1830 / 362 p. 47 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens-Confiscation 9

so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.

Name des

Mecklenburg⸗ Die unbekannten Glaͤubiger an das Strelitz. Vermoͤgen des Amtmanns Herz⸗ berg zu Laͤwen.

Vpon dem Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Ruͤgen werden auf Ansuchen der Geschwister von Hewegrgm. ihr ssei vielen Jahren abwesender Bruder, der Gustav Carl von Klinkom⸗

stroͤm, Sohn des verstorbenen Koͤnigl. Hofgerichts⸗Assessors Gustap

von Klinkowstroͤm, der im October 1789 in Greifswald geboren, und von dessen Leben oder Tode seit Januar 1808 da er unter de ersten Compagnie des zweiten Batailons der Koͤnigl. Wallonischen Garde in Barcellona stand keine weitere Nachricht eingegangen ist, oder dessen Erben, oder wer sonst etwa an dem zuruͤckgelassenen Vermoͤgen desselben Anspruͤche zu haben vermeint, hierdurch vor⸗

sie in termino .

18. October 1831, Morgens 10 Uhr,

ihre Anspruͤche vorbringen, auch das etwa zu ihrer Noͤthige beschaffen, im widrigen durch die am 1. De⸗ eember desselben Jahres zu erlassenbe Praͤclusv⸗Erkenntniß der Verschollene fuͤr todt, etwanige sonstige Praͤtendenten fuͤr vlaͤclu⸗ dirt und uͤber den Nachlaß, gesetzlicher Bestimmung gemaͤß, zum Vortheil der naͤchsten Verwandten werde verfuͤgt werden. Datum Greifswald, den 11. September 1830.

Koͤnigl. Preuß Hofgericht von Pommeern und Ruͤgen.

Director.

ö11u1“

„Auf Ansuchen der Wittwe des verstorbenen Muͤller⸗Meisters

eibtmann zu Neuenkirchen, geb. Maria Voigt, als Testaments⸗ Erbin der zu Neuenkirchen verstorbenen Wittwe Wendt, geb. Do⸗ rothea Lampe, werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde, an den Nachlaß der verstorb. Wittwe Wendt, Forderungen und Anspruͤche haben, geladen, daß sie solche entweder:

am 7. oder 21. September, oder 6. Oectober d J.,

Morgens 9 Uhr, vor dem hiesigen Koͤnigl. Kreisgerichte anmelden

und bewahrheiten, bei Strafe, daß sie sonst damit nicht weiter

werden gehoͤrt, sondern durch die in dem letzten Termine zu erlas⸗

sende Praͤclusiv⸗Erkenntniß, werden ausgeschlossen werden. Datum Greifswald, den 17. August 1830.

Koͤnigl. Kreisgericht hierselbst 1 Dr. J. P. F. Eichstaͤdt.

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Ebietal⸗Citation.

Nachdem uͤber das saͤmmtliche Vermoͤgen des Kaufmanns Peter Driediger und dessen Ehefrau Sara, geborne Wienf hierselbst, unter der Handlungs⸗Firma: Julius Wienß Erben, durch die

a orden, so werden die Glaͤubiger derselben, hier⸗ durch aufgefordert, in dem auf 8 3 den 18. November 1830 ierselbst angesetzten Liquidations⸗Termine, entweder in Person oder urch gesetzlich zulaͤssige Bevollmaͤchtiste zu erscheinen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzuzeigen, und die Dokumente, Briefschaften und sonstigen Beweismittel daruͤber vorzulegen, im entgegengesetzten Falle aber zu gewaͤrtigen, daß sie mit allen ihren Forderungen an die Masse, praͤcludirt, und ihnen deshalb gegen die abrigen Glaͤubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Zugleich wird denjenigen, welche durch allzu weite Entfernung oder andere legale Ehehaften, an der persönlichen Erscheinung ge⸗ hindert werden, und denen es hierselbst an Bekanntschaft seblt, E““ in Marienburg, in Vor⸗ schlag gebracht, an den sie sich wenden, und denselben mit Infor⸗ mation und Vollmacht versehen koͤnnen erkReaöecba FTSiegenhoff, den 26. Juli 1830.

Koͤnigl Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Letzter bekannter Landes. 8 desselben.

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verter teeeScb srSefeSagescsesid An. wrSö Seias NeEhekrs Heebacd IeDakevsne de rce IeenCh beassa EMSdosrv. Aufenthalt Name des Gerichts. Perendn Blatt, wo das Weitere

Termin. zu ersehen.

Großherzogl. Meckl. 8. Nov. 30 Stettiner Intell.⸗Blatt Justiz⸗Kanzlei zu Neu⸗Strelit ’1

Die beiden Gebruͤder Cordavau von hier, nemlich: Ludwig Cordavau, geboren den 24. August 1760, welcher als Buch⸗

binder angeblich nach London gegangen, und von da aus, c-

Jahre 1797, die letzte Nachricht von sich gegeben hat, und

Isaac Cordavau geboren den 8. August 1763, welcher seit dem Jahre 1803, wo er sich von Landshut aus nach eg um daselbst zu Schiffe zu gehen, begeben hat, in un ekannter Ab⸗ vhgendele lebt, 1“¹ werden auf Antrag ihres Curators, des Justiz⸗Commissarius Bo⸗ selli hierselbst, und des Major v. Seidlschen ———— Regierungs⸗Secretair Muͤnster in Liegnitz, nebst ihren etwa zuruͤck⸗ gelassenen unbekaunren Erben, hierdurch oͤffentlich aufgefordert, sich innerhalb neun Monaten, spaͤtestens aber in dem, vor dem Depu⸗ tirten, Herrn Landgerichts⸗Rath Model, auf den 19. Februar 1831, Morgens 10 Uhr, in dem Locale des unterzeichneten Landgerichts angesetzten Termine, versoͤnlich oder schriftlich zu melden, und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls sie fuͤr todt erklaͤrt, und deren in 1034 Thl. bestehendes Vermoͤgen, den sich bereits gemeldeten Erben, nach ge⸗ fuͤhrter Legitimation uͤberwiesen werden soll. Halle, den 23. Mäaͤrt 1830.

FKoenigzliches Preuß. Landgericht. 8“

hesesban

Johann Carl Gustav Badestein aus Bergen gebüͤrtig, welcher 1808 nach Braunschweig gegangen, und dort in Westphaͤlische Kriegs⸗ dienste getreten seyn soll, seitdem aber keine Nachricht von sich ge⸗ geben hat, oder dessen etwanige Leibeserben, werden hierdurch auf⸗ gefordert, innerhalb Jahresfrist sich hierselbst zu melden, und uͤber ihren Aufenthaltsort Auskunft zu geben, widrigenfalls der J. C. G. Badestein im Termine den 1. Julius 1831, fuͤr todt wird er⸗ klaͤrt, seine etwanigen Leibeterben aber in diesem Termine werden praͤcludirt, und das Vermoͤgen des verschollenen Badestein dem gaͤchsten Intestat⸗Erben wird ausgeliefert werden.

Datum Loitz, den 5. Junius 1830.

Buͤrgermeister und Rath hierselbst

Zufolge Verfuͤgung des Koͤnigl. Hochloͤbl. Stadtgerichts vom 29. Juli d. J., ist zur Erwaͤhlung von General⸗Bevollmaͤchtigten

zum Betriebe der Rechts⸗Angelegenheiten des Königsstaͤdtschen Theater⸗Actien⸗Vereins, so wie zur Regulirung der Vermoͤgens⸗ Angelegenheiten desselben und zur Einleitung der Vertheilung die⸗ ses Vermoͤgens, eine General⸗Versammlung saͤmmtlicher Actionairs des Koͤnigsstaͤdtschen Theater⸗Actien⸗Vereins auf 1““ den 21. October d. J, Vormittags um 10.Uhr,

im Conferenz⸗Zimmer des Koͤnigsstaͤdtschen Theater⸗Gebaͤudes, an⸗ gesetzt worden. Indem der Unterzeichnete die Herrn Actionairs zu dieser General⸗Versammlung einladet, bemerkt derselbe:

¹) daß die aus dem Stamm⸗Register ersichtlichen Actien⸗Inha⸗ ber, durch ein besonderes Cirkular von dem Zweck der ange⸗ koommenden Gegenstaͤnde, speciell in Kenntniß gesetzt werden; 2) daß diejenigen Actien⸗Inhaber, welche im Stamm⸗Register noocch nicht eingetragen sind, sich gefaͤlligst, vom 7. October an, in den Stunden von 10 bis 2 Uhr, mit Ausnahme des Sonn⸗ tags und des Mittwochs, unter Vorzeigung der Actien und der Ankaufs⸗Nota bei dem Unterzeichneten zur Eintragung in das Stamm⸗Register, melden wollen;

3) daß zum Behuf der definitiven Legitimation der bei der Auf⸗ 29loͤsung des Vereins concurirenden Aetionairs in der General⸗ Versammluns, die Original⸗Actien produzirt werden muͤssen;

.2200.

setzten General⸗Versammlung und von den darin zu Berathung

4) daß die in dieser Versammluns ausbleibenden Aectionairs nach dem Gesetze und dem Grund⸗Vertrage durch die Stimmen⸗ mehrheit, dem Erschienenen verpflichtet werden.

Berlin, am 10. September 1830. 8 Kunowski,

Königl. Justiz⸗Commisstons⸗Rath und Syndikus

des Königsstädtschen Theater⸗Actien⸗Vereins

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Nachdem der fruͤher in der vierten Compagnie des ehemaligen Ostpreußischen Jaͤger⸗Bataillons gestandene Jaͤger, Johann Christian Augustin, aus Friedrichsdorf bei Friedland in Ostpreußen gebuͤrtig, in der Reihefolge, der naͤchste zur Ererbung eines in der gedachten Compagnie erledigten eisernen Kreuzes geworden, uͤber dessen Auf⸗ enthalts⸗Ort aber nichts bekannt ist; so wird derselbe hierdurch auf⸗ gefordert: innerhalb zwei Monaten, spaͤtestens aber bis um

1 Z88129. dem Unterzeichneten von seinem Aufenthalts⸗Orte Nachricht zu ge⸗ ben, und gleichzeitig das ihm ausgefertigte Erbberechtisungs⸗Zeus⸗ niß, so wie ein ihm von seiner jetzt vorgesetzten Behoͤrde ausge⸗ stelltes Fuͤhrungs⸗Attest einzusenden, widrigenfalls er zu gewaͤrtigen hat, daß er bei dem diesmaligen Vorschlage uͤbergangen. werden wird.

Nach den diesseitigen Listen ist Moritten bei Labiau, der letzte Aufenthalts⸗Ort des ꝛc. Augustin gewesen, und soll derselbe, nach den Abgangslisten der zur Forstversorgung berechtigten Individuen, im Jahr 1826 verstorben seyn, ohne daß es indeß moͤglich gewesen waͤre, das Naͤhere daruͤber zu ermitteln. Sollten daher die Ange⸗ hoͤrigen des ꝛc. Augustin, oder irgend eine Behoͤrde hieruͤber Aus⸗ kunft zu geben im Stande seyn, so wird dieselbe hierdurch unter portofreier Rubrik, erbeten. .“

Greifswald, den 13. September 1830.

v. Klaß,

und Commandeur der 1sten und 2ten MWMaer⸗ Abtheilung. 8

11616“

Es sollen die im Greifswaldischen Kreise belegenen Guͤter Ranzin und Oldenburg, von Trinitatis 1831 an, anderweitig auf eine angemessene Reihe von Jahren verpachtet werden, und auf Ansuchen des Herrn Kammerherrn von Horn, ist mir von Seiten des Koͤnigl. Hochlobsamen Hofgerichtes der specielle Auftrag geworden, diese Verpachtung unter zu hoffender Genehmigung der von Horn⸗ schen Glaͤubiger, mit welchen hiernaͤchst besonders verhandelt wer⸗ den wird, im Wege einer öͤffentlichen Licitation, zum Stande zu bringen. In Folge dessen sind die Aufbots⸗Termine auf *

den 2, 16. und 30. November dieses Jahres, bestimmt, und es werden daher alle diejenigen, die diese Guͤter zu pachten Genuͤge finden, hiemittelst eingeladen, sich an den be⸗ stimmten Tagen, Morgens um 10 Uhr, hierselbst in dem Engelschen Hause, Baderstraße Nr. 3, einzufinden, ihren Bot zu Protocoll abzugeben und dem Befinden nach das Weitere zu erwarten. Die Pacht⸗Bedingungen werden in dem ersten Termine vorgelegt und zanaͤchst zur beliebigen Einsicht sowohl in dem Engelschen Hause, als auf dem Hofe zu Ranzin niedergelegt werden. Wer die Guͤter in Augenschein zu nehmen wuͤnscht, hat sich dazu mit einer schrift⸗ lichen Erlaubniß des Herr Dr. von Gagern, als Geschaͤftsfuͤhrer des

Heerrn Kammerherrn von Horn, zu versehen

Greisswald, am 30. September 1830. b Syndicus Dr. C. Gesterding.

Verkauf eines Ritterguts.

8 Ein Allodial⸗Rittergut im Regierungs⸗Bezirk Magdeburg, zwei Meilen vom rechten Elb⸗yUfer belegen, voon circa 1900 Morgen Ackerland mit vollstaͤndigem In⸗ wveentarium, mit Wiesen, Gaͤrten, bedeutenden Hoizungen, Teichen, Torfmooren, einer Ziegelei, Brauerei, eigener Jagdgerechtigkeit und Jurisdiction, so wie auch mit dem dazu gehoͤrigen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebaͤude, soll aus freier Hand verkauft werden.. 1 Kauflustigen werde ich mit Vergnuügen daruͤber naͤhere Aus⸗ kunft geben, und die betreffenden Anschlaͤge gegen Bezablung der

Kopialien mittheilen.

Halberstadt, den 1. October 1830. Der Commissionair Boͤhme.

v 1 ufforderung. Der Geh. Rath und Domprobst, Herr Hans Ernst Knoch, hat

n seinem, am 13. July 1704 errichteten estamente, zwei Stipendien fuͤr arme Studirende adelichen Geschlechts jedes zu funfzig Tha⸗

ler alljaͤhrlich gestiftet und verordnet, daß seine aus dem Knoch⸗

schen und Ponickauschen Geschlecht herstammenden Verwandten vaͤterlicher und muͤtterlicher Seits vorzugsweise vor Fremden zum Genuß der gedachten Stipendien gelassen werden sollen.

Da nach den Resultaten der in andern Rechtsverhaͤltnissen an⸗ gestellten Eroͤrterungen, verwandte Praͤtendenten nicht existiren koͤn⸗ nen, so habe ich, vermoͤge des mir als dem Besitzer der Knoch⸗ schen Fideicommisguͤter zustehenden Collatur⸗Rechts, das ein? der gedachten Stipendien auf die Zeit von Ostern 1829 bis Ostern 1832, und das andere auf die Zeit von Ostern 1830 bis Ostern 1834 an Fremde vergeben. In Folge eines von E. hohen Kirchenrathe und Dber⸗Consistorio zu Dresden mir ertheilten Bescheids und in Ge⸗ maͤßheit der unterm 27. September 1825 abgeschlossenen Conven⸗ tion Art. IV. sub 7 b, so wie der unterm 5. November 1828 er⸗ gangenen Verordnung E. hohen Koͤnigl. Saͤchs. Kirchenraths wird jedoch die zu Ostern 1829 und zu Ostern 1830 eingetretene Erle⸗ digung der bemeldeten Stipendien zur allgemeinen Kenntniß ge⸗ bracht; auch werden diejenigen, welche auf den Genuß dieser Sti⸗ pendien vermoͤge der angezogenen Stiftungs⸗Urkunde besondere An⸗ spruͤche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, sich bis zun

funfzehnten December 1830 bei mir zu melden, und ihre Legitimation zu bewirken

Sign. Dresden, am 4. September 1830.

Johann Heinrich Wilhelm Gustav von Hartmann, 1. genannt Knoch.

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Vortheilhaftes Verkaufs⸗Anxrbieten.

In einer freundlichen, mit mannigfaltigen Naturschoͤnheiten begabten Gegend des Koͤnigreichs Sachsen, soll, Familien⸗Verhaͤlt. nisse wegen, ein Grundstuͤck fuͤr 20000 Thl. verkauft werden, zu welchem circa 112 Morgen der besten Felder und Wiesen, und 10 Morgen Waldungen gehoͤren. Ein vortrefflicher Mineral⸗Brunnen, der warm hervorquellend, fast gleiche Eigenschaften wie die beruͤhm⸗ ten Toͤplitzer besitzt, und dessen Ruf und Heilkraft waͤhrend einez Zeitraums von mehr als 400 Jahren, hinkaͤnalich begruͤndet wurde, so wie die damit verbundene, sehr besuchte Badeanstalt, Gast⸗ und Schenkgerechtigkeit, Steuerfreie Brauerei und Brennerei ꝛc. ꝛc., versprechen den Besitzer dieses Grundstuͤckes schon eine reine Ein nahme von jaͤhrlich 1000 Thl., die durch den vortheilhaften Ruf, welchen das Bad in der Umgegend hat, so wie durch eine dicht vorbeiführende, sehr frequente Kunststraße, die Naͤhe mehre⸗ rer Staͤdte, deren Bewohner dasselbe sehr haͤufig besuchen ꝛc., fuͤr ewige Zeiten gesichert wird. b

Kauflustige haben sich durch Portofreie Briefe zu wenden au den Koͤnigl. Saͤchsis. Oberfoͤrster Pernitzsch in Wolkenstein, im

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Saͤchsischen Erzgebirge.

Mittelteutsche Lebensversicherungs⸗Anstalt.

Dieselbe beruht auf Gegenseitigkeit und Oeffentlichkeit, uͤder⸗ nimmt Verficherungen auf Summen von 100 6000 Gulden, (spaͤ⸗ ter auch hoͤher) und steht allen Individuen edes Standes, in dem Alter vom 15.— 75 Jahre offen. Der ausfuhrliche Plan ist dahier bei dem Ausschusse unentgeltlich zu haben. 1

Das Charakteristische unserer Anstalt vor ihren Schwestern ist:

1) Die strengste Gleichstellung der Versicherten ge⸗ gen einander, wodurch insbesondere die juͤngeren Indivi⸗ duen weit niedrigere Beitraͤge zu entrichten haben.

2) Die Zahlung der Beitraͤge in vierteljaͤhrlichen allge⸗ mein festgesetzten Zielen, wodurch nicht nur den Ver⸗ sicherten dieselbe erleichtert, sondern auch eine hoͤhere Benutzung der Gelder bezweckt, und die Verwaltung

ungemein vereinfacht wird.

3) Die Ausschließung der fruͤher Verstorbenen (oder —vielmehr deren Erben) von dem Antheil an den sich ergebenden Ueberschuͤssen, um nicht die laͤnger Lebenden in Nachtheil zu bringen. Da naͤmlich die fruͤher Sterbenden jedenfalls bedeutenden Gewing aus ihrer Versiche⸗ rung ziehen, so hat man denselben nicht noch zum Nachtheil der läͤnger Lebenden vermehren wollen, sondern durch eine

8 verhaͤltnißmaͤßige Zahl von Beitraͤgen die Anspruͤche auf Ueber⸗

schuß bedingt.

Das Verzeichniß der Agenten, kann erst spaͤter bekannt gemacht werden; man bittet daher, die Anmeldungen schriftlich unter der Adresse: des Ausschusses der mittelteutschen Lebensver⸗ sicherungs⸗Anstalt in Gießen, portofrei abzusenden. Eine persoͤnliche Meldung dahier oder bei einem Agenten ist erst nach dem Zusammentritte von 500 Theilnehmern bei Aushaͤndigung der Urkunden noͤthig. Dieser Zeitpunkt moͤchte sich indessen aus dem dahier sichtbaren Interesse zu schließen, nicht lange hinausschieben, und die sich Meldenden haben den Vortheil, daß die Beitraͤge ihrem derteitigen Alter gemaͤß bestimmt werden.

Giessen, den 21. Juli 1830.

Der Ausschuß der mittelteutschen Lebensver⸗ sicherungs⸗Anstalt.

G. F. Heyer, Vater. Knorr, Geh. Reg.⸗Nath. v Ricker

8 G. H. Schirmer. Dr. F⸗ Schmitthenner, rof.