gaauf welche in Folge der Juli⸗Ereignisse Anspruͤche erhoben werden
mnoͤchten, haben wir verworfen, weil es sich um die ungeschmaͤlerte Erhaltun 27 Einkuͤnfte handelt und um den Anspruͤ⸗ Iscehen der Glaͤubiger, die von den Gerichten und nicht von uns “ t untersuchen sind, nicht zunahe treten duͤrfen. Wir haben es da⸗
111“
er dafuͤr angemessen gehalten, daß die in Rede stehenden Fonds
in die Devositen⸗Kasse niedergelegt werden. Dies sind, m. H.,
die Aenderungen, die wir in der vorliegenden Proposition vor⸗ genommen und auf deren Annahme wir antragen.˙*
. Der Berichterstatter verlas hierauf die Proposition, wie solche von der Kommission modificirt worden; sie lautet also: *) „1) Das Betreten des Franzoͤsischen Gebiets wird Karl X., seinen Nachfolgern, so wie den Gemahlen und
Gemahlinnen derselben, auf ewige Zeiten untersagt. Der 17te Artikel des Civil⸗Gesetzbuches, welcher von dem Ver⸗
uste der Eigenschaft eines Franzosen handelt, findet auf sie Anwendung; sie koͤnnen in Frankreich unter keinerlei Bedin⸗ gung ein Eigenthum erwerben, noch eine Rente oder eine Pension beziehen. 2) Die Verfuͤgung uͤber die, Karl X. zu⸗ gehoͤrigen Guͤter, so wie uͤber die Domaine Chambord, bih durch das kuͤnftige Gesetz wegen Liquidirung der ehemaligen
E(ivil⸗Liste regulirt werden. Bis dahin werden jene Besiz⸗
zungen auf Kosten dieser Liste verwaltet. 3) Die uͤbrigen
im §. 1 bezeichneten Personen duͤrfen innerhalb eines Jah⸗
res, von dem Tage der Bekanntmachung des gegenwaͤrtigen
Gesetzes an, uͤber keines ihrer Guͤter, die sie gegenwaͤrtig in
rankreich besitzen moͤchten, verfuͤgen, oder einen Ertrag dar⸗ aus ziehen. Waͤhrend dieser Zeit werden jene Guͤter von der Domainen⸗Verwaltung administrirt. Ueber die Frist, binnen
welcher die Eigenthuͤmer derselben daruͤber schalten duͤrfen und
sie zu verkaufen gehalten seyn sollen, wird spaͤterhin verfuͤgt werden. 4) Der Ertrag der in den §§. 2 und 3 erwaͤhnten Guͤter wird in die Depositen⸗Kasse geschuͤttet, um demnaͤchst, sammt den Zinsen, den Anspruchsberechtigten eingehaͤndigt zu werden.”“ Schon am folgenden Tage wollte die Kammer ihre Berathung uͤber diesen Gegenstand beginnen. — Den Beschluß der Sitzung machte die Proposition des Vicomte v. Cormenin uͤber eine Aenderung in der Organisation des Staats⸗Raths, und namentlich uͤber die Oeffentlichkeit der Sitzungen des Comité's zur Entscheidung uͤber Streitsachen. Die Berathung, die daruͤber gepflogen wurde, bot kein er⸗ hebliches Interesse dar; Hr. v. Vatimesnil hielt den Ge⸗ setzes⸗Vorschlag des Hrn. v. Cormenin fuͤr uͤberfluͤssig, indem durch die beiden letzten Koͤnigl. Verordnungen vom 2. Febr. und 12. Maͤrz uͤber das Verfahren des Staats⸗Raths in Streitsachen den vornehmsten Maͤngeln bereits abgeholfen worden sey. Der Großsiegelbewahrer ertheilte die Ver⸗ sicherung, daß in der naͤchsten Session ein Gesetz uͤber die vöͤllige Reorganisation des Staats⸗Raths vorgelegt werden wvuͤrde. Der Berichterstatter war der Meinung, daß man bis dahin die Proposition bes Hrn. v. Cormenin mit den Aumendements der Kommission immer annehmen koͤnne. Hr. Odilon⸗Baärrot stimmte dieser Ansicht bei und behauptete, daß die obgedachten beiden Verordnungen das Wesen des Staats⸗Raths gaͤnzlich entstellten. Nach einer Krwiede⸗ rung des Großsiegelbewahrers wurde die allge⸗ meine Berathung geschlossen, und man mit den 4 einzelnen Artikeln des Gesetz⸗Entwurfes. Der 1ste wurde verworfen, der 2te ebenfalls, eben so der 3te und der 4Ate. „Jetzt“, aäͤußerte der Praͤsident, „ha⸗ ben wir noch uͤber den ganzen Entwurf abzustimmen.“ Diese Bemerkung erregte ein allgemeines Gelaͤchter. „„Wo⸗
zu“, fragten mehrere Stimmen, „noch eine Abstimmung mmittelst Kugelwahl uͤber vier verworfene Artikel?“ Der Praͤsident berief sich indessen auf das Reglement; demnach erfolgte der Namens⸗Aufruf, welcher gerade die bekannte Zahl 221 (als die der Unterzeichner der Adresse an Se. Ma⸗ jestat Karl X.) ergab, was einige Sensation erregte; der Gesetzes Vorschlag wurde darauf mit 155 gegen 66 Stimmen verworfen und die Sitzung um 5 ½ Uhr aufgehoben.
8 u. 92
Paris, 23. Mäaͤrz. Vorgestern Abend von 8—-11 Uhr b
uͤhrte der Koͤnig in einem Minister⸗Rathe den Vorsitz. — Gestern uͤberreichte der Graf v,. Sussy, Pair von Frankreich, ls Praͤsident der Muͤnz⸗Kommission dem Koͤnige Proben der neuen mit dem Bildnisse Sr. Majestaͤt geschlagenen Gold⸗ und Silber⸗Münzen. V Gestern Abend um 9 Uhr war das Minister⸗Conseil bei einem Praͤsidenten, Hrn. Cas. Pérter, versammelt.
In saͤmmtlichen Ministerien herrscht eine außerordentliche Thaͤtigkeit. Der Handels⸗Minister, Herr v. Argout, em⸗ pfaͤngt seine Bureau⸗Chefs schon um 5 Uhr Morgens. Der Marme⸗Ingenieur Zedé ist durch Koͤnlgl. Verord⸗
99 Die Ort
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82 der St. Zeit.
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beschäaͤftigte sich
1 8 8 8 „F 8 8 3 „ 8 81½ 8 8 4 88 ½8
nung vom 13ten d. M. zum Requetenmeister mit Befu
niß der Theilnahme an den Berathungen des Staats⸗Raths
ernannt worden.
von beigetretenen Mitgliedern, welche anfangs taͤglich bekannt gemacht wurden und mehrere Spalten fuͤllten, erscheinen
8 923 IL9 9 g.
9
. b 8 814 Die Gazette de France bemerkt; „Wie es scheint,
macht die Ligue nicht sonderliche Fortschritte. Die Listen
122
jetzt nur alle zwei bis drei Tage, werden immer kleiner und
enthalten jetzt Namen von Arbeitern. Wenm alle Arbeiter,
die von der Ligue nichts wissen wollen, aufgefordert wuͤrden,
dies durch Unterzeichnung ihrer Namen zu bezeugen, so wuͤr⸗
den die Kolumnen der Blaͤtter fuͤr dieselben nicht ausreichen.
Der National nennt die Association eine Verbindung von Die materielle Kraft dieses Bundes scheint aber mit seinem Zwecke in keinem Verhaͤlt.
Privatleuten gegen Europa.
niß zu stehen, und die neue Ligue scheint im Vergleich mit * der alten das zu seyn, was die Revolution von 1830 im
Vergleich zu der von 1789 war.“ . Der Messager des Chambres erklaͤrt das Geruͤcht,
die Regierung wolle mit einer Englischen Handelsgeselschaftt.
ohne Eroͤffnung der Konkurrenz eine Anleihe abschließen, suͤr
Renten werde bekannt gemacht werden, und daß
dazu wuͤrden einreichen koͤnnen. V Der Kommissarius der Koͤnigl. Spanischen Tilgungs⸗
ganz ungegruͤndet und versichert, daß vielmehr noch vor Ende des Monats die Eroͤffnung einer Anleihe in I1“ Franzoͤsische als auslaͤndische Gesellschaften ihre Submissionen 88
Kasse, Don Jose Antonio Uriarte, macht in den hiesigen 8
Blaͤttern bekannt, daß laut einem Dekret Sr. Katholischen Maj. vom 21. Febr. d. J. 20 Mill. Realen in Zproc. Rente
mit Zinsengenuß vom 1. April d. J. an emittirt werden sollen.
Hr. Aguado ist bevollmaͤchtigt, diese Rente zu negociiren und
fuͤr die ganze Summe Cortes⸗Bons in der Weise anzuneh⸗ en men, daß fuͤr jeden Cortes⸗Bon von 1000 Piastern 200 Piaster in 3Zproc. Rente und 800 Piaster in unverzinslichen Schuld⸗
scheinen gegeben werden sollen.
selt werden. Diese unverzinsten Schuldscheine sollen in 40 Serien getheilt werden, von denen alljaͤhrlich eine durch das
Loos zu bestimmende in 3proc. Zinsen tragende Rente ver⸗
wandelt werden wird. Die erste Ziehung wird den 2. Jan. naͤchsten Jahres stattfinden. Der General Montholon
Die bis zum 1. April d. J. faͤllig gewordenen Zins⸗Coupons, so wie die Praͤmien⸗: scheine, koͤnnen gegen unverzinsliche Schuldscheine ausgewech⸗
hat eine Bittschrift an die
Deputirten⸗Kammer gerichtet, worin er auf die Vollziehung derjenigen Bestimmungen des Testaments Napoleons dringt,
laut welcher dieser seine Privat⸗Domainen den Soldaten der
Republik und des Kaiserreichs, so wie den Landbewohnern . des Elsaß, Lothringens, der Franche⸗Comté, Burgunds, der Champagne, von Forez, der Dauphiné und der Umgegend
von Paris vermacht, welche seit 1792 bis zur Schlacht von Waterlvo fuͤr Frankreich gefochten haben. ihm durch testamentaxische Akte vom 25. April 1821 den Special⸗Auftrag ertheilt, die Verwendung der gegen 200 Millionen Fr. betragenden Privat⸗Domainen, die 1815 zu den Kronguͤtern geschlagen worden, zu fordern.
Die Broschuͤre des Vicomte v. Chateaubriand uͤber die
Restauration und die Wahl⸗Monarchie soll, wie jetzt ange⸗
Napoleon habe 8
kuͤndigt wird, morgen beim Buchhaͤndler Lenormant er⸗
27
scheinen.
airs⸗Kammer, deren Erscheinen auf gestern ange⸗ kuͤndigt war, soll bis zur Eroͤffnung der Verhandlungen in dem Prozesse der im Auslande befindlichen Mitglieder des Polignacschen Ministeriums vertagt werden. Mehrere Pairs sollen darin heftig angegriffen seyn, und obgleich die Denk⸗ schrift eine wiederholte Modification erhalten hat, so haben dennoch mehrere Drucker sich geweigert, ihre Pressen fuͤr die⸗ selbe herzugeben.
Aus einer bei dem Handelsgerichte am 11ten d. M. ein⸗
gereichten Klage geht hervor, daß sich die Schulden, des Hrn. . 5
v. Bourrienne, der Verfasser der bekannten Memoiren uͤber Napoleon, auf die bedeutende Summe von 449,588 Fr. be⸗ laufen und sein einziges Aktiv⸗Vermoͤgen in dem Honorar besteht, das ihm der Buchhaͤndler Ladvocat fuͤr die erwaͤhn⸗ ten Memoiren auszuzahlen hat; dieser weigert sich, das Ho⸗ norar zu zahlen, weil es schon unter seiner Hand mit Be⸗ schlag belegt sey. Konkurs gegen Herrn. v. Bourrienne ausgesprochen, seine Comptoire und Magazine unter Siegel legen lassen und angeordnet, daß er selbst nach dem Schuldgefaͤngnisse ge⸗
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besUht werdeaee ““
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kt..S F. rZ8 9 78 2 78 set . e e..t.
Die Publication der Denkschrift des Hrn. v. Montbel 89o— an die P 8
Demzufolge hat das Handelsgericht den
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5 ertheilte ihm mehrere Orden. ““
Antrag erledigt seh? Sir Rob.
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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Z
5
12
Daurch einige unrichtige Angaben des Constitutionnel
veranlaßt, bemerkt der heutige Moniteur, daß die auf dem Budget der Deputirten⸗Kammer fuͤr Drucksachen angesetzten 90,000 Fr. sich keinesweges bloß auf den Moniteur bezoͤgen, sondern daß in diese Summe auch die vom Moniteur unab⸗ haͤngigen besonderen Drucksachen der Kammer mit einbegrif⸗ fen waͤren.
General Clausel ist am 17ten d. von Toulon in Mar⸗ seille angekommen.
In Metz und Lille sind mehrere Personen wegen Falsch⸗ werberei fuͤr das Ausland verhaftet worden.
Die Korallensischeret an der Kuͤste der Regentschaft Al⸗ gier wird in diesem Sommer wieder fuͤr Franzoͤsische und fuͤr unter Franzoͤsischer Flagge segelnde fremde Schiffe be⸗ ginnen; die letztern haben die vor dem Kriege mit der Re⸗ gentschaft uͤblichen Abgaben zu entrichten. Der Militair⸗In⸗ tendant der Occupations⸗Armee in Algier und der Französi⸗ sche Konsul in Tunis sind befugt, Erlaubnißscheine fuͤr die Korallenfischerei auszustellen; dieselbe wird durch bewaffnete Fahrzeuge beschuͤtzt werden.
Der Italtaͤnische General Zucchi ist 1776 in Reggio ge⸗ boren; er nahm an allen Feldzuͤgen Napoleons in Italien Theil; im Jahre 1803 wurde er zum Bataillons⸗Chef, 1807 zum Obersten des ersten Italiaͤnischen Linien, Regiments, 1809 zum Brigade⸗General und 1812 zum Divisions⸗General be⸗ foͤrdert. Napoleon ernannte ihn zum Reichs⸗Baron und
Großbritanien und Irland.
8 „*†½ W 8
Parlaments⸗Verhandlungen. Der Antrag auf die zweite Lesung der Reform⸗Bill, der in der Sitzung des Unterhauses vom 21. Maͤrz gemacht wurde, hatte wiederum eine sehr lebhafte waͤhrend zweier Sitzungen fort⸗ gesetzte Debatte zur Folge. Noch ehe man in der Sitzung vom 21. Maͤrz dazu schritt, nahm Sir Rob. Imglis An⸗ kaß, einen Zeitungs⸗Artikel der Times, als eine Verletzung der Privilegien des Unterhauses, anzuklagen. In diesem auf die Reform⸗Frage sich beziehenden Artikel waren die ge⸗ gen diese Frage sich erklaͤrenden Vertreter von Burgflecken auf das heftigste angegriffen worden, und Sir. Rob. Inglis ließ von einem Secretair des aus vorlesen: „Wenn Tag fuͤr Tag die von verfallenen Burgflecken ernannten Mitglieder sich erheben, um die Ver⸗ handlungen des Unterhauses durch Argumente zu erschweren, womit sie ihre eigene Einschleichung in dasselbe, so wie ihr Bleiben darin, rechtfertigen wollen, und wodurch sie unver⸗ schaͤmt einen, wie es die Rechtsgelehrten nennen, „sich wi⸗ dersprechenden Besitz,“ trotz des gegen sie gefaͤllten Urtheils, behaupten, so fuͤhlen wir uns in der That zu der Frage ge⸗ neigt, warum die rechtmaͤßigen Eigenthuͤmer des Hauses sich noch laͤnger durch die Anwesenheit so unwillkommener Be⸗ wohner sollen kraͤnken lassen? Es ist unbezweifelt eine der groͤßten kaltbluͤtigsten Unverschaͤmtheiten, die es in der Welt giebt, wenn diese gemietheten Lakeien oͤffentlicher Verbrecher als Vertheidiger des schändlichen Dienstes, in den sie einge⸗
creten, sich erheben.“ Nach geschehener Voriefung trug Eir
Rob. Inglis darauf an, daß das Haus diesen Artikel fuͤr ein falsches skandaloͤses Libell gegen das Unterhaus erklaͤre, indem er direkt darauf hinausgehe, die Mitglieder von der Ausuͤbung ihrer Pflicht abzuschrecken und die Achtung, so wie das Vertrauen ihrer Mitbuͤrger ihnen zu rauben. Der Kanz⸗ ter der Schatzkammer fragte den Antragsteller, ob es
wohl recht sey, auf eine solche Resolution bestehen zu wollen,
ohne vorher eine Anzeige davon gemacht zu haben, und ob
es nicht besser seyn wuͤrde, die Eroörterung daruͤber zu ver⸗
schieben, bis der auf die heutige Sitzung festgestellte wichtige Inglis antwortete, daß er V erfahren in fruͤheren aͤhnlichen Fällen fuͤr sich habe, und bestand auf die sofortige Diskussion. Hr. Percevalun⸗ terstͤtzte den Antrag; die Herren Caleraft, Baring und Sir Francis Burdert naͤhmen sich jedoch der Freiheit der
ein gleiches
Presse an, und besonders der Letztere vertheidigte sie mit gro⸗
ßer Lebhaftigkeit. Der Kanzler der Schatzkammer sagte, er wolle zwar nicht laͤugnen, daß der fragliche Artikel eine Verletzung der Privilegia des Hauses sey, inzwischen sey es doch die Frage, ob das Haus in Bezu derauf so zu ver⸗ ahren habe, als vorgeschlagen worden 8 Die Reform⸗ sl, welche eine so allgemeine Theilnahme erwecke, habe so⸗ wohl ihre Vertheldtger
u 8
Hauses folgende Stelle dar⸗
theilen wollte.
8 egner zu einer sehr heftigen
L.
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1
nicht leicht zu rechtfertigenden Sprache provocirt. Man gehe so weit, die Minister zu beschuldigen, daß sie revolutionnair seyen und eine Revolution im Lande hervorbringen wollten. Er stelle jedoch die Frage, ob es wohl klug gehandelt seyn wuͤrde, wenn sich das Unterhaus in einem Falle dieser Art in direkte Opposition mit den Gesinnungen des Landes setzte
und jetzt die strengen Maaßregeln naͤhme, die sonst wohl gewr. braͤuchlich seyen, wenn die Privilegia desselben verletzt wer6-
8* 18
den? Demnach trage er auf die vorlaͤufige Frage an. sem widersetzte sich Hr. W. Wynn, der in Bezug auf jene Stelle in der Times sagte: „Wenn dies nicht ein Theil jenes despotischen und willkuͤrlichen Systems von Freiheit ist, das
dies nicht ein Theil jenes unduldsamen Systems der Duldung ist, das, unter dem Vorwande der Frreiheits⸗ 8 Unterstuͤtzung, allen Anderen das Recht abspricht, von denje⸗ nigen abzuweichen, die besondere im Schwung seyende Leh⸗ ren vertheidigen, so befinde ich mich in einem großen Irr⸗
thume. Durch die lange geduldige Nachsicht des Hauses ist
es dahin gekommen, daß dergleichen Publicationen ihr Gift
und ihre Verleumdungen immer unverschaäͤmter verbreiten. Wenn wir den gegenwaͤrtigen Fall ungeahndet lassen, so koͤnnte leicht jeder kuͤnftige Pasquillant sich darauf berufen und seine Straflosigkeit daraus deduciren.“ Nachdem meh⸗ rere andere Redner sich sowohl fuͤr als wider den Antrag des
Sir Rob. Inglis hatten vernehmen lassen, wiederholte schließ⸗
lich auch der General⸗Anwalt (Hr. Denman) die bereits anfangs von Lord Althorp erhobene Einwendung, daß es je⸗ denfalls Unrecht sey, eine solche Frage ohne vorherige Anzeige ins Parlament zu bringen, bloß um einem anderen wichti⸗ gen Antrage neue Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Als die Abstimmung endlich erfolgen sollte, fand sich Sir Rob. Inglis doch bewogen, seinen Antrag, der auch dahin lautete, mehrere Nummern der Times dem General⸗An⸗ walt mit der Instruction zu uͤbergeben, den Verfasser gericht⸗ lich zu verfolgen, wieder zuruͤckzunehmen. — Man ging nun
8
zur Tages⸗Ordnung uͤber, und Lord John Russell trug
auf die zweite Lesung der Reform⸗Bill an. Sir R. Vy-⸗
vyan erhob sich zunaͤchst, um, nachdem er vorangeschickt hatte,
daß er bei dem dermaligen Repraͤsentativ⸗Zustande der Burg⸗
flecken nicht das geringste Interesse habe und vielmehr als
Mitglied fuͤr die Grafschaft Cornwall nach dem neuen Plane nur im Vortheil seyn koͤnne, der Bill auf das lebhafteste zu opponiren. Nicht laͤugnen wolle er auch, daß er sich, als
Opponent der Maaßregel, im Widerspruche mit seinen Kon⸗-⸗:
stituenten befaͤnde, wie dies bei vielen Gegnern der Bill der Fall sey; denn der Vortrag des Lord Russell, als er die Bill
eingebracht, habe sich wie ein Lauffeuer im ganzen Lande
verbreitet und hier die groͤößte Aufregung zu Gunsten der Reform hervorgebracht, in welcher Hinsicht also die Erwar-⸗ tungen der Minister in Erfuͤllung gegangen seyen. Nichts⸗: destoweniger halte er aber doch die Bill fuͤr so gefaͤhrlich fuͤr das Land, daß er es, bei aller Gefahr, seinen Konstituenten zu mißfallen, vor Gott und seinem Vaterlande nicht wuͤrde verantworten koͤnnen, wenn er ihr seine Zustimmung er⸗ Seit dem Jahre 1793, in weschem Herr Grey, jetziger Premier⸗ Minister, schon einen Reform⸗Plan eingebracht, sey keine Periode wieder mit so vielen aͤhnlichen und uͤbereinstimmenden aͤußeren Umm⸗ staͤnden eingetreten, als eben die sebige. Alle Gruͤnde, die damals gegen den Vorschlag erhoben worden, koͤnnten auch jetzt wieder geltend gemacht werden; jetzt haͤtten sich jedoch die Schwierigkeiten, einer solchen Maaßregel widerstehen zu koͤnnen, noch mehr gehaͤäuft. So allgemein sey die Aufre⸗ nag⸗ 8 derjenige, der den Wuͤnschen des Volks dus ge⸗ ringste sehe. Unter solchen Umstaͤnden, glaube er, haͤtten die Mini⸗ ster die ungluͤcklichste Zeit erwaͤhlt, um ihre Bill einzubrin⸗ gen. Inzwischen lasse er sich durch nichts zuruͤckhalten, sich ihr su widersetzen. Nicht bloß mit den Detalls der Maaß regel, sondern auch mit ihrem ganzen Princip könne er sich nicht befreunden. Eine allgemeine Umformung der Constitu⸗ tion zu einer solchen Zeit, wie die jetzige, koͤnne unmoͤglich stattsinden, ohne der demokratischen Gewalt eine Vermeh rung zu verleihen, die er geradezu eine Revolution nennen müͤsse. Ja, er wuͤrde diese sogar vorziehen, wenn man ihm jetzt die Wahl stellte, ob er lieber die von den Ministern ein⸗ ebrachte Bill annehmen, oder der Gefahr einer Revolution 6 Ginge die Bill durch, so koͤnnte es
inderniß in den Weg lege, sich nicht wenig hedroht
1“ EETö 1
wir in einem andern Lande haben aufstellen sehen; wenn
—
8