1831 / 66 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 07 Mar 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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sungswort aller Parteien; Regiert und zeigt Kraft! rufen alle Parteien den Regierenden zu. Das Alles ist schoͤn ge⸗ sagt; wenn aber Ordnung herrschen soll, muß man sich der Ordnung unterwerfen, wenn regiert werden soll, muß man sich nicht taͤglich bemuͤhen, Alles, was zur Regierung gehoͤrt, zu untergraben, wenn die Regierung Kraft zei⸗ gen soll, wie Ihr verlangt, muß man ihre Wirksamkeit nicht durch allerhand Auslegungen zu laͤhmen suchen. Wenn

Ihr die Monarchie wollt, so muͤßt Ihr derselben die Attri⸗ bute der Verehrung lassen. Comentirt daher nicht spoͤttisch die Worte des Monarchen, sagt nicht unaufhoͤrlich, daß er

das Werk Eurer Haͤnde sey, verbuͤrgert ihn nicht zu sehr,

damit Ihr, wenn Ihr eines Tages einen Koͤnig sucht, nicht bloß einen Buͤrger findet.“ 1 Der fuͤr die Bevormundung der Kinder des Fuͤrsten v. Polignac niedergesetzte Familien⸗Rath, aus dem Grafen Melchior v. Polignac, Bruder des Verurtheilten, dem Her⸗ zoge v. Grammont, Schwager desselben, dem Grafen v. Orglandes, dem Vicomte v. Martignac, dem Advokaten Mandaroux⸗Vertamy und dem Manufaktur⸗Besitzer Herrn Barbet bestehend, versammelte sich vor einigen Tagen und ernannte den Grafen M. Balthasar zum Haupt⸗Vormunde, Herrn Mandaroux⸗Vertamy zum Neben⸗Vormunde der Kin⸗ der erster, und Herrn Barbet zum Neben⸗Vormunde der Kinder zweiter Ehe; die Vormundschaft uͤber letztere steht esetzlich der Fuͤrstin v. Polignac zu. Der Sohn des Herzogs von Mortemart ist aus der

1“ von St. Cyr entlassen worden, weil er sich un⸗ ter den Zoͤglingen befand, die am 14ten d. M. der Todten⸗ feier fuͤr den Herzog v. Berry in der Kirche St. Germain l’'Auxerrois beiwohnten.

Herr Horaz Vernet erklaͤrt in einem Schreiben an den

Minister des Innern das Geruͤcht, daß die Pensionaire der Franzoͤsischen Maler⸗Akademie zu Rom an den dortigen Unruhen Theil genommen haͤtten, fuͤr ungegruͤndet. Die Regierung hat Befehl ertheilt, die auf Franzoͤsischem Gebiete an der Savoyischen Graͤnze versammelten Piemon⸗ tesischen und anderen Italiaͤnischen Fluͤchtlinge zu entwaffnen.

Der Redacteur der Quotidienne ist auf den 9. Maͤrz vor die Jury geladen worden, um uͤber die Thatsachen, die ihm wegen dreier in den Nummern vom Ften, 9ten und 10. Januar erschienener Artikel schuldgegeben werden, ver⸗ nommen zu werden.

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Aus dem Haag, 1. Maͤrz. Neuerdings sind Berichte vom General Dibbets aus Mastricht bis zum 24. Febr. ein⸗ gegangen. Es geht daraus hervor, daß den Versicherungen des Generals Daine wegen Eroͤffnung einer freien Commu⸗ nication mit Achen und Eindhoven keinesweges schon nachge⸗ kommen worden. Vielmehr ist am Mirtwoch d. 23. Febr. das Gehoͤfte Schaan vom Feinde wieder besetzt worden, der die Landleute, die sich mit Lebensmitteln nach der Festung begeben wollten, nach wie vor beraubt hat. Am 23. Abends zeigten sich die Belgier auch wieder in Smeermaas, und zwar so nahe an der staͤdtischen Barrière, daß die Besatzung ge⸗ noͤthigt war, Feuer auf sie zu geben. General Dibbets hat daruͤber in einem Antwort⸗Schreiben an General Daine Be⸗ schwerde gefuͤhrt und erklaͤrt, daß unter solchen Umstaͤnden alles Korrespondiren mit ihm ganz uͤberfluͤssig waͤre. Von den Belgischen Offizieren und Soldaten, die sich der Festung

des Rechnungshofes zum Regenten, um ihm ihre Gluͤckwuͤn⸗ sche zu seiner Erwaͤhlung abzustatten; der Regent dankte ihnen in gemessenen Ausdruͤcken. Derselbe wird an jedem Sonnabend, die Minister aber jeder an einem andern Tage der Woche, oͤffentliche Audienz ertheilen. Aus Belgien, 15. Febr. (Bemerkungen eines Deutschen Reisenden.) Die traurigen Folgen, welche die

Belgische Revolution auf alle Quellen des Handels und Ge⸗ *

werbes geaͤußert hat, zeigen sich uͤberall und werden auch von allen rechtlichen Leuten hier im Lande anerkannt. Viele, die wohl anfangs von ihren Meinungen irre geleitet seyn mochten, koͤnnen doch jetzt nicht umhin, das Unheil und den vielleicht unersetzlichen Schaden, der dem Lande zugefuͤgt wor⸗ den ist, einzusehen und zu beklagen. Es gesellt sich dazu als das Charakteristische, was dem Reisenden in Belgien jetzt auffaͤllt, eine große Furcht aller Rechtlichen vor den niederen Volksklassen, deren Pluͤnderungen und Excessen wohl hier und da gesteuert worden ist, deren wieberholter Ausbruch aber jeden Augenblick gefuͤrchtet wird, ohne daß die hoͤheren Staͤnde die Entschlossenheit zu haben scheinen, sich dem Poͤbel und seinen etwanigen tollkuͤhnen Haͤuptern kraͤftig zu widersetzen; gewoͤhnlich sucht man diesen vielmehr mit der groͤßten Aengst⸗ lichkeit durch Nachgeben und Schineicheleien immer zu be⸗ schwichtigen. Zwei Bruͤsseler Kauflente, die auf der Diligence waͤhrend der ganzen Reise von Paris bis zur Belgischen Graͤnze die traurige Lage ihres Vaterlandes unter seinen jetzigen unverstaͤndigen Fuͤhrern im Gegensatz zu dem wohl⸗ thaͤtigen Wirken der fruͤheren Niederlaͤndischen Regierung geschildert hatten, baten aͤngstlich, als wir uns der Belgischen Graͤnze naͤherten, doch ja nichts von ihren Reden in Bruͤs⸗ sel zu erwaͤhnen. Die RNohheit und Ungezogenheit, mit wel⸗ cher sich die geringeren Klassen gegen die hoͤheren benehmen, ist uͤberall in Belgien auffallend, so wie die dagegen bewie⸗ sene Langmuth und Geduld der Letzteren. Deutlich zu be⸗ merken ist der Unterschied zwischen den Wallonisch und Fran⸗ zoͤsisch und den Flamaͤndisch oder Brabantisch redenden Bel⸗

giern, und es faͤllt auf, wie dieser Name eigentlich Bestand⸗;

theile zweier ganz verschiedener Voͤlker bezeichnet. Im Henne⸗

gau und dem Franzoͤsisch redenden Theile von Suͤd⸗Bra- bant zußert sich uͤberall die Vorliebe fuͤr Frankreich und der

Wunsch einer Vereinigung mit diesem Lande, worin man das einzige Rettungsmittel aus der jetzigen bedruͤckten Lage er⸗ blickte. Aber schon in Hall, in welcher Gegend die Flamaͤn⸗ dische Sprache anfaͤngt, aͤndert sich dies, und ich habe nord⸗ waͤrts solche Wuͤnsche nicht mehr aussprechen hoͤren. Aeu⸗ ßerlich schien eine Art von Gesetzmäaͤßigkeit zuruͤckgekehrt zu seyn. Douanen und Barrièren wurden wie vormals verwal⸗ tet und geachtet. Freiheitsbaͤume (die ich in Frankreich nir⸗ gends bemerkt hatte) waren in allen Ortschaften aufgepflanzt, in mancher zwei neben einander. Das Steinkohlen⸗Berg⸗ werk Hornu, zwischen Valenciennes und Mons, dessen herr⸗ liche, von der Niederlaͤndischen Regierung in prachtvollen Ge⸗ baͤuden gegruͤndete, Anlagen von den Empoͤrern verwuͤstet und dessen Maschinen zerstoͤrt worden waren, bot einen traurigen Anblick dar; an einzelnen Stellen dieser Anstalt schien indese⸗ sen die Arbeit wieder begonnen zu haben. In den kleineren Staͤdten Soignies, Braͤme le Comte und Hall hoͤrte man aus den Wirthshaͤusern laͤrmendes Geschrei und Absingen von soge⸗ nannten patriotischen Liedern. In Bruͤsselist aͤußerlich Alles ru⸗ hig und scheint einen gesetzmaͤßigen Gang zu gehen. Es herrscht aber dabei die groͤßte Niedergeschlagenheit und Bangigkeit. Die

Stadt immer fortschreiten muͤßte.

llgemeinen Preußischen

ganz laut zu thun wagen, so hoͤrt man doch sehr haͤufig,

halb tadelnd, halb billigend erwaͤhnen, daß dieser Prinz noch eine zahlreiche Partei habe, und daß in Gent, wie in ganz

Flandern, in Antwerpen u. s. w. Alles fuͤr ihn gestimmt sey. Obgleich Bruͤssel in dem Theile der Niederlande liegt, wo das

Flamaͤndische Landessprache ist, so wird doch in der ganzen Ohberstadt, wie von allen Gebildeten, das Franzoͤsische vorzugs⸗ weeise gesprochen, und eine Vorliebe fuͤr Frankreich ist un⸗

verkennbar; jedoch wird hier kein Wunsch zur Vereinigung gehoͤrt, da sie wohl einsehen, daß alsdann, bei dem Verlust aller Hoffnung, wieder Hauptstadt zu werden, der Verfall der orts⸗ Die Celebritaͤt der einzel⸗— nen Volksfuͤhrer scheint rasch zu vergehen. Von de Potter wurde wenig und nur aus Erinnerungen gesprochen; von van Halen habe ich nicht einmal erfahren koͤnnen, wo er sich jetzt aufhaͤlt; uͤber van de Weyer aͤußerte man sich veraͤchtlich; Rogier wurde dagegen als ein zwar noch junger, aber ausge⸗ zeichneter Mann erwaͤhnt; Stassart soll bei den Franzoͤsisch Gesinnten, Robiano bei der Geistlichkeit viel gelten; uͤber Graf Merode wurde mit Achtung gesprochen. Von den Generalen scheint keiner eine uͤberwiegende Popularitaͤt und großes Ansehen zu besitzen. In den Aeußerungen uͤber die diplomatischen Verhandlungen herrscht eine große Unver⸗ schaͤmtheit und bei den Besseren wenigstens eine gewaltige Unwissenheit und eine ungeheure Ueberschaͤtzung ihrer eigenen Wichtigkeit. Auch uͤber die damit verbundene Luxemburger Streitfrage hoͤrt man Aeußerungen von großem Uebermuth. Manche schienen jedoch in dieser Hinsicht nachgiebigere Maaß⸗ regeln zu wuͤnschen, als das provisorische Gouvernement bis jetzt verfuͤgt hat. Der Umstand, daß die Einwohner von Bouillon in einer Petition an den Kongreß zu beweisen suchten, daß sie nicht zum Großherzogthum Luxemburg ge⸗ hoͤrten, schien zu zeigen, daß man seiner Sache nicht so ganz gewiß sey. Die Einwohner des Distrikts Marche suchen ebenfalls neue Beweisgruͤnde hervor, daß sie nicht zu Luxemburg gehoͤren, und stuͤtzen sich darauf, daß dieser Distrikt in den Jahren 1814 und 1815 noch zur Provinz Luͤttich gehoͤrte und erst spaͤter durch ein Koͤnigl. Nieder⸗ laͤndisches Dekret zum Großherzogthum geschlagen wurde. Die Vergnuͤgungs⸗Oerter in Bruͤssel sind meist leer; Alles erscheint still und traurig. Die zahlreich ausgehaͤngten Karri⸗ katuren, so entsetzlich frech und abgeschmackt sie sind, schei— nen hier mehr Beifall zu finden, als in Paris. Die Geist⸗ lichkeit steht in großem Ansehen, und die Franzoͤsisch⸗revolu⸗ tionnaire Partei muß aus Furcht vor dem Volk ihre wahre Meinung in dieser Hinsicht wohl etwas verdecken. Die Kir⸗ chen sieht man haͤufig besucht und, auch wenn nicht Gottes⸗

dienst ist, Offiziere und Soldaten, National⸗Gardisten und

Buͤrger darin knieen und beten. In Antwerpen ist die Niedergeschlagenheit noch groͤßer, als in Bruͤssel, auch sind die erlittenen Verluste bedeutender. Man traͤgt sich wohl noch hin und wieder mit schmeichelnden Geruͤchten, daß Autwerpen zu einem Freihafen erklaͤrt werden solle u. s. w., aber Jeder erkennt, daß der jetzt zerstoͤrte Flor so bald nicht wiederkeh⸗ ren wird, und ist voll banger Sorgen fuͤr die Zukunft. Die

reichsten Kaufleute sind nach Deutschland, Frankreich, Eng⸗

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Zeitung No.

aus. In Luͤttich hatte am 2. Jan. ein Mensch eine Fahne mit den Franzoͤsischen drei Farben herumgetragen, nur he thuͤmlich auf Art der Hollaͤndischen Flagge gestellt; er war arretirt worden, wie es hieß, unter dem Vorwande, die Hol⸗ laͤndische Fahne herumgetragen zu haben, was gewiß die Ab⸗ sicht nicht war. In Verviers und der Umgegend ist schon mehr⸗ mals der Versuch gemacht worden, die Franzöͤstsche Fahne aufzupflanzen; die Franzoͤsischen Farben an Kokarden und Baͤndern in den Knopfloͤchern werden dort ungescheut getra⸗ gen. Die in jener Gegend amtlich aufgepflanzte Fahne ist vierfarbig, die 3 Franzoͤsischen Farben und gelb dazu, welches die alte Fahne des Pays de Franchimont ist. Petitionen zur Vereinigung mit Frankreich sind aus allen diesen Ge⸗ genden haͤufig an den Kongreß eingereicht worden, jedoch bekanntlich unbeachtet geblieben. .“ ““

1 Deutschland. Dresden, 1. Maͤrz. Das heute an die Landstaͤnde erlassene Dekret, den Entwurf der Verfassungs⸗Urkunde fuͤr das Koͤnigreich Sachsen betreffend, enthaͤlt Folgendes: Se. Majestaͤt der Koͤnig und Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Mit⸗ regent haben die Staͤnde (Praͤlaten, Grafen und Herren, die von der Ritterschaft und Staͤdten) auf heute zur Wie⸗ dereroͤffnung der unter dem 8. Juli v. J. vertagten Lanbes⸗ Versammlung berufen, um sich mit ihnen hauptsaͤchlich uͤber eine zeitgemaͤße Abaͤnderung der Landes⸗Verfassung und Re⸗ praͤsentation zu berathen. Den von den Staͤnden dies falls schon fruͤher gemachten Antraͤgen hatte der Koͤnig bisher Anstand gegeben, weil Er in den von dem verewigten Koͤnige uͤber ein halbes Jahrhundert hindurch beobach⸗ teten Grundsaͤtzen die hinreichende Ueberzeugung gefun⸗ den, daß Er, diese Grundsaͤtze ferner befolgend, auch ohne Veraͤnderung der bisherigen Verfassung, seinen Unter⸗ thanen den Segen der vorigen Regierung zu erhalten und sie ferner zu begluͤcken im Stande seyn werde. Seit der Annah⸗ me des Prinzen Friedrich Aüugust Koͤnigl. Hoheit zum Mitre⸗ genten aber haben Se. Maj., in Uebereinstimmung mit Demsel⸗ ben, den in den fruͤheren Vorstellungen der Staͤnde enthaltenen Ausdruck des allgemeinen Wunsches einer zeitgemaͤßen, auf Re⸗ praͤsentation des Volkes gegruͤndeten und den in andern Deut⸗ schen Bundesstaaäten vorangegangenen Beispielen sich anschlie⸗ ßenden Verfassung nochmals erwogen und Beiderseits sich entschlossen, zur Begruͤndung einer Ihrem Volke zu gebenden Verfassung Ihren Ständen die Hand zu bieten. Indeß, ein⸗; gedenk der Bestimmungen der Deutschen Bundesgesetze und der von Ihren Vorfahren und von Ihnen Selbst ertheilten Versi⸗ cherungen, wollen Se. Majestär und Se. Koͤnigl. Hoheit die in Ihren Landen bestehende landstaͤndische Verfassung auf ver⸗ fassungsmaͤßigem Wege, durch Uebereinkunft mit den jetzt an⸗

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wesenden Staͤnden, abaͤndern, wobei Ihnen die patriotische Gesinnung der Staͤnde selbst die Hoffnung einer baldigen Uebereinkunft verbuͤrgt. Ueber den Inhalt des „Entwurfs einer Verfassungs⸗Urkunde fuͤr das Koͤnigreich Sachsen,“? nebst dazu gehoͤrigen Beifugen, druͤckt sich das Allerhoͤchste Dekret so aus: „Hoͤchstdieselben wollen wichtige Regierungs⸗ rechte, deren alleinige, von staͤndischer Einwilligung unahhän⸗

ntfernung des Hofes und der Regierungs⸗Behoͤrden, die Ab⸗ reise der zahlreichen Fremden, die Bruͤssel bewohnten, und worunter allein 5 6000 Englaͤnder gerechnet wurden, die Auswanderung vieler reichen Kaufleute und Eigenthuͤmer, die Furcht vor noch bevorstehenden Uebeln verbreiten eine allgemeine Stockung alles Handels und Gewerbes. Dazu⸗ haben die Einwohner lange Zeit hindurch eine Anzahl Frei⸗ willigen und Frelcorps unterhalten muͤssen, die 10,000 Mann und zuletzt, als Mehrere sich wieder nach Hause begeben⸗ hatten, noch 7,000 Mann betragen haben sollen, welche Allen Auartier, reichliche Bekoͤstigung und dazu taͤglich 25 Cents erhielten. Endlich ist es der Stadt gelungen, diese beschwer⸗ lichen Gaͤste zu vermoͤgen, sich nach der Graͤnze von Norde

gige, Ausuͤbung den Regenten Sachsens bisher verfassungs⸗ maͤßig zugestanden hat, freiwillig den Beschraͤnkungen einer den Beduͤrfnissen der heutigen Zeit angemessenen Verfassung unterwerfen. Sie wollen das in der Landes⸗Verfassung be-e gruͤndete und von Ihren Vorfahren ererbte Recht, uͤber das Kammer⸗Vermoöͤgen und alle siskalische Einnahmen, welche nicht auf staͤndischer Bewilligung beruhen, ohne davon zu ge⸗ bende Nechenschaft zu verfuͤgen, gegen Festseßung einer Civil, Liste und der uͤbrigen hausgesetzlichen Gebuͤhrnisse fuͤr die geer 8*

genaͤhert, schrieb General Dibbets, sie seyen wie gewoͤhnlich betrunken gewesen. Ungeachtet nun Smeermaas und La⸗ naken darauf wieder geraͤumt worden seyn sollen, hat doch der Lieutenant Zehelein, der die letzte Depesche aus Mastricht mitnahm, bei dem Belgischen Vorposten von Riemst einen uͤberaus unfreundlichen Empfang gefunden.

Unsere Zeitungen enthalten die Danksagung des Ober⸗ Stabs⸗Arztes der Citadelle von Antwerpen, wo aus meh⸗ reren Distrikten Hollands freiwillige, meistens von Damen herruͤhrende, Geschenke, bestehend aus Fruͤchten, Weinen und anderen Labsalen fuͤr die Kranken und Rekonvalescenten der Citabdelle angekommen sind.

Bruͤfsel, 1. Mäaͤrz, Auch gestern praͤstdirte wieder Hr. Destouvelles im Kongresse, wo von Hrn. Raikem der Vorschlag gemacht wurde, das im buͤrgerlichen Gesetzbuche bestehende Verbot der Ehen zwischen Schwaͤgern und Schwäͤ⸗ gerinnen der Art zu modisiclren, daß die Regierung aus be⸗

eglichen Gruͤnden die noͤthige Dispensation soll ertheilen

nnen. Dieser Vorschlag wurde von 94 gegen 9 Stimmen angenommen. An der Tages⸗Ordnung war das Gesetz uͤber die erhoͤhte Abage von auslaͤndischem Eisen, dessen fuͤnf erste Artikel angenommen wurden.

Borgestern verfügten sich der Praͤsident und die Raͤthe

land oder selbst Holland gefluͤchtet. Einige Journale hier und in Gent haben den Muth, ihren Unwillen ziemlich dreist auszusprechen, da sie durch die oͤffentliche Meinung aller rechtlichen Leute in ihren Staͤdten und die unwidersprechlich traurigen Folgen, welche die Revolution fuͤr dieselben gehabt hat, unterstuͤtzt werden. Der Poͤbel jedoch scheint bis jetzt noch ein Vergnuͤgen daran zu finden, gewissermaßen den Herrn zu spielen. Eine Hauptsorge der Buͤrger und Kauf⸗

leute ist die fuͤr den Unterhalt der vielen nahrungslos gewor⸗ der Ihres Hauses, aufgeben und eine voͤllige Vereinigung Ihrer

denen Arbeiter. Mehrere werden zur Aufraͤäumung der durch das Bombardement zertruͤmmerten Gebaͤude gehraucht. Ein zur Hauptkasse geflossenen Einkuͤnfte, so wie aller anderen siskali⸗ ie⸗ chen Einnahmen und Kassen, mit denjenigen Landesabga-

5eee sändischen 4 men worden, um ihre Waaren⸗Lager zu bewachen, die son en und Kassen, welche bisher der abgesonderten ständischen 80. Sesenbeen Martege an J. 8* vielleicht Gefahr . wuͤrden, von denselben Leuten, welche Steuerverwaltung angehoͤrten, eintreten lassen.“ Die Bei⸗ volutton zeigt sich üͤberan bebes arf sich nur vor den wenigen jetzt fuͤr ihre Sicherheit bezahlt sind, gepluͤndert zu werden. lagen enthalten die dermaligen Etats der Finanz⸗ und Steuer⸗ dreisten Cchretern nicht recht laut äͤußern. Die Ruͤckkehr der Eine große Besorgniß fuͤr die Zukunft giebt nicht bloß die Einnahmen und Ausgaben. 8 Niederlaͤndischen Regierung scheint zwar wohl nicht gewuͤnscht Schwserigkeit, bei wieder eintretendem Friedenszustand alle Ferner sagt das Dekret, daß Se. Majestaͤt und Se. zu werden, da die Meisten sich selbst dafuͤr zu sehr kompro⸗ diese Leute zu beschäͤftigen, sondern auch der Umstand, daß Koͤnigl. Hoheit der Landschaft das von dem Koͤnige und 172c 8282 Plehche he rmnen fprachhn si 88 sie nunmehr, an eine umhertreibende Lebensart gewoͤhnt, dem Prinzen Mitregenten in Uebereinstimmung mit den 8 üönöünee sis es auch micht schwerlich wieder zur Arbeit Lust sinden werden. So wie uͤbrigen Mitgliedern des Koͤnigl. Hauses zu errichtende Haus⸗ F. noch vie⸗ : wvrar man zwischen St. Trond und Luͤttich wieder in das Gebiet gesetz zur Einsicht vorlegen lassen werden, welches uͤber die E““ der Franzoͤsisch⸗Wallonischen Sprache tritt, spricht sich der außer der Civilliste vorbehaltenen Gebuͤhrnisse der Mitglieder Wunsch einer Vereinigung mit Frankreich immer lebhafter] der Koͤnigl. Familie Bestimmungen enthalten soll.

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