1831 / 105 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Die Warschauer Zreitung bringt Nachrichten aus dem

Lager des Generals Uminski, denen zufolge am 30. März der General Sacken mit seinem Corps vor Rozan gerückt seyn soll, wo sich das Haupt⸗Quartier des Polnischen Generals befand; die Polnische Artillerie habe jedoch die Russen genöthigt, sich wieder zurückzuziehen, wobei von Seiten Letzterer ein Major getödtet und 2 Offiziere nebst einigen 20 Gemeinen verwundet worden seyen. Von der Armee treffen immerwährend Couriere in der Haupt⸗ stadt ein, doch ist in diesen Tagen nichts von Bedeutung bekannt gemacht worden, obgleich man von verschiedenen Seiten ein star⸗ kes Schießen höorte; fast alle Corps der Polnischen Truppen sind in Bewegung, und in jedem Augenblick sieht man einer entschei⸗ denden Begebenheit entgegen. Von Warschau nach dem Haupt⸗ quartier der Armee soll außer den gewöhnlichen Communicationen eine außerordentliche Postverbindung eröffnet werden, so daß man 5 viermal gegenseitig Nachrichten von einander erhalten wird. Der Fürst Czartoryski, Präsident der National⸗Regierung, Herr Barzykowski, Mitglied derselben, und Graf Malachowskti, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, sind ins Hauptquar⸗ tier der Polnischen Armee abgereist.

Die Reichstags⸗Kammern haben am Eö6ten wieder ihre Siz⸗ zungen begonnen und dieselben bis zum 9ten taglich fortgesetzt. Man beschäͤftigte sich noch immer mit der Diskussion des Gesetz⸗ Entwurfs über Verleihung von Grund⸗Eigenthum an die Bauern, ohne bis jetzt zu einem Endresultat zu gelangen. In der Siz⸗ zung des ersten Tages bevollmächtigten die Kammern auf Antrag des Deputirten Rembowski den Senats⸗Prasidenten und den Marschall der Landboten⸗Kammer, die Regierung auf einen von ihnen als ungeziemend gerügten Ausdruck des Gouverneurs der Hauptstadt Warschau in seiner Verfügung vom 1sten d. aufmerk⸗ sam zu zachen. Er hatte nämlich darm gesagt: „Und zwar krraft eines Artikels des Kriegsgesetzes, welches ich für die Zeit,

in der die Hauptstadt in Belagerungszustand befindlich ist, abge⸗

faßt habe.“ Hierauf sollte ihm erklart werden, daß die Kammern ein solches Gesetz nicht als gültig betrachteten. (Eine nähere

Mittheilung über diese Verhandlungen behalten wir uns noch vor.)

In Folge einer Verordnung des General⸗Gouverneurs der Hauprtstadt fordert der Befehlshaber der National⸗Garde, Graf Anton Hstrowski, alle zu derselben gehörende Einwohner auf, siich schleunig mit Waffen und Ammunition zu versehen, da es sehr möglich sey, daß die Hauptstadt von den Russen bedroht nerde; ein Jeder solle sich als ununterbrochen im Dienst befind⸗ lich betrachten und bereit seyn, bei dem ersten Allarm⸗Signal unter das Gewehr zu treten; man solle eiligst an den bestimm⸗ en Platzen sich versammeln und Subordination, Ordnung und Disciplin wie unter den regulairen Truppen beobachten, nur aus den wichtigsten Ursachen der persönlichen Dienstleistung sich entziehen und vor allen Dingen die ärmere Einwohnerklasse nicht durch zu häufige Aufbürdung des Wachtdienstes bedrücken. F Der gewissenhafte Pole meldet, daß Warschauer Spe⸗

klulanten auf der ganzen Kriegslinie einen Kordon gebildet haben

2

und dort Pferde und Waffen für einen Spottpreis ankaufen, um spater damit Handel zu treiben. Das Blatt beschwert sich sehr bitter über diese Art, auf Kosten seiner Landsleute eigennützigen

die das Vaterland aus seinem Schooß ausstoßen müsse. Der Minister des Innern, Hr. Niemojowski, ermahnt die

Wm Deutschen Kolonisten im Königreich Polen, sich nicht durch fal⸗

e Gerüchte abschrecken zu lassen, als wolle die jetzige Regie⸗

iug ihre Rechte und Privilegien beeinträchtigen oder sie wohl

ein der freien Ausübung der evangelischen Religion behindern.

ersichert ihnen, daß die Religionsverschiedenheit keinen Unter⸗ schied hinsichtlich der bürgerlichen Freiheiten begründen werde, da Polen stets den Bekennern jedes Glaubens gleichen Schutz ge⸗ währt habe. Das Untersuchungs⸗Comité in Angelegenheiten der gehei⸗ zmzen Polizei hat wieder drei Personen von den in Untersuchung Beftndlichen auf freien Fuß gestellt. Em Bürger, Namens Pawlowicz, war wegen Widersetzlich⸗ keit vexhaftet und vor das Kriegsgericht gestellt worden; dies hatte hin und wieder Unzufriedenheit erregt, und der General⸗ Gouverneur sieht sich genöthigt, den darüber laut gewordenen Aeußerungen Stillschweigen zu gebieten, damit nicht, wie er sich ausdrückt, dieselbe Unordnung zurückkehre, welche er, als er dem General Woyezynski in seinem Amt gefolgt, in der Hauptstadt angetroffen habe; er warne daher einen Jeden vor Widersetzlich⸗ keit gegen die Schildwachen und Sicherheits⸗Garden und erinnere daran, daß Warschau sich in Belagerungs⸗Zustand befinde; er sey sehr beschäftigt und könne nicht zweimal seine Befehle wie⸗ derholen; wer da glaube, daß ihm Unrecht geschehe, der könne sich bei der National⸗Regierung über ihn beschweren, solle aber nicht seine Klagen auf öffentlicher Straße laut werden lassen. Auf den Warschauer Märkten zahlte man vom 28. März

bis zum 2. April für den Scheffel Roggen 28 bis 31 ¾⅞ Fl., für den Scheffel Weizen 30 bis 33 Fl., für den Scheffel Gerste 23 bis 24 Fl. und für den Scheffel Hafer 14 bis 15 Fl. Ein einspänniges Fuder Heu wurde mit 20 bis 30 Fl., em zweispän⸗ niges mit 34 bis 54 Fl. und eine Fuhre Stroh mit 8 bis 10

Die Posener Zeitung meldet unter: Posen, 11. April. „Nach so eben hier eingegangenen Privat⸗Nachrichten ist am Donnerstag den 7ten d. bei Kazimierz eine mörderische Schlacht geliefert worden, über deren Ausgang man noch keine nähere Details hatte."“)) ““

Dresden, 12. April. Se. Königl. Maj. und des Prin⸗ zen Mitregenten Königl. H. haben das vakante 1ste leichte Rei⸗ ter⸗Regiment dem Prinzen Friedrich August Ernst, Königl. H., als Chef dergestalt zu verleihen geruht, daß solches künftig Dessen

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Namen führen solle. “] 1“ vi. 1u“

MNodena, 23. März. Hier ist (wie die Allgemeine Zeitung berichtet) folgendes Dekret publicirt worden: „Franz IV., von Gottes Gnaden Herzog von Modena ꝛc. Das Be⸗ nehmen, das der größte Theil der in Unseren Staaten woh⸗ nenden Juden während der kurzen Dauer der letzten, durch eine niederträchtige Verschwörung herbeigeführten Revolution beobachtete, zeigte Uns zur Genüge, daß diese, in Unseren Staa⸗ ten bloß geduldete Nation des Schutzes unwürdig ist, den sie seit so vielen Jahren unter dem Schatten der bestehenden Gesetze genoß, daß sie vielmehr eine strengexe, den von ihr besonders bei

*) Nach den oben mitgetheilten Nachrichten aus Warschau speht diese Meldung, wenigstens insofern vom 7ten d. die Rede ist, ungcgruͤndet. 8 err Zasa.

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1 Vortheil zu ziehen und fordert die Behörden auf, schleunigst Maaßregeln gegen dergleichen habsüchtige Menschen zu treffen,

dieser Gelegenheit an Tag gelegten Gesinnungen angemessene Behandlung verdient, daher Wir befehlen wie folgt: 1) Alle in Unseren Staaten bis zum Jahre 1795 bestandenen Gesetze in Be⸗ treff der Inden sind wieder in Kraft gesetzt, und alle ihnen spä⸗ ter von Uns gemachten Konzessionen zurückgenommen. 2) Die Gemeinde (universilà) der in Unseren Staaten geduldeten Ju⸗ den bezahlt wieder, wie sie es bis zu jener Duldung that, jährlich 20,000 Franken an Unsere Finanz⸗Kasse. Ueberdies ist es keinem Juden und keiner Jüdin mehr erlaubt, außerhalb der Juden⸗ Gasse (Ghetto) anders als mit den Zeichen und in der Kleidung zu erscheinen, deren nähere Bestimmung Wir Uns vorbehalten, damit sie von Jedermann als Juden erkannt werden. 3) Um Unsern geliebten Unterthanen die Lasten zu erleichtern, welche die erlittenen Verluste und die durch die letzte Revolution ver⸗

ursachten großen Kosten nothwendig herbeiführten, und um

dieselben nicht mit neuen Abgaben zu beschweren, hat die Ge⸗ meinde der hier, d. h. in den beiden Provinzen Modena und Reggio, befindlichen Juden innerhalb eines Jahres vom Tage des gegenwärtigen Dekrets die Summe von 600,000 Franken an die Staatskasse zu bezahlen, wovon ein Drittheil sogleich, und 100,000 Franken alle 3 Monate, als Strafe für das in den letzten Er⸗ eignissen beobachtete Benehmen zu entrichten ist. 4) In Kraft des wiederhergestellten Gesetzes, daß die Juden nicht außerhalb ihrer resp. Juden⸗Gassen ein Besitzthum haben dürfen, dienen alle ihre gegenwartigen Besitzthümer außerhalb derselben als Pfand für die richtige Zahlung der besagten Summe, in deren Er⸗ mangelung ihnen von jenen Gütern nach der Wahl und der Schätzung von Sachverstandigen so viel abgenommen werden soll, als zur Berichtigung jener Zahlung nach Unserm Willen und Befehl (arbitrio e volontà) nöthig ist. 5) Der Juden⸗Gemeinde bleibt es freigestellt, die besagte außerordentliche Geldbuße unter sich nach ihrem Gefallen zu vertheilen, und Unsere Behörden werden ihr zur Execution behülflich seyn. 6) Aus dieser der ganzen Juden⸗Gemeinde wegen ihres Benehmens bei der letzten Revolution auferlegten Strafe folgt nicht, daß wenn ein Jude für den an der Revolution genommenen Antheil persönlich ver⸗ urtheilt würde, der Theil der Strafe, der die Confiscation der Güter betrifft, seine Gültigkeit verliere, aus dem Grunde, daß er bereits unter der der ganzen Juden⸗Gemeinde auferlegten Strafe mit begriffen wäre. Die betreffenden Minister und Gonu⸗ verneure, so wie die General⸗Intendanten der Kameral⸗Güter, sind, Jeder in seinem Theile, mit der Vollstreckung gegenwarti⸗ gen Dekrets beauftragt: denn so ist Unser souverainer Wille und Befehl (tale essendo la Sovrana Nostra Mente e Volontà). Gegeben in Modena, in Unserm Herzoglichen Palaste, den 22. Maͤrz 1831. Franz.“ hII1“ 8

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Berlin, 14. April. Aus Königsberg berichtet die da⸗ sige Zeitung unterm 7ten d. M.: „Heute wurden die Sitzun⸗ gen des Provinzial⸗Landtages geschlossen. Der Königl. Kom⸗ missarius, wirkliche Geheimerath und Ober⸗Prasident Herr von Schön Excellenz, dankte in einer feierlichen Rede den versammel⸗ ten Herren Deputirten für den patriotischen Eifer, den sie bei den unausgesetzt gewesenen Berathungen mit so vieler Umsicht be⸗ wiesen haben. Für das Wohl des erhabenen Monarchen und des hohen Königlichen Hauses vereinigten sich die ehrerbietigsten und herzlichsten Wünsche der Preußischen Abgeordneten, die sich darauf im frohen Bewußtseyn treuer Pflichterfüllung trennten.“

Briefe aus Memel euthalten (wie ebenfalls die Kö⸗ nigsberger Zeitung meldet) die näheren Nachrichten von dem am 2. April von den Aufrührern unternommenen Angriff auf Polangen. Die Insurgenten, obgleich schlecht bewaffnet, würden die geringe Besatzung von Polangen überwältigt haben, wenn das von Libau abgeschickte Detaschement von 50 Mann Kavallerie nicht den Insurgenten in den Rücken gekommen wäre und sie in die Flucht geschlagen hätte, wobei 400 von ihnen ge⸗ blieben seyn sollen. Sie zogen sich hierauf in das Dorf Wil⸗ mischken zurück. Das Dorf gerieth während des Gefechts in Brand, und es sollen sogar dabei mehrere Menschen im Feuer umgekommen seyn, wie Augenzeugen versichern, welche die Leich⸗ name am 3. April noch unbeerdigt auf der Brandstätte gesehen haben. In Polangen selbst brannten 20 Häuser ab. Die Auf⸗ rührer zogen darauf weiter und sollen die Brücke, die nach Li⸗ bau führt, um den Marsch der Russischen Truppen zu erschwe⸗ ren, zerstört haben. Die wenigen von Garsden nach Memel gekommenen Russischen Gränzsoldaten waren bereits am 31sten März nach Polangen gegangen. Die Aufrührer sind aber wieder, und zwar in größerer Anzahl, vor Polangen erschienen, und in Memel war am 6. April die Nachricht eingegangen, daß bereits in der Nacht zum 6. April die Besatzung von Polangen den Ort verlassen hätte und auf dem Wege nach Memel be⸗ griffen sey.*) Den 7. April wurde das Litth. Landwehr⸗Ba⸗ taillon in Memel erwartet. Spätere Nachrichten von Memel⸗ melden, daß die aus Polangen nach Memel gekommenen Russi⸗ schen Gränz⸗ ꝛc. Soldaten bereits nach Libau eingeschifft wor⸗ den sind.

Der in demselben Blatte enthaltene Monatsbericht vom März meldet folgende verdienstliche Handlung: Der Wirth Jo⸗ hann Will und Fleischer Wichert retteten mit eigener Lebens⸗ gefahr den Eigenkäthner Kleinschmidt aus Kämmersdorff, der auf dem dortigen See eingebrochen und dem Ertrinken mahe war. Auf die Handlungsspeicher zu Königsberg sind nach dem weiteren Inhalt dieses Berichts im Ganzen 2358 Lasten verschiedenen Getreides aufgemessen und nach dem Auslande im Ganzen 321 Lasten 11 Scheffel abgemessen worden. Von Braunsberg aus sind 3400 Schock Leinengarn und 109 Lasten Flachs versendet, und auf die dortigen Speicher sind an Ge⸗ treide überhaupt 266 Lasten aufgemessen und 48 Lasten 30 Scheffel abgemessen. Der Schiffsverkehr hat im verflossenen Monat wieder angefangen. In Pillau sind 15 Schiffe ein⸗ und 16 Schiffe ausgelaufen. In Memel kamen 8 Schiffe ein und 28 Sengs aus.

Nachrichten aus Stettin zufolge, hat die Seeschifffahrt der Provinz Pommern gegen das Ende des vorigen Monats begonnen, ist aber von Stettin und Swinemünde aus erst seit dem Anfange dieses Monats, nachdem das Eis auf dem Haff sich gehoben hat, lebhafter geworden. In sämmtliche Pommer⸗ sche Häfen sind im verflossenen Monate 42 Schiffe eingelaufen, dagegen sind 98 Schiffe abgegangen, welche als Haupt⸗Ausfuhr⸗ Artikel circa 10,650 Wispel Getreide und Hülsenfrüchte aller Art und Malz geladen hatten. Von Stettin wurden außerdem 1951 Scheffel Leinsaat, 520 Kubikfuß eichenes Schiffsholz und 254 Ring Stabholz ausgeführt. Die Einfuhr vom Auslande ist im Ganzen nicht bedeutend gewesen.

Aus Köln wird Folgendes gemeldet: Dis hiesige

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Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft hat nunmehr das schöne Dam schiff „Prinzessin Marianne“, nachdem dasselbe eine sehr befm digende Versuchsfahrt von hier nach Mainz und zurück gemat hat, definitiv an sich genommen. Dasselbe wird am 3. April Dienst gesetzt werden und gemeinschaftlich mit den Schißf „Friedrich Wilhelm“ und „Concordia“ zwischen Köln und Mam fahren. Dieses herrliche Dampfschiff, welches an Maschine kraft und Geschwindigkeit selbst die Schiffe „Friedrich Wilheln und „Concordia“, seither die vortrefflichsten Strom⸗Dampfschf

Europas, übertrifft und an äußerer und innerer Eleganz hing

denselben in nichts zurücksteht, ist zu Kinderdyck bei Dordrm für Rechnung des Hrn. John Cockerill zu Seraing erbaut w. den, aus dessen Werkstätte dasselbe seine Maschinen erhalten he Mit vollem Rechte können diese Maschinen als das Gelungen angepriesen werden, was in dieser Art seither in unserm We theile dargestellt worden ist. Hr. Cockerill hat das Schiff; der Fahrt von Holland hierher zu Düsseldorf bestiegen, umg ersten Probefahrten persönlich zu leiten.

Aus Achen vom 9. April schreibt die dasige Zeitun

„Gestern Mittag wurde die Stadt durch Feuerlarm plötzlich in P

stürzung gesetzt. Den zweckmäßigen Maaßregeln, welche augenblichte

von Seiten der Civil⸗ und Militair⸗Behörden getroffen wurden, wie der wackeren Hülfe der hiesigen Einwohner, ist es zuzuschn ben, daß der Brand, welcher in dem Fabrik⸗Gebäude des Ha Nellessen ausgebrochen war, in seinem Entstehen gedämpft u einem größeren Unglück vorgebeugt werden konnte.

Sg; Königliche Schauspiele.

L. Freitag, 15. April. Im Opernhause: Othello, Oper i Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Rossini. (Mad. P. Beisteiner: Desdemona, als letzte Gastrolle. Herr Mante Rodrigo.)

Im Schauspielhause: 1) La maitresse, drame- vaudew- en 2 actes, par Scribe. 2) Ninette à la cour, vaudent comique en 2 acles.

Dienstag, 19. April. Im Opernhause. Mit Alllerhöch Bewilligung, zum Benefiz der Madame Anna Milder: Arme große heroische Oper in 5 Abtheilungen, mit Ballets; M. von Gluck.

Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt am Si

abend, den 16ten d. M. im Billet⸗Verkaufs⸗Bureau im Kül lichen Schauspielhause.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten N ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Die Abonnements und freien Entreen sind ohne Ausnahe nicht gültig.

Königstädtisches Theater. 1 8% Freitag, 15. April. Zum erstenmale: Die Rosen des He von Malesherbes, ländliches Gemälde in 1 Akt, von Kotet Hierauf: Graf Schelle, Posse in 3 Akten, von L. Angely. Sonmnabend, 16. April. Der unzusammenhaͤngende sammenhang, musikalisches Quodlibet, in 2 Akten; Muslk mehreren Komponisteenrng. 8

hr erliner Börse.

Den 14. April 1831. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. -

(Preusz. 60

Zf. Burier,æ r Feevasse 2. veree-Jsch Ostpr. Pfandbrt. 4 94 ½ Pomm. Pfandbrf. 4 103 ¼ 4 4

8t.-Schuld-Sch v. Engl. Anl. 18. . Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. 551. m. l. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Oblig. Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grofahz. Pos. do. MWMWMWMehsel-Cours.

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Schlesische do. Rkst. C. d. K.- u. N. Z.-Sch. d. K.- u. N.

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London 8 Paris 300 Fr.

Wien in 20 Ir... ... 150 Fl. Aussburg .150 Fl. Breslau

Leipzig .

Frankfurt a. M. W.Z

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Warschau

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102 ½ 29 ½

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 9. Aprill.

Niederl. wirkl. Schuld 30 ⁰½. Kenz-Bill. ““ 8 88 Hamburg. 12. April. Oesterr. 4proc. Metall. pr. ult. 68. Bank-Actien 940. N Engl. Anl. 85 ½. Ruas. Anl. Hamb. Cert. 84. Poln. 89 ½. Dän.

e.8 Wien. 9. April. ,proc. Metall. 82 ½. 4proc. 70 ½., 2 %proc. 42. Loose au 100 155 %. Partial-Oblig. 113 ¾. Bank-Actien 950.

IIEUESTE BœRSEN-NACHIRICHTEN. Paris, 8. April. 5proc. Rente pr. compt. 82. 50. cour. 82. 40. 3proc. pr. compt. 52. 85. fin cour. 52. 80. 5 Neapol. pr. compt. 61. 55. fin cour. 61.50. 5proc. Span. R; perp. 45 ½. 1

Paris, 9. April. 5proc. Rente 87. Zproc. 57. 40. bfc Neapol. 65. 5proc. Span. Rente perp. 46.

Frankfurt a. M., 11. April. Am Schluß der (1 ½ Uhr) Oesterr. 5proc. Metall. 84. 4proc. dito 72 ½. Actien 1210. 4proc. Part.⸗Oblig. 116 ¼. Geld.

V Rehacteur John. Mitredacteur Cottel.

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als Courier von St. Petersburg.

Gesetze erforderlichen Macht zu bekleiden.

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Berlin, Sonnabend den 16ten April.

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CE in Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem pensionirten Oberst⸗ eieutenant von Quitzow zu & everin im Mecklenburg⸗Schwe⸗

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Linschen den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen geruht.

Se. Majestät der König haben dem Capitain⸗ d'Armes Reicherdt vom 2ten Bataillon (Mühlhausenschen) 3lsten andwehr⸗Regiments das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen

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1114“ Die Briefe zwischen hier und Charlottenburg werden auch während dieses Sommers, vom 15. April bis zum 15. Oktober, aͤglich zweimal durch besondere Botengänge bestellt werden. Der erste Botengang erfolgt: 4 us Berlin, um 9 Uhr Morgens, b aus Charlottenburg zurück, um 1 ¾ Uhr Nachmittags. Der zweite Botengang: 10 291 aus Berlin, um 3 ½ Uhr Nachmittags, 11 n. aus Charlottenburg zurück, um 6 ½ Uhr Abends. Jede Tour wird in 1 ½ Stunden zurückgelegt. Außerdem vird die Korrespondenz zwischen hier und Charlottenburg nach wie vor mit sämmtlichen Hamburger Posten beförderrt. Beerlin, den 11. April 1831. büiitigt iin üun. 5 General⸗Post⸗Amt.

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In der diesjährigen Plenar⸗Versammlung der Königl. Aka⸗ demie der Künste am 11ten d. M. wurden der Königl. Baier⸗ sche Wirkliche Geheime Rath und General⸗Bau⸗Intendant, Herr Leo von Klenze in München, und der Genre⸗Maler Herr Karl Friedrich Schulz in Berlin, zu ordentlichen Mit⸗ gliedern, so wie Se. Excellenz der Königl. General⸗Postmei⸗ ster und außerordentliche Gesandte am Deutschen Bundestage,

err von Nagler, dermalen in Frankfurt a. M., Herr Maxi⸗ milian von Speck, Freiherr von Sternburg in Leip⸗ zig, Herr Banquier Wagner in Berlin, der Königl. Professor

err August Wilhelm von Schlegel in Bonn und der Königl. Sächsische Hofrath Herr Ludwig Tieck in Dresden zu Ehren⸗

itgliedern der Königl. Akademie der Künste erwählt. Auch wurde die bereits am 8. Januar d. J. geschehene Wahl des Königl. Professors Herrn Eduard d'Alton zu Bonn zum ordentlichen Mitgliede der Akademie der Künste den Anwesenden angezeigt, und wird dieselbe zugleich hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 14. April 1831. Königliche Akademie der Künste.

IamnH.; Fa G. Schadow, Direktor. a aiti ur. igimnelebeenee——

Angekommen: Der General⸗Major, Commandeur der ßzten Division und 1ster Kommandant von Köln, von Pfuel,

von Köln. Der Kaiserl. Russische Kollegien⸗Rath von Daschkoff,

Abg'reist: Der Kaiserl. Oesterreichische General⸗Major und Brigadier, Freiherr von Scheibler, nach Prag.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath, Prasident der Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden und Chef des See⸗

handlungs⸗Instituts, Rother, nach Schlesien. er. a hn

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Zeitungs⸗ Nachrichten. c⸗ aundr. 8* 482, wrrnna Umu okeghh d.eme mmewegoi⸗

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Pairs⸗Kammer. Die Sitzung vom 7. April eröff⸗ nete der Admiral Duperré mit einem Berichte, worin er auf die Annahme des in der Sitzung vom 5ten vorgelegten Penstons⸗ Gesetzes für die Marine antrug. Der Herzog von Choiseul berichtete sodann über den Gesetz⸗Entwurf wegen der Volks⸗Auf⸗ läufe. „Die vornehmsten Bedürfnisse eines Staats“, äußerte er im Wesentlichen, „sind die öffentliche Ruhe, die Achtung vor den Gesetzen, die Sicherheit der Personen und des Eigenthums, id das Ansehn der Behörden. Alles, was die Ruhe und Ord⸗ nung stört, ist ein Vergehen und kann ein Verbrechen werden. Dieser Grundsatz war von jeher die Basis der Gesetzgebung civi⸗ lisirter Völker, und als Frankreich sich nach seiner ersten Revolu⸗ tion eine neue Verfassung gab, war er es, den die constituirende Versammlung zunächst proclamirte; sie erließ das Gesetz vom 3. August 1791, das dem Ihnen vorliegenden zum Vorbilde ge⸗ dient hat. Nach einer so langjährigen Erfahrung würde es überflüssig seyn, Ihnen die Nützlichkeit desselben noch weit⸗ läuftig auseinanderzusetzen. Ihre Kommission ist namentlich darauf bedacht gewesen, mit größter Gewissenhaftigkeit zu untersuchen, ob die in dem Gesetze angeordneten Aufforderungen auch hinlänglich wären, um die irregeleiteten Bürger zurecht zu zweisen, und sie hat sich überzeugt, daß drei solcher Aufforderun⸗ gen die einzig möglichen Vorsichts⸗Maaßregeln in einem Augen⸗ blice der Unruhe und Gährung sind, wo die Stimme der Ver⸗ nunft verkannt wird und mur die Macht der Leidenschaft tobt. Die Kommission ist der Meinung, daß in dem Gesetze nichts verabsäumt worden ist, um selbst den Schuldigen Zeit zu lassen, sich zu entfernen und ihren Fehltritt zu bereuen, andererseits aber auch die Verwaltungs⸗Behörden mit der zur Bewahrung unserer Das Gesetz scheint uns sonach allen Anforderungen, die man an dasselbe irgend machen kann, zu entsprechen, und die Kommission schlägt Ihnen daher ein⸗ stimmig die Annahme desselben vor.“ Die Versammlung beschloß, sich mit diesem Gesetz⸗Entwurfe sowohl als mit dem Eingangs

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hob der Präsident die Sitzung mit dem Bemerken auf, daß, da die den drei abwesenden ehenmaligen Ministern Karls N. zu ihrer Gestellung gesetzte Frist mit dem nächsten Sonntag ablaufe, die Pairs⸗Kammer am Montage als Gerichtshof zusammentreten werde, um die Prozeß⸗Verhandlungen zu beginnen; die Kom⸗ missaire der Deputirten⸗Kammer seyen bereits hiervon benachrich⸗ tigt worden. (Jene drei Minister sind bekanntlich die Herren von Montbel, Capelle und von Haussez. Von dem Erstern wird, wie das Journ al des Débats meldet, nächstens eine Ver⸗ theidigungs⸗Schrift, so wie eine zweite des Advokaten Herrn Hennequin im Druck erscheinen.)

Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 7. April wurden die Berathungen über den Gesetz⸗Entwurf wegen der Erhöhung der Grundsteuer und der Emission von 50 Millio⸗ nen in Renten, zur Deckung eines Theils der schwebenden Schuld, fortgesetzt. Von den zehn Amendements, die zu dem ;sten Artikel gemacht worden waren, blieben noch vier zu erledi⸗ gen. Zuerst bestieg aber Herr Humann die Rednerbühne, um über die von mehreren Seiten gemachten Anträge auf Gehalts⸗ und Pensions⸗Abzüge (die, wie man sich erinnern wird, Tages zuvor der Kommission zur Prüfung überwiesen worden waren) zu berichten. Die Kommission, äußerte er, sey vor Allem der Meinung, daß dergleichen Abzüge erst mit dem 1. Mai eintreten dürften und mit dem 31. Dezember wieder aufhören müßten; auch glaube sie, daß man nur Gehalte und Pensionen von 1000 Fr. und darüber in Anspruch nehmen, alsdann aber auch durchaus keine Ausnahme gestatten dürfe; sie habe in dieser Voraussetzung eine Abzugs⸗Skala von 2 bis 25 pCt. für die Ge⸗ halte und Pensionen von 1000 bis 25,000 Fr. angefertigt (siehe weiter unten), halte jedoch dafür, daß man über den Satz von 25 pCt. nicht hinausgehen dürfe. Das Gesetz vom Jahre 1816 habe die diplomatischen Agenten im Auslande von den Gehalts⸗Abzügen ausgenommen; die Kommisstion ihrerseits könne für eine solche Begünstigung nicht stimmen, und eben, nm den höhern Beamten ihre erasahene nicht allzusehr zu ver⸗ kürzen, trage sie darauf an, das Maximum der Abzüge von 33 pCt., was es im Jahre 1816 betragen, auf 25 pCt. herabzusetzen; für den Fall, daß die Kammer auf die Vorschläge der Kommis⸗ sion eingehen sollte, würden dieselben der 7te Artikel des Ge⸗ setzes werden und man würde alsdann von den durch den 8ten Artikel zu bewilligenden 50 Millionen in Renten so viel weniger ausgeben, als sich von den Gehalts⸗Abzügen erwarten ließe. Die Versammlung kam hiernach wie⸗ der auf den ersten Artikel zurück, der nach Beseitigung der 4 letzten Amendements in der von der Kommission in An⸗ trag gebrachten Abfassung angenommen wurde, und dessen wesentlicher Inhalt folgender ist: „Dem Hauptbetrage der Grundsteuer sollen temporair, und bloß für das Jahr 1831, 30 pCt. hinzugefügt werden.“ Die nächstfolgenden 5 Ar⸗ tikel gaben zu einer nur unerheblichen Debatte Anlaß; da sie bloß die Art und Weise der Ausführung des 1sten Artikels be⸗ treffen, so übergehen wir sie mit Stillschweigen. Eine sehr leb⸗ hafte Diskusston erhob sich dagegen über den oben erwahnten 7ten Artikel in Betreff der Gehalts⸗Abzüge. Hr. Gillon be⸗ merkte, daß die Gehalte der ersten Präsidenten und General⸗ Prokuratoren an den Königl. Gerichtshöfen in einigen Depar⸗ tements sehr bedeutend, in anderen dagegen nur höchst mäßig wären; unter diesen Umständen, meinte er, würde es hart seyn, wenn man die letzteren noch einem Abzuge unterwerfen wollte; man müsse also einen billigen Unterschied machen. Hr. Paix⸗ haus erhob sich gegen den Antrag der Kommission, von dem er sich nur einen durchaus unerheblichen Ertrag versprach. Der Großsiegelbewahrer trat zur Widerlegung einiger Angaben des Herrn Gillon auf und widersetzte sich ebenfalls allen und jeden Gehalts⸗Abzügen; die Besoldungen der ersten Präsidenten und General⸗Prokuratoren an den Königl. Gerichts⸗ höfen zu Lyon, Rouen und Bordeaux seyen bereits von 25,000 auf 20,000 Fr. und in Toulouse sogar bis auf 18,000 Fr. her⸗ abgesetzt worden; eine größere Ersparniß aber sey nicht zulässig; die Räthe bezögen nur 2200 bis 3000 Fr. und die Richter 1200 bis 1800 Fr., und Alle müßten ohnehin zu dem Pensions⸗Fonds beisteuern; er frage hiernach, ob es wohl möglich sey, so mäßige Besoldungen noch besonderen Abzügen zu unterwerfen. Hr. Sal⸗ verte meinte, es sey den Herren Ministern ein Leichtes, hinter⸗ einander von der Rednerbühne herab ihr Budget zu vertheidigen und zu beweisen, daß diesen oder jenen Beamten ihr Gehalt nicht verkürzt werden könne; man dürfe aber nicht aus den Au⸗ gen lassen, daß auch das Grund⸗Eigenthum einer außerordentli⸗ chen Steuer unterworfen werden solle und daß, während nur

Gehalte von 1000 Fr. und darüber einem Abzuge unterliegen

sollten, der Eigenthümer, der bloß ein Einkommen von 300 Grundsteuer zah⸗

Fr. habe, ebensogut die außerordentliche b len müsse, als derjenige, der ein Einkommen von 3000 Franken besitze. Der Kriegs⸗ Minister nahm sich des Militairs und der Ehren⸗Legions⸗Ritter an. Die Armee, meinte er, würde gewiß stets zu allen möglichen Opfern bereit seyn, wenn die Nothwendigkeit es erheischte; doch glaube er, daß es unter den gegenwaͤrtigen Umständen einen sehr üblen Eindruck machen würde, wenn man das System der Gehalts⸗ Abzüge auf das Militair anwenden wollte; die Offtziere müßten sich stets bereit halten, ins Feld zu rücken, um nöthigen Falls die National⸗Unabhängigkeit zu vertheidigen; für einen Haupt⸗ mann reiche ein Sold von 2000 Fr. kaum zum Unterhalte hin, und es würde unvorsichtig seyn, ihm sein Einkommen noch mehr zu schmälern; er verlange daher ausdrücklich, daß man das Mi⸗ litair von den Gehalts⸗Abzügen ausnehme. Hr. Gillon gab sein Bedauern zu erkennen, daß man nicht das Amendement des Herrn Molin angenommen habe, wonach die Militairs, vom Bataillons⸗Chef abwärts, keine Abzüge erleiden sollten; er halte es für angemessen, jenes Amendement für seine Rechnung wieder aufzunehmen. Der Graf Demargay trat den Ansichten des Kriegs⸗Ministers bei. Der Handels⸗Mi⸗

erwähnten am nächsten Sonnabend (gten) zu beschäftigen. Da kein sonstiger Gegenstand an der Tages⸗Hrdnung war, so

nister meinte, daß, wenn man das Molinsche Amendement ber

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rücksichtigen wollte, man zuvor bestimmen müßte, ob die Abzige

von den Gehalten, wie sie im Jahre 1830 oder wie sie im Jahre 1831 bestanden, gemacht werden sollten. Uebrigens dürfe man

nicht vergessen, daß mancher Beamte, der vielleicht eine Eina-: nahme von 20,000 Fr. hätte, die Hälfte dieser Summe, vermöge seiner Stellung, zu Repräsentations⸗Kosten und anderen unver⸗

meidlichen Ausgaben verwenden müßte. Herr Duboys⸗Aymé verlangte, daß man nicht bloß die Militairs vom Bataillons⸗Chef abwärts, sondern auch die Zollbeamten bis zum Grade eines In⸗ spektors der Gehalts⸗Abzüge überhebe. Der Berichterstatter, Hr. Humann, bemerkte hierauf, nach seiner persönlichen Ansicht sey die ganze Maaßregel nicht gut, indem sie eher dem Dienste schaden, als eine wahre Ersparniß herbeiführen würde; er besteige bloß die Rednerbühne, um der Kammer bemerklich zu machen, daß, wenn sie die Militairs von den Abzügen ausnehmen wollte, der Ertrag um zwei Drittheile geringer ausfallen würde; die Kommission stimme aus diesem Grunde gegen jede Ausnahme. Der Kriegs⸗Minister protestirte hierauf abermals gegen einen Abzug von dem Solde der Militairs. „Es würde“ äußerte er, „die Kammer späterhin vielleicht reuen, wenn sie zu einer Maaßregel die Hände böte, welche die übelsten Folgen haben könnte. Der General Demargay rügte es, daß man in den letzten sechs Monaten die Zahl der Offiziere um ein

Drittheil vermehrt und eine so große Menge von General⸗Ma-⸗

jors und General⸗Lieutenants ernannt habe; eben so beschwerte er sich darüber, daß es Militair⸗Unter⸗Intendanten gebe, die ein Gehalt von 6000 Fr. bezögen, während ein Infanterie⸗Oberst nur 5500 Fr. erhalte. Der Marschall Soult fand dies ganz natürlich, da die Militair⸗Unter⸗Intendanten zu 6000 Fr. mit den Obersten, die minder hoch besoldeten aber mit den Oberst Lieutenants rangirten. „Ich bleibe dabei,“ außerte der Minister, „daß eine unzeitige Reduction der Militair⸗Besoldungen nur die Armee entmuthigen würde. (Nein! Nein!) Verzeihen Sie, m. H., ich habe Erfahrung genug, um dies beurtheilen zu können; ich wiederhole es: nur Entmuthigung würde daraus entstehen. Unter ernsten Umständen würden gewiß alle Militairs, und ich selbst, wenn ich noch am Leben wäre, freudig auf ihren ganzen Sold verzichten; bis dahin aber halte ich die vorgeschlagene Maaßregel für höchst vcabeihn „„ Als es hierauf zur Abstim⸗ mung kam, wurden, auf den Antra

Kermarec, die Militairs von der Land⸗ und Seemacht, vom Bataillons⸗Chef und Korvetten⸗Capitain abwärts, von den Ge⸗ halts⸗Abzügen ausgenommen. Der 7te Artikel des Gesetz⸗ Entwurfes ging sodann in folgender Abfassung durch: „Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember d. J. sollen alle auf das Staats⸗Budget angewiesenen Gehalte, Pensionen und Dotationen von 1000 Fr. und darüber, so wie alle für die Einziehung von Staats⸗Fonds bewilligtz Erhebungs⸗Gebühren, nach Maaßgabe des unten folgenden I. rifs, einen verhältnißmäßigen Abzug erleiden, der nach der sammt⸗Einnahme berechnet wird. Diese Bestimmung keine Anwendung auf die aktiven Militairs von der Land⸗I See⸗Macht, bis zum Bataillons⸗Chef, Lorzetten⸗afütan zu den ihnen entsprechenden Graden. Der Abzug ägt: von 1000 bis 1500 Fr. 2 pCt., von 1501 bis 2000 Fr. 3 pCt., von 2001 bis 2500 Fr. 4 pCt., von 2501 bis 3000 Fr. 5 pCt., von

3001 bis 3500 Fr. 6 pCt., von 3501 bis 4000 Fr. 7 pEt., von

4001 bis 4500 Fr. 8 pCt., von 4501 bis 5000 Fr. 9 pCt., von 5001 bis 6000 Fr. 10 pCt. u. s. w. (Von hier ab steigen die

Abzüge mit jedem Tausend um 1 pCt., so daß das Maximum

für 20,001 Fr. und darüber 25 pCt. oder den vierten Theil der Einnahme beträgt. Die Minister, die zugleich Deputirte sund, hat⸗ ten gegen das System der Gehalts⸗Abzüge überhaupt gestimmt.) Der Präsident verlas hierauf den 8. Artikel des Gesetzes, wodurch der Regierung ein Kredit in 5procentigen Renten bis zur Höhe eines Kapitals von 50 Millionen bewilligt werden soll. Graf von Mosbourg unterstützte den Aaffas und gab zugleich den Wunsch zu erkennen, daß die von Herrn Rodrigues in Por⸗ schlag gebrachte National⸗Subscription, um die Anleihe der 120 Millionen zum Pari⸗Course zu Stande zu bringen, Fortgang aben möchte, zu welchem Behufe er den Patriotismus aller Bürger in Anspruch nahm, und ihnen die immerwährende Er⸗ kenntlichkeit des Landes zusicherte. Am Schlusse der Sitzung trat noch Herr Baude mit einem neuen Amendement hervor; da es indessen bereits 6 Uhr war, so wurde die Fortsetzung der Berathung auf den folgenden Tag verlegt.

Sitzung vom 8. April. In dieser Sitzung wurden die Berathungen über das obige Finanz⸗Gesetz, und namentlich über den 8ten Artikel, wodurch der Regierung ein Kredit in Renten von 50 Millionen bewilligt werden soll, und der, durch die Ein⸗ schaltung eines von dem Grafen v. Montsaulnins herrührenden Zusatz⸗Artikels, jetzt der 9te wird, fortgesetzt. Nach Beseitigung des oben erwähnten Amendements des Herrn Baude, wurde der Artikel in nachstehender ursprünglicher Abfassung angenommen:

„Der Finanz⸗Minister wird ermächtigt, 5procentige Renten, mitt Zinsengenuß vom 22. März 1831, bis zur Höhe der Kapitaldss

Summe von 50 Mill. Fr. in das große Buch der öffentliche n

Schuld eintragen zu lassen und nach den gesetzlich bestehenden For⸗ 3

men zu negocliren. Diese Renten können als Unterpfand vei den Finanz⸗Operationen benutzt werden, welche die Bedürenisse des Dienstes etwa nöthig machen möchten; sie dürfen zure mittelst Konkurrenz und Publieität zugeschlagen werden. Zu ihrer Wie⸗ dereinlösung wird 1 pCt. vom Kapitale bestimm. 7 Durch den 10. Artikel, der ohne Weiteres durchging, wird den Ministern zur Bestreitung der Ausgaben bhorn respektiven Departe⸗ ments pro 1831 ein zweiter provisorischer Kredit von 300 Millionen bewilligt; und durch den 11ten, welcher von dem Baron Lepelletier d'Aulnay in Antrag gebracht wor⸗ den war, werden die Zusatz⸗Centimen zu den örtlichen Ausgaben der Departements auf 18 festgesetzt. Der 12te und letzte Arti kel des Gesetz⸗Entwurfes lautet also: „Der dem Finanz⸗Minister durch den 7ten Artikel des Gesetzes vom 12. Dez. v. J. eröff⸗ nete Kredit in Schatzkammer⸗Scheinen wird bis auf 200 Mill.

erhöht. Reicht diese Summe nicht aus, so kann auch noch über

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g der Herren Mauguin und

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