1831 / 84 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Gielgud und Czyzewski auf dem Krasinskischen Platz unter

Der Metropolit Benjamin hat den St. Annen⸗Orden 1ster Klasse mit der Kaiserlichen Krone erhalten.

Der Wirkliche Staatsrath Fuhrmann und der Kaiserl. Fluͤgel⸗Adjutant Graf Stroganoff sind zu Mitgliedern der provisorischen Regierung des Koͤnigreichs Polen ernannt worden. 8 Zur Erleichterung der an Polen graͤnzenden Provinzen: Wolhynien, Wilna, Grodno und Bialystock, die wegen des Krieges im Koͤnigreiche einem zahlreichen Truppen⸗Durch⸗ marsche unterworfen sind und verschiedene Kriegsbeduͤrfnisse stellen muͤssen, ist von Seiten der Regierung befohlen wor⸗ den, bei der dermaligen allgemeinen Rekrutirung anstatt der vorschriftsmaͤßigen 3 Rekruten von 500 nur 2 auszuheben.

In der hiesigen Handels⸗Zeitung heißt es: „Die letzten Ereignisse in Polen und die im Innern des Reiches

herrschende Cholera hatten natuͤrlich einen nachtheiligen Ein⸗

fluß auf den Handel des Bezirkes von Grodno gehabt. Be⸗

sonders bemerkbar war die Verminderung desselben in der Ausfuhr von Lebensmitteln und rohen Erzeugnissen aus Ruß⸗ land nach Polen, waͤhrend die Ausfuhr mehrerer Fabrik⸗ Artikel bei weitem groͤßer war, als im Jahre 1829. Was die Einfuhr von Polnischen Fabrikaten betrifft, so zeigte sich eine bedeutende Verminderung derselben von Wollenzeugen,

welche bisher die Hauptrolle spielten; diese Verminderung erklaͤrt sich durch das Emporsteigen unserer eigenen Fabriken.

Die hier angefuͤhrten Umstaͤnde bewirkten uͤbrigens, daß die

vorjaͤhrige Zoll⸗Einnahme auf der genannten Graͤnzlinie ge⸗ ringer ausfiel, als im Jahre 1829.“

Die hiesige Kaiserl. freie oͤkonomische Gesellschaft machte in ihrer letzten, im vorigen Monate gehaltenen Sitzung 4 Preis⸗ Aufgaben bekannt, die sich auf Verbesserung der Wechsel⸗

wirthschaft und der Bauer⸗Wohnungen, auf Vermehrung der Runkelruͤben⸗Kultur und auf allgemeinere Verbreitung der Thierarzenei⸗Kunde unter den Landleuten beziehen.

8 Amtlichen Angaben zufolge, zaͤhlt St. Petersburg 141 Grie⸗ hhisch⸗Russische Kirchen, 19 auswaͤrtiger Konfessionen, 4 der Altglaͤubigen, 8 Bethaͤuser, 2 Kloͤster, 4 Kapellen, 4 Erz⸗ bischoͤfliche Hoͤfe, 10 große Palaͤste, 2666 steinerne und 5316 hoͤlzerne, zusammen 7982 Haͤuser, 476 freie Plaͤtze und 187 Fabriken aller Art; die steinernen Trottoire an Krongebaͤuden und Privathaͤusern erstrecken sich dermalen auf eine Laͤnge von 100,915 ¾ Faden, und hoͤlzerne Trottoirs befinden sich auf einer Strecke von 2167 Faden.

Nach Berichten uͤber den Bestand der Russischen Uni⸗ versitaͤten zaͤhlt Moskau 891, Dorpat 612, Helsingfors 471, Charkoff 318, St. Petersburg 311, Wilna 303 und Kasan 81 Studenten. Auf den Griechisch⸗Theologischen Hochschulen in Kieff, Moskau und St. Petersburg befinden sich respek⸗ tive 1500, 630 und 850 Studenten. Die Zahl saͤmmtlicher Studirenden im ganzen Reiche betraͤgt sonach 5957.

Am 5ten d. M. genasen in Moskau von der Cholera 5 Personen; am E6ten erkrankte 1; am 8ten erkrankten 2; es genas 1 und 2 starben. Am 9ten Morgens blieben 6 Kranke uͤbrig.

Im Gouvernement Kursk und im Kaukasischen Gebiet 83¼ nach amtlicher Bekanntmachung, die Cholera voͤllig auf⸗

8 i“ P 0 e n. v11“ Warschau, 21. Maͤrz. Durch einen Tages⸗Befehl des Generalissimus ist der Major Stanislaus Osinski zum Thef des Dwernickischen Generalstabes ernannt worden. In der hiesigen Staats⸗Zeitung liest man Folgen⸗ des: „Unser Gouverneur, General Krukowiecki, hielt am 17ten d. mit seinem Stabe eine Musterung uͤber die inneren Befestigungswerke der Hauptstadt, die Barrikaden in den Straßen und die Batterieen am Ufer der Weichsel. Er be⸗ sichtigte die zur Verrammelung von Thuͤren und Fenstern in Fee 2e. angebrachten Querriegel. General Krukowiecki, hat mehrere Gaͤnge von Contre⸗Minen anlegen lassen. Eine jede Straße enthaͤlt mehrere Traversen, welche die Stadt in viele koncentrische und von einander unabhaͤngige Befesti⸗ gungs⸗Bezirke theilen sollen. Ueberall werden bequeme Com⸗ municationen eingerichtet. Briefe aus Zamosc vom 14ten d. melden, daß am 11ten ein Russisches Bataillon bei Ucha⸗ nie umringt und zur Niederlegung der Waffen genoͤthigt wor⸗ den sey; man habe die Mannschaft desselben nach der Festung gebracht. Aus Krakau schrelbt man, daß General Chlopicki daselbst sehr krank danieder liege. Am 18ten d. wurden 44 Civil⸗Gefangene aus dem hiesigen Zuchthause nach Chenciny transportirt; unter denselben befanden sich der Nath Hankiewicz, der Muͤnz⸗Controlleur Hoffmann und die Mit⸗ lieder der ehemaligen geheimen Polizei, Schley und Makrott. or einigen Tagen wurden in Gegenwart der Generale

die in Warschau stehenden Regimenter mehrere Militairkreuze vertheilt. Vorigen Donnerstag verließ die 3te Escadron des 6ten Uhlanen⸗Regiments der „Warschauer Soͤhne“ die

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Hauptstadt, nachdem der Stadt⸗Praͤsident eine Anrede an sse

gehalten hatte. Aus Ciechanow wird gemeldet, daß zwar am 8ten d. dort 500 Kosaken eingedrungen, bald darauf aber durch die Augustower Kavallerie wieder zuruͤckgetrieben wor⸗ den seyen. Am 17ten hoͤrte man in der Richtung von Ostro⸗ lenka eine heftige Kanonade. Unterm 10. Maͤrz wird aus Pulawy geschrieben: Unsere Stadt ist schon einigemale der Schauplatz trauriger Verwuͤstung gewesen. Bei dem letzten Angriff auͤf dieselbe riefen die Einwohner am Ufer der Weichsel um Huͤlfe; ihr Ruf erreichte eine auf dem jenseitigen Ufer stehende Brigade des Oberst Rzuchowski; diese konnte ihnen jedoch keine Unterstuͤtzung leisten, da das Eis der Weichsel nicht mehr hielt. Die jenseitigen Weichsel⸗Bewohner der Wojewodschaft Pod⸗ lachien, wo der Krieg besonders gewuͤthet hat, geben eine furchtbare Schilderung von dem Zustande der dortigen Ge⸗ genden. Die Doͤrfer sind meist zerstoͤrt und die Bevoͤlkerung aufgerieben. Die Bauern verlassen in voͤlliger Verzweiflung ihre Wohnungen und streifen in den Waͤldern umher, wo sie, von Hunger gequaͤlt, einzelne Soldaten⸗Trupps uͤberfal⸗ len und berauben.“

Da der General⸗Gouverneur der Hauptstadt in Erfah⸗ rung gebracht hat, daß viele von den am 29. Nov. aus dem Zeughause entnommenen Waffen noch immer von Privatper⸗ sonen zuruͤckgehalten werden, so fordert er die Letzteren nochmals auf, dieselben ohne Verzug an den Municipalrath abzulie⸗ fern, indem er sogar eine baare Entschaͤdigung fuͤr die ein⸗ zelnen Effekten festsetzt. Außerdem erneuert derselbe das Ver⸗ bot, Kleidungsstuͤcke und andere Effekten von den in War⸗ chau garnisonirenden Soldaten anzukaufen, mit der Dro⸗ hung, daß Jeder, der sich eine Uebertretung dieses Verbots zu Schulden kommen laͤßt, den dreifachen Werth des gekauf⸗ ten Gegenstandes als Strafe bezahlen und, bei abermaliger Uebertretung, zu gefaͤnglicher Haft verurtheilt werden solle.

Der General⸗Gouverneur der Hauptstadt ermahnt die in Warschau einquartierten Offiziere, mit der ihnen von den Einwohnern dargebotenen Wohnung zufrieden zu seyn und nicht den Buͤrger, auf dem schon so viele Lasten ruhten,

durch unbillige Forderungen noch mehr zu bedruͤcken.

Auf Vorstellung des Kriegs⸗Ministeriums und mit Be⸗ willigung des Generalissimus hat die National⸗Regierung verfuͤgt, daß sich die Befehlshaber der Sicherheits⸗Garde durch besondere Uniform und Abzeichen von anderen Mili⸗ tairs unterscheiden sollen; die Kleidung soll naͤmlich nach dem Muster derjenigen der Warschauer National⸗Garde eingerich⸗ tet werden, die Aufschlaͤge aber sollen die einer jeden Woje⸗ wodschaft eigenthuͤmliche Farbe haben. Ein Befehlshaber von 100 Mann soll die Abzeichen eines Unter⸗Lieutenants, einer von 1000 Mann die eines Capitains und einer von 4000 Mann die eines Majors tragen.

Seett einiger Zeit finden keine Reichstags⸗Sitzungen mehr

statt; die Landboten versammeln sich nur noch privatim zu taͤglichen Berathungen, und es heißt, daß die Kommissionen in kurzem mit dem Gesetz⸗Entwurf hinsichtlich der Verleihung von Grund⸗Eigenthum an die Bauern fertig seyn werden.

Die National⸗Regierung hat die Herren Klemens Bie⸗ linski und Franz Ziemiencki an die Stelle der ihres Amtes entbundenen Herren Rycerki und Reinschmitt zu Finanz⸗ Kommissaren bei den Wojewodschafts⸗Kommissionen von San⸗ domir und Masowien ernannt.

Am 18ten d. installirte der Minister des Innern den neuen Municipal⸗Rath der Hauptstadt auf dem hiesigen Rath⸗ hause, wobei derselbe eine Rede an die Versammlung hielt, in der er den Nutzen und Zweck des Municipal⸗Raths aus⸗ einandersetzte. Hierauf schritt man zur Wahl eines Praͤsi⸗ denten, und es wurde der Universitaͤts⸗Professor und Direk⸗ tor der polytechnischen Schule, Herr Kajetan Garbinski, zu diesem Posten berufen.

Der Finanz⸗Minister hat unlaͤngst folgende Mitglieder fuͤr die Schulden⸗-Tilgungs⸗Kommission aus dem Senat und der Landboten⸗Kammer installirt: die Senatoren Nakwaski, Kochanowski, Malachowski und Bielinski, und die Landboten vn. eee Swidzinski, Swirski, Lempinski und Wen⸗ glinski.

In der Versammlung des 8ten Stadt⸗Bezirkes von Warschau ist der Friedensrichter Lutostanski zum Deputirten erwaͤhlt worden.

Von Joachim Lelewel ist eben ein historisches Werk uͤber

die Regierung des Koͤnigs Stanislaus August im Druck er⸗

schienen. Die Verlosung der P

artial⸗Obligationen ist am 17ten

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des Gesetz⸗Entwurfes uͤber die kuͤnftige

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d. beendigt worden. Am 22sten d. M. sollen auf dem Muͤnz⸗ platze die verloosten Pfanoͤbriefe mit den dazu gehoͤrigen Cou⸗ pons vor den Abgeordneten der beiden Comités der Pfand⸗ brief⸗Eigenthuͤmer und des landschaftlichen Kredit⸗Vereins oͤffentlich verbrannt werden. 1 1 Die vorjaͤhrige Einnahme von den Fuͤnfgroschenstuͤcken, welche beim Besuche der Warschauer Theater ausschließlich fuͤr die Armen erlegt werden, hat, der Warschauer Zei⸗ tung zufolge, 24,357 Gulden betragen. Frankreich.

Ppairzs⸗Kammer. In der Sitzung vom 16. Maͤrz bestieg zuvoͤrderst der Handels⸗Minister, Graf v. Argout, die Rednerbuͤhne und legte der Versammlung das von der De⸗ putirten-Kammer bereits angenommene Wahlgesetz im Na⸗ men des Praäͤsidenten des Minister⸗Rathes vor, der, wie er sich aͤußerte, durch ein unvorhergesehenes Geschaͤft behindert werde, der Kammer diese Mittheilung zu machen. Der Praͤsident trug darauf an, daß man sofort eine Kommis⸗ sion zur Pruͤfung jenes Gesetzes ernenne, damit der Bericht daruͤber moͤglichst bald abgestattet werden koͤnne. Der Graf v. Montalembert verlangte, daß man der Kammer zu⸗ voͤrderst uͤber die in Betreff des Wahlgesetzes etwa eingelau⸗ fenen Bittschriften Vortrag halte, damit man dieselben bei den Berathungen uͤber das Gesetz beruͤcksichtigen koͤnne. Der Baron Mounier bemerkte, daß 9 solcher Petitionen einge⸗ gangen waͤren und daß das Bittschriften-Comité die Ab⸗ sicht habe, in einem kurzen Berichte fuͤr die Ueberwei⸗ sung derselben an die Kommission zu stimmen, die man mit der Pruͤfung des Wahlgesetzes beauftragen wuͤrde. Nach dem Wunsche der Kammer setzte hierauf der Praͤsident selbst diese Kommission in folgender Weise zusammen: die Herzoͤge v. Broglie, Decazes und v. Crillon, der Marquis v. Malleville, die Grafen v. Tascher, Siméon und v. St. Priest, der Vicomte Lainé und der Baron Mounier. Der Großsiegelbewahrer brachte sodann den von der Wahl⸗ Kammer gleichfalls hereits angenommenen Gesetz⸗Entwurf uͤber das gerichtliche Verfahren vor den Assisenhoͤfen bei Pro⸗ zessen uͤber Preßvergehen ein. Nachdem eine Kommission zur Pruͤfung dieses Gesetzes ernannt worden, berichtete der Graf v. Tascher uͤber die von ihm selbst herruͤhrende Pro⸗ position, in das Reglement der Kammer eine Bestimmung aufzunehmen, wie es kuͤnftig gehalten werden solle, wenn ein Pair Aufschluͤsse von den Ministern verlangen will; er trug im Namen der mit der Pruͤfung dieser Proposition beauf⸗ tragt gewesenen Kommission auf folgende Abfassung dersel⸗ ben an: „Wenn ein Pair die Aufmerksamkeit der Kammer auf einen Gegenstand lenken zu muͤssen glaubt, der nicht an der Tagesordnung ist, so legt er seinen desfalsigen Antrag schriftlich und mit Angabe des Gegenstandes, woruͤber er das Wort zu verlangen wuͤnscht, auf das Bureau nieder. Wird der Antrag von zwei Mitgliedern unterstuͤtzt, so befragt der Praͤsident die Kammer, die, geeigneten Falls, den Tag fest⸗ setzt, an welchem sie den Pair hoͤren will.“ Die Ver⸗ sammlung ging hierauf ohne eswehpeg ihres naͤchsten

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. ““ 1“ Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 16. Maͤrz. In dieser Sitzung wurden zunaäͤchst die letzten Artikel (30 —38) Pensionirung der Mi⸗ litairs ohne irgend eine erhebliche Debatte angenommen; das ganze Gesetz ging sodann mit 266 gegen 26 Stimmen durch. Der Finanz⸗Minister legte hierauf nochmals den Gesetz⸗ Entwurf uͤber die kuͤnftige Erhebung der direkten Steuern vor, worin die Pairs⸗Kammer einige Aenderungen vorgenommen hatte. Da diese letzteren bloß die Redaction betreffen, so be⸗ schloß die Versammlung, selbige nicht noch einmal an eine Kommission zu verweisen, sondern sich gleich am folgenden Tage damit zu beschaͤftigen. Jetzt bestieg Herr Baude die Rednerbuͤhne, um seine Proposition wegen ewiger Aus⸗ schließung des vorigen Koͤnigs, seiner Nachkommen und de⸗ ren Verwandten vom Franzoͤsischen Gebiete zu entwickeln. „Ich gehoͤre nicht zu denen,“ so hob er an, „die sich darin gefallen, einen uͤberwundenen Feind mit Fuͤßen zu treten, und ich glaube, daß die 192n drittenmale aus Frankreich ver⸗ triebene Familie Karls X. uns nicht einmal das ist, was den Englaͤndern die Stuarts waren, die sich mindestens an der Spitze derer schlugen, welche fuͤr sie in den Tod gingen. Furcht und Rache sind sonach den Betrachtungen in gleichem Maaße fremd, die mich veranlassen, Ihnen den Vorschlag zu machen, daß Sie die Verbannung jener Familie durch eine neue gesetzliche Bestimmung bestaͤtigen moͤgen. Auch den An⸗

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spruch kenne ich, den das Alter und die Kindheit, selbst wenn se stra

fbar

sind, auf das Mitleid haben (mehrere Stimmen:

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Ein Kind kann nie strafbar seyn); wenn aber ein Greis und ein Kind die Seele einer antinationalen Partei sind, die die gehaͤssigsten Plaͤne schmiedet, so muß jede andere Betrachtung der Noth⸗ wendigkeit weichen, die Triebfedern dieser Plaͤne unschaͤdlich zu machen. In dieser Lage befinden wir uns, der Familie des vorigen Koͤnigs gegenuͤber, die in Holyrood uͤber die Mittel bruͤtet, aus unseren inneren Zwistigkeiten Vortheil fuͤr sich zu ziehen, und die die Fonds, welche sie aus Frank⸗ reich bezieht, dazu benutzt, in unsern Provinzen Mißtrauen in die Regierung zu erregen und den Saamen der Zwietracht auszustreuen. So gewiß diese Umtriebe auch scheitern wer. den, so sind wir es doch der Ruhe des Landes schuldig, die Faͤden aller solcher Raͤnke abzuschneiden und die ewige Tren: nung zwischen der jetzigen und der vorigen Ordnung der Dinge eben so gesetzlich zu machen, als sie bereits tief in un⸗ sere Herzen eingegraben ist. Giebt es fuͤr die vorige Koͤnigs⸗ Familie kein Frankreich mehr, so wird sie auch kein Recht mehr bei uns auszuuͤben haben, kein Eigenthum mehr im Lande besitzen. Wir duͤrfen es nicht laͤnger dulden, daß po⸗ litische Emissaire, unter dem Vorwande, daß sie Karls X. und der Seinigen Privat⸗Angelegenheiten besorgen, die Pro⸗

vinzen durchreisen, um strafbare Verbindungen zu unterhal⸗

ten. Wenn Sie indessen, m. H., den Verkauf der Guͤter der vorigen Koͤnigl. Familie anordnen, so werden Sie die Glaͤubiger derselben nicht vergessen, deren Anspruͤche, wie die der Stadt Paris und der uͤbrigen Opfer der Ereignisse des Juli, uns heilig seyn muͤssen. Der Verlust belaͤuft sich auf mehrere Millionen. Diejenigen, die ihn getragen, sollen, dem 8 Gesetze vom 30. Aug. gemaͤß, von dem Staate entschaͤdigt werden; diese Verbuͤrgung des Staats kann aber die Lage des eigentlichen Schuldners nicht veraäͤndern, und wir sind nicht ermaͤchtigt, den von Karl X. schuldigen Ersatz auf die Steuerpflichtigen zu uͤbertragen. Ueberdies wird der Vor⸗ schlag, den ich Ihnen mache, und dies ist gewiß nicht sein geringster Nutzen dem Ministerium eine Gelegenheit bieten, durch seine Worte und Handlungen die Besorgnisse zu zerstreuen, die sich, weil man sie nicht geachtet, je mehr und mehr fortgepflanzt haben. Die Regierung wuͤrde ohne Kraft seyn, wenn sich unter den gegenwaͤrtigen ernsten Um⸗ staͤnden nicht ein inniges Vertrauen zwischen ihr und dem Volke ginstellte. Die erste Bedingung dazu ist gewiß, daß man Denen, die den Gedanken einer Ausgleichung zwischen den Maͤnnern der Revolution und denen der Kontre⸗Revo⸗

lution aufkommen lassen moͤchten, jede Aussicht auf das Ge⸗ lingen ihrer Plaͤne benimmt.“ Bevor die Berathung uͤber den Vorschlag des Hrn. Baude begann, verlangte der Praͤsi⸗ dent des Minister⸗Rathes das Wort und aͤußerte sich also: „Sie besitzen bereits ein Gesetz, m. H., welches die Ver⸗ bannung einer Familie verfuͤgt, die uͤber Frankreich geherrscht hat. Es ist nothwendig, daß wir, um unsere Gesetzgebung zu vervollstaͤndigen, jetzt auch die Ausschließung des äͤltern Zweiges der Bourbonen aussprechen. Wir stimmen da⸗ 8 her dafuͤr, daß die Ihnen gemachte Proposition in Erwaͤgung gezogen werde, und lassen dem Beweggrunde Gerechtigkeit widerfahren, der die Kammer veranlaßt hat, 1 in dieser Sache die Initiative zu ergreifen. M 8 man schlaͤgt Ihnen eine große politische Maaßregel vor; Sie wer⸗. den sie annehmen, und die Franzoͤsische Nation wird, indem sie selbige billigt, keine Bestimmung daran knuͤpfen, wodurch eine von unserem Grundvertrage abgeschaffte Confiscation wieder ins Leben gerufen wuͤrde.“ Jetzt ließ sich Hr. Ber⸗ ryer gegen die Proposition vernehmen. Es sey betruͤbend, meinte er, daß man mit einem Antrage, den schon fruͤher mehrere Deputirte im Sinne gehabt, jedoch stets zuruͤckgehal: ten haͤtten, in einem Augenblicke hervortrete, wo die Kam⸗ mer im Begriff stehe, sich zu trennen, gleichsam, als wolle man absichtlich noch in den letzten Tagen ihrer politischen Existenz einen Sturm herbeifuͤhren. Er muͤsse sich sehr uͤber die Eilfertigkeit wundern, womit Hr. Cas. Périer vorweg den Beitritt der Regierung zu der Proposition des Hrn. Baude erklaͤrt habe. Durch die Akte des 7ten August sey Lud-⸗ wig Philipp von Orleans nebst seinen Nachkommen fuͤr ewige Zeiten auf den Franzoͤsischen Thron berufen wor⸗ den; diese Worte: ewige Zeiten, seyen eine hinlaͤngliche Buͤrgschaft fuͤr die Zukunft und er koͤnne nicht wohl begrei⸗ fen, warum man jetzt noch eine Familie gesetzlich verbannen wolle, der Frankreich denn doch mindestens die Regierungs⸗ form verdanke, unter deren Schutze die Kammer in diesem Augenblicke berathschlage. „Man verlangt von uns“, fuhr der Redner fort, „daß wir die Ausschließung des äͤlteren 8 Zweiges der Bourbonen gesetzlich aussprechen sollen. Wer soll denn aber ein solches Gesetz sanctionniren? Wie will 8 88 man von dem Fuͤrsten ein Opfer verlangen, das nicht von

der gebieterischsten Nothwendigkeit geboten wird? Wie kann