1831 / 119 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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sscchenverstend auch das richtige Gefühl fähigung, um die zu hohen Staats⸗Aemtern chen Talente, Geschäfts⸗Kenntniß, Fertigkeit und Geistes⸗ Bildung zu beurtheilen; sollten ihm 40 Shillinge oder 10 Pfd. Grundrente, oder 200 Fr. direkter Steuern, die Zusatz⸗Centimen mut eingerechnet oder nicht, einen so großen Zu⸗ wachs von Befähigung zu enthalten scheinen? Die Strenge der Franzoöͤsischen Kammern, den Gesichtspunkt sonstiger Befahigung gegen die, welche in den 200 Fr. mit ohne die Zusatz⸗Centimen liegen soll, auszuschließen und sie nur den Mitgliedern des In⸗ stitutes zuzuschreiben, ist charakteristisch genug; der Formalismus der Achtung der 200 Fr. hat die Achtung fur die Befähigung

seiner geringen Be⸗ erforderli⸗

6 8

868 und den guten Willen von Präfektur⸗, Gerichts⸗Räthen, Aerzten, Advokaten u. s. f., die nicht so viel Steuern bezahlen, überwun⸗ den. Ueberdem wissen die Stimmgebenden, daß sie vermöge ihres souverainen Rechtes überhoben sind, eine Beurtheilung oder gar Prüsung der sich vorschlagenden Candidaten vorangehen zu lassen, und daß sie ohne all dergleichen zu entscheiden haben. Es ist daher eben kein Wunder, daß in England die Individuen in großer Anzahl, und „s käme noch darauf an, ob es nicht die Mehrzahl ist, es bedürfen, daß sie zu der ihnen wenig wichtigen Mühwaltung des Stimmgebens durch die Candidaten aufgereizt werden, und daß sie für solche Mühwaltung, die den Candida⸗ ten zu Gute kommt, sich von denselben mit Bandern, Braten und

Bier und einigen Guineen schadlos halten lassen.

g

die wichtigsten Interessen des noch nicht tiefer consolidirten, mehr in innerste noch nicht so sohr auf diese aber indem sie die Sachen und ihren

des individuellen Autheils ihrer Souverainetät lichen Angelegenheiten, durch selbst genommenen den Sachen in Insurrectionen, entschadigt und Recht verschafft.

(Fortsetzung folgt.)

Allgeme

Liquidations - Processe.

1

88 ba-

Provinz. T 4

8

. 6““

Pemmern.

5S Kreise belegenen Gutes Gram⸗ 1 bow, adeligen Antheils.

Name des Gerichts. V

AXmMAwXEAIüvHIMAn

1 s 7 1 8. . Kanfgelder des im Cemminschen Ob.⸗Ldger. zu Stettin.

re

Liquidations Termin. Blatt, wo das Weitere zu finden.

tre

Steitin Int-⸗Blatt p. 139.

1 30. April 1831.

xX.da d2KvCNNUI2A.

8

Das Amts⸗Vorwerk Cremmen, im Anschluß der Stadt Crem⸗ men, 1 ½⅞ Meile von Orauienburg und 5 Meilen von Berlin, im Ost⸗Havellaͤndischen Kreise beleren, soll im Wege des öͤffentlichen Auegebots alternativ im Ganzen oder in einzelnen Parcellen, mit und ohne Vorbehalt eines Domainen⸗Zinses, vom 1 Juni c. ab, zu Eigenthuüms⸗Rechten veräaͤußert werden. Zu denmn Ende ist ein Licitations⸗Termin

am 24. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, ouf dem Vorwerke, vor dem Regierungs⸗Rath Kienitz rungs⸗Referendarius v. Patow, anberaumt worden. Zu dem Vormwerke geh oͤren:

a) auf der Cremmenschen Feldmark, die durch die Sevaration im Jahre 1823 nberwiesene, wohl arrondirte und servirutfreie Flaͤche von 1053 Morgen 68 Ruthen, naͤmlich:

an Gärten, Hof und Vaustellen 10 Morgen nhen, an Acker: Cerstland, 1. Klasse 6 Zjaͤhrig Rosgenland 6 jaͤhrig . Summa des brauchbaren Ackers 5 Morgen 21 QMuthen, an unbrauchbaren Acker 98 7

IRuthen,

und Regie⸗

205 168

Z11“

. Zusammen 483 Wiesen zu 10 Ctur.

EN1“““ 1 desgl. zu SCtr. Heu⸗Ertrag 1919 14 desgl zu6 Ctr. Heu⸗Ertrag 104 „⸗ 167

Ueberhaupt 354 Moragen 146 IRuthen,

Morgen 119 an

Btkeyntmachunge

Transport 354 Morg mit einem Heu⸗Ertrage von 2728 Centuer, an bestaͤndiger Weide auf 44 Kuh⸗ weiden abgeschaͤtzt.. . . 10. an Heideland 111 an Wegen, Graͤben u. sw.. 8 Sind 1053 Morgen 68 ◻Ruthen, b) im Schleuenschen Luch an Wie⸗ sen ungefaͤhr L“ mit einem Heu⸗Ertrage von 1 317 Centner. * Summa 1086 Morgen 26 ◻uthen. Kauf⸗Bedingungen und Kaufgelder unterliegen noch der Feststelung des Roͤniglichen Finan;⸗Ministerii, und werden vorlaͤu⸗ fig fuͤr das ganze Vorwerk, inel. Koͤnigl Inventarinm, beim reinen Verkauf auf 13177 Thl 10 sar., beim Verkaufe mit einem Domai⸗ nen⸗Zinse von 300 Thl. auf 7777 Thl. 10 sgr. festgesetzt, welche in 3 Jahres⸗Raten zu zahten sind. In beiden Faͤllen hat Kaͤufer außer⸗ dem 144 Thl. Grundsteuer, 10 Thl. Patronats⸗Canon und unbedeu⸗ tende Absaben an Kirchen, Geistliche und Schulen, endlich 10 Thl. Pacht fuͤr die Weide im Hohenbrucher Reviere, zu entrichten. Im Fall der Parcellirung werden folgende Abtheilungen des Vorwerks zur Veraͤußerung gestellt: a) acht groͤßere Parcellen von 64 bis Zusammenhange belegen, fur welche die Abaaben und Kauf⸗ gelder, jedoch mit Ausschluß der dieszaͤhrigen Erndte, wie folgt angenommen sind:

138 27

32 7

11u1““

Die

276 Morgen, saͤmmtlich im

znnnüöünRnnnnnrneeenenemeaneeAAcnxnAuce

welche enthaͤlt:

han Kaäaͤufer zu entrichten:

an unabloͤslschen

Abaaben jährlich: an Kaufgeld:

Urxas AcReExn 8 in Huͤtung Heideland.

M. [R.)

M [R.

an die Beistlich⸗ keit Roggen

mit einem

ohne Domai⸗ ꝗDomainen⸗Zins:

nen-Zins in 3 Terminen zahlbar.

Patro⸗ Grund⸗

Uats⸗ von ! an Kapital jähr⸗ in 3 Termi⸗ lich. nen zahlbar.

Thl. Thl. sar. [pf

steuer. Canon.

Scheffel. Thl ssar. Thl. sar.] pf.

12 115

36 VI. 33 92 88

Thl. 8 7142 23 2 25 4 408 12 36 3199 10 1621 3 4 1657] 118 1512 1313 1175

292 23

18 16

111

97†

b) der diesjaͤhrige Einschnitt an Getreide und Brach⸗Fruͤchten von den Parcellen in 8 und mehreren Abtheilungen,

6) 4 Familien⸗Haͤuser nebst Gaͤrten, eine Scheune nehst Garten, das Amts⸗Haus nebst der Hofstelle und 9 Garten⸗Parcellen von 70 bis 120 ¶Ruthen Flaͤchen⸗Inhalt;

d) sämmtliche ad e. nicht genannte Vorwerks⸗Gebaͤude zum Ab⸗ bruch,

*) drei Kirchsuuͤble.

Die Kauf⸗Bedingungen sind in der Registratur der unterzeich⸗

1εαμςασ mο‿ ελμραιταέ neten Reaierung und im Amts⸗Hause zu Vehlefanz bei Cremmen zur Einsicht der Kauflustigen bereit Unter dem Mimnimo wird kein Gebot angenommen. Vermoͤgende und cautionsfaͤhige Liebhaber werten eingeladen, in dem Termine ihr Gebot abzugeben. vee Potsdam, den 15. April 1831. . Kouigl Regierung Abtheilung fuͤr die Verwaltung der direkten Domainen und Forsten.

*

6

1 . 8 Ddie Fischereien in den Aemtern Zehdenick und Badingen, nebst den zwei Fischerhaͤusern und Garten in Himmelpforth und Ruthen⸗ derg, sollen vom 1 Juni d. J. ab, meistietend entweder verkauft, dey bis zum 31, December 1849 verpachtet werden, und zwar in beiden Faͤllen, sowohl im Ganzen, als einzelne und mehrere Seen zusammen. Diese Fischereien sind bedeutend, und umfassen die DOber⸗ und Unterhavel bei Zehdenick, die Seen bei Himmelpforth, die im Mecklenburgischen belegenen Seen, die Gewasser bei Ru⸗ thenberg, Lychen, Wentom, Doͤlln u. s. w., zusammen 60 Seen und Gewaͤsser, liefern an Fischen: Zander, Hechte, Aale, Mahraͤ⸗ nen ꝛc., welche nach Berlin zu Wasser geschafft werden koͤnnen, und haben dem General⸗Paͤchter seither eine Afterpacht von 1461 EToöhl. 10 sgr., inel 413 Thl. Gold, getragen. Der Verkauf geschieht znit und vhne Vorbehalt eines Domai⸗ nen⸗Zinses, die Kaufgelder sind in 4 Teeminen und Jahren zahlbar. 1 B Minimum ist mit Vorbehalt der Festsetzung durch das Koͤnigl. Finanz⸗Ministerium angenommen: I11“ 1) fuͤr den Fall des reinen Verkaufs: ö.. faͤr die Fischereien des Amts Badingen, welche jetzt mei⸗ b stens der Fischer Kaumann in Afterpacht hat: a) Grundsteuer 168 Thl. Kaufgeld S 19 2 B. fuͤr die Fischereien im Amte Zehdenick: a) Grundsteuer . 1 Sh geid.

zusammen Grundsteuer 228 Thl. pf.

3 Kaufgeld WA111ö“

2) för den Fall des Verkaufs zu Eigenthumsrechten, jedoch mit Vorbehalt eines Domainen⸗Zinses:

A. fuͤr 9 Fchereite im Amte Badineeen:

a) Grundsteur. .168 Thl. sgr. .

b) Domainen⸗Zins. . 9

5 1

1 520 * *) Kaufgeld]. 1. 603909 ¼

8

8

60

5440

—. 4

23 „%

]

B. fuͤr die Fischereien im Amte Zehdenick: 60 2 b) Domainen⸗Zins. 203 e) Kaufgeld. 1786

zusammen: a) Grundsteuer 228 b) Domainenzins 728 c) Kaufgeld⸗ 7845 ) fuͤr den Fall der Verpachtung: A. fuͤr die Badingenschen Gewaͤsser B. fuͤr die Zedenickschen Gewässer

1“ zusammen auf. Pacht in Preuß. Courant.

Die Pacht⸗ und Kaufgelder fuͤr die eintelnen Gewaͤsser, so wie die Pacht⸗ und Kauf⸗Bedingungen, sind bei dem Regierungs⸗Refe⸗ rendarius Richter zu Zehdenick zu erfahren, der auch die sonst etwa erforderlichen Nachrichten mittheilen wird.

Eine Nachweisung der Pacht⸗ und Kaufgelder befindet sich auch im Amte Muͤhlenhoff in Berlin, und ist daselbst einzusehen.

Der Termin zur Lizitation wird auf den 27. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, I in dem Amts⸗Locale in Zehdenick vor dem Regierunge⸗Rath Kie⸗ nitz angesetzt, zu dem vermoͤgende Bieter hierdurch eingeladen werden. Es koͤnnen aur diejenigen zum Gebote gelassen werden, welche sich uͤber ihr Vermoͤgen ausweisen und eventualiter Kaution stellen koͤnnen, womit sich ein jeder versehen mag. 1“

Potsdam, den 14 April 1831. 8

1 Koͤnig l. Regierung. Abtheil. fuͤr

10 10 sgr. pf.

1261 Thl.

3 die Verwaltung der directen Steuern,

Domainen und Forten.

8

Mit genepeaigung des Koͤniglichen Gewerbe und Handel wirs der hiesige Wellmarkt

chen Staaten.

vom 27. bis 30. Juni dieses und jedes solgenden Jahres, auf der Speicher⸗Insel, wo jede Feuers⸗Gefahr entfernt ist, abgehalten werden. Die Kommune wird fuͤr die noͤthigen bedeckten und unbe⸗ deckten Lagerstaͤrten und Waagen gegen ein billiges Lager⸗ und Waagegeld sorgen, ohne den Gebrauch dieser Kommunal⸗Anlagen einem Zwanze zu unterwerfen. Institute und Kaufleute werden Vorschuüͤsse zu leisten bereit und wir gerne bemuͤht seyn, den Ver⸗ kehr auf dem Wollmarkte fuͤr Verkaͤufer und Kaͤufer zu erleichtern, welchen die guͤnstige Lage bieten wird.

Danzig, den 13. April 1831. Buͤrgermeister und Rath. 8

r-Buͤrgermeister, remann

8 Bekanntmachung, den Wollmarkt zu Stettin betreffend.. Der hiesige Wollmarkt wird in diesem Jahre wiederum in den Tagen

14ten, 15ten, 16ten Juni stattfinden. Derselbe trifft zwischen den Breslauer, der bereits am 6ten Juni beendet seyn wird, und den Berliner Wollmarkt, der mit

dem 19ten Juni beginnt, so, daß also bequeme Zeit bleibt, sowohl fuͤr Kaͤufer, um noch von Breslau hierher zum Markte zu kom⸗ men, als auch fuͤr Verkaͤufer und Kaͤufer, um noch den zu Ber⸗ lin zu besuchen, wenn sie Veranlafsung dazu haben sollten.

Die erforderlichen Veranstaltungen fuͤr die Bequemlichkeit des Verkehrs, werden auch diesmal getroffen, und die hiesigen Geld⸗ Instirute, sowie angesehene Handlungshaͤuser hierselbst, werden mit ausreichenden baaren Fonds versehen seyn, um jedem Zahlungs⸗ Beduͤrfniß und den Geld⸗Anweisungen zu genuͤgen.

Die Vortheile aus der Lage des Orts auch fuͤr das Wollge⸗ schaͤft, vornaͤmlich, doß der Transport der Wolle unmittelbar von hier ab durch große Seeschiffe, die Oder hinunter, uͤber See, und durch verdeckte große Kaͤhne, stromaufwaͤrts nach den Bestimmungs⸗ Orten, ersolgen kann, duͤrfen wir als schon genugsam bekannt an⸗ nehmen; und, indem wir hoffen, daß auch der diesjaͤhrige Markt, Kaͤufern und Verkaͤufern gewuͤnschte Befriedigung gewaͤhre, laden wir hierdurch zum frequenten Besuche desselben ein.

Stettin, den 19. April 1831. Hie Wollmarkts⸗Kommission. Evert. D. W. Schultze. Gribel. Lemonius.

v. Dewiitz Muaͤller. Rumschoͤttel.

Ruth.

Bekanntmachung. 8 Deer diesjaͤhrige hiesige Wellmarkt beginnt wie gewoͤhnlich mit dem 9. Junius c. Wegen des Abwsegens der Wolle auf den an mehreren Orten der hiesigen Stadt errichtetren Wollwaagen, der An⸗- und Abfuhr der Wagen zu und von den Wollwaagen, der Benutzung der von uns angelegten Wolllager, der Schaumeister bei entstehenden Streitigkeiten und der Bezahlung der bei den Woll⸗ waagen zur Befoͤrderung des Wiegens angestellten Arbeitsleure, be⸗ ziehen wir uns lediglich auf unsere Betkanntmachung vom 1. Mai vorigen Jahres. Wo wir bei den in dem verflossenen Johre getrof⸗ fenen neuen Einrichtungen zur Bequemlichkeit der Herren Verkaͤu⸗ fer und Herren Kaͤufer Gelegenheit gehabt haben, Maͤngel zu be⸗ merken, haben wir denselben abaeholfen. Sollten die Herren Ver⸗ kaͤufer oder Herren Kaͤufer, welche den hiesigen Wollmarkt be⸗ suchen, irgend billige Wuͤnsche haben, die zur Befoͤrderung des Verkehrs auf unserm Wollmarkte gereichen, so ersuchen wir er⸗ gebenst, uns davon gefäͤlliast in Kenntniß zu setzen, und werden wir es uns zur besondern Pflicht machen, billigen Wuͤnschen ent⸗

gegen zu kommen 8 den 11. April 1831.

Landsbera g. W., 1b b Der Magistrat und die Deputation fuͤr die Woll— Angelegenheiten.

markts⸗

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M.A.

8 8 2 8 22 - Literarische Anzeigen. Unter der Presse befindet sich dasjenige Heft der Annalen fuͤr deutsche und auslaͤndische Krimlinalrechtspflege des Herrn Kriminaldirectors Hitzig, in welchem die Relation, das Urtheil und die Entscheidungsgruͤnde, in Sachen der Giftmische⸗ rin zu Bremen, Wittwe Gottfried, mitgetheilt werden. Ich lasse von diesem Hefte eine Anzahl besonderer Abdruͤcke fuͤr Nicht⸗ cbbonenten der Annalen veranstalten; da diese aber bald erschoͤpft seyn duͤrften, weil keine andere amtliche Darstellung des wichtigen Falles erscheinen wird, so bitte ich, die Bestellungen auf jenes Heft mir schleunigst zukommen zu lassen, damit ich im Stande sey, sie zu erledigen. 3 1 1 Ferd. Duͤmmler, Linden Nr. 19.

In der Nauckschen Buchhandlung, Hausvogtei⸗Platz Nr. 1, hat so eben die Presse verlassen und wird in einigen Tagen gehef⸗ tet fuͤr 1 ½ Thl. zu haben seyn:

Einiges uͤber Mehreres, das uns nahe geht. Ein Beitrag zur Verstaͤndnitlehre der Dialektik franzd⸗

ö sischer Tagesblaͤtter

nebst einer 8

ehronologisch⸗tabellarischen Uebersicht der

im europaͤischen Staatensystem theils bestehenden, theils wiedet

erloschenen schriftlichen Verfa ssungsurkunden und daran

Bezug habenden bedeutenden organischen Edikte, vom Jahre 1791

bis 1830, durch charakteristische und geschichtliche Andeutungen sum⸗

- Nachweisung der Sammlungen, duh

marisch erlaͤutert, nebst einer 1”b 1 welchen diese Verfassungsurkunden und Edikte enthalten sind.

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8 8818

So eben ist erschienen, (Dessau bei C. G. Ackermann): Thzdrtre frangdaise moder h g. Publié par S. Lonis Serie II. Vol. 2. Conten. Le J4suite. Drame eu trois actes et en six tableaux par Viotor Dueanse el G. de Pix ér dcourt.

Subseriptions⸗Preis fuͤr diejenigen, welche sich auf die vollstaͤn— dige Serie von 12 Baͤndchen zu 96 Bogen verbindlich machen 5 sgr. Verkaufs⸗Preis einzeln 7 sgr.

Zu erhalten in der Stu hrschen Buchhandlung in Verlin, Schloößplatz Nr. 2, nahe der Bruͤderstraße, woselbst auch noch voll/ staͤndige Exremplare der ersten Serie von 12 Pändchen vorraͤthit

sind; in Neu⸗Ruppin bei NMIemschnse.. .

Die Fran⸗ zosen, neuer in dieser politischen Laufbahn, allerdings auch dns⸗ viel⸗ Gefahr gebrachten, Zustandes gedrängt, sind Art von Schadloshaltung gefallen; Antheil daran ernster zu nehmeyn aufgeregt worden, haben sie sich für die Geringfügigkeit

an den öffent⸗ Antheil auch an Klubs, Associationen u. s. f.

Danzigs gewiß manche Vortheile dar⸗

WVesten näaͤherte sich

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Amtliche Nachrichten.

Krmronik des Tages. 8 Se. Majestät der König haben dem Kaiserlich Russischen Kammerherrn von Demido ff den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen geruht. Se. Majestät der Konig haben dem Thor⸗Controlleur Wurm u Bonn das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

89

1 8

Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der zten Landwehr⸗Brigade, von Rudolphi, von Frankfurt a. d. O.

„Abgereist: Der General⸗Major und Chef des General⸗ stabes des 5ten Armee⸗Corps, von Diest, nach Posen.

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g Isi8 usland. Rußland.

St. Petersburg, 20. April. Se. Majestät der Kaiser haben den General⸗Major Read zum Befehlshaber der 2ten

Zeitungs⸗Nachrichten.

Brigade der 2ten Husaren⸗Division ernannt.

Nachstehendes ist im Auszuge die Fortsetzung des von der St. Petersburgischen Zeitung gegebenen Artikels aus dem Polnischen Blatte Tygodnik. (Vergl. Nr. 115 der St. Z.)

„Im XIV. Jahrhundert hatte Europa zu seiner Graͤnze den Bu und den Niemen: zwei Fluͤsse, die eine Graͤnzlinie zwischen zwe roßen politischen Systemen, der Europaͤischen und der Slawo⸗Rus⸗ sichen, oder vielmehr Russo⸗Mongolischen Welt, zogen. Suͤdlich von diesen Fluͤssen lag Polen, das mit den uͤbrigen Staaten des oͤst⸗ lichen Europa's eine abgesonderte gesellschaftliche Verflechtung hildete, die ihre Combinagtionen, ihre Bande und ihre Zwiespalte fuͤr sich hatte, voͤllig isolirt von den Angelegenheiten der Slawo⸗Russischen Welt. Nordlich vom Bug und Niemen, bis zu dem Eismeer einer⸗ seits und bis Pekin und zu den Ufern des Ganges andererseits, wal⸗ tete ein anderes weitreichendes politisches System, das eine Menge Völkerschaften verschiedenen Ursprunges umfaßte, die unter sich durch besondere wechselseitige Verhaͤltnisse, durch Sitten und Ansichten, die den Staaten jenes Systems fremd waren, zusammenhingen. Es be⸗ sand aus Litthauen, verschiedenen Russischen Fuͤrstenthuͤmern und dem Mongolischen Reiche. Litthauen war damals unstreitig der maͤchtigsie Staat in diesem System, denn das Mongolische Reich im bereits seiner Aufloͤsung, und die Beziehungen des crstern Landes zu den oͤstlichen Theilen jenes Reiches wurden von Tag zu Tag lockerer. Litthauen war fast ganz aus Slawo⸗ Kussischen Staaten zusammengesetzt und unterhielt enge Verbin⸗ dungen mit den uͤbrigen Russischen Fuͤrstenthuͤmern, die sich von der Mongolischen Herrschaft noch nicht losmachten. Es bil⸗ dete gemeinschaftlich mit diesen Fuͤrstenthuͤmern ein einziges ge⸗ sellschaftliches und politisches Gebaͤude, wurde nach denselben Grundsätzen der Autokratie regiert, seine Angelegenheiten verfloch⸗ ten sich mehr und mehr mit denen des großen Slawo⸗Rus⸗ sischen Staaten⸗Vereins, und es war offenbar bestimmt, mit allen jenen Fuͤrstenthuͤmern in den Inbegriff eines einzigen kolossalen und monarchischen Reiches einzugehen. Dies war seine natuͤrliche Be⸗

stimmung, entsprungen aus der vollkommenen Uebereinstimmung der

Sitten und politischen Grundsaͤtze und kraͤftig unterstuͤtzt durch die Identitaͤt der Sprache und selbst der Religion, denn fast saͤmmtliche Unterthanen der Litthauischen Hospodare bekannten die Griechisch⸗ Russische Konfession, mit Ausnahme des eigentlich sogenann⸗ ten Litthauens und Samogitiens, die kaum 7 bis 8 Kreise des jetzigen Gouvernements Wilna ausmachten und heidnisch ge⸗ blieben waren. Schon hatten mehrere Glieder des regieren⸗ den Hauses selbst jene Religion angenommen. Die Haupt⸗ stadt der Großfuͤrsten von Litthauen war auf Slawo⸗ Russi⸗ schem Boden erbaut, ihre offizielle Sprache war die Russische, ihre Ehrentitel: „Weliki Knias“ und „Hospodar“ oder „Hossudar“ wa⸗ ren national Russisch und bezeichneten ihren Wunsch, in den Sla⸗ wo⸗Russischen Fuͤrstenthuͤmern die Rolle der Großfuͤrsten von Kiew zu spielen, deren Staaten sie besaßen. Mit einem Worte: das Lit⸗ thauen des Jagello und Vitold der Name des Landes und der Uürsprung der Dynastie thut nichts zur Sache war ein wahrhaf⸗ tes unadhaͤngiges Rußland jenes Jahrhunderts, denn die uͤbrigen Slawo⸗Russischen Fuͤrstenthuͤmer gehorchten noch den Mongolen.

Jene gluͤckliche und unvermeidliche Bestimmung Litthauens

wurde ploͤtzlich von ihrem Ziele abgelenkt und erhielt sogar eine sei⸗ nen theuersten Interessen gerade zuwiderlaufende Nichtung durch die Wahl unseres Großfuͤrsten und Hospodars Jagello (spaͤter Ladislas enannt) fuͤr den Polnischen Thron, durch seine Vermaͤhlung mit er Erbin jenes Koͤnigreichs und durch seine Bekehrung zu einer Religion, die Niemand in seinen Erblanden bekannte Im Verfolg dieser Ereignisfe zerriß Litthauen gewaltsam die natuͤrlichen Bande zwischen sich und dem Slawo⸗Russischen Staaten-Verein und trat mit Polen, von demselben fortgerissen, in das politische System des westlichen Europa's, von dem es in aller Hinsicht, besonders in Betreff sciner Lokal⸗Interessen, aufsallend genug. abstach. Von diesem Au⸗ genblick an begannen auch seine Widerwaͤrtigkeiten und endeten erst, als es zu Ausgange des verflossenen Jahrhunderts wieder zu einem Bestandtheil des großen politischen Staatskoͤrpers wurde, dem es ent⸗ zogen worden war. 1—

Wir brachten Polen das groͤßte und freigebigste Opfer, welches ein unabhaͤngiges Volk einem andern bringen kann, indem wir un⸗ serer Rechte auf Unabhaͤngigkeit uns begaben, auf unsere Volks⸗ thuͤmlichkeit und die Principien unserer Vaäͤter verzichteten. So lange, als die Abkoͤmmlinge unserer Großfuͤrsten den Polnischen Thron besaßen, waren wir noch ganz gluͤcklich, denn sie regierten uns nach unseren nationalen monarchischen und autokratischen Prin⸗ cipien, die vollkommen zu unseren Sitten und Gewohnheiten paßten; wir blieben fortwaͤhrend ein Russischer Staat, durch eine gemein⸗ schaftliche Dynastie an Polen geknuͤpft. Die Polen wurden indessen nach sehr abweichenden Grundsaͤtzen beherrscht; seit lange schon wa⸗ ren sie an mehr oder minder demokratische Institutionen gewoͤhnt und gefielen sich in der Verwirrung, daher wir auch nie mit ihnen uͤbereinstimmen konnten.

Die Dynastie der Jagellonen erlosch gegen das Ende des XYVb Jahrhunderts, und die Polnischen Staatskuͤnstler, die unterrichteter waren, als wir, und die ihren Cicero lasen, erfanden das vielbespro⸗ chene System einer Republik mit einem Wahlthron, das jener Weltweise, ohne die Gefahren desselben zu kennen, empfohlen hatte.

Wir fagten uns in ihre schoͤnen Einfaͤlle, da wir uns für zu

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wenig vorgeruͤckt in der Bildung ansahen, um den Lelewels iener Periode zu widersprechen. Was war die Folge davon? Die Polen fuhren fort, ihre Koͤnige einzusetzen und abzusetzen, schlossen Buͤnd⸗ nisse mit fremden Hoͤfen, verkauften ihre Wahlstimmen und uͤber⸗ warfen sich mit ihren Nachbarn, waͤhrend die Unsrigen und wir nicht umhin konnten, allen ihren Thorheiten beizutreten und die Unko⸗ sten zu tragen. Die Union wurde unvertraͤglicher und folglich stuͤr⸗ mischer als jemals Die Interessen unseres eigenen Landes zogen uns unablaͤssig nach dem Norden und dem Osten, und die Absichten Po⸗ lens warfen uns bestaͤndig zuruͤck gegen den Suͤden und Westen. Die Errichtung einer gleichfoͤrmigen Regierung in beiden Laͤndern vollendete unseren Ruin; die Fluth der alten Polnischen Unordnung uͤberschwemmte unsere Provinzen; die Zuͤgellosigkeit, denn Frei⸗ heit konnte man es nicht nennen, die republikanische Zuͤgellosigkeit theilte sich wirklich unseren friedfertigen Fluren mit; allein sie war unserem Charakter so voͤllig fremd, das man noch im 17ten Jahr⸗ hundert, mehr als einmal, auf den Warschauer Landtagen unsere Repraͤsentanten die gluͤckliche Zeit mit Wehmuth zuruͤckwuͤnschen hoͤrte, wo Litthauen einer autokratischen Regierung unterworfen war, dieser volksgemaͤßen Regierung aller Slawo⸗Russischen Staaten.“ (Schluß folgt.)

Am 13. d. M. fand hier ein öffentliches Examen der Zög⸗ linge des unter der Verwaltung des Ministeriums der auswär⸗ tigen Angelegenheiten stehenden orientalischen Instituts statt. Zwei derselben hatten Sr. Majestät dem Kaiser während der Belagerung von Varna und bei dem feierlichen Empfange des Persischen Prinzen Chosreff⸗Mirza als Dollmetscher gedient. Die Bibliothek dieses Instituts wurde in der letzteren Zeit mit 2000 Bänden dem Zwecke der Anstalt entsprechender Werke vermehrt. Der verstorbene Geheime Rath von Italinsky, der lange im Orient lebte, vermachte dem Iustitut die zahlreichen orientalischen Manuskripte seiner ausgesuchten Bibliothek, aus der auch oben⸗ erwähnte von Sr. Maj. angekaufte 2000 Bände herstammen. Verschiedene Spanische seltene Goldmünzen wurden von unserem Gesandten am Hofe zu Madrid, Herrn v. Hubril, und von dem früheren dortigen Legations⸗Secretair Herrn v. Stoffregen zum Ge⸗ schenk gemacht. Das Münz⸗Kabinet des Instituts besteht aus mehr als 2000 Exemplaren. -

In einem Schreiben aus Moskau vom 9. April heißt es: „Seit der Zeit der Verbreitung der veredelten Schafzucht und der Vervollkommnung der Tuch⸗Fabrication, war noch keine Epo⸗ che diesen beiden Zweigen der National⸗Industrie so gedeihlich, als der Anfang dieses Jahres. Unsere Fabrikanten sind bei fast unglaublicher Erweiterung ihrer Thätigkeit kaum im Stande, die Nachfrage der Kaufer im Innern des Reiches zu befriedigen, die wetteifernd das mittlere und seine Tuch kaufen, sobald es nur die Appretur erhalten hat. Auf allen Messen während des Winters wurde diese Waare immer rasch und gänzlich aufge⸗ räumt, und die Bestellungen der Kiachta⸗Händler und der Si⸗ birischen Kaufleute beschraͤnken sich jetzt bloß auf einheimisches Fabrikat und gewähren allen selbstständigen Fabrik⸗Inhabern die Aussicht auf einen künftigen vortheilhaften Absatz des Mas⸗ lower und des feinen Tuchs. Diese günstigen Verhältnisse, ver⸗ bunden mit der täglich häufiger werdenden Nachfrage von ordi⸗ nairer und mittlerer Wolle fuͤr England, bringen jetzt die Preise dieses Materials so in die Höhe, daß die Wolle, die am Ende des letztverflossenen Jahres zu 35 Rubel das Pud auf Termin bezahlt wurde, jetzt zu 55 Rubel baar gekauft wird. Die ge⸗ meine sogenannte Donische Wolle, die früher 10 12 Rubel kostete, ist auf 18 20 Rubel das Pud gestiegen.“

In diesen Tagen starb hier der Adjunkt für das Fach der Astronomie an der hiesigen Universttät, Herr Tichorniroff, Ver⸗ fasser mehrerer werthvollen Abhandlungen, unter anderen auch eines Kataloges der Gestirne und mehrerer sehr zweckmäßiger Lehrbücher.

Warschau, 25. April. In dem Sitzungssaal der Land⸗ boten⸗Kammer hatte sich am vergangenen Domnnmerstag, den Llsten, auf die Nachricht, daß an diesem Tage wichtige diplo⸗ matische Fragen an den Minister der auswärtigen Angelegenhei⸗ ten gerichtet werden sollten, eine sehr zahlreiche Versammlung von Zuhörern eingefunden, und auf den Ministerbänken nahmen außer dem Grafen Malachowski auch noch der Minister des Innern, B. Niemojowski, der Finanz⸗Minister Biernacki und der Staatsrath Graf Wielopolski Platz, welcher Letztere vor kurzem aus England zurückgekehrt war, wohin er nit diploma⸗ tischen Aufträgen von der National⸗Regierung abgesandt worden. Der Marschall der Landboten⸗Kammer eroͤffnete die Sitzung mit der Erklärung, daß zwei wichtige Gegenstände die Versamm⸗ lung heute beschäftigen sollten, nämlich die Forderung um Auf⸗ klärungen von Seiten des Ministers der auswärtigen Angelegen⸗ heiten und der von Seiten der Regierunz gemachte Antrag, ihr einen Kredit von 1 Million Gulden zu eröffnen, um die Bauern bei der neuen Aussaat damit zu unterstützen. Ehe man sich mit diesen Gegenständen befaßte, erfolg⸗ ten noch vorläufig einige Erörterungen über die Statuten der Kannmer; der Marschall erklärte namlich, daß, obgleich die Repräsentanten durch den Beschluß vom 15. März in die Haupt⸗ stadt zurückgerusen würden, doch die Entscheidung vom 12. Febr. den Marschall bevollmächtige, so lange Urlaub zu bewilligen, als die Zahl der Anwesenden noch 10 über die Hälste der gesamm⸗ ten Repräsentanten betrage, und daß er daher solchen Urlaub er⸗ theilen werde. Mit dieser Erklärung war man einstimmig zu⸗ frieden, nur wurde bemerkt, daß bei der Ertheilung von Urlaub auf diejenigen Rücksicht genommen werden solle, welche bis jetzt den Berathungen ununterbrochen beigewohnt hätten. Der Land⸗ bote Turski trug darauf an, daß die Aufktaͤrumgen von Seiten des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten in den vereinig⸗ ten Kammern gegeben werden sollten, und zwar kraft früherer Reichstags⸗Beschlüsse, nach denen alle wichtigere Mittheilungen auf diese Art geschehen sollen. Herr Swirski unterstützte die⸗ sen Antrag, indem er noch hinzufuͤgte, daß, wenn der Reichstag die Minister zur Rechenschaftablegung auffordere, er dies nur auf den Grundsatz gestützt thun könne, daß er die monarchische Ge⸗ walt ausübe, der allein diese Prärogative zukomme] diese Gr⸗

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walt aber sey nicht in jeder einzelnen Kammer, sondern nur in beiden zugleich enthalten. Andere Landboten waren der entge⸗ gengesetzten Meinung, und nachdem sich der Marschall dahin ausgesprochen hatte, daß er die Nothwendigkeit nicht einsehe, warum die von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten geforderten Aufklärungen in den vereinigten Kammern abgegeben werden sollten, und zwar deshalb, weil es etwas Anderes sey, Traktate, Pakte und Verträge abzuschließen, etwas Anderes, Aufklärungen geben, die im Verlauf jeder anderen Diskusston gefordert werden könnten, und die, wenn sie stets in den verei⸗ nigten Kammern stattfinden sollten, den Gang der Verhandlun⸗ gen nur hemmen würden; so kam man dahin überein, daß der Deputirte Krysinski ohne Verzug die Punkte eröffnen solle, hinsichtlich deren er eine Mittheilung vom Minister verlange⸗ Der genannte Deputirte nahm somit das Wort und sprach sich, wie die Zeitungen sagen, aus dem Stegereif, folgendermaßen aus: Ehe er die Fragen ablese, auf die ihm der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Malachowski, gewiß antwor⸗ ten werde, sehe er sich genöthigt, die Aufmerksamkeit der Kam⸗ mer auf die Umstände zu lenken, welche ihn zu Stellung seiner Fragen veranlaßten. Einerseits seyen die Anstrengungen der Armee, andererseits die Bemühungen der Nation für die allge⸗ meine Sache nicht zu verkennen; unbekannt aber sey es, ob auf dem dritten, nicht weniger wichtigen Felde, dem der Diplomatie, mit gleichem Eifer gearbeitet werde. Hier müsse es nun einen Jeden wundern, daß in den Kabinetten nicht nur der unum⸗ schränkten, sondern auch der constitutionnellen Monarchieen sich eine so völlige Gleichgültigkeit gegen die Polnische Sache zeige. Zwar gebe das Volk hin und wieder Zeichen von Mitgefühl zu er⸗ kennen, die Kabinette aber blieben still. Thränen und Trauer⸗ flore könnten nichts helfen, und entscheidende Thatsachen sehe man nirgends. Ehe man nun aber ein Urtheil über die aus wärtigen Mächte sich erlaube, möge man sich vorher überzeugen, ob auch Polen seine Schuldigkeit gethan. Er wolle zwar Nie⸗ mand anklagen, im Gegentheil glaube er, daß Jedermann die besten Absichten habe; aber diese wären nicht hinreichend, man müsse sie auch ins Leben treten lassen; Kopf und Herz müßten sich vereinigen, nur aus der Gemeinschaft beider könnten befriedigende Resultate hervorgehen. Nun wären es be⸗ sonders zwei Epochen in den auswärtigen Beziehungen, welche er herausheben und über die er Aufschluß fordern wolle; die erste betreffe die Zeit der Diktatur, deren er nur mit Schmerz Er⸗ wähnung thun könne, und der Minister werde gewiß durch liche Aktenstücke die Kammer über die Tendenz aufklären, welche die auswärtige Politik während dieser beklagenswerthen Diktatur

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gehabt habe. Er glaube, daß alle politische Unterhandlungen sich durch die Thatsachen erklären ließen, welche in der Petersbu⸗

Negociation mitgetheilt worden, denn terhandlungen sey ein Widerspruch undenkbar; die Polulsch Agenten im Auslande hätten so handeln müssen, daß der Russi⸗ sche Gesandte keinen Widerspruch mit den von dem Polnischen Abge⸗ sandten in Petersburg, Fürsten Lubecki, gepflogenen Unterhandlungen wahrnehmen konnte. Er frage daher, welche Politik unter der Diktatur beobachtet worden, welche Sprache man geführt, langt, welche Intervention man gefordert habe. Nach der Ab⸗ dankumg des Diktators und nach der Detronisations⸗Akte habe die Politik natürlich einen men müssen. Die Polnischen Agenten hätten wahrscheinlich ganz andere Instructionen erhalten, und es seyen gewiß andere Personen gewahlt worden, da dieselben Personen nicht zweierlei Sprache führen und in so kurzer Zeit die Sache aus ganz ver⸗ schiedenen Gesichtspunkten hätten darstellen können. Er verlange daher zu wissen, welche Modificationen vorgenommen worden,

ten Epoche gewesen sey. Hierbei wolle er die Kammer auf einen wichtigen Umstand aufmerksam machen; er habe nämlich vor eini⸗ gen Wochen mit betrübtem Herzen im Englischen Courier, einem Journal, gelte, Folgendes gelesen: „Wenn die die Revolution einer Klasse, sondern sich das Londoner Kabinet in dieser Es sey also noch vor kurzer Zeit Lord Grey Agenten so mangelhaft unterrichtet gewesen,

Hinsicht definitiv erklären.“ daß jenes Blatt sich

hätten nicht gewußt, ob man die Revolution nur zum Schein unternommen oder in vollem Ernst vollführt habe; man habe ihnen vielleicht gesagt, sie sollten es nur nicht so ernst nehmen die Einwohner seyen zu der Revolution gezwungen worden, und diese werde bald in ihr Nichts zurückfallen. Noch mehr abe müsse das Benehmen des Französischen Kabinets in Erstaunen setzen, dessen Gleichgültigkeit sich gar nicht erklären lasse, da es, wenn es den Polen beistäande, noch den materiellen Vortheil in seinen Finanzen haben würde, daß es statt 1200 Milt., die es jetz brauchte, um sich aus Furcht vor Rußland auf dem Kriegszustand zi erhalten, wenn jene Besorgniß mit der Herstellung Polens we

fiele, mit 700 Millionen auskommen könnte, und doch hab

Frankreich, nutzlose Verse und armselige Kollekten abgerechnet noch gar nichts für Polen gethan. Er frage daher, welch

Sprache an das Französische Kabinet gerichtet worden, nicht von Seiten derer, welche privatim in Paris seyen und Lafayette un

Mauguin besuchten, sondern von denen, welchen die National⸗ Regierung das Portefeuille übergeben habe. Es komme min darauf an, ob die Wahl dieser Agenten so getroffen worden, daß ihr früheres Leben eine Bürgschaft für deren jetziges Verfahren sey. Dies sey sehr wichtig, denn er glaube nicht an plötzlich im⸗ provisirte Grundsätze und Gesinnungen, sondern sehe mur auf Thatsachen. Endlich wolle er noch eine Bemerkung machen; in einer Repräsentativ⸗Regierung sey jeder Minister der Nation für alle öffentliche Handlungen verantwortlich; mit Uebernahme sei⸗ nes Amtes unterziehe er sich zu gleicher Zeit der ganzen⸗ Strenge dieses Rechts. Durch den Minister würden Tha⸗ ten vollführt, auf welche die ganze Nation ihr Augenmerk richte. Daher wäre es nöthig, daß ein Minister völlig selbstständig in feinen Unternehmungen, daß er das wohrhafte Haupt derselben,

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in so entscheidendems

was man ver⸗

von dem Polnischen

des Ausdrucks: „Wenn“ bedienen konnte, und die Kabinette 2 7 8

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anderen Charakter und Gestalt anneh⸗

und welches die Sprache der Polnischen Agenten in dieser zwei⸗

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Wemn das für das Organ des Londoner Kaßinets Polnische Revolution nicht.

der Nation ist, dann müßte