1831 / 46 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

85 WEWW 39 gen, Wuͤnf e und Bitten in Betreff der Noth des Landes

und unserer Stadt mit der freundlichsten Herablassung zu

vernehmen. Se. Koͤnigl. Hoheit gaben insbesondere den De⸗ puirten das feierliche Versprechen, die an des Koͤnigs Ma⸗ jestaͤt gerichtete schriftliche Petition hiesiger Stadt, in wel⸗ cher die Noth des Landes freimuͤthig geschildert und nur der Wunsch nach einer zeitgemaͤßen auf durchgehende Vertre⸗ tung der Unterthanen bei der gesammten Gesetzgebung ge⸗ gruͤndeten Landes Verfassung HeFeasen war, zur unmit⸗ elbaren Kenntniß Sr. Koͤnigl. Majestaͤt zu befoͤrdern, auch e billigen Wuͤnsche nach Kraͤften zu unterstuͤtzen. Se. H. aͤußerten die lebhafteste Theilnahme an der Wohlfahr des Vaterlandes, wie an dem Wohl hiesiger Stadt, deren tiefen Verfall Hoͤchstdieselben innig beklagten, und entließen die De⸗ putation mit den beruhigendsten Zusicherungen baldiger Ab⸗

hälfe der Beschwerden. Se. Koͤnigl. Hoheit hatten hier⸗

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naͤchst die unverzuͤgliche Berathung der diesseitigen, in Vor⸗

stellungen an das Koͤnigl. Kabinets⸗Ministerium niedergeleg⸗ ten Lokal⸗ Beschwerden befohlen, und so empfing denn die

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1 Deputation bereits in den folgenden Tagen theils schriftlich, Beruͤcksichtigung der ausgesprochenen Wuͤnsche. Nament⸗

muͤndlich die erfreulichsten Versicherungen moͤglichster

lich ist in Betreff der in Bearbeitung begriffenen Verfassungs⸗ Urkunde fuͤr die Stadt Luͤnzburg eroͤffnet worden, daß, nach den ausdruͤcklichen Bestimmungen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, dieselbe allerhöͤchsten Orts zur Pruͤfung und Bestaͤtigung eingesandt werden solle; daß uͤbrigens ein großer Theil der

diesseitig in Antrag gebrachten Bestimmungen sich bereits in jenem Entwurfe aufgenommen finde, daß mehrere andere An⸗

träͤge der Art zu seyn scheinen, daß ihnen stattgegeben wer⸗ den koͤnne, und die allerhoͤchste Approbation derselben nich

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Hamburg, 11. Febr. In der vorigen Nacht ist die Eisdecke, womit die Elbe bisher belegt war, losgebrochen und am Treiben gekommen; in Folge dessen sind die Lootsen von eumuͤhlen abgegangen, um die wenigen Schiffe, welche in Kuxhafen uͤberwintert haben, heraufzuholen. Die Ober⸗ Elb bagegen ist noch bis am Grasbrook mit Eis beleggt.

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öI1““ NANach einem (in der Breslauer Zeitung enthaltenen) Schreiben aus Konstantinopel vom 12. Jan. hatte die Nach⸗ richt von der in Polen ausgebrochenen Revolution bei den Tuüͤrken große Sensation erregt, und man will seit der Zeit eine Veraͤnderung in ihrem Benehmen gegen die Griechen und Franken bemerken; es wird in dieser Beziehung folgen⸗ des Ereigniß gemeldet, welches, mit Hinsicht auf die politi⸗ & Verhaͤltnisse, großen Eindruck in Konstantinopel gemacht

be: „Vor einigen Tagen kam ein Griechisches Schiff un⸗ ter Russischer Flagge hier an und ging vor Pera vor Anker. Auf dieses Schiff begab sich ein Tuͤrkischer Salepzy (Ver⸗ käufer des Saleps), wie es hier Sitte ist, um seine Waaren der Schiffsmannschaft gegen Bezahlung anzubieten. Die Ma⸗

trosen tranken davon, fanden sich aber uͤbervortheilt und

warfen, hieruͤber aufgebracht, des Salepzy seine nur einige Piaster werthe Waare uͤber Bord. Dieser klagte hieruͤber beim Seraskier Chorew Pascha, welcher sofort eine Abtheilung Soldaten auf das Schiff beorderte. Mit gezogenem Saͤbel drangen diese auf das Schiff ein, bemaͤch⸗ tigten sich der ganzen Bemannung, schleppten sie nach dem Arsenal, und nachdem Mann fuͤr Mann eine derbe Portion Schläge bekommen hatte, wurden sie nach dem Bascia Ka⸗ ussi (Pforten⸗Pallast) gebracht, wo ste abermals dermaßen rperlich gezuͤchtiget wurden, daß man fuͤr das Leben von

drei Individuen in Sorgen war. Das Schiff wurde spaͤter

auch als Prise in das Arsenat gebracht. Der Russische Doll⸗ metscher, Staatsrath von Franchini, protestirte, sobald er von fesen Vorfaͤllen Anzeige erhielt, foörmlich gegen die von der erxte getroffenen Maaßregeln, und durch Vorstellungen und ohungen gelang es ihm, die Zuruͤckgabe des Schiffes, so wie die eilassung der Mannschaft, zu erwirken. Indessen ging noch

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an demselben Tage eine Estaffette nach St. Petersburg ab.“ Nach dem ferneren Inhalte dieses Schreibens ging in Kon⸗ stantinopel die Rede, daß dem Courier, welcher nach Athen den Befehl zur Raͤumung der Akropolis uͤberbrachte, gleich nach dem Eintreffen der Nachricht von der Polnischen Revo⸗ lution, ein anderer mit Gegenbefehlen gefolgt seyn solle, aus welchem Umstande das Publikum Verschiedenes folgert. „Die Kriegsruͤstungen der Pforte“, heißt es am Schlusse des Schreibens, „sind sehr betraͤchtlich; fortwaͤhrend werden Truppen ausgehoben und eifrig geuͤbt, und im Arsenal lie⸗ gen 26 Kriegsschiffe beinahe säͤmmtlich schon segelfertig. Ueber den Zweck derselben ist jedoch noch nichts Bestimmtes zu er⸗ fahren; ob nach Syrien gegen den aufruͤhrerischen Pascha von Bagdad, oder nach Albanien in die Gewaͤsser des Archi⸗ pelagus, oder zu einer Diversion im Schwarzen Meere, daruͤber streitet man sich taͤglich.“

Die Allgemeine Zeitung giebt folgende Korrespon⸗ denz⸗Nachrichten von der Servischen Graͤnze vom 22. Januar: „In Servien wird ein Corps regelmaͤßiger Trup⸗ pen errichtet, dem auch mehrere Geschuͤtz⸗Batterieen zugege⸗ ben werden. Fuͤrst Milosch scheint dem Großherrn in Orga⸗ nisirung regulirten Militairs nachfolgen und uͤberhaupt des⸗ sen Gunst auf alle Art verdienen zu wollen. Man behaup⸗ tet, er habe seit einigen Wochen große Geldrimessen nach Konstantinopel gemacht, uͤber deren Bestimmung die Meinun⸗ gen getheilt sind: nach der einen waͤren sie als Beitrag zu den noch an Rußland schuldenden Kriegszahlungen in den Großherrlichen Schatz, nach der andern zum Ankaufe von Kriegsmaterial bestimmt. Gewiß ist, daß im Innern des Tuͤrkischen Reichs große Veraͤnderungen vorgehen, die jedoch

groͤßtentheils nur eine bessere Finanz⸗ und Mllitair⸗Einrich⸗

tung bezwecken. Seit mehreren Wochen sollen viele Franzo⸗ sen von Paris und Toulon in Konstantinopel eingetroffen seyn und mit dem Grafen Gullleminot haͤufige Unterredun⸗

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1 Mcontag, 14. Febr. Im Schauspielhause: Friedrich August in Madrid, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von C.

Dienstag, 15. Febr. Im Opernhause: Don Juan, Oper in 2 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Mozart. (Mad. Schroͤder⸗Devrient: Donna Anna, als Gastrolle. Mad. Seidler: Donna Elvira. Frl. v. Schaͤtzel: Zerline.)

In. Schauspielhause: 1) Le plus beau jour de la vie, vaudeville en 2 actes, par Scribe. 2) La seconde année, vaudeville en 1 acte, par Seribe.ß 2ne t2g A 14 a1388. 9 22 hi c aag. 2 3482. FrsdhHha nn ““ EE“ 09

Kooͤnigstaͤdtisches Theater.

1 9f 8 Mcontag, 14. Febr. Die diebische Eister, komische Oper.

in 2 Akten; Musik von Rossini. (Dlle. Hähnel vom K. K.

Hof⸗Opern⸗Theater zu Wien: Pippo, als zweite Gastrole)

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Alle Waaren⸗Einfuhr aus dem Koͤnigreich Polen ist bis

sitiabe Generalstab zu bilden, einer bestimmten Anzahl Offiziere aaus der Artillerie- und Haupt⸗Ingenieurschule einen Kursus dder Taktik und der Strategie nach denselben Prineipien und dem Umfange vorzutragen, wie den Offizieren, die fuͤr den

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8 111AX“X“X“ St. Petersburg, 5. Februar. d ser haben dem Kaiserl. Leib⸗Medikus, Geheimen Rath Ruͤhl, zur Belohnung seines ausgezeichneten Dienstes, den St. An⸗ nen⸗Orden erster Klasse mit der Kaiserlichen Krone ver⸗ liehen.

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Infanterie⸗Division und der General⸗Major Peterson I. zum Befehlshaber der 2ten Brigade der 1sten Jufanterie⸗Divi⸗ sion ernannt. Dem General⸗Major Prianischnikoff sind die Functio⸗ nen eines Chefs des Generalstabes des 4ten Infanterie⸗Corps uͤbertragen worden, und der Wirkliche Staatsrath Omelja⸗ nenko hat das Amt eines General⸗Feld⸗Commissairs der ak⸗ tiven Armee erhatten. Se. Majestaͤt der Kaiser haben den Gouvernements⸗ Marschall von Wilna, Joseph Gorski, zum Kammerherrn ofes ernannt.

auf weiteren Befehl verboten worden; auch sollen keine Ur⸗

sprungszeugnisse der Wojewodschafts⸗Kommissionen und ande⸗ rer Behoͤrden mehr angenommen werden.

Der Zweck der (wie neulich gemeldet) bei dem General⸗ zu errichtenden Militair⸗Akademie ist, Offiziere fuͤr

Generalstab vorbereitet werden, und endlich militairische Kenntnisse auf alle moͤgliche Weise zu verbreiten. Die An⸗ zahl der aufzunehmenden Offiziere ist auf 40 bis 60 festge⸗ setzt worden. Aufgenommen werden uͤberhaupt Ober⸗Offi⸗ ziere der Garde und der Armee, Erstere, so wie die der Ar⸗ tillerie und der Sappeurs bis zum Range eines Stabs⸗Ca⸗ pitains, die der Armee bis zum Capitains⸗Rang; sie duͤrfen nicht unter 18 Jahr alt seyn und muͤssen sich durch Faͤhig⸗ keiten, Fleiß und gute Sitten auszeichnen. Der Aufnahme geht eine sorgfaͤltige Pruͤfung in der Russischen, Deutschen und Franzoͤsischen Sprache voraus, so wie auch in verschie⸗ denen Zweigen der Mathematik, der Kriegswissenschaften, des Exercitiums, der Geschichte und der Geographie.

Der Minister des Innern zeigt an, daß die Cholera im Gouvernement Waͤtka voͤllig aufgehoͤrt hat und in Folge

dessen das genannte Gouvernement in Gesundheits⸗Zustand

erklaͤrt worden ist. b 88 Am 27sten v. M. erkrankte in Moskau nur eine einzige

Person an der Cholera; am 28sten des Morgens befanden sich in den Hospitaͤlern nur 15 Kranke, von denen 10 sich befferten.

Daͤs Journal meldet, daß zwei geborne Kamtschadalen, Zoͤglinge der auf Kosten der Moskauer Landwirthschafts⸗Gesell⸗ schaft errichteten Landwirthschafts⸗Schule, gleich nach der Ruͤckkehr in ihre Heimath, Peter⸗Pauls Hafen, sich damit beschaͤftigten, den in ihrem duͤrftigen Vaterlande so hoͤchst nothwendigen Ackerbau zu begruͤnden. Unweit jenes Hafens haben sie bereits 80 Dessaͤtinen*) taugliches Ackerland gefun⸗ den und die Aussaat begonnen. 89 ] . 8 ““

*) Es giebt in Rußland eigentlich nur eine Art Dessaͤtinen, naͤmlich die geometrische oder Kron⸗Dessaͤtine von 2400 Quadrat⸗ Faden Flaͤchen⸗Inhalt; sie ist 40 Faden breit und 60 lang, oder

30 Faden breit und 80 lang; allein in einigen Gegenden Ruß⸗

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Se. Majestaͤt der Kai⸗

Der General⸗Lieutenant Teßleff I. ist zum Chef der 2ten

in Moskau erscheinende Landwirthschafts⸗

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Die in der Krimm unter dem Schutze der Regierung bestehende Gesellschaft fuͤr Verbesserung und Verbreitung des Weinbaues ist seit dem vorigen Monat in voller Thaͤtigkeit; man verspricht sich von derselben die erfreulichsten Resultate.

Am 24sten vorigen Monats wurde der Hafen von Reval

Warschau, 10. Febr. Am Ften d. theilte der

schall der Landboten⸗Kammer bei deren Eroͤffnung die Nachricht von dem Einruͤcken der Russischen Armee in die Graͤnzen des Koͤnigreichs mir, fuͤgte jedoch hinzu, daß dieses Ereigniß den weiteren Fortgang der Berathungen nicht hem⸗ men koͤnne, nur sey es noͤthig, dieselben ausschließlicher auf das zu lenken, was die Sicherheit und Bewaffnung der Na⸗ tion betreffe. Naͤchstdem beschloß die Kammer, den Entwurf hinsichtlich der Errichtung von National⸗Garden im ganzen Koͤnigreich der Regierung zu uͤbersenden. Im ferneren Ver⸗ lauf der Sitzung beschaͤftigte sich die Kammer mit Eroͤrterung eines Entwurfs uͤber die Mittel der Landesvertheidigung, welchen der Generalissimus der Regierung eingereicht und die Reichstags⸗ Kommissionen in etwas modificirt hatten. Dieser Entwurf wurde nach einer kurzen Diskussion einstim⸗ mig in folgender Abfassung angenommen:

„Die Senatoren⸗ und Landbotenkammer haben, um der Mationalregierung die Anwendung der wirksamsten Maaßre⸗ gein gegen den Feind zu erleichtern, beschlossen und beschließen, wie folgt: Art. 1. Die Gemeinden, Staͤdte, Distrikte, Be⸗ zirke und Wojewodschaften in den von dem Feinde nicht be⸗ setzten, aber mit einem nahen Angriff bedrohten Gegenden wird die Nationalregierung als im Kriegszustand befindlich erklaͤren. Art. 2. In diesen Gegenden des Landes wird die Nationalregierung ermaͤchtigt, alle Mittel anzuwenden, um die Wege, Bruͤcken, Ueberfahrten, Magazine und Gebaͤude, die dem Feinde das Vordringen oder die Ruͤckkehr er⸗ leichtern koͤnnen, zu zerstoͤren. Eben so wird die Regferung bevollmaͤchtigt, aus diesen Gegenden alle Vor⸗ raͤthe, Lebensmittel, Schlacht, und Zugvieh fortschaffen zu lassen und die Bevoͤkkerung an die zu diesem Zwecke an⸗ befohlenen Orte zuruͤckzuziehen; in diesem Allen sollen die Hand⸗ lungen der Regierung durch keine Gesetzes⸗Vorschriften uͤber Eigenthum uns Freiheit beschraͤnkt werden. Art. 3. Dieje⸗ nigen, welche sich gegenwaͤrtigem Beschluß widersetzen, und die, welche dem Feinde die Zufuhr von Lebensmitteln oder das Passiren von Ueberfahrten erleichtern, die Beamten end⸗ lich, welche in den vom Feinde besetzten Landestheilen ver⸗ bleiben, sollen fuͤr Landes⸗Verraͤther angesehen und als solche bestraft werden. Art. 4. Alle Verluste, welche die Einwoh⸗ ner in Folge dieses Beschlusses durch die Handlungen der Regierung erleiden, sollen aus dem Gesammtgut des Landes ersetzt werden. Die Art und Weise, diese Verluste zu berech⸗ nen und zu verguͤtigen, soll ein besonderer Beschluß festsetzen. Art. 5. Gegenwaͤrtiger Beschluß soll sogleich durch den Druck und durch Ablesung von den Kanzeln bekannt gemacht wer⸗ den. Die Vollziehung desselben wird der Nationalregierung uͤbertragen.“

Hierauf legte das Kommissionsmitglied, Herr Swirski, indem er die Nothwendigkeit darlegte, eine Nationalkokarde zu bezeichnen, der Kammer zwei in dieser Hinsicht den Kom⸗ missionen uͤbersandte Projekte vor, so wie eines, welches die Kommissionen angenommen hatten. Der Inhalt desselben besagte, daß die Nationalkokarde aus Weiß und Roth beste⸗ hen solle, als den Farben, welche dem Wappen Polens und lands rechnet man nach der sogenannten oͤkonomischen Dessaͤtine, welche 3200 Quadrat⸗Faden Flaͤchen⸗Inhalt hat, 40 Faden breit und 80 Faden lang ist. In Folge der 40 Faden Breite nennt