ren besonderen Chefs bleiben sollte, was so viel hieß, als sie Ihrem Kommando entziehen; daß Sie ferner am 5. Oktober 1830 zum General⸗Lieutenant zur Disposition mit einem Gehalte von 10,000 Franken und mit der Zusicherung einer Penston von 5000 Franken für Ihre Witwe ernannt worden, und daß Sie endlich am 26. Jan. eine Anstellung verlangten, worauf Ihnen am 9. Febr. von der provisorischen Regierung geantwortet wurde, daß die Verhältnisse Belgiens zu den benachbarten Mächten die Anstellung eines höheren Offiziers nicht nöthig machten. Aus allem diesen schließe ich, daß Ihre Dienst⸗Thätigkeit nur 8 oder 9 Tage, nämlich vom 24. September bis zum 5. Oktober, gewahrt hat, und daß alle Ihre Verhältnisse zur National⸗Regierung seit jener Zeit mur in einer Dienst⸗Forderung bestanden, die Sie am 26. Januar eingereicht. Hiernach, General, ist mein Irrthum sehr verzeihlich; übrigens
“ ““ ““ “ 8 “ v“ ö“ “ 11““ 1 8 In der heutigen Nummer des Journal des Deébal Nach den Repliken des Staats⸗Anwalts, dem die Vertheidiger liest man einen Artikel zur Vertheidigung der Pairs⸗Kammasauch ihrerseits wieder antworteten, wurden die Angeklagten von gegen die Angriffe einiger Oppositionsblätter. „Eine Parteie⸗ den Geschwornen freigesprochen.
heißt es darin, „die von dem alleinigen Gedanken beseelt i Hiesigen Blattern zufolge besteht die Genugthunng, die letzte Revolution durch eine neue zu verdrängen, spricht sich die der diesseitige Konsul in Lissabon, Herr Cassas, im Na⸗ in allen ihren Betrachtungen über die Pairie so aus, als ob ümen seiner Regierung von Dom Miguel verlangt hat, in fol⸗ Pairs⸗Kammer in einigen Monaten nicht mehr existiren werde genden Punkten: „1) Unbedingte Zurücknahme des gegen die Die Charte hat aber das Fortbestehen dieser Kammer gar nitt Herren Sauvinet und Bonhomme autsgesprochenen Urtheils; 2) einmal in Frage gestellt. Im Art. 20 heißt es ausdrücklich, das Absetzung der Richter, welche Hrn. Sauvinet ohne hinlängliche die Pairs⸗Kammer ein wesentlicher Theil der gesetzgebenden G— Beweise verurtheilt und über Hrn. Bonhomme eine schimpfliche walt sey; Art 21, daß ihre Sessionen gleichzeitig mit denen Strafe verhängt haben, die zwar in den alten Landesgesetzen Deputirten⸗Kammer begönnen und aufhörten; Art. 22, daß se noch vorhanden, aber von Johann VI. aufgehoben und niemals in Abwesenheit der Deputirten⸗Kammer nur richterliche Functiong bei einem Portugiesen in Anwendung gebracht worden ist; 3) verrichten dürfe; Art. 24, daß die Pairs mit 25 Jahren S2 50,000 Fr. Entschadigung für die beiden Gefangenen und eine und mit 30 Jahren Stimme in der Kammer hätten; Art. Mo Ehren⸗Erklärung in der Lissaboner Zeitung.“
daß die Prinzen von Geblüt Pairs durch das Recht ihrer G Die Revue judiciaire meldet: „Herr und Frau von
beritten und besteht meistens aus gedienten Soldaten, die vollkommen exerciert sind; sie mag jetzt ungefähr 4000 Mann stark seyn. Die Infanterie besteht aus 37,000 Mann, die ins Feld ziehen können, jedoch von einem Feldzuge nicht sonderlich begeistert sind und je eher je lieber in ihre Heimath zurückkehren möchten. Die früheren Freiwilligen⸗Corps, welche jetzt zu Regimentern organi⸗ sirt werden, und die, im Stolze auf ihre sogenannten Großthaten bei Walhem und Berchem, kürzlich den gröbsten Unfug in Antwerpen, Namur und anderen Orten sich gestattet haben, zählen zusammen mit den neugebildeten Frei⸗Corps unge⸗ fähr 8000 Mann. Die eben erwahnten Frei⸗Corps bestehen aus dem niedrigsten Gesindel, das in den mit brodlosen Arbei⸗ tern überfüllten Städten zusammengetrieben werden konnte. Außerhalb dieser Städte hat sich Niemand bei diesen Haufen aufnehmen lassen, und die Regierung ist jetzt schon in großer
er Redner eine nähere Bezeichnung in diesem Artikel, wie und auf welche Art man das Vergeltungs⸗Recht üben wolle. Der Deputirte Szaniecki, der fur die Herstellung des ganzen 3ten Artikels stimmte, war zugleich der Meinung, man solle eine neue Einleitung zu demselben machen und darin besonders erwähnen, daß die Wiedervergeltung auf eine, Polen angemessene, Art voll⸗ zogen werden würde. Doch auch sehr viele Mitglieder, unter Anderen der Senator Kastellan Bronikowski, der Deputirte Chomentowski und der Landbote B. Niemojowski, stimm⸗ ten dafür, die Erwähnung des Vergeltungs⸗Rechtes aus dem Gesetz⸗Entwurfe gänzlich zu tilgen. Noch aus einem anderen Gesichtspunkte betrachtete der Senator Kastellan Lewinski das eingebrachte Projekt, indem er behauptete, daß es die Sache ei⸗ ner Proclamation an die Litthauer, Wolhynier u. s. w., nicht aber eines Reichstags⸗Beschlusses, sey, jene Völkerschaften des Polnischen Schutzes und Beistandes zu versichern; was aber die
niemals zu einer gehören. in die
allgemeine Ansicht der Kammer eingestimmt, und Herrn Ledo⸗ chowski sey das Wort abgenommen worden. Erst später habe die Kammer auch Herrn Jezterski zur Ordnung gerufen, als dieser in seiner Rede den Marschall der Parteilichkeit beschuldigte. So habe sich die Kammer stets unparteiisch gezeigt und er immer deren Ansichten getheilt. Daß aber gar das Publikum in der Kammer seine Meinung zu erkennen geben solle, davon habe er nie etwas gehört; dies wäre auf jeden Fall eine Beeinträchtigung der Kammer, und der Marschall würde eine solche gewiß zu ahnden wissen. Was nun den Punkt betreffe, wo der Redacteur des Kuriers äußere, es gebe populaire und unpopulaire Landboten, so müsse er gestehen, daß ihm eine solche Benennung unbekannt sey und bleiben werde. Uebrigens glaube er, der Verfasser jenes Artikels im Ku⸗ rier sey bei gutem Humor gewesen und habe dem Publikum La⸗ chen erregen wollen mit den Worten: „Slubicki, Jezierski und
2₰
die er es jedoch nicht für geeignet halte
mehrere Gedichte und eine Abhandlung des Professors Macie⸗ jowski über die Gesetzgebung der Slaven vorgelesen.
Arzescer Distrikts, August Slubicki, über die Unwahrheiten,
nischen Kuriers, Herrn Niemojowski, zukommen lasse, der ihm doch gewiß als Minister des Innern unparteiische und offtzielle Nachrichten geben werde. veranlaßt, daß es ein Eingriff in die Rechte der Kammer gewe⸗
gerichteten Rede gesagt: „Dieser Herr solle die Kammer verlas⸗ sen und sich aus dem Lande fortbegeben.“
tbhig erachte.
Versammltung gerufen habe: „Zur S Kammerl ein solches Mitglied müßte dem Gericht der Kammer unter⸗ woorfen werden!“ Zwar wisse er wohl, daß es einem jeden Repraä⸗ sentanten freistehe, offen seine Meinung abzugeben, und daß er dafür von Niemand verfolgt werden könne und dürfe; denn wenn ste schlecht wäre, so würde sie ohnedies bei den Mitgliedern der Kammer keine Unterstützung finden und von dem Urtheil des Pu⸗ blikums richtig gewürdigt werden; auch kenmne er daher in der Kammer weder Vetter, noch Freund, sondern kehre sich nur an die verhandelte Sache und lege unbefangen seine Ueberzeugung da⸗ ven dar! nie habe er zu einer Partei gebört, und werde auch
8 *
gelegenheit das Wort ergriffen hatten, unter denen besonders der
rechtfertigten und nichts als Intriguen anzettelten, schritten die
und legten daher den Kammern eine neue Abfassung des Arti⸗
die den Litthauern und Wolhyniern Schutz und Beistand zuge⸗ sichert erforderlich wäre,
daher mit einer Majorität von 47 gegen 41 Stimmen die Hin⸗ zufügung eines neuen Artikels zu dem von der Landboten⸗Kam⸗
8
jenes Blattes seine Nachrichten nicht aus dem Siungs⸗Proto⸗ colle schöpfe oder sich dieselben von dem Ehren⸗Mitalied des Pol⸗
8 89 b
2
88
welche der Polnische Kurier unter den Reichstags⸗Verhandlungen seinen Lesern mittheile, und wundert sich, daß der Redacteur
in dem Entwurfe beabsichtigte Erwiderung auf den likas des
Kaisers betreffe, so müsse dieselbe nicht in Form eines Ge⸗ setzes, sondern in einem Manifest erlassen werden; denn ein Gesetz ordne allein die inneren Verhältnisse einer Nation an und habe keine Beziehungen auf die Bewohner eines fremden Lan⸗ des, in welchem letzteren Falle sich hier die Russen befanden; daher könne ein solches Gesetz auch keine Wirkung haben. Hier⸗ mit wurden für diesen Tag die Verhandlungen geschlossen.
Vorgestern, am 30sten, hielten die vereinigten Kam⸗ mern wieder eine Sitzung, bei deren Eröffnung der Deputirte Krysinski, ehe zu der Diskusston über den vorliegenden Ge⸗ setz⸗Eutwurf geschritten wurde, in Reglements⸗Angelegenheiten das Wort nahm und dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten die Frage vorlegte, welche Maaßregein die Regierung getroffen habe, um in Wien eine richtige Ansicht liber die Polnische Re⸗ volüution allgemein zu verbreiten, ob sie in dieser Hinsicht mit dem Oesterreichischen Konsul in Warschau in irgend eine diplo⸗ matische Korrespondenz getreten sey, und ob sie endlich auch daran gedacht habe, nach der Türkei und nach Schweden Agenten zu schicken, um alle diese bei der Polnischen Angelegenheit interes⸗ sirten Mächte auf das aufmerksam zu machen, was sie im gegen⸗ wärtigen Augenblick zu thun hätten. Auf diese Frage entgegnete der Minister der auswärtigen Angelegenheiten mit wenigen Worten, daß es die Regierung nicht verabsäume, alle das Wohl der Nation bezweckende Maaßregeln zu nehmen, über sich hier weitläaäͤuftiger altszusprechen, übrigens wolle er nur noch erwähnen, daß nicht oöhne Schwierigkeit selbst in Konstantinopel UInterhandlungen ange⸗ knüpft worden seyen. Hierauf entwarf der Staatsrath Wielo⸗ polski als Erganzung der von dem Minister gegebenen Auf⸗ schlüsse ein detaillirtes Bild von dem Verhalten der Europaͤischen Höfe hinsichtlich Polens vor und nach dem Wiener Traktat und suchte einiger seiner Meinung nach irrige Behauptungen des Deputirten Krysinski bei Beurtheilung der diplomatischen Ab⸗ sichten des Wiener Hofes in Bezug auf Polen zu widerlegen. Nachdem noch mehrere Senatoren und Landboten in dieser An⸗
Landbote Swidzinski sich in heftigen Ausdrücken sowohl gegen die in Wien verweilenden Polen, welche in dieser Hauptstadt, wie er meinte, der Polnischen Sache feindliche Ansich⸗ ten verbreiteten, als auch gegen einige periodische Schrif⸗ ten des Inlandes sich erhob, die in einem den Zwecken der Insurrerction widerstreitenden Geist redigirt würden, Handlungen der dem Aufstande abgeneigten Personen
Kammern zur Tagesordnung und nahmen die Diskussion über den oben erwaͤhnten Gesetz⸗Entwurf wieder vor. Der Landbote Swidzinski und der Deputirte Wolowski erwähnten, daß in der letzten Sitzung die Masorität sich für die Wiederaufnahme des 3ten Artikels, jedoch mit einer näheren Bestimmung des darin gebrauchten Ausdrucks: Wiedervergeltung, erklärt hätte,
kels vor, welche sie zu rechtfertigen suchten. Dies veranlaßte weitläuftige und detaillirte Erörterungen, die jedoch von dem De⸗ putirten Dembowski mit dem Antrage unterbrochen wurden, daß man erst untersuchen müsse, ob die Majoritäät der Kammern die Ueberzeugung theile, daß außer dem 1sten und 2ten Artikel des von der Landboten⸗Kammer angenommenen Projekts, durch werde, noch ein neuer Artikel zu demselben Zweck oder nicht. Die Abstimmung ergab, daß 34 Mitglieder der Landboten⸗Kammer und 7 Senatoren für die Nothwendigkeit des erwähnten Artikels, 35 Landboten und Deputirte aber und 12 Senatoren dagegen waren; es wurde
mer angenommenen Gesetz⸗Entwurf verworfen und zugleich be⸗ schlossen, über diesen Entwurf nur noch hinsichtlich der Abfas⸗ sung desselben zu diskutiren, für heute aber die Verhandlungen abzubrechen und die Sitzung auf die nächste Woche zu vertagen.
Am 29sten v. M. wurde eine öffentliche Sitzung auf der hiesigen Universität gehalten, bei welcher Professor Schirma den Vorsitz führte und bei der Eröffnung eine Rede über den Antheil der Bauern an der Nationalsache hielt; sodann wurden noch
In der Staats⸗Zeitung beschwert sich der Landbote des
2
Er sehe sich daher zu der Erklarung
sen, als Herr Ledochowski, der Landbote von Jendrzejow, in sei⸗ ner speziell an den Landboten von Garwolin, Herrn Jezterski,
Ein solcher Aus⸗ spruch komme nur der Kammer selbst zu, wenn sie ihn für nö⸗ Daher wolle er sehr gern zugestehen, daß er als einer der Ersten in Uebereinstimmung mit der Mehrheit der Ordnung! er beleidigt die
Fieber sey; man solle daher gehörige Aufmerksamkeit darauf richten, weil es durch energische falschen Maaßregeln aber eben so schnell zum Tode führe. Pc
EE”
Minister⸗Rath, der bis gegen 3 Uhr danuerte. rier hatte demnächst die Ehre, zur Königl. Tafel gezogen zu werden.
erstattet hat, die, von dem Wunsche beseelt, zu ihren Fahnen zu⸗ rückzukehren, ihre Unterwerfung anbieten, haben Wir verordnet und verordnen hiermit: allen Deserteurs und widerspenstigen Militairpflichtigen des De⸗ partements der Ille und Vilaine bewilligt, die sich innerhalb 8 Tagen nach der 2 nung, entweder bei dem General. Lieutenant und Commandenr der 13ten Division, oder bei dem General⸗Major und Comman⸗ deur der Unter⸗Diviston, oder endlich bei dem merie befehligenden Ober⸗Offizier melden, um ihre Unterwerfung zu erklären und sich zur Verfügumg der Behoörde zu stellen. Art. 2. gedachten Departement in Banden zusamnmengetretenen Deser⸗ teurs und Widerspenstigen hinsichtlich der gerichtlichen Verfol⸗ gungen Anwendung, denen sie sich für das Verbrechen oder Ver⸗ gehen der Rebellion und des Ungehorsams gegen die Gesetze etwa ausgesetzt sehen könnten.”“ —
Konsorten zogen zusammen ab, ließen die Köpfe hängen und meditirten über die Eitelkeiten der Welt.“ Auch dies entferne sich je⸗ doch etwas von der Wahrheit; denn nach Beendigung der Siz⸗
Marschalls und vieler anderen Mitglieder Herrn Jezierski erklärt, daß die Kammer sich seiner, als ihm zu nahe getreten worden, angenommen, eben so aber auch den Marschall vertheidigt hätte, als Jezierski diesen beleidigte, und daß er daher Herrn Ostrowski Abbitte thun müsse. Hierauf habe er zugleich mit dem Marschall und dessen Bruder, dem Kastellan Ostrowski, den Saal verlas⸗
den Krasinskischen Platz gegangen, wo sie sich getrennt hätten. — So beweise denn jener ganze Artikel, daß man der genannten Zeitung nicht Alles glauben dürfe.
In demselben Blatt wird darüber Klage geführt, daß die National⸗Garde zu Diensten verwendet werde, die sich für sie nicht eigneten, und die man auf eine wohlfeilere Art versehen lassen könnte, als indem man theuer bezahlte Beamte ihre Zeit mit geringfügigen Dingen verschwenden lasse; denn nicht genng, daß die National⸗Garde den Dienst des gemeinen Soldaten ver⸗ richte, daß sie die Pflichten von Zoll⸗ und Steuer⸗Aufsehern verwalte, so gebrauche man sie auch dazu, die Gefangenen auf Schritt und Tritt zu hewachen und Posten an Orten zu ver⸗ sehen, welche gar keine Bewachung erforderten. Wäre schon eine so dringende Noth eingetreten, daß die Existenz der Bürger selbst auf dem Spiel wäre, so möchte der Beamte immer sein Bureau verlassen und dem Lande mit den Waffen in der Hand dienen, aber so lange noch nicht die äußerste Nothwendigkeit vorhanden sey, ferdere es das Wohl der Bürger und des Landes, daß ein hoch besoldeter Beamter nicht seine Zeit mit Geschäften verliere, die mit geringeren Kosten versehen werden könnten. In dem genannten Blatt wird auch darauf aufmerksam gemacht, daß sich der Senat bei der von ihm vorzunehmenden Ernennung von 4 neuen weltlichen Senatoren streng nach dem 7sten Artikel seiner Statuten, so wie nach dem 29sten und 111ten Artikel der Constitution, richten müsse, und ehe man zu einer sol⸗ chen Wahl schreite, seyen erst alle Senats⸗Mitglieder, welche sich aus Gleichgültigkeit oder Abgeneigtheit gegen die Sache der Na⸗ tion ihren Amtspflichten entzogen hätten, aufzufordern und zur Verantwortung über ihr Ausbleiben zu ziehen; denn es gebe de⸗ ren eine große Menge, und die gesetzliche Anzahl der Mitglieder sey besonders dadurch so verringert worden, obgleich auch einige Senatoren in Rußland zurückgehalten würden und andere zu wichtigeren Staatsdiensten berufen worden seyen.
Wie dasselbe Blatt meldet, bildet sich in Warschau und in den Wojewodschaftsstadten ein Verein, zu dem Niemand als Mitglied zugelassen wird, der nicht über 45 Jahre alt ist, und dessen Zweck seyn soll, alle junge, geschäftslose und dienstfähige Leute auszukundschaften, welche sich dem Militairdienst zu ent⸗ ziehen wissen, und deren Namen durch die öffentlichen Blätter bekannt zu machen und an die Straßenecken anzuschlagen. Sachverständige Aerzte, sagt der Warschauer Kurier, behaupten, daß die seit einigen Tagen sich anhäufenden Krank⸗ heiten eine Folge der Luft⸗Temperatur seyen; denn am Mittage steigt die Hitze bis auf 17 Grad, und des Abends wird es plötz⸗ lich wieder kalt; man solle sich daher besonders am Abend vor Erkältung in Acht nehmen.
Dieselbe Zeitung klagt darüber, daß die Gewinnsucht viele Personen dazu verleite, die Lebensmittel für die Armee zu nbertheuern, so daß es vielen Militairs fast unmöglich sey, sich Speise und Trank zu kaufen:; so habe man unter Anderem vor kurzem in dem Feldlager bei Kaluszyn ein Brod für 40 Polni⸗ sche Groschen (6 ¾⅜ Sgr. Preuß.), ein Quart Bier für 20 Gr. (3 ¾ Sgr.), eine Flasche Porter für 3 Fl. 15 Gr. (17 ½ Sgr.), und eine Quartflasche Arak für 12 Fl. (2 Rthlr.) verhandelt.
Der Polnischen Zeitung zufolge, herrscht jetzt in War⸗ schau und der Umgegend, außer den Fiebern, Lungenentzüumdun⸗ gen und Leberkrankheiten, besonders eine heftige hitzige Krank⸗ heit, von welcher der größere Theil der Einwohner, zumal auf den Doörferu, befallen wird, und welche viele Aerzte für ein gastri⸗ sches, rheumatisches oder nervöses Fieber hielten, während es in der That das unter dem Namen Hemitritaeus Galeni bekannte
Mittel schnell geheilt werden könne, bei
Frankreich.
Paris, 29. April. Vorgestern hatte der Kaiserl. Russische und gestern der Konigl. Sardmische Botschafter eine Privat⸗An⸗ dienz beim Konige. Um 11 ⅜ Uhr hielten Se. Majfestät einen Herr Castmir Pé⸗
Der Moniteur enthält eine Königl. Verordnung folgen⸗ den wesentlichen Inhalts: „In Folge des Berichts, den der Kriegs⸗Minister Uns über die Gestmnungen der Deserteurs und widerspenstigen Militairpflichtigen der westlichen Departements
Art. 1. Volle Anmestie wird hiermit
Zekanntmachung der gegenwärtigen Verord⸗ die Gendar⸗
Die gegenwärtige Amnestie findet auch auf die in dem
zung habe er noch in der Kammer selbst in Anwesenheit des
sen und sey mit ihnen unter verschiedenen Gesprächen bis auf
burt wären; Art. 29, daß ein Pair nur mit Bewilligung Kammer verhaftet und nur von ihr gerichtet werden könne.
mer oder vielmehr der Ordnung und Freiheit, denen jene hoe Institution als Schutz und Schirm dient, unwiderruflich erwe ben sind. Aber die Charte enthält noch einen anderen Arrie folgenden Inhalts (Art. 23.): „Die Ernennung der Pairs,] cen Zahl unbegränzt ist, steht dem Könige zu; dieser kann . damit verknüpften Titel verändern und nach Gefallen Pam auf Lebenszeit oder erbliche Pairs ernemnen.“ Und der 68. J verfügt, daß jener Art. 23. in der Session von 1831 einer neug Prüfung unterworfen werden solle. Die Bestimmungen e 23. Artikels sind hiernach die einzigen, die in der nächsten S sion in verfassungsmäßiger Weise verändert werden können. wird sich bei der Reviston derselben um die drei Frahn⸗ handeln: Soll die Ernemnung der Pairs auch ferner noch da Könige zustehen? Soll die Zahl der Pairs auch fem noch unbestimmt seyn? Endlich — und dies ist das Wichtigste— soll die Pairswürde künftig nur auf Lebenszeit verliehen werde Auf diese drei Punkte beschränkt sich das Revisions⸗Recht, m nichts berechtigt sonach dazu, weder die jetzige noch die künftg Existenz der Pairs⸗Kammer irgend in Zweifel zu ziehen. W. ließe sich auch vernünftiger Weise amnehmen, daß die Cham von 1830 eine der drei Staatsgewalten als provisorisch hen
len, Gesetze vorzuschlagen oder zu verwerfen? Die künftige Ven fassung der Pairie ist allein Gegenstand des Streites. M jetzigen Pairs befinden sich im vollen Genusse ihrer Rechte u Würden; kein Gesetz kann sie ihnen rauben; ja es ist scha verfassungswidrig, ihnen diese Rechte und Würden bloß streit zu machen; man verkennt, so man dies thut, den Buchstaha und Geist unsers Grundvertrages, handelt den Absichten me Werken der Juli⸗Revolution zuwider und verbreitet aufs neu Ungewißheit über unsere ganze innere Organisation. Bexgni⸗ gen wir uns damit, die große Frage der Erblichkeit zu an ortern, die für sich allein schon genug Leidenschaften und Po. vat⸗Interessen in Bewegung setzt. Die Volksfreiheiten selbst si vielleicht mehr dabei betheiligt, als man gemeinhin glaubt. Wat uns betrifft, so beschäftigt dieser Gegenstand uns ausschließlich und wir wünschten wohl, daß auch Andere den Kreis der öffnt lichen Debatte nicht weiter ausdehnten, als solches der Ver⸗ fassung unbeschadet, geschehen kann. Es ist ein wahres Gu für Frankreich, daß die neue Charte selbst die Gränze festgest hat, die der Neuerungs⸗Geist nicht überschreiten soll. Inng halb dieser heiligen Gränze mögen wir immerhin für ein Hin gespinnst, für einen schönen Traum, für die Wahrheit kämpfet Aber gehen wir nicht über dieselbe hinaus, sofern unser Vatn land uns lieb ist und die verfassungsmäßige Ordnung samg der durch sie verbürgten Freiheit uns wahrhaft am Herza liegt!“
Der General Graf Lobau zeigt den National⸗Gardisten de Hauptstadt und des Weichbildes derselben in einem Tagesbeseäeh. an, daß er die verschiedenen an ihn gerichteten Anträge und Va⸗ schläge wegen Ertheilung des Ordens der Ehren⸗Legion vorläue nicht berücksichtigen köonne, indem es ihm unmöglich sey, übch den Werth dieser Reclamationen selbst zu entscheiden; gleich neh der bevorstehenden Offizier⸗Wahl aber solle eine aus den neugs wählten Chefs der National⸗Garde bestehende Kommission 1 eingegangene Anträge gewissenhaft prufen und diejenigen dus unter bestimmen, die sie für geeignet halte, dem Könige zur W.
rücksichtigung vorgelegt zu werden.
Der Central⸗Ausschuß der „Anonymen Gesellschaft des al— gemeinen Bulletins zur Fortpflanzung scientisischer und industri⸗ ler Kenntnisse“ hat in seiner Sitzung vom 25sten d. M. den Be schluß gefaßt, künftig für den Verem den einfacheren Titel eine „Allgemeinen Gesellschaft zur Fortpflanzung der Wissenschafta und des Gewerbfleißes“ anzunehmen und diese Aenderung dem Könige zur Bestätigung vorzulegen. Gleichzeitig hat der Am⸗ schuß beschlossen, in jedem der 86 Departements ein korrespond⸗ rendes Mitglied und außerdem 32 Ehren⸗Mitglieder, 16 im J. lande und 16 im Auslande, zu ernennen.
Im National liest man: „Vorgestern früh um 4 U kam ein Courier von London bei der hiesigen Russischen Ge⸗— sandtschaft an und ist heute mit Depeschen des Grafen Pep di Borgo an seine Regierung nach St. Petersburg abgegangen Ein anderer Courier traf an demselben Tage beim Oesterreich⸗ schen Botschafter an und setzte noch am nämlichen Tage sein⸗ Reise nach Wien mit Depeschen des Grafen Appony fort.“ Gestern wurde der fümfte Prozeß gegen die Tribune vor der hiesigen Assisen verhandelt. Von den früheren vier Prozesse war der eine aufgeschoben worden und in den andern dreien hatte sich der Redacteur in contnmaciam verurtheilen lassen. Diese neue Prozeß war durch die Aufnahme eines Manifestes des Ge⸗ nerals Gustav v. Damas, ehemaligen Anführers eines Fruf Corps, veranlaßt, worin, im Namen vieler Offiziere von alt Graden, so wie der National⸗Garden, der Freiwilligen der Chatte und der brodlosen Arbeiter in Paris und den Departements, zuh Bildung eines bewaffneten Corps unter dem Namen „vLegich Lafayette“, aufgefordert wurde. Der Redacteur der Tribunk, Herr Mané, so wie der Verfasser des Manisestes, waren der Aufreizung zu Haß und Verachtung gegen die Regierung ang klagt. Der Substitut des General⸗Prokurators hob zur Begrün, dung der Straffälligkeit des Manifestes insbesondere heraus, dae darin für die Errichtung einer solchen Legion als Grund anze⸗ geben werde, man konne zu den Maͤnnern, von denen der K nig umgeben sey, kein Vertrauen hegen, und die Associationen seheln zur Sicherung der narionalen Freiheit und Unabhängigkeit ge gen die sie bedrohenden Gefahren durchaus nothwendig. De⸗ General Damas, der von einem Lyoner Advokaten, Menestrier vertheidigt wurde, nahm dann selbst das Wort und las zu seincn Rechtfertigung ein Schreiben des Herrn Odilon⸗Barrot vol worin dieser seinen (des Generals) Plan, eine Legion zu bilden
27sten d. Ma datirt und vom Kriege⸗Minister
Die Verordnung ist vom kontrasignirt.
rung, billtgte, Für die „Tribune“ plaidirte der Adpoßat Monlin
so wie überhaupt seine Ansichten über die Schwäche der Reg⸗
ͤIZI111Z1I11““ 8
* 8 8 ¹
Dies sind Grundbestimmungen, — Rechte, die der Pairs⸗Kangl
gLgoudon, 29. April.
bezeichnen und ihr gleichwohl das Recht hätte einräumen mm.
Chateaubriand haben ihr Mobiliar in der Absicht verkauft, Frank⸗
reich zu verlassen; ihre Abreise wird nächsten Sonnabend statt⸗ finden. Sie wollen sich nach Turin begeben.“
Das Tribunal zu Niort hat den Redacteur der Quotidienne, Herrn von Brian, wegen beleidigender Aeußerungen über die dortige National⸗Garde, zu einmonatlichem Gefängniß und 100 Fr. Geldstrafe und aus demselben Grunde den Redacteur des Ami de la Charte zu dreimonatlicher Haft und einer Geldbuße von 300 Fr. verurtheilt.
Großbritanien und Irland.
Wiewohl die Parlaments⸗Wahlen, der Königl. Proclamation zufolge, bereits am 14. Juni beendigt
9
seyn sollen, so meint man doch, daß sich das Parlament erst am
21. oder 28. Juni versammeln werde.
Dem Hof⸗Journal zufolge, wäre aus den Aeußerungen der hier befindlichen Belgischen Deputirten zu schließen, daß von den 200 Kongreß⸗Mitgliedern 170 mit der Erwählung des Prin⸗ zen Leopold einverstanden seyn würden.
In Long's Hotel ist ein Bramin angekommen, mit Namen Rem Mohun Roy. Nie war früher ein Bramin in England. Er versteht Persisch, Arabisch, Sanskrit und mehrere Indische lebende Sprachen, ist dabei mit der Englischen Literatur bekannt und hat verschiedene Werke in Englischer Sprache geschrieben. Unter Anderm ist er Verfasser der „Lehren Jesu.“ Der Religion nach nähert er sich dem Shysteme der Unitarier, indem er dem Polhtheismus der Hindus längst entsagt hat.
Der hiesige Buchhandel ist noch weit hinter dem Deutschen zurück. Die meisten Schriftsteller müssen ihre Geistesprodukte auf ihre Kosten drucken lassen, und für den Verkauf eines Wer⸗ kes berechnet der Buchhändler 30 Procent und mehr. Es hat sich daher hier ein Verein gebildet, um diesem Uebelstande ab⸗ zuhelfen und Englische ausgezeichnete Werke, deren Verfasser nicht Vermögen genug haben, um sie drucken zu lassen, heraus⸗ zugeben. Dieser Verein heißt Association for the Encourage- ment of literature, und zu seinen Mitgliedern gehören nament⸗ lich der Herzog von Somerset, welcher Präsident des Königlichen Instituts ist, der Graf Dudley u. a. m. Am vorigen Mittwoch hielt er in dem British Coffee⸗House, Cockspur⸗Street, eine Ge⸗ neral⸗Versammlung, zu welcher auch ein Deutscher, der Hof⸗ rath von Horn aus Münden im Königreiche Hannover, einge⸗ laden war. Das Kapital dieser Gesellschaft ist 60,000 Rthlr.
Hiesige Blätter führen an, daß mehrere Engländerinnen
mit ihren Töchtern nach dem Kontinente gereist wären, um sie
zu verheirathen. 18
Eine bedeutende Anzahl von Kirchhöfen ist noch imerhalb Londons; bis jetzt wurden nur, wenn eine neue Anlage, ein Bau es nothwendig machten, einzelne Kirchhöfe außerhalb der Stadt verlegt. Zu diesen gehört nun neuerlich auch der St. Michaelis⸗
Kirchhosf.
8— nXX*X*”]
Aus dem Haag, 1. Mai. Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich, begleitet von seinem Generalstabe, ist am letzten Mon⸗ tage von Breda abgereist, um auch die zweite und die dritte Ar⸗ mee⸗Division, so wie die Festungen Herzogenbusch, Grave und Nymwegen, zu inspiciren. Der Prinz hat über die Haltung der Truppen, die er bisher besichtigt hat, seine besondere Zufrieden⸗ heit zu erkennen gegeben. Ein Theil des Heeres wird ein Feld⸗ lager beziehen, das auf der Tilburger Heide bei Riel und Alphen errichtet werden soll.
Folgendes sind die nen, welche in den Statuten der — chen de sellschaft stattsfinden sollen, nachdem sie die Bestatigung Sr. Ma⸗ jestäat des Königs erhalten haben werden: „Das Kapital der Gesellschaft, welches in diesem Augenblicke aus 24 Millionen Fl. besteht, soll durch den Rückkauf von Actien, jedoch nicht um mehr als 12 Millionen Gulden, reduzirt werden. Das Stimm⸗Recht in der Gesellschaft sollen allein die Einwohner der, der verfassungs⸗ mäßigen Regierung Sr. Majestät des Königs treugebliebenen Provinzen genießen. Die Direction wird im Laufe dieses Jah⸗ res nach Amsterdam verlegt werden. In Rotterdam soll eine ausschließlich zum Dienste der Gesellschaft bestimmte Agentur errichtet werden; mehr als drei Agenten sollen sich jedoch in der genannten Stadt nicht befinden. Um den Städten, welche das meiste Interesse an Handel und Schifffahrt haben, die Gewiß⸗ heit zu verleihen, daß sie einen billigen Antheil an den Vorthei⸗ sen haben werden, welche die Gesellschaft erlangen könnte, so ist folgenden Städten an den Verladungen und Retouren der Ge⸗ sellschaft der nachstehende Antheil bewilligt worden: Amsterdam i8; Rotterdam 1 ½; Dordrecht ꝛ½. und Middelburg 15.
Der Baron Anselm von Rothschild ist gestern im Haag an⸗ gekommen.
Brüssel, 30. April. 1 stehendes Schreiben des Regenten an Don Juan van Halen:
„General! Ich würde auf Ihr Schreiben vom 22sten d. früher geantwortet haben, wenn ich nicht durch andere wichtigere Geschäfte daran verhindert worden ware. Sie bezeugen mir Ihr Erstaunen darüber, daß ich geglaubt habe, und daß der Mi⸗ nister⸗Rath meinen Irrthum getheilt hat, indem wir der Mei⸗ nung waren, daß Sie nur Ehren⸗General seyen, der eine pen⸗ sion als Belohnung für geleistete Dienste genießt. Dieser Irr⸗ thum, sagen Sie, sey groß, da Sie eine solche Sinekure niemals angenommen hatten, und zur Unterstützung Ihrer Behauptung legen Sie vier Aktenstücke bei, aus denen hervorgehen soll, daß Ihr Verhältniß zur National⸗Regierung seit dem ersten Tage ihrer Einsetzung bis zu meiner Gelangung zur Regentschaft ein ehren⸗ volleres gewesen sey. Ich habe von diesen Aktenstücken Kennt⸗ niß genommen und ersehe daraus, daß Sie am 24. September 1830 zum Ober⸗Befehlshaber des aktipen Heeres von Belgien ernannt wurden; daß Sie am 30sten desselben Monats zum Ober⸗ Befehlshaber der Militalrmacht in der Provinz Süd⸗Brabant er⸗
(gestern erwähnten) Haupt⸗Modiftcatio⸗ Niederländischen Handels⸗Ge⸗
Hiesige Bllätter enthalten nach⸗
aber, da Sie zur Disposition sich befmden und einen Gehalt aus der Staats⸗Kasse beziehen, so behalte ich es mir vor, Sie anzustellen, sobald ich es zum Besten des Dienstes für nothwen⸗ dig erachte; es müßte denn seyn, daß Sie noch die Absicht hät⸗ ten, nach Polen zu gehen, wie Sie es von mir begehrt und ich es Ihnen bereits gestattet habe. (gez.) Surlet de Chokier.“ Der General soll hierauf unterm 27sten d. M. geantwortet haben, daß er in der Lage, in welcher er sich befände, nachdem er eingesperrt gewesen und als Verbrecher behandelt worden, nach⸗ dem er endlich der sorgfältigsten Untersuchung entgangen und nun sähe, daß man alle diese Umstände unberücksichtigt lasse, es für unangemessen halte, Belgien zu verlassen, und hier der Ge⸗ walt gegenüber bleiben wolle, um die Ungunst, mit der ihn die Regierung dieses Landes überschütte, als eines von den vielen tausend Schicksalen zu betrachten, die ihn schon in seinem Leben betroffen haäͤtten.
Der Courrier de la Meuse sagt in seinem zweiten Ar⸗ tikel „Vom Prinzen von Sachsen-Koburg“: „Wenn uns die Wahl freisteht, so wollen wir einen katholischen König nehmen, und zwar den katholischsten, den man möglicherweise auf⸗ finden kann. Müßten wir aber, um ihn aufzufinden, die Un⸗ abhängigkeit kompromittiren, die wir durch so viele und große Opfer erlangt haben, und außerdem auch ganz Europa, so wie unser Vaterland insbesondere, dem aussetzen, daß es von Blut gedüngt werde, so würden wir jenes Projekt in den Hinter⸗ grund stellen und der Meinung seyn, daß wir unsere Wünsche und Ansprüche auf einen engeren Kreis beschränken müssen. Dies ist unsere Ansicht. — Wir wollen zunächst unter⸗ suchen, ob unsere Wahl wirklich so ganz unbeschränkt ist oder nicht. Hr. v. Robiano dürfte uns hierauf zwar antworten, daß vir eine solche Freiheit unbezweifelt besitzen, daß wir nur zu wollen nöthig haben; daß die Machte es nicht wagen würden, gegen uns aufzutreten u. s. w. Wir gestehen jedoch, daß wir diese Ueberzeugung gar nicht haben, und zwar gründet sich un⸗ sere Ansicht auf Thatsachen. Waren die Mächte hinsichtlich der Italiänischen Insurgenten nicht einverstanden? Hatte man nicht früher ziemlich allgemein geglaubt, daß Frankreich mindestens der Intervention in die Italiänischen Angelegenheiten niemals seine Zustimmung geben werde? Wir wissen sehr wohl, daß Ita⸗ lien nicht in demselben Verhältnisse zu Frankreich steht, wie Belgien, allein andererseits weiß man auch, daß unser Land allgemein als ein Hinderniß zur Wiederherstellung der Ordnung und des Ver⸗ trauens in demselben Frankreich angesehen wird; überdies hat man kürzlich die Ueberzeugung erlangt, daß die Mächte auch ferner in Bezug auf unsere Sache emverstanden sind, und daß
Verlegenheit, da sie, falls es nicht zu einem Kriege kommt, nicht weiß, was mit diesen Leuten anzufangen sey, denen man bis jetzt noch alle Waffen verweigert hat. Der schwächere Theil des ganzen Heeres ist jedoch die Artillerie, der es nicht allein an ge⸗ dienten Offizieren fehlt, sondern auch an messingenen Kanonen; mehrere Feldbatterieen haben nur eiserne Stücke, und erst mit der Zeit wird noch eine Verbesserung dieser wichtigen. Waffe er⸗ wartet. 1 . Gent, 27. April. Hr. Voortmann befindet sich so wohl, daß er gestern nach seiner Wohnung gebracht werden konnte. Er verdankt seine Erhaltung mur seiner kräftigen Constitution. Die gefährlichste seiner 20 Wunden ist der Bajonetstich, welchen er von hinten erhielt, als er nicht mehr Kraft genug hatte, die eine Stufe zu überschreiten, welche ins Gefängniß führt. retineh:
Deutschland. 81 Dresden, 3. Mai. Gestern haben Se. Majestät der König, nebst den übrigen Höchsten Herrschaften, das Sommer⸗ oflager zu Pillnitz bezogen. b s 88 ti ee 30. Aprül Heute fand die 21ste Sitzung der Kammer der Abgeordneten statt. Sie begann mit Be⸗ kanntmachung der eingegangenen Sachen; unter diesen befand sich ein Allerhöchstes Reskript, durch welches die gegenwärtige Sitzung der Stände⸗Versammlung bis zum 30. Juni verlängert wird. — Hierauf wurde das Resultat der in geheimer Sitzung vorgenommenen Abstimmung über den Gesetz⸗Entwurf, die Behandlung neuer oder revidirter Gesetzbücher betreffend, so wie der diesem Resul⸗ tate gemäß redigirte Kammer⸗Beschluß, verlesen. Die Kammer hatte diesen Gesetz⸗Entwurf unter den (gestern erwahnten) Mo⸗ dificationen angenommen. 3 Kassel, 1. Mai. Gestern Abend, als am Vorabend des Geburtsfestes Ihrer Königl. Hoh. der Kurfürstin, wurde der all⸗ geliebten Landesmutter vor dem Schlosse Bellevue von der Bür⸗ gerschaft eine glänzende Fackelmusik gebracht. Es war die einzige öffentliche Aeußerung, welche dem tiefen und innigen Gefühl de allgemeinen Verehrung vergönnt war, da die erhabene Fürstin sich jede öffentliche Prunkfeier ihres Geburtsfestes verbeten hatte. Ein langer Zug farbiger Fackeln durchzog unter einer unzähligen Menschenmenge die Straßen und Plätze und hielt vor dem Re⸗ sidenzschloß Ihrer Königl. Hoheit. An der Spitze waren der Bür⸗ germeister, der Stadtrath, ein Orchester von Instrumenten und Sangern; eine Compagnie Schützen und mehrere Abtheilungen Bürgergarde begleiteten die Fackelträger und machten Spalier. Nach einer Ouverture des Orchesters und einem Chorgesang er⸗ schienen Ihre Königl. Hoh. auf dem Balkon, und Herr Bürger⸗ meister Schomburg hielt eine Anrede an die Durchlauchtigste
..
besonders Frankreich entschlossen ist, die seinige von der der an⸗ deren Mächte in diesem kritischen Augenblicke nicht zu trennen. Wer kann diese also am Ende verhindern, Gewalt gegen uns anzuwenden? Die Polnischen Angelegenheiten können sie viel⸗ leicht noch eine Zeit lang davon zurlicckhalten, das geben wir zu; allein uns schmeicheln wollen, daß wir durchaus unangreifbar sind, daß wir vollständige Freiheit haben, zu handeln, wie es uns gut dünkt, und unsern König herzunehmen, wo wir wollen, scheint uns eben so wenig klug, als verständig, so viel sich auch Hr. v. Robiano anstrengen möge, um uns ein solches Vertrauen einzuflößen. Wir wissen wohl, daß Hr. v. Robiano auf den Beistand von oben rechnet, allein wir haben bereits gesagt, es scheine uns sehr zweifelhaft, daß der Himmel geneigt sey, Wun⸗ der zu thun, um uns aus Verlegenheiten zu ziehen, während wir eigensinnig genug sind, uns alle Tage mehr darein verwickeln zu wollen. — Da wir demnach nicht die Freiheit haben, zu handeln, wie wir wollen, so bliebe uns nur noch zu untersuchen, ob die Erwählung des Prinzen von Sachsen⸗Koburg mit Zustimmung der Mächte stattfinden, ob sie uns den Krieg zuführen könne, oder ob ste im Gegentheile uns die Haupt⸗Vortheile verschaffen würde, die wir ein Recht haben davon zu erwarten: näͤmlich die Bestätigung unserer Unabhängigkeit, den Frieden mit unse⸗ ren Nachbarn, das linke Ufer der Schelde, billige und vernünf⸗ tige Bedingungen hinsichtlich Luxemburgs u. s. w. Vorläu⸗ f jedoch noch außer Stande, auf alle
fig befinden wir uns . , dfe Fragen zu antworten. Inzwischen verhindert diese Unge⸗ t u und wir gestehen, daß,
wißheit uns nicht, uns auszusprechen, und da wenn unsere Deputirten uns in Bezug auf alles dieses günstige Antworten bringen, wir geneigt sind, die Kandidatur des pri⸗ zen zu unterstützen. Seine persönlichen Eigenschaften kennen wir wenig; es wird uns genügend sehn, zur erfahren, daß er 85 ist, daß er die Freiheit für die Katholiken wie für die Prote⸗ stanten und Liberalen will, daß er die Menschen im Allgemeinen und sein Zeitalter insbesondere kennt. Man erzählt, daß er eine
re Wichtigkei f die Zusti der Katholiken legt, besondere Wichtigkeit auf die Zustimmung der G 1 die Krone ausschla⸗
und daß er, ohne derselben gewiß zu seyn, gen würde. Ist die Sache wahr, so dürfen wir wohl daraus schließen, daß wir feßrsgis keine Handlungen der Unduldsam⸗ kei vefü aben.“ 8
keit zu befürchten hoehen,0. April. Es heißt hier, daß sich der in der Belgischen Revolution bekannt gewordene Spanier Don Juan van Halen, eben so wie früher sein Kollege, der auch in wenlg rühmlichem Andenkenei uns stehende Bicomte v. Pontécou⸗ lant, unter erdichtetem Namen nach Polen begeben wolle. Er hat zwar ein Schreiben von entgegengesetztem Inhalt in einer hiesigen Zeitung erwaͤhnen lassen, doch hält man dies für einen Kunstgriff, 8ö welchem er sich den Weg bahnen will. Es scheint jetzt überhaupt eine Zeit zu seyn, in welcher die früher nach Belgien gekomme⸗ nen Französischen Abenteurer uns immer mehr Pehasen⸗ mindestens sollen alle Französische im diesseitigen Dienste shenn 2 liche Unterthanen von ihrer Regierung die Weisiing er 8 haben, nach ihrer Heimath zurüickzukehren. Unseret Heeres⸗Or⸗ ganisation würde dies keinen unbedeutenden gdan⸗ zufügen, besonders, da man das früher erlassene Dekret zur vr ene . des ersten Aufgebotes der Bürgergarde ebenfalls nicht zur us; führung bringt, nachdem man sich überzeugt hat, bg. gro 39 Widerwille ist, der in den Provinzen dagegen bcfsct. a6 Belgische Heer, dem es noch immer an 86 8. bricht, gewinnt indessen doch, in Folge der von der Verwaltung
Fürstin, worin er die Huldigungen der reinsten Gesinnungen und treuesten Wünsche der Bewohner Kassels für das Wohl der er⸗ habenen Landesmutter ausdrückte. Ein rauschendes Lebehoch folgte seiner eben so herzlichen als ehrerbietigen Anrede und ward unzählige Male wiederholt; zugleich entfaltete sich der Glanz der Feuerwerke und bildete strahlende Blumensträuße, in aller Pracht der Frühlingsfarben, worauf noch ein Volkslied als treuer Aus⸗ druck der allgemeinen Empfindungen gesungen wurde. Ihre Königl. Hoheit ließen den Bürgermeister und die Deputation zu sich ins Palais einladen und drückten auf das huldvollste ihre gerührte Anerkennung so reiner Huldigungen aus. — Heute Abend wurde zur Feier des erfreulichen Tages die Oper Faniska von Cherubini bei vollem Hause gegeben. Obwohl Ihre Königl. Hoheit die Kurfürstin sich auch die Erleuchtung verbeten hatten,
2
so waren doch in allen Theilen der Stadt mehrere Häuser illu⸗ minirt.
In der heutigen Sitzung der Stände⸗Versammlung erstattete der Graf v. Degenfeld⸗Schonburg Bericht im Namen der von den Ständen an Se. K. H. den Kurfürsten abgesandten Depu⸗ tation zur Ueberreichung der Antworts⸗Adresse auf die Eröff⸗ nungs⸗Rede und zum Vortrage der Bitte, um Höchstdessen Rück⸗ kehr in die Residenz. Se. K. H. geruhten, die Deputation huld⸗ reichst aufzunehmen, die Adresse aus den Händen derselben zu empfangen und auf die von allen Mitgliedern der Deputation nach einander im Interesse des Landes wiederholt vorgestellte Bitte zu erwiedern, daß Allerhöchstihre Gesundheit eine Verlãn⸗ gerung des gegenwärtigen Aufenthaltes nothwendig mache, die Staatsgeschafte indeß nach Möglichkeit beschleunigt werden soll⸗ ten. Die Versammlung beschloß hierauf die unverzügliche Be⸗ kanntmachung der Antworts⸗Adresse.
n hem . h h.. h hat vam wuemg
Luzern, 24. April. Vorgestern wurde zwischen dem Fran⸗ zösischen Botschafter, Herrn von St. Aignan, und den eidgenos⸗ sischen Herren Kommissarien Folgendes abgeschlossen: Die Of⸗ fiziere, die 30 und mehr Dienstjahre haben, werden nach dem im Februar 1831 erlassenen Gesetz behandelt. Diejenigen, die 20 Jahre und mehr dienten, bekommen einstweilen den Sold der Retraite, bis die Jahre, welche noch zur Pension erfordert wer⸗ den, erfüllt sind. Die, welche nur von 18— 20 Jahren dienten, erhalten den Retraite⸗Sold auf 13 Jahre. Diejenigen, die nur 10. 16 Dienstjahre aufweisen können, empfangen den Retraite⸗ Sold auf 10 Jahre. Diejenigen, welche 12 Jahre eines hö⸗ heren Grades ausweisen können, bekommen 3 mehr.
IgII
Turin, 23. April. Das neueste Bulletin über das Befin⸗ den Sr. Majestät lautet dahin, daß der Fieber⸗Anfall seit zwei Abenden wieder stärker und von bedeutend verstärkten Sympto⸗ men der Entzündung begleitet gewesen sey, weshalb man zu ei⸗ nem maßigen Aderlasse habe schreiten müssen. Die vergangene Nacht habe der König sehr unruhig zugebracht und phantastrt; am Morgen sey einige Ruhe eingetreten.
Modena, 20. April. Vor einigen Tagen begann der Durchmarsch des Oesterreichischen Heeres durch unsere Stadt, das, nachdem es die Ruhe im Kirchenstaate wiederhergestellt, nach der Heimath zurückkehrt. Gestern traf das Hauptquartier mit dem Marschall Lieutenant, Baron v. Geppert, hier ein. In den
8
MA: haounsgo
nannt wurden, was, melner Ansicht nach, die Ausdehnung Ihres Oberbefehls beschränkte, daß die eigentliche Bürgergarde unter ih⸗
“]
.
gemachten Anstrengungen, an außerem Ansehen Die Kavallerse ist gut
. Fid
kommenden Tagen wird der Durchmarsch des genannten Inyt 8 4 198 5 2
üeesmhm.
„ 2 uümn Aüa ö
1.“ v 1““