worden, die Wuͤnsche der Staͤnde⸗Versammlung, sofern sie nicht bereits jetzt ihre Erledigung erhalten haben, fernerhin zu beruͤcksichtigen. Ias G Hanau, 11. Maͤrz. Se. Koͤnigl. Hoheit der Kurfuͤrst von Hessen ist heute Vormittag in Wilhelmsbad angelangt. Bremen, 12. Maͤrz. Die Gefahr, womit das starke Anschwellen unseres Flusses unsere leidenden Mitbuͤrger im
machen koͤnnen. Unsere Diplomaten sind auf allen Punkten geschlagen worden. Das Land ist in bestaͤndiger Taͤuschung gehalten worden, und gegenwaͤrtig, wo der Kongreß vertagt ist, statt aufgeloͤst zu seyn, wie die oͤffentliche Meinung und unser Heil es erfordern, wird Belgien, statt einen Schritt nach einem besseren Zustand hin zu thun, in seinen Leiden und seinem Elende nur einen Halt machen. — Es bleibt nun unseren Staatsmaͤnnern nur noch uͤbrig, den Protokollen gemaͤß die Raͤumung der Citadelle von Antwerpen zu for⸗
a1—1—1 v 1 I1I1n ““ „Mitbuͤrger! Ich habe geschworen, die Unabhaͤngigkeit
and Integritaͤt des Belgischen Gebietes zu behaupten. Ich werde meinem Eide getreu seyn. Laßt Euch weder durch Versprechungen anlocken, noch durch Drohungen erschrecken. Der Kongreß hat gegen die Akten der Londoner Konferenz, die eine große Macht selbst nur als Vorschlaͤge ansieht, Pro⸗ test eingelegt. Die Nation, welche die Hollaͤndischen Armeen zu besiegen wußte, wird die Protestation ihrer Vertreter auf⸗ recht erhalten. Wir haben unsere Revolution ungeachtet der Vertraͤge von 1815 begonnen; wir werden sie ungeachtet der Protokolle von London zu Ende fuͤhren. Luxembur⸗ ger, Ihr seyd seit mehr als drel Jahrhunderte Belgier, wie
davongetragen haͤtten, mitzutheilen habe, und nneg hoffe,
Ihnen bald anzeigen zu koͤnnen, daß der Aufstand, statt vor⸗
zuschreiten, Ruͤckschritte macht, so muß ich dennoch mit tiefem
Schmerze Sie von der Uebergabe der Stadt und Festung
Ankona in Kenntniß setzen, welche beide in die Hand der —
Empoͤrer gefallen sind, weil, wie aus der Capitulation her⸗ vorgeht, die Paͤpstliche Besatzung Mangel an Lebensmitteen
hiesigen Gebiete bedrohte, scheint gluͤcklich voruͤbergegangen; litt. Die schnellen Fortschritte der Revolution hatten dem Gou-—
das Wasser hat den hoͤchsten Punkt erreicht, und Alles laͤßt verneur nicht Zeit gelassen, sich davor zu bewahren, und der gaͤnz⸗
dern, als nothwendige Folge der von den fuͤnf Maͤchten fest⸗ ein fortdauerndes Fallen hoffen. (l(siche Mangel an Mehl in dieser Stadt, der es an Muͤhlen fehlt,
gestellten Grundsaͤtze, wogegen aber auch sie ihrerseits diesel⸗ vw““ iz.. PAÜheaäatte sich bei den Buͤrgern wie bei den Soldaten bald fuͤhl⸗
ben in Vollzug zu setzen haben. Es sollen daruͤber, so wie 1 v11168“” .. bear gemacht. Dieser betruͤbenden Nachricht muß ich eine an⸗
Bern, 8. Maͤrz. Am 5ten d. M. wurde die Berathung
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wir, und Ihr habt Euch dieses Namens wuͤrdig gezeigt. Seit der Regierung Philipps des Guten haben Eure An⸗ strengungen, wie die unsrigen, elne gemeinsame Nationalitaͤt zum Zweck gehabt. Im Jahre 1815 seyd Ihr zum ersten⸗ male in besondere Beziehungen zu Deutschland gekommen, doch habt Ihr ferner auch mit dem uͤbrigen Belgien unter denselben Institutionen gelebt. Im Großherzogthume, wie in den anderen Belgischen Provinzen, hat der Koͤnig Wil⸗ helm den gesellschaftlichen Vertrag, der ihn mit den Bel⸗ giern vereinigte, gebrochen und sie ihrer Verpflichtungen entbunden, indem er die seinigen verletzte. Der Krieg hat
zwischen ihm und uns entschieden, und diejenige Autoritaͤt
ist die rechtmaͤßige, welche der National⸗Willen begruͤndet 9 Ihr seyd unseren Kaͤmpfen, unsern Siegen nicht remd. Ihr habt Euch aus eigenem Antriebe der Belgischen Revolution angeschlossen, und die Namen Eurer Freiwilligen 6 in der Geschichte unserer Tage verzeichnet. Ihr genießt ereits, so viel die Umstaͤnde es haben gestatten koͤnnen, die Wohlthaten der Revolutlon. Die gehaͤssigsten Auflagen sind abgeschafft. Ihr habt selbst Eure Kommunal⸗Behoͤrden er⸗ neuert und werdet von Maͤnnern Eurer Wahl administrirt. Eure Abgeordnete haben dazu beigetragen, Belgien die Ver⸗ fassung zu verleihen, von der es regiert wird. Ihr habt die Belaͤstigungen nicht vergessen, deren Opfer Ihr waͤhrend 15 Jahren gewesen seyd. Fuͤrchtet die Ruͤckkehr der Hollaͤn⸗ dischen Fiskalitaͤt, die Euren Gewerbfleiß und Euren Landbau vernichtet hat. Die Maͤnner, die Euch von gesetzlicher Ord⸗ nung erzaͤhlen und den Buͤrgerkrieg unter Euch erregen, snd Agenten und Theilnehmer der abgesetzten Regierung; sie haben von allen Mißbraͤuchen gelebt und dedauern Beschraͤnkt auf sich selbst, getrennt von Belgien, erera und Preußen, nach allen Seiten von Zoll⸗ Linien umgeben, wuͤrde Eure Provinz, wenn sie sich abge⸗ sondert konstituirte, das ungluͤcklichste Land der Erde wer⸗ den. Luxemburger, bleibt einig und fest. Im Namen Bel⸗
giens nehmt die Versicherung an, daß Eure Bruͤder Euch
niemals verlassen werden. 1 Der Regent von Belgien E. L. Surlet de Chokier.“ (Folgen die Unterschriften saͤmmtlicher Minister.) Außer der obigen Proclamation, will der Regent auch nach mehreren Staͤdten des Großherzogthums, namentlich kee. Bastogne, Bouillon und St. Hubert, Besatzun⸗ enden.
Die Offiziere der hiesigen Buͤrger⸗Garde haben gestern dem Regenten ihre Aufwartung gemacht. Derselbe theilte n mit, daß er erfahren hade, es gingen einige Boͤswil⸗ ge mit dem Plane um, neuerdings in Bruͤssel Unruhen hervorzubringen; er zaͤhle jedoch auf den Eifer der Buͤrger⸗ Garde zur Unterdruͤckung aller solcher Umtriebe.
Es hieß gestern, daß ein Theil der Arbeiter, die derma⸗ len fuͤr staͤdtische Rechnung beschaͤftigt werden, entwaffnet worden sey; es ergiebt sich jedoch, daß man nur den Haus⸗ bedienten die Waffen abgenommen habe, die ihnen fruͤher anvertraut worden sind.
Die Deputirten der Maas⸗Armee, welche zur Begluͤck⸗ wuͤnschung des Regenten nach Bruͤssel ee sind, haben „Emancipation“ elngeruͤckten Beschuldigungen Mellinets gegen Daine als falsch und verleumderisch erklaͤrt;
rmee⸗Corps, sagen sie, werde diesen von ihnen thanen Schritt gutheißen und Herrn Mellinet foͤrmlich
strafen. E Das Journal d'Anvers sagt: „Wir haben ein of⸗ „den Unabhaͤngigen“ nennt, und
85 Blatt, das man welches seit zwei Tagen den Krieg mit wüthendem Geschrei herbeiruft, was mehr betaͤubt, als uͤberzeugt. Es will gegen⸗ waͤrtig, daß man Luxemburg vertheidige, d. h. daß Belgien sein Blut und das ihm noch übrige wenige Gold opfere, um
ein Land zu behalten, welches es nicht besitzen kann, ohne
die fuͤnf großen Maͤchte von Europa besiegt zu haben! Man Pat uber die Sprache und die ess. (ürts ach unserer Diplo⸗
se, so lange es ihr gefaͤllt, — 111““
matie gelacht und dieselben in
sich
raͤnzen eingeschlossen, worin wird bewegen und Geraͤusch
“
noch mehr zu befoͤrdern,
Unterhandlungen mit dem Haag eroͤffnet werden, und wir werden sodann in unserer Nichtigkeit abwarten, was aus un⸗ serer ruhmvollen und elenden Unabhaͤngigkeit werden wird.“
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Sichwe den und Norwe 9 5. .1
— — Stockholm, 4. Maͤrz. Der Russische Gesandte, Graf von Suchtelen, hat bei Sr. Majestaͤt dem Koͤnige und Sr. Koͤnigl. Hoheit, dem Kronprinzen, Audienz gehabt und eigenhaͤndige Schreiben von Sr. Majestaͤt dem Kaiser von Rußland uͤberreicht. — In Folge der Postverbindungen zwi⸗ schen Preußen und Schweden, wird der Verkehr und der groͤßere Theil der Reisenden nach und aus Schweden im⸗ mer mehr und mehr nach und uͤber Berlin geleitet. Auch faͤngt man an, von der Hauptstadt Preußens eine Menge von Waaren⸗Artikeln kommen zu lassen, die man fruͤher aus Frankreich bezogen hat. Um diese nuͤtzliche Verbindung werden im naͤchsten Juni Dili⸗ gencen zum Transport von Päͤckereien und zur bequemen Befoͤrderung von Reisenden in Gang gesetzt werden, welche an die Dampfschifffahrt zwi⸗ schen Ystadt und Greifswald, die hinwieder mit den Posten nach und aus Berlin in unmittelbarer Verbindung steht, sich genau anschließen werden. — In mehreren Provinzen herrscht großer Getreidemangel.
etiE 2926. Iesh. ag züt, 8 Deutschland. Kassel, 12. Maͤrz. Nach Inhalt des (gestern erwaͤhn⸗ ten) Landtags⸗Abschieds sind waͤhrend des nunmehr geschlos⸗ senen Landtags uͤberhaupt 12 Gesetze und Vereinbarungen, worunter die Verordnung vom 22. Gkt. v. J. wegen Sicher⸗ stellung der oͤffentlichen Ruhe, ferner die Verfassungs⸗Urkunde, das Wahlgesetz, die Geschaͤfts Ordnung fuͤr die Staͤnde⸗Ver⸗ sammlung, die Vereinbarung uͤber die Sonderung des Staats⸗ Vermoͤgens von dem Fideikommiß⸗Vermoͤgen des Kurfuͤrstl. Hauses, das Gesetz uͤber die Bildung des Staatsschatzes, dasjenige in Betreff des Kurfuͤrstl. Hausschatzes, das Gesetz gabe und der Verbrauchsteuer u. s. w. sich befinden. Außer mehreren anderen Antraͤgen wegen Gesetz⸗Entwuͤrfen, welche, nach dem Wunsche der Staͤnde⸗Versammlung, auf dem naͤchsten Landtage vorgelegt werden sollen, hat dieselbe na⸗ mentlich auch auf folgende angetragen: uͤber die Studien⸗ Zeit, welche auf der Landes⸗ Universitaͤt von kuͤnftigen Be⸗ werbern um Staats⸗Aemter zugebracht werden muß; uͤber das Land⸗Schulwesen; uͤber die Theilung der Gemein⸗ heiten; uͤber die Verbesserung des Hypothekenwesens; uͤber die Gruͤndung von Kredit⸗Vereinen; uͤber die staͤdtische Armenpflege; uͤber die Militair⸗Gerichte; uͤber die Militair⸗ pflicht; uͤber die Entschaͤdigung von Wildschaͤden. Auch ist von der Staͤnde⸗Versammlung erklaͤrt worden, daß der ge⸗ genwaͤrtige Rechtszustand — dessen Grundlagen ohne inne⸗ ren Zusammenhang fremden Voͤlkern von den verschiedensten Bildungsstufen und Rechts⸗Ansichten entlehnt worden sey — sich so unzureichend darstelle, daß eine umsichtige Revision der noch geltenden Rechts⸗ und Prozeß⸗Normen ein dringen⸗ des Beduͤrfniß erscheine; weshalb die Staats⸗Reglerung er⸗ sucht werde, eine Sichtung, Umarbeitung und Ergaͤn⸗ zung der gedachten Normen zu veranstalten und einem der kuͤnftigen Landtage die Entwuͤrfe 1) einer Straf⸗ prozeß⸗HOrdnung, 2) eines Strafgesetzbuches, 3) einer buͤrgerlichen Prozeß ⸗rdnung und 4) eines buͤrgerlichen Ge⸗ setzbuches zur Berathung und Annahme vorlegen zu lassen, — Die Staͤnde⸗Versammlung hat sich auch ferner bewogen ge⸗ funden, zur Befoͤrderun als sehr wuͤnschenswerth der Staats⸗Regierung zu bezeich⸗ nen: 1) die unablaͤssige Hinwirkung bei dem Deutschen Bun⸗ de auf Herstellung eines freien Verkehres unter allen Deut⸗ schen Staaten, — und 2) einstweilen eine Zoll, und Han⸗ dels⸗Verbindung wenigstens mit den benachbarten und an⸗ beren fuͤr Kurhessen besonders wichtigen Deutschen Staaten.
Von Seiten der Regierung ist die Geneigrheit ausgesprochen
in Betreff der Schuld, des Seehandels und der Zoͤlle, sofort 5
aus 19 Mitgliedern besteht.
zwischen Stockholm und Ystadt
wegen vorlaͤufiger Einrichtung hinsichtlich der Eingangs⸗Ab⸗
ecleamation bekannt gemacht worden: Kaiserliche Prinzessin, Erzherzogin von Oesterreich, von Got⸗ t s
des Gewerb⸗ und Nahrungsstandes .
des Reglements fuͤr die innere Organisation des Verfassungs⸗ Rathes beendigt. Mehrere Stimmen unterstuͤtzten den An⸗ trag, daß die große, fuͤr Vorberathung der Verfassung nie⸗ derzusetzende Kommission den Auftrag erhalten moͤchte, sich vorerst und ohne Aufschub mit dem Entwurf der allgemeinen Grundsaͤtze und Garantieen zu befassen und alsdann diese Vorschlaͤge dem Verfassungs⸗Rathe vorzulegen. Von Seiten der Kommission setzte man sich aber der Aufnahme dieses
Alntrages in das Reglement entgegen, indem man der Ver⸗ fassungs⸗Kommission fuͤr die Leitung ihrer Arbeit keine Vor⸗ schrift aufstellen zu duͤrfen glaubte. vpon der Mehrheit nicht angenommen. — man zur Wahl der Verfassungs⸗Kommission, welche mit In⸗
Der Antrag wurde auch Sodann schritt
begriff eines Deutschen und eines Franzoͤsischen Secretairs
Italien.
Nachrichten aus Chambery zufolge, hatte der dortige Gouverneur Marquis d'Oncieux am 27. Februar Abends von
mehreren Seiten die bestimmte Anzeige erhalten, daß eine Bande Piemontesischer Fluͤchtlinge und anderer Abentheurer, die in Lyon angeworben worden, die Absicht habe, nach Sa⸗
voyen einzudringen. Der Marquis d'Oncieux ließ sogleich auf diese Nachricht eine bewegliche Kolonne ausruͤcken, um den Stand der Dinge an Ort und Stelle zu rekognosctren,
und alle erforderliche Anstalten treffen, um diese revolution⸗ naire Truppe, uͤber deren Zahl und Richtung man noch nichts
Bestimmtes wußte, wenn sie es wagen sollte, das Gebiet von
Sasvoyen zu betreten, anzugreifen und zu vernichten.
— Nachrichten aus Turin vom 2. Maͤrz zufolge, haben
Se. Majestaͤt der Koͤnig von Sardinien, in Folge der aus
Sapoyen eingegangenen Berichte, um Ihren getreuen Un⸗ terthanen dieses Herzogthums einen neuen Beweis Ihres Wohlwollens zu geben, in der Ueberzeugung, daß sie sich
gluͤcklich schaͤtzen werden, in dem gegenwaͤrtigen Augenblicke
einen Prinzen Seines Erlauchten Hauses in ihrer Mitte zu
svesitzen, dem Prinzen von Carignan, auf sein Ansuchen, er⸗ llaubt, sich nach Savoyen zu begeben. demzufolge am 2ten Maͤrz von Turin nach Chambery abge⸗ gangen.
Gedachter Prinz war
Se. Majestaͤt der Koͤnig befanden sich, den Nachrich⸗
ten aus Turin vom obigen Tage zufolge, vollkommen auf
dem Wege der Genesung. 2 In Piacenza ist am 28. Febr. nachstehende Pro⸗ „Wir Marie Luise,
Gnaden Herzogin von Parma, Piacenza und Guastalla EE 25 Unsere Truppen. Im Verfolg Unserer, am 26sten d. M. an Unsere Unterthanen erlassenen, Proclama⸗ tion *) machen Wir auch den Individuen Unserer saͤmmtlichen Militair⸗Corps bekannt, daß Wir alle Akte der aufgedrunge⸗ nen Regierung von Parma, die sich auf Militair⸗Angelegen⸗ heiten beziehen, als null und nichtig betrachten, und befehlen obbesagten Individuen, sich unverzuͤglich in Unserer gegen⸗ waͤrtigen Residenz Piacenza zu sammeln, wo sie sich beim General⸗Kommando Unserer Truppen zu stellen haben, wel⸗ ches sie wieder vereinigen und denselben Alles, was ihnen ge⸗
öuͤhrt, mit Inbegriff einer Entschaͤdigung fuͤr die Marsch⸗ kosten nach Unserer obbesagten Residenz, f-v wird. Ge⸗ geben in Unserer Stadt w Marie Luise. — Auf Befehl Ihrer Majestaͤt: Der Ge⸗
Piacenza, den 28. Februar 1831.
neral⸗Kommandant der Truppen, Baron Bianchi, General⸗ Major.“
— Der Paͤpstliche Staats⸗Secretair, Kardinal Bernetti, hat, Franzoͤsischen Blaͤttern zufolge, nachstehendes
Schreiben an die Mitglieder des diplomatischen Corps in Rom erlassen: „Excellenz! Obgleich ich Ihnen nicht die be⸗ truͤbende Nachricht von einem abermaligen Vortheile, den die
Rebellen in einigen neuen Provinzen des Roͤmischen Staats
111““
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8 — Berlin, 16. Maͤrz.
dere noch schmerzlichere hinzufuͤgen, naͤmlich die Aufhebung
des erlauchten Kardinals Benvenuti, der mit Gewalt aus
seiner bischoͤflichen Residenz Osimo fortgerissen und unter be.
waffneter Bedeckung gefangen nach Ankona gefuͤhrt worden
ist. Die Betruͤbniß des heiligen Vaters hat den hoͤchsten Grad erreicht, und auf seinen Befehl theile ich diese Ereig⸗ nisse den Mitgliedern des diplomatischen Corps mit, indem ich jedes von ihnen aufforde, hierin so hald wie moͤglich in Uebereinstimmung mit der Regierung Sr. Heiligkeit zu han⸗ deln, fest uͤberzeugt, daß sie dadurch das Wohlwollen des hei⸗ ligen Stuhls ruhmvoll erwerben und verdienen werden. Ich erneuere Ew. Excellenz die Versicherungen meiner Achtung. Tommaso Kardinal Bernetti.“ Bologna, 2. Maͤrz. Die Versammlung der Notabeln beschaͤftigte sich in ihrer vorgestrigen Sitzung unter dem Vor⸗ sitze des Praͤsidenten Vicini mit ihrem innern Reglement und beschloß, daß die Sitzungen in der Regel oͤffentlich gehalten werden sollen. Es wurden daher sogleich Anordnungen ge⸗ troffen, einen Saal von angemessenem Umfange fuͤr diesen Zweck einzurichten. Ueber das in den geheimen Sitzungen zu Verhandelnde wurde Stillschweigen anbefohlen und von jedem Mitgliede der Eid darauf abgelegt. In der vorigen Sitzung hatte die Versammlung folgende Beschluͤsse gefaßt: 1) Gaͤnz⸗ liche Emancipation saäͤmmtlicher unirten Provinzen von der weltlichen Herrschaft des Papstes; 2) vollkommene Einigkeit der Provinzen unrter sich; 3) Aufrechterhaltung jeder Provinz in der Intregritaͤt ihres Gebiets. — Dem Vernehmen nach hat sich Civita⸗Castellana den dies⸗ seitigen Truppen ergeben. Ing95 * 2am rm. 888 r. vas t he r. den. * ar. Jha5 .. n 1 a n — E 28 Le
Die Koͤnigl. Regierung zu Gum⸗ binnen hat unterm 5ten d. folgendes erlassen: „Zur Be⸗ gegnung einer in mehreren oͤffentlichen Blaͤttern voreilig ge⸗ außerten Vermuthung uͤber die Entstehüng des Brandes in dem hiesigen Regierungs⸗Konferenz⸗Gebaͤude am 5. Februar d. J., wird hierdurch zur Kenntniß des Publikums gebracht, daß durch die gefuͤhrte polizeiliche Untersuchung nicht hat er⸗ mittelt werden koͤnnen, wie das Feuer entstanden ist, und
daß sich insbesondere keine Thatsachen ergeben haben, durch welche eine Unvorsichtigkeit der unter Aufsicht des Boten⸗
meisters stehenden Ofenheizerinnen als Entstehungs⸗Ursache
des Brandes erwiesen worden waͤre.“
— Der rege Wohlthaͤtigkeitssinn der Bewohner Neu⸗ Vorpommerns hat sich auch in diesem Jahre zur Linderung ver Noth armer Mitbuͤrger bewaͤhrt. Gleichwie im verflossenen Jahre bildete sich im Anfange des Monats Februar in der
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Stadt Wolgast ein Verein, der durch freiwillige Gaben in
den Stand gesetzt ist, taͤglich 180 — 200 Portionen warmer,
nahrhafter und schmackhafter Speise an alte und duͤrftige .
Personen zu vertheilen. Die Kommune hat dazu das noͤthige Brenn⸗Material bewilligt; auch sind die Armen mit einer angemessenen Quantitaͤt Heizungs⸗Material versehen und durch wiederholte Brod⸗Austheilungen unterstuͤtzt. Ein cher Verein bestand schon im vorigen Winter zu Stralsund und hat seine Wirksamkeit auch in diesem Jahre, durch milde Gaben unterstuͤtzt, mit Erfolg fortgesetzt.
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Franz Ludwig Wilhelm von Reden, geboren - Hoya im Hangöverschen am 10. Oktober 1754 war der aͤl⸗ teste Sohn des Kur⸗Braunschweigischen General⸗Aeutenants Ernst Friedrich von Reden, welcher in der Schlacht bei Gruͤn⸗ berg in Hessen (21. Maͤrz 1761), den Erbprinzen Karl Wil⸗ helm Ferdinand aus der Uebermacht Franzoͤsischer Reiterei errettend, einen ruhmvollen Tod fand.
uͤr den Civil⸗Dienst bestimmt, erhielt er eine in jeder isla gediegene Bildung auf der Ritter⸗Akademie zu Luͤne⸗
burg und der Universitaͤt Goͤttingen (1772 — 1777), kam dann als Muditor zu der Koͤnigl. Justiz⸗Kanzlei in Hannover und G ““ 1“ 8 1