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gerichtliche Niederlegung der fuͤr
Jahre 1829.
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Jufolge Verfuͤgung des vom heutigen Tage, ist die, uͤber die gerichtliche Depo⸗ sition der von der Koͤniglichen Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden, im Jahre 1829. aus dem Staats⸗ Schulden⸗Tilgungs⸗Fondos eingeldseten Staats⸗Schuld⸗ Verschreibungen, am 14ten d. M. aufgenommene Verhandlung, nebst der darin allegirten Autorisation der gedachten Haupt⸗Verwaltung auf den Koͤniglichen Geheimen Justizrath Beelitz und den Geheimen Ober⸗Regierungsrath v. Rochow, von demselben Tage, so wie der Autorisation des hiesigen Magistrats auf die Stadtraͤthe Weisse und Lenke, vom 31sten Juli c., welche nachstehendermaßen lauten:
Actum, Berlin den 14. August 1830.
gliche Allerhoͤchste Verordnung vom 17ten Januar 1820., wegen der kuͤnftigen Behandlung des ge⸗ sammten Staats⸗Schulden⸗Wesens, ist bestimmt worden: daß eine Deputation des hiesigen Magistrats, mit der durch die gedachte Verordnung eingefuͤhrten Koͤniglichen Staats⸗ Schulden⸗Verwaltungs⸗Behoͤrde, die nach Maaßgabe eben dieses Gesetzes eingekauften und resp. eingeloͤseten Staats⸗ Schulden⸗Dokumente alljaͤhrlich nach erfolgtem Rechnungs⸗ Abschlusse in gemeinschaftlichen Verschluß nehmen, und fuͤr deren abgesonderte und sichere Aufbewahrung in dem Depo⸗
sitorio des Koͤniglichen Kammergerichts Sorge tragen soll.
Der Bestimmung der Verordnung vom 17ten Januar 1820. gemaͤß, soll dieser Deposition die Rechnungslegung vorangehen. Da jedoch die Rechnungs⸗Abschluͤsse durch die Abrechnung mit den Regierungs⸗Hauptkassen eine unver⸗ meidliche Zoͤgerung erleiden, so haben des Koͤnigs Majestaͤt durch die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 25sten Juli 1822. zu bestimmen geruhet, daß die Deposition der im Laufe jeden Jahres eingelbseten Staats⸗Schuld⸗Scheine, ohne Ruͤcksicht auf die erfolgte Rechnungslegung, vorlaͤufig erfol⸗ “ 1
Behufs der Deprsition der pro 1829. eingel Schulden⸗Documente steht heute Termin .“
In demselben fanden sich ein: “ 8 I. Seitens der Koͤniglichen Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗
Schulden: 8;
1) der Koͤnigliche Geheime Justizrath und Stadtgerichts⸗ Direktor Herr Beelitz, 2) der Koͤnigliche Geheime Ober⸗Regierungsrath Herr von Rochow, von denen der erstere die anliegende fuͤr beide Herren Compa⸗ renten ausgestellte Autorisation der Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden vom 14. August 1830., zur Abwartung des heutigen Termins uͤbergab. 1““
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1) der Stadtrath Herr Weisse,
2) der Stadtrath Herr Lenke, welche sich zu ihrer Legitimation auf die bereits in den Akte befindliche Autorisation vom 31. Juli d. J. bezogen.
Die ad I. genannten Deputirten der Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden lieferten nachstehende in den anliegen⸗ den Verzeichnissen speziell aufgefuͤhrten Papiere vin, alss; 6**
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von der Haupt⸗Verwaltung den Amortisations „Fonds eingeloͤseten Staats⸗ Schuld Verschreibungen betreffend.
8.
oͤniglichen Kammergerichts
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Staats⸗Schulden
A. an englischen Obligationen aus der Anleihe bei dem Handlungshause N. M. v. Rothschild vom 31. Maͤrz
⸗. 8 „ 2
13 Stuͤck Lit. A. à 1000 Q Sterl. 13,000 Sterl. 87 . ⸗. B. 500 . N148,500 ⸗ 2 6“ .16,730
100 . 52,400
u 100,650 Q Sterl. “ i b ird, daß 19 Stuͤck Obligationen, zusammen uͤͤber 2350 & Sterl. außerdem fehlen,
eingeliefert werden sollen.
Frankfurter Partial⸗Obligationen, Anleihe bei M. A. v. Rothschild:
288 Stuͤck à 1000 Flor... . . . . . .⸗.⸗⸗ 288,000 212 200 1“4“ 212 ⸗ 6500 ⸗ . 106,000
712 Stuͤck, zusammen uͤber ö 500,000 Flor. wobei bemerkt wird, daß die im Protokoll vom 23. Mai v. J. als fehlend notirten 13,500 Fl. heute nachtraͤglich deponirt sind.
C. 19 Stuͤck Kurmaͤrksche alte Landschaftliche Obligationen,
iim Gesammtbetrage von 50,000 Rthlr., d. i.
Funfzig Tausend Thaler Cour., incl. 12,000 Rthlr.
Dukaten und 13,200 Rthlr. Friedrichsd'or.
D. 73 Stuͤck Domainen⸗ Pfandbriefe à 1000 Rthlr., Betrage von 73,000 Rthlr., d. i. S Drei und Siebenzig Tausend Thaler.
E. 15,001 Stuͤck St ats⸗ 2 ine, im e⸗
trage v 1ce nag . 5gen ig, Gesohmatebe Eine Million, Acht Hundert Ein und Vierzig
Tausend, Ein Hundert Thaler.
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Außerdem 2 Staats⸗Schuld⸗Scheine, jeder à 100 Rtlr., auf die im Proͤtokoll vom 23. Mai v. J., als ruͤckstaͤn⸗ ddig aufgefuͤhrten 450 Rthlr., so daß noch 250 Rthlr. kuͤnftig nachzuliefern sind.
Ein Hundert Acht und Dreißig Tausend, Sechs Hundert Fuͤnf und Achtzig Thaler Cour., incl. 2920 Rthlr. in Friedrichsd'or. G. 73 Stuͤck Neumaͤrksche 3 von 34,375 Rthlr., d. i. Vier und Dreißig Tausend, Drei Hundert Fuͤnf und Siebenzig Thaler Courant. “ 953 Stuͤck Provinzial⸗Staats⸗Schuld⸗Verschreibungen, im Gesammtbetrage von 470,306 Rthlr. 8 sgr. 5 pf., d. i. Vier Hundert Siebenzig Tausend, Drei Hundert und Sechs Thaler Acht Silbergr. Fuͤnf Pfennige Courant, incl. 37,305 Rthlr. in Friedr. d'or und 315,400 Rthlr. 5 Sgr. 3 Pf. in Konvent. Gelde, nach den in dem Verzeichnisse H. speziell verzeichneten Waͤhrungen, und nach dem von der Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden angegebenen Werthe dieser Waͤh⸗ rungen. “ Alle diese Staats⸗Schuld⸗Dokumente betragen hiernach im Nominalwerthe in Preußischem Courant: 8 3,580,482 Rthlr. 10 Sgr. 6 Pf., incl. 53,425 Rthlr. in Friedrichsd'or und 12,000 Rthlr. in Dukaten, und 315,400 Rthlr. 5 gGr. 3 Pf Konventionsgeld, d. i. Drei Millionen, Fuͤnf Hundert Achtzig Tausend, Vier Hundert Zwei und Achtzig Thaler Courant, Zehn Silbergroschen, Sechs * Pfennige, Drei Hundert Funfzehn Tausend, Vier Hundert Thaler, Fuͤnf Groschen, Drei Pfenn. Konventionsgeld.