1831 / 90 p. 10 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

werden daher dessen gesammte ebengedachte Glaͤubiger, unter verstatteter Abschrift und Einsicht der annoch zu den Acten zu bringenden Vergleichungs⸗Vorschlaͤge, prae sente registra- tore, hiermit geladen: bemeldeten Tages, Morgens um 10 Uhr, auf hiesiger Großherzogl. Justiz⸗Canzlei, entweder in Person oder durch speciell legitimirte Mandatarien, zu obbe⸗ regtem Zwecke zu erscheinen, sub poena pro omni, daß, soviel

») die ausbleibenden nicht intabulirten Glaͤubiger anlangt, dieselben an die Beschluͤsse der Erscheinenden werden gebunden erkannt, schriftliche Erklaͤrungen aber werden

b) die in die uͤber die mehrerwaͤhnten Guͤter niedergelegten RHypotheken⸗Buͤcher intabulirten Glaͤubiger betrifft, sel⸗ bige im Nichterscheinungsfalle fuͤr jeden Vergleich, ab⸗ lehnend werden angenommen werden, was denn zur Folge haben wird, daß, nachdem, wie Eingangs erwaͤhnt, der Graf von Schlitz fuͤr den Fall der Nichtzustande⸗ kunft des beabsichtigten Vergleichs sich bereits erboten, seine Guͤter Zwecks deren Verkaufs abzutreten con- cursus formalis uͤber dessen Vermoͤgen eroͤffnet, und S constitutions maͤßig zum Verkauf gestellt werdeu wird.

Fuͤr den Fall, daß ein Vergleich nicht erreicht werden sollte, haben gesammte nicht praͤcludirte und in die Hypotheken⸗Buͤcher nicht intabulirte Glaͤubiger im letztgedachten Termine, die uͤber ihre Forderungen und Anspruͤche redenden Beweismittel sub poena pro omni, daß sie weder ratione liquiditatis, noch ratione prioritatis mmit dem Beweise durch Urkunden werden zugelassen werden, zu produciren, auch sub poena pro omni praeclusionis die ihren For⸗ derungen und Anspruͤchen zustaͤndigen Erstigkeitsrechte ad protocol- lum auszufuͤhren. Endlich liegt gesammten nicht praͤcludirten Glaͤubigern des Grafen von Schlitz ob, fuͤr den Fall der Concurs⸗Eroͤffnung sub poena pro omni, daß die nicht mit Procuratoren versehenen Glaͤu⸗ biger an die Beschluͤsse der damit versehenen gebunden werden angenommen, und nach demjenigen, was vorliegen wird, wird er⸗ kannt werden, Procuratores in loco zu bestellen.

Gegeben Guͤstrow, den 16. December 1830.

Großherzogl. Mecklenburgische, zur Justiz⸗Canzlei allerhoͤchst verordnet Direktor, Vice⸗Direktor und Raͤthe.

G. Brandet.

2₰ *

Auf ehrerbietigst gehorsamsten Antrag des Majors von Flotow auf Wahlow, werden alle diejenigen, welche an die von ihm unter Voraussetzung des allerhoͤchsten lehnsherrlichen Consenses verkauften, im Amte Luebz belegenen Guͤter Stuer, Neu⸗Stuer und Stuer⸗ Vorwerk, oder an die Patrimonialgerichte dieser Guͤter, aus irgend einem Grunde dingliche Anspruͤche und Forderungen zu haben ver⸗ meinen, peremtorisch hiermit geladen: 1

am 23. Maͤrz des Jahres 1831, Morgens um 10 Uhr, auf hiesiger Großherzogl. Justiz⸗Canzlei zu erscheinen, und solche ihre Anspruͤche und Forderungen bestimmt und spezifizirt anzugeben, widrigenfalls aber zu gewaͤrtigen, daß sie damit, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, auf stets werden praͤeludirt und ab⸗ gewiesen werden. 1“ 1

Jedoch sind von dieser Meldungs⸗Pflicht die in das uͤber die saͤmmtlichen Guͤter des Provocanten niedergelegte Hypotheken⸗Buch intabulirten Glaͤubiger hinsichtlich ihrer eingetragenen Forderungen und der darauf I Zinsen ausgenommen, wenigstens haben

11“ 1 EE166““ 88 6

111“ 8 8 1““ b . 8 * 5 5

In unserm Verlage erschienen, und sind durch alle Buch-, Kunst- und Landkartenhandlungen zu bekommen, in Berlin bei-

Simon Schropp & Comp., Jägerstrasse No. 24: “.“

11“

1) Topographisch-militairischer Atlas der

Preusfs. Provinzen Ost- und Westpreussen, Posen und Königreich Polen, 8

entworfen und gezeichnet

89 2 8* 8 F; 6 Im Maassstahe von 1, 5 6 Paris. Zoll auf 1 geogr. Meile. 85 an ein- ander passende unillumin. Blätter in Roy.-Fol. 1810 1816.

sie f Kosten zu gewaͤrtigen.

Gegeben Guͤstrow, den 15. December 1830.ͤ Großherzogl. Mecklenburgische, zur Justiz⸗Canzlei allerhoͤchst verordnete Direktor, Vire⸗Direktor und Raͤthe.

. 8

1““ C. Burmeister.

K 1111“1“

1 8

Auf ehrerbietigst gehorsamsten Antrag des Majors von Flotow auf Wahlow, werden alle diejenigen, welche an die von ihm ver⸗ kauften, im Amte Luebz belegenen Suckow cum pertinentiis und Petersdorff, auch Adamshofnung genannt, cum pertinentiis, oder an die Patrimonialgerichte dieser Guͤter, aus irgend einem Grunde dingliche Anspruͤche und Forderungen zu haben vermeinen, perem⸗ torisch hiermit geladen: 98

am 23. Maͤrz des Jahres 1831, Morgens um 10 Uhr, auf hiesiger Großherzogl Justiz⸗Canzlei zu erscheinen, und solche ihre Anspruͤche bestimmt und spezifizirt anzugeben, unter dem Ein Mal fuͤr alle Mal hiermit angedroheten Nachtheile, daß sie damit, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, auf stets werden

praͤcludirt und abgewiesen werden.

Von dieser Meldungs⸗Verbindlichkeit sind jedoch die in das uͤber die saͤmmtlichen Guͤter des Provocanten niedergeletzte Hypo⸗ theken⸗Buch intabulirten Glaͤubiger, hinsichtlich ihrer eingetragenen Forderungen und der darauf laufenden Zinsen ausgenommen, we⸗ nigstens haben sie, wenn sie sich melden, die Erstattung der Pro⸗ fessions⸗Kosten nicht zu gewaͤrtigen, gleich wie denn auch allen den⸗ jenigen, welche auf die heutigen wegen Stuer, Neu⸗Stuer und Stuer⸗Vorwerk erlassenen Ladungen, Anspruͤche anzeigen werden, unverhalten bleibt, daß in soferne sie gemeint seyn sollten, diese naͤmlichen Anspruͤche auch auf die gegenwaͤrtigen Proclamata anzu⸗ melden, sie solche hier nur kurz mit Bezug auf jene Profession an⸗ zugeben, namentlich die sie begruͤndenden Originalien nicht noch einmal beizubringen haben, mindestens haben sie im entgegengesetz⸗ ten Falle die Erstattung der vergroͤßerten Kosten nicht zu gewaͤrtigen.

Gegeben Guͤstrow, den 15. December 1830.

Großherzogl. Mecklenburgische, zur Justiz⸗Canzlei allerhoͤchst verordnete 1“ Direktor, Vice⸗Direktor und Raͤthe.

N(I. 58) G. Brandt.

v H. F. C. Burmeister.

Es werden hierdurch alle diejenigen, welche an den Nachlaß des hier verstorbenen Kaufmanns und Schutzjuden Gottschalk Sol⸗ din, fruͤher Heymann Gottschalk genannt, aus irgend einem Rechts⸗ grunde Anspruͤche zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Anspruͤche vor uns bis zum

7. Maͤrz 1831, Mittags 12 Uhr, genau anzugeben und zu bewahrheiten, bei Strafe der gaͤnzlichen Abweisung. 1 1 MNeukalden, den 13. December 1830. 3 Großherzogl. Stadtgericht.

——“

Zur Beachtung.

Von einem Hohen Koͤnigl. Ober⸗Praͤsidium ist uns die Geneh⸗

migung zur Herausgabe eines umfassenden Geschaͤfts⸗Blattes ertheilt worden, welches wir vom 1. Januar k. J. ab taͤglich erscheinen zu lassen beabsichtigen, und worin alle oͤffentlichen Bekanntmachungen gegen 9 Pfennige Insertions⸗Gebuͤhren pro Zeile aufgenommen werden sollen. Die naͤhere Einrichtung dieses Blattes wird ehe⸗ Breslau, den 1. December 1820... Anfrage⸗ und Adreß⸗Buͤreau im alten Rathhause.

*

82

C.““ C1“

e An;z

Nebst 2 Bdn. Repertorium aller im Atlas enthaltenen Orte etc.

Preis der ordin. Ausg., vollständig, 27 Thl. 10 sgr.,; Der Velinausgabe 33 Thl 20 sgr.; Eines einzelnen Blattes ord. Ausg. 10 sgr.; Velinausg. 12 sgr.

2) Generalkarte derselben Länder, F. Weiland. Imp.-Fol. 10 sgr. 1““

Dieselbe Roy.-Fol. 5 gr.,ß

3) Generalkarte von Galizien, ö

Antheils, gezeichnet von F. W, Streit. Imper.-Fol. 1825. 10 gr. Dieselbe österreich. Antheil, gezeichnet von C. F. Weiland. - b 6 6

Feeimer. Pöor ehhhchcc

ür den Fall der Meldung keine Erstattung der 4 V

Ospreuß. Londeinen und Kolteney, Lehn⸗ Regier.⸗Rath, Erb⸗

2 1

.

Name und Stand des Cridars.

Vermoͤgenzder Handlung Biller⸗ S beck & Comp. zu Stargard.

8

Liquidations

Name u. Stand des Erblassers, u. resp. Bezeichnung der Masse.

Nachlaß des zu Lessen am 2. Ld.⸗ u. Stdtger. Graudenz. September 1829 verstorben. Buͤrgers Theodor Kobylaski.

Name des Gerichts.

schen (ehemals Jacob Kruͤger) werder.

Grundstuͤcks Nr. 3. zu Ruße-⸗

nau. 1 8

Nachlaß der zu Krebsjauche ver⸗ berg. storb. Leonhard Albinusschen Eheleute.

Kaufgelder des subhastirten, der verehel. Anne Marie Wege⸗ ner, geb. Hitscher, gehoͤrigen Kossaͤthenhofes Nr. 12 zu Roͤ⸗

bel.

Desgl. des subhastirten, den 4 mi⸗ norennen Geschwistern Packe⸗ busch gehoͤrigen Kossaͤthenhofes Nr. 15. zu Roͤbel.

Desgl. des subhastirten, Gaͤde⸗ Dasselbe. schen Kossaͤtenhofes sub Nr. 18. zu Roͤbel.

Desgl. des subhastirten Grabert⸗ Dasselbe. schen Kossaͤthenhofes snb Nr.

20. zu Roͤbel. 9

gemeiner

Kaufgelder des Carl Roͤmer⸗ Ld.⸗ u. Stdtger. zu Marien⸗

15.

den 18 Januar.

Erfgnden Blatt, wo das Weitere zu finden.

11 Apr 3t. Stattin. Int⸗Vl. p. 43.

te v ö11“

Blatt, wo das Weitere zu finden.

Marienwerder Int.⸗Bl. p. 1033. de 1830.

Liquidations⸗Termin.

26. Februar 1831. 1“

20. Januar 1831 8 P. 1043

8. Berliner Int.⸗Bl. p. 9334.

Altmaͤrkisch. Intell.⸗ und Lese⸗Blatt

6 Maͤrz 1831.

2.

vX“X“ Subhastationen. 8 unaauaaaeaemmaeee,emmmmmmnöJ——-—J—USvsD_sO ——-Sẽł ℛéR-P-U-é=-v—:v———ggℛg&ℛgℛgNℛ&ℛéggNggNgNgg,J—sZJsZ——ö——gꝛgꝛgĩgꝛäü]cäczrüunjUni—dp⸗.—— nnvnvv»N---bnz]

Name des jetzigen Besitzers.

Ritterguͤter. Amts⸗Hauptmann 5 .“ (Graf v. Finkenstein⸗ 1u.“ (scchhe erbschaftl. Liqui⸗ 1 . dations⸗Masse. Stenkendorff, Huͤtte, Kalittken, Desgllxl. Sumpf und Klein⸗Skape c. p., Lehn⸗Ritterguͤter.

I

4

Taxwerth des Grundstuͤcks.

Perempt. Name des Gerichts. Bietungs⸗ Termin.

Blatt, worin das

Koͤnigsb. Int.⸗Zett.

Ob⸗Ldger. zu Koͤnigs⸗ de 1831.

111““

verlorener Staats-Papiere und anderer Schuld-Verschreibungen, Behufs

Benennung des Dokuments. ddes Eigenthuͤmers.

Obligation des Bauer Martin Bothosche Minoren⸗ Fosse in Missen, v. 15. Nov. nen. Gerichtl. Obligation des Schen⸗ Musauetier Johann kers Johann George Maschke Friedrich Piede. zn Cossenblatt, vom 23. Der. Gerichtl. Schuld⸗Verschreibung Kossaͤth Mart. Bauer des vorbenannten Maschke, zu Briescht.

Betrag des Dokuments.

Blatt, worin das

Praͤclusiv⸗ 1 9 Weitere zu ersehen.

Termin.

Berliner Intell.⸗Bl. p. 9284. de 1830.

Weitere zu ersehen.