1831 / 72 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 13 Mar 1831 18:00:01 GMT) scan diff

Treue durch die Ereignisse der Zeit nie und an keinem Brn erschuͤttert werden wuͤrde. Mit um so gerechterem Schmerze und tiefem Unwillen haben Se. Koͤnigl. Maiestaͤt den Ausbruch eines Aufruhrs in den Staͤdten Osterode und Goͤttingen erfahren muͤssen. Das Wohl des Staats erfor⸗ derte die sofortige dieser Empoͤrung. Nachdem dieser naͤchste Zweck, mit Huͤlfe der goͤttlichen Vorsehung, durch die Maaßregeln, bei denen Ich durch Sr. Koͤniglichen Maͤ⸗ jestaͤt Truppen und treugesinnte Unterthanen redlich unterstuͤtzt bin, gluͤcklich ohne Blutvergießen erreicht worden, uͤberlasse Ich den Landes⸗Gerichten, uͤber die gerechte und ernste Bestrafung der Schuldigen zu erkennen. Bei der durch diese Vorfaͤlle, durch diek Ereignisse der Zeit und durch mannigfache Noth veranlaß⸗ ten-Aufregung, und da unahwendliche Verhaͤltnisse Se. Koͤnigl. Majestaͤt verhindern, in die Mitte Ihrer bedraͤngten Unterthanen ch zu begeben, um allhier fuͤr deren Wohl zu wirken, haben Allerhoͤchstbieselben rathsam erachtet, Mich zum Vice⸗Koͤnig des Kͤnigreichs Hannover zu ernennen. Hiervon die Staͤnde des Koͤ⸗ nigreichs persoͤnlich in Kenntniß setzen zu koͤnnen, habe Ich aber um 6 lebhafter gewüͤnscht⸗ um denselben muͤndlich zu bezeugen, daß Ich iesen Beweis des Koͤnigl. Vertrauens um so dankbarer verehre, als 8ech dadurch vielleicht eine Gelegenheit mehr erhalte, Meinem Koͤnige Meine unwandelbare Treue, den Bewohnern dieses Landes gber u beweisen, daß Ich gern Meine Kraͤfte, so weit diese reichen, er Verbesserung ihrer Lage und der Erfuͤllung der huldreichen Absichten Sr. Koͤnigl. Majestaͤt widme. Um dieses Ziel zu errei⸗ chen, bedarf aber auch Ich wiederum des Vertrauens bei den Staͤnden, wie bei den Bewohnern der Staͤdte und des Landes; Ich rechne darauf selbst da, wo Meine pflichtmaͤßige Ueberzeu⸗ ung Mich hindern sollte, Wuͤnsche zu erfuͤllen, welche in dieser eit in vielfaͤltigen Petitionen Mir zu erkennen gegeben sind, und denen Ich eine sorgfaͤltige Pruͤfung gewidmet habe. Dieienigen von diesen Petitionen, welche an Se. Koͤnigl. Majestaͤt unmit⸗ telbar gerichtet sind, habe Ich Mich um so mehr becilt, Aller⸗ hoͤchstdenenselben unverzuͤglich vorzulegen, als es der von jeher befolgte und bei der gegenwaͤrtigen Veranlassung ausdruͤck⸗ lich wiederholte Grundsatz Sr. Koͤnigl. Matestaͤt ist, das Pe⸗ titions⸗Recht Allerhoͤchst Ihrer getreuen Unterthanen nicht zu beschraͤnken und deren Vorstellungen, wenn sie ordnungsmä⸗ zig und in geziemender Weise abgefaßt sind, huldreichst anzuneh⸗ men und zu eigner Entschließung sich vorlegen zu lassen. Un⸗ ter diesen unmittelbar an Se. Koͤnigl. Majestaͤt oder an Mich gerichteten Petitionen habe Ich haͤufig den Wunsch nach einer veraͤnderten Verfassung ausgedruͤckt gefunden. Erw solcher Antraͤge erfordert die groͤßte Vorsicht; denn ruͤcksichtslose Veraͤnderungen fuͤhren immer zu Haß und Verwirrung; das wahrhaft Gute wird nur durch allmaͤlige, mit ruhiger Besonnen⸗ heit und Erwaͤgung aller Verhaͤltnisse zu treffende Reformen, durch die Achtung des Rechts der Einzelnen begruͤndet. Um diese ruhige, besonnene Erwaͤgung zu sichern, erscheint die Bei⸗ behaltung zweier Kammern als ein nothwendiges Erforderniß. Die Art und Weise, wie die Deputirten der Staͤdte erwaͤhlt werden, scheint Mir dagegen einer Verbesserung zu dem Zwecke beduͤrftig, damit die angesessene Buͤrgerschaft einen groͤßeren An⸗ theil an dieser wichtigen Handlung nehme. Dem Wunsche gemaͤß, welchen die vorjaͤhrige Versammlung der Staͤnde vorge⸗

tragen hat, werden Ihnen im Laufe dieser Diaͤt die Grundlagen eines

Gesetzes zur Berathung vorgelegt werden, welches zum Zweck hat, die Abloͤsbarkeit der Zehnten, so wie aller das pflichtige r. belastenden gutsherrlichen und Eigenbehdͤrig⸗ keits⸗Gefaͤlle, auszusprechen und die desfallsige Entschaͤdigung der

Gutsherren zu reguliren. Bei dem unverkennbaren Einflusse, den

ein solches Gesetz auf die inneren Verhaͤltnisse des Landes, inson⸗ derheit des Bauernstandes, aͤußern muß, werden die auf eine FTheilnahme an den staͤndischen Verhandlungen gerichteten Wuͤn⸗ sche desselben eine sorgfaͤltige Erwaͤgung erfordern. Die Ent⸗ wuͤrfe zu einem allgemeinen Kriminal⸗Gesetzbuche und desfall⸗ siger Prozeß⸗Ordnung sind vereits der von den Staͤnden nieder⸗ zesetzten 3 ommisston vorgelegt. Se. Koͤnigl. Maj. wuͤnschen, daß eren Pruͤfung im Laufe dieser Sitzung beendigt werde. Eine noth⸗ wendige Folge dieser Entwuͤrfe ist eine Veraͤnderung in der Bestim⸗ mung und Vertheilung der Strafanstalten, weshalb Ihnen unverzuͤg⸗ lich Vorschlaͤge in der Art werden vorgelegt werden, damit hieraus füͤr jetzt dem Lande keine neue Ausgaben erwachsen moͤgen. Die Berichte uͤber den Ausfall der vorjaͤhrigen Ernte, insonderdeit in allen Marschen, Mooren und Niederungen, sind hoͤchst betruͤ⸗ dender Art. Zu Abhuͤlfe der hieraus ent ebenden Noth scheint es unvermeidlich, die bedeutenden aus der landesherrlichen Kasse bereits zur Disposition gestellten Mittel durch Bewilligungen aus der Landes⸗Kasse zu vermehren. Das Verhaͤltniß der Gewerbe in den Staͤdten zu denen auf dem Lande hat seit laͤngerer Zeit 89 mannigfachen, unter den gegenwaͤrtigen Zeitverhaͤltnissen aber le haft erneuerten, Klagen Veranlassung gegeben. Je schwerer es ist, die widerstreitenden Interessen zu vereinigen, desto groͤßere Sorgfalt

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Die Erwaͤgung

V stellt werden muͤßten, so haben Se. Koͤnigliche Majestaͤt sich be⸗

gemaͤß ein Anderes stattfindet, sondern lediglich Talent, Kennt⸗

Von den meisten Staͤdten ist die Suspension oder Aufhebung des b V Mahl⸗und Schlacht⸗Licents dringend gewuͤnscht worden. Die großen o111141*“*“*“ Ausfaͤlle an den direkten Steuern haben die Administration außer 111114A“ Stand gesetzt, daneben auch noch eine Suspension des Licents 1“ zu bewilligen, und wenn es guch in einzelnen Orten rathsam

seyn wird, den Licent in bisheriger Art aufzuheben, so wird

doch dessen voͤllige Aufhebung um deswillen Schwierigkeiten sfin⸗-⸗ 6 2 W ech Feve eüiten wrhner den muͤssen, weil jede andere Art der Besteuerung fuͤr die Staͤdte - vr e oaln uEEbö einen groͤßern Druck herbeifuͤhren duͤrfte, als wenn der Licent, x 1“

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unter wesentlichen den Staͤdten zu bewilligenden Erleichterungen, 2 Sesmrg

fortbestehen wird. Bei den betraͤchtlichen Lasten, welche außer ““ der Grundsteuer durch Zehnten und gutsherrliche Gefaͤlle aufßf E“ einem großen Theile des Grund⸗Eigenthums ruhen, scheint Mirr

Art zu beduͤrfen, daß den solchen Lasten unterworfenen Grund⸗ e“*“ besitzungen ein desfallsiger angemessener Absatz an der Grundsteuer e11] bewilligt wird. Ein solcher Absatz setzt aber voraus, daß die Be⸗ V 8 Ar t 1 ich N ach; 8 ch rechtigten einen verhaͤltnißmaͤßigen Beitrag fuͤr dergleichen Ge⸗ 44 m 1 e d r 1 c faͤlle einstweilen zur Landes⸗Kasse steuern, da dieselbe ohne v

einen solchen Ersatz den Ausfall nicht wuͤrde tragen koͤnnen. So bd Kronik des T a ges.

ungern Ich daher auch in einem Augenblicke, wo Erleichterun⸗ Dem Zoͤgling des Koͤniglichen Gewerbe⸗Instituts, Bau⸗

gen allgemein ersehnt werden, die Huͤlfe der Berechtigten fuͤr die 8 naͤchsten 6 Jahre in Anspruch nehme, und so druͤckend eine solche 88 Hoffmann hierselbst, ist unterm 19. Februar 31 ein Patent:

Abgabe selbst der mit Ausfaͤllen und Ausgaben aller Art uͤber⸗

lasteten Domanial⸗Kasse werden muß, so glaube Ich doch, daß 1) auf eine von ihm erbaute, in der ganzen Zusam⸗ dieses Opfer, fuͤr wenig Jahre gebracht, den patriotischen Gesin⸗ maensetzung ihrer Bewegungs⸗Theile und in mehre⸗ nungen der zu solchen Gefaͤllen Berechtigten nicht zu schwver xreen Einzelnheiten fuͤr neu und eigenthuͤmlich er⸗ scheinen wird, wenn es darauf ankommt, den pflichtigen Grund⸗ cannte Vertikal⸗Fein⸗Spinn⸗Maschine fuͤr Wollen⸗ besitzern den Druck der gegenwaͤrtigen Zeit tragen zu helfen. disr Wrejch

Wenn auch die Personen⸗Steuer in den unteren Klassen aus detm .. reichgarn; B. bb

Grunde nicht vollig erlassen werden kann, weil dadurch allzu 2) auf seine, durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ große Ausfaͤlle bei der Kasse entstehen wuͤrden, so scheint doch eewiesenen, fuͤr neu und eigenthuͤmlich erkannten,

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eine Milderung fuͤr die unteren Klassen rathsam und die Here, 1 8 an Streichmaschinen fuͤr Wolle anzubringenden Vor⸗

stellung eines richtigeren Beitrags⸗Verhaͤltnisses insofern thun- eerichtungen, Locken ohne Ende oder Vorgespinnst zu lich, daß die oberen Klassen zu einer erhoͤhten Abgabe herbeige⸗ fertigen;

zogen werden. Unerwartete Ereignisse haben der Ausfuͤhrung 3) auf die Anfertigung und den Gebrauch einer eben⸗ des Eimbecker Vertrages unuͤbersteigliche Hindernisse bisher in falls durch Zeichnung und Beschrelbung erlaͤuterten, den Weg gelegt. Inmittelst scheint es bis dahin, daß hierdurch 8 . 19 5 * 8 94 Lwrve F. 8 uùnd in der Art ihrer Zusammensetzung und Anwen⸗ die beabsichtigten Erleichterungen des Handels und Verkehrs zur 8 wmrvin. Spi sri St fuͤ Ausfuͤhrung kommen koͤnnen, rathsam, daß in dem Eingangs⸗Steuer dung auf Spinnen von fa 5 toffen N v Tarife einige Aenderungen in dem Interesse der inlaͤndischen Ge⸗ 8 und eigenthuͤmlich erkannten Spindel,

werbe vorgenommen werden. Zu gleichem Zwecke kann Ich die fuͤr die beiden ersteren Gegenstaͤnde, zehn, fuͤr den letzteren baldige Anlegung und Vollendung einiger dem inneren Verkehr aber nur acht hinter einander folgende Jahre, vom Tage der L8n ,5 Fehe Feegtsegeschen V den. öö Ausfertigung an gerechnet und im ganzen Umfange der Mo⸗ Staͤnden nicht genug empfehlen. Der Entwurf einer Witt⸗ 3 ie gulti e116616*“ wen⸗Kasse fuͤr Ke Staats⸗Dienerschaft, welche die Staͤnde wie⸗ Leea: 8s 24 eag Sr erc ia G derholt der Aufmerksamkeit der Regierung empfohlen haben, wird 8 E“ Ihnen zur Berathung vorgelegt werden. Da dieses wichtie EEE1“ E“ Institut, wodurch die Hinterbliebenen der Staats⸗Diener ge⸗ 35 gen die dringendste Noth geschuͤtzt werden sollen, nicht wuͤrde zu Stande kommen koͤnnen, wenn die Beitraͤge allzu hoch ge⸗

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Pairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 4. Maͤrz

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reit erklaͤrt, die Ausfuͤhrung des Plans durch Ueberweisung eines Kapitals zu Fundirung des Instituts zu erleichtert. Dabei haben Se. Majestaͤt der Koͤnig Mich ausdruͤcklich zu autorisiren 8 geruht, Allerhoͤchstdero getreuen Staͤnden zu erklaͤren, daß es S1. wurden die letzten 24 Artikel des Municipal⸗Gesetz⸗Entwurfs Koͤnigl. Majestaͤt fester Wille jederzeit war und seyn wird, daßs oohne irgend eine erhebliche Diskussion angenommen. Das bei Besetzung aller Staatsaͤmter nicht das Ansehen der Geburt, ganze Gesetz ging hierauf mit 95 gegen 4 Stimmen durch. insofern nicht den bestehenden verfassungsmaͤßigen Bestimmungen bI1“ Der Graf v. Tascher stattete sodann einen Petitions⸗ Bericht ab. Unter den Eingaben, woruͤber er der Kammer Vortrag machte, befand sich eine von einem gewissen Esca⸗ lier in Paris, welcher die Koͤnigl. Verordnungen tadelte, wodurch die polytechnische Schule unter das Kriegs⸗Ministe⸗ rium gestellt und die Koͤnigl. Gymnasien einer Art von mi⸗ litaixrischer Disciplin unterworfen worden sind. Hr. v. Ta⸗ scher bemerkte, es lasse sich nicht in Abrede stellen, daß man durch die Verordnung vom 13. Nov. v. J., welche die poly⸗ technische Schule dem Ministerium des Junnern entziehe, die beiden Gesetze vom 30. Vendémiaire IV und 25. Frimaire VIII verletzt habe; es sey zu bedauern, daß eine solche Ver⸗ letzung in der gedachten Verordnung nicht wenigstens moti⸗ virt worden sey, und daß man uͤber eine so wichtige Neue⸗ rung nicht zuvor den Staats⸗Rath zu Rathe gezogen habe; weenn die Organisation der polytechnischen Schule wirklich fehler⸗ heaft gewesen, so haͤtte sie durch ein Gesetz veraͤndert werden muͤssen, 8 Seicn⸗ Seg allein habe vann Fer ec Behabt ; choͤnster Lohn seyn. Kann Ich zu Erreichung dieses Zieles bei⸗ e Kommission schlage sonach vor, den ersten Theil der Eingabe tragen, so wer er selbst Heit 3 schwer . Fhess der polytechnischen Schule dem Praͤsidenten des seyn, allein Ich rechne dabei auf die Unterstuͤtzung der Staͤnde, inister⸗Rathes zu uͤberweisen, den zweiten Theil aber we⸗ auf das Vertrauen eines treugesinnten Volkes und auf Eintracht, 11ILT1 der in den Gymnasien eingefuͤhrten militairischen Dis⸗ Ruhe und Frieden. FAeI . ciplin, auf das Nachweis⸗Buͤreau niederzulegen. Der Mi⸗ 888½ uM“ v nister des Innern berief sich darauf, daß der Immediat⸗ Bericht, in Folge dessen die Koͤnigl. Verordnung uͤber die polytechnische Schule erlassen worden, von den ehrenwerthe⸗ sten und aufgeklaͤrtesten Maͤnnern Frankreichs unterzeichnet worden sey. Den Vorwurf, daß diese Verordnung gegen ee. Gesetze verstoßen, wies der Minister dadurch zuruͤck, daß die Gesetze der Jahre IV und VIII nicht mehr

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nisse, Geschaͤfts⸗Erfahrung und unbescholtener Charakter in Frage kommen sollen. Der Traktat mit der Krone Preußen uͤber die gegenseitigen Forderungen der Unterthanen ist, wie Sie aus den desfallsigen naͤheren Mittheilungen ersehen werden, zur Ausfuͤh⸗ rung gebracht, und der groͤßte Theil aller Interessenten ist bereits befriedigt. Diese Befriedigung, welche gerade jetzt besonders er⸗ wuͤnscht war, wenn sie in baarem Gelde erfolgte, wuͤrde nicht haben erwirkt werden koͤnnen, wenn nicht aus der landesherrlichen Kasse dafuͤr Rath geschafft worden waͤre. So betraͤchtlich die Opfer sind, welche diesem Zwecke aus der General⸗Kasse haben gebracht werden muͤssen, so haben Se. Koͤnigl. Majestaͤt dieselhen leichwohl nicht scheuen zu muͤssen geglaubt, um in Zeiten mannig⸗ 1 b acher Noth den Unterthanen auch hierdurch zu beweisen, wie gern Allerhoͤchst Dieselben zu helfen bereit sind, und wie sehr Ih⸗ nen das Wohl Ihrer Unterthanen am Herzen liegt. Diese Se. sinnungen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, Meines erhabenen Bruders, dem Lande zu erhalten, das Band der Liebe und des Vertrauens zu befestigen, und dadurch zu dem Gluͤcke dieses Koͤnigreichs bei⸗ futraggn⸗ wird jederzeit Mein etfr gles Bestreben, wie Mein

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. Berlin, Sonntag den 13 ten

als guͤltig betrachtet werden koͤnnten. Das System der Kom⸗ mission, fuͤgte er hinzu, wuͤrde sehr weit fuͤhren, wenn man

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die Regierung zwingen wollte, alle Gesetze zu vollziehen, die sich noch aus der Zeit der Republik herschrieben und die mit der gegenwaͤrtigen Verfassung nicht mehr in Einklang stän⸗ den. Der Berichterstatter erwiederte: hiervon sey auch gar keine Rede; nur haͤtte, wenn man es fuͤr noͤthig und nuͤtzlich gehalten, die Organisation der polytechnischen Schule zu aͤndern, solches durch ein Gesetz und nicht durch eine Ver⸗ ordnung geschehen muͤssen. Der Baron v. Montville be⸗ hauptete, daß Niemand der Regierung das Recht streitig ma- chen koͤnne, die Befugniß eines Ministeriums dem andern 2u8 uͤbertragen. Der Graf Portalis dagegen unterstuͤtzte die Konklusionen der Kommission; wollte man, bemerkte er, von

dem Grundsatze, daß ein Gesetz nur durch ein Gesetz zu⸗ ruͤckgenommen oder veraͤndert werden koͤnne, jemals abwei⸗ chen, so wuͤrde man die Staats⸗Verfassung von Geund aus zerstoͤren, und es wuͤrde fuͤr die Freiheiten des Landes keine Buͤrgschaft mehr bestehen. Der See⸗Minister war der Mel⸗: nung, daß es keine Regel ohne Ausnahme gebe; im Uebrigen sey die polytechnische Schule, die ihr Entstehen einem Ge⸗ setze verdanke, nicht aufgeloͤst, sondern nur einem andern Mi⸗ nisterium untergeordnet worden, und dies koͤnne man bei der jetzigen Regierungsform wohl nicht eigentlich eine Gesetzes⸗ Verletzung nennen; nach der gegenwaͤrtigen Gesetzgebungg seyen die Minister befugt, die verschiedenen Zweige der Verr.— waltung unter sich zu theilen, und wenn es z. B. dem Koͤnige einfiele, die Portefeuilles des Innern und

des Krieges in eine und dieselbe Hand zu legen, se koͤnse Miemand etwas dawider haben; Alles, was man verlau⸗

gen koͤnne, sey, daß das Ministerium fuͤr seine Vershgun⸗ gen verantwortlich bleibe. Die Eingangs erwaͤhnte Vor⸗ stellung wurde hierauf, dem Antrage der Kommission zuwider, durch die Tages⸗Ordnung beseitigt. Zwei andere Petitions⸗ Berichte wurden von dem Grafen v. Castellane und dem Herzoge von Valentinois abgestattet. Der Letztere trug eine Bittschrift der Mitglieder des Conseils der General⸗ Agentschaft fuͤr die Vertheidigung der religioͤsen Freiheit, Herren v. la Mennais, Lacordaire, Decoux und v. Monte⸗ lembert, vor, worin diese die Kammer ersuchten, fuͤr die Aufe⸗ rechthaltung des in der neuen Charte gegebenen Versprechens in Betreff der Unterrichts⸗Freiheit Sorge zu tragen und daruͤber zu wachen, daß, bis ein Gesetz uͤber diesen Gegen⸗ stand erscheine, jene Freiheit nirgends und unter keinem Vor⸗ wande gestoͤrt werde. Da keiner der Minister zugegen war, so beschloß die Kammer, auf den Antrag des Vicomte Lainé, diese Vorstellung an einem andern Tage wieder zur Sprache zu bringen.

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Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 4ten Maͤrz eroͤffnete Herr K. Dupin mit einem Berichte uͤber den Gesetz⸗Entwurf, wodurch das Loos der in den Jahren 1814 17 auf Pension gesetzten Marine⸗Offiziere verbessert werden soll. Die Zahl derselben belaͤuft sich auf 917; diese bezogen bisher an Pensionen die Gesammt⸗Summe von 609,536 Fr. Die Regierung schlaͤgt vor, diese Summe a 885 930,060 Fr., und die Kommission, sie auf 950,000 Fr. ä erhoͤhen, so daß jede Pension kuͤnftig etwa die Haͤlfte mehr, als bisher, betragen wuͤrde. Der Tag, an welchem die Be⸗ rathungen uͤber diesen Gegenstand beginnen sollen, ist nach nicht näͤher festgesae worden. An der Tages Ordnung war jetzt die Fortsetzung der Diskussion uͤber das Wahlgesekz. Dem Departement des Pas de Calais wurden statt 7 De⸗ putirten, die es bisher hatte, deren 8 zuerkannt; das Dev. des Puy⸗de⸗Doöme erhielt 7 Deputirte, das der niederen Pg⸗ renaͤen 5, das der oberen Pyrenaͤen 3 und das der Ost⸗ Pyrenäͤen ebenfalls 3 Deputirte (statt 2, die es bisher hatte).

Dem Antrage der Herren Saglio und Koͤchlin, auch desn.

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