1831 / 67 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 08 Mar 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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ren 1814 und 1815 unmittelbar Theil genommen, modifizirt

den, fand Belgien, als es seine Unabhaͤngigkeit errang, be⸗ reits vor und in voller Kraft; es mußte sie also ehren und durfte sie nicht verletzen. Indem Belgien sie ehrte, soͤhnte

der Europaͤlschen Staaten aus; indem es sie verletzte, fuͤhrte es Krieg und Verwirrung herbei. Die Maͤchte allein konnten diesem Ungluͤcke vorbeugen, und weil sie es konnten, so muß⸗ ten sie es auch. Sie mußten den heilsamen Grundsatz auf⸗ recht erhalten, daß die Ereignisse, die in Europa einem neuen Staate das Daseyn geben, diesem Staate eben so wenig ein KRKeacht verleihen, das allgemeine System, zu dem er gehoͤrt, u veraͤndern, als die in der Stellung eines alten Staates vorgehenden Aenderungen diesen dazu berechtigen, sich seiner fruͤheren Verpflichtungen fuͤr entbunden zu halten; ein Grnundsatz aller civilisirten Voͤlker, der sich an das Princip selbst knuͤpft, wonach die Staaten ihre Regierungen, und die nnverjaͤhrbaren Verbindlichkeiten der Traktaten Diejenigen, die ddiese abgeschlossen haben, uͤberleben; ein Grundsatz endlich, den man nicht verletzen wuͤrde, ohne die Civilisation, wovon die Moral, Treue und Glaube gluͤcklicherweise die naͤchsten Folgen und die vornehmsten Garantieen sind, zuruͤckschreiten u lassen. Das Protokoll vom 20sten Dezember war der Ausdruck dieser Wahrheiten. Es verfuͤgt: „„daß die Kon⸗ ferenz sich damit beschaͤftigen wuͤrde, die neuen Maaßregeln 3u eroͤrtern und zu verabreden, die am geeignetsten dazu waͤ⸗ ven, die kuͤnftige Unabhaͤngigkeit Belgiens mit den traktaten⸗ maͤßigen Stipulationen, mit den Interessen und der Sicher⸗ heit der uͤbrigen Staaten, und mit der Aufrechthaltung des Europaͤischen Gleichgewichts zu verschmelzen.““ Aluf diese Weise deuteten die Maͤchte das Ziel an, das sie zu erreichen suchen mußten. Gestuͤtzt auf die aauterkeit ihrer Absichten und auf ihre Unparteilich⸗ eeit, gingen sie auf dasselbe los. Waͤhrend sie einer⸗ seits durch ihr Protokoll vom 18. Jannar Anforderungen Muruͤckwiesen, die sie nie gelten lassen werden, erwogen sie andererseits mit der gewissenhaftesten Sorgfalt alle Meinun⸗ gen, die gegenseitig abgegeben wurden, alle Rechte die beide Cheile fuͤr sich in Anspruch nehmen. Aus dieser gruͤndli⸗ hhen Eroͤrterung der verschiedenen Mittheilungen, die von den 2 vollmaͤchtigten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Niederlande und von den Belgischen Abgeordneten gemacht wurden, ging das Desinitiv⸗Protokoll vom 20. Jan. 1831 hervor. Es ließ sich voraussehen, daß der erste Eifer einer im Entste⸗

hen begriffenen Unabhaͤngigkeit die genauen Graͤnzen der Traktaten und der daraus entspringenden Verbindlichkei⸗ ten zu uͤberschreiten suchen wuͤrde. Indessen konnten die fuͤnf Hoͤfe den Belgiern nicht das Recht zuerkennen, Er⸗ oberungen auf Kosten Hollands oder anderer Staaten zu machen. Da es den fuͤnf Maͤchten oblag, Gebiets⸗Fragen zu loͤsen, die mit ihren eigenen Conventionen und ihren eige⸗ nen Interessen wesentlich in Beruͤhrung standen, so ließen ste in Betreff Belgiens nur die Grundsaͤtze gelten, die sie sich selbst zum strengen Gesetze gemacht hatten. Gewiß traten sie weder aus dem Kreise des Rechtes und der Bil⸗ ligkeit, noch verletzten sie die Regeln einer gesunden Po⸗ litik, als sie unparteiisch die Graͤnzen annahmen, die

vor der Vereinigung Belgiens mit Holland beide Laͤn⸗

der von einander schieden; sie verweigerten den Bel⸗ giern bloß jede gewaltsame Besitznahme; sie verwarfen eine solche, weil sie der Meinung sind, daß dadurch der Friede und die gesellschaftliche Ordnung untergraben werden wuͤrde. Die Maͤchte hatten noch uͤber andere Fragen zu berath⸗ schlagen, die sich an ihre Traktaten knuͤpften, und die sonach einer neuen Entscheidung nicht ohne ihre direkte Mitwirkung auterworfen werden konnten. Nach dem Protokolle vom 20. Dezember sollten die Instructionen und Vollmachten, die man fuͤr die nach London abzufertigenden Belgischen Ab⸗ verlangte, zugleich alle Gegenstaͤnde der Unter⸗ andlung umfassen. Doch kamen diese Abgeordneten ohne eine hinreichende Vollmacht und uͤber mehrere wichtige Punkte sogar ohne Instructionen und ohne gehoͤrige Sachkunde in Fondon an, und die Umstaͤnde ließen keineZoͤgerung zu. Durch das Protokoll vom 27. Januar thaten jedoch die Maͤchte nichts weiter, als daß sie einerseits die dem Beigischen und dem Hollaͤndischen Gebiete inhaͤrirenden Lasten aufzaͤhlten, waͤhrend sie sich an⸗ . dererseits darauf beschraͤnkten, Anordnungen vorzuschlagen, Zie sich auf gegenseitige Zugestaͤndnisse, auf die Mittel, Bel⸗ gien die Maͤrkte zu erhalten, die am meisten zu seinem Reich⸗

Ebhume beigetragen haben, so wi fhume . wie auf die Bekanntheit der 8. öffentlich erschienenen Budgets des Koͤnigreichs der Sene

Lnde gruͤndeten. Bei diesen Anordnungen wird die Ver⸗

mittlung der Maͤchte stets erforderlich seyn; denn ohne sie

wuͤrden weder die betheiligten Parteien sich verstaͤndigen,

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es sich mit dem Interesse und der Ruhe der großen Gemeinde

das Gebiet d zen, haben die Maͤchte nichts gethan, als die Integri⸗

Sühsgsahkt den⸗g

ifffahrt der Fluͤsse, die ihm als Absatzwege dienen und friedlichen Genuß seiner National⸗Freiheiten. 2 Dies sind die Anordnungen, denen die in Rede stehende Protestation die oͤffentlich eingestandene Absicht gegenuͤberstellt, daß man we⸗

der die Besitzungen noch die Rechte der Nachbarstaaten eh⸗ ren wolle.

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werden koͤnnen. Der Beitritt Sr. Maj. des Koͤni

Niederlande zu den Protokollen vom 20- und 1831 hat den Bemuͤhungen der Londoner Konferenz ent⸗ sprochen. Die neue Art der Existenz Belgiens und seine Neutralitaͤt erhalten dadurch eine Sanction, deren sie nicht entbehren konnten. Es blieb der Konferenz nur noch uͤbrig, hinsichtlich der Protestation Belgiens gegen das erste dieser Protokolle, das um so wichtiger ist, als es ein fundamenta⸗ les ist, einen Beschluß zu fassen. Diese Protestation nimmt zunaͤchst ein nur den unabhaͤngigen Staaten zukom⸗ mendes Recht Postliminii in Anspruch, das demgemaͤß Bel⸗ gien nicht zustehen kann, weil dieses nie unter jene Staa⸗ ten gezaͤhlt worden ist. Dieselbe Protestation spricht fer⸗ ner von Abtretungen, die an eine dritte Macht und nicht an Belglen gemacht worden sind, das dieselben nicht erhalten hat und sich darauf nicht berufen kann. Die Nichtig⸗ keit solcher Anspruͤche ist einleuchtend. Weit entfernt, der alten Belgischen Provinzen zu verkuͤr⸗

taͤt der an dieselben graͤnzenden Staaten auszusprechen un aufrecht zu erhalten. Weit entfernt, die Pro⸗ vinzen enger zu ziehen, haben sie noch das fruͤher nicht dazu gehoͤrende Fuͤrstenthum Luͤttich dazu geschlagen. Uebrigens hat Belgien alles erlangt, was es nur wuͤnschen konnte: Trennung von Holland, Unabhaͤngigkeit, aͤußere Sicherheit, fuͤr sein Gebiet und seine Neutralitaͤt, freie

In Erwaͤgung, daß dergleichen Absichten Eroberungs⸗

Absichten sind, die mit den bestehenden Traktaten, mit dem Frieden von Europa und demnach auch mit der Neutralitaͤt

und Unabhaͤngigkeit Belgiens unvertraͤglich sind, erklaͤren die

Bevollmaͤchtigten der fuͤnf Maͤchte:

1) Es bleibt dabei, wie es von Anfang an verstanden ge⸗

wesen ist, daß die durch das Protokoll vom 20. Januar 1831 festgestellten Anordnungen fundamentale und unwiderrufliche Anordnungen sind.

2) Die Unabhaͤngigkeit Belgiens wird von den fuͤnf

Maͤchten nur unter den Bedinguugen und innerhalb der Graͤnzen anerkannt werden, welche aus den besagten Anord⸗ nungen vom 20. Jan. 1831 hervorgehen.

3) Der Grundsatz der Neutralitaͤt und der Unverletzlich⸗

keit des Belgischen Gebietes in den obenerwaͤhnte büa. ö bleibt in Kraft und verbindlich fuͤr die fuͤnf Maten. Geänzen

4) Die fuͤnf Maͤchte, ihren Verpflichtungen getreu, er⸗

kennen sich das volle Recht zu, zu erklaͤren, daß de 3 verain Belgiens durch seine persoͤnliche Stelun 81 Fan⸗ eipe der Existenz Belgiens selbst entsprechen, der Sicherheit der uͤbrigen Staaten genuͤgen, ohne Einschraͤnkun wie es von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige der Niederlande .

lich des Protokolls vom 21. Juli 1814 geschehen, alle im Protokoll vom 20. Jan. 1831 enthaltenen Grund⸗Anord nungen annehmen und im Stande seyn muß, den Bel⸗ giern den friedlichen Genuß derselben zu sicher..

5) Wenn diese ersten Bedingungen erfuͤllt sind, werden

die funf Maͤchte fortfahren, ihre Sorgfalt und ihre freund⸗ 1 schaftlichen Dienste dahin zu verwenden ie ge 6 8- „ee; „daß die gegenseitige

und die Vollziehung der uͤbrigen

6) Die fuͤnf Maͤchte erkennen das Recht an, kraft dessen

die anderen Staaten solche Maaßregeln nehmen moͤcht

sie fuͤr nothwendig erachten werden, 2 dhree racgemaaftsew Li⸗ toritaͤt in allen ihnen gehoͤrigen Laͤndern, auf welche die oben erwaͤhnte Protestation Anspruͤche erhebt und die außerhalb des fuͤr neutral erklaͤrten Belgischen Gebietes belegen sind, Ach, tung zu verschaffen oder dieselbe wiederherzustellen. 8 2 Nachdem Se. Maj. der Koͤnig der Niederlande durchh das Protokoll vom 18. Febr. 1831 ohne Einschraänkung den hinsichtlich der Trennung Belgiens von Holland getroffenen Anordnungen beigetreten sind, soll jede Unternehmung der Bel⸗ gischen Behoͤrden gegen das Gebiet, welches das Protokoll vom 20. Jan. fuͤr Hollaͤndisch erklaͤrt hat, als eine Erneue⸗ rung des Kampfes angesehen werden, welchem ein Ziel zu setzen, die fuͤnf Maͤchte beschlossen haben.

2 (Gez.) Esterhazy. Wessenberg. Talleyrand. Pal⸗ Baß b merston. 214 Fa S9:⸗ 7 Hc, in eim

aoch die Stipulationen, an denen die fuͤnf Höͤfe in den Jah⸗

Buͤlow. Lieven. Matusz 17 2 1 IE16 28 A* 8 4“* 9

8 Beilage

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zur Sprache.

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Trennung Belgiens von Holland nothwendi Anordnnngen erzielt 1,199, hwendig gewordenen

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erhauses brachte Hr. O'Connell seinen eigenen Prozeß n a08 er namentlich zu betheuern suchte, daß es ihm nur um das Beste Irlands zu thun sey, das er jedoch in keinem Falle durch die Vergießung eines einzigen Tropfen Bluts erlangen wolle, rief ein junger Mann von der Gal⸗ lerie: „Das ist eine Luͤge!“ Der junge Mann wurde so⸗ gleich durch die Boten des Hauses abgefuͤhrt. Im Laufe der Sitzung trug der Kanzler der Schatzkammer auf dessen Vernehmung an. Der junge Mann nannte sich Alexander Jacobs und bat das Haus wegen der von ihm begangenen Unschicklich⸗ keit um Verzeihung. Sir Rob. Peel meinte jedoch, die Privilegien des Hauses seyen in den letzten zwei Jahren schon allzu oft uͤbertreten worden; man muͤsse daher eine exemplarische Strafe verhaͤngen. Wiewohl nun Herr O'Connell selbst fuͤr den Schuldigen bat und ihn als in trunkenem oder wahnsinni⸗ gem Zustande darstellen wollte, wurde der junge Mann doch nach dem Gefaͤngnisse Newgate gebracht. Der Secretair fuͤr Irland, Herr Stanley, antwortete dem Herrn O'Connell. (Auf die Debatte selbst werden wir morgen wieder zuruͤck— kommen. 1 we. Abend hat Lord John Russell angekuͤndigterma⸗ ßen im Unterhause den ersten Antrag in Bezug auf Parla⸗ ments⸗Reform gemacht. Sehr fruͤh schon war das Haus sowohl von Mitgliedern, als von Zuschauern auf der Gallerie, angefuͤllt. Bereits gestern hatten sich einzelne Mitglieder ihre Sitze durch angesteckte Zettel sichern lassen; eines aͤhnlichen Gedraͤnges, wie das, das heute Abend im Hause stattfand, wissen sich die aͤltesten Mitglieder nicht zu erinnern. Der Vortrag des Lord Russell waͤhrte von 6— 8 ¾ Uhr, wonaͤchst Sir Rob. Inglis als Opponent auftrat; bevor er jedoch zu reden anfing, hatten schon viele Mitglieder sich wieder entfernt. In der Times liest man: „Es sind verschiedene Ge⸗ ruͤchte und Ansichten uͤber einen Wechsel des gegenwaͤrtigen Ministeriums in Umlauf. Es ist sehr schwer, sich uͤber einen Gegenstand auszusprechen, wenn stuͤndlich neue Ereignisse eintreten, bie ihm ein wesentlich veraͤndertes Ansehen geben; inzwischen sehen wir doch keinen Grund, weshalb das Mi⸗ nisterium, als solches, nicht bestehen bleiben soll. Die Re⸗ form⸗Bill ist das einzige, wodurch das Ministerium gestuͤrzt werden kann; dieser Sturz aber wuͤrde, nach unserm Erach⸗ ten, eine Kalamitaͤt fuͤr das ganze Land seyn, und zwar schon aus dem einzigen Grunde, weil dadurch Lord Broughams große Maaßregel zur Reform des Kanzleigerichtes suspendirt oder gefaͤhrdet werden wuͤrde. Inzwischen weiß man, wie einmal in Athen das Schiff des Theseus renovirt wurde; die Stuͤcke wurden, je nachdem sie als verdorben bezeichnet waren, einzeln aus dem Schiffe herausgenommen und durch andere ersetzt, bis am Ende dar ganze Schiff neu und doch seine Identitaͤt beibehalten war; so koͤnnte auch in unserm Ministerium eine theilweise Veraͤnderung stattfinden, und das Ganze wuͤrde dadurch nur an Kraft gewinnen.“ Nachdem die Times darauf die zahlreichen im Ministerium befindlichen Verwandten des Lord Grey und den bei der Fi⸗ nanz⸗Abtheilung beschaͤftigten Hrn. Powlett Thomson als solche Mitglieder bezeichnet, die aus dem Ministerium ent⸗ fernt werden muͤßten, faͤhrt die enannte Zeitung fort: „Wir haben gehoͤrt, daß ein großer Theil der jetzigen Opposition die Absicht hege, der Reform „Bill, welche Lord John Russel im Namen des Ministeriums einbringen wird, eine andere gegenuͤber zu stellen, die minder ausgedehnt waͤre und eine geringere oder theilweise Reform zum Zweck haͤtte. Waͤre dem wirklich so, so glauben wir doch nicht, daß sich der Herzog von Wellington bei diesem Theile der Opposition befinde. Se. Gnaden ist zwar nicht sonderlich geschickt, sich, wenn er es versucht, ein Argument oder ein logisches Rai⸗ sonnement durchzufuͤhren, verstaͤndlich zu machen; nichts kann jedoch deutlicher und entschiedener gewesen seyn, als seine Er⸗ klärung, daß er ein Feind aller Reform sey; in einer so ein⸗ fachen Versicherung konnte er unmoͤglich mißverstanden wer⸗ den. Wir sind in der That fuͤr den kuͤnftigen Zustand des Landes besorgt, wenn des Volkes gerechte Erwartung einer Parlaments⸗Reform getaͤuscht werden sollte, und wir fuͤrch⸗ ten, daß wir dann etwas mehr, als die Aufloͤsung eines Ministeriums, zu beschreiben haben moͤchten.“ Nach Privatnachrichten aus Dublin ist Lord Duncan⸗ non zum Parlamentsgliede fuͤr Kilkenny in Irland gewaͤhlt

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8 b 8. Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nℳ. 6

London, 1. Maͤrz. In der gestrigen Sitzung des

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MNiach Berichten aus Madras bis zum 1. November waren in Oude ernste Unruhen ausgebrochen; ein Neffe des Koͤnigs soll an der Spitze der revolutionnairen Bewegung stehen und mehreren Regimentern der Befehl zugegangen seyn, den Aufruͤhrern entgegenzugehen. Der Gouverneur hatte sich von Calcutta nach Barrackpore begeben, und Lord Dalhousie war in Calcutta angekommen.

Gestern und heute haben sehr viele Cours⸗Schwankun⸗ gen an unserer Boͤrse stattgefunden. Man schrieb das Wei⸗ chen der Papiere zum Theil den aus Paris gekommenen Be⸗ richten, zum Theil aber auch der angeblichen Unsicherheit des dinisteriums in Bezug auf die Durchfuͤhrung der Reforme⸗ Frage zu. 17 L“ 8Z111““

1““ D3DZAZ“ Niederlande. Aus dem Haag, 2. Maͤrz. Die neuerdings in ver⸗ schiedenen Provinzen organisirten Bataillone unserer Schut⸗ tereien sind gleichfalls nach den Graͤnzfestungen abgegangen, um die regulairen Truppen, die sich zum aktiven Heere be⸗ geben sollen, dort zu ersetzen. Mit Einschluß der in Staats⸗ Flandern befindlichen Truppen, duͤrfte unsere Armee sich bald auf 40,000 Mann belaufen. 8—

Ein Schreiben des Generals Dibbets vom 25. Februar giebt wieder Hoffnung, daß auf der großen Landstraße von Mastricht nach Achen die Communication freigegeben sey. Die Nachrichten lauten in dieser Hinsicht taͤglich anders; je nachdem eben die Belgischen Befehlshaber Daine und Mel⸗ linet, die nicht einerlei Meinung mit einander sind, es fuͤr gut finden, wird bald die Communication freigegeben und bald wieder versperrt. Der General Dibbets hat aus Am⸗ sterdam ansehnliche Geschenke fuͤr die Besatzungs⸗Truppen erhalten.

Bruͤssel, 2. Maͤrz. Herr A. Rodenbach trug in der gestrigen Kongreß⸗Sitzung darauf an, daß an die Stelle des Herrn Surlet de Chokier, der die Functionen eines Re⸗ genten und eines Deputirten nicht gut mit einander vereini⸗ nigen koͤnne, ein anderer Deputirter der Provinz Limburg in den Kongreß eintrete. Dieser Antrag wurde genehmigt. Einige ehemalige Schuͤler des philosophischen Kollegiums von Löwen fuͤhrten in einer an den Kongreß gerichteten Bitt⸗ schrift Beschwerde daruͤber, daß jetzt ihrer Zulassung in den großen Seminarien Hindernisse in den Weg gelegt werden. Die Bittschriften⸗Kommission schlug vor, uͤber diese Be⸗ schwerde zur Tages⸗Ordnung zu gehen. Herr Dams, der gegen diesen Antrag sprach und die Uederweisung der Bitt⸗ schrift an den Minister des Innern verlangte, wurde mehrere Male von der Versammlung durch Zeichen der Ungeduld un⸗ terbrochen; vergebens wurde er von einigen Mitgliedern un⸗ terstuͤtzt; Herr Destrivaux meinte, die Regierung wuͤrde sich bei den Bischoͤfen zu Gunsten der Bittsteller auf ver⸗ trauliche Weise verwenden köoͤnnen, es beduͤrfe keiner amtli⸗ chen Einmischung; der Antrag der Kommission wurde dem⸗ nach auch, als er zur Abstimmung kam, angenommen. Die Versammlung schritt sodann zur ferneren Berathung uͤber das, die Veräͤnderung der Abgabe von auslaͤndischem Eisen betreffende Gesetz, welches von 108 gegen 15 Stim⸗ men angenommen wurde.

Als gestern Nachmittags der Regent mit dem Herrn van de Weyer im Park spazieren ging, naͤherte sich ihnen ein Unbekannter und schoß ein Pistol ab, wie Einige behaupten, in die Luft, nach Anderen aber nach dem Regenten oder nach Hrn. van de Weyer. Der Unbekannte ist festgenommen worden und befindet sich noch im Gefaͤngnisse.

Hr. Bresson, der Franzoͤsische Abgesandte, hat dem Re⸗ genten bereits seinen Besuch abgestattet; Lord Ponsonby hat dies noch nicht gethan.

Die Herren Charles Rogier und Jolly, Mitglieder der fruͤheren provisorischen Regierung, sind zu Adjutanten des Regenten ernannt worden. Hr. Vanderlinden ist Kabinets⸗ Secretair des Regenten geworden. Ne

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Deutschland.

chen, 2. Maͤrz. Gestern Vormitt 88 wurde di Staͤnde⸗Versammlung von Sr. Majestaͤt dem Koͤnig in Per⸗ son duͤrch folgende Rede vom Throue eroͤffnet: „Meine Lie⸗ ben und Getreunen, die Staͤnde des Reiches! Mit Vertrauen

worden; die Volksbewegungen in Meath hatten in Folge der kraͤftigen Maaßregeln der Regierung aufgehoͤrt. s

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eroͤffne Ich diesem Landtag und Vertrauen hoffe Ich auf dem⸗