Provinz. Name des Citaten.
Westpreußen. Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten
an das, den Johann Wysockischen Erben zugehoͤrige freie Alledial— Ritterauts, Antheil Orlick Nr. 126. Littr. C.
Desgl an das Christian Wilh. Schul⸗ tzesche Gasthoͤffs-Grundstuͤck zu Schlieben.
Desgl. an die Buͤrger und Tischler⸗ Meister Leonh. Seegerschen Grund— stuͤcke zu Torgau.
Desgl. an die Conrad Bohligschen Erben⸗Grundstuͤcke in Bennshausen.
Desgl. an die Grundstuͤcke der Erben des verstorb. Postboten Carl Hell⸗ muth zu Roßla.
Desgl. an die Grundstuͤcke der Erben der zu Questenberg verstorb. Hen⸗
U riette Christine Elisabeth Friedrich, geb. Brehme.
Desgl. an die Anspaͤnner Carl Gott⸗ lieb Frankeschen Grundstuͤcke zu Friesdorff.
Desgl. an die nachgelassenen Grund⸗ stuͤcke der verstorbenen Einwohner Salomo Wichreschen Eheleute zu Haynrode. 1
Desgl an das Tischlermeister Dreub⸗
lersche Grundstuͤck zu Halle.
Letzter bekannter Aufenthalt desselben. △&ͤ&ͤ.&.&qͤqͤ37777-—
Name des Gerichts. Eicnpt. Blatt, wo das Weitere
Sistir.⸗ 8 1““ zu ersehen.
Ob.⸗Ldger. z. Marien. 17. Nov. 30 Marienwerder Int.⸗Bl.
31. Jan 31. Naumburger Intell.⸗Bl. P. 1120.
13. Oct. 30.
Ger.⸗Amt v. Knhn⸗ 13.Oct. 30. dorff zu Bennshausen Graͤflt. Stollbera. Ju⸗ 14 Okt. 30. stis-Amt zu Roßla am Hatz
Dasselbe. 1 et
Freiherrl. v. Friesen⸗ sches Amts⸗Patrim.⸗ Gericht zu Schloß Rammelsburg.
Graͤfl. Stollberg. Ju⸗ stizs⸗Amt zu Roßla am Harz.
Ldger. zu Halle.
WFEIEIIEESIand.
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Citationen
verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens- 8o wie zuch Vorladungen unbekannter Prätendenten.
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Namt des] MName des Citaten. ’
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Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten an das, von dem Kaufmann Schel⸗ ler erkaufte ehemalige Ruhpfahlsche
Grundstuͤck zu Hildesheim.
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Hanover.
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Am 3. April 1810 verstarb zu Klein⸗Osterholz das Fraͤulein Catharine Wilhelmine v. Pfuhl, mit Hinterlassung eines Testaments vom 17. Juni 1803, publicirt den 26. April 1810, in welchem sie ihre Verwandten muͤtterlicher Seits, und namentlich folgende zu ihren alleinigen Erben eingesetzt hat:
a) den Buͤrger und Branntweinbrenner Jaͤuecke aus Werben; b) die verehel. Meyer, geb. Jaͤnecke daselbst;
ec) die Kinder der Ober⸗Amtmann Clausius, Catharine, geb. Schulze, vormals auf dem Amte Malchow;
8 d) die Kinder des Bruders der Letztern, des Destillateur Schulze
Die ad a und B gedachten Personen und resp. deren Erben, erscheinen gehoͤrig legitimirt, und haben gegenwaͤrtig, da die ad c und d eingesetzten Erben bisher nicht zu ermitteln gewesen, auf deren oͤffentliche Vorladung angetragen. Demgemaͤß werden hier⸗ durch die Kinder der verstorbenen Ober⸗Amtmann Clausius, Catha⸗ rine, geb. Schulzen, vormals zu Malchow, und die Kinder ihres Bruders, des Destillateur Schulze zu Berlin, so wie alle diejeni⸗ gen, welche ein naͤheres oder gleich nahes Erbrecht zu haben ver⸗ meinen, hierdurch vorgeladen, in dem auf 1“.“
den 24. November c., Vormittags 10 Uhr, F“
vor unserm Deputirten Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Auscultator Mager anberaumten Termine, entweder selbst oder durch einen zu⸗ laͤssigen Bevollmaͤchtigten, wozu ihnen beim Mangel an Bekannt⸗ schaft die Justiz⸗Commissarien Fritze, Loͤper, Damm und Oeltze, vorgeschlagen werden, an Gerichtsstelle zu erscheinen und ihr Ver⸗
wandtschafts⸗Verhaͤltniß zu der Erblasserin gehoͤrig nachzuweisen,
1.“
6 “ b
Letzter bekannter Aufenthalt ame 8 Gerichts. Pergmnbe Blatt, wo das Weitere
Termin. zu ersehen. Großbrit. Hanoͤvers. 22 Nov.30 Halberst. Jut.⸗Bl.p. 640. Stadtger. zu Hil⸗
derheww.
unter der Verwarnung, daß sie bei ihren Ausbleiben mit ihren Erb⸗Anspruͤchen praͤcludirt, die Geschwister Jaͤnecke und Meyer fuͤr die alleinige rechtmaͤßigen Erben angenommen, ihnen der Nachlaß zur freien Disposttion verabfolgt werden, und die nach erfolgter Praͤclusion sich etwa erst meldenden, naͤheren oder gleich nahen Erben, deren Handlungen und Dispositionen anzuerkennen schuldig, von ihnen weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzun⸗ gen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was als⸗ daun noch von der Erbschaft vorhanden seyn wird, zu begnuͤgen, rbunden seyn sollen. Magdeburg, den 11. August 1830.
Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landes⸗Gericht.
PMIEEnu
Auf Ansuchen der Wittwe des verstorbenen Muͤller⸗Meisters Heidtmann zu Neuenkirchen, geb. Maria Voigt, als Testaments⸗ Erbin der zu Neuenkirchen verstorbenen Wittwe Wendt, geb. Do⸗ rothea Lampe, werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde, an den Nachlaß der verstorb. Wittwe Wendt, Forderungen und Anspruͤche haben, geladen, daß sie solche entweder:
am 7. oder 21. September, oder 6. Oetober d. J., Morgens 9 Uhr, vor dem hiesigen Koͤnigl. Kreisgerichte anmeld und bewahrheiten, bei Strafe, daß sie sonst damit nicht weiter werden gehoͤrt, sondern durch die in dem letzten Termine zu erlas⸗ sende Praͤckusiv⸗Erkenntniß, werden ausgeschlossen werden.
Datum Greifswald, den 17. August 1830.
Koͤnigl. Kreisgericht hierselbst.
1“ I111 8 Auf den Antrag des Koͤnigl. Kamm rherrn Friedrich Wilhelm
und des Attache bei der Koͤnigl. Gesandf haft zu London, Heinrich
Alexander, Gebruͤder Grafen von Redern, ist das oͤffentliche Auf⸗ gebot des Kauf⸗Contracts, d. d. Klosterfelde, den 7. October 1815, aus welchem 125 Thl. ruͤckstaͤndiges Kaufgeld nebst 5 pCt. Zinsen, fuͤr die verwittwete Lehnschulze Rathenow, Ursula Catharina, geb. Beuster, auf den, dem Erbkruge zu Klosterfelde zugeschriebenen sogenannten wuͤsten Hof, im alten Hypotheken⸗Buche des Justiz⸗ Amtes Muͤhlenbeck Vol. II. pag. 1285, in unserm neuen Hypothe⸗ ken-Buche von Klosterfelde sub No. 33. Rub III. No. 2. eingetra⸗ gen worden, verfuͤgt, und es werden daher clle Diejenigen, welche als Eigenthuͤmer und deren Erben, Cessionarien, Pfand- oder Brief⸗Inhaber Anspruͤche an gedachtem Instrument und den daraus eingetragenen 125 Thl. zu haben vermeinen, hierdurch oͤffentlich vorgeladen, ihre Anspruͤche innerhalb 3 Monate, und spaͤtestens in dem auf den 6. December c., Morgens 10 Uhr,
auf hiesigem Justiz⸗Amte angesetzten Termin, anzumelden, widrigen⸗ falls ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und mi der Loͤschung ohne Production des Documents verfahren werden
wird Liebenwalde, den 12. August 1830.
Kini Peren tiz; eAUmet.
Zufolge Verfuͤgung des Koͤnigl. Hochloͤbl. Stadtgerichts vom 29. Juli d. J., ist zur Erwaͤhlung von General⸗Bevollmaͤchtigten zum Betriebe der Rechts-Angelegenheiten des Koͤnigsstaͤdtschen Theater⸗Actien⸗Vereins, so wie zur Regulirung der Vermoͤgens⸗ Angelegenheiten desselben und zur Einleitung der Vertheilung die⸗ ses Vermoͤgens, eine General⸗Versammlung saͤmmtlicher Actionairs des Koͤnigsstaͤdtschen Theater⸗Actien⸗Vereins auf
den 21. October d. J., Vormittags um 10 Uhr,
im Conferenz⸗Zimmer des Koͤnigsstaͤdtschen Theater⸗Gebaͤudes, an⸗ gesetzt worden. Indem der Unterzeichnete die Herrn Actionairs zu dieser General⸗Versammlung einladet, bemerkt derselbe:
1) daß die aus dem Stamm⸗Register ersichtlichen Actien⸗Inha⸗ ber, durch ein besonderes Cirkular von dem Zweck der ange⸗ setzten General⸗Versammlung und von den darin zu Berathung kommenden Gegenstaͤnde, speciell in Kenntniß gesetzt werden;
2) daß diejenigen Actien⸗Inhaber, welche im Stamm⸗Register noch nicht eingetragen sind, sich gefaͤlligst, vom 7. October an, in den Stunden von 10 bis 2 Uhr, mit Ausnahme des Sonn⸗ tags und des Mittwochs, unter Vorzeigung der Actien und
der Ankaufs⸗Nota bei dem Unterzeichneten zur Eintragung
iin das Stamm⸗-⸗Register, melden wollen;
3) daß zum Behuf der definitiven Legitimation der bei der Auf⸗
loͤsung des Vereins conecurirenden Actionairs in der General⸗ Versammlung, die Original⸗Actien produzirt werden muͤssen; daß die in dieser Versammlung ausbleibenden Actionairs nach dem Gesetze und dem Grund-Vertrage durch die Stimmen⸗ mehrheit, dem Erschienenen verpflichtet werden. Berlin, am 10. September 1830. 1
Kunowski, önigl. Justiz⸗Commissions⸗Rath und Syndikus
des Königsstädtschen Theater⸗Alctien⸗Vereins.
Kachdem der fruͤher in der vierten Compagnie des ehemaligen Ostpreußischen Jaͤger⸗Bataillons gestandene Jaͤger, Johann Christian Augustin, aus Friedrichsdorf bei Friedland in Ostpreußen gebuͤrtig,
in der Reihefolge, der naͤchste zur Ererbung eines in der gedachten
Compagnie erledigten eisernen Kreuzes geworden, uͤber dessen Auf⸗ enthalts⸗Ort aber nichts bekannt ist; so wird derselbe hierdurch auf⸗ gefordert: innerhalb zwei Monaten, spaͤtestens aber bis um 111144*“ b 8 dem Unterzeichneten von seinem Aufenthalts⸗Orte Nachricht zu ge⸗ ben, und gleichzeitig das ihm ausgefertigte Erbberechtigungs⸗Zeus⸗ niß, so wie ein ihm von seiner jetzt vorgesetzten Behoͤrde ausge⸗ stelltes Fuͤhrungs⸗Attest einzusenden, widrigenfalls er zu gewaͤrtigen hat, daß er bei dem diesmaligen Vorschlage uͤbergangen werden wird. Nach den diesseitigen Listen ist Moritten bei Labiau, der letzte Aufenthalts⸗Ort des ꝛc. Auqustin gewesen, und soll derselbe, nach den Abgangslisten der zur Forstversorgung berechtigten Individuen, im Jahr 1826 verstorben seyn, ohne daß es indeß moͤglich gewesen ware, das Naͤhere daruͤber zu ermitteln. Sollten daher die Ange⸗ hoͤrigen des ꝛc. Augustin, oder irgend eine Behoͤrde hierüber Aus⸗ kunft zu geben im Stande seyn, so wird dieselbe hierdurch unter portofreier Rubrik, erbeten.
Major und Commandeur der 1sten und 2ten Jäger⸗Abtheilung.
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Bei dem Stadtgericht allhier, soll das den Heydenreichschen
Herren- und Frauen Erben gehoͤrige, in der See⸗Gasse sub Nr. 70 gelegene, zu 2 Bieren brauberechtigte Haus, 8 [1 S18589,
voluntarisch subhastiret werden, welches heermit bekannt gemacht wird.
Die naͤhere Beschreibung des Hauses nebst Anzeige der Nutzun⸗ gen und Abgaben, auch der Subhastations⸗Bedingungen, ist den, on den Rathhaͤusern zu Leipzig, Chemnitz und allhie, au zgehangenen Patenten beigefuͤgt. b Dresden, den 10. September 1830. 3
Das Stadtgericht. 8 “
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Auf Antrag seiner elterlichen Miterben, wird der vormalige Handlungsdiener Christian August Ferdinand Heinrich, aus dem hiesigen Amtsdorf Frose, welcher im Jahre 1800 von Braunschweig aus, wo er zu der Zeit conditionirt, in Hollaͤndische Kriegsdienste getreten, darauf aber einige Jahre nachher als Kriegsgefangener in Magdeburg eingetroffen seyn soll, und seit dieser Zeit, uͤber sein Leben und seinen Aufenthalt, nicht die geringste Nachricht ergehen lassen, — oder dessen etwaige rechtmaͤßige Leibeserben, hierdurch geladen, wegen seines Erb⸗Antheils aus der elterlichen Verlassen⸗ schaft, laͤngstens binnen hier und
Dien stag, des 18. Jannar 1831, entweder selbst oder durch einen hinlaͤnglich legitimirten Bevoll⸗ maͤchtigten sich bei dem Herzogl. Justiz-Amte allhier einzufinden, widrigenfalls er nach Ablauf dieser Praͤjudicial⸗Frist in Gemaßheit des Landesherrlichen Edicts vom 2. December 1779, fuͤr tode er⸗ klaͤrt, und sein gedachtes Erbentheil den naͤchsten gesetzlichen Erben zugesprochen werden soll.
Hoym, den 10. September 1830.
Herzogl. Anhaltl. Justiz⸗Amt daselbst. 8 (L. S.) KST
Der aus Leau gebuͤrtige Christian Toͤdtmann (gewoͤhnlich Chri⸗ stoph Toͤdtmann genannt), welcher im Jahre 1812 als Fuͤselier mit dem Herzogl. Anhaltischen Bataillone nach Rußland gegangen ist, und seit dem 9. August desselben Jahres keine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalte an seinen Verwandten hat gelangen lassen, wird, auf Antrag seiner Geschwister, hiermit oͤffentlich ge⸗ laden, binnen drei saͤchsischen Fristen, spaͤtestens in dem auf 8
1 b-o n ͤ eemnbher d. . angesetzten Termine vor endesunterzeichneten Gerichten zu erschei⸗ nen, unter der Drohnng, daß er im Ausbleibungsfalle fuͤr todt. und sein Vermoͤgen fuͤr vererbt erklaͤrt werden wird.
Zugleich werden des Christoph Toͤdtmann unbekannte etwaige Leibes⸗ oder Testaments⸗Erben, und alle diejenigen, welche an dessen Vermoͤgen Anspruͤche zu haben glauben, bei Verlust ihrer Rechte, aufgefordert, bis zum 14. December d. J, sich bei den unterzeichneten Gerichten zu melden, sich gehoͤrig zu legitimiren, und ihre Forderungen zu bescheinigen. b
Zur Bekanntmachung der Todeserklaͤrung somwje zur Eroͤffnung eines Praͤclusions⸗Bescheides, ist eventuell
der 14 Deiember 1830 terminlich anberaumt worden. BVBernburg, den 16. Juli 1830.
Adelig von Krosigksche Gerichte uͤber Leau
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Vportheilhaftes Verkaufs⸗Anerbieten.
In einer freundlichen, mit mannigfaltigen Naturschoͤnheiten begabten Gegend des Koͤnigreichs Sachsen, soll, Familien⸗Verhaͤlt⸗ nisse wegen, ein Grundstüͤck fuͤr 20000 Thl. verkauft werden, zu welchem circa 112 Morgen der besten Felder und Wiesen, und 10 Morgen Waldungen gehoͤren. Ein vortreff licher Mineral⸗Brunnen, der warm hervorguellend, fast gleiche Eigenschaften wie die beruͤhm⸗ ten Toͤplitzer besitzt, und dessen Ruf und Heilkraft waͤhrend eines Zeitraums von mehr als 400 Jahren, hinlaͤnglich begruͤndet wurde, so wie die damit verbundene, sehr besuchte Badeanstalt, Gast⸗ und Schenkgerechtigkeit, Steuerfreie Branerei und Brennerei ꝛc. ꝛc., versprechen den Besitzer dieses Grundstuͤckes schon eine reine Ein nahme von jaͤhrlich 1000 Thl., die durch den vortheilhaften Ruf, welchen das Bad in der Umgegend hat, so wie durch eine dicht vorbeifuͤhrende, sehr frequente Kunststraße, die Naͤhe mehre⸗ rer Staͤdte, deren Bewohner dasselbe sehr haͤufig besuchen ꝛc., fuͤr ewige Zeiten gesichert wird.
Kauflustige haben sich durch Portofreie Briefe zu wenden: an den Koͤgigl. Saͤchsis. Oberfoͤrster Pernitzsch in Wolkenstein, im Saͤchsischen Erzgebirge.
8 8 8 5 8 116
. Unterzeichnetes Buͤreau, welches sich mit dem Ein⸗ und Ver⸗ kaufe von Produeten jeder Art beschaͤftigt, empfiehlt sich zugleich b den in⸗ und auslaͤndischen Herren Kaufleuten zu guͤtigen Auftraͤa gen, wegen Ein- und Verkauf von Stab⸗, Bau⸗ und Brennhol, und versichert die reelste und prompteste Bedienung.
Anfrage und Adreß⸗Buüͤreau zu b iijm alten Rathhause.
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