1831 / 44 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

FErnIh af ürn eexeeee „als Irle und werthlos gewesen war. Erst im Jahre 1778, als Ir and, in Folge des Amerikanischen Krieges, in den schrecklichsten Ver⸗ fall gerieth und die Einwohner laute Klagen daruͤber fuͤhrten, wurden ihrem Handel von der Englischen Regierung einige Frei⸗ heiten zugestanden, wiewohl nicht ohne großes Mißbehagen von Seiten der vorurtheilsvollen Englischen Kaufleute und Fabrikanten. Hierdurch erhielt Irland ein gewisses Ansehen von Selbststaͤndigkeit, nachdem es Jahre lang von einem Lord⸗Lieutenant verwaltet und eigentlich von den Ministern beherrscht worden war. 1779 drohte die verbuͤndete Secmacht von Frankreich und Spa⸗ nien mit einer Invasion in Irland. Die Englische Flotte war in dem damaligen Kriege nicht immer siegreich gewesen; Irland 92 war von aller Landmacht, die in dem Feldzuge gegen die ereinigten Staaten gebraucht wurde, ganz entbloͤßt worden. So bildeten sich denn militairische Associationen, aus denen Mb50,000 Freiwillige, gehoͤrig bewaffnet und disciplinirt, hervorgin⸗ gen. Dem damaligen sehr eigensinnigen und kurzsichtigen Englischen Miinisterium entging es jedoch, daß die Macht, die jetzt zur Abweh⸗ rung einer fremden Invasion sich exhoben hatte, sehr leicht auch einst zur Durchsetzung von Freiheiten, die man haben wollte, dienen koͤnne. Es zeigte sich dies nur zu bald; die feindliche Flotte kehrte, ohne viel ausgerichtet zu haben, in den Hafen von Brest zuruͤck; die Irlaͤndischen Freiwilligen aber blieben beisam⸗ men. Das Irlaͤndische Parlament, das im Oktober eroͤffnet wurde, votirte eine Adresse, in der auf freien Handel gedrungen wurde. Ein in dieser Weise energisch ausgedruͤcktes Verlangen konnte seinen Einfluß auf den Minister⸗Rath nicht verfehlen, und die von Lord North im Englischen Parlamente gemachten Anträaäͤge

8 eben. Aus der Art dieser Antraͤge laͤßt sich ersehen, wie groß die Abhaͤngigkeit war, in der Irland damals geschmachtet hat. Zunaͤchst wurden naͤmlich die Gesetze zuruͤckgenommen, wonach die Ausfuhr aller Irlaͤndischen Manufaktur⸗Erzeugnisse aus Ir⸗ land streng untersagt war; ferner das Gesetz, wonach in Frland kein anderes Glas als das aus England einge⸗ führt werden durfte; endlich wurde nachgegeben, daß Ir⸗ land mit den Britischen Kolonieen in Amerika, Westindien unndd Afrika Handel treiben duͤrfe. Gleichwohl wurden auch nach dieser Zeit noch die Beschluͤsse des Irlaͤndischen Parla⸗ ments von dem Britischen 8 conneil Geheimen Rath) stets geaͤndert oder ganz unterdruͤckt, und erst im Jahr 1782 hat sich Frland von diesem sklavischen Verhaͤltnisse zu Großbritanien los zu machen gewußt. Die Freiwilligen thaten das Ihrige dazu jurch große Versammlungen und durch Beschluͤsse, die daselbst gefaßt wurden; im Frlaͤndischen Unterhause war es jedoch der berahmte Grattan, der die Adresse an den Koͤnig, zur Erlangung der Unabhaͤngigkeit des Irlaͤndischen Parlaments, durchzubringen wußte. Von dieser Zeit an war Irland emancipirt, und sein

öa· ustand wurde immer bluͤhender, bis 17 Flahre spaͤter, im Jahr

britanien will uns mit unserm Parlamente auch un

17299, das Britische Ministerium in der Furcht vor einem Fran⸗ zdoͤsischen Einfalle in Irland, zum ersten Male den Antrag auf eine innigere und legislative Vereinigung Großbritaniens mit Irland machte, welche den Zweck haben sollte, heider Laͤnder Nacht und Freiheit zu befestigen. Beim Irlaͤndischen Parla⸗ mente machte dieser Antrag kein sonderliches Gluͤck; auch das Volk ließ sich heftig dagegen aus und ging sogar so weit, dhdie Unionisten zu mißhandeln; dagegen schien der kLbau, so wie der Handel in den meisten großen Staͤdten Irlands, außer Dublin, der Maaßregel nicht unguͤnstig zu seyn. Als Pitt im Beginn des naͤchsten Jahres den Antrag wiederum zur Sprache brachte, sagte er, eines der groͤßten Hindernisse fuͤr Irlands Wohlfahrt sey der Mangel an Industrie und Kapital, dem allein durch die naͤhere Verbindung mit Großbritanien, wel⸗ Iches beides im Uebermaße besaͤße, aͤbgeholfen werden koͤnne. Er uͤberließ indessen noch dem Publikum die Beurtheilung dieser Maaßregel und schlug eine Reihe von Beschluͤssen vor, die der Union als Grundlage dienen sollten, wie die Repraͤsentation in inem und demselben Parlamente nach einem gleichen Maaß⸗ stabe, die Beibehaltung besonderer Gesetze fuͤr die Kirche jedes Landes, Gleichstellung der Handels⸗Privilegien, fernere Trennung und Ibb der Schuldenlast beider Laͤnder, und Belbehaltung aller besonderen Gesetze und Gerichtshoͤfe. Wir ersehen hieraus, daß der genannte Minister wenigstens nicht an eine ruͤcksichtslose Centralisation oder an die „fusion pleine et entière“ dachte) wie neuere Diplomaten sie fuͤr Holland und Belgienbegehrtha⸗ ben. Jene Verschh Fingen spaͤter in einer Bill in beiden Parlamen⸗ ten durch; im Irlaͤndischen jedoch nur mit einer sehr geringen Majoritaͤt, die wohl noch dazu dem ministeriellen Einflusse zu verdan⸗ ken war. Im Englischen Parlamente waren es Grey und She⸗ rian, die sich der Union widersetzten, hauptsaͤchlich wegen deren AHubeliebtheit in Irland und wegen der großen Verschiedenheit des Zustandes dieser Insel und desjenigen von Schottland, als dieses mit England vereinigt wurde. In Irland selbst war 8 Grattan, der fruͤher die Emancipation des Landes bewirkt hatte, jetzt der heftigste Gegner der Union, die er als eine Sklaverei fuͤr Irland schilderte. „Vereinigung und Identisication“, sagte er, „sind zwei große Worte; allein diese Vereinigung mit Groß⸗ sere nationa⸗

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ingen dahin, den Irlaͤndischen Handel zu beguͤnstigen und zu. P tigen Verhaͤltnisse vertreten.

len Eigenthuͤmlichkeiten nehmen; eine Vereinigung ist da unmoͤg⸗ lich, wo keine Analogie der Zustaͤnde stattsindet; nur Erniedri⸗ gung, Unterwerfung ist hier denkbar. Identisication erscheint als gebieterische Nothwendigkeit, wo es sich um Bewahrung von Freiheit und Vaterland handelt; allein ohne Vereini⸗ gung der Gemuͤther, mit einem abgesonderten Gouvernement und doch ohne abgesondertes Parlament, ist sie vielmehr Unterdruͤckung, Unehre, Vernichtung.“ Prophetisch fuͤgte er hinzu: „Es ist moͤglich, daß unsere Verfassung fuͤr eine Zeit lang ganz 1 der Charakter des Landes kann jedoch nicht so rasch vertilgt werden. Die Minister werden oder koͤnnen viel⸗ leicht die Erfahrung machen, daß es nicht so leicht sey, ein al⸗ tes und achtungswerthes Volk fuͤr ewige Zeit herabzuwuͤrdigen; die Freiheit wird ihr Haupt einst wieder erheben und mit ver⸗ doppelter Gluth das Land beseelen. Zwar ist der gegenwaͤrtige Eiferer fuͤr die Aufhebung der Union in keiner Hinsicht mit Grattan zu vergleichen; allein die Beschwerden, die jetzt in ganz Irland vernommen werden, sind darum nicht minder wahr. Fuͤrs Erste beschwert man sich uͤber die große Zahl der abwesenden Grundbesitzer (Absentees), die u. die Union gewiß nicht in geringem Maße vermehrt wor⸗ den ist; fuͤr's Zweite uͤber den Zehnten, der an die protestanti⸗ sche Kirche zu bezahlen ist; dieser ruͤhrt zwar von der Irlaͤndi⸗ schen Legislatur noch her, so lange jedoch nicht wieder ein ab⸗ ghechees Irlaͤndisches Parlament zu Stande koͤmmt, wird iese Abgabe nicht abgeschafft werden koͤnnen und immer zu Pe en Mißbraͤuchen und Beschwerden Anlaß geben. Fuͤrs ritte werden die Irlaͤndischen Katholiken nicht sn Britischen arlamente und noch viel weniger im Kabinette nach einem rich⸗ Was den Handel betrifft, so hat der nach den Kolonicen und nach dem Auslande in Irland sehr verloren; dagegen hat dessen inlaͤndischer Handel und sein Land⸗ bau, wegen der freien Einfuhr von Getreide und Schlachtvieh in England, einen bedeutenden Umfang erhalten. Irland kann, wenn es zu seinem fruͤheren Zustande der Emancipation zuruͤck⸗ kehrt, sehr große Vortheile erlangen; England aber muß dadurch verlieren, weil es den Rang und den Einfluß auf die Europaͤi⸗ schen Angelegenheiten, den es seit der Union ausuͤbt, derselben beimißt, und zwar nicht ohne Grund. In einer vor kurzem in London erschienenen Schrift unter dem Titel: „Die Auflebung der Union zwischen Großbritanien und Irland, verglichen mit der Trennung von Belgien und Holland“, wird mit vieler Sach⸗ kenntniß nachgewiesen, daß Irland unendlich mehr Ursache habe, als Belgien, eine Trennung zu verlangen. Es steht nun zu er⸗ warten, ob bei solcher Spannung die scheinbare Freundschaft von Frankreich welches immer die Zuflucht Irlands war und England lange wird bestehen bleiben koͤnnen. Solche Freund⸗ schaftsbande erhalten nicht durch Principien, die sich eben in Umschwung befinden, ihre Befestigung; nur der nationale Cha⸗ rakter der Voͤlker kann uͤber die Dauer derselben bestimmen.

Fea - Koͤnigliche Schauspiele. Sonnabend, 12. Febr. Im Schauspielhause: und Jult, Trauerspiel in 5 Abtheilungen. (Frl. v. Hagn: Julia, als letzte Gastrolle.)

Im Saale des Schauspielhauses:

Koͤniastaͤdtisches Theater. DSDSonnabend, 12. Febr. 3 Akten; Musik von Auber.

vÜBerliner Börs e. 5 Den 11. Februar 1831. Feeß wahas

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[Zf. Brief.] Geld.)

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Subscriptions⸗Ball.

Fra Diavolo, komische Oper in tivirte denselben in folgender Weise:

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bestehen, geregelt werden.

dung einer großen Anzahl von Individuen, die den Nachbar⸗Staa⸗

Zosen rekrutirt werden.

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Kronik des Tages.

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ledigten Regierungs⸗Praͤsidenten⸗Stellen 1) zu Arnsberg dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗

rath und Direktor im Finanz⸗Ministerium, Wolfart,

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9 2) zu Marienwerder dem seitherigen Praͤsidenten der Re⸗

gierung zu Arnsberg, Grafen von Flemming, und

8 3) zu Merseburg dem Geheimen Ober⸗Regierungsrath und

Keammerherrn von Rochom

zu übertragnau.

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Faenkenesch— Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 4. Fe

Zu Anfang dieser Sitzung verlas der Präͤsident ein Schrei⸗

den des Finanz⸗Ministers, worin dieser die Kammer ersuchte, dem Koͤnige sechs Kandidaten in Vorschlag zu bringen, un⸗ ter denen Se. Maj. verfassungsmaͤßig zwei neue Kommissa⸗

rifn zur Beaufsichtigung des Tilgungs⸗Fonds, an die Stäöll: dder Herren Casimir Périer und B. Dolessert, deren zjaͤhrige

Functionen mit dem 14. Maͤrz d. J. aufhoͤren, waͤhlen koͤnn⸗ ten. Die Versammlung beschloß, die Wahl der sechs Kan⸗ didaten am folgenden Tage vorzunehmen. Der Vicomte v. Cormenin theilte hierauf der Kammer eine Proposition uͤber die Erledigung der beim Staats⸗Rathe vorkommenden Streit⸗ sachen, bis zur definitiven Organisation dieser Behoͤrde, mit und

1 behielt sich vor, seinen Antrag in der Sitzung v. 7. naͤher zu ent⸗ wickeln. Hiernaͤchst bestieg der Kriegs⸗Minister die Redner⸗

buͤhne, um der Versammlung einen neuen Gesetz⸗Entwurf uͤber die Bildung einer Fremden⸗Legion vorzulegeu. Er mo⸗ „M. H., nach dem Inhalte des 13ten Artikels der Charte koͤnnen fremde Trup⸗ pen nur kraft eines Gesetzes im Staatsdienste angeworben werden. Diesem Grundsatze gemaͤß hat der Koͤnig uns an⸗

befohlen, Ihnen das nachfolgende Gesetz vorzuschlagen. Es

soll dadurch zuvoͤrderst die Lage der verschiedenen Truppen⸗ Corps, die den Dienst in unseren Kolonieen oder in den von uns besetzten Laͤndern versehen und aus Eingebornen des Landes Ich fuͤhre unter jenen Corps das der Zuares an, deren Muth, Eifer und Nutzen der Ober⸗ Befehlshaber unserer Armee in Afrika mehr als einmal zu erproben Gelegenheit gehabt hat. Diese Araber halten in

ihren Exkursionen am Fuße des Atlas die verschiedenen

Staͤmme, die sich noch nicht unterworfen haben, im Zaume

Uund beschuͤtzen die Ankunft der Lebensmittel in Algier. Aber nooch einen andern wesentlichen Zweck hat die Regierung im

hnen die Autorisation zur Bil⸗

Auge, indem sie von 8 b egion verlangt; sie will naͤmlich

einer Fremden⸗

ten angehoͤren, aber, von allen Mitteln entbloͤßt, in unseren Departements umherirren und zuletzt Unruhen veranlassen koͤnnten, eine angemessene Beschaͤftigung geben. Sie wissen, m. H., daß das Gesetz vom 10. Mäaͤrz 1818 den freiwilligen Eintritt in das Heer nur Eingebornen oder naturalisirten Franzosen gestattet; eben so darf die Armee nur durch Fran⸗ sb Mittlerweile fallen die Ausgewan⸗ derten, die bei uns eine Freistaͤtte gegen politische Stuͤrme

ggesucht und gefunden haben, dem Staats⸗Schatze zur Last, weil die Menschlichkeit und Großmuth uns nicht gestatten, sie ganz huͤlflos zu lassen. Die dadurch verursachten Kosten

Berlin, Sonntag

Des Koͤnigs Maäjestaͤt haben Allergnaͤdigst geruht, die er⸗

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den 13 ten Februar

haben sich indessen in vermehrt, das wir nicht unbeachtet lassen duͤrfen; sie wuͤrden eingeschraͤnkt, viel⸗ leicht ganz und gar eingestellt werden muͤssen, wenn uns nicht in anderer Weise irgend eine Verguͤtung dafuͤr zu Theil wuͤrde. Wir haben geglaubt, daß, waͤhrend wir einerseits die Ausgewanderten bei uns unterstuͤtzten, es andererseits recht und billig sey, ihnen ein Mittel an die Hand zu geben, uns fuͤr unsere großmuͤthigen Opfer durch ehrenvolle Dienstleistungen zu entschaͤdigen. Zugleich aber sind wir der Meinung gewe⸗ sen, daß, um den Uebelstaͤnden vorzubeugen, die aus dem Gebrauche fremder Truppen im Lande selbst hervorgehen koͤnnten, es angemessen sey, ihnen in Friedenszeiten einen Dienst außerhalb der Graͤnzen des Koͤnigreichs anzuweisen. Dies ist der Gegenstand des vorliegenden Gesetzes, durch dessen Annahme es der Regierung moͤglich seyn wird, die Pflichten der Menschlichkeit mit denen zu verschmelzen, die die Erhaltung der innern Ruhe uns auflegt.“ Der Minister verlas hierauf den Gesetz⸗Entwurf selbst, welcher also lautet: „Art. 1. Es soll eine Fremden⸗Legion gebildet werden, die dazu bestimmt ist, außerhalb des Kontinental⸗Gebiets des Köoͤnigreichs Dienste zu thun. Art. 2. Die kommandirenden Generale in den von den Franzoͤsischen Truppen außerhalb Landes besetzten Gebietstheilen koͤnnen zur Errichtung von Corps, die zugleich aus Eingeborenen und Auslaͤndern beste⸗ hen, ermaͤchtigt werden.“ Nachdem der Praͤsident den Empfang des Gesetz⸗Entwurfes bescheinigt hatte, wurden die

Berathungen uͤber den Municipalgesetz⸗Entwurf, und na-

mentlich uͤber das (gestern erwaͤhnte) Amendement des Hrn. Berryer, wonach der Koͤnig die Maires und Adjunkten un⸗ ter drei ihm vorzuschlagenden Kandidaten fuͤr jedes Amt waͤh⸗ len sollte, fortgesetzt. Der Graf Alexander v. Laborde und Herr von Tracy unterstuͤtzten den Antrag, wogegen der Baron Pelet und der Baron Möchin ihn, als das Wahlrecht des Monarchen beschraͤnkend, verwarfen. Auch der Berichterstatter, Hr. Faure, erhob sich gegen denselben und wies auf die Nothwendigkeit hin, die Koͤnigl. Macht moͤglichst zu verstaͤrken. „Es sey mir erlaubt“, so schloß er seinen Vortrag, „noch eine letzte Bemerkung zu machen. Ein Volk, fuͤr welches wir das lebhafteste Mitgefuͤhl hegen, die Polen, wollen ihre Unabhaͤngigkeit wieder zu erringen suchen. Was war die erste Handlung, die sie in dieser Absicht be⸗

gingen? Sie fuͤhlten, daß es vor Allem darauf ankomme,

die Macht zu koncentriren, und waͤhlten sich einen Diktator. Wir befinden uns nicht in derselben Lage; doch moͤchte der Krieg, wenn auch unwahrscheinlich, doch nicht unmoͤglich seyn. Lassen Sie uns, m. H., dies nie vergessen; lassen Sie uns, bei der moͤglichen Aussicht auf große Anstrengun⸗ gen im Innern und nach außen hin, nicht eine schuͤtzende Macht entwaffnen, deren Frankreich alsdann mehr als je be⸗ duͤrfen moͤchte. Ich stelle diese Betrachtung vertrauensvoll hrem Patriotismus anheim.“ Das obige Amendement des rn. Berryer wurde hierauf mit großer Stimmen⸗Mehrheit verworfen und der 3te Artikel des Gesetz⸗Entwurfes nach einer unerheblichen Debatte mit einem Amendement des Hrn. Gaujal in folgender Abfassung angenommen: 8 „Art. 3. Die Maires und Adjunkten werden von dem Koͤnige oder in seinem Namen von den Praͤfekten ernannt. In Gemeinden von 3000 Seelen und dar⸗ uͤber, so wie an den Hauptorten der Bezirke, ohne Ruͤck⸗ sicht auf ihre Einwohnerzahl, werden sie bloß von dem Koͤnige ernannt. Die Maires und Adjunkten werden unter den Mitgliedern des Municipal⸗Conseils gewaͤhlt, hoͤren deshalb aber nicht auf, Mitglieder desselben zu

seyn. Sie koͤnnen durch einen Beschluß des Praͤfekten

in ihrem Amte suspendirt, jedoch nur durch eine Koͤnigl.

Verordnung abberufen werden.“ . Gegen den Aten Artikel, wonach die Maires

Adjunkten auf 3 Jahre gewaͤhlt

werden und mindestens 22 P