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ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens-Confiscation,
so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.
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Name des Citaten. desselben.
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Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten an das Grundstuͤck der verehel. Zim⸗ merpolier Bliefert, vormals ver⸗ wittwete Kramm zu Landsbers an der Warthe.
Koch, Carl Wilhelm, Schuhmacher.
Thiele, separirte Seidenwirkergesellen unbekannt. Frau, Charlotte Sabine, geb. Gaul, genannt Vollmar.
Die unbekannt. Anspruchsberechtigten an die, fuͤr die Wittwe des Raths— dieners Delff, geb. Gambfe, auf die Seiler-Meister Vonthinschen Grundstuͤcke eingetragen stehenden 30 Thl.
Desgl. an das Vermoͤgen des Leder⸗ zurichter Ernst Friedrich Riemann, sonst zu Berlin.
Die Erben des 1813 zu Siemianice verstorben. Probstes Alexius Wod⸗ zynski, und des am 21. Octbr. 1809 zu Riegocin verstorben. Oekonoms Joseph Pischlinsky.
Die unbekannt. Anspruchsberechtigten an das, zum Nachlaß des Ignatz v. Karnkowski gehoͤrige adelige Gut Pogrzybow.
Desgl. an den Nachlaß des zu Gacz; e Paͤchters Jos. Schmitt⸗ kowski.
denburg
d i ecetal
Letzter bekannter Aufenthalt
8 2 8 1801 auf der Wanderschaft in Stdtger. zu Schoͤn⸗ 10.Feb. 31. Beelitz bei Potsdam.
Sssigreaser -Enss eesEAeSknxdsdeesE.adteaweervnmxwIhessäsceeNssar.:
Perempt. Blatt, wo das Weitere
Sistir.⸗ zu ersehen.
Name des Gerichts. — Termin.
Land⸗ u. Stadtger. 24. Nov. 30 Landsberg a. d. W. 8
11““
8 fließ. 1b Kammerger.z. Berlin. 5. Mrz. 31
v. Rohrsches Ger. zu 12.Jan. 31. Meyenburg.
Stdtger. zu Soldin. 7. Dec. 30
Ldger. z. Krotoschin. 29. Apr. 31.
Dasselbe.
0 5)
2le
Citaftionen
verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens-Confiscation, so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.
Name des Citaten. desselben.
Mecklenburg⸗ Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten Schwerin. an das, von dem Major von Flotow auf Wahlow verkaufte Lehngut Lu⸗ ckow, im Amte Luͤbz. “
Bekanntm
Von dem Ober⸗Konsistorial⸗Seeretair Johann Heinrich Heyder zu Dresden, ist mittelst Testaments vom 23. December 1785 ein Kapital von 2000 Thl. zu einem Stipendium fuͤr Studirende auf der Landesschule zu Pforte und beiden Saͤchsischen Universitaͤten in der Maaße bestimmt, daß, so lange Jemand von seiner Familie studire, oder eine ehrliche Profession erlerne, demselben, jedesmal aber nur einem, die drei Jahre uͤber, welche er studire, oder resp. in der Lehre stehe, vorzugsweise das Stipendium gereicht werden, und Fweset jedesmalige Aelteste von der Familie die Kollatur aben solle Dlenle chen ist von dem Kandidaten der Theologie, M. Georg Karl Petri in Wittenberg, mittelst Testaments vom 22. August 1738, ein Kapital von 200 Thl. zu einem Stipendium dergestalt ausgesetzt, daß die Zinsen davon ein fleißiger und armer Studiosus theologiae zu Leipzig oder Wittenberg, 2 bis 3 Jahre auf der Uni⸗ versitaͤt genießen, doch, wenn von des Stifters Freunden einer oder der andere Theolsgie studiert, dieser vor andern dazu gelangen, und daß das Stipendium durch das Ober⸗Konsistorium zu Dresden, ver⸗ geben werden soll. XX“ .
Die Verwaltung beider Stipendien ist in Folge der zwischen der Koͤnigl. Preußischen und Koͤnigl. Saͤchsischen Regierung am 27. September 1825 abgeschlossenen Konvenzion auf uns uͤbergegangen, und der Fond der Heyderschen Stiftung besteht jetzt in 3600 Thl. Staats⸗Schuldscheinen, der der Petrischen Stiftung aber in 925 Thl. dergleichen. b Da nun seit laͤnger als vier Wochen kein qualificirter Ge⸗
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Letzter bekannter Aufenthalt
Name des Gerichts. Perempt. Blatt, wo das Weitere
Seefinr. zu ersehen.
Großherzogl. Mecklen⸗ 29. Oet. 30. Berlin. Int.⸗Bl. p. 6683. burg⸗Schwerinsches “ “. Lehnskammer⸗Praͤsi⸗
dium zu Schwerin.
Aa ch u n g e n.
schlechts⸗Verwandter zu diesen Stipendien sich gemeldet hat, solche also nach Art. IV. Nr. 7. Tit. 6, als erledigt anzusehen sind, so wird solches hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, und die etwanisgen unbekannten Interessenten werden zugleich vorgeladen,
in dem auf den 13. Deiember d. J, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗Referendar von Westphalen, auf dem
hiesigen Ober⸗Landesserichte angesetzten Termine zu erscheinen, ihre Anspruͤche an die genannten Stipendien anzumelden, und sich dieserhalb gehoͤrig zu legitimiren. “ 1“ 1
Im Fall sich Niemand meldet und legitimirt, wird uͤber die hiernach den Heyderschen und Petrischen Familiengliedern zustehen⸗ den Genuß⸗Rechte zu Gunsten anderer, dieser Stipendien wuͤrdiger
und beduͤrftiger Personen, verfuͤgt werden.
Naumburg, den 8. October 1830. 1 Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von Sachsen.
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Oeffentliche Bekanntmachung. Von dem Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgerichte, wird in Gemaͤß⸗
heit des §. 137 seq. Tit. 17. Th. I. des Allgem. Landrechts, den
noch etwa unbekannten Glaͤubigern des am 22. November 1829 hierselbst verstorbenen Kaufmann Amand Polenz, die bevorstehende Theilung seines Nachlasses unter die Wittwe und Kinder, hiermit oͤffentlich bekannt gemacht, um ihre etwanigen Forderungen an die⸗
sen Nachlaoß, laͤngstens binnen 6 Monaten bei uns anzuzeigen und
eltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist, die mit
er Anmeldung ausgebliebenen Erbschafts⸗Glaͤubiger, sich an jeden Erben nur nach Verhaͤltniß seines Erbtheils, halten koͤnnen.
Glatz, den 10. October 1830.
Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
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Da die Eigenthuͤmer folgender, in unserem Depositorio befind⸗ lichen Massen: 1) 7 Thl. 9 sgr. 9 pf., gehoͤrig den Schlossergesellen George Frie⸗
drich und Johann Gottlob Zoͤllner aus Wolffslacke;
2) 1 Thl. 12 sgr. 11 pf., gehoͤrig den Erben des zu Vehlefanz
verstorbenen Schneidergesellen Friedrich Scheller, namentlich: a) der verwittweten Unteroffieier Haase zu Reu⸗Ruppin, b) der verehelichten Messertraͤger Schoͤpper, Catharina Marie, gebornen Fleischer zu Friesack, . c) dem Grenadier Scheller, im ehemaligen Regimente 8 Prinz Ferdinand, zu Neu⸗Ruppin; 12 Thl. 15 sgr. Gold, und 38 Thl. 1 sgr. 4 pf Cour. baar, und 50 Thl. Gold und 180 Thl. Cour. in Activis, gehörig dem Musquetier Johann Jacob Fabricius aus Vehlefanz; 2 Thl. 2 sgr. 10 pf. baar, und 10 Thl. Cour. Activa, gehoͤrig: a) der abwesenden Marie Dorothee Siegismund, b) der verehel. Soldat Baͤcker, Anne Sophie, gebornen Lindemann, als Erben des zu Vehlefanz verstorbenen Buͤdners Siegmund Lindemann; 1 Thl. 23 sgr. 9 pf. baar und 10 Thl. Cour. Activa, gehoͤrig der verschollenen Charlotte Henriette Schulz aus Vehlefanz; 17 Thl. 6 sgr. 4 pf. Cour., gehoͤrig der abwesenden Bauer⸗ tochter Marie Dorothee Siegis mund aus Vehlefanz: 6 Thl. 29 sgr. 1 pf. Cour. zu der bereits ausgeschuͤtteten Cre⸗ dit⸗Masse des hierselbst verstorbenen Kolonisten Mathias Kaß⸗ neritz und seiner Ehefrau, Anne Catharine, geb. Fielitz, gehoͤrig; 8) 3 Thl. 12 sgr. 8 pf. zu der gleichfalls schon ausgeschuͤtteten Credit⸗Masse des hierselbst verstorbenen Amtmanns Friedrich Samuel Victor Krippenstapel gehoͤrig;
9) 1 Thl. 2 sgr. 2 pf., die der Unterofficier Timcke zu Spandau an den Nachlaß des hierselbst verstorbenen Unterofficiers Chri⸗ stian Kuhpfahl zu fordern hat; 2
110) 1 Thl. 3 sgr. baar und 35 Thl. Cour. Aetiva, gehoͤrig dem abwesenden Kuͤster Christoph Gerhardt aus Staats;
1) 3 Thl. 15 sgr. 11 pf. baar und 5 Thl. Cour. Activa, gehoͤrig
den abwesenden Gebruͤdern Schweizer von hier; 8
2) 4 Thl. 18 sgr. 10 pf. baar und 15 Thl. Cour. Activa, gehoͤrig
den abwesenden Gebruͤdern: v“ Carl Friedrich und Pflug; “ David Friedrich 6“
13) 1 818 16 sgr. 8 pf., gehoͤrig dem abwesenden Johann Friedrich Wolter von hier; 8—
14) 5 Thl. 11 pf. baar und 75 Thl. Counr. Activa, gehoͤrig dem abwesenden Commissionair Lawisch aus Berlin;
15) 2 Thl. 10 sgr. 2 pf. bgar und 5 Thl. Cour. Activa, gehoͤrig den abwesenden Gebruͤdern Wilhelm und Adam Arendt von
ter;
16) 4 Thl. 20 sgr. 6 pf. baar und 30 Thl. Cour. Activa, gehoͤrig dem “ Boͤttchergesellen Carl Wilhelm Hindermeyer von hier; —
17) 17 sgr. 8 pf. und 20 Thl, Cour. Aetiva, gehoͤrig dem abwesen⸗
dden Schneidergesellen Carl Christian Friedrich Lehmann von hier; 88 1b
18) 15 sgr. 11 pf., gehoͤrig dem abwesenden Schneidergesellen Jo⸗
heann Wilhelm Hoͤlle von hier;
ihrem Aufenthalte nach unbekannt sind, so werden dieselben hier⸗
mit aufgefordert, sich binnen 4 Wochen, und spaͤtestens in termino
den 27. November d. J., Morgens 10 Uhr,
auf der hiestzen Gerichtsstube einzufinden, und gehoͤrig zu legitimi⸗
ren, widrigenfalls in Gemaͤßheit des Reseripts des Koͤnigl. Justiz⸗
Ministerii vom 19. Maͤrz d. J., die Absendung der bezeichneten
Massen an die Justiz⸗Officianten⸗Wittwen⸗Casse erfolgen wird. Cremmen, den 2. October 1830.
Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtge richt.
8 Bekanntmachung.
Das im Landraͤthl. Schwetzer Kreise, Marienwerderschen Re⸗ gierungs⸗Departements belegene, der Westpreußischen Landschaft adjudicirte, von den Staͤdten Schwetz 3 Meilen, Graudenz 3 Mei⸗ len und Neuenburg 4 Meilen entfernte Gut Jaszcz, bestehend aus dem Vorwerk und Dorf Jasichz, dem Vorwerk Lengnowo, den Zins⸗ doͤrfern Czersk, Borze und Skrzinki, der Colonie Kwiatki, dem Vorwerk Klunkwitz und dem Etablissement Eulenkrug, soll von der unterzeichneten Koͤnigl. Landschafts⸗Direktion wieder verkauft werden. —., Es steht hierzu im Geschaͤfts⸗Locale derselben, ein Lieitations⸗ Termin auf
den 20. November d. J, Vormittags 10 Uhr an, zu welchem Kauflustige eingeladen werden. „Es, wird in diesem Termine das Gut Jaßzez ungetheilt und gleichzeitig:
¹) das Vorwerk dieses Namens nebst dem Vorwerk Lengnowo,
den Zinsdoͤrfern Czersk, Borze und Skrzinki, der Colonie
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Kwiatki und den groͤßten Theile des zum Gute gehoͤrigen Waldes, und “ 2) das Vorwerk Klunkwitz und das Etablissement Eulenkrug nebst einem geringern Waldtheil getrennt, zur Licitation gestellt werden. Die im Termine zu bestellende Caution betraͤgt fuͤr das Gebot: a) auf das ganze Gut. “ b) auf Jaßzez nebst Zubehoͤr allein 1500 Thl. c) auf Klunkwitz nebst Zubehoͤr allein 1000 Thl. baar, oder in Preuß. Pfandbriefen oder Staatspapieren nebst Stich⸗ coupons Bemerkt wird noch, daß das Gut Jaszez im Jahre 1826 auf 44123 Thl. 28 sgr. 2 pf. abgeschaͤtzt worden ist. Die Taxe kann täglich in unserer Registratur, ein Extract derselben aber bei dem Westpreuß. General⸗Landschafts⸗Agenten, Herrn J. H. Ebers in Berlin, eingesehen werden. X“ Bromberg, den 11 August 1830.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der am 6 August v.
J. verstorbenen Wittwe des Magazin⸗Controlleurs Reusche, Caro⸗
line Friedericke, geb. Wust, dem Vernehmen nach aus Berlin ge⸗ buͤrtig, und deren Masse ohngefaͤhr 1500 Thl. betraͤgt, als deren Erben und Erbnehmer Rechte zu haben vermeinen, werden hier⸗ durch aufgefordert, binnen 9 Monaten, spaͤtestens
am 30. Maͤrz 1831, Vormittags um 10 Uhr,
sich zu melden, ihr Erbrecht gehoͤrig nachzuweisen, und weitere An⸗ weisungen, im Falle ihres Außenbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß denen sich meldenden Interessenten der Nachlaß zur freien Dispo⸗ sition verabfolgt, und die nach erfolgter Praͤcluston sich meldenden Erben alle Handlungen und Dispositionen der erstern anzuerkennen und zu uͤbernehmen schuldig, von ihnen weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann von der Erbschaft vorhanden ist, zu begnuͤgen, verbunden sein sollen, oder daß nach Befinden der Umstaͤnde der Nachlaß als herrenloses Gut dem Koͤnigl. Fisco zu⸗ gesprochen wird. 3 Spandow, den 22. Mai 1830.
Konigl. Preuß. Stadtgericht.
Bekanntmachung.
Es sollen die im Greifswaldischen Kreise belegenen Guͤter Ranzin und Oldenburg, von Trinitatis 1831 an, anderweitig auf eine angemessene Reihe von Jahren verpachtet werden, und auf Ansuchen des Herrn Kammerherrn von Horn, ist mir von Seiten des Koͤnigl. Feeetsan en Hofgerichtes der specielle Auftrag geworden, diese Verpachtung unter ju hoffender Genehmigung der von Horn-⸗ schen Glaͤubiger, mit welchen hiernaͤchst besonders verhandelt wer⸗ den wird, im Wege einer oͤffentlichen Licitation, zum Stande zu bringen. In Folge dessen sind die Aufbots⸗Termine auf “
den 2., 16. und 30. November dieses Jahres, bestimmt, und es werden daher alle diejenigen, die diese Guͤter zu pachten Genuͤge finden, hiemittelst eingeladen, sich an den be⸗ stimmten Tagen, Morgens um 10 Uhr, hierselbst in dem Engelschen Hause, Baderstraße Nr. 3, einzufinden, ihren Bot zu Protocoll abzugeben und dem Befinden nach das Weitere zu erwarten. Die Pacht⸗Bedingungen werden in dem ersten Termine vorgelegt und danaͤchst zur beliebigen Einsicht sowohl in dem Engelschen Hause, als auf dem Hofe zu Ranzin niedergelegt werden. Wer die Guͤter in Augenschein 8 nehmen wuͤnscht, hat sich dazu mit einer schrift⸗ lichen Erlaukniß des Herr Dr. von Gagern, als Geschaͤftsfuͤhrer des Herrn Kammerherrn von Horn, zu versehen.
Greisswald, am 30 September 1830.
Syndicus Dr. C. Gesterding.
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Mit Beziehung auf die in Nr. 5, 6 und 7 des diesjaͤhrigen Herzoglich Nassauischen allgemeinen Intelligenz⸗Blattes, in Nr. 9, 11 und 13 des allgemeinen Anzeigers fuͤr die Preuß. Staaten, und in Nr. 27, 37 und 43 der Frankfurter Ober⸗Post⸗Amts⸗Zeitung von 1830 eingeruückte Edictal⸗Ladung an die Glaͤubiger des verstorbenen Weinhaͤndlers Arnold Muͤller von Hoͤchst, wird hiermit auf den Antrag der Wittwe desselben bekannt gemacht, daß das uͤber den Nachlaß des Arnold Muͤller eingeleitete Concurs⸗Verfahren durch ein zwischen den Glaͤubigern und der Wittwe des Cridars abge⸗ schlossenes Arrangement beendigt, und demzufolge der Letzten die gunze E Activ⸗Masse zur freien Disposition uͤberwiesen worden ist. d“
Hoͤchst, den 14. October 1830.
Herzoglich Nassauisches Amt. Hennel
Der Unterzeichnete beehrt sich seine Niederlassung hierselbst als approbirter, ausuͤbender Zahnarzt ganz ergebenst anzuzeigen. Vieljaͤhriges, mit Praxis verbundenes Studium der zahnaͤrt⸗ lichen Kuren und Operationen verstatten ihm, sich zu denselben,
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