1830 / 362 p. 67 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Name des Citaten.

Die undekannt. Anspruchsberechtigten an das Vermoͤgen des Krusbesitzers Ferdinand Dettmann zu Klein Pillacken und Popiollen.

Die ihrem Namen und Aufenthalte · unbekannten Klunckschen Er⸗

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Von Seiten des unterzeichneten Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichts werden auf den Antrag der verwittweten Majorin Sommerkorn deren, den 10. September 1794 geborner und im Jahre 1811 un⸗ ter dem Vorgeben, beim Militair einzutreten, von Breslau fort⸗ gegangener Sohn Carl Friedrich Sommerkorn, so wie dessen etwa⸗ nige zuruͤckgelassene Erben und Erbnehmer, hierdurch oͤffentlich vorgeladen: sich binnen 9 Monaten, spaͤtestens aber in dem auf

DWJE 11116161A1A1A4X“ Vormittags um 11 Uhr vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗Referenda⸗ rius Herrn Freiherrn v. Falkenhausen anberaumten Termine im Partheien⸗Zimmer des hiesigen Ober⸗Landes⸗Gerichts schriftlich oder persoͤnlich zu melden, und die weiteren Anweisungen zu erwarten, widrigenfalls auf die Todeserklaͤrung des Carl Friedrich Sommer⸗ korn und was dem anhaͤngig, nach Vorschrift der Gesetze erkannt werden wird.

Breslau, den 28. September 1830. Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von Schlesien. Insen.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Von dem Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgerichte, wird in Gemaͤß⸗ heit des §. 137 seq. Tit. 17. Th. I. des Allgem. Landrechts, den noch etwa unbekannten Glaͤubigern des am 22. November 1829 hierselbst verstorbenen Kaufmann Amand Polenz, die bevorstehende Theilung seines Nachlasses unter die Wittwe und Kinder, hiermit oͤffentlich bekannt gemacht, um ihre etwanigen Forderungen an die⸗ sen Nachlaß, laͤngstens binnen 6 Monaten bei uns anzuzeigen und geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist, die mit der Anmeldung ausgebliebenen Erbschafts⸗Glaͤubiger, sich an jeden Erben nur nach Verhaͤltniß seines Erbtheils, halten koͤnnen. 1“ den 10. October 1830 ““

KRHoodnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Ron dem unterzeichneten Gerichte ist der Einwohner Christian Friedrich Wilhelm Stolz zu Gutschterhollaender mittelst rechtskräͤf⸗ tigen Erkenntnisses de publicato den 30 October dieses Jahres fuͤr ein Verschwender erklaͤrt und unter Curatel gesetzt worden, welches dem Publico hierdurch bekannt gemacht wird.

Driesen, den 9. November 1830.

Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht

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Auf Ansuchen der verehelichten Mariane Bobeck, gebornen Palkowska aus Szadrau, wird deren sich angeblich seit laͤnger als 13 Jahren von ihr entfernter Ehemann, der Kunstwebergesell Adam Bobeck, welcher nach den eingezogenen Nachrichten sich von Sza⸗ drau nach Strezelno, von hier aber ins Oesterreichische begeben,

und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nach⸗ richt gegeben haben, dergestalt hiermit oͤffentlich vorgeladen, daß derselbe oder dessen etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer sich innerhalb neun Monaten, spaͤtestens in dem auf den 8. October 1831 Vormittags 9. Uhr, im hiesigen Verhoͤr⸗Zimmer anstehenden Termine, entweder per⸗ soͤnlich oder durch einen gesetzlich zulaͤssigen mit Vollmacht und Information versehenen Bevollmaͤchtigten, wozu ihm bei erman⸗ gelnder Bekanntschaft der Justiz⸗Commissarius Rehbein in Preuß.⸗ Stargard in Vorschlag gebracht wird, melden, widrigenfalls der⸗ selbe fuͤr todt erklaͤrt, und dessen etwaniges Vermoͤgen seinen sich ““ und als solche legitimirenden Erben zugesprochen wer⸗ en wird. 5 Schoͤneck, den 2. November 1830. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgeri

Da der Bertram Roͤs von hier, welcher sich im Jahre 1296 nach Philadelphia begeben, angeblich dort im Jahre 1798 das Ge⸗ schaͤft eines Weinwirths betrieben, und mehrere Kinder gehabt hat,

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Perempt. b Letzter 1“] Name des Gerichts. Sistir.⸗ Blatt, wo das Weitere

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Termin. zu ersehen.

Kreis⸗Justiz⸗Amt 17. Jan 31. Gumbinnen. Int⸗Blatt Sperling zu Goldapg. p. 1538.

Kreis⸗Justiz⸗Amt zu Ragnit.

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seitdem von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben hat, auch in Philadelphia nicht mehr aufzufinden ist, so ist von dessen Geschwistern wider ihn auf Todeserklaͤrung angetragen. Der gedachte Bertram Roͤs oder dessen unbekannte Erben, werden da⸗

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her hierdurch aufgefordert, sich vor oder spaͤtestens in dem auf—

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angesetzten Termin schriftlich oder persoͤnlich beim hiesigen Gericht

zu melden, widrigenfalls die Todeserklaͤrung ausgesprochen, und sein, beim hiesigen Gericht beruhender Erbtheil an dem Nachlaß seiner Eltern, zu etwa 100 Thl. Berl. Cour., seinen Geschwistern und Geschwisterkindern wird ausgezahlt werden. Recklinghausen, den 10 April 1830. . Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Bekannt cchch

Die unten mit Beifuͤgung des Taxwerths nach den Haupt⸗ Ortschaften naͤher bezeichneten Bestandtheile, der, von der Stadt Bromberg vier bis fuͤnf Meilen entfernten, der Westpreußischen Landschaft adjudizirten Herrschaft Barein, sollen einzeln im Wege der Lieitation zum Verkaufe gestellt werden.

Es stehen zu diesem Behuse die nachfolgenden Termine in unserm Geschaͤfts⸗Locale an, nemlich zur Licitation:

1) auf die Vorwerke Barcin und Julianowo nebst den Praͤstatio⸗

naen der Stadt Barein,

den 17. Januar 1831, Nachmittags 3 Uhr, Taxwerth: 42,202 Thl. 2 sgr. 4 pf. Kautions Betrag: 2500 Thl., das Vorwerk Bielawy,

den 18. Januar 1831, Vormittags 10 Uhr,

Taxwerth: 20,659 Thl. 27 sgr. 8 pf. Kautions⸗Betrag: 1500 Thl.,

das Vorwerk Krotoschin, den 18. Januar 1831, Nachmittags um 3 Uhr, Taxwerth: 26,401 Thl. 16 sgr. 4 pf. Kautions⸗Betrag: 1500 Thl., das Vorwerk Kierzkowo, den 19. Januar 1831, Vormittags um 10 Uhr, Taxwerth: 13,394 Thl. 27 sgr. Kautions⸗Betrag: 1000 Thl, das Vorwerk Mlodoein,

den 19. Januar 1831, Nachmittags 3 Uhr, Taxwerth: 23,510 Thl 6 sgr. 11 pf. Kautions⸗Betrag: 1500 Thl., das Vorwerk Obudno,

den 20. Januar 1831, Vormittags 10 Uhr, Tarwerth: 38,944 Thl. 2 sgr. 1 pf. Kautions⸗Betrag: 2000 Thl., das Vorwerk Piechein,

den 20. Januar 1831, Nachmittags 3 Uhr, Taxwerth: 23,491 Thl. 2 sgr. 1 pf. Kautions⸗Betrag: 1500 Thl.⸗, das Vorwerk Wollice, 1“

den 21. Januar 1831, Vormittags 10 Uhr,

Taxwerth: 21,658 Thl. 15 sgr. 1 pf. Kautions⸗Betrag: 1500 Thl., Kaufliebhaber werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß vor der Zulassung zum Bieten, die oben ihrem Betrage noch bestimmten Kautionen entweder baar oder in Preuß. Staats⸗Pa⸗ pieren oder Pfandbriefen nebst Coupons, niedergelegt werden muͤssen. Die Verkaufs⸗Bedingung so wie die Taxe, koͤnnen taͤglich in unserer Registratur eingesehen werden; ein Extract aus der Letztern liegt bei dem Westpreußischen General⸗Landschafts⸗Agenten, Herrn Ebers in Berlin, vor. Bromberg, den 3 September 1830.

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Koͤnigl Wetstyr. Provinzial⸗Land schafts⸗Direktion

Von dem unterzeichneten Landgericht, werden nachstehend ge⸗

nannte verschollene Personen, als:

¹) Der Christian Boͤlke, welcher im Jahre 1809 aus Brombeg zum polnischen Militair ausgehoben und nach Warschau ge⸗ bracht worden ist, dort bei dem 12. Infanterie⸗Regiment ge’⸗

standen, im Gefecht bei Maciewiee geblieben seyn sell;

2) Die Amalie Retzlaff, welche im Jahre 1807, Behufs Unter⸗

bringung in das dortige St. Casimir⸗Nonnen⸗Kloster, nach Warschau gebracht, dort aber aus dem Hause des Tischler⸗ Altermann Pompe, in der Ziegengasse, verschwunden seyn soll, welche beide seitdem nichts mehr von sich haben boͤren

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so wie deren etwanigen unbekannte Erben und Erbnehmer, hier⸗

durch oͤffentlich vorgeladen, sich binnen 9 Monaten, und spaͤtestens

in dem auf

den 9. Jun i 18 31,

vor dem Deputirten, Herrn Landgerichts⸗Auscultator v. Colomb,

im hiesigen Landgerichts⸗Locale anberaamten Termin, persoͤnlich oder schriftlich zu melden, und daselbst weitere Anweisung, im Fall des Ausbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß der Christian Boͤlke und die Amalie Retzlaff fuͤr todt erklaͤrt, und ihr saͤmmtliches zuruͤckge⸗

lassenes Vermoͤgen ihren naͤchsten sich gemeldeten und legitimirten

Erben zugesprochen und ausgehaͤndigt werden wird.

Bromberg, den 22. Juli 1830. Keoeͤnigl. Preuß. Landgericht. Hevelke.

Edictal⸗Citation. Von dem unterzeichneten Landgericht werden nachstehend ge⸗

nannte verschollene Personen, als: 1) der Adam Hagensee, welcher im Jahre 1809 Barien verlassen

Zhat, und Polnischer Soldat gewesen seyn soll;

2) der Anton Czapla aus Inowraclaw, welcher in Thorn die Handlung erlernt, sich im Jahr 1806 von dort entfernt hat, und zuletzt im Jahre 1809 oder 1811 aus Plock angezeigt haben soll, daß er Polnischer Soldat geworden sey. 3) der Fran; Choroblewski, welcher im Jahre 1794 von Ino⸗ praclaw zum Polnischen Militair ausgehoben, nach Warschau gebracht, und in einem Gefechte bei Prage geblieben seyn soll; 4) der Martin Drezewski, welcher sich vor ohngefaͤhr 50 Jahren von Labischin entfernt hat, und in die Gegend von Warschau b„egeben haben soll; 95) der Bernhard Duttkiewicz aus Koronowo, welcher vor ohn⸗ gefaͤhr 40 Jahren zum Preuß. Militair ausgehoben worden, im Jahre 1813 zuletzt auf einige Tage in Koronowo gewesen ist, und sich sohann wieder entfernt hat; der Michael Kruͤger aus Inin, welcher die Lohgerberei erlernt hat, und im Jahre 1806 oder 1807 zum Polnischen Militair aausgehoben seyn soll; ¹ 7) der Gottlieb Kruͤger, fruͤher Hirt in Podlat an der Netze, vwelcher angeblich im Jahre 1806 oder 1807 mit einem fran⸗ zoͤsischen Offizier nach Spanien seyn soll; 8) der Handlungsdiener Jacob Heinrich Fenske aus Bromberg, welcher sich im Jahre 1806 aus seiner Condition in Thorn entfernt hat; 8 1 . 17e; Friedrich Wilhelm Knoͤpfler aus Bromberg, wel⸗ cher als Artillerist in Berlin gestanden hat, und im Jahre 1806 nach Graudenz gesandt seyn soll, um Kanonen zu holen; und 10) der Lorenz Michalski, welcher vor 40 Jahren zum Polnischen Militair aus Strzelno genommen seyn soll; und welche seitdem nichts weiter von sich haben hoͤren lassen, so wie deren etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch oͤffentlich vorgeladen, sich binnen 9 Monaten, spaͤtestens aber in

dem auf b

Hen 1 6 vor dem Deputirten, Herrn Landgerichts⸗Referendarius Kwadynski, im Landgerichts⸗GeschaͤftsLocale hierselbst anberaumten Termine persoͤnlich oder schriftlich zu melden, und daselbst weitere Anwei⸗ sung, im Fall ihres Ausbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß die Ver⸗ schollenen fuͤr todt erklaͤrt, und ihr saͤmmtliches zuruͤckgelassenes Vermoͤgen ihren naͤchsten sich meldenden und legitimirten Erben zugesprochen und ausgehaͤndigt werden wird.

Bromberg, den 29. Juli 1820.

Koͤnigl. Preuß. Landgericht. 1“ 11u1““]

Auf den Antrag des Erben des hieselbst verstorbenen Kauf⸗

manns Moses Marcus Levy werden hiermit in Gemaͤßheit des

§. 137 et seq. Tit. 17. Th. I des Allgemeinen Landrechts die un⸗ bekannten Erbschafts⸗Glaͤubiger aufgefordert, ihre Anspruͤche an den Levyschen Nachlaß binnen 3 Monaten, spaͤtestens aber in dem zur Theilung des Nachlasses vor dem Herrn Referendarius Guderian in unserm Geschaͤftslocale den 23 Februar 1831 Vormittags 9 Uhr

anstehenden Termine persoͤnlich oder schriftlich anzumelden, und geltend zu machen, widrigenfalls nach erfolgter Theilung sich die abioer an jeden Erben nur fuͤr seinen Antheil werden halten onnen.

Als Sachwalter werden die Justiz⸗Commissarien Schaepke,

Schultz und Rafalcki in Vorschlag gebracht. Bromberg, den 18 October 1830. Koͤnigliches ““ 82

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Bekanntmachung.

Unter den, im Termine bekannt zu machenden, sollen Mittwoch, den 15. December d. J. Vormittags 10 Uhr die diesjaͤhrigen Getreide⸗Bestaͤnde des unterzeichneten Amtes, als: 147 Scheffel Roggen, 98 Gerste, EI

oͤffentlich werden. Fuͤrstenwalde, den 18. November 1830.

ent⸗Am

Des Allerdurchlauchtigsten, Großmaͤchtigsten Fuͤrsten und Herrn, Herrn Wilhelm des Vierten Koͤnigs des vereinigten Reichs Groß⸗ britannien und Irland, auch Koͤnigs von Hannover, Herzogs zu Braunschweig und Luͤneburg ꝛc. Justiz⸗Kanzellei des Fuͤrstenthums Luͤneburg fuͤgen hiermit zu wissen:

Demnach der Hauptmann von der Wense zu Oppertshausen darum nachgesucht, alle diejenigen, welche etwa im Besitze einer Obligation des vormaligen Landschatz⸗Aerarii des Fuͤrstenthums Luͤneburg uͤber ein Lehns⸗Kapital von 6000 Spthl., welches Kraft einer Anweisung der Fuͤrstlichen Regierung zu Zelle den 15. April 1659 als Kaufgeld fuͤr das Lehngut, der Kirchhof genannt, zum Besten der von der vig;Se Familie belegt worden, und wovon 4500 Spthl. Kapital der jedesmalige Be⸗ sitzer des von der Wenseschen Guts zu Oppertshausen und von 1500 Spthl. der jedesmalige Besitzer des von der Wenseschen Guts zu Holdenstedt bislang die Zinsen genossen, sich befinden, und aus irgend einem Rechtsgrunde Anspruch daran zu haben

vermeinen moͤgten, edictaliter vorzuladen, diesem Gesuche auch Statt gegeben worden;

als werden Kraft dieses die etwanigen Besitzer der bezeichneten Obli⸗ gation aufgefordert, solche vor dem Ablaufe des auf den 26. Januar k. J. 1831 damit angesetzten Edietal⸗Termins auf hiesiger Koͤnigl. Justiz-⸗Kanzellei im Original vorzulegen und ihre etwanigen Anspruͤche daran naͤher nachzuweisen, widrigenfalls die uͤber besagtes Kapital etwa vormals ausgestellte Obligation mortisteirt und fuͤr fernerhin gaͤnzlich kraftlos erklaͤrt werden soll.

Urkundlich des hierunter gelegten Koͤnigl. und gewoͤhnlicher Unterschrift. Segeben Zelle, den 2. October 1830.

(L. S.)

anzellei⸗Siegels,

Edietel⸗Ladyns.

Die etwaigen Leibeserben des vor mehr als 25 Jahren von der Heimath sich entfernt habenden, nach eingegangener Nachricht im Jahre 1820 in Robischau bei Mittelwalde in der Grafschaft Glatz gestorbenen Graͤnz⸗-Aufsehers Christoph Walter von hier wer⸗ den hiemit oͤffentlich aufgefordert, innerhalb 3 Monate vom Tage des ersten Erscheinens dieser Bekanntmachung an, den ihrem Vater von seiner am 15. Februar I. J. hierorts verstorbenen Mutter der Melbers Wittwe Barbara Walter angefallenen Vermoͤgens zu 135 fl. 40 kr. auf vorgaͤngiger Legitimation in Empfang zu nehmen, widri⸗

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genfalls solches den uͤbrigen Erben ohne Caution verabfolgt wer⸗-

den soll.

Wuͤrzburg, den 2. November 1830. Koͤnigl. Bayersches Kreis⸗ und Stadtgericht. Hoͤrl, Direktor.

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Jacob Heinritz, von Joͤrbau, geb. am 30. November 1793, und ein Sohn des verstorbenen Bauersmanns Lorenz Heinritz, hat als Koͤnigl. Bayerscher Soldat den Feldzug im Jahre 1813 mitgemacht, 8 seitdem von seinem Leben und Aufenthalt nichts mehr hoͤren assen.

Auf den Antrag seiner Miterben in der vaͤterlichen Verlassen⸗ schaftssache, werden daher der gedachte Jacob Heinritz, und die von ihm zuruͤckgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer andurch vorgeladen, sich binnen 9 Monaten und zwar laͤngstens in

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den 31. Maͤrz 1831, Vormittags 10 Uhr, dahier anberaumten Termin, persoͤnlich oder schriftlich zu melden, und daselbst weitere Anweisung zu erwarten. 1

Im Nichterscheinungs⸗ oder Nichtmeldungs⸗Falle, wuͤrde Ja⸗ cob Heinritz fuͤr todt erklaͤrt, und bei der Vertheilung des Nach⸗ lasses seines Vaters, keine Ruͤcksicht auf ihn genommen werden.

Schwarzenbach an der Saale, am 14 Juli 1830.

Koͤnigl. Bayersches Fuͤrstl. Schoͤnburgsches Patri⸗ monial⸗Gericht 1. Classe. 1

diet aAtIaäahbens Nachdem in Nachlaß⸗Sachen des am 11. Mai 1829 allhier verstorbenen Herrn Advocat Gotthold Leberecht Fritsch wegen Un⸗ tergangs fruͤherer Edictalien der Curat. heredit. Herr Advocat Wil⸗ helm Einert zu Leipzig, kraft allerhoͤchsten Specialreseripts auf Er⸗ lassung anderweiter angetragen hat, und von uns Net Fbril. 1891 zum Edictaltermine anberaumt, auch hiezu alle, welche an diese