Jahr 1827 auf 6714 Thl. abgeschaͤtzten Guͤter,
sollen, da im fruͤhern Termin kein annehmbares Gebot verlautbart
worden, im Termin den 13. Oktober c., Nachmittags um 3 Uhr,
im hiesigen Landschaftshause nochmals aus freier Hand zum Ver⸗
kauf lieitirt, und koͤnnen Taxe und Verkaufs-Bedingungen in un—
serer Registratur eingesehen werden.
Der zwoͤlfte Theil des Kaufgeldes muß im Termin in Ost⸗ preuß. Pfandbriefen deponirt, und wegen Auszahlung der uͤbrigen Kaufgelder koͤnnen sehr erleichternde Bedingungen, nach dem Vor⸗ schlage der Bietenden, beim Nachweis der Sicherheit zur Erfuͤl⸗ lung derselben, beruͤcksichtigt werden. 8
Mohrungen, den 18. August 1830 “
Koͤnigl Ostpreuß. Landschafts⸗Direktion. 38 8
Bekanntmachung.
Die adelig Reinsweinschen, im Haupt⸗Amte Ortelsburg bele⸗ genen, aus 3690 Morgen 49 Ruthen Preuß. bestehenden Guͤtern, sollen im Termin
den 14. October d. J., Vormittags um 10 Uhr,
in unserm Geschaͤftszimmer zum freiwilligen Verkauf licitirt, und koͤnnen Taxe und Verkaufs⸗Bedingungen in unserer Registratur eingesehen werden. 1
Wegen Auszahlung der Kaufgelder, koͤnnen sehr erleichternde Bedingungen, nach dem Vorschlage der Bietenden, beim Nachweis von Sicherheit zur Erfuͤllung derselben, beruͤcksichtigt; der zwoͤlfte Theil des Gebots aber muß im Termin in Ostpreuß. Pfandbriefen deponirt werden.
Mohrungen, den 19. August 1830.
Koͤnigl. Ostpreuß. Landschafts⸗Direktion.
8
Beklanntmaochuns. Der bisherige Uebelstand, den die uͤberaus große immer mehr
angewachsene Vielfachheit der Kuxbruchtheile bei den Mannsfeld⸗
schen Berg- und Huͤttenwerken, und deren gesetzwidrige Zersplitte⸗ rung bis zu den kleinsten verschiedenartigsten Betraͤgen, sowohl in Bezug auf die Berechnung und Vertheilung der dadurch nicht sel— ten auf unauszahlbare Bruchpfennige verkleinerten Ausbeute, als auch auf die summarische Aufrechnung der Kuxtheile, wie auf die Anlegung neuer Berg⸗, Gegen⸗ und Hypothekenbuͤcher mit sich fuͤhrte, ist von Seiten der vorgesetzten hoͤhern Behoͤrde gemißbilligt, dessen sofortige Abstellung, in Gemaͤßheit gleichzeitig eroͤffneter, zweckdienlicher Vorschlaͤge hierzu, anbefohlen, und in Folge dessen, wie auf den Grund des von Seiten der betheiligten loͤblichen Ge⸗ werkschaften selbst, in der am 12. Mai d. J. zu Leipzig gehaltenen Jubilate-Meßkonferenz, dieserwegen einstimmig gefaßten Gewerken⸗ Beschlusses, nachstehendes Verfahren genehmigt worden:
1) Die bisherigen, bei den Mannsfeldschen Berg⸗ und Huͤtten⸗
werken, im Besitze der resp. Herren⸗ und Frauen⸗Gewerken befindlichen, aus gemischten Bruͤchen bestehenden Kuxtheile sollen, in so weit sie sich zu einer solchen Umwandlung eig— nen, von jetzt an auf den gemeinschaftlichen, hinfort als Mi⸗ nimum unveraͤnderlich feststehenden Generalnenner Neun⸗ zig reducirt, und bei dieser Operation, so weit es thunlich ist, der Grundsatz festgehalten werden, Theile von einem halben Neunzigstel hingegen fallen zu lassen.
Die aͤußerst geringen Bestandtheile, welche, in Folge dieses Verfahrens, dem bisherigen Bruchtheil⸗Besitzthum einiger Ge⸗ werken zu- und andern hinwiederum von den ihrigen abge⸗ waͤhrt werden muͤßen, betragen, dem Kurwerthe nach, in kei⸗ nem Falle uͤber 5 Rthlr., und sollen, nach dem Anhalten ei⸗ ner in diesem speciellen Falle zum Grunde gelegten Taxe von 1800 Rthlr. fuͤr einen ganzen Kux bei der Kreuz, von 900 Rthlr. hingegen fuͤr einen dergleichen bei jeder der uͤbrigen in Ausbeute stehenden vier Huͤtten, namentlich der Ober⸗, Mittel-, Silber- und Kupferkammerhuͤtte, gegenseitig baar ausgeglichen und dezahlt werden.
Diese Ausgleichung und Bezahlung erfolgt bei der naͤchsten Ausbeute⸗Vertheilung in der Art, daß die Inhaber der ver⸗ groͤßerten Bruchtheilkuxe den diesfaͤlligen Taxwerth der Zu⸗ lage von ihren Ausbeuten inne lassen, und um so viel weni⸗ ger abheben, die Besitzer der verkleinerten Bruchtheile aber den Taxwerth des Abgangs baar bezahlt und zu ihren Au beuten zugelegt erhalten.
Zur fortwaͤhrenden Aufrechthaltung dieser neuen Einrichtung sollen von jetzt an nur solche Kuxtheilungen in Kauf⸗, Erbe⸗ und allen andern Besitzungs⸗Veraͤnderungsfaͤllen bergamtlich gestattet und genehmigt werden, bei welchen der kleinste Bruch⸗ theil ein volles Neunzigstel betraͤgt, und was daher nach vor⸗ stehenden Bestimmungen nicht ferner theilbar ist, muß von den Interessenten außer dem Falle einer anderweiten, verfas⸗ sungsmaͤßigen Einigung zum Verkauf gebracht werden.
Von den bisherigen, in den Haͤnden der resp. Herren⸗ und Frauen⸗Gewerken der Ober-, Mittel⸗-, Kreuz⸗, Silber⸗- und Kupferkammerhuͤtte befindlichen Gewaͤhrscheinen werden alle diejenigen, deren dadurch belegtes, ganz oder zum Theil in Kuybruchtheilen bestehendes Besitzthum zur vorerwaͤhnten Re⸗ duction geeignet ist, in so weit hiermit, unter allen rechtlichen Folgen und Wirkungen fuͤr aufgehoben und ungultig erklaͤrt, und deren Inhaber zugleich zur unverzuͤglichen Einsendung der Originalien derselben an die unterzeichnete Behoͤrde mit der Zusicherung veranlaßt, daß ihnen dagegen neue, rentificirte Gewaͤhrscheine uͤbermacht werden sollen.
Außer einer zweimaligen Bekanntmachung dieses Avertisse⸗
ments in dem Merseburger Regierungs⸗Amtsblatt, in der
Leipziger, Berliner und Allgemeinen Augsburgschen Zeitung,
wird solches auch auf den naͤchsten Ausbeutbogen zu Michae⸗
lis d. J. zur Kenntniß der Interessenten kommen. “ Eisleben, den 30. Juni 1830.
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