Der Assisenhof verurtheilte gestern den verantwortlichen Re⸗ dacteur der Quotidienne, Herrn von Brian, wegen eines in der Nummer vom 14. Februar enthaltenen, die Todten⸗Feier für den Herzog von Berry betreffenden Artikels, in welchem er, laut der Anklage, zu Haß und Verachtung gegen die Regierung und zum Umsturz derselben aufgereizt haben soll, zu einer Geldbuße von 8000 Fr. und zu sechsmonatlichem Gefängnisse. Bekanntlich wurde Herr von Brian, wegen früherer Preß⸗Vergehen, bereits von dem Pairs⸗Hofe und von den Assisen zu 10monatlichem Gefaͤngnisse verurtheilt, so daß er jetzt zusammen 1 Jahr und ¹ Monate in Ste. Pelagie, wo er sich schon seit mehreren Mo⸗ naten befindet, abzusitzen hat. Einer von der hiesigen Präfektur ausgegangenen Anzeige zufolge, wird die Statue Napoleon's am 4. Mai, als an dessen Todes⸗Tage, wieder an ihren alten Platz auf die Säule des Ven⸗ dome⸗Platzes gestellt und das dazu erforderliche Gerüst bereits nach dem 15ten d. M. errichtet werden. Herr Godde, erster der Stadt Paris, ist mit der Leitung der Arbeiten beauf⸗ ragt.
Der Indicateur de Bordeaux meldet aus Tou⸗
louse vom 3. April, daß in Arlos 3000 für den Transport nach dem Spanischen Gebiete bestimmte Gewehre in Beschlag genommen worden sind. MNiachrichten aus Lille zufolge, kommen täglich Flücht⸗ linge aus Belgien, namentlich wohlhabende Fabrik⸗Besitzer mit ihren Familien, dort an. Auch Herr Gelhand⸗Delafaille, früher Mitglied der Generalstaaten und zuletzt Befehlshaber der Ant⸗ werpener Bürgergarde, ist daselbst eingetroffen.
Das Journal des Doébats theilt seinen Abonnenten in zwei außerordentlichen Beilagen die Vorrede zu dem in einigen Tagen erscheinenden neuesten Werke des Vicomte von Chateau⸗ briand: „Etudes ou discours historiques“ mit, das den Be⸗ schluß der Ausgabe der vollständigen Werke dieses Schriftstellers bilden soll. b
Paris, 11. April. Gestern war der Minister⸗Rath bei
Herrn Castmir Perier versammelt. Die gestrigen Nummern der Quotidienne und des Nouveau Journal de Paris sind auf der Post in Beschlag genommen worden, die erstere wegen eines Artikels über die neue Verur⸗ theilung ihres Haupt⸗Redacteurs, das letztere wegen eines Arti⸗ kels über den General⸗Prokurator, Herrn Perstl.
Wie das Journal du Commerce meldet, so sind aber— mals 60 Deputirte der National⸗Subscription für die Anleihe von 120 Millionen beigetreten. Der Präsident des Rechnungs⸗ hofes, Marquis von Barbé⸗Marbois, hat 15,000 Fr. unterzeich⸗ net und diese Summe dem Banquier J. Lefebvre sogleich über⸗ sandt, ohne das Resultat des ganzen Unternehmens abzuwarten. Aus Rouen hat man bereits Nachrichten, daß auch dort diese Eubsecription vielen Beifall findet, und daß bereits eine Menge von Bürgern Summen unterzeichnet haben.
Die Artilleristen der National⸗Garde nehmen jetzt an dem Wachtdienste im Palais⸗Royal Theil.
Das Zeugen⸗Verhör in dem gegenwärtig vor den Assiser schwebenden Prozesse gegen, mehrere Studenten und Artilleristen der National⸗Garde, die einer Verschwörung gegen den Staat angeklagt sind, wurde gestern fortgesetzt und wird heute wahr⸗ scheinlich beendigt werden.
Großbritanien und Irland.
seit 18 Jahren befinde. Herr Corver Hooft und andere Mit⸗ glieder außerten vornehmlich ihre Bedenklichkeiten für den Fall, daß die freiwillige Anleihe nicht gelänge und die Regierung sich genöthigt sähe, zu der andern von ihr vorgeschlagenen Maaßre⸗ gel, einem gezwungenen Anlehn, zu schreiten. Man sprach in⸗ zwischen die Hoffnung aus, daß der patriotische Sinn der Ein⸗ wohner es zu dieser Alternative nicht würde kommen lassen. Hr. Warin wiederholte auch in Bezug auf das vorliegende Gesetz die früher geführte Beschwerde, daß darin noch vom Königreiche der Niederlande die Rede sey, als ob gar keine Veränderung vorgefallen wäre. Was die von Herrn Luzac erwähnte Ver⸗ pflanzung eines Oranischen Zweiges auf Belgischen Boden be⸗ treffe, so müsse man sich, wiewohl er das Wünschenswerthe ei⸗ nes solchen Ereignisses dahingestellt lassen wolle, doch in der That in Acht nehmen, die große Masse guter und ruhiger Ein⸗
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London, 9. April. Im hentigen Courier liest man:
„Es heißt, daß die Familie Karls X. binnen kurzem England verlassen werde, und zwar in Folge gewisser Aufschlüsse, welche in Bezug auf die Agenten dieser Familie stattgefunden haben. Dem Vernehmen nach, wird sie sich nach Spanien begeben.“
Das Hof⸗Journal aäͤußert: „Neuerdings sind der Re⸗ gierung von Seiten des Französischen Kabinets die wiederholten Zustcherungen seiner friedlichen Gesinnung zugekommen.“ Die gesetzgebende Versammlung von Jamaika hat am 17. Februgre d. J. den Beschluß gefaßt, den Gouverneur in einer Botschaft zu ersuchen, sich bei der Britischen Regierung dahin zu verwenden, daß diese den Israelitischen Einwohnern von Ja⸗ matka gleiche Rechte mit den christlichen ertheile. Dem Cou⸗ rier, zufolge wird dieser Gegenstand am 14ten d. M. im Bri⸗ tischen Unterhause zur Sprache kommen.
Miederland e.
Aus dem Haag, 12. April. Zweite Kammer der Generalstaaten. Sitzung vom 9ten. Ueber das Gesetz wegen Ausschreibung einer freiwilligen Anleihe à 42 Millionen Gulden, ließen sich fast sämmtliche Mitglieder vernehmen. Hr. van Nes sagte unter Anderm, daß diese freiwillige Anleihe eben so sehr die Genehmigung der Kammer verdiene, als das Gesetz wegen Antieipando⸗Zahlung der Personal⸗Steuer. Inzwischen scheine es ihm, daß es unter der Würde der Regierung sey, ei⸗ nen Theil des Grundsteuer⸗Einkommens unwiderruflich zur Ein⸗ lösung und Zinsenzahlung der gegenwärtigen Anleihe festzustellen, da diese Bestimmung ganz unnütz sey. Nächstdem glaube er, hätte der Betrag der Anleihe lieber auf 25 Millionen festgesetzt werden sollen, da man zugegeben habe, daß diese Summe zur Befriedigung der dringendsten Bedürfnisse hinreichend sey. Dies ware auch um so eher zu wünschen gewesen, als das Schwert noch nicht aus der Scheide gezogen worden und der Krieg viel⸗ leicht noch vermieden werden konne. Bei dieser Gelegenheit müsse er (der Redner) den Ministern offen und ernstlich erkla⸗ ren, daß die Nation sehnsuchtsvoll nach der so höchst nothwen⸗ digen Vereinfachung der Landes⸗Verwaltung blicke, und müsse er auch auf die baldige Vorlegung eines neuen Grundgesetzes nach wie vor dringen. Der Oranische Thron habe in den letz⸗ ten Monaten nicht auf dem Grundgesetze, sondern auf dem Ver⸗ trauen des Volkes geruht, und die Vertreter dieses Volkes wür⸗ den einstmals die verderblichen Folgen ihrer Handlungsweise erkennen, falls sie es sich unwiderruflich zur Regel machen wollten, der Regierung ein blindes Vertrauen zu schenken. Schließlich sagte der Redner, daß, wiewohl man in Nord⸗Nie⸗ derland allgemein nichts so sehr als eine gänzliche Trennung von Belgien wünsche, die Einwohner Nord⸗Niederlands doch fort⸗ während sehen müßten, daß Belgier in militairischen und poli⸗ tischen Verhältnissen beschäftigt, und daß an Krieger eines ihnen fremd gewordenen Volkes Nicht⸗Aktivitäts⸗Besoldungen bewilligt werden. Herr Luzac äußerte sein Verlangen nach einer baldi⸗ gen Reviston des Grundgesetzes und gab die Hoffnung zu erken⸗ nen, daß, da der Minister gesagt habe, die Trennung von Bel⸗ gien mache den Grund der jetzt im Gange seyenden Unterhand⸗ lungen aus, keinZweig vom Königlichen Stamme getrennt und auf den undankbaren Boden Belgiens verpflanzt werden würde. In Bezug auf die Revision der Gesetzbücher, sagte der Redner, es sey für das Glück des Volkes nothwendig, es sobald als moöglich in den Genuß fester Institutionen zu setzen und es von dem provisorischen Zustande zu befreien, in welchem es sich nun
wohner von Belgien mit dem Haufen von Aufrührern zu ver⸗ mischen, der jetzt dort am Ruder sey. Herr van Sytzama sagte, er bitte die Regierung eben so wohlmeinend als dringend, die zu ihrer Verfügung gestellt werdenden Gelder mit achter Sparsamkeit zu verwenden. Er gab sodamm den Wunsch zu er⸗ kennen, daß die Regierung so bald als möglich dem Stand der Dinge, in welchem man sich jetzt befinde, ein Ende machen möge. Seiner Meinung nach, sey es rathsamer, den Belgiern einige Millionen Geldes zuzugeben, als so viele Summen zum kostspieligen Unterhalte eines Heeres aufzuopfern und doch da⸗ mit nicht weiter zu kommen. Herr Donker Curtius war der Ansicht, daß der gegenwärtige Augenblick der ungünstigste sey, um eine Anleihe zu eröffnen, deren Ertrag noch größer ware, als das augenblickliche Bedürfniß es nöthig machte; man sollte daher die Summe auf 25, höchstens 30 Millionen beschränken. In demselben Sinne äußerte sich Herr van Asch van Wyck. Herr Frets dagegen ließ sich in ministeriellem Sinne verneh⸗ men. „Aus den Mittheilungen“, sagte er, „die uns der Minister der auswärtigen Angelegenheiten kürzlich gemacht, geht zur Ge⸗ nüge hervor, daß von unserer Seite ausschließlich im Interesse des alten Niederlands unterhandelt wird, und daß damit auch nicht im ent⸗ ferntesten der Plan verbunden sey, die südlichen Provinzen wie⸗ der zu erobern; im Gegentheile gehen alle Bestrebungen dahin,
das alte Grundgebiet mit aller Macht gegen Angriffe zu sichern,
die dagegen gerichtet werden könnten. Es wird Alles angewandt, um die Bedingungen der Tremung, denen der Koͤnig beigetreten ist, zur Ausführung zu bringen. Darum hat auch die Nation keinen Grund, Mißtrauen zu hegen; vielmehr glaube ich, daß sie sich nach solchen Versicherungen über die bereits gebrachten Opfer eben so wenig beklagen werde, als über diejenigen, die noch von ihr erheischt werden dürften.“ Schließlich äußerte der Redner, daß er es für unzeitig halte, jetzt über Veränderungen im Grund⸗ gesetze sich auszulassen; sobald diese vorgeschlagen werden sollten, und er hoffe, daß es bald geschehen werde, denke er übrigens auch den Beweis zu führen, daß er nicht etwa ein unbedingtes blindes Ver⸗ trauen in alle Maaßregeln der Regierung verlange. Hr. Beelaerts van Blokland antwortete auf die Bemerkung des Hrn. Warin, daß der König keinen andern Titel, als den eines Königs der Niederlande annehmen könne. Vor dem Schlusse der Bebatte nahm der Finanz⸗Minister das Wort und vertheidigte in einer ausführlichen Rede das vorgeschlagene Gesetz gegen alle die von den Mitgliedern erhobenen Bedenken. Hinsichtlich der im Staatshaushalte zu machenden Einschränkungen, sagte er, könne er die zufriedenstellendsten Versicherungen geben, indem die mit diesem Gegenstande beschäftigte Kommission einen Theil ihrer Arbeit bereits dem Könige vorgelegt habe. Erst am gestri⸗ gen Tage habe Se. Majestat zwei Verfügungen erlassen, durch welche das ganze Finanz⸗Departement neu organisirt und das Departement der Einnahmen damit vereinigt werde, so daß er (der Minister) eine vermehrte Verantwortlichkeit und Arbeit er⸗ halte, die er sich jedoch gern gefallen lasse. Eine ahnliche Ver⸗ fügung in Bezug auf das Departement des Imnern werde Se. Majestaͤt binnen einigen Tagen erlassen. (Daß darauf die An⸗ nahme des Gesetz⸗Entwurfes von 43 gegen 5 Stimmen erfolgte, ist bereits gemeldet worden.)
Die Sectionen der zweiten Kammer werden in der bevor⸗ stehenden Woche an die Untersuchung des Budgets gehen.
Aus Herzogenbusch wird gemeldet, daß der General Destombes in Eindhofen angekommen sey, um, so lange der Herzog von Sachsen⸗Weimar abwesend ist, den Ober⸗Befehl der zweiten Division zu führen. General van Geen hat mit dem in Tilburg befehlenden General Schuurmann die in Oosterwyk befindlichen Truppen in Augenschein genommen. Die Commu⸗ nication mit Mastricht ist noch nicht wieder unterbrochen. In Mook, so wie in den nahebei befindlichen Belgischen Ortschaf⸗ ten, sind Belgische Zollbediente angekommen.
Es heißt, daß sich bei Calloo die Belgier sehr verstärken, und daß einige schwere Schiffe die Bestimmung erhalten sollen, die Schanzen⸗Arbeiten, welche sie bei Austruweel und langs der Schelde unterhalb Antwerpens aufwerfen, nöthigenfalls zu zerstö⸗ ren. Die Königl. Korvetten „Nehallennia“ und „Heldin“ ha⸗ ben Befehl erhalten, sich vor Calloo zu postiren.
Das Journal de la Hahe widerspricht dem in Belgien verbreiteten Gerüchte, daß Herr Libry Bagnano einer seiner Mitarbeiter sey, und verspricht demjenigen eine Belohnung von 1000 Gulden, der in jenem Journale, seit dessen Begründung, auch nur einen einzigen Artikel von dem genannten Schriftstel⸗ ler nachweisen kann.
Amsterdam, 10. April. J. K. Hoheit die Prinzessi Frie⸗
drich sind ebenfalls vorgestern Abends hier eingetroffen und von den hiesigen Einwohnern mit großer Freude begrußt worden.
Brüssel, 12. April. In der gestrigen Sitzung des Kon⸗ gresses wurde zunächst ein aus Eich bei Luxemburg datirtes Schreiben des Herrn Fendius vorgelesen, worin derselbe anzeigt, daß er durch Privat-Angelegenheiten bisher zurückgehalten wor⸗ den, sich nach dem Kongresse zu verfügen, daß er sich jedoch zu Ende der nächsten Woche hier einfinden werde. Ein Schreiben des Herrn d'Dmalius⸗Thierry, der seine Dimission einreichte, in⸗ dem er behauptete, daß das Mandat des Kongresses abgelaufen sey, erregte großes Aufsehen in der Versammlung. Herr Rai⸗ kem stattete den Bericht der Central⸗Section über das derselben gestern zurückgesandte Dekret hinsichtlich der Zulassung ausländi⸗ scher Offiziere ab. Die Section, sagte er, habe den Kriegs⸗Mi⸗ nister konsultirt und von diesem die Erklärung erhalten, daß er es für politisch recht halte, der Regierung die Befugniß zu er⸗ theilen, einen Mann von großem militairischen Rufe zum Ober⸗ Befehle des Heeres zu berufen; der Name eines Generals konne zuweilen den Sieg vergewissern; man dürfe daher ein solches Mit⸗ tel nicht vernachlaͤssigen. Befragt über die Anzahl von Ingenieur⸗Of⸗ fizieren, deren Belgien bedürfen möchte, habe der Minister geantwor⸗ tet, daß die Stammliste dieser Offiziere vollzählig sey, daß es dem Heere jedoch an Artillerie⸗Offizieren sehle. Der Berichterstatter fügte hinzu, daß die Central⸗Section den Vorschlag als verfassungsmäßig er⸗
3 A.
nun wiederum für
das Dekret aus. Herr van de Weyer sagte unter Anderem: „Es handelt sich darum, den Ober⸗Befehl unseres Heeres einem Ausländer anzuvertrauen, den wir nicht kennen, und den das Ministerium eben so wenig kennt, als wir. Man will das Schicksal Belgiens in die Hände eines Unbekannten, eines X legen (man lacht); das heißt so viel, als wir wollen einen Mann, der uns noch ganz fremd ist, zu unserm Diktator ma⸗ chen. Hätte man uns nur wenigstens 5 bis 6 Namen vorge⸗ legt, unter denen wir wählen sollten; ich würde dann doch ge— sehen haben, was zu thun sey. Dem aber, daß man dergestalt
kürr verfahren will, werde ich mich immer widersetzen. Man spricht von einem großen militairischen Ruf, von Generalen, die für ihre Liebe zur Freiheit Bürgschaften geleistet haben. Ei, giebt es denn nicht Männer, die in den Feldlagern sich Ruhm erwarben, die der Freiheit Bürgschaften gegeben und die dessemmgeachtet sich mit Schande bedeckt haben, indem sie sich zu Vertheidigern der Verträge von 1814 und 1815 aufwarfen? (Herr Sebastiani! ruft hier eine Stimme.) Nicht solchen Mannern wollen wir unfer Schicksal anvertrauen; nein, nein! Aus dem Kriege, welcher bevorsteht, werden Helden er⸗ stehen, die des Befehls über unser Heer würdig sind; daß wir übrigens einen Parteigänger⸗Krieg — und ein solcher kann es vorläufig nur werden — führen konnen, das haben wir bereits bewiesen. So wie seit dem Ausbruche unserer Revolution Män⸗ ner, die bis dahin den öffentlichen Angelegenheiten fremd waren, bewiesen haben, daß sie Fähigkeit zum Regieren besitzen (damit spielte, wie eine Belgische Zeitung bemerkt, der Redner unstreitig auf sich selbst an), so werden sich auch im Kriege militairische Talente offenbaren, die es würdig sind, unseren tapfern Solda⸗ ten zu gebieten.“ Hr. A. Rodenbach entgegnete, für die Ver⸗ theidiger der Freiheit dürfe es keine Douanen⸗Linie geben. Hr. Devaur fragte, ob denn nicht auch das Ministerium, dessen Mitglied Hr. van de Weyer gewesen, Ausländer in die Reihen der Armee als Befehlshaber zugelassen habe? Die Besorgnisee, sagte er, die jenes Mitglied geaußert, seyen durchaus unbegrün⸗ det. Hr. van de Weyer erwiederte, daß, wenn die vorige Verwaltung die Generale Niellon und Mellinet ernannt habe, dies eben nur geschehen sey, weil sie sich bereits um Belgien verdient gemacht hätten. Hr. Gendebien, der den in Rede stehenden Antrag ursprünglich mit unterzeichnet hatte, widersetzte sich ihm nun und gab Hrn. Lebeau zu eini⸗ gen bittern Bemerkungen Anlaß. Dieser fragte, ob man etwa den General Sir Robert Wilson zurückweisen würde, wenn er sich etwa in einem kritischen Momente darböte, und ob dieser nicht Garantieen genng geben würde? Endlich schritt die Versammlung zur Abstimmung und nahm das Dekret mit 80 gegen 42 Stimmen an. Der erste Artikel desselben lautet: „Die Regierung wird befugt, auslandische Offtziere anzustellen, namlich: einen General en Chef, 3 höhere Offiziere; ferner in der Artillerie einen Obersten, 3 Bataillons⸗Chefs, 12 Hauptlente und 20 Lieutenants und Unter⸗Lientenants.“ Der zweite Artikel betrifft den Eid, den diese Offiziere zu leisten haben, und der dritte Artikel lautet: „Die Offiziere sollen im Frieden im Belgi⸗ schen Dienste bleiben können, wenn sie auf den Grund ihrer Dienste Naturalisations⸗Schreiben erhalten.“
Gestern war hier das Gerücht verbreitet, daß am Abende die früheren Plünderungs⸗Scenen wieder erneuert werden wür⸗ den. Der Vorsicht halber ist ein Bataillon der Bürgergarde mit Patronen versehen und Befehle ertheilt worden, jede Art von Unordnung streng zu hintertreiben.
Das Journal d'Anvers sagt: „Belgien ist von der Rheinschifffahrt ausgeschlossen worden. Die beste Art, sich an den Holländern zu rächen, ist die Vollendung des Nord⸗Kanals, der für uns eine unerschöpfliche Quelle von Reichthum werden wird.“
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Warschau, 14. April. Bei Eröffnung der Sitzung am 8ten d. M. legte der Landbote Swidzinski den Kammern den 3ten⸗ Artikel des Gesetz⸗Entwurfes hinsichtlich der Verleihung von Grund⸗ Eigenthum an die Bauern in einer neuen Abfassung vor, und die Ver⸗ handlungen wurden auch an diesem Tage allein über diesen Ar⸗ tikel gepflogen. Zunächst erhob sich Szaniecki gegen den in demselben vorkommenden Ausdruck: Zins, den die Bauern auf National⸗Gütern in Folge des zu dekretirenden Gesetzes von den in ihrem Besitz befindlichen Grnndstücken zahlen sollen. „So⸗ bald wir“, sagte er, „die Bauern als unbedingte Eigenthümer anerkennen, mit welchem Recht können wir ihnen dann einen Zins auflegen? Ich halte es für passender, den Ausdruck: Pro⸗ cent, oder: Rente vom Kapital, zu gebrauchen, für welches Ka⸗ pital wir die ihnen als Eigenthum verliehenen Güter ansehen.“ Im weiteren Verfolg seiner Rede trug Szaniecki darauf an, daß diejenigen Bauern, welche die Procente nicht mit Geld, sondern mit Arbeit oder Frohndiensten entrichten wollten, so lange von dem Genuß der Bürgerrechte ausgeschlossen würden. Hin⸗ sichtlich dieses letzteren Antrages war der Marschall der Mei⸗ nung, daß nicht nur diejenigen Bauern, welche die Procente oder Zinsen abarbeiten wollten, sondern auch alle andere, so lange sie ihr Eigenthum nicht ausbezahlt hätten und nicht unbedingte Eigenthümer geworden wären, an dem Ge⸗ nuß der bürgerlichen Rechte keinen Theil havben soll⸗ ten. Der Landbote W. Gawronski aber behauptete, daß solche Suspendirungen und Regulirungen der Erbgüter bei Bauern, welche schon längst im Besitz des Eigenthumsrech⸗ tes wären, nicht stattfinden dürften. Jedoch die Landboten Swidzinski und Tymowski, und der Deputirte Klimon⸗ towicz unterstützten die Meinung des Deputirten Szaniecki. Dagegen traten die Senatoren Kochanowski und Bien⸗ kowski, und namentlich der Letztere, zur Widerlegung derselben auf, indem sie behaupteten, daß die Frohnarbeit, zu welcher der Bauer anstatt der Geldentrichtung sich verpflichten müsse, densel⸗ ben nicht bis zu dem Grade erniedrigen kömme, daß er deshalb von der Freiheit, der bürgerlichen Rechte theilhaftig zu seyn, aus⸗ geschlossen werden sollte. Sie suchten zuletzt den Unterschied nachzuweisen, der zwischen einem Dienst und der oben erwähn⸗ ten freien Verpflichtung stattfinde, welche letztere nur einem Waa⸗ ren⸗Llustausch zu vergleichen sey, indem Arbeit anstatt Geld entrich⸗ tet werde. Es ließen sich außerdem noch viele andere Mitglieder über diesen Gegenstand vernehmen, in Folge der Abstimmung aber beschlossen die Kammern endlich, den besprochenen Artikel noch einmal den Reichstags⸗Kommissionen zu reiflicher Untersu⸗ chung zu überweisen.
Am 11ten und 12ten d. M. haben die Reichtags⸗Kammerm ihre Verhandlungen über den oben erwähnten Gesetz⸗Entwurf weiter
fortgesetzt.
kannt und demnach auf dessen Annahme nechmals antrage,
Der Präsident der National⸗Regierung, Fürst Czartoryski, ist am 11ten d. M. aus dem Peolnischen eedzelien wiedtr
und gegen
mit dem Schicksale unserer Revolution spielen und nach Will⸗
oon Pahlenschen Corps bestand.
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Regie⸗
1“ 1 “ “ “ Warschau angekommen; am 12ten folgten ihm das s⸗Mitglied Barzykowski und der Graf Malachowski.
Der Befehlshaber der National⸗Garde, Graf A. Ostrowski, acht mit Bezug auf seine Aufforderung an die Mitglieder die⸗
Garde, sich jeden Augenblick zum Kampfe bereit zu halten, teine Proclamation des Generalissimus aus dem Hauptquar⸗ r Wielgolas vom 9ten d. M. bekannt, worin dieser ihm er⸗ rt, daß er auf eine tapfere Vertheidigung der Hauptstadt von sten der National⸗Gardisten rechne, im Fall dieselbe von den ssen angegriffen werden sollte.
Auch der General⸗Gouverneur der Hauptstadt fordert die ürger nochmals zur äußersten Vertheidigung derselben auf, in⸗ er anzeigt, daß er Befehl gegeben habe, alle Befestigungs⸗ irke innerhalb und außerhalb Warschau's auf das schleunigste vollenden, in Folge dessen die Stadt sich bimnen wenigen en im vollkommemsten Vertheidigungszustand befinden werde.
Ueber das am 10. d. bei Iganie in der Gegend von jedlee vorgefallene Treffen enthalt die hiesige Staats⸗Zei⸗ ug folgende (jedoch nicht als offiziell bezeichnete) Details: er Generalissimus beabsichtigte, das bei Siedlee stehende 000 Mann starke Russische Corps anzugreifen, welches aus den theilumgen von Rosen und Geismar und 11,000 Mann von
Eine Kolonne sollte von der oten Seite und die andere im Centrum auf der Chaussee von alußyn eindringen. General Prondzynski brach mit der ersten lonne in der Nacht aus der Gegend von Latowicz auf; die witze der Kolomme, aus 4 Hfsizieren und 16 Masuren bestehend, af in Wodynie auf 200 Husaren; diese wurden angegriffen, syrengt und 16 davon gefangen genommen, die am 11ten in zarscau eingebracht worden sind. Die sich zurückziehenden Hu⸗ en brachten die Nachricht vom Anrücken der Polen in ihr Feldlager Stoczek, und die Russen sandten eine Kavallerie⸗Brigade
Verstärkung der bei Domanice stehenden Brigade ab. Hier twickelten die Russen, nachdem unsere Truppen herangekommen ren, 3 Regimenter Kavallerie und chargirten auf 4 Schwa⸗ tonen des 2ten Uhlanen⸗Regiments. Der Oberst Mycielski ließ e Russen auf etwa 50 Schritt herankommen, sprengte dann it seinen Uhlanen auf sie los, drang in ihre Linien ein und geb sie aus einander. 400 Russen blieben auf dem Platz, 200 driethen in Gefangenschaft, und die übrigen zogen sich nach jedlee zurluck, indem stüe ein als Reserve hinter ihnen stehendes egiment mitnahmen. Gegen 3 Uhr langte General Prondzyuski r dem Russischen Haupt⸗Corps an, welches von Iganie bis giedlee im Schutz von Sümpfen, Gestrauch und einem aus 50 tück Kanonen großen Kalibers bestehenden Artillerie⸗Park stand. ilsere Kolonne bildeten 8 Bataillone des 1ten, 5ten und Sten nien⸗Regiments, 4 Schwadronen des 2ten Uhlanen⸗Regi⸗ ents, 2 Schwadronen Masuren und 14 Stück Geschütz, im anzen 8000 Mann. Mit diesen begann General Prondzynski den An⸗ iff auf den rechten Flügel bei Iganie, unter dem fürchterlich⸗ n Kanonenfeuer, welches unsere leichte Artillerie nicht wirksam erwiedern vermochte. Die Uebermacht mußte jedoch zuletzt r Beharrlichkeit weichen. Dreimal versuchten die Russen mit in Bajonet, ihre Positionen zu behaupten, aber unser Geschütz, ilches der Major Bohm bis unter die Tirailleurs hineinführte, htete Verwüstung in ihren Kolonnen an. Der General Pron⸗ onski und der Oberst Romarino schritten zu Fuß an der Spitze Ir Bataillone zum Angriff, und dem S8ten Regiment ging dessen awban mit dem Kreuz in der Hand voran; die Uhlanen char⸗ rten längs der Russischen Batterieen. Unsere Truppen blieben zjieger; 4000 Russen blieben auf dem Platz, und eben so viel riethen in Gefangenschaft. Man erwartete jeden Augenblick ezweite Kolonne, welche von Boimie her ankommen sollte; ese war aber, weil überall die Brücken zerstört waren, aufge⸗ alten worden und langte erst gegen Abend an.“
Außerdem enthält die Statszeitung noch folgende Nach⸗ chten: „Am 11ten d. M. um 3 Uhr Nachmittags haben die
Russen alle bei Tyrzyn, Krzienice gegenüber, von ihnen angefer⸗ gten Pontons verbrannt. — Bei Wengrow hatte der General Undrychiewicz mit dem neu konskribirten 20sten Regiment, wel⸗ ces der Oberst Klimkiewicz befehligt, und 2 Stücken Geschütz ne Position eingenommen. Die Russen griffen dasselbe mit ner dreimal starkeren Macht und 7 Kanonen an, wurden aber ach einem fünfstündigen Kampf zurückgedrängt; die geringe Zahl rjungen Truppen veranlaßte den Feind, sie am folgenden Tage och eimmal anzugreifen, aber er wurde nochmals zum Rück⸗ ge genöthigt. Es sind wieder 160 Gefangene, und aumter mehrere Offiziere, nach Warschau gebracht worden. — der Minister der auswärtigen Angelegenheiten soll die Nach⸗ cht erhalten haben, daß General Dwernicki wiederum einen Bortheil über den General Creutz davongetragen und demselben
Stück Geschütz abgenommen habe. — Der Feldmarschall Die⸗ iisch verlaäßt die Weichsel⸗Ufer und die Mündung des Wieprz. Die Militair⸗Personen meinen, daß er dies aus zweierlei Ab⸗ chten thun kann: entweder wolle er sich gänzlich nach dem Bug der bis über diesen Fluß zurückziehen, indem er seine Atheilung nit irgend einem Corps decke, oder auch er koncentrire seine Streitkräfte, um der Polnischen Armee in der Wojewodschaft odlachien eine Schlacht zu liefern und sich dann mit dem Garde⸗ orps, von dem er abgeschnitten worden, wieder zu vereinigen.“
In der Warschauer⸗Zeitung liest man Folgendes: Vorgestern waren in unserer Stadt verschiedene Gerüchte im mlauf, unter Anderem, daß Siedlee von unseren Truppen ein⸗ enommen worden, und daß auch der General Ummski schon inen Sieg über die Russischen Garden errungen habe. Wir bisen aus sicherer Quelle, daß die Einnahme von Siedlce gar icht von unserer Arme bezweckt wurde, und was die Siege ber die Garden anlangt, so sind bis jetzt in dieser Hinsicht eine amtliche Nachrichten eingegangen. Das Gerücht, daß der zeldmarschall Diebitsch mit seiner Hauptmacht nach Siennica rrüückgekehrt sey, gewinnt immer mehr Gewißheit. — Es sind schon einige von unseren, in den Treffen bei Siedlee und Wen⸗ row verwundeten Offizieren nach Warschau gebracht worden. it Bedauern melden wir unsern Lesern, daß sich in ihrer Zahl uch der tapfere Major Karski vom 8. Linien⸗Infanterie⸗Regi⸗ nent befindet, doch ist seine Wunde nicht lebensgefährlich; der kapitain des ehemaligen Grenadier⸗Regiments, Kozlowski, hat ie eine Hand verloren. Vorgestern Abends kam bei Praga der iste Transport der bei Siedlece gefangen genommenen Russen, us 1600 Mann bestehend, und eine eroberte Fahne an. Unter en Gefangenen befinden sich der Oberst Tschebetoroff, vom 47. Laäͤger⸗Regimenr, 5 Stabs⸗ und 30 Subaltern⸗Offiziere.“
Einen ausführlicheren offiziellen Bericht des Generalissimus ber das Treffen bei Siedlce enthalt die Staats⸗Zeitung och nicht; statt dessen bringt sie einen älteren Bericht des Ge⸗ erals Skrzynecki, welchen derselbe am 8ten d. in seinem Haupt⸗ Quartier Wielgolas bei Latowicz ausgefertigt hat, und worin ie Zahl der am 31. März und 1. April genommenen Gefange⸗
der Verlust der Russen mit
den auf dem Schlachtfelde gelassenen Todten im Ganzen 15,000 Mann betragen. Außer den früher vom General Skrzynecki erwähnten Offizieren höheren Ranges, welche in jenen Gefechten von Russischer Seite geblieben sind, nennt er jetzt noch die Obersten Schindler und Diakoff. Ferner meldet der Generalissimus, daß durch den Marsch nach Latowicz das rechte Weichselufer bis Maciejowice frei geworden sey, und daß die von den Russen an verschiedenen Punkten der Weichsel gemachten Zurüstungen zum Uebergang theils von diesen selbst zerstört, theils von den Polnischen Truppen weggenommen worden. Unter amtlicher Rubrik berichtet das genannte Blatt, daß der Major Krzesimowski, Befehlshaber des kleinen Krieges in der Wojewodschaft Sandomir, als er in den ersten Tagen dieses Monats bei der Annäherung der Russischen Truppen auf dem rechten Weichsel⸗User an die Oesterreichische Gränze häufige Communicationen der Offiziere beider Mächte wahrgenommen, in dieser Hinsicht den Major Walter, der die Oesterreichischen Truppen an der Gräänze befehligte, um eine Erklärung ersucht und von diesem am 6ten d. zur Antwort erhalten habe, daß von Seiten Oesterreichs alle Maaßregeln getroffen seyhen, um eine Ueberschreitung der Gränzen zu verhindern und die strengste Neutralität aufrecht zu erhalten.
Der Warschauer Kurier sagt, General Uminski habe schon einen Brief von Wengrow aus geschrieben, worin er melde, daß er den Russischen Garden bald einen Hauptschlag beizubrin⸗ gen gedenke.
Das Ministerium des Innern theilt in den öffentlichen Blättern den Bericht mit, welchen die beiden zur Untersuchung des Gesundheits-Zustandes der Armee abgeschickten Aerzte über ihre Sendung erstattet haben; es heißt darin: „Die Unterzeich⸗ neten begaben sich, den erhaltenen Befehlen zufolge, sogleich ins Hauptquartier des Generalisstmus zu Wielgolas, indem sie ihren Weg über Milosna, Minsk und Siennica nahmen; schon unter⸗ weges suchten sie von den ihnen aufstoßenden Aerzten den Ge⸗ sundheits⸗Zustand der Truppen im Allgemeinen zu erforschen und besonders über die von Anfang an herrschenden Krankheiten Nachrichten einzuziehen. Als sie am Ort ihrer Bestimmung an⸗ kamen, besuchten sie den Generalissimus und alle anwesende Aerzte; jedoch alle versicherten vereint mit dem Stabs⸗Arzt der Armee, daß unter den Kriegern der beste Gesundheits⸗Zustand herrsche, und erstaunten über die Muthmaßung, daß eine an⸗ steckende Krankheit unter den Soldaten grassire. Das Gerücht aber, welches sich in Warschau verbreitet hat, als herrsche die Cholera in der Armee, kann vielleicht daher entstanden seyn, daß dieselbe, eingegangenen Briefen zufolge, in Brzesc⸗Litewski aus⸗ gebrochen und dieser Ort mit einem Gesundheits⸗Kordon umge⸗ ben seyn soll, obgleich auch diese Nachricht noch einer glaubwür⸗ digeren Bestätigung bedarf.“
Der Polnischen Zeitung zufolge, sollen sich diejenigen Garden, welche in der Umgegend von Lomza stehen, auf 4000 Mann belaufen, wozu noch ein paar Tausend Mann anderer Truppen und die Kosaken hinzukämen.
Da aus dem Besitz von Pulver, Feuergewehr oder Grana⸗ ten in Warschau in der letzteren Zeit mehrere Unglücksfälle her⸗ vorgegangen sind, so warnt der Vice⸗Präsident der Hauptstadt die Einwohner, vorsichtig damit umzugehen und, wenn jene Ge⸗ genstände aus dem Arsenal oder aus dem Feldlager entnommen sind, sie augenblicklich zurückzuliefern, wenn sie sich nicht der ganzen Strenge der Kriegsgesetze aussetzen wollten.
Die Grafen Buinski und Malachowski haben ihr Gehalt als Minister, und der Erstere noch außerdem als General⸗In⸗ tendant der Armee, der Warschauer Zeitung zufolge, nicht angenommen.
Dasselbe Blatt meldet, daß folgende Personen als Mit⸗ glieder in das Ministerium der öffentlichen Aufklärung eintreten werden: der ehemalige Rektor der Warschauer Universität, Herr Szweykowski, als General⸗Direktor der Erziehung, der ehema⸗ lige Professor der Wilnaer Universttät, Joseph Goluchowski, als General⸗Direktor des Kultus, der Universttäts⸗Professor Gar⸗ binski, als General⸗Direktor der Erziehungs⸗Fonds, und Kasimir Brodzinski, als Secretair.
Der patriotische Verein hat seine Sitzungen in einen der medizinischen Fakultät gehörenden Saal verlegt und wird sie von heute an daselbst abhalten.
Die Direction des landschaftlichen Kredit-Vereins soll be⸗ schlossen haben, ein Unterstützungs⸗Comité zu bilden, dessen Zweck darin bestehen wird, den Einwohnern derjenigen Gegenden, wel⸗ che durch den Krieg am meisten gelitten haben, zu Hülfe zu kommen.
Die Polnische Bank zeigt an, daß folgende Pfandbriefe mit 6 Coupons unter Litt. C. getilgt worden seyen: von Nr. 113,093 — 113,153, von Nr. 113,155 — 113,159, Nr. 113,528, Nr. 114,299, Nr. 150,181; unter Litt. E. Nr. 51,508, von Nr. 76,750 — 76,764, Nr. 76,779, von Nr. 76,781 — 76,784; zu⸗ gleich waͤrnt sle einen Jeden davor, Pfandbriefe von diesen Num⸗ mern anzukaufen, da Niemanden anders als dem ursprünglichen Eigenthümer die durch die Verlosung darauf gefallene Summe ausgezahlt werden solle.
Am 11ten d. M. Vormittags fand in der Kirche der Bern⸗ hardiner ein feierliches Todtenamt für die im dermaligen Kampfe gebliebenen Polen statt. h
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 8. April. Die Staats⸗Zeitung meldet aus Gothenburg vom 29sten v. M., daß seit dem 25sten acht Ge⸗ treide-Ladungen angekonnen waren; die nördlichen Winde ver⸗ hinderten das Einlaufen in den Hafen.
Durch Königl. Verordnung vom 26sten v. M. ist erlaubt worden, daß ausländisches Getreide, welches zur Zeit der Be⸗ kanntmachung in den Häfen des Königreiches aufgelegt liegt und demnach sofort zur Abhülfe des Bedürfnisses angewandt werden kann, sofern es in den Häfen Warberg, Gothenburg, Kongelf, Uddewalla oder Strömstad liegt oder von andern Nie⸗ derlagen dahin geführt wird, bis Ende Juli soll verzollt werden können, und zwar in folgender Weise: Weizen mit 1 Rthlr., Roggen 24 Schill., Gerste 12 Schill., Hafer 6 Schill., Erbsen 24 Schill. die Tonne, Roggenmehl 24 Schill. die 12 LpPfd.,
außer welchem noch die übrigen Abgaben laut bestehenden Ver⸗ ordnungen zu entrichten sind. HDHaänemnn. 1 Kopenhagen, 9. April. Vom L0sten bis 25sten v. sind 39 Kornladungen durch den Sund passirt; 31 dieser waren nach Britischen und 4 derselben nach Holländischen Seehäfen bestimmt; die Bestimmung der übrigen ist nicht angegeben. Am 11ten nimmt die diesjährige Dampfschifffahrt ihren An⸗ fang, und die des Mittwochs von Hamburg abgehende dritte Post wird demnach eingestellt, wohingegen Briefe mit den ver⸗
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Lübeck. Die Diensta Morgens und Freitag Nachmittags von Lübeck abgehenden Dampf⸗ boote besorgen ebenfalls die hierher bestimmten Briefschaften.
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solches seiner Ueberzeugung zuwider sey. Falle lieber sein Indigenat aufgeben, seine Güter verkaufen und sich auf den freien Boden der Schweiz zurückziehen. ger Diskusston entschied die Kammer mit bedeutender Stimmen⸗ mehrheit, daß der Graf von Benzel⸗Sternau nicht zu entlassen,
Nachmittags von Kiel und Donnerstag
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Deutschland. nchen, 11. April. In der vorgestrigen Sitzung der Ka
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der Abgeordneten wurde, nach Bekanntmachung der neu eingegange⸗ nen Sachen, die Erklärung des Grafen von Benzel⸗Sternau vorge⸗ lesen, worin derselbe darauf beharrt, daß, ungeachtet der Ent⸗ scheidung der Kammer, Vereinigung mehrerer Landgerichte in einen Bezirk zur Urwahl, 1
seine Wahl zum Abgeordneten, wegen
verfassungswidrig sey und er deshalb nicht eintreten könne, indem
Er werde im äußersten
Nach diesfälli⸗
sondern wiederholentlich, und zwar mit Festsetzung einer Frist von 10 Tagen, einzuberufen sey. — In Folge des demnächst von dem Abgeordneten Wachter erstatteten Berichts über die von dem betreffenden Ausschusse geprüften Anträge, wurde unter Anderm ein Antrag des Abgeordneten von Closen, betreffend die Dezember⸗Unruhen und Einschreitungen der Militair⸗ und Poli⸗ zeigewalt in München, zur Vorlegung bei der Kammer geeignet befunden. Bei dem fraglichen Antrage bemerkte der Abgeordnete von Closen, daß noch mehrere Theilnehmer an denselben in der Frohnfeste säßen, und daß erst die General⸗Untersuchung been⸗ digt sey, worauf Ministerial⸗Rath von Abel bemerkte, die Akten lägen bereits zur definitiven Entscheidung in Landshut. — Bei einem Antrage des Abgeordneten v. Seuffert, betreffend die Beschwerde gegen den Minister des Innern, die Verletzung der Verfassung, erklärte (der Münchner Zeitung zufolge) der Abge⸗ ordnete Culmann, es sey hier bloß von einer Verletzung der Ver⸗ 1 fassung durch Anmaßung der legislativen Gewalt die Rede, in-⸗ dem die Instruction zum Conscriptions⸗Gesetze den Staats⸗An-⸗ wälten das Recht der Berufung gebe, welches sie nach dem Conscriptions⸗Gesetze nicht hätten; er halte eine Beschwerde we⸗ gen eines solchen speziellen Falles für nicht zum Ziele führend, da der Minister des Innern die Verfassung auf so mannigfache Weise verletze und sie planmäßig zu untergraben suche; er führte als Belege die Verordnung über die Verehelichung von Katho⸗ liken mit geschiedenen Protestanten und die Censur⸗Verordnung an. Hierauf erklärte der Minister von Schenk, er scheue die Beschwerden nicht und hoffe, bei der Diskussion über selbige zeigen zu können, daß er die Verfassung nicht verletzte. In der gestrigen Sitzung begann die Debatte über den Gesetz⸗Entwurf wegen der Geschäfts⸗Ordnung der Kammern; der zweite Präsident, Abgeordnete v. Seuffert, eröffnete dieselbe, indem er zuvörderst das Verdienst der Regierung anerkannte, der öffentlichen Stimme über die Gebrechen der fraglichen Geschäfts⸗ Ordnung Gehör gegeben zu haben. Er ging hierauf zur Dar⸗ stellung der von G dafür erachteten Haupt⸗Mängel der bishe⸗ rigen Vorschriften über und erklärte sich namentlich am Schlusse seines Vortrages für die Oeffentlichkeit der Abstimmung über das Ganze eines Gesetz⸗Entwurfes. — Nachdem sodann noch der Abgeordnete Dippel gegen den Gesetz⸗Entwurf aufgetreten war, wurde die Fortsetzung der Verhandlung bis zum 12ten dieses vertagt. 1 Karlsruhe, 11. April. In der heutigen 10ten öffentlis chen Sitzung der zweiten Kammer legte der Finanz⸗Minister von Böckh einen Gesetzes⸗Vorschlag wegen Befreiungen vond Wasserzoll auf den Flüssen Neckar und Main vor, der zur Be⸗ 0 rathung an die Kommission über die provisorischen Finanz⸗Ge⸗ setze verwiesen ward. Hamburg, 15. April. Der Königl. Preuß. außerordente liche Gesandte und bevollmächtigte Minister bei den Hansestäd⸗ ten und mehreren Deutschen Höfen, Herr Graf von Maltzan, ist vorgestern hier angekommen. 8 .“ 11
Turin, 5. April. Die Symptome der Krankheit Sr. Ma⸗ jestät des Königs haben sich in den letztverflossenen Tagen sehr gemildert. Dennoch trat in der verwichenen Nacht abermals ein leichter Fieberanfall ein, welcher beweist, daß die Krankheit noch nicht ganz getilgt ist.
Modena, 2. April. Die drei Individuen, gegen welche (wie vorgestern in einem Schreiben von der Italienischen Gränze gemeldet worden) die hier bestehende Militair⸗Kommisston auf die Strafe des Galgens nebst Einziehung ihres Vermögens und Schadenersatz erkannt hatte, waren: Giuseppe Brevini, 24 bis 25 Jahr alt, aus Modena gebürtig und daselbst ansässig, ledig, Ex⸗Pionier, seines dermaligen Gewerbes ein Schmidt; Antonio Giacomozzi, aus Zocca di Montalbano, 24 Jahr alt, ledig, Ex⸗ Pionier, seines dermaligen Gewerbes ein Maurer; Luigi Adani, aus Modena gebürtig und daselbst wohnhaft, 24 Jahr alt, Ex⸗ Pionier, seines Gewerbes ein Schmidt; welche Individuen an⸗ geklagt und überführt sind, am 3. Febr. d. J. und in der dar⸗ auf folgenden Nacht den Rädelsführern der Rebellion, welche in dem Hause des Ciro Menotti versammelt waren, um ihren hoch⸗ verrätherischen Plan zu berathschlagen, durch Verhaftung des Her⸗ zogs und Ermordung eines Theiles seiner Minister, den Umsturz der rechtmäßigen Regierung zu bewirken, sich angeschlossen, sich dort be⸗ waffnet, den gegen ste gesandten Herzoglichen Truppen Widerstand geleistet und einige davon getödtet zu haben. — Diesem Urtheils⸗ spruche hatte die Kommission einige Motive hinzugefügt, auf welche gestützt, ssie (wie bereits erwähnt) die Verurtheilten der Gnade des Großherzogs empfahl. — S. K. H. haben hierauf an dieselbe folgendes Reskript erlassen: „„Nach der von Uns ge⸗ nommenen Einsicht und Erwägung des von der Militair⸗Kom⸗ mission unterm 28. März 1831 gefällten Urtheils gegen die drei Er⸗Pioniere Giuseppe Brevini, Antonio Giacomozzi und Luigi Adani, welche sich am Abend des Ausbruchs der Verschwörung in dem Hause des Menotti anwesend befanden; — nach Einsicht des Todesurtheils, welches von besagter Kommission nach der Strenge des Gesetzes gegen sie gefällt, jedoch mit einer Empfeh⸗ lung an Unsere Gnade begleitet worden ist, und nach Erwägung der mildernden Umstände, durch welche diese Empfehlung moti⸗ virt ist, und worunter Wir den Umstand vorzüglich berücksichtigen, daß alle drei Individuen, nachdem sie von der revolutionnairen Regierung aus ihrer Haft entlassen worden waren, sich stand⸗ haft weigerten, ihr auf irgend eine Weise zu dienen, und in der That keine Dienste nahmen, sich mit den Rebellen auch nicht fklüchteten, sich auch nicht versteckten, sondern bei dem Einzuge der K. K. Oesterreichischen Truppen ruhig in Modena verblie⸗ ben und sich auch so bei ihrer Verhaftnahme verhielten, gehen Wir von der Strenge der Gesetze ab, schenken den drei Delin⸗ quenten aus Gnade das Leben und mildern die gegen sie ver⸗ hängte Todesstrafe in zwölfjährige Galeerenstrafe, welches den⸗ selben angezeigt und vollzogen werden soll. — Da Wir jedoch
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en genauer auf 10,000 angegeben wird; Russische Verwundete Uen in den Warschauer Lazarethen 1600 befindlich seyn und
schiedenen Dampfbooten besorgt werden, nämlich Montag Mor⸗ gens über Kiel und Montag Rachmittags und Donnerstag über
diese Milderung lediglich aus dem Grunde einmeten lassen, uns