1831 / 90 p. 26 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

verschollener und ausgetretener Personen, Behafs deren Todeserklärung oder Vermögens-Confiscation, 8 1 so wie auch Vorladungen unbekannter Praätendenten. 1

Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten an das, der Johanne Sophie, ver⸗ wittwet gewesene Kettmann, ander⸗ weit verehel. Steinacker gehoͤrige drittehalb Hufengut, sub Nr. 16 zu Purzien. b

Desgl. an das, den Erben der Witt⸗ we Johanne Magdalene Christiane Allwohl, geborne Thomas, gehoͤrige Wohnhaus sub Nr. 91 c. p. zu Mansfeld.

Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten

und Creditoren an die Realitaͤten

des Gutsbesitzers Martin Krahn zu

Etteln.

Die unbekannten Glaͤubiger an den

Nachlaß der verstorb. Eheleute Jo⸗

hann Becker und Anna Margaretha

geb. Uhle zu Ober⸗Ruhr.

Die unbekannt. Anspruchsberechtigten

an mehrere, im Depositorio des

Stadtgerichts zu Wetzlar sich be⸗

findende Geld⸗Massen.

1“

Perempt.

Name des Citaten. (Eetzter Name des Gerichts. Sistir⸗ Blatt, wo das Weitere

Termin. zu ersehen. 19. Mrz.31 Naumburger Int.⸗Bl.

Ldger. zu Torgau.

Ger.⸗Amt zu Mans⸗ feld.

Land⸗ u. Stadtgericht

Buͤren. p. 1718. de 1830.

Land⸗ u. Stadtger. 31. Oeffentl. Anzeiger zum Essen. Duͤsseldorfer Amts⸗Bl. 8 Nr. 111. p. 507.

Stdtger. zu Wetzlar. 10. Mrz. 31 Wetzlarisches Int.⸗Bl.

2 9

Domainen⸗Veraͤußerung und Verpachtung.

Laut Bekanntmachung der Koͤnigl. Regierung zu Frankfurt a. d. O. (vid. Oeffentl. Anzeiger des Frankfurter Amts⸗Blatt Nr. 6,

7 und 8) soll das im Landsberger Kreise belegene, zum Amte Him⸗

melstaͤdt gehoͤrige Koͤnigl. Domainen⸗Vorwerk Tornow mit einem Flaͤchen⸗Inhalt von uͤberhaupt 2489 Morgen 9 ¶Ruthen, saͤmmt⸗ lichen Koͤnigl. Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebaͤuden, dem Familien⸗ hause und sonstigen Koͤnigl. Inventario; so wie mit der kleinen Jagd auf der geschlossenen Vorwerks⸗Feldmark, von Trinitatis d. J. ab, im Wege des Meistgebots verkauft werden. Die Veraͤußerung des Vorwerks nebst Zubehoͤr geschieht im Ganzen, und zwar entweder 2) als freies Eigenthum blos mit Uebernahme der darauf haftenden Lasten und Abgaben, oder b) zum Eigenthum mit Vorbehalt eines Domainen⸗Zinses. Fuͤr den ersten Fall ist das Minimum des Kauf⸗ geldes neben einer jahrlichen Grundsteuer von 139 Thl. 7 sgr. 6 pf. auf 14087 Thl. sgr. 6 pf., fuͤr den zweiten Fall neben der vorge⸗ dachten jaͤhrlichen Grundsteuer und einem jaͤhrlichen Domainen⸗ Zinse von 300 Thl. auf 8687 Thl. sgr. 6 pf. festgesetzt. Termin

5 5 88 1

8

Es wird hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im Luͤbbenschen Kreise belegene ehemalige Erbpachts⸗Vorwerk Hertz⸗ berg, Amttz Beeskow, welches im Wege der Subhastation an den Fiskus zuruͤckgefallen ist, mit saͤmmtlichen dazu gehoͤrigen Gebaͤuden und Grundstuͤcken, mit der Brau⸗ und Brennereigerechtigkeit und mit der Fischerei auf dem an der Glienecheschen Grenze belegenen See, von Trinitatis 1831 ab, und zwar unter gaͤnzlicher Aufhebung der Bestimmungen des fruͤhern Erbpachts⸗Contraets oͤffentlich an den Meistbietenden verkauft werden soll. Das Vorwerk ist Meile von Beeskow, 2 vQ⅞ Meile Fuͤrstenwalde, 4 Meilen von Frankfurt, 9 Mei⸗ len von Berlin entfernt, und die mit der Hertzbergschen baͤuerlichen

eldmark noch in Gemeinschaft liegenden Grundstuͤcke desselben be⸗

ehen in: 919 Morg. 136 ¶Ruth. Acker, incl. 132 Morg. 8 ¶Ruth. 5 Gjaͤhriges und 183 Morg. 8 83 QRuth. jaͤhrig. Land, 12 Gaͤrten, 1“ Wiesen, Waͤhrung, und unbrauchbares Land,

166 Ruth, wovon jedoch diejenigen Grund⸗ stuͤcke abgehen, welche den waͤhrend der Erbverpachtung entstandenen 14 Kolonisten⸗ Etablissements beigelegt, und

worauf diese errichtet worden sind, im Ganzen 9 Morg. 114 CRuth., 57 A“ an eigent⸗ 8 ichen Vorwerks⸗Gr ü 1028 Morg. 52 ◻¶Ruth.

lcit, steht auf den 12. Maͤrz d. J im Regierungs⸗Gebaͤ Frankfurt a. d. O. 84 gierungs⸗Gebaͤude zu

Laut Bekanntmachung der Koͤnigl. Regierung zu Koͤnigsberg

in Preuß. d. d. 16 Februar d. J. (vid. Oeffentlichen Anzeiger des Koͤnigsberger Amts⸗Blatts Nr. 9 ist aerpach⸗ tung der zum Doͤmainen⸗Amte Bartenstein gehoͤrigen Vorwerke Liesken, Dompendehl und Sauerschienen, vom 1. Juni 1831 ab, da in dem am 11. Februar d. J. abgehaltenen Licitations⸗Termine kein annehmliches Gebot gemacht worden ist, aufßfßf

1b d““

ein nochmaliger Bietungs-Termin in dem Konferenz-⸗Hause der Regierung, vor dem Regierungs⸗Rathe Mielke anberaumt worden, und wird hinsichtlich der naͤheren Verhaͤltnisse der gedachter Vor⸗ werke das Publicandum vom 11. November v. J. Bezug ge⸗ nommen 1 8

8 88 12

Außerdem steht dem Vorwerke die Befugniß zu, mit seinem Rind⸗ und Schaafviehe die ganze Dorfs⸗Feldmark zu behuͤten, wogegen die Dorfschaft ein gleiches Huͤtungsrecht auf der Vorwerks⸗Feld⸗ mark ausuͤbt.

Die kleine Jagd wird erst nach ausgefuͤhrter Separation dem

Kaͤufer, so weit es den separirten Vorwerks⸗Acker betrift, uͤber⸗ 8

lassen, und er bezahlt alsdann dafuͤr ein besonderes Kaufgeld. Die Veraͤußerung geschiehet entweder durch reinen Verkauf, oder durch Verkauf mit Vorbehalt eines Domainen⸗Zinses. Der geringste Kaufpreis betraͤgt: 1) Fuͤr den Fall eines reinen Verkaufs 1 7566 Thl. 24 sgr. 2 pf., neben einer jaͤhrlichen Grund⸗ steuer von 70 Thl. 25 sgr., vgter 88 jedoch das bereits erwaͤhnte fuͤr die Jagd, und zwar mit einem Betra 190 Thl begriffen: b e 2) 2 dSn gol der Veraͤußerung mit Vorbehalt eines Domai⸗ 7 Z1 8* v3966 Thl. 24 sgr. 2 pf. incl. der 100 Thl. fuͤr die Jagd, 8 neben einem jaͤhrlichen Domainen-Zinse von 200 Thl., und der vorhin gedachten Grundsteuer von 70 Thl. 25 sgr.

2

b 5 Das auf dem Vorwerke bei der Uebergabe besindliche Inven⸗ ari

um an Vieh, Acker, Haus⸗ und Wirthschaftsgeraͤth, wird nach der alsdann aufzunehmenden Taxe besonders bezahlt. 2 Außerdem hat Kaͤufer alle auf dem Vorwerke ruhenden Laste und Abgaben zu uͤbernehmen, nnd koͤnnen die naͤhern Bedingungen in Hertzberg bei dem Administrator des Vorwerks, Amtmann Muͤl⸗ ler, und hier in der Domainen⸗Registratur eingesehen werden. EII1 Licitations⸗Termin ist auf . den 26. Maͤrz 1831, Vormittags 10 Uhr,

8

hier in Frankfurt in dem Regierungs⸗Gebaͤude angesetzt.

Paderborner Intell.⸗Bl. 8

Abtheilung fuͤr die Verwaltuns der direkten Steuern,

8

1 111““ 88 Kauflustige werden eingeladen, sich datu einzufinden, und ihre

Gebote im Termine abzugeben, da auf Nachgebote der Zuschlag

nicht erfolgen kann, auch wird noch bemerkt, daß Niemand zum Bieten zuzulassen ist, der sich nicht uͤber ein angemessenes disponi⸗ bles Vermoͤgen vollstaͤndig auszuweisen, und eine angemessene Cau⸗ tion zu bestellen vermag.

Frankfurt a. d. O., den 31. December 1830.

Knigl Regiern n 9.

Abtheil. fuͤr die Verwaltung der directen Steuern, Domainen und Forsten. .

Bekanntmachung. b Zur anderweiten Verpachtung der Domaine Kreyschau im Tor⸗

gauer Kreise, von Johannis 1831 auf 12 Jahre, ist mit Bezugnahme

auf die fruͤhere diesfallsige Bekanntmachung vom 11. November 1830,

ein nochmaliger Licitations⸗Termin auf

den 13. April 1831, Vormittags 10 Uhr, in 8. Sessions⸗Zimmer der unterzeichneten Abtheilung angesetzt worden.

Die naͤhere Beschreibung dieser Domaine ist in dem hiefigen öͤffentlichen Anzeiger pro 1830 Nr. 86 enthalten.

Merseburg, den 16. Februar 1831.

Koönigl. Preuß. Regierung.

2

Domainen und Forsten.

Edictal⸗Citation Von dem unterzeichneten Landgericht werden nachstehend ge⸗

nannte verschollene Personen, als:

1) der Adam Hagensee, welcher im Jahre 1809 Barein verlassen hat, und polnischer Soldat gewesen seyn soll; der Anton Czapla aus Inowraclaw, welcher in Thorn die Handlung erlernt, sich im Jahr 1806 von dort entfernt hat, und zuletzt im Jahre 1809 oder 1811 aus Plock angezeigt haben soll, daß er polnischer Soldat geworden sey. der Franz Choroblewski, welcher im Jahre 1794 von Ino⸗ wraclaw zum Polnischen Militair ausgehoben, nach Warschau gebracht, und in einem Gefechte bei Prage geblieben seyn soll; der Martin Dresewski, welcher sich vor ohngefaͤhr 50 Jahren von Labischin entfernt hat, und in die Gegend von Warschau begeben haben soll; der Bernhard Duttkiewicz aus Koronowo, welcher vor ohn⸗ gefaͤhr 40 Jahren zum Preuß. Militair ausgehoben worden, im Jahre 1813 zuletzt auf einige Tage in Koronowo gewesen ist, und sich sodann wieder entfernt hat: der Michael Kruͤger aus Znin, welcher die Lohgerberei erlernt hat, und im Jahre 1806 oder 1807 zum Polnischen Militair ausgehoben seyn soll: der Gottlieb Kruͤger, fruͤher Wirth in Podlask an der Netze, welcher angeblich im Jahre 1806 oder. 1807 mit einem fran⸗ zoͤsischen Offizier nach Spanien gegangen seyn soll; der Handlungsdiener Jacob Heinrich Fenske aus Bromberg, welcher sich im Jahrẽ 1806 aus seiner Condition in Thorn entferut hat; . der Johann Friedrich Wilhelm Knoͤpfler aus Bromberg, wel⸗ cher als Artillerist in Berlin gestanden hat, und im Jahre 1806 nach Graudenz gesandt seyn soll, um Kanonen zu holen; und der Loren; Michalski, welcher vor 40 Jahren zum Polnischen Militair aus Strzelno genommen seyn soll;

unnd welche seitdem nichts weiter von sich haben hoͤren lassen, so wie deren etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch oͤffentlich vorgeladen, sich binnen 9 Monaten, spaͤtestens aber in

dem auf

vor dem Deputirten, Herrn Landgerichts⸗Referendarius Kwadynski, im Landgerichts⸗GeschaͤftsLocale hierselbst anberaumten Termine persoͤnlich oder schriftlich zu melden, und daselbst weitere Anwei⸗

sung, im Fall ihres Ausbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß die Ver⸗

schollenen uͤr todt erklaͤrt, und ihr saͤmmtliches zuruͤckgelassenes Vermoͤgen ihren naͤchsten sich gemeldeten und legitimirten Erben

zugesprochen und ausgehaͤndigt werden wird.

Bromberg, den 29. Juli 1830.

(Edietal Citation. Nachgenannte Personen, als; 11““ Johann Zapf aus Arzberg, uͤber 60 Jahre alt, Webergeselle; Johann Neupert, Schuhmachergeselle aus Wunsiedel, geboren den 8. Mai 1788; Friedrich Ernst Popp, Lebkuͤchnergeselle ebendaselbst, geboren den 6. October 1786; Georg Friedrich Arzberger aus Thiersheim, geboren den 12. Januar 1791, Soldat unterm Koͤnigl. Bayerischen 9. Linien⸗ Infanterie⸗Regiment; B Johann Kammerer, Tagarbeiter von Troͤstau, uͤber 60 Jahre alt, haben sich seit funfzehn und mehr Jahren aus hiesiger Gegend entfernt, ohne daß bisjetzt einige Nachricht uͤber deren 3 Leben oder Tod eingegangen waͤre. Auf den Antrag ihrer Anverwandten werden daher diese Verschol⸗ lenen, so wie ihre allenfallsigen unbekannten Erben und Erbnehmer hiermit aufgefordert, sich am 111e1.“;

Koͤnigl. Preuß. Landgericht.

Vormittags um 9 Uhr anberaumten Termine, oder in der Zwischen⸗

zeit, vor unterzeichneter Behoͤrde entweder persoͤnlich oder schrift⸗ lich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erworten, widri⸗ genfalls sie werden fuͤr todt erklaͤrt, und ihr Vermoͤgen an ihre bekannten Intestat-Erben ohne Kaution werde ausgehaͤndigt werden. Wunsiedel, den 12 Februar 1831. Koͤniglich Bayerisches Landgericht Wchier.

2₰

Demnach ermittelt worden, daß der am 28. October 1787 hier⸗ selbst geborne Andreas Friedrich Christian Stein, (Sohn des wei⸗ land Johann David Stein und dessen Ehefrau Johanne Eleonore Even) im Jahre 1812 als Koͤnigl. Westphaͤlischer Soldat den Feld-⸗ zug nach Rußland mit angetreten hat, seit der Schlacht bei Smo⸗ lenks den 25. und 26. August 1812 aber keine Nachrichten von 8 demselben eingetroffen sind, so wird auf Ansuchen der Erben des zc. Stein, derselbe kraft dieses oͤffentlich aufgefordert, binnen Jah⸗- resfrist so unfehtbar bei dem hiesigen Amte sich zu melden, als widrigenfalls die Todes⸗Erklaͤrung desselben und den Rechten ge- maͤße Verfuͤgung uͤber sein Vermoͤgen erfolgen wuͤrde.

Zugleich werden alle diejenigen, welche im Stande seyn soll⸗ ten, uͤber den wirklich erfolgten Tod des Andreas Friedrich Chri⸗ stian Stein oder uͤber dessen gegenwaͤrtigen Aufenthaltsort Auf⸗ schluß zu ertheilen, hierdurch ersucht und aufgefordert, dem hiesigen

Amte sobalb als thunlich VPachricht zu ertheilen.

Elbingerode, den 18. Februar 1831. 8 Koͤnigl. Großbritanisch⸗Hanoversches Amt.

Verkauf des Linkeschen Bades bei Dresden.

Pon der unterzeichneten Behoͤrde soll auf den Antrag der von Herrn Friedrich Ludwig Linke und

Frau Marie Dorotheen Linke geb Werner hinterlassenen Erben Behufs der Erbtheilung das ihnen zugehoͤrige, ohnweit der hiesigen Residenz an der Bautzner Straße gelegene, im Jahre 1828 ohne Beruͤcksichtigung der darauf lastenden Abgaben au 25,030 Rthlr. 16 sgr. gewuͤrderte 8

Badegrundstuck unter den nachstehenden Bedingungen jedoch ohne Inve den 30. Mäaͤrz 1831

oͤffentlichen an den Meistbietenden versteigert werden. 8 Mit Bezugnahme auf die deshalb erlassenen und sowohl bei bei dem unterzeichneten Justiz⸗Amte, als auch bei den Stadtraͤthen zu Leipzig, Bautzen und Chemnitz aushaͤngenden Subhastations⸗ Patente denen eine naͤhere Beschreibung jenes Grundstuͤcks nebst der Taxe und ein Verzeichniß der darauf haftenden Oblasten bei⸗ gefuͤgt ist wird solchee, ö“ inagleichen e“ daß die sich meldenden Licitanten ihre

Zahlungsfaͤ⸗

vhigkeit längstens den Tag vor dem Subhastationster⸗

mine bei der Normundschafts⸗ und Erbtheilungs⸗Expedition des unterzeichneten Justiz⸗Amtes genuͤgend nachzuweisen haben und daß die Ausuͤbung der seit langen Zeiten schon auf dem zu verstei gernden Grundstuͤcke mit Hoͤchster Genehmigung exereirten Gerech⸗ tigkeiten des Einlegens, Verzapfens und Ausschenkens fremder Weine und Biere, des schwarzen und weißen Brodbackens, auch des Schlach tens, den Linkeschen Erben und ihrem Besitznachfolger unter ge⸗ wissen Bedingungen hoͤchsten Orts anderweit und zwar bis zum 19. Oktober 1838 bewilligt worden ist, sowie daß Abschriften von der Beschreibung und Wuͤrderung des fragli⸗ chen Grundstuͤcks gegen die diesfallsigen Gebuͤhren bei der unter⸗ zeichneten Behoͤrde zu erlangen sind,

hiermit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, dabei auch zugleich be⸗ kannt gemacht, daß diejenigen, welche das bezeichnete Badegrund⸗ stuͤck zu erstehen gemeinet sind, ihre Gebote muͤndlich oder schrift⸗ lich spaͤtestens am Termins⸗Tage Vormittags 12 Uhr allhier zu er⸗ oͤffnen haben. . Instiz-Amt Dresden, 1ste⸗ Abtheil., den 12. Febr. 1831. Koͤnigl. Saͤchsischer Hofrath und Justiz⸗Amtmann. HgechnRenn.

““ S Bedingungen, 8 inte die Versteigerung des Linkeschen Bade⸗ 1 gsrundstuͤcks erfolgen soll

Das Badegrundstuͤck soll in b e, wie es zeither besessen und benutzt worden, zur Versteigerung gebracht wer⸗ den, jedoch haben sich die Linkeschen Erben vorbehalten, einzelne Grundstuͤcke davon dafern es zu ihrem Vortheil gereiche oder die Lieitanten selbst wuͤnschten zu trennen und separat zu veraͤußern, woruͤber im Subhastations⸗Termine bestimmte Eroͤffnung geschehen

8 WWII seinem ganzen Umfan

8

111ö1“ 1164“ 1“ Unter den Licitanten haben sich die Link wahl ausdruͤcklich vorbehalten.

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8*

Dder Ersteher soll verbunden seyn, die Haͤlfte der Licitations⸗ Gelder anzuzahlen und zwar mit einem Zehntheil, der ganzen Summe sofort im Versteigerungs⸗Termine, mit den uͤbrigen Vier Zehntheilen innerhalb drei Wochen von der Subhastation an ge⸗ rechnet, und laͤngstens in dem nach dieser Frist anzuberaumenden

8