1831 / 105 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

dleselbe hinaus eine Emission auf Königl. Verordnung stattfinden, die indeß in der nächsten Session der Kammern der gesetzlichen Sanction unterworfen werden muß.“ Hierauf wurden noch verschiedene Zusatz⸗Artikel in Vorschlag gebracht, jedoch größten⸗ theils verworfen. Einer derselben gab dem Präfekten des Minister⸗Ra⸗ thes zu der Bemerkung Anlaß, er halte sich überzeugt, daß die Kam⸗ mer sich nicht trennen werde, bevor sie der Regierung alle die Geld⸗ nittel bewilligt habe, deren diese bis zur nächsten Session bedürfen möchte. Ein Amendement des Grafen v. Saint⸗Cricg, daß s dem Könige freistehen solle, in Abwesenheit der Kammern durch eine Verordnung den Waaren⸗Transit, so wie die Ein⸗ und Ausfuhr, auf alle mögliche Weise zu erleichtern, gab zu einer weitläuftigen Debatte Anlaß, an welcher fünf Redner Theil nah⸗ men, worauf dasselbe angenommen wurde. Der Antrag des Herrn Las Cases, daß man durch einen besonderen Artikel er⸗ kläre, die Militair⸗Gehalte sollten in Kriegszeiten ebenfalls einen Ahbzug erleiden, veranlaßte den Marschall Soult, auf den ihm Tages zuvor von dem General Demargay gemachten Vorwurf, er (der Minister) zu viele Beförderungen in der Armee vor⸗ genommen habe, zurückzukommen. „Nur diejenigen Offtziere“, äußerte er, „die schon längst auf ein Avancement Anspruch machen konnten und von der vorigen Regierung zurückgesetzt worden wa⸗ ren, sind auf meinen Vorschlag berücksichtigt worden. Der König hat nur einen Marschall ernannt, und zwar ist die Wahl auf einen Mann gefallen, der in dieser Versammlung sitzt, den die Armee mit Freuden an ihrer Spitze steht, und gegen den sich gewiß nicht eine einzige Stimme erheben wird. (Marschall Görard.) Wohl weiß ich, daß das Heer noch andere berühmte Generale zählt, und gern würde ich sie zu derselben Ehre berufen. Der König hat die Ungerechtigkeiten der vorigen Regierung wieder gut machen wollen; noch ist in dieser Beziehung nicht Alles ge⸗ schehen; ich werde mich aber glücklich schätzen, wenn ich dazu beitragen kann, Alles bis auf die letzte Wunde zu heilen. Was ich hier sage, bezieht sich auf die Militairs jeglichen Grades; alle haben in gleichem Maaße gelitten; oftmals sind ihre Klagen von dieser Rednerbühne herab erschollen, und wenn sie sich auch als gegründet ergaben, so war dennoch die Kammer außer Stande, ihnen abzuhelfen, und die Regierung that nichts. Die Zeit der Ver⸗ geltung ist jetzt gekommen. Glaubt man übrigens, Ursache zu haben, gegen eine meiner Anordnungen zu remonstriren, so möge man solches frei und offen thun, denn gewiß ist Niemand mehr als ich ge⸗ neigt, gegründeten Beschwerden Gehör zu geben. Aber ich sage es mit voller Ueberzeugung: ich glaube, einiges Gute gewirkt zu haben (Ja! ja!), und gern will ich meinen Platz demjenigen einräumen, der noch mehr als ich vermag.“ (Sensation) Herr Demargay erwiederte, es sey nie seine Absicht gewesen, das Verdienst derer in Abrede zu stellen, die in der Armee befördert worden seyen; nur habe er unter den gegenwärtigen bedrängten Umständen das Interesse des Schatzes wahrnehmen zu müssen geglaubt. Das obige Amendement des Herrn Las Cases wurde hierauf verworfen, und das ganze Gesetz ging zuletzt mit 227 ge⸗ gen 32 Stimmen durch. Am folgenden Tage sollte das Wahl⸗ Gesetz zur Berathung kommen.

Paris, 9. April. Vorgestern besuchten der König und die Königin, von der gesammten Königl. Familie begleitet, das Dio⸗ rama des Herrn Daguerre, wo ein neues Bild, das Grab Na⸗ poleons auf St. Helena, zum erstenmale ausgestellt war. Ge⸗ stern führte Se. Majestät den Vorsitz in einem Minister⸗Rathe.

Der Prinz v. Joinville, dritter Sohn des Königs, ging vorgestern zum ersten Male in der St. Rochus⸗Kirche zur Kom⸗ munion. Bekanntlich ist er für die Marine bestimmt und wird in kurzem auf der Fregatte „Dido“ seine erste Seefahrt unter⸗

1b die Mannschaft dieser Fregatte wird 448 Köpfe stark

Königl. Niederländische Gesandte am hiesigen Hofe, d Fagel, hat den ihm von seinem Souverain ertheilten Ur⸗ zu einer Reise nach der Heimath benutzt. Ferr v. Martignac, den eine schmerzhafte Krankheit über Feztetahr aus der Kammer entfernt gehalten hatte, wohnte de zum erstenmale nach seiner Genesung der Sitzung r Kammer bei und wurde von seinen Freunden Kbeilnahme begrüßt. Fr. Ncqttkes Köchlin, ehemaliger Deputirter des Departe⸗ ses Ober⸗Rheins, hat das Offizier⸗Kreuz des Ordens der Ehrenkegton erhalten.

Der Plan, die Anleihe von 120 Millionen durch eine Na⸗ tional⸗Subscription zusammenzubringen, wird, allem Anschein nach, gelingen; der Urheber desselben, Herr Rodrigues, zeigt in einem Schreiben an die Redaction des Journal des Débats an, daß außer den gestern genannten Banquiers auch die Gebrüder Rothschild und Jacques Lefebvre, so wie das Syndikat der Ge⸗ neral⸗Einnehmer, Subscriptionen annehmen. Der geringste Be⸗ trag der letztern ist auf 1000 Fr. für 50 Fr. 5proc. Rente fest⸗ gesetzt. Mehrere Deputirte und Pairs, unter Letzteren der Mar⸗ schall Jourdan, haben Aectien, einige derselben 10, sogar 20, zu 200 Fr. eine jede, genommen. Das Haus Delamarre und Martin Didier hat mehrere Tausend Cirkulare mit der Anzeige des Vor⸗ schlages des Herrn Rodrigues in die Departements gesandt. Die⸗ ser hatte gestern eine Audienz bei Herrn Casimir Périer, um ihm die Mittel der Ausführung des Plans auseinanderzusetzen. Vielleicht wird der Termin für den öffentlichen Zuschlag der Anleihe hinausgeschoben, um erst den Erfolg dieses Unterneh⸗ mens abzuwarten. An der Börse, wo gleichfalls Subscriptions⸗ Listen ausliegen, hieß es gestern, Herr Aguado habe mit 1 Mil⸗ lion unterzeichnet. Im Bureau des Handels⸗ und Versicherungs⸗ Syndikats sind ebenfalls bereits zahlreiche Unterzeichnungen ein⸗ gegangen. Ein Kaufmann schlägt, um den Erfolg des Unter⸗ nehmens noch mehr zu sichern, im Journal du Commerce, vor, die Anleihe nicht mit der übrigen Masse der 5proe. Renten zu rschmelzen, sondern für dieselbe einen eigenen Tilgungs⸗Fonds Bilden und aus diesem statt des gewöhnlichen 1 pECt. jährlich 8 bis 410 Ct. zu tilgen. Das Journal⸗ du Commeree ver⸗ heißt dem Unternehmen vollkommenes Gelingen und schreibt gro⸗ ßentheils dem Beifall, den dieser patriotische Vorschlag in Pa⸗ ris finde und zuverlässig auch in den Departements finden werde, das Steigen der Course zu; es lasse sich voraussehen, daß die 5pCtige Rente in vierzehn Tagen auf 90 und in zwei Monaten

1 rde. Is Phexieftag er des Chambres nennt als die Mitglieder eines hiesigen Banquier⸗Vereins, der eine Submission für die u eröffnende Anleihe einreichen will, die Herren Gebrüder von Rothschild, André Cottier, Aguado, Blanc⸗Colin, Davilliers, Fould⸗Oppenheim, Hagermann, Ferrere⸗Laffitte, J. Lefébvre,

Odier, Pillet Will und Welles. 8 28 In der vorgestrigen Sitzung des Assisenhofes, wurde das Verhör der des Komplotts gegen die innere Sicherheit des Staats beschuldig⸗ ten Personen beendigt, ohne zu erheblichen Resultaten in den Aussa⸗ gen zu führen. Hierauf begann das Verhör der Zeugen, von

denen zuerst

““ ““ 8 C1I1“

*werden soll.

der General Caffarelli und der Graf Simeon über

ihr Verhältniß zu dem Studirenden Sambuc befragt wurden; beide kennen ihn nur oberflächlich; der letztere Zeuge hatte am 21. Dezbr. einen Brief von ihm mit der Warnung erhalten, an diesem und dem nächsten Tage nicht auszugehen, weil Unruhen stattfinden würden. Gestern wurde das Zeugenverhör fortgesetzt, bot jedoch nichts besonders Interessantes dar. Unter den ver⸗ nommenen Zeugen bemerkte man die Generale Pernetti und v. Rumigny.

Der verantwortliche Geschäftsführer des Journals „la Re⸗ volution“ ist wegen eines Angriffs auf die verfassungsmaͤßige Autorität der Wahl⸗Kammer zu viermonatlichem Gefängniß und einer Geldstrafe von 6000 Fr. verurtheilt worden. Der von ihm nachgesuchte Aufschub, den er dazu benutzen wollte, die Vereini⸗ gung mehrerer gegen ihn eingeleiteten Prozesse in einen einzigen zu ertangen, ist ihm nicht bewilligt worden.

Der Moniteur meldet nach Briefen aus Valparaiso in Chili vom 18. Dez. v. J., daß der Kommandant der Französischen Schiffsstation in den dortigen Meeren, Hr. du Cam⸗ per, sobald er die Nachricht von den Ereignissen des Juli er⸗ hielt, die dreifarbige Flagge aufziehen ließ, die von einer Land⸗ batterie von der Englischen Fregatte „Seringapatnam“ und meh⸗ reren anderen Schiffen mit Ehrensalven begrüßt wurde. Der Kommandant schickte sogleich ein Fahrzeug nach Peru, um den an der dortigen Küste befindlichen Französischen Schiffen die Befehle wegen Aenderung der Flagge zu überbringen. Peru und Chilt waren damals in ruhigem Zustande. Der Französtsche Handel gewann in jenen Gegenden immer größere Ausdehnung und breitete sich schon über eine Küstenstrecke von 1500 Lieues, von Valdivia in Chili bis nach Monterey in Kalifornien aus.

Die Oper Euryanthe von Weber, welche vorgestern in der großen Oper zum ersten Male aufgeführt wurde, ist mit großem Beifall aufgenommen worden. Der Jäger⸗Chor mußte wieder⸗ holt werden. 1 88

Brüssel, 10. April. In der gestrigen Sitzung des Kon⸗ gresses legte der Finanz⸗Minister (Hr. v. Brouckere) fol⸗ gendes Dekret vor: „Es wird dem Kriegs⸗Minister ein Zuschuß⸗ Kredit von 6 Millionen Gulden bewilligt, um damit den außer⸗ ordentlichen Bedürfnissen des zweiten Trimesters des J. 1831 nachzukommen.“ Herr von Brouckere erläuterte die Motive des Dekrets; die geforderte Summe soll hauptsächlich zur Bildung, Bewaffnung und Besoldung der acht neuen Freiwilligen⸗Ba⸗ taillone, ferner zur Organisirung der Forsthüter in ein Jäger⸗Re⸗ giment und zum Unterhalte von 50,000 M. Bürgergarde des ersten Aufgebots verwandt werden. Mehrere Mitglieder wollten sogleich zur Diskussion über diesen Antrag schreiten; andere, wie Hr. v. Robaulx und Hr. Trenteseauxr, meinten jedoch, es sey zuvörderst eine genaue Untersuchung nöthig, und so wurde demn auch vorläufig erst der Druck des Gesetz⸗Entwurfes ange⸗ ordnet. Ein Gesetz in Bezug auf das Reglement des Rech⸗ nungshofes wurde von 99 gegen 4 Stimmen angenommen. Schließlich wurde ein von 20 Mitgliedern unterzeichneter Antrag vorgelesen, worin in Betracht der gegenwärtigen Zeit⸗ Umstände vorgeschlagen wird, die Regierung bis zum Frieden zu autorisiren, ausländische hohe Offiziere bei dem Belgischen Heere anzustellen und ihnen den Oberbefehl über dasselbe so lange anzuvertrauen, als der Krieg es nöthig macht und ihre Talente sie empfehlen. Diese Offiziere sollen vor ihrem Ein⸗ tritte in das Heer den Eid leisten, daß sie dem Belgischen Re⸗ genten treu seyn und die Unabhängigkeit, die Verfassung, so wie die Gesetze des Belgischen Volkes, vertheidigen wollen. Die Versammlung verordnete den Druck und die Vertheilung dieses Vorschlages.

Hier ist folgende Verfügung des Regenten, wegen Bildung von Bataillonen von Freiwilligen erschienen: „Art. 1. In jeder Provinz, mit Ausnahme von Luxemburg, soll ein aus vier Com⸗ pagnieen, jede von 140 Mann und 4 Offizieren, bestehendes Ba⸗ taillon Freiwilliger gebildet werden, wobei es sich die Regierung vorbehaͤlt, die Freiwilligen in der Provinz Luxemburg späterhin zu organisiren. Art. 2. Jedes Bataillon wird unter der Be⸗ nennung von Freischützen den Namen der Provinz führen, in der es gebildet ward. Art. 3. Die Befehlshaber der Pro⸗ vinzen werden die Compagnieen formiren. Sobald dies gesche⸗ hen, wählen sie sich selbst ihre Lieutenants, Unter⸗Lieutenants, Unteroffiziere und Korporale. Die Capitaine, Ober⸗Offiziere und das Personal des Generalstabes werden vom Kriegs⸗Minister ernannt. Es versteht sich, daß die in Folge provisori⸗ scher Brevets in diesen Corps ertheilten Grade ihren Be⸗ sitzern nicht das Recht geben, sie in der regulairen Armee beizubehalten, oder bei Auflösung der Frei⸗Corps, zu de⸗ nen sie gehören, in selbige einzutreten. Nur ausgezeichnete, dem Staat geleistete Dienste können zu solcher Gunst berechti⸗ gen. Art. 4. Das Gehalt der Offiziere wird dasselbe seyn, wie in der regulatren Armee; die Unteroffiziere, Korporale und Soldaten werden den Sold gemeßen, wie er in der beigefügten Tabelle verzeichnet ist, ohne Abzug für Lebensmittel wahrend des Marsches. Art. 5. Die Ansprüche auf Pensionen, zu Gunsten von Verwundeten, Wittwen und Waisen werden die⸗ selben seyn, wie bei der regulairen Armee. Art. 6. Die Bataillone der Freiwilligen sollen unterweges, im Felde und in den Hospitälern mit den Linien⸗Truppen auf gleichem Fuße be⸗ handelt werden und in allen Fällen gleiches Recht auf Entschä⸗ digungen und Leistungen haben. Art. 7. Individuen un⸗ ter 18 Jahren können zu diesen Corps nicht zugelassen werden. Nach beendigtem Kriege hoͤren die eingegangenen Verbindlich⸗ keiten auf. Die Aufloͤsung der Corps kann indessen nur in Folge eines Beschlusses der Regierung stattfinden, der den Freiwilligen 14 Tage vor der Auflösung bekannt gemacht Art. 8. Ein jedes Individuum, das sich mit einer brauchbaren Flinte meldet, erhält eine Prämie von 5 Gulden, und wer einen Tornister und zur Ausrüstung nöthiges Le⸗ derwerk mitbringt, 1 Gulden. Art. 9. Die Uniform wird be⸗ stehen aus einem blauen Kittel, blauen Pantalons mit rothen Streifen und einem Czako von Wachsleinewand; die Muster werden den Befehlshabern der Provinzen zugesendet werden. Art. 10. Die 8 Bataillone Freischützen werden in allen dazu bezeichneten Städten so schnell als möglich und in der Weise 88gse werden, wie die beigefügte Tabelle es vorschreibt. Art. 11. Der Kriegsminister ist mit Vollziehung des gegenwär⸗ tigen Beschlusses beauftragt. Brlrüssel, den 8. April 1831. 819 C. Surlet de Chokier. Deer General Belliard hat vorgestern Mittag mit dem Lord Ponsonby beim Regenten gespeist und ist in der Nacht von hier nach Paris zurückgereist.

Der Courrier de la Meuse sagt, wir haben schon frü⸗ her an der Kandidatur des Prinzen Leopold gezweifelt. Die Nachricht von der Ankunft des Hrn. F. Rogier bestätigt unsere Meinung. In seinen Depeschen ist von dem Prinzen nicht die

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von London und Paris seyen, was die Wahl eines Staat’ Oberhaupts betrifft, ganz einverstanden; er hat der Krieg sey dem Ausbruche nahe. Wenn Koburg mit den Vortheilen, von denen die Rede gewesen is anzubieten, woher soll dann ein Krieg kommen? Wir glauben der Vorschlag, dem Prinzen Leopold die Krone anzubieten, nicht so wohl von jenen Kabinetten, als vielmehr von unsen Ministerium ausgegangen. Ein solcher Vorschlag mußte in Lo don gefallen, aber wir sehen nicht ab, was Frankreich dabei ein Interesse sinden kann? Ist es nun entschieden, daß ma zu den Waffen greifen muß? Oder spricht man nur so, um un Geld abzulocken? Wenn Frankreich es mit den übrigen Mäch ten häͤlt, ist es freilich wahrscheinlich, daß die Gewal über unser Schicksal entscheiden wird. Aber trotz dem ij der Krieg vielleicht so nahe nicht. Unser Ministerium liebe den Kampf nicht, es schickt lieber Couriere als Kanonen. Wän Belgien so groß als Frankreich, würde das Ministerium gerad wie das des Hrn. Périer handeln; so aber wird es von den Er eignissen fortgerissen werden.

Endlich ist es unserer Association gelungen, auch im Luxen burgischen, und zwar zunächst in Arlon, einen Tumult und ein Plünderung zu veranlassen. Die Wohnungen des Controlleug Desprez und des Stadtpfarrers wurden dazu ausersehen, und am 5ten d. ist der Plan ausgeführt worden. Der Pfearrer i nach der Festung Luxemburg geflüchtet. .6

a n n Pp onl 9. . , n. 11. April. In der Sitzung der Reichstage

aber hinzugefügg Wie paßt das zusammen

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Warschau,

des Landboten von Wielun wurde, ungeachtet der Einsprüche welche sein Mitbewerber Maslowski gegen die Gültigkeit derset ben machte, dennoch bestätigt. Der Gewahlte war F. Suchocki Hierauf folgten weitläuftige Diskussionen hinsichtlich der Besti⸗ tigung der Wahl des Ministers des Innern, B. Niemojowski zum Landboten von Warta. Einige von den Mitgliedern de Landboten⸗Kammer, namentlich Klimontowicz und Mazur⸗ kiewicz, stellten es als nothwendig dar, daß, da die Wahl des Finan Ministers zum Deputirten des 8ten Bezirks der Hauptstadt Warn schau für ungültig erklärt worden, ein Gleiches auch mit der vor liegenden Wahl geschehen müsse. Andere Mitglieder der Land⸗ boten⸗Kammer, unter ihnen Swirski, Johann Ledochowski und Zwierkowski, behaupteten, daß das organische Statut der Kam⸗ mer nicht die Constitution verändern könne, die im Art. 63 und 101 die Minister von dem Recht der Repräsentation nich ausschließe. Der Senats⸗Präsident, Kastellan Nakwaski, und der Marschall der Landboten⸗Kammer unterstützten diese Behauptung. Das Resultat der Abstimmung zeigte, daß 21 Landboten und Deputirten für und 20 gegen Beibehal⸗ tung der Wahl, eben so 6 Senatoren dafür und 3 dagegen wa ren. Auch die Wahl des stellvertretenden Ministers der auswär tigen Angelegenheiten, Grafen Gustav Malachowski, zum Lande⸗ boten des Distrikts von Szydlowiec, wurde ebenfalls beibehalten. Hinsichtlich des Fr. Chomentowski aber, der zum zweitenmal verg der Stadt Sandomir zum Deputirten gewählt worden war, ver⸗ fügten die Kammern auf Anlaß eines von dem Professor an der Schule von Sandomir und Assessor der Gemeinde⸗Versammlung, Bartoszewicz, gemachten Einwurfs, daß jener Deputirte inner halb 15 Tagen sich über den erforderlichen Besitz von unbeweg⸗ lichen Gütern ausweisen sollte, und behielten sich ihre Entsches⸗

Nachdem diese Wahlbestätigungen beendigt waren, trug der Re⸗ präsentant Gawrouski darauf an, die Vorlegung des Budgete zu beschleunigen, um so mehr, als der vierzehntägige Termin, den man dazu bestimmt, schon längst verflossen sey, und daß der Fe⸗ nanz⸗Minister über den für das erste Quartal ihm bewilligte Kredit Rechenschaft ablegen solle. Wisniewski, der den letzten Antrag unterstützte, berief sich auf das Beispiel des Fürsten Lubecki, welcher, als früherer Finanz⸗Minister, zu jeder Zeit bereit gewesen sey, Rechenschaft abzulegen. In Er⸗ wiederung darauf versicherte ihm der Finanz⸗Minister, daß er die Hoffnung hege, nach dem Verlust des betrauerten Mine⸗ sters die Trauernden zu trösten. Nächstdem wurde (wie schon gestern erwähnt) beschlossen, dem Gouverneur der Hauptstadt durch die National⸗Regierung vermerken zu lassen, daß er nicht die Gränzen der ihm übertragenen Gewalt überschreiten solle. Im weiteren Verfolg der Berathungen gingen die Kammern zur Diskussion über den zweiten Artikel des Gesetz⸗Entwurfs hin⸗ sichtlich Verleihung von National⸗Gütern als Grund⸗Eigenthum an die Bauern über, der nach der Abfassung des Deputirten Sza⸗ niecki angenommen wurde. Der Minister des Innern, als Landbote von Warta, erklärte sich gegen die Ansicht des Staats⸗ Raths Brockt, welcher die den Reichstags⸗Kommissionen von Seiten der Regierung vorgelegte Abfassung unterstützte, wonach die Bauern sich einer in der Folge vorzunehmenden neuen Re⸗ gulirung der liegenden Gründe unterwerfen sollten.

Es heißt hier, daß der General Skrzynecki in Siedlet eingerückt sey; der Frei⸗Corps⸗Befehlshaber, Zaliwski, der vom Generalissimus zum Oberst⸗Lieutenant ernannt worden ist, hat,

Liw geführt. 294 Dänemark. hais 882 Kopenhagen, 15. April. Der Commandeur der Leib⸗ garde zu Pferde, Prinz Friedrich Wilhelm Carl Ludwig zu Hessen⸗ Philippsthal Barchfeldt, ist zum Chef der Landkadetten⸗Akademit, der Herzog Karl v. Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburzg zum Capitain à la Suite im Oldenburgischen Infanterie⸗Regs⸗ mente und dessen Bruder, der Prinz Friedrich, zum Rittmeister à la Suite im leichten Leib⸗Dragoner⸗Regimente ernannt worden. Es heißt, daß an die Stelle des ö— von Glücksburg der Prinz Wilhelm v. Hessen⸗Philippsthal das Kommando übct das Holsteinsche Kontingent erhalten werde. Das Kieler Korrespondenzblattmeldet aus Rendsburg, Anfang Aprils: „Der Kanzleirath Lornsen, welcher noch imm auf der Hauptwache gefangen gehalten wird, hat jetzt die (er laubniß erhalten, täglich einige Stunden in den Festungswerken in Begleitung einer Ordonnanz spazieren zu gehen und von 17 bis 8 Uhr Besuche anzunehmen.“

Deutschland. nn

München, 10. April. In Folge der aus Dresden einge⸗ gangenen erfreulichen Nachricht von der glücklichen Entbindung der Prinzessin Johann, werden Ihre Majestät die verwittwete Königin mit der Prinzessin Marie in kurzem eine Reise dahin

antreten. Kassel, 11. April, Abends. Die Mitglieder der Stände⸗

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Versammlung haben sich heute, am 11. April, hierselbst versam⸗

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Rede, Hr. Lebeau hat zwar im Kongreß gelagt, die Kablnet 118 6 Mitglieder, aus welchen Se.

ngland und Frankreich sich einigen, uns den Prinzen von

Kammern am Eöten d. beschäftigte man sich zunächst mit Besuf tigung der Wahlen neuer Landboten und Deputirten. Die Wanbh

gussters herbeizuführen.

dung über die Gültigkeit der Wahl bis zu jenem Termin vor.

wie die Warschauer Zeitung meldet, sein Corps bis jenseits

ubz un dchäfts Hronung, in vorbereitenden Sitzungen

zitz zur Wahl der . Königl. Hoheit der Kur⸗ st den Präsidenten und den Vice⸗Prästdenten ernennt, so wie Secretairs und dessen Stellvertreters und zur weiteren Prü⸗ g der vom Ausschuß vorläusig geprüften Legitimationen ge⸗ üten. Da letzteres Geschäft, nach den diesfälligen Bestim⸗ ngen der Geschäfts⸗Ordnung, die Eröffnung des Landtages t aufhalten kann, so ist diese, sobald die landesherrliche Er⸗

nung des Praͤfidengen und Vice⸗Präsidenten erfolgt seyn wird,

erwarten.

Luxemburg, 9. April. Se. Durchl. der Landgraf von en⸗Homburg, Militair⸗Gouverneur der Bundesfestung Luxem⸗ g, ist gestern um 4 Uhr Nachmittags hier angekommen.

Frankfurt a. M., 10. April. In der abgelaufenen bche war das Geschäft mit Staatspapieren ziemlich lebhaft dHim letzten Ergebniß den Spekulanten aufs Steigen sehr vor⸗ ilhaft. Die Besorgnisse, welche man hinsichtlich einer Com⸗

kation der politischen Verhältnisse zwischen Frankreich und

terreich unterhalten hatte, zeigten sich alle vorerst unnöthig,

8b die Reaction auf den Stand der Notirungen blieb daher

zt aus. Zwar kamen zu Anfang der Woche (am 4. April) kklich sinkende Renten⸗Course von Paris, worauf auch bei uns rere Effekten⸗Besitzer Verkäufe abschlossen und dadurch die oc. Metalliques auf 79 ¼, die 4Aproc. auf 65 ½¼, Bank⸗Actien

1092 drückten. Indessen konnte dieser Richtung bald entge⸗

gewirkt werden, da man von Wien aus gute Course und gün⸗ Handelsberichte erhielt. Obschon daher auch am folgenden ge (5. April) wieder weichende Rente⸗Notirungen bekannt den, so machte dies doch keinen Eindruck, weil man bald be⸗ schten konnte, daß sich keine reelle Abgeber zeigten, und die issiers Bedenken trugen, Engagements zu Ablieferungen auf Tag einzugehen. Alle Fonds⸗Gattungen hielten sich begehrt, wer aufs Steigen spekulirt und eingekauft hatte, sah sich in en Erwartungen nicht getäuscht, indem bei lebhafter Frage comptanten Stücke sich etwas rar machten. Man konnte für oc. Metalliques 80 ⅛, für 4proc. 66 ¼, für Actien 1115 machen. bei hielten sich aber unsere bedeutenderen Häuser meist ganz ig, indem sie wohl dem Steigen nicht recht trauten und die Mög⸗ keit eines raschen Rückfalls beim Eintreffen irgend einer ungün⸗ n Nachricht vorzugsweise im Auge hatten. Beweis dafür daß man auf fixe Lieferung nur wenig an reelle Käufer an⸗ gen konnte; ja es wurden auf ultimo Mai Aproc. Metalli⸗ s um pCt., Actien um 3 Fl., Partial um pECt. billiger, pr. comptant, geschlossen. Inzwischeu trafen am 7. April un⸗ artet die um fast 2 pCt. gestiegenen Pariser Rente⸗Course ein, worauf sich ein erneutes und anhaltendes Begehr nach erreichischen Papieren an unserer Börse beobachten ließ. Die

arse gingen dabei um circa 1 pCt. in die Höhe. Am 8.

il trat keine Aenderung ein; die Spekulanten schienen ruhig für den Augenblick entscheidenden Nachrichten aus Paris und len abwarten zu wollen. Aber der letzte Tag der Woche (9te il) ging nicht vorüber, ohne die günstigsten Resultate für die Man bemerkte gleich bei Börsen⸗Auf⸗ g ein starkes Gesuch nach den Hauptsorten Oesterreichischer kten und vernahm, daß solches in Folge mehrerer von Wien getroffenen Estafetten der Fall gewesen. Bald erfuhr man, daß Course um einige Procent besser gegangen seyen. Es ten sich darauf hier von allen Seiten Käufer für die Fonds, da es an Abgebern fehlte, so blieben die Papiere die ganze se über zu steigenden Coursen begehrt. So kam es, daß zu⸗ 5proc. Metall. auf 82 ¼, 4proc. auf 68 ⅞, Actien auf 1144, tial auf 113 und Polnische Loose auf 45 ¾ in die Höhe gin⸗ „man auch für den folgenden Tag noch ein ferneres Anzie⸗ erwartete. In den weniger couranten Oesterreichischen ats⸗Papieren, wie 2 ½proc. Metall. und Bethm. Obligationen, das Geschäft still. Preuß. 4proc. Staats⸗Schuldscheine gin⸗ etwas im Cours zurück; man folgte hierin der Berliner se. Baiersche 4proc. Obligationen hielten sich sehr begehrt, e Abgeber; man bot dafür vergebens 93 ¾. In Darmstädti⸗ und Badischen Loosen war der Umsatz nur gering, beide kten ruhen meist in festen Händen. Die Holländischen Fonds upteten sich ohne Aenderung auf dem jüngst angegebenen urs. Im Bereiche des Wechselhandels war es letzte Woche etwas lebhaft; Amsterdam, Paris und Berlin hielten sich hrt; die übrigen Devisen waren eher ausgeboten, als begehrt. tee Diskonto⸗Briefe finden zu 2 ½⅞ pCt. pr. Jahr Käufer. Nachschrift. In Folge der heute um 2 pECt. steigend ommenen Französischen Rente und der weiteren günstigen chrichten aus Wien, gingen die Oesterreichischen Effekten seit In um 4, ja 4 ½ p Et. hinauf. Reelle Ankäufe fanden

ch nur wenig statt. ea 2 Ind. h Italie n. un n em n

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Turin, 2. April. In den letztverflossenen Tagen sind die ber⸗Anfalle, so wie die Symptome der Krankheit des Königs, weitem milder geworden. Die verwichene Nacht war ruhig. n hofft, die gegenwärtige Besserung wird fortschreitend und Dauer seyn.

Bologna, 2. April. Hier ist unterm 26. v. M. nachstehende anntmachung erschienen: „Wir Karl Oppizzoni, Kardinal der Römischen Kirche, Diakon von St. Bernardo alle Terme, Erz⸗ hof von Bologna, und Sr. Heiligkeit Papst Gregor XVI. Le⸗ a Latere in den vier Legationen von Bologna, Ferrara, i und Ravenna. Zufolge der wohlwollenden und milden fügungen Sr. Heiligkeit, welche in Höchstdero Bekanntma⸗ g vom 18. Februar d. J. ausgedrückt sind, und der Uns Staats⸗Sekretariate zugefertigten ferneren Instructionen, er⸗ en Wir anmit alle die Administrations⸗ und Regierungs⸗ ,welche von der gewesenen unrechtmäßigen Regierung wah⸗ der revolutionnairen Epoche vorgenommen worden sind, für und nichtig. Ausgenommen davon sind jedoch die unter vat⸗Personen abgeschlossenen Kontrakte, die Testamente und gefällten Urtheile der Gerichte; ferner wird die Verordnung Betreff der Verminderung des Salzpreises aufrecht erhalten, m diese Preisverminderung bereits durch eine unterm 19ten rruar erlassene Kundmachung des Päpstlichen Schatzmeisters fügt worden war. Eben so wird der in den respektiven Pro⸗ en dermalen vPE jedoch nur provisorisch, ehalten, und obgleich Wir davon unterrichtet sind, daß der ige Vater, welcher seine väterliche Fürsorge auch über diesen ressanten Finanz⸗Gegenstand ausdehnt, bereits nützliche und heilhafte Verbesserungen und Modificationen mit gedachtem ife vorzunehmen verordnet hat, so halten Wir es doch bis in, wo dieselben auch hier bekannt gemacht und in Kraft wer⸗ gesetzt werden, für erforderlich, jede Neuerung zu unterlas⸗ die, weil sie nur vorübergehend und momentan seyn würde,

Handel und Wandel nur Störung und Nachtheil bringen

es wird nunmehr, in Folge der Bestimmungen der

E111ö16165 8 11“ 11.“ könnte. Da wir von dem lebhaftesten Verlangen beseelt sind, die verschiedenen Zweige der öffentlichen Verwaltung allen jenen Verbesserungen zu unterwerfen, welche die öffentliche wie die Privat⸗Wohlfahrt am wirksamsten zu fördern geeignet seyn dürften, und da Unser ganzes Augenmerk auf dieses hochwich⸗ tige Ziel hin gerichtet ist, so haben Wir sowohl in hiesiger Pro⸗ vinz wie in den andern Uns untergebenen Provinzen eine Re⸗ gierungs⸗Kommission errichtet, in welcher die respektiven Dele⸗ 1S. den Vorsitz führen, und welchen die Regierung, wie die

kerwaltung derselben, übertragen sind. Zu gleicher Zeit haben Wir Uns mit einer Konsulta für die vier Legationen umgeben, welche in selbiger durch eben so viele Mitglieder vertreten wer⸗ den, damit Wir mit dem Beistande ihrer Einsichten und Rath⸗ schläge die öffentlichen und Privat⸗Vedürfnisse besser kennen und befriedigen lernen, und nicht minder von der Allerhöchsten Huld und Milde des heiligen Vaters diejenigen wohlthätigen und er⸗ sprießlichen Maaßregeln erbitten können, welche von dem gemein⸗ samen Wunsche der Bevölkerung begehrt werden. Aus dem Apostolischen Palaste der Legation. K. Oppizzoni. L. Zec⸗ chini, General⸗Secretair.“

Zu Mitgliedern der obgedachten Regierungs⸗Kommission für die Legation von Bologna sind ernannt worden: Die Herren Conte Cesare Alessandro Scarselli, Delegat; Marchese Valerio Boschi, Marchese Guido Luigi Pepoli, Conte Giovanni Massei, Conte Alessandro Gamberini, Advokat, Antonio Gherardi, Advokat. Zu Mitgliedern der Konsulta für die vier Legationen: Conte

Cavaliere Luigi Salina für Bologna, Conte Antonio Avogli⸗

Trotti für Ferrara, Conte Giovanni Lovatelli für Ravenna, Marchese Baldassare Romagnoli, von Cesena, für Forli. Beide Behörden sind bereits in Function getreten.

Der Kardinal Oppizzoni hat ferner eine Bekanntmachung in 47 Artikeln erlassen, wodurch provisorisch mehrere Reformen im Gange und in der Handhabung der Civil⸗ und Kriminal⸗Justiz angeordnet werden.

Die Gazetta di Bologna vom 29. März enthält fol⸗ gende Bekanntmachung Sr. Eminenz des Kardinal⸗Staats⸗ Secretairs Bernetti: „Thomas Bernetti, Kardinal der heiligen Römischen Kirche, Diakon von San Cesareo, provisorischer Staats⸗Secretair Sr. Heiligkeit des Papstes Gregor XVI. Die heilige Sache der Religion und des Thrones hat unter uns triumphirt und wird stets obsiegen, weil sie von Gott immer ge⸗ gen die Anstrengungen der Ruchlosigkeit und des Aufruhrs be⸗ schützt wird. Mögen sich nun Alle einmal überzeugen, daß die weltliche Souverainetät des Oberhauptes der Kirche heilig und unverletzlich ist; daß jeder Potentat von Europa stets der Be⸗ schützer und Vertheidiger der Rechte und der Unabhängigkeit die⸗ ses Oberhauptes seyn wird; daß hierüber feierliche Traktate und stipulirte Garantieen bestehen, und daß folglich, da die Staaten des heiligen Stuhles gegen jeden auswärtigen Angriff geschützt sind, die Rebellionen und die Bestrebungen der Anarchie um so mehr stets wirkungslos gegen dieselben seyn werden. Von dieser Wahrheit mögen sich die Störer der öffentlichen Ordnung überzeugen, und ein für alle Mal den Beweis dafür in den tapfern Heerschaaren des erhabenen Kaisers und apostoli⸗ schen Königs finden, welcher kaum die Stimme des bedrängten Stellvertreters Jesu Christi vernahm, als Er Ihm sogleich zu Hülfe eilte, um die Ihm zugefügten Unbilden zu rächen, die Rebellen wieder zum Gehorsam zurückzuführen, und in den von den Gewaltthätigkeiten und den Vorspiegelungen einer lichtscheuen Faction zerrütteten Provinzen die Ruhe und den Frieden wieder⸗ herzustellen. Die väterliche Regierung des heiligen Stuhles, un⸗ ter welcher unsere Väter eine lange Reihe von Jahrhunderten hindurch friedlich und glücklich lebten, wird nun in den Provin⸗ zen wiederhergestellt, welche die Rebellion durch die Anwesenheit der habgierigen und von böser Tücke erfüllten Horden zerrüttet hatte. Der Papst, den uns Gott in seiner Barmherzigkeit ge⸗ schenkt hat, ist nur darauf bedacht, die tiefen Spuren der Uebel, welche die ephemere Herrschaft der Revolution allenthal⸗ ben zurückgelassen hat, zu vertilgen. Die Provinzen, welche der Himmel vor der Geißel bewahrte, haben das Herz des Vaters kennen und die emsige Fürsorge des Regenten bewundern gelernt. Wenige Tage seiner liebreichen und wachsamen Regierung haben hingereicht, um Allen eine unbegränzte Ergebenheit und eine un⸗ wandelbare Anhänglichkeit an denselben einzuflößen. Nun ist auch für die anderen Provinzen der Augenblick gekommen, dieses Glückes theilhaftig zu werden und dieselbe Ver⸗ ehrung, dieselbe Zuneigung für den heiligen Vater zu fas⸗ sen. Der heilige Vater, eifrig beflissen, dasjenige, was Er Seinen Völkern verheißt, zu erfüllen, beschäftigt Sich angele⸗ gentlichst damit, die Bedürfnisse derselben zu erforschen, um sie durch diejenigen heilsamen Maaßregeln zu befriedigen, welche Er in Seiner Großmuth und Weisheit zum Wohle aller zum Theil bereits beschlossen hat, und zum Theil sogleich, nachdem Er ge⸗ nauere Kenntniß über die besonderen Umstände und Oertlichkei⸗ ten erhalten haben wird, demgemäß beschließen und anordnen wird. Eine neue Epoche beginnt! Die durch die beklagens⸗ werthen Ereignisse so sehr verringerten Mittel wird die Regie⸗ rung durch um so größere Aufopferungen ersetzen, als sle zur schleunigen Beförderung des Staatswohls geeignet seyn werden. Zu einem so heiligen Zwecke mitzuwirken, wird sich Niemand weigern, und sich hiedurch solgsam gegen die Vorschriften der Obrigkeit, die Ordnung beobachtend und würdig beweisen, zu den glücklichen Unterthanen eines Papstes zu gehören, der nur über die Herzen derselben zu herrschen wünscht. Gegeben in dem Staats⸗Secretariate am 23. März 1831. Th. Kardinal Ber⸗ netti.“

Rom, 2. April. Der Papst hat den Kardinal Marco h Catalan zum Mitglied der Congregation für die Prüfung der Bischöfe ernannt.

Am verwichenen Mittwoch ertheilte Se. Heiligkeit nach ge⸗ haltener Messe von dem Balkon des Quirinals herab dem auf dem Platze in großer Anzahl versammelten Volke den Segen und vollzog, dem Herkommen gemäß, an 12 pilgernden Priestern ver⸗ schiedener Nationen die Fußwaschung.

In einem, von der Allgemeinen Zeitung mitgetheil⸗ ten Schreiben aus Rom vom 31. März heißt es: „Die Inter⸗ vention der Oesterreicher zeigt bereits ihre volle Wirkung. Alle Dinge kehren in ihren vorigen Zustand zurück. Die milden und wahrhaft edlen Gesinnungen des heiligen Vaters werden nun erst ans Licht kommen. Wenn er auch keine Rebellen in Aem⸗ tern und Penstonsbesitz lassen kann (wie in der von dem Kar⸗ dinal Benvenuti mit mehreren Revolutionshäuptern abgeschlosse⸗ nen, aber bekanntlich vom Papst nicht genehmigten Capitulation bestimmt war), so wird doch eine allgemeine Amnestie verkün⸗ digt werden, mit Ausnahme nur für die Militair⸗Chefs und die⸗ jenigen, welche den Papst entsetzt hatten. Diese aber wird man schwerlich im Lande zu behalten suchen. Noch glänzender aber zeigt sich der reine, hohe Geist Gregor's XVI. in den Versiche⸗ rungen, die er gegeben, daß sein ernster Wille sey, die Lage der

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ihm untergebenen Länder von Grund aus zu verbessern. Trotz

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einer starken Oppofltion, heißt es, werden Deputirte aus den bedeutendsten Ortschaften einberufen, und die wichtigsten Konzes⸗ stonen sollen ihnen zugestanden werden. Dies ist freilich das wahre Mittel, das Land vor neuen Revolutionen zu bewahren. 39 sehr kompromittirte Theilnehmer der Revolution sollen sich nach

Korfu eingeschifft haben, und der überlebende Sohn von Louis

Buonaparte sich unter ihnen befinden. Unterdessen sich die Dinge

so in der Romagna umgestalteten, blieb in den Marken eine leicht vorauszusehende Reaction nicht aus. In Macerata ereignete sich die entschiedenste Contre⸗Revolution; das Landvolk wollte stürmen und plündern, hätte man nicht sofort die päpstliche Kokarde und Fahne aufgesteckt. Eben so verhielt es sich in den Umgegenden. Der General Sutterman ist hier endlich angekommen. Die Feierlichkeiten der heiligen Woche haben bereits begonnen, aber wie wir vorausgesagt, nicht mit dem gewöhnlichen Glanze. Alle Functionen finden im Quirinal und nicht im Vatikan statt; auch den Charwochen⸗Gesang hörten wir gestern in der päpstlichen Kapelle, statt in der Sistina. Alles festliche Ansehen ist verschwunden, sogar das Wetter ist regnicht, schlechter als im Winter; und das in südlichen Ländern bei Festtagen so beliebte Abfeuern von Schwärmern, Kanonenschlägen sc. ist für Ostern auf das strengste verboten. Gestern, gerade als die Feierlichkeiten begannen, ward Rom noch durch eine gräßliche That mit Entsetzen erfüllt. Ein heüchete Geistlicher, Benefiziat von St. Peter, Namens D. Filippo Savioli, hatte eben in der Chiesa nuova begonnen, die Messe zu lesen, als ein Mensch auf den Altar stürzte, und ihn mit drei Dolchstichen niederstreckte. Der Elende ward auf der Stelle verhaftet; es war ein Wahnsinniger. Die Wunden, hofft man heut, werden nicht tödtlich seyn. Die Kirche ward sogleich bis zur erneuerten reinigenden Einsegnung geschlossen.“

Das genannte Blatt meldet von der Italiäni⸗ schen Gränze, 7. April. „Der größte Theil von Sercogna⸗ ni's Corps legte am 30. März zu Spoleto die Waffen nebst der dreifarbigen Kokarde ab und wurde durch einen Päpstlichen Haupt⸗ mann nach den Marken eskortirt. Der übrige Theil von Ser⸗ cognani's Schaar, welcher bei Terni gestanden, wurde am fol⸗ genden Tage, nach gleichfalls abgelegten Waffen, zu Spoleto er⸗ wartet. Die zu Modena niedergesetzte Militair⸗Kommissien verurtheilte am 28. März drei Theilnehmer an der Insurrection, die freiwillig in Modena zurückgeblieben waren, zum Galgen, mit Confiscation ihres Vermögens, empfahl sie indessen der Gnade des Herzogs. Dieser veränderte durch Reskript vom 29sten die Todesstrafe in zwölfjährige Arbeit auf den Galeeren. Zucchi ist mit seinen Gefährten nach Venedig gebracht worden.“

Inland.

Berlin, 15. April. Die Universität zu Königsberg feierte am 10ten d. das Fest des Prorektorwechsels, indem der Konsistorialrath Dr. Rhesa, nach einer lateinischen Rede im großen akademischen Hörsaale, das Prorektorat dem Tribunals⸗ rath Professor Dr. Schweikart übertrug.

Nachrichten aus Memel vom 10ten d. M. melden, daß die Kaiserl. Russischen Truppen, welche am 5ten d. M. spät des Abends Polangen verlassen und sich nach Memel zurückgezogen hatten, nach einigen Tagen von da wiederum abgegangen sind, sich bei Heiligenstadt mit einigen Hundert aus Kurland gesam⸗ melten Waldwächtern und mit dem dort außerdem noch ange⸗ kommenen Militair vereinigt und Polangen, welches nur von wenigen Insurgenten besetzt gewesen ist, angegriffen haben. Es ist ihnen auch gelungen, die Rebellen zu verjagen und eini Gefangene zu machen. Zwei Insurgenten, darunter einer ih Anführer, wurden getödtet. Nach Ausstellung eines Pikets ben die Kaiserl. Russischen Truppen Polangen wieder vexkesseh um sich mit der aus Kurland angekommenen Hülfs⸗Mannsche zu vereinigen. Darauf sind sie abermals zurückgekehrt. h. auf dem Wege nach Polangen die Insurgenten getroffsit. t nach einem hartnäckigen Kampfe, in den Ort zurückg. auch dort angegriffen und, nachdem Polangen von al in Flammen stand, vollkommen zerstreut. Es solleni 1— Empörer gefallen seyn, die Russen dagegen nur einige Toödt gegen 20 Verwundete haben. Der Gränz⸗Ort Polangen ist bis auf wenige Häuser abgebrannt, und die Bewohner, die Alles ver⸗ loren haben, sind auf das Preußische Gebiet geflüchtet. Zu ih⸗ rer vorläufigen Unterstützung hat am 9ten d. M. in Memel an der Börse eine Subscription stattgefunden, deren Ertrag zur Be⸗ schaffung des nöthigsten Lebens⸗Unterhalts verwandt worden ist. Die Communication mit Rußland ist durch die Wiederein⸗ nahme Polangens hergestellt.

Zu Libau ist, denselben Nachrichten zufolge, nachste⸗ hende Bekanntmachung erschienen:

„Zufolge offizieller Anzeigen und anderweitiger, so eben ein⸗ gegangener, zuverlässiger Nachrichten, wird der Gränzort Polan⸗ gen und die ganze Umgegend von Libau, gegen den Andrang derLitthauischen Insurgenten durch eine bewaffnete, aus verschiedenen Abtheilungen zusammengesetzte Macht von ungefahr 1200 Mann beschirmt, hiernächst ein Truppen⸗Corps von 4000 Mann, welches durch die väterliche Huld unseres Allergnadigsten Herrn und Kai⸗ sers lediglich zum Schutze des Kurländischen Gouvernements be⸗ stimmt ist, in Riga baldigst eintreffen und seinen weitern An⸗ marsch ohne Aufenthalt fortsetzen, endlich auch eine Heeres⸗Macht von 11,000 Mann von Dünaburg aus ins Litthauische Gouver⸗ nement zur Unterdrückung der Insurrection sofort aufbrechen; als welche erfreuliche Kunde den Einwohnern Libaus hierdurch zur Kenntniß gebracht wird.

Libau, den 26. März (7. April) 1831. .

(Gez.) H. J. Fölsch, Bürgermeister.“

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Am 12ten d. M. Abends 6 Uhr beschloß üheeg in Folge 8 eines Schlagflusses, im 65sten Jahre, sein gehaltvolles segen

reiches Leben, der Kaufmann Herr Jean Paul Humbert,

Secretair der General⸗Versammlung des unterzeichneten Konsi⸗ storiums, Rendant der Gesellschaft zur Versorgung der Französi⸗ schen Haus⸗Armen mit freier Feuerung, Inhaber des eiserner Kreuzes am üben Bande.

Würdiger Nachfolger des verewigten Stadtrathes Barthe⸗ lemy, war er gleich diesem, eben so thätig für unsere gute Stadt als für die Kirche seiner Väter. Mit dem Vertrauen seiner Mitbürger beehrt, wurde er, nach Einführung der Städte⸗Ordnung vom 19. November 1808, zun Vorsteher der Wohllöbl. Stadt⸗Verordneten⸗ Versammlung ge⸗ wählt und stand diesem wichtigen Posten eine Reihe von Jah⸗ ren mit Eifer und Umsicht vor. 8 In jenen unvergeßlichen Tagen des Jahres 1813, als nur ein Sinm alle unsere Mitbürger für König und Vaterland be⸗

lebte, bewährte sich auch Humberts rastlose Thätigkeit. In An⸗